V/1086/2016
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2016 der Stadtwerke Münster GmbH und Rückzahlung zu viel abgeführter Konzessionsabgabe
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Anlage_AR-Vorlage_29_2016_Vorabgewinnausschuettung_final
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Münster, 24.11.2016 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 29/2016 Betreff Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2016 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter im Aufsichtsrat Herr Dr. Müller-Tengelmann Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplante Ergebnis 2016 in Höhe von 4,0 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 19.12.2016. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2016 werden zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt. Begründung Aus dem voraussichtlichen Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2016 wird ein Vorabgewinn von 4,0 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. Die mittelfristige Pla- nung zeigt deutlich sinkende Ergebnisse für die Jahre bis 2021. Daher werden zur Stär- kung der Eigenkapitalbasis und der Eigenkapitalquote der Stadtwerke Münster über diese Vorabgewinnausschüttung evtl. hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2016 den Gewinnrücklagen zugeführt. Diese Zuführung soll auch dazu dienen, bei zu- künftig sinkenden Ergebnissen die im Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken Münster vereinbarten Ausschüttungen zu sichern. Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Gewinnausschüttung gemäß Ma- nagementkontrakt von 4,0 Mio. €. Die Zahlung wird gemindert um die in früheren Jahren irrtümlich von den Stadtwerken Münster zu viel berechnete und an die Stadt Münster ab- geführte Konzessionsabgabe von 636 T€, die vereinbarungsgemäß und zur Rückge- währ der aufgrund dessen zu viel erhaltenen Konzessionsabgabe von der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster zurück erstattet wird. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beschlussvorlage
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V/1086/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2016 der Stadtwerke Münster GmbH und Rückzahlung zu viel abgeführter Konzessionsabgabe Beratungsfolge 14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterver - sammlung der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: - Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münste r auf das geplante Ergebnis 20 16 in Höhe von 4,0 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 19.12.2016. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2016 werden zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewin nrücklagen eingestellt. 2. Die von den Stadtwerken in den Vorjahren an die Stadt Münster zu viel abgeführte Konzes- sionsabgabe in Höhe von 636.056 € wird an die Stadtwerke Münster GmbH zurück gezahlt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Mün ster GmbH und die darauf zu entrichtenden A b- gaben sind wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag (Euro) Bemerkungen Produktgruppe 15 01 Anteile an Unte r- nehmen Zeile 19 Finanzerträge 2016 4.000.000 Vorlagen-Nr.: V/1086/2016 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: Janetzki@stadt-muenster.de Datum: 28.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1086/2016 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2016 1.055.000 Kapitalertragsteuer und Soli-Zuschlag Die Erstattung der Konzessionsabgabe an die Stadtwerke Münster GmbH ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag (Euro) Bemerkungen Produktgruppe 15 01 Anteile an Unte r- nehmen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2016 636.056 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Den für die Erstattung der Konzessionsabgabe erforderlichen überplanmäßigen Aufwe ndungen in Höhe von 636 .056 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrertr äge bei der Gewerbesteuer (Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“). Begründung: Zu 1. Gemäß Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH beträgt die Mindestausschü t- tung Brutto 4 Mio. €. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufsichtsratsvorlage in der Anlage. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: Gewinnausschüttung 4.000 T€ Kapitalertragsteuer ./. 1.000 T€ Solidaritätszuschlag ./. 55 T€ Netto Betrag Gewinnausschüttung 2.945 T€ Zu 2: Die Zahlung wird gemindert um die in früheren Jahren irrtümlich von den Stadtwerken Mün ster zu viel berechnete und an die Stadt Münster abgeführte Konzessionsabgabe in Höhe von 636 T€, die vereinbarungsgemäß von der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster zurück erstattet wird, so dass ein Betrag von 2.309 T€ zur Auszahlung kommt. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH tagt am 08.12.2016 . Über das Ergebnis wird mün d- lich berichtet. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Aufsichtsratsvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1086/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37