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2221/2026

Bürgereingabe nach §24 GO - "Brückenverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz", Aktenzeichen 179/26

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.08.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.09.2026, TOP 2.1

Anlage 2_Bürgereingabe nach §24 GO NRW

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2_Bürgereingabe nach §24 GO NRW

3838 Zeichen

Anlage 2 
Brückenbverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
wir möchten nach § 24 GO NRW anregen, 
1. die Brücke über die Porzer Hauptstraße zu verbreitern und dabei eine 
kostengünstige Lösung mit die Fahrbahn überspannenden Stahlträgern nebst 
aufliegender Betonplatte zu verwenden und die zur Berechnung einer solchen 
Variante nötige Datengrundlage zu schaffen bzw erstellen zu lassen, und 
2. auf der Brücke selbst eine stationäre Gastronomie unterzubringen, um den 
nun bereits verwahrlosten Raum, der ohne Pavillons nur noch größer würde, 
wieder einer sozialen Kontrolle zu unterwerfen und so Vermüllung und 
Vandalismus vorzubeugen. 
Begründung zu 1. Uns ist bekannt, dass die BV auf Drängen der Verwaltung die 
bereits beschlossene Brückenverbreiterung wieder zurückgenommen hat. Dies zeigt, 
dass Beschlüsse nicht für die Ewigkeit gelten, sondern abhängig von der 
vorliegenden Datenbasis reviodiert werden kann. Gleichwohl baiserte die damalige 
Rücknahme auf einem Gutachten, dass die vorgeschlagene kostengünstige Variante 
gar nicht berechnete. Insofern bezieht sich die Ablehnung nur auf die vorgestellten, 
berechneten Varianten, für andere Varianten fehlte die Datengrundlage. Es geht uns 
darum, die erforderliche Datengrundlage für die vorgeschlagene günstige Lösung zu 
schaffen und dann diese der BV vorzustellen. Da der Bezirksbürgermeister vom Fach 
ist, kann er eine solche Kalkulation sicher nachvollziehgen und ggf. erforderliche 
Nachfragen stellen, so dass die BV kompetent abstimmen kann. 
Die Brückenverbreiterung ist zudem aus Sicht aller Experten, die in der Jury zum 
freiraumplanerischen Wettbewerb teilnahmen, erforderlich, um das Rheinuifer näher 
an das Porzer Zentrum anzubinden. Es gibt neben dem Kostenargument keine 
Arrgumente, die diese Expertise in Zweifel zögen. Tatsächlich ist stadtpalnerisch eine 
bessere Anbindung des Rheinufers an das Porzer Zentrum unvermindert 
wünschenswert, damit Porz die Trümpfe ausspielen kann, die es hat, wie dies auch 
die von der Stadt Köln hinzugezogenen ExpertInnen forderten. Es wäre bizarr, wenn 
man Expertise teuer einkauft, um diese dann zu ignorieren. Da bisher die 
kostengünstigen Varianten nicht berechnet wurden, konnte die BV keine 
Entscheidung auf der Basis einer umfassenden Faktenlage vornehmen. Mit Kosten, 
die deutlich niedriger ausfallen als in dem vorliegenden Gutachten, das nur die 
beiden teuersten Varianten berechnete, veranschlagt, kommt aber die 
Brückenbverbreiterung wieder in den Bereich des Möglichen und stehen Aufwand 
und Nutzen wieder in einem vertretbaren Verhältnis.

Begründung zu 2. 
Schon als wir mit der Sahle Bau als Eigentümerin der Pavillons zum ersten Mal 2018 
sprachen (und woraufhin die Stadt Köln überhaupt erst die Pavillons erwarb um eine 
Nutzung durch ein Dentallabor für die nächsten 10 Jahre zu vermeiden), wies diese 
darauf hin, dass es nicht klug sei, eine solche großé Fläche nicht zu bespielen, weil 
sonst Verwahrlosung wegen fehlender sozialer Kontrolle drohe. Dies hat uns 
überzeugt und seitdem setzen wir uns für ein dauerhaftes Gastronomieangebot auf 
der Brücke ein. Dabei sind zwei Dinge zu beachten: zum einen kann dies ohne 
Änderung im Bebauungsplan nur durch eine Weiternutzung eines der Pavillons 
geschehen, da diese Bestandsschutz genießen und eine langwioerige Änderung des 
Bebauuplans  somit nicht erforderlich wäre. Zum zweiten ist die Lage durchaus 
attraktiv und leicht einen Pächter für den Pavillon zu finden, die aktuelle Gastronomie 
wurde wegen privater Gründe aufgegeben, nicht wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. 
Mit einer solchen Gastronomie auf der Brücke würde die Brücker dauerhaft, bis in die 
Abendstunden belebt und so die Entstehung eines Angstraums verhindert. 
  
  
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4187 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
179/26 
Vorlagen-Nummer 
 2221/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach §24 GO - "Brückenverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über 
die Hauptstraße in Porz", Aktenzeichen 179/26  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, die Anregun-
gen aus der Eingabe nicht weiter zu verfolgen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt in seiner Eingabe nach §24 GO NRW (siehe Anlage 2) an,  
1. „die Brücke über die Porzer Hauptstraße zu verbreitern und dabei eine kostengünstige 
Lösung mit die Fahrbahn überspannenden Stahlträgern nebst aufliegender Betonplatte 
zu verwenden und die zur Berechnung einer solchen Variante nötige Datengrundlage 
zu schaffen bzw. erstellen zu lassen, und 
2. auf der Brücke selbst eine stationäre Gastronomie unterzubringen, um den nun bereits 
verwahrlosten Raum, der ohne Pavillons nur noch größer würde, wieder einer sozialen 
Kontrolle zu unterwerfen und so Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen.“ 
 
Die Verwaltung hat die Anregungen des Petenten geprüft und verweist diesbezüglich auf den 
Ratsbeschluss vom 13.02.2025 zur erw. Planungsbeschlussvorlage 2631/2024. 
Eine neben der Neugestaltung der Brückenoberfläche zusätzliche Erweiterung der Brücke 
stellt aus Sicht der Verwaltung einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand dar, zu-
mal die städtebaulichen Ziele, die Sichtachse zu stärken und die Aufenthaltsqualität zu ver-
bessern, durch die neu entstehende Platzfläche auf der Brücke auch ohne die Brückenerwei-
terung erreicht werden können. 
Die Städtebauförderung setzt die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirt-
schaftlichkeit und Sparsamkeit voraus. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sind die 
Kosten einer Verbreiterung der Brücke nicht förderfähig im Sinne der Städtebauförderung. 
In der 2023/24 durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung wurde auch eine Variante des Brü-
ckenüberbaus aus zwei Stahlverbundträgern und Teilfertigteilen mit Ortbetonergänzung, wie 
vom Petenten angeregt, betrachtet. Da es bei allen untersuchten Varianten ohne tragende 
Brüstung zu einer erheblichen Lastumlagerung im Bestandsbauwerk kommen würde und dies 
enorme Auswirkungen auf die gesamte Gründungssituation der Brücke hätte, schnitt diese 
Variante in einem Variantenvergleich gegenüber zwei Varianten mit tragender Brüstung im 
Punkt „Planungssicherheit“ deutlich schlechter ab und wurde nicht weiterverfolgt. Da Stahlträ-
ger in der Herstellung zudem weitaus teurer sind als lastenmäßig vergleichbare Betonträger, 
wurde diese Variante im Punkt „Wirtschaftlichkeit“ ebenfalls schlechter bewertet. Zudem fügen 
sich Stahlverbundträger gegenüber Stahl-/ Spannbetonträgern weniger gut in die Optik des 
Bestandsbauwerks ein. 
Darüber hinaus hat eine Brückenerweiterung Auswirkungen auf die räumliche Situation. Die 
veränderte Höhenlage an der westlichen Brückenkante führt zu einer nachteiligen Verände-
rung der Wegeführung und Zugangssituation, insbesondere des Arkadengangs am angren-
zenden Hotelgebäude. 
Mit dem Abbruch der Pavillons und der Neugestaltung der Brückenoberfläche wird die Verbin-
dungsachse vom Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz aufgewertet und eine freie Sichtachse 
in Richtung Rhein geschaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan greift diese Planung bereits 
auf und überplant die beiden Pavillons mit einer Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fuß-
gängerzone. Sie genießen damit nur noch passiven Bestandsschutz und dürften, beispiels-
weise im Falle eines Brandes, nicht wiedererrichtet werden.

3 
Der Eigentümer der Pavillons beabsichtigt, den östlichen Pavillon zeitnah abzubrechen, um 
einen barrierefreien Eingang für die angrenzende Zahnarztpraxis schaffen zu können. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2_Bürgereingabe nach §24 GO NRW

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

530 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
In der Vorlage wird nur der vom Rat bereits beschlossene Sachverhalt dargestellt.

Beratungsverlauf (1)

15.09.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2221/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.08.2026
Erstellt
04.08.2026 09:25