Beantwortung einer Nachfrage von RM Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, am 10.06.2024 bezüglich Verschattung von Schulen
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1448/2024/1 vom 21.11.2024
Stand: Am 25.11.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 21.11.2024 1448/2024/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Beantwortung einer Nachfrage von RM Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, am 10.06.2024 bezüglich Verschattung von Schulen Im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 10. Juni 2024 fragte RM Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob tatsächliche Verschattungsmöglichkeiten in den Schulen vorhanden seien. Sie bat um Benennung einer zuständigen Person zur Begutachtung und Auftragsvergabe zur Schaffung von Verschattungsmöglichkeiten von Schulen. Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich unterscheidet man Verdunklung oder Blendschutz (um zum Beispiel sicherzustellen, dass Filme gezeigt werden können oder an Bildschirmen arbeiten zu können) und Verschattung (Sonnenschutz). Die städtischen Schulen haben in Abhängigkeit ihrer Lage und Entwurfes – außenliegende Verschattungsanlagen / Bauteile in unterschiedlicher Ausprägung. Beim Neubau oder der Sanierung einer Schule wird daher auch die Ausprägung und Gestaltung der Verschattung in der Regel mit der Objektplanung abgestimmt. Ansprechpartner*in ist dann die jeweilige Projektleitung. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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25.11.2024
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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