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V/1086/2016

Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2016 der Stadtwerke Münster GmbH und Rückzahlung zu viel abgeführter Konzessionsabgabe

Vorlagen 28.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 32

Anlage_AR-Vorlage_29_2016_Vorabgewinnausschuettung_final

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Beschlussvorlage

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Anlage_AR-Vorlage_29_2016_Vorabgewinnausschuettung_final

2018 Zeichen

Münster, 24.11.2016 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 29/2016
 
 
 
Betreff 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2016 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter im Aufsichtsrat 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf 
das geplante Ergebnis 2016 in Höhe von 4,0 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt 
am 19.12.2016. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2016 
werden zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die 
Gewinnrücklagen eingestellt.  
 
 
Begründung 
Aus dem voraussichtlichen Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH für das 
Jahr 2016 wird ein Vorabgewinn von 4,0 Mio. € abzüglich der Kapitalertragsteuer und 
des Solidaritätszuschlages an die Stadt Münster ausgeschüttet. Die mittelfristige Pla-
nung zeigt deutlich sinkende Ergebnisse für die Jahre bis 2021. Daher werden zur Stär-
kung der Eigenkapitalbasis und der Eigenkapitalquote der Stadtwerke Münster über 
diese Vorabgewinnausschüttung evtl. hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 
2016 den Gewinnrücklagen zugeführt. Diese Zuführung soll auch dazu dienen, bei zu-
künftig sinkenden Ergebnissen die im Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster 
und den Stadtwerken Münster vereinbarten Ausschüttungen zu sichern.  
 
Die Vorabgewinnausschüttung entspricht damit der Gewinnausschüttung gemäß Ma-
nagementkontrakt von 4,0 Mio. €. Die Zahlung wird gemindert um die in früheren Jahren 
irrtümlich von den Stadtwerken Münster zu viel berechnete und an die Stadt Münster ab-
geführte Konzessionsabgabe von 636 T€, die vereinbarungsgemäß und zur Rückge-
währ der aufgrund dessen zu viel erhaltenen Konzessionsabgabe von der Stadt Münster 
an die Stadtwerke Münster zurück erstattet wird. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann  gez. Dr. Wernicke

Beschlussvorlage

3301 Zeichen

V/1086/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2016 der Stadtwerke Münster GmbH und 
Rückzahlung zu viel abgeführter Konzessionsabgabe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterver -      
sammlung der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
- Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münste r auf das 
geplante Ergebnis 20 16 in Höhe von 4,0 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 
19.12.2016. Evtl. darüber hinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2016 werden zur 
Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewin nrücklagen 
eingestellt.  
 
2. Die von den Stadtwerken in den Vorjahren an die Stadt Münster zu viel abgeführte Konzes-
sionsabgabe in Höhe von 636.056 € wird an die Stadtwerke Münster GmbH zurück gezahlt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Mün ster GmbH und die darauf zu entrichtenden A b-
gaben sind wie folgt veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushalts- 
jahr 
Betrag 
(Euro) Bemerkungen 
Produktgruppe 15 01 Anteile an Unte r-
nehmen 
   
Zeile 19 Finanzerträge 
 
2016 4.000.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1086/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
Janetzki@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1086/2016 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 1.055.000 Kapitalertragsteuer 
und Soli-Zuschlag  
 
Die Erstattung der Konzessionsabgabe an die Stadtwerke Münster GmbH ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushalts- 
jahr 
Betrag 
(Euro) Bemerkungen 
Produktgruppe 15 01 Anteile an Unte r-
nehmen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 636.056 Überplanmäßige 
Mittelbereitstellung  
 
Den für die Erstattung der Konzessionsabgabe erforderlichen überplanmäßigen Aufwe ndungen in 
Höhe von 636 .056 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrertr äge 
bei der Gewerbesteuer (Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“). 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Gemäß Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH beträgt die Mindestausschü t-
tung Brutto 4 Mio. €. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufsichtsratsvorlage in der Anlage. 
 
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: 
Gewinnausschüttung 4.000 T€ 
Kapitalertragsteuer ./. 1.000 T€ 
Solidaritätszuschlag ./. 55 T€ 
Netto Betrag Gewinnausschüttung  2.945 T€ 
  
 
Zu 2: Die Zahlung wird gemindert um die in früheren Jahren irrtümlich von den Stadtwerken Mün ster 
zu viel berechnete und an die Stadt Münster abgeführte Konzessionsabgabe in Höhe von 636 T€, die 
vereinbarungsgemäß von der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster zurück erstattet wird, so dass 
ein Betrag von 2.309 T€ zur Auszahlung kommt. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke  Münster GmbH tagt am 08.12.2016 . Über das Ergebnis wird mün d-
lich berichtet. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage: Aufsichtsratsvorlage

Beratungsverlauf (2)

14.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1086/2016
Typ
Vorlagen
Datum
28.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37