Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern
Beschlussvorlage 201842 vom 30.10.2020
Stand: Am 05.11.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage öffentlich 201842 Der Oberbürgermeister —— Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern Beratungsfolge Rat 05.11.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund umfassender verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht zur Ratssitzung im November eingebracht werden. Der Betriebsmitteletat der Bäder ist jedoch zu 100% ausgeschöpft. Wenn nicht zeitnah zusätzliche Mittel bereit gestellt werden, können Verbindlichkeiten nicht bedient und zum Weiterbetrieb der Bäder unabdingbare Sanierungen nicht beauftragt werden. Eine Beschlussfassung in der ersten Ratssitzung der neuen Legislaturperiode käme zu spät. Beschlussvorschlag Der Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 450.000 EUR im konsumtiven Haushalt, Produktgruppe 1.08.03, Finanzstelle 152000803, wird zugestimmt. Begründung Für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern besteht folgender Mittelbedarf: Produktgruppe 1.08.03 Finanzstelle 152000803 („Ber., Betr. v. Bäder“) Finanzposition 72.1000 („Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“) Bisherige Ermächtigung 2020: 3.263.075 EUR Erhöhung um: 450.000 EUR neue Ermächtigung: 3.713.075 EUR Die Deckung erfolgt aus: Produktgruppe 1.16.03 Seite 1 von 3 Seite 2 —— Finanzstelle 120101603 („Liquiditätsmanagement“) Finanzposition 66.1000 („Zinsen“) Der Mehrbedarf geht im Wesentlichen zurück auf nicht planbare Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, die aufgrund von TÜV-Berichten erforderlich werden. Im Ennertbad sind Badewassertechnik/Wasserverteiler, Abwasserpumpen, Beckenwassererwärmung sowie die Entlüftung der Umkleiden dringend sanierungsbedürftig (rd. 300 T EUR). Wenn die Arbeiten nicht umgehend beauftragt bzw. ausgeschrieben werden, ist eine Öffnung des Bades zu Saisonbeginn 2021 nicht möglich. Auch in anderen Bädern sind zusätzliche Unterhaltungsleistungen durchzuführen (bis zu 100 T EUR). Ein weiterer Mehrbedarf ist corona-bedingt entstanden (36 T EUR), der verbleibende Betrag wird zur kurzfristigen Beschaffung von Erste-Hilfe-Material für die Bäder benötigt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.01/02 Freibäder/Hallenbäder, Kombibad Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2020 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.713.075 € 152000803/ 72.1000 3.263.075 € 450.000 € 120101603/ 66.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n Seite 2 von 3 Seite 3 —— Keine Seite 3 von 3
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