2221/2026
Bürgereingabe nach §24 GO - "Brückenverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz", Aktenzeichen 179/26
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Anlage 2_Bürgereingabe nach §24 GO NRW
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Anlage 2 Brückenbverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten nach § 24 GO NRW anregen, 1. die Brücke über die Porzer Hauptstraße zu verbreitern und dabei eine kostengünstige Lösung mit die Fahrbahn überspannenden Stahlträgern nebst aufliegender Betonplatte zu verwenden und die zur Berechnung einer solchen Variante nötige Datengrundlage zu schaffen bzw erstellen zu lassen, und 2. auf der Brücke selbst eine stationäre Gastronomie unterzubringen, um den nun bereits verwahrlosten Raum, der ohne Pavillons nur noch größer würde, wieder einer sozialen Kontrolle zu unterwerfen und so Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen. Begründung zu 1. Uns ist bekannt, dass die BV auf Drängen der Verwaltung die bereits beschlossene Brückenverbreiterung wieder zurückgenommen hat. Dies zeigt, dass Beschlüsse nicht für die Ewigkeit gelten, sondern abhängig von der vorliegenden Datenbasis reviodiert werden kann. Gleichwohl baiserte die damalige Rücknahme auf einem Gutachten, dass die vorgeschlagene kostengünstige Variante gar nicht berechnete. Insofern bezieht sich die Ablehnung nur auf die vorgestellten, berechneten Varianten, für andere Varianten fehlte die Datengrundlage. Es geht uns darum, die erforderliche Datengrundlage für die vorgeschlagene günstige Lösung zu schaffen und dann diese der BV vorzustellen. Da der Bezirksbürgermeister vom Fach ist, kann er eine solche Kalkulation sicher nachvollziehgen und ggf. erforderliche Nachfragen stellen, so dass die BV kompetent abstimmen kann. Die Brückenverbreiterung ist zudem aus Sicht aller Experten, die in der Jury zum freiraumplanerischen Wettbewerb teilnahmen, erforderlich, um das Rheinuifer näher an das Porzer Zentrum anzubinden. Es gibt neben dem Kostenargument keine Arrgumente, die diese Expertise in Zweifel zögen. Tatsächlich ist stadtpalnerisch eine bessere Anbindung des Rheinufers an das Porzer Zentrum unvermindert wünschenswert, damit Porz die Trümpfe ausspielen kann, die es hat, wie dies auch die von der Stadt Köln hinzugezogenen ExpertInnen forderten. Es wäre bizarr, wenn man Expertise teuer einkauft, um diese dann zu ignorieren. Da bisher die kostengünstigen Varianten nicht berechnet wurden, konnte die BV keine Entscheidung auf der Basis einer umfassenden Faktenlage vornehmen. Mit Kosten, die deutlich niedriger ausfallen als in dem vorliegenden Gutachten, das nur die beiden teuersten Varianten berechnete, veranschlagt, kommt aber die Brückenbverbreiterung wieder in den Bereich des Möglichen und stehen Aufwand und Nutzen wieder in einem vertretbaren Verhältnis. Begründung zu 2. Schon als wir mit der Sahle Bau als Eigentümerin der Pavillons zum ersten Mal 2018 sprachen (und woraufhin die Stadt Köln überhaupt erst die Pavillons erwarb um eine Nutzung durch ein Dentallabor für die nächsten 10 Jahre zu vermeiden), wies diese darauf hin, dass es nicht klug sei, eine solche großé Fläche nicht zu bespielen, weil sonst Verwahrlosung wegen fehlender sozialer Kontrolle drohe. Dies hat uns überzeugt und seitdem setzen wir uns für ein dauerhaftes Gastronomieangebot auf der Brücke ein. Dabei sind zwei Dinge zu beachten: zum einen kann dies ohne Änderung im Bebauungsplan nur durch eine Weiternutzung eines der Pavillons geschehen, da diese Bestandsschutz genießen und eine langwioerige Änderung des Bebauuplans somit nicht erforderlich wäre. Zum zweiten ist die Lage durchaus attraktiv und leicht einen Pächter für den Pavillon zu finden, die aktuelle Gastronomie wurde wegen privater Gründe aufgegeben, nicht wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Mit einer solchen Gastronomie auf der Brücke würde die Brücker dauerhaft, bis in die Abendstunden belebt und so die Entstehung eines Angstraums verhindert. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 179/26 Vorlagen-Nummer 2221/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO - "Brückenverbreiterung und Pavillon auf der Brücke über die Hauptstraße in Porz", Aktenzeichen 179/26 Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, die Anregun- gen aus der Eingabe nicht weiter zu verfolgen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt in seiner Eingabe nach §24 GO NRW (siehe Anlage 2) an, 1. „die Brücke über die Porzer Hauptstraße zu verbreitern und dabei eine kostengünstige Lösung mit die Fahrbahn überspannenden Stahlträgern nebst aufliegender Betonplatte zu verwenden und die zur Berechnung einer solchen Variante nötige Datengrundlage zu schaffen bzw. erstellen zu lassen, und 2. auf der Brücke selbst eine stationäre Gastronomie unterzubringen, um den nun bereits verwahrlosten Raum, der ohne Pavillons nur noch größer würde, wieder einer sozialen Kontrolle zu unterwerfen und so Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen.“ Die Verwaltung hat die Anregungen des Petenten geprüft und verweist diesbezüglich auf den Ratsbeschluss vom 13.02.2025 zur erw. Planungsbeschlussvorlage 2631/2024. Eine neben der Neugestaltung der Brückenoberfläche zusätzliche Erweiterung der Brücke stellt aus Sicht der Verwaltung einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand dar, zu- mal die städtebaulichen Ziele, die Sichtachse zu stärken und die Aufenthaltsqualität zu ver- bessern, durch die neu entstehende Platzfläche auf der Brücke auch ohne die Brückenerwei- terung erreicht werden können. Die Städtebauförderung setzt die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirt- schaftlichkeit und Sparsamkeit voraus. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sind die Kosten einer Verbreiterung der Brücke nicht förderfähig im Sinne der Städtebauförderung. In der 2023/24 durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung wurde auch eine Variante des Brü- ckenüberbaus aus zwei Stahlverbundträgern und Teilfertigteilen mit Ortbetonergänzung, wie vom Petenten angeregt, betrachtet. Da es bei allen untersuchten Varianten ohne tragende Brüstung zu einer erheblichen Lastumlagerung im Bestandsbauwerk kommen würde und dies enorme Auswirkungen auf die gesamte Gründungssituation der Brücke hätte, schnitt diese Variante in einem Variantenvergleich gegenüber zwei Varianten mit tragender Brüstung im Punkt „Planungssicherheit“ deutlich schlechter ab und wurde nicht weiterverfolgt. Da Stahlträ- ger in der Herstellung zudem weitaus teurer sind als lastenmäßig vergleichbare Betonträger, wurde diese Variante im Punkt „Wirtschaftlichkeit“ ebenfalls schlechter bewertet. Zudem fügen sich Stahlverbundträger gegenüber Stahl-/ Spannbetonträgern weniger gut in die Optik des Bestandsbauwerks ein. Darüber hinaus hat eine Brückenerweiterung Auswirkungen auf die räumliche Situation. Die veränderte Höhenlage an der westlichen Brückenkante führt zu einer nachteiligen Verände- rung der Wegeführung und Zugangssituation, insbesondere des Arkadengangs am angren- zenden Hotelgebäude. Mit dem Abbruch der Pavillons und der Neugestaltung der Brückenoberfläche wird die Verbin- dungsachse vom Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz aufgewertet und eine freie Sichtachse in Richtung Rhein geschaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan greift diese Planung bereits auf und überplant die beiden Pavillons mit einer Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fuß- gängerzone. Sie genießen damit nur noch passiven Bestandsschutz und dürften, beispiels- weise im Falle eines Brandes, nicht wiedererrichtet werden. 3 Der Eigentümer der Pavillons beabsichtigt, den östlichen Pavillon zeitnah abzubrechen, um einen barrierefreien Eingang für die angrenzende Zahnarztpraxis schaffen zu können. Anlagen Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_Bürgereingabe nach §24 GO NRW
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): In der Vorlage wird nur der vom Rat bereits beschlossene Sachverhalt dargestellt.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hauptstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2221/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.08.2026
- Erstellt
- 04.08.2026 09:25