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V/0773/2024

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Barbara-Renz-Weg im Wohnbereich Albachten-Ost im Bezirk West

Vorlagen 09.12.2024

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Anlage 1: Lageplan

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Anlage 2: Raumprogramm Barbara-Renz-Weg

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Lageplan

128 Zeichen

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Maßstab 1: 4002
Datum: 09.12.2024
Notizen:
© Stadt Münster
H 5753 075
R 398 963
R 399 591
H 5753 956
0 50 100
Meter

Anlage 2: Raumprogramm Barbara-Renz-Weg

2651 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 09.12.2024
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
2 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 6
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 1.060
monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 165.487,20 €
2 x G I = 20 Kinder 185 qm
2 x G II = 10 Kinder 185 qm
2 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 6 45 270
A2 Nebenraum 6 18 108
A3 Wasch-/WC 6 12 72 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 6 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 6 6 36
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 20 40
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
703
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 30 30
A11 3 6 18
A12 Küche 1 25 25 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
90
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.060 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.800
C - GESAMTFLÄCHE EINER 6-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.860
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt ca. 
1.800
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
1.000 qm - 1.320 qm
Innenfläche + Außenfläche
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
267 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
Erforderliches Raumprogramm für eine 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Barbara-Renz-Weg
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
Die Gruppenstruktur wird jährlich in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den u3- und ü3-Bedarfen angepasst.
Beispielhafte Gruppenstruktur für eine 6-Gruppen-Einrichtung:

Anlage A

5730 Zeichen

Anlage A zur V/0773/2024 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita in Albachten - Ost am Barbara-Renz-Weg 100-110 Betreuungsplätze im Bezirk West ge-
schaffen. Die Einrichtung soll voraussichtlich im Januar 2028 in Betrieb gehen, um dringend be-
nötigte Betreuungsplätze für den Bezirk West bereitzustellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
Mit der Errichtung der Kita am Barbara-Renz-Weg werden die u3- und ü3-Plätze im Bezirk West 
maßnahmenbedingt errichtet. Außerdem wird durch die Errichtung der Kita Little Giants in Al-
bachten eine neue Einrichtung geschaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Im Jahr 2028 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der vier 
neuen Gruppen in Höhe von maximal 240.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landes-
mittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren 
sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Für die bereits vorhandenen zwei Gruppen wurde 
zur Inbetriebnahme der Interimsmaßnahme bereits ein Ausstattungszuschuss ausgezahlt (siehe 
Beschluss des Rates vom 12.07.2017 -V/0257/2017).  
Ab dem Jahr 2029 fallen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ 
für vier neue Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.205.300 € an 
(Anteilig für 2028: 903.980 €). Darüber hinaus entstehen gegebenenfalls freiwillige städtische Zu-
schüsse zum Trägeranteil (Fortschreibung des Ratsbeschlusses vom 24.04.2024 – V/0182/2024 
siehe Niederschrift, Seite 41). Die Stadt übernimmt danach für Kitas sonstiger freier Träger 75 % 
des gesetzlichen Trägeranteils (Aktueller gesetzlicher Trägeranteil für sonstige freie Träger = 
7,8%). Für 2029 entstehen danach 98.300 € für die gesamte Einrichtung (Anteilig für 2028: 73.730 
€). Die Entscheidung für eine freiwillige städtische Bezuschussung in dem mit der vorgenannten 
Vorlage beschlossenen Umfang gilt zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz. Den

Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 522.900 € (Anteilig für 2028: 
392.180 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 104.600 € (Anteilig für 2028: 78.450 €) gegen-
über. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkom-
menssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. 
Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für das Jahr 2028 sind im Haushaltsplan 2025 
bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26. Insbesondere § 24 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033  333.401 Ein-
wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3-
Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende 
Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster 
stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

9093 Zeichen

V/0773/2024 
V/0773/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Barbara-Renz-Weg im 
Wohnbereich Albachten-Ost im Bezirk West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.01.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 6 Grup-
pen am Barbara-Renz-Weg zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote 
zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen 
beinhaltet 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) 
 2 Gruppen für 20-25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) 
und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 68 - 78 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen 
Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls eine wöchentliche Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden 
mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2028 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investorin errichtet. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heukamp 
Telefon: 492-5768 
Heukamp@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0773/2024 
4. Die Trägerschaft wurde bereits mit der Vorlage V/0786/2017 vom Rat der Stadt Münster an den 
Träger „Kleine Riesen Nord gGmbH“ sowohl für die bestehende zweigruppige Interimsmaßnahme als 
auch für die dauerhafte Kindertageseinrichtung übertragen (V/0786/2017).  
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option 
der Verlängerung von je 5 Jahren an den Träger „Kleine Riesen Nord gGmbH“ zu vermieten. Die 
Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale d es Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Bei 
Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das 
Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine 
Minderung der Miete verlangt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Jahr 2028 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der vier 
neuen Gruppen in Höhe von maximal 240.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel 
beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die 
städtischen Zuschüsse entsprechend.  
Für die bereits vorhandenen zwei Gruppen wurde zur Inbetriebnahme der Interimsmaßnahme bereits 
ein Ausstattungszuschuss ausgezahlt (siehe Beschluss des Rates vom 12.07.2017 -V/0257/2017).  
 
 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 
(freier Träger) 
   
Auszahlungen 11 von aktivierbaren Zuwendun-
gen 
2028 240.000 Zuschuss an den 
Träger 
    
 
 
Ab dem Jahr 2029 fallen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ für 
vier neue Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.205.300 € an (An-
teilig für 2028: 903.980 €). Darüber hinaus entstehen gegebenenfalls freiwillige städtische Zuschüsse 
zum Trägeranteil (Fortschreibung des Ratsbeschlusses vom 24.04.2024 – V/0182/2024 siehe Nie-
derschrift, Seite 41).  
Die Stadt übernimmt danach für Kitas sonstiger freier Träger 75  % des gesetzlichen Trägeranteils 
(Aktueller gesetzlicher Trägeranteil für sonstige freie Träger = 7,8%). Für 2029 entstehen danach 
98.300 € für die gesamte Einrichtung (Anteilig für 2028: 73.730 €). Die Entscheidung für eine freiwilli-
ge städtische Bezuschussung in dem mit der vorgenannten Vorlage  beschlossenen Umfang gilt zu-
nächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz. 
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 522.900 € (Anteilig für 2028:  
392.180 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 104.600 € (Anteilig für 2028: 78.450 €) gegenüber. 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 3 - 
V/0773/2024 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen 
2028 
2029ff. 
392.180 
522.900 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile  04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
2028 
2029ff. 
78.450 
104.600 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
 
1. Gesetzl. Betriebskos-
tenzuschüsse gemäß 
KiBiz 
 
 
2028 
2029ff. 
 
 
 
 
903.980 
1.205.300 
Betriebskosten- 
zuschüsse für 
Kitas freier 
Träger 
  2. Freiwilliger städt. Zu-
schuss zum Trägeran-
teil 
2028 
2029ff. 
73.730 
98.300 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für das Jahr 2028 sind im Haushaltsplan 2025 
bei der o. g. Produktgruppe/Investitionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemeines 
 
Im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung wird in Albachten-Ost stadtnahes Bauland vor allem für 
junge Familien zur Verfügung stehen. Im neuen Quartier werden ca. 470 Wohneinheiten entstehen. 
Daraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Bedarf von bis zu 20 Gruppen. Diese verteilen sich auf 
insgesamt drei Standorte: 
Barbara-Renz-Weg:            6 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
              Errichtungsbeschluss wird zur Beschlussfassung vorgelegt 
Marga-Spiegel-Straße: 5 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
Errichtungsbeschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschluss-
fassung vorgelegt 
Solitärkita: bis zu 9 Gruppen werden bedarfsabhängig zu einem späteren Zeitpunkt 
geplant (Stadt Münster) 
    
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der sechsgruppigen Kindertageseinrichtung im Barbara -Renz-
Weg durch die Wohn- und Stadtbau beschlossen werden.  
 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
Durch die Wohnbauentwicklung in Albachten-Ost und der Entstehung von 470 Wohneinheiten ergibt 
sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. Aufgrund des Abbaus des 2 - gruppigen Pa-
villons der Kindertageseinrichtung „Kleine Riesen Nord gGmbH“ entstehen an diesem Standort vier 
zusätzliche Gruppen.

- 4 - 
V/0773/2024 
Im Stadtteil Albachten beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2024/2025 50,0 % (84 Plätze für 
168 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 102,7 % (227 Plätze für 221 Kinder).   
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3-Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesein-
richtungen erforderlich. 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
3. Maßnahmenplanung 
 
Im Baugebiet Albachten-Ost wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor im nördlichen Teil eine 
sechsgruppige Kindertageseinrichtung mit 32 u3-Plätzen und 68 - 78 ü3-Plätzen planen. 
Die Kindertageseinrichtung wird im Gebäudekomplex im Erdgeschoss verortet. In den oberen Etagen 
werden Wohnungen realisiert. Die erdgeschossige Einrichtung im Barbara-Renz-Weg wird nach den 
Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Au-
ßenfläche mit Spielfläche und Spielgeräten) errichtet.  
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anla ge beigefügt.  
Mit dem Bau der neuen Kindertageseinrichtung wird der Pavillon in Albachten vom Träger „Kleine 
Riesen Nord gGmbH“ aufgegeben, um somit in neue Räumlichkeiten einziehen zu können.  
 
4. Vergabe der Trägerschaft 
 
Aufgrund des Abbaus des Pavillons der Kita „Kleine Riesen Nord gGmbH“ wird der Träger mit seinen 
Bestandsgruppen in die Kindertageseinrichtung in den Barbara -Renz-Weg einziehen und auch die 
Trägerschaft für die neuen Gruppen übernehmen. Diese wurde bereits vom Rat der Stadt Münster mit 
der Vorlage V/0786/2017 beschlossen. 
 
 
 
5. Fazit 
 
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3-
Kinder in Albachten sowie eine dauerhafte Einrichtung für die Kindertageseinrichtung „Kleine Riesen 
Nord gGmbH“ geschaffen. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (5)

23.01.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Marga-Spiegel-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0773/2024
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2024
Erstellt
02.12.2024 15:19