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1448/2024

Beantwortung der Anfrage AN/0607/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22. April 2024 zum Hitzeaktionsplan an Kölner Schulen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 10.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2694 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 07.06.2024 
 1448/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0607/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und 
Weiterbildung am 22. April 2024  zum Hitzeaktionsplan an Kölner Schulen 
Text der Anfrage:  
1.  Sind an allen Schulen Verschattungsmöglichkeiten der Fenster gegeben? 
2. Wer nimmt die Analyse und Bewertung der baulichen Gegebenheiten und der 
Verschattungsmöglichkeiten (Rollläden, Außenjalousien, Markisen, Sonnensegel, 
Wand- und Dachisolierungen, Begrünung) vor Ort vor? 
3. Welche Maßnahmen werden daraus abgeleitet und wer kümmert sich um die 
Umsetzung dieser? 
4. An wie vielen Schulen sind hitzeangepasste Um- beziehungsweise Neugestaltung der 
Außenflächen/Schulgarten: Entsiegelung, Sonnensegel, „Schatten“-Bäume, 
Bewässerung schon umgesetzt? Wie sieht die weitere Planung und Umsetzung 
solcher Maßnahmen für Schulen aus, die noch Bedarf an hitzeangepassten 
Maßnahmen haben und wie werden die Schulen konkret unterstützt, Maßnahmen 
schon in diesem Sommer umsetzen zu können? 
5. An wie vielen Schulen gibt es bereits Trinkwasserspender? Wie sieht die weitere 
Planung und Umsetzung für Schulen, die bisher keine Trinkwasserspender haben, 
aus? 
 
Antwort der Verwaltung 
Zu 1.) 
In den BQA (Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards) für Schulgebäude der Stadt Köln 
sind Ausführungen zum Sonnen- und Blendschutz unter Beachtung der Energieleitlinien ent-
halten. Danach sind alle besonnten Fensterflächen mit außenliegendem Sonnen – und Blend-
schutz vorzusehen.  
 
Zu 2.) 
Bei Generalinstandsetzungen sowie energetischen Sanierungen werden die Maßnahmen ge-
mäß BQA‘s umgesetzt. Ansonsten sind dies Einzelfallbezogene Bewertungen, die nach ent-
sprechendem Serviceauftrag durch das Amt für Schulentwicklung von der Gebäudewirtschaft 
durchgeführt werden. Begrünungen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen organisiert. 
 
Zu 3.) 
Siehe Punkt 2, 26 bei entsprechend vorhandener Personalkapazitäten.

2 
 
 
Zu 4.) 
Eine genaue Anzahl der Schulen kann nicht genannt werden, da Schulhofentsiegelungen bei-
spielsweise bei Kanalsanierungen bereits mit eingeplant werden. Eine Bewässerung der  
Grünflächen oder der Bäume nach der 2-jährigen Anwachszeit organisieren die Schulen, ge-
nau wie eine „Garten- AG“ selbst.  
 
Zu 5.) 
An allen Schulen gibt es Trinkwasserzapfstellen. Eine flächendeckende Ausstattung mit Trink-
wasserspendern ist nicht vorgesehen. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1448/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.06.2024
Erstellt
29.04.2024 07:24