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Beantwortung der Anfrage AN/0607/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22. April 2024 zum Hitzeaktionsplan an Kölner Schulen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1448/2024 vom 07.06.2024

Stand: Am 10.06.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 07.06.2024 1448/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Beantwortung der Anfrage AN/0607/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU- Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22. April 2024 zum Hitzeaktionsplan an Kölner Schulen Text der Anfrage: 1. Sind an allen Schulen Verschattungsmöglichkeiten der Fenster gegeben? 2. Wer nimmt die Analyse und Bewertung der baulichen Gegebenheiten und der Verschattungsmöglichkeiten (Rollläden, Außenjalousien, Markisen, Sonnensegel, Wand- und Dachisolierungen, Begrünung) vor Ort vor? 3. Welche Maßnahmen werden daraus abgeleitet und wer kümmert sich um die Umsetzung dieser? 4. An wie vielen Schulen sind hitzeangepasste Um- beziehungsweise Neugestaltung der Außenflächen/Schulgarten: Entsiegelung, Sonnensegel, „Schatten“-Bäume, Bewässerung schon umgesetzt? Wie sieht die weitere Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen für Schulen aus, die noch Bedarf an hitzeangepassten Maßnahmen haben und wie werden die Schulen konkret unterstützt, Maßnahmen schon in diesem Sommer umsetzen zu können? 5. An wie vielen Schulen gibt es bereits Trinkwasserspender? Wie sieht die weitere Planung und Umsetzung für Schulen, die bisher keine Trinkwasserspender haben, aus? Antwort der Verwaltung Zu 1.) In den BQA (Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards) für Schulgebäude der Stadt Köln sind Ausführungen zum Sonnen- und Blendschutz unter Beachtung der Energieleitlinien ent- halten. Danach sind alle besonnten Fensterflächen mit außenliegendem Sonnen – und Blend- schutz vorzusehen. Zu 2.) Bei Generalinstandsetzungen sowie energetischen Sanierungen werden die Maßnahmen ge- mäß BQA‘s umgesetzt. Ansonsten sind dies Einzelfallbezogene Bewertungen, die nach ent- sprechendem Serviceauftrag durch das Amt für Schulentwicklung von der Gebäudewirtschaft durchgeführt werden. Begrünungen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen organisiert. Zu 3.) Siehe Punkt 2, 26 bei entsprechend vorhandener Personalkapazitäten. 2 Zu 4.) Eine genaue Anzahl der Schulen kann nicht genannt werden, da Schulhofentsiegelungen bei- spielsweise bei Kanalsanierungen bereits mit eingeplant werden. Eine Bewässerung der Grünflächen oder der Bäume nach der 2-jährigen Anwachszeit organisieren die Schulen, ge- nau wie eine „Garten- AG“ selbst. Zu 5.) An allen Schulen gibt es Trinkwasserzapfstellen. Eine flächendeckende Ausstattung mit Trink- wasserspendern ist nicht vorgesehen. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 10.06.2024

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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