V/0773/2024
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Barbara-Renz-Weg im Wohnbereich Albachten-Ost im Bezirk West
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Anlage 1: Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4002 Datum: 09.12.2024 Notizen: © Stadt Münster H 5753 075 R 398 963 R 399 591 H 5753 956 0 50 100 Meter
Anlage 2: Raumprogramm Barbara-Renz-Weg
2651 Zeichen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 09.12.2024 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 2 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 6 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 1.060 monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 165.487,20 € 2 x G I = 20 Kinder 185 qm 2 x G II = 10 Kinder 185 qm 2 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 6 45 270 A2 Nebenraum 6 18 108 A3 Wasch-/WC 6 12 72 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 6 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 6 6 36 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 20 40 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 703 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 30 30 A11 3 6 18 A12 Küche 1 25 25 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 90 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.060 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.800 C - GESAMTFLÄCHE EINER 6-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.860 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.800 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 1.000 qm - 1.320 qm Innenfläche + Außenfläche Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 267 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze Erforderliches Raumprogramm für eine 6-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Barbara-Renz-Weg Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) Die Gruppenstruktur wird jährlich in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den u3- und ü3-Bedarfen angepasst. Beispielhafte Gruppenstruktur für eine 6-Gruppen-Einrichtung:
Anlage A
5730 Zeichen
Anlage A zur V/0773/2024 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita in Albachten - Ost am Barbara-Renz-Weg 100-110 Betreuungsplätze im Bezirk West ge- schaffen. Die Einrichtung soll voraussichtlich im Januar 2028 in Betrieb gehen, um dringend be- nötigte Betreuungsplätze für den Bezirk West bereitzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita am Barbara-Renz-Weg werden die u3- und ü3-Plätze im Bezirk West maßnahmenbedingt errichtet. Außerdem wird durch die Errichtung der Kita Little Giants in Al- bachten eine neue Einrichtung geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Im Jahr 2028 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der vier neuen Gruppen in Höhe von maximal 240.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landes- mittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Für die bereits vorhandenen zwei Gruppen wurde zur Inbetriebnahme der Interimsmaßnahme bereits ein Ausstattungszuschuss ausgezahlt (siehe Beschluss des Rates vom 12.07.2017 -V/0257/2017). Ab dem Jahr 2029 fallen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ für vier neue Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.205.300 € an (Anteilig für 2028: 903.980 €). Darüber hinaus entstehen gegebenenfalls freiwillige städtische Zu- schüsse zum Trägeranteil (Fortschreibung des Ratsbeschlusses vom 24.04.2024 – V/0182/2024 siehe Niederschrift, Seite 41). Die Stadt übernimmt danach für Kitas sonstiger freier Träger 75 % des gesetzlichen Trägeranteils (Aktueller gesetzlicher Trägeranteil für sonstige freie Träger = 7,8%). Für 2029 entstehen danach 98.300 € für die gesamte Einrichtung (Anteilig für 2028: 73.730 €). Die Entscheidung für eine freiwillige städtische Bezuschussung in dem mit der vorgenannten Vorlage beschlossenen Umfang gilt zunächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 522.900 € (Anteilig für 2028: 392.180 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 104.600 € (Anteilig für 2028: 78.450 €) gegen- über. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkom- menssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für das Jahr 2028 sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26. Insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 333.401 Ein- wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/0773/2024
V/0773/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Barbara-Renz-Weg im
Wohnbereich Albachten-Ost im Bezirk West
Beratungsfolge
23.01.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung
26.02.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 6 Grup-
pen am Barbara-Renz-Weg zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote
zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen
beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1)
2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2)
2 Gruppen für 20-25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3)
und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 68 - 78 ü3-Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen
Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls eine wöchentliche Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden
mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2028 erfolgen.
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investorin errichtet.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
07.01.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Heukamp
Telefon: 492-5768
Heukamp@stadt-
muenster.de
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V/0773/2024
4. Die Trägerschaft wurde bereits mit der Vorlage V/0786/2017 vom Rat der Stadt Münster an den
Träger „Kleine Riesen Nord gGmbH“ sowohl für die bestehende zweigruppige Interimsmaßnahme als
auch für die dauerhafte Kindertageseinrichtung übertragen (V/0786/2017).
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option
der Verlängerung von je 5 Jahren an den Träger „Kleine Riesen Nord gGmbH“ zu vermieten. Die
Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale d es Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Bei
Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das
Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine
Minderung der Miete verlangt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2028 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der vier
neuen Gruppen in Höhe von maximal 240.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel
beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die
städtischen Zuschüsse entsprechend.
Für die bereits vorhandenen zwei Gruppen wurde zur Inbetriebnahme der Interimsmaßnahme bereits
ein Ausstattungszuschuss ausgezahlt (siehe Beschluss des Rates vom 12.07.2017 -V/0257/2017).
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.
(freier Träger)
Auszahlungen 11 von aktivierbaren Zuwendun-
gen
2028 240.000 Zuschuss an den
Träger
Ab dem Jahr 2029 fallen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ für
vier neue Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.205.300 € an (An-
teilig für 2028: 903.980 €). Darüber hinaus entstehen gegebenenfalls freiwillige städtische Zuschüsse
zum Trägeranteil (Fortschreibung des Ratsbeschlusses vom 24.04.2024 – V/0182/2024 siehe Nie-
derschrift, Seite 41).
Die Stadt übernimmt danach für Kitas sonstiger freier Träger 75 % des gesetzlichen Trägeranteils
(Aktueller gesetzlicher Trägeranteil für sonstige freie Träger = 7,8%). Für 2029 entstehen danach
98.300 € für die gesamte Einrichtung (Anteilig für 2028: 73.730 €). Die Entscheidung für eine freiwilli-
ge städtische Bezuschussung in dem mit der vorgenannten Vorlage beschlossenen Umfang gilt zu-
nächst befristet bis zur nächsten Reform des KiBiz.
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 522.900 € (Anteilig für 2028:
392.180 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 104.600 € (Anteilig für 2028: 78.450 €) gegenüber.
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
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Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2028
2029ff.
392.180
522.900
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2028
2029ff.
78.450
104.600
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen
1. Gesetzl. Betriebskos-
tenzuschüsse gemäß
KiBiz
2028
2029ff.
903.980
1.205.300
Betriebskosten-
zuschüsse für
Kitas freier
Träger
2. Freiwilliger städt. Zu-
schuss zum Trägeran-
teil
2028
2029ff.
73.730
98.300
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für das Jahr 2028 sind im Haushaltsplan 2025
bei der o. g. Produktgruppe/Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Begründung:
1. Allgemeines
Im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung wird in Albachten-Ost stadtnahes Bauland vor allem für
junge Familien zur Verfügung stehen. Im neuen Quartier werden ca. 470 Wohneinheiten entstehen.
Daraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Bedarf von bis zu 20 Gruppen. Diese verteilen sich auf
insgesamt drei Standorte:
Barbara-Renz-Weg: 6 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH)
Errichtungsbeschluss wird zur Beschlussfassung vorgelegt
Marga-Spiegel-Straße: 5 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH)
Errichtungsbeschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschluss-
fassung vorgelegt
Solitärkita: bis zu 9 Gruppen werden bedarfsabhängig zu einem späteren Zeitpunkt
geplant (Stadt Münster)
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der sechsgruppigen Kindertageseinrichtung im Barbara -Renz-
Weg durch die Wohn- und Stadtbau beschlossen werden.
2. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz.
Durch die Wohnbauentwicklung in Albachten-Ost und der Entstehung von 470 Wohneinheiten ergibt
sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. Aufgrund des Abbaus des 2 - gruppigen Pa-
villons der Kindertageseinrichtung „Kleine Riesen Nord gGmbH“ entstehen an diesem Standort vier
zusätzliche Gruppen.
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V/0773/2024
Im Stadtteil Albachten beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2024/2025 50,0 % (84 Plätze für
168 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 102,7 % (227 Plätze für 221 Kinder).
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3-Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesein-
richtungen erforderlich.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
3. Maßnahmenplanung
Im Baugebiet Albachten-Ost wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor im nördlichen Teil eine
sechsgruppige Kindertageseinrichtung mit 32 u3-Plätzen und 68 - 78 ü3-Plätzen planen.
Die Kindertageseinrichtung wird im Gebäudekomplex im Erdgeschoss verortet. In den oberen Etagen
werden Wohnungen realisiert. Die erdgeschossige Einrichtung im Barbara-Renz-Weg wird nach den
Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Au-
ßenfläche mit Spielfläche und Spielgeräten) errichtet.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anla ge beigefügt.
Mit dem Bau der neuen Kindertageseinrichtung wird der Pavillon in Albachten vom Träger „Kleine
Riesen Nord gGmbH“ aufgegeben, um somit in neue Räumlichkeiten einziehen zu können.
4. Vergabe der Trägerschaft
Aufgrund des Abbaus des Pavillons der Kita „Kleine Riesen Nord gGmbH“ wird der Träger mit seinen
Bestandsgruppen in die Kindertageseinrichtung in den Barbara -Renz-Weg einziehen und auch die
Trägerschaft für die neuen Gruppen übernehmen. Diese wurde bereits vom Rat der Stadt Münster mit
der Vorlage V/0786/2017 beschlossen.
5. Fazit
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3-
Kinder in Albachten sowie eine dauerhafte Einrichtung für die Kindertageseinrichtung „Kleine Riesen
Nord gGmbH“ geschaffen.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Marga-Spiegel-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0773/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2024
- Erstellt
- 02.12.2024 15:19