V/0791/2012/1
Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Rahmenvorgaben
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Beschlussvorlage
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V/0791/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Rahmenvorgaben Beratungsfolge 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Qualitätsstandards (Anlage 1) als Planun gs- und Gestaltungsgrundsät- ze für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Münster mit der Änderung, dass a. im Abschnitt ‚Takte und Betriebszeiten` für Außenstadtteile ohne Schiene n- verkehrshalt schnelle Verbindungen ins Stadtzentrum, zumindest in der Hauptverkehrszeit, angestrebt werden, b. im Abschnitt ‚Netzgestaltung und Linienführung` die Erreichbarkeit der zen t- ralen Innenstadthaltestellen (Bült bzw. Domachse) aus allen Stadtteilen g e- währleistet wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit d er Stadtwerke Münster GmbH – Nahver- kehrsmanagement, das bestehende ÖPNV -Angebot in Münster auf Basis der Qualitätssta n- dards weiterzuentwickeln und zu optimieren. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Umverteilungen im Leistungsangebot des ÖPNV i n- nerhalb der Stadt Münster zu erwarten sind. 4. Der Rat verfolgt mit dem 3. Nahverkehrsplan das Ziel, den Anteil des ÖPNV am inne r- städtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beratungen in den betroffenen Fachausschüssen, in den Bezirksvertretungen und in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und in der Kommunalen Seniorenvertretung im Rahmen der B e- schlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan erfolgen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorgabe der Qualitäten unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der Qual i- täten in das Leistungsangebot des ÖPNV werden im 3. Nahverkehrsplan separat und Maßnahmen bezogen ausgewiesen. Vorlagen-Nr.: V/0791/2012/1 Auskunft erteilt: Herr König Ruf: 492 61 51 E-Mail: KoenigD@stadt-muenster.de Datum: 10.12.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0791/2012/1 Begründung: Zu 1.: Die Ergänzungen zu Beschlusspunkt 1 sind weitere Konkretisierungen , der in den Qual i- tätsstandards formulierten Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des ÖPNV in Mün s- ter. Zu 4.: Beschlusspunkt 4 konkretisiert die allgemeine Zielsetzung der Nahverkehrsplanung den ÖPNV als Verkehrsträger und Bestandteil des Umweltverbundes qualitativ zu stärken und zu optimieren. Zu 5.: Zusätzlich in die Beteiligungs- und Beratungskette zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Müns- ter wird die Kommunale Seniorenvertretung mit aufgenommen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Hauptvorlage V/0791/2012 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0791/2012 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr König Ruf: Betrifft Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Rahmenvorgaben Beratungsfolge 06.12.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Qualitätsstandards (Anlage 1) als Planungs- und Gestaltungsgrundsät- ze für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH – Nahver- kehrsmanagement, das bestehende ÖPNV-Angebot in Münster auf Basis der Qualitätsstan- dards weiterzuentwickeln und zu optimieren. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Umverteilungen im Leistungsangebot des ÖPNV in- nerhalb der Stadt Münster zu erwarten sind. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beratungen in den betroffenen Fachausschüssen, in den Bezirksvertretungen und in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Beschlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan erfolgen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorgabe der Qualitäten unmittelbar keine Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der Quali- täten in das Leistungsangebot des ÖPNV werden im 3. Nahverkehrsplan separat und Maßnahmen bezogen ausgewiesen. Begründung: Zu 1. Grundsätzliches Ziel der Nahverkehrsplanung ist es, den ÖPNV als Verkehrsträger und Bestand- teil des Umweltverbundes qualitativ zu stärken und zu optimieren. Das Angebot soll dabei zu- kunftsorientiert und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden. 492 61 51 E-Mail: KoenigD@stadt-muenster.de Datum: 23.11.2012 V/0791/2012 - 2 - Der Nahverkehrsplan bietet dabei die Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maß- nahmen der Stadt Münster in allen ÖPNV-relevanten Planungen. Grundsätzliche Festlegungen erfolgen in Bezug auf die Linien- und Netzgestaltung aber auch im Hinblick auf die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Dazu werden Qualitätsstandards festgelegt. Diese liefern einerseits die Grundlage für die liniennetz- und angebotsrelevanten Maßnahmen des Nahver- kehrsplanes. Andererseits dienen die Standards als Entscheidungsgrundlage bei Linienkonzessi- onsgenehmigungen im Genehmigungswettbewerb und bei Vergaben. Daher müssen die Quali- tätsstandards diskriminierungsfrei sein und allen am ÖPNV-Markt tätigen Unternehmen den Zu- gang unter definierten Bedingungen ermöglichen. Grundsätzlich wird zwischen der Bedienungsqualität – der räumlichen und zeitlichen Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes – und der Beförderungsqualität – dem Komfort und der Kundenorientierung – unterschieden. Die Bedienungsqualität wird differenziert für den Stadtbusverkehr und den ein- brechenden Regionalbusverkehr festgelegt. Ein M aßstab für die Standards sind die Ergebnisse des jährlich durchgeführten ÖPNV-Kundenbarometers sowie die Erkenntnisse des darauf aufbau- enden und vertiefenden Qualitätschecks der Stadtwerke. Ebenso sind die Siedlungsentwicklung und übergeordnete städtebauliche Aspekte (Stadtverträglichkeit, Emissionen, Ressourcen) zu be- rücksichtigen. Daran orientiert sollen die Standards auch über gezielte Marktforschung weiterent- wickelt werden. Dazu gehören neben orts- und anlassbezogenen Befragungen und Erhebungen insbesondere auch die seit 1997 regelmäßig, zuletzt aktualisiert in 2011, durchgeführten „Standar- disierten Befragungen“ im Gesamtnetz der Stadtwerke. Perspektivisch ist im Rahmen einer Qualitätsprüfung zu klären, inwieweit insbesondere im Alt- stadtbereich ein stadtverträglicherer und zukunftsorientierter ÖPNV optimiert werden kann. Hierbei sind insbesondere die Fahrzeuggröße und Antriebsart (Verbrauch, Emissionen) angesprochen. Nicht zuletzt ist der demografische Wandel der Gesellschaft zu berücksichtigen. In der Anlage 1 sind die vor diesem Hintergrund erarbeiteten und mit der Stadtwerke Münster GmbH – Nahverkehrsmanagement abgestimmten Qualitätsstandards zusammenfassend darge- stellt. Zu 2 und 3: Ziel der Nahverkehrsplanung in Münster ist, di e vorhandenen Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen. Vor dem Hintergrund erkennbar schwieriger Rahmenbedingungen zur Finanzierung des ÖPNV-Angebots ist es daher notwendig, die Betriebsleistung dort einzusetzen, wo ein höchst möglicher Nutzen zu erwarten ist. Angebot und Nachfrage im ÖPNV wurden daher einer einge- henden Prüfung unterzogen. Neben dem Fahrplanangebot und der Anzahl der Fahrgäste sind auch die Fahrgastverflechtungen, d.h. die Quelle-Ziel-Beziehungen, der Fahrtzweck und weitere Parameter bei der Gesamtbewertung zu berücksichtigen. Diese Parameter wurden korridorweise aufbereitet und vergleichend gegenübergestellt. Im Abgleich mit den definierten Qualitätsstandards lassen sich damit sowohl die Korridore identifizieren in denen heute im Vergleich zum Angebot eine zu geringe Nachfrage festzustellen ist als auch die Korridore, in denen bei verbessertem An- gebot eine Nachfragesteigerung zu erwarten ist. Dabei sind die Ursachen innerhalb der einzelnen Korridore sehr differenziert zu prüfen und geeignete Strategien zur Ursachenbehebung zu entwi- ckeln. Im Sinne eines optimierten Gesamtsystems können folglich Angebotsreduzierungen in einzelnen Korridoren erforderlich werden, während in anderen Korridoren das Fahrplanangebot im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu erhöhen ist. Dabei ist in beiden Fällen die Bandbreite der zur Ver- fügung stehenden Maßnahmen auszuschöpfen. Auf der Basis der Qualitätsstandards sind dabei die Maßnahmen im Sinne eines angepassten Angebotes abzuwägen. Ergänzend sind die Syner- gieeffekte der auf Fachebene mit den Kreisen abgestimmten und noch im weiteren Verfahren zu konkretisierenden Stadt-Umland-Kooperationen in di e Bewertung mit einzubeziehen. Im Sinne der V/0791/2012 - 3 - Umverteilung kann Betriebsleistung zur Steigerung der Nachfrage in Korridoren mit hohem Fahr- gastpotenzial bzw. zur nachfragerechten Ausweitung des Bedienungsangebotes in Siedlungsbe- reichen (z.B. Loddenheide) und auf Verbindungen (z.B. Hiltrup – Wolbeck) mit steigender Fahr- gastnachfrage eingesetzt werden. Anlage 2 zeigt die vergleichende Bewertung von Angebot und Fahrgastnachfrage der einzelnen Linien und Korridorabschnitte im Tagesnetz. Systembedingt weisen die Linienabschnitte in den Außenstadtteilen zu Beginn bzw. zum Ende eines Linienweges zunächst nur eine sehr geringe Auslastung auf. Das gilt auch für Tangentialverbindungen, die im Sinne der Daseinsvorsorge wich- tige Beziehung zwischen den Stadtteilen im 60’-Tak t sichern. Für die Beurteilung der einzelnen Korridore bzw. Linienabschnitte sind die Auslastungen im weiteren Verlauf von Bedeutung. Bei dieser Betrachtung wird offensichtlich, dass im direkten Vergleich die einzelnen Korridore erhebli- che Unterschiede in Bezug auf ihre Auslastung aufweisen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass innerhalb der verschiedenen Korridore unterschiedliche Takte (10’- bzw. 20’-Takt) gefahren und unterschiedliche Fahrzeuggrößen (z.B. Solobus bzw. Gelenkzug) eingesetzt werden. So kann bei- spielsweise ein wenig nachgefragter 10’-Takt auf einen 20’-Takt zurückgeführt werden. Bei einem nur gering nachgefragten 20’-Takt ist eine einfache Rückführung auf einen 60’-Takt nicht ohne weiteres durchzuführen. Hier sind dann insbesondere die funktionalen Belange der Verbindung sowie erforderliche Verknüpfungen zu bewerten und abzuwägen. Bei der Beurteilung sind darüber hinaus auch die funktionalen Anforderungen und Aufgaben in Bezug auf die vorhandenen und er- warteten Verbindungen und Erschließungen der Linien in den Korridoren zu berücksichtigen. Sämtliche Linien und Korridore unterliegen einer systematischen verkehrlichen und wirtschaftli- chen Analyse. Eine vertiefende Prüfung im Rahmen der Netz- und Angebotsoptimierung ist insbe- sondere für die nachfolgend genannten Korridore vorgesehen (vgl. Anlage 2): Korridor Warendorfer Straße Î Handorf (10’-Takt) Im direkten Vergleich mit anderen, im 10’-Takt bedienten Korridoren, weist der Korridor Warendor- fer Straße nach Handorf eine schlechtere Auslast ung auf. So wird im ebenfalls im 10’-Takt bedien- ten Korridor Coerde etwa die doppelte Anzahl an Fahrgästen befördert. Damit bestätigt sich für den Korridor Handorf ein Ergebnis des 2. Nahverkehrsplanes, in dem bereits die gemessen am Leistungsangebot geringe Nachfrage festgestellt worden war. Korridor Grevener Straße Î Sprakel (20’-/40’-Takt) Im Verlauf der Grevener Straße ist im Abschnitt zwischen Kinderhaus und Sprakel im Vergleich zu anderen, weit vom Stadtzentrum entfernten Stadtteilen eine schlechte Auslastung festzustellen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist für Sprakel, dass die Fahrgastnachfrage zu 50% vom Schülerver- kehr geprägt wird. Darüber hinaus verfügt der Stadtteil über einen Schienenhaltepunkt mit einem 30’-Takt. Korridor Schifffahrter Damm Î Gelmer (20’-/40’-Takt) Vergleichbar mit dem Linienabschnitt Grevener Straße (Kinderhaus – Sprakel) ist auch dieser Ab- schnitt einer vertiefenden Analyse und Bewertung zu unterziehen. Zu berücksichtigen ist, dass der Stadtteil Gelmer bei vergleichbarem Fahrgastaufkommen jedoch über keinen Schienenhaltepunkt verfügt. Außerdem ist die Anbindung der Ortsteile Mariendorf und Sudmühle in die Überlegungen mit einzubeziehen. Erweiterter Innenstadtbereich Im Bereich des 2. Tangentenringes verkehren heute überwiegend die Stadtbuslinien 3 und 4. Die- se werden heute nicht als „reine“ Ringlinien geführt und weisen eine im Verhältnis zum Angebot geringe Fahrgastnachfrage auf. Eine „echte“ Ringlinie ist aber aufgrund der korridorverbindenden Linienführung geeignet, die heute hoch belasteten Umstiegshaltestellen Hauptbahnhof, Alt- stadt/Bült und Ludgeriplatz zu entlasten. Zudem können im östlichen Innenstadtring (z.B. Franzis- kushospital) zusätzliche Fahrgastpotenziale erschlossen werden. V/0791/2012 - 4 - V/0791/2012 Südlicher Innenstadtbereich (Friedrich-Ebert-Straße) Im Vergleich zu anderen im 20’-Takt bedienten Abschnitten weist der Bereich Friedrich-Ebert- Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnachfrage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich-Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleichbar der im 10’-Takt bedienten Korridore liegen. Die Vorlage wurde dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Sitzung am 28.11.2012 zur Kenntnis gegeben. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Qualitätsstandards für den ÖPNV in Münster Anlage 2: Fahrgastnachfrage und Fahrtenangebot im Stadtbus-Tagesnetz AAnnllaaggee 11 zzuurr VVoorrllaaggee VV//00779911//22001122 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 1 Qualitätsstandards Gesetzlicher Hintergrund, Funktion Die hier beschriebenen Qualitätsstandards sollen gr undsätzlich die bestehenden und vom Fahrgast anerkannten Qualitäten im öffentli chen Personennahverkehr in Münster sichern. Ein Maßstab dafür sind die Erge bnisse des jährlich durchge- führten ÖPNV-Kundenbarometers sowie die Erkenntniss e des darauf aufbauen- den und vertiefenden Qualitätschecks der Stadtwerke . Ebenso sind die Sied- lungsentwicklung und übergeordnete städtebauliche A spekte (Stadtverträglich- keit, Emissionen, Ressourcen) zu berücksichtigen. A uf diesen Grundlagen sollen die Standards weiterentwickelt werden. Die Qualität sstandards verstehen sich damit als ein Qualitätsversprechen dem Kunden gegenüber. Die Festlegung von Qualitätsstandards ist gesetzlic h vorgegeben. Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhe in-Westfalen (ÖPNVG NRW) schreibt die Definition von Standards als Inha lt des Nahverkehrsplanes unter § 8, Absatz 3 vor. Nach dem Behindertengleich stellungsgesetz (BGG) kön- nen entsprechend § 5 Zielvereinbarungen zur Festleg ung von Standards für den barrierefreien Zugang zum ÖPNV zwischen den Verbänd en und dem Aufgaben- trägern getroffen werden. Nicht zuletzt sei auf die seit dem 26.03.2009 in Deutschland rechtsverbindliche UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen verwiesen. Diese verpflichtet die Regierungen Maßna hmen zu ergreifen, um "für Menschen mit Behinderungen eine persönliche Mobilit ät mit größtmöglicher Un- abhängigkeit" sicherzustellen (Art. 20). Die Qualitätsstandards sind bei der Gestaltung des Bedienungsangebotes, vor allem bei der Entwicklung von Konzepten und Einzelm aßnahmen, verbindlich vom Aufgabenträger und vom Nahverkehrsmanagement zu beachten. Gleiches gilt im Hinblick auf die personal-, informations- u nd technikbezogenen Standards des Beförderungsangebotes. Die Standards sind bei A usschreibungen von Ver- kehrsleistungen zugrunde zu legen. Den im Stadtgebi et tätigen Unternehmen dienen sie als Orientierungshilfe im Hinblick auf den anstehenden Wettbewerb. 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 2 Grundsätzlich ist bei der Festlegung und Umsetzung der Qualitätsstandards das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Maßstab bei der Gestaltung des Be- dienungsangebotes ist die durch Erhebungen festgest ellte Fahrgastnachfrage bzw. die zu erwartende Fahrgastnachfrage. Missverhä ltnisse zwischen Angebot und Nachfrage sollen abgebaut werden. Darüber hinau s ist die bestehende bzw. zu erwartende wirtschaftliche Ergiebigkeit zugrunde zu legen. Differenzierung Der Geltungsbereich für die Qualitätsstandards ist primär das Stadtgebiet Müns- ter mit seinem Stadtbusverkehr sowie die Stadt-Umla nd relevanten Verbindun- gen im Regionalbusverkehr. Daher gilt folgende Diff erenzierung bei der Anwen- dung der Qualitätsstandards: A: Stadtbusverkehr im Stadtgebiet Münster: „Reine“ Stadtbuslinien im Tages- und Nachtverkehr (z.B. Linie 6 oder N80), „integrierte“ Regionalbuslinien (z.B. R41, R22/R32) sowie Taxibuslinien und -verkehre im Tages- und Nachtver- kehr als Anschlussfahrt (z.B. T8, T80, Frauen-Nacht-Taxi) B: Vertaktete Regionalbuslinien im Stadt-Umland-Ver kehr: RegioBus-Linien (z.B. R63/R64) und SchnellBus-Linien (z.B. S90) C: Nicht vertaktete Regionalbuslinien: Schülerverke hr (z.B. 540, 564) und Ver- stärkerfahrten Grundsätzlich soll zwischen der Bedienungsqualität –der räumlichen und zeitli- chen Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes– und der Befö rderungsqualität –dem Komfort und der Kundenorientierung– unterschieden w erden. Die Bedienungs- qualität wird differenziert für den Stadtbusverkehr und für die Stadt-Umland- relevanten Verbindungen im Regionalbusverkehr festgelegt. Die Bedienungsqualität im Stadtbussystem wird beschrieben durch die: • Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien • Netzgestaltung und Linienführung • Takte und Betriebszeiten sowie AAnnllaaggee 11 zzuurr VVoorrllaaggee VV//00779911//22001122 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 3 • Verknüpfungen und Anschlüsse. Die Bedienungsstandards für die Stadt-Umland releva nten Verbindungen im Re- gionalbusverkehr werden separat beschrieben. Dabei ist das Bedienungs- und Leistungsangebot zwischen dem Aufgabenträger Stadt Münster und den umlie- genden Kreisen abzustimmen. Die Kenngrößen der Beförderungsqualität werden differenziert nach: • Personal, • Fahrzeuge • Infrastruktur sowie • Information und Kommunikation. ! " # ! $$" % & ' $$ % " ( ! !))! $$* % )!+ ,' $$- % ."/% 0 # Abbildung 1: Qualitätsstandards im ÖPNV Darüber hinaus soll den spezifischen Belangen von M ännern und Frauen – den sogenannten Gender-Aspekten - im ÖPNV Rechnung getr agen werden. Die 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 4 Grundlagen dieser Aspekte und das Mobilitätsverhalt en von Männern und Frau- en in der Stadt Münster sind Gegenstand der Angebotsplanung. Bedienungsstandards im Stadtbusverkehr Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien • Neu entstehende Wohngebiete sollen möglichst frühz eitig durch das Stadt- bussystem erschlossen werden oder sich bei der Plan ung an bestehenden ÖV-Achsen orientieren. • Zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 30 0 Einwohnern sol- len in einem 300 bis 500m Haltestelleneinzugsradius erschlossen werden. • Die Erschließung zusammenhängender Gewerbegebiete ist in Abhängig- keit von den Fahrgastpotenzialen sicherzustellen. • Die Erschließung der zentralen Innenstadt ist in h oher Qualität sicherzustel- len. Netzgestaltung und Linienführung • Die nachfrage- und fahrtzweckgerechte Differenzier ung des Stadtbusnet- zes in ein Tages- und Abend-/Nachtnetz ist beizubehalten. Abbildung 2: Stadtbusnetz Münster (Tages- und Nachtnetz) AAnnllaaggee 11 zzuurr VVoorrllaaggee VV//00779911//22001122 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 5 • Das Liniennetz soll möglichst flexibel gestaltet w erden, um zeitnah auf städtebauliche Entwicklungen und Fahrgastbelange re agieren zu können. Fahrplantechnischer Abhängigkeiten im Netz sind zu reduzieren. • Die spezifischen Anforderungen der Altstadt (z.B. starke Fußgängerfre- quenzen, hohes Radverkehrsaufkommen, Anforderungen an den öffentli- chen Raum) sind zu berücksichtigen. • Die Linienführung soll unter Beachtung der Wirtscha ftlichkeit nachfragege- recht und fahrzweckspezifisch erfolgen. Überkapazit äten sind abzubauen, neue Fahr gastpotenziale sind zu erschließen. • Die Linien sollen möglichst direkt und für den Fahr gast plausibel geführt werden. Die Trennung von Richtung und Gegenrichtung ist nach Möglich- keit zu vermeiden. • In aufkommensstarken Korridoren und Stadtteilen so llen möglichst zwei Stadtbuslinien parallel geführt werden, so dass den Fahrgästen eine ver- dichtete Taktfolge geboten wird. • In Siedlungsbereichen mit einer schwachen Fahrgast nachfrage sollen be- darfsgesteuerte Taxibuslinien zum Einsatz kommen. • Aus allen Stadtteilen soll der Hauptbahnhof in Dir ektfahrt zu erreichen sein. • Durch die Einrichtung und den Ausbau dezentraler V erknüpfungspunkte soll die Effizienz des Liniennetzes verbessern werden. Takte und Betriebszeiten • Auf allen Stadtbuslinien soll montags bis freitags im Tagesverkehr von ca. 6 bis 21 Uhr und samstags von 10 bis 21 Uhr ein 20- minütiger Grundtakt geboten werden. • Auf den Hauptachsen des ÖPNV und in den aufkommens starken Stadttei- len soll durch die fahrplantechnische Überlagerung von zwei Linien das Fahrtenangebot im Tagesverkehr auf einen 10‘-Takt verdichtet werden. 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 6 • In der Hauptverkehrszeit soll nachfragegerecht der Takt verdichtet werden oder zusätzliche Verstärkerfahrten zum Einsatz kommen. • Sonntags soll im Tagesverkehr ein 60- bzw. 30-minü tiger Grundtakt ange- boten werden. • Im Abendverkehr bis 24 Uhr und samstags im Frühver kehr sollen die Stadtbuslinien in einem 30-minütiger Grundtakt fahren. • Im Nachtverkehr, montags bis freitags bis gegen 2 Uhr und samstags und sonntags durchgängig, ist möglichst ein 60-minütige r Grundtakt sicherzu- stellen. • In Zeiten einer schwachen Fahrgastnachfrage kommen bedarfsgesteuerte Taxibuslinien zum Einsatz. Abbildung 3: Netze, Takte, Zeiträume Verknüpfungen und Anschlüsse • Über die Anbindung des Hauptbahnhofs ist die Verkn üpfung des Stadtbus- verkehrs zum Regional- und Fernverkehr sicherzustellen. 1 23$22 24$22 25$22 26$22 27$22 28$22 29$22 2:$22 2;$22 32$22 33$22 34$22 35$22 36$22 37$22 38$22 39$22 3:$22 3;$22 42$22 43$22 44$22 45$22 46$22 *! & < 92= 42= 52= " " " 42= 32= *! & >) >! < 82= 52= 37= 52= 82= 82= 52= 52= 82= 52= 37= 82= 52= 52= 52= 52= 82= 42= 52= 82= 32= 52= AAnnllaaggee 11 zzuurr VVoorrllaaggee VV//00779911//22001122 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 7 • Aufgrund der dichten Taktfolge (20-minütiger Grund takt) im Tagesverkehr sind zeitnahe Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien gewährleistet. • Am Hauptbahnhof wird bei ausgedünnter Taktfolge im Abend-, Nacht- und Frühverkehr ein Rundumanschluss zwischen allen Stadtbuslinien geboten. • Für die Zeitlagen der Rundumanschlüsse am Hauptbah nhof gilt eine An- schlussgarantie für die Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien. Bedienungsstandards im Stadt-/Umlandverkehr (Regionalbusverkehr) Das Bedienungs- und Leistungsangebot im Stadt-/Umla ndverkehr, hier bezogen auf den Regionalbusverkehr, ist zwischen dem Aufgab enträger Stadt Münster und den umliegenden Kreisen abzustimmen. Aus Sicht der Stadt Münster sind dabei folgende Standards anzustreben: • Die regionale Erreichbarkeit des Oberzentrums Müns ter ist durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen Region albusverkehr zu ge- währleisten. • Die bestehende Bedienungsqualität im Stadt-/Umland verkehr auf den ver- takteten Regionalbuslinien ist sicherzustellen. • Die Produktdifferenzierung zwischen SchnellBus und RegioBus wird beibe- halten. • Die innerstädtischen Erschließungs- und Bedienungs funktion der Regio- Bus-Linien mit der Bedienung aller Haltstellen auf dem Linienweg wird si- chergestellt. • Auf den vertakteten Regionalbuslinien wird ein 60- minütiger Grundtakt mit bedarfsgerechten Verstärkern zur Hauptverkehrszeit geboten. • Die Betriebszeitfenster der vertakteten Regionalbu slinien sollen an die La- denöffnungszeiten (Mo – Sa) in Münster angepasst werden. Beförderungsstandards im Stadtbus- und Stadt-/Umlandverkehr Die Beförderungsstandards beschreiben im Wesentlich en die personal-, informa- tions- und technikbezogenen Standards des ÖPNV-Ange botes. Kenngrößen der 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 8 Qualität des Personals sind unter anderem der Perso naleinsatz und die Ausbil- dung sowie die Kundenorientierung des Fahr- und Ser vicepersonals. Die Fahr- zeugqualität wird beschrieben durch die Fahrzeugtec hnik und das Erscheinungs- bild der Fahrzeuge. Bezüglich der Qualität des Fahr personal und Fahrzeug wer- den für den Einsatz im Stadtbusverkehr und im vertakteten bzw. nicht vertakteten Regionalbusverkehr an die beauftragten bzw. konzess ionierten Unternehmen differenzierte Anforderungen gestellt. Die Standards zur qualitativen Beschreibung der Inf rastruktur bezieht sich auf das Stadtgebiet Münster. Sie umfassen im Wesentlich en die infrastrukturelle Gestaltung des Fahrweges und der Haltestellen. Die Qualität der Informations- und Kommunikationswege und -medien bezieht sich dag egen auf die im Stadt- gebiet tätigen Verkehrsunternehmen oder, im Sinne e ines für die Verkehrsunter- nehmen tätigen Dienstleisters, auf das Nahverkehrsm anagement der Stadt Münster. Personal Das Fahrpersonal sowie dessen Ausbildung muss grund sätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung der Tätigkeit erfüllen (B OKraft). Die für das Fahr- und Servicepersonal gesetzlich vorgeschriebenen Arb eits- und Pausenzeiten sind einzuhalten (Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalge setz/Fahrpersonalverord- nung). Darüber hinaus gelten folgende Standards: AAnnllaaggee 11 zzuurr VVoorrllaaggee VV//00779911//22001122 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 9 A B C Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift Spezifische Schulungen (RBL, Tarif etc.) und Nachschulungen für das Fahrpersonal Dienstkleidung für das in Münster im ÖPNV eingesetzte Fahr- und Servicepersonal, Kategorien Personal A: Stadtbusverkehr im Stadtgebiet Münster: „Reine“ Stadtbuslinien im Tages- und Nachtverkehr (z.B. Lin ie 6 oder N80), „integrierte“ Regionalbuslinien (z.B. R4 1, R22/R32) sowie Taxibuslinien und -verkehre im Ta - ges- und Nachtverkehr als Anschlussfahrt (z.B. T8, T80, Frauen-Nacht-Taxi) B: Vertaktete Regionalbuslinien im Stadt-Umland-Ver kehr: RegioBus-Linien (z.B. R63/R64) und SchnellBus - Linien (z.B. S90) C: Nicht vertaktete Regionalbuslinien: Schülerverke hr (z.B. 540, 564) und Verstärkerfahrten Anforderung muss erfüllt werden Erfüllung der Anford erung wünschenswert Abbildung 4: Qualitätsanforderungen Personal Fahrzeuge Alle in der Stadt Münster eingesetzten Fahrzeuge mü ssen den gesetzlichen Be- stimmungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBe fG), der BOKraft so- wie der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genügen. Die von der Stadt Münster erlassene Richtlinie zur Verwendung der Mit tel gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG (Fahrzeugförderung) sind verbindliche Anforde rungen für die im Stadt- gebiet eingesetzten Fahrzeuge. Im Sinne des Behinde rtengleichstellungsgeset- zes und der rechtsverbindlichen UN-Konvention für M enschen mit Behinderun- gen (barrierefreie Mobilität, barrierefreier Zugang zum ÖPNV) werden im Zuge der Fahrzeugneu- und -ersatzbeschaffung sukzessive noch bestehende Zu- gangshemmnisse abgebaut. Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immissions grenzwerte der EU kommt dem Emissionsverhalten der im Stadtbussystem und im Stadt-/Umlandverkehr eingesetzten Fahrzeuge eine besondere Bedeutung zu. Als umweltverträgliches Verkehrsmittel sollen daher nur Fahrzeuge eingesetz t werden, die mit weitrei- 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 10 chenden Abgasbehandlungstechniken ausgerüstet sind bzw. über umwelt- freundliche und Ressourcen schonende Antriebtechnik en verfügen. Demzufolge gelten folgende Standards: A B C Einsatz umweltfreundlicher und resourcenschonender Antriebtechniken Ausrüstung mit den erforderlichen RBL-Daten-Komponenten zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle Münster Ausrüstung mit den erforderlichen Sprechfunkkomponenten zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle Münster Ausstattung mit den Komponenten zur Nutzung der Funk- Bake-Technologie zur LZA-Beeinflussung und Nutzung des Fahrgastinformationssystems FIS Ausrüstung mit den erforderlichen Komponenten für das E- Ticketing Sondernutzflächen in den Fahrzeugen mit einer Mindestgröße von 2m² Digitale Anzeige des Linienweges und der Haltestellen sowie digitale Ansage der Haltestellen Kennzeichnung der eingesetzten Fahrzeuge als Produkte des Stadtbusverkehrs Münster keine Überklebung der Fahrzeugscheiben mit Werbung regelmäßige Außen-/Innenreinigung aller Fahrzeuge (wird im Rahmen von Ausschreibungen konkretisiert) Fahrzeuge Kategorien A: Stadtbusverkehr im Stadtgebiet Münster: „Reine“ Stadtbuslinien im Tages- und Nachtverkehr (z.B. Lin ie 6 oder N80), „integrierte“ Regionalbuslinien (z.B. R4 1, R22/R32) sowie Taxibuslinien und -verkehre im Ta - ges- und Nachtverkehr als Anschlussfahrt (z.B. T8, T80, Frauen-Nacht-Taxi) B: Vertaktete Regionalbuslinien im Stadt-Umland-Ver kehr: RegioBus-Linien (z.B. R63/R64) und SchnellBus - Linien (z.B. S90) C: Nicht vertaktete Regionalbuslinien: Schülerverke hr (z.B. 540, 564) und Verstärkerfahrten Anforderung muss erfüllt werden Erfüllung der Anford erung wünschenswert Abbildung 5: Qualitätsanforderungen Fahrzeuge AAnnllaaggee 11 zzuurr VVoorrllaaggee VV//00779911//22001122 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 11 Infrastruktur Grundsätzlich gelten für die Einrichtung von Haltes tellen und Busbevorrechti- gungsanlagen die jeweils gültigen Richtlinien und E mpfehlungen der For- schungsgesellschaft für Straßenwesen (RAS-Ö, RiLSA, RAS-Q, EAE, EAHV und weitere). Im Sinne des Behindertengleichstellungsge setzes und der rechtsver- bindlichen UN-Konvention für Menschen mit Behinderu ngen (barrierefreie Mobili- tät, barrierefreier Zugang zum ÖPNV) werden im Zuge des Haltestellenneu- und - umbaus sukzessive noch bestehende Zugangshemmnisse abgebaut. Darüber hinaus gelten folgende Standards im Stadtgebiet Münster: • Die Lage und Anordnung der Haltestellen soll verke hrstechnisch sicher und sozial kontrolliert sein. Ebenso ist eine ausreiche nd breite und sichere Auf- tritts- bzw. beleuchtete Aufenthaltsfläche zu gewährleisten. • Für die Parallelanfahrt der Haltestellen mit Gelen kzügen und der störungs- und verlustzeitfreien An- und Abfahrt, muss die Auf stelllänge mindestens 18m betragen. Beim Neu-/Umbau sind Haltestellen mit Halt am Fahrbahn- rand gegenüber Busbuchten zu favorisieren. • Bei einem Neu- oder Umbau einer Haltestelle ist ei ne Bordsteinhöhe von 16 cm zu realisieren. Ebenso sind taktile Platten f ür Sehbehinderte ab dem Gehweg vorzusehen. • Weitere Wartehallen, DFI-Anlagen und Fahrradstände r sind in Abhängig- keit von der Anzahl der Einsteiger und Funktion der Haltestelle aufzustel- len. • Eine regelmäßige Wartung und Reinigung sowie eine kurzfristige Behe- bung von Vandalismusschäden und ein Winterdienst sind vorzusehen. • In stauanfälligen Bereichen sind die bestehende Bu sspuren und -schleusen beizubehalten bzw. ist die Neueinrichtung zu prüfen. • Alle Lichtsignalanlagen auf ÖV-Achsen die im 10‘- bzw. 20‘-Takt befahren werden sind mit einer Busbevorrechtigung bzw. –Beei nflussung auszustat- ten. 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 12 • Zur Steuerung und Überwachung des Stadtbus- und Re gionalbusverkehrs im Stadtgebiet Münster wird vom Nahverkehrsmanageme nt eine Leitstelle betrieben. Information und Kommunikation Die grundsätzliche Zielsetzung ist es, die Fahrgäst e und alle Bürger kontinuier- lich, verständlich und merkbar über das aktuelle Fa hrplan- und Tarifangebot des ÖPNV zu informieren. • Bei der Gestaltung der Printmedien ist eine gute L esbarkeit und Handha- bung unter Berücksichtigung eines einheitlichen Ers cheinungsbildes zu gewährleisten. • Es wird eine elektronische Fahrplanauskunft mit Is tzeit-Auskunft, adress- scharfem Routing, Tarifauskünften, Störungsmeldunge n und dem mögli- chen Abruf persönlicher Fahrplänen betrieben. Weite rgehende aktuelle In- formationen werden über entsprechende Internet-Plat tformen gegeben. Applikationen für Smartphones sind vorzuhalten. • Vor Ort wird eine Mobilitätszentrale mit Kundenber atung und Fahrkarten- verkauf betrieben. • Der Kundenkontakt ist neben dem persönlichen Konta kt über die Mobili- tätszentrale, tele-fonisch über die NRW-weite einhe itliche Rufnummer so- wie über E-Mail bzw. Internet sicherzustellen. • Ein Beschwerdemanagement mit kundenfreundlichen Re aktionszeiten wird betrieben. • Der Fahrkartenverkauf erfolgt in der Mobilitätszen trale, über Vorverkaufs- stellen sowie durch Fahrkartenautomaten. Ein im Sor timent eingeschränk- ter Verkauf erfolgt auf den Fahrzeugen. • Das elektronische Ticket wird als zukünftiger Vert riebsweg mit allen tech- nisch erforderlichen Komponenten bahn-/busübergreifend etabliert und wei- AAnnllaaggee 11 zzuurr VVoorrllaaggee VV//00779911//22001122 33.. NNVVPP SSttaaddtt MMüünnsstteerr 13 ter ausgebaut. Dabei soll auch eine im Umweltverbun d verkehrsträ- gerübergreifende Nutzung (CarSharing, Radverkehr) möglich sein. • Der ÖPNV ist als stadtverträgliches und umweltfreu ndliches Verkehrsmittel zu bewerben. Die angebotene Produktpalette ist ziel gruppen- und bedarfs- orientiert zu vermarkten. • Standardisierte Fahrgasterhebungen und Kundenzufri edenheitsanalysen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Bei B edarf werden the- menspezifische Marktforschungen durchgeführt. ! ! ! ! ! ! ! Sprakel Gelmer Sudmühle Handorf Mariendorf St.□Mauritz GremmendorfLoddenheide Hansa- Business-Park Krögerweg Amelsbüren Hiltrup Hiltrup- Ost Hiltrup- West Angelmodde Wolbeck Wald- siedlung Kinderhaus Nienberge Roxel Zoo Mecklenbeck Aaseestadt Albachten Gievenbeck Zentrum Nord Coerde Warendorfer Straße Wolbecker Straße Albersloher Weg Hammer□Straße Weseler Straße Gievenbeck Kinderhaus Coerde Vergleichende□Bewertung□der□Korridore□und□Linienabschnitte Fahrtenangebot□und□Fahrgastnachfrage□(Tagesnetz,□werktags) Anlage□2□zur□Vorlage V/0791/2012 schlechte,20’- Takt oder□schlechter mittlere, gute Auslastung ! Potenziale schlechte, mittlere, gute Auslastung 10’- Takt oder□besser
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Friedrich-Ebert-Straße
- Wolbecker Straße
- Ludgeriplatz
- Warendorfer Straße
- Grevener Straße
- Schifffahrter Damm
- Albersloher Weg
- Weseler Straße
- Loddenheide
- Grüner Grund
- Kinderhaus
- Krögerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0791/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37