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V/0791/2012/1

Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Rahmenvorgaben

Vorlagen 10.12.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 30

Beschlussvorlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0791/2012 mit Anlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

2833 Zeichen

V/0791/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Rahmenvorgaben 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt die Qualitätsstandards (Anlage 1) als Planun gs- und Gestaltungsgrundsät-
ze für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Münster mit der Änderung, dass 
a. im Abschnitt  ‚Takte und Betriebszeiten` für Außenstadtteile ohne Schiene n-
verkehrshalt schnelle Verbindungen ins Stadtzentrum, zumindest in der 
Hauptverkehrszeit, angestrebt werden, 
b. im Abschnitt ‚Netzgestaltung und Linienführung` die Erreichbarkeit der zen t-
ralen  Innenstadthaltestellen (Bült bzw. Domachse) aus allen Stadtteilen g e-
währleistet wird. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit d er Stadtwerke Münster GmbH – Nahver-
kehrsmanagement, das bestehende ÖPNV -Angebot in Münster auf Basis der Qualitätssta n-
dards weiterzuentwickeln und zu optimieren. 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Umverteilungen im Leistungsangebot des ÖPNV i n-
nerhalb der Stadt Münster zu erwarten sind. 
4. Der Rat verfolgt mit dem 3. Nahverkehrsplan das Ziel, den Anteil des ÖPNV am inne r-
städtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beratungen in den betroffenen Fachausschüssen, 
in den Bezirksvertretungen und in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen  und in der Kommunalen Seniorenvertretung  im Rahmen der B e-
schlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan erfolgen wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorgabe der Qualitäten unmittelbar keine Kosten 
bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der Qual i-
täten in das Leistungsangebot des ÖPNV werden im 3. Nahverkehrsplan separat und Maßnahmen 
bezogen ausgewiesen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0791/2012/1 
Auskunft erteilt: 
Herr König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.12.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0791/2012/1 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Die Ergänzungen zu Beschlusspunkt 1 sind weitere Konkretisierungen , der in den Qual i-
tätsstandards formulierten Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des ÖPNV in Mün s-
ter. 
 
Zu 4.: 
Beschlusspunkt 4 konkretisiert die allgemeine Zielsetzung der Nahverkehrsplanung den 
ÖPNV als  Verkehrsträger und Bestandteil des Umweltverbundes qualitativ zu stärken und 
zu optimieren. 
 
Zu 5.: 
Zusätzlich in die Beteiligungs- und Beratungskette zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Müns-
ter wird die Kommunale Seniorenvertretung mit aufgenommen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Hauptvorlage V/0791/2012 mit Anlagen

32730 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0791/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr König 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Rahmenvorgaben 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt die Qualitätsstandards (Anlage 1) als Planungs- und Gestaltungsgrundsät-
ze für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Münster. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH – Nahver-
kehrsmanagement, das bestehende ÖPNV-Angebot in  Münster auf Basis der Qualitätsstan-
dards weiterzuentwickeln und zu optimieren. 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Umverteilungen im Leistungsangebot des ÖPNV in-
nerhalb der Stadt Münster zu erwarten sind. 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beratungen in den betroffenen Fachausschüssen, 
in den Bezirksvertretungen und in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen im Rahmen der Beschlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan erfolgen wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorgabe der Qualitäten unmittelbar keine Kosten 
bzw. Folgekosten entstehen. Kosten bzw. Folgekosten aus der praktischen Umsetzung der Quali-
täten in das Leistungsangebot des ÖPNV werden im 3. Nahverkehrsplan separat und Maßnahmen 
bezogen ausgewiesen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Grundsätzliches Ziel der Nahverkehrsplanung ist es, den ÖPNV als Verkehrsträger und Bestand-
teil des Umweltverbundes qualitativ zu stärken und zu optimieren. Das Angebot soll dabei zu-
kunftsorientiert und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden.  
492 61 51 
 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.11.2012 
V/0791/2012

- 2 - 
 
Der Nahverkehrsplan bietet dabei die Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maß-
nahmen der Stadt Münster in allen ÖPNV-relevanten Planungen. Grundsätzliche Festlegungen 
erfolgen in Bezug auf die Linien- und Netzgestaltung aber auch im Hinblick auf die  Definition der 
Angebots- und Beförderungsqualität. Dazu werden Qualitätsstandards festgelegt. Diese liefern 
einerseits die Grundlage für die liniennetz- und angebotsrelevanten Maßnahmen des Nahver-
kehrsplanes. Andererseits dienen die Standards als Entscheidungsgrundlage bei Linienkonzessi-
onsgenehmigungen im Genehmigungswettbewerb und bei Vergaben. Daher müssen die Quali-
tätsstandards diskriminierungsfrei sein und allen am ÖPNV-Markt tätigen Unternehmen den Zu-
gang unter definierten Bedingungen ermöglichen. 
 
Grundsätzlich wird zwischen der Bedienungsqualität – der räumlichen und zeitlichen Verfügbarkeit 
des ÖPNV-Angebotes – und der Beförderungsqualität – dem Komfort und der Kundenorientierung 
– unterschieden. Die Bedienungsqualität wird differenziert für den Stadtbusverkehr und den ein-
brechenden Regionalbusverkehr festgelegt. Ein M aßstab für die Standards sind die Ergebnisse 
des jährlich durchgeführten ÖPNV-Kundenbarometers sowie die Erkenntnisse des darauf aufbau-
enden und vertiefenden Qualitätschecks der Stadtwerke. Ebenso sind die Siedlungsentwicklung 
und übergeordnete städtebauliche Aspekte (Stadtverträglichkeit, Emissionen, Ressourcen) zu be-
rücksichtigen. Daran orientiert sollen die Standards auch über gezielte Marktforschung weiterent-
wickelt werden. Dazu gehören neben orts- und anlassbezogenen Befragungen und Erhebungen 
insbesondere auch die seit 1997 regelmäßig, zuletzt aktualisiert in 2011, durchgeführten „Standar-
disierten  Befragungen“ im Gesamtnetz der Stadtwerke. 
 
Perspektivisch ist im Rahmen einer Qualitätsprüfung zu klären, inwieweit insbesondere im Alt-
stadtbereich ein stadtverträglicherer und zukunftsorientierter ÖPNV optimiert werden kann. Hierbei 
sind insbesondere die Fahrzeuggröße und Antriebsart  (Verbrauch, Emissionen) angesprochen. 
Nicht zuletzt ist der demografische Wandel der Gesellschaft zu berücksichtigen. 
 
In der Anlage 1 sind die vor diesem Hintergrund erarbeiteten und mit der Stadtwerke Münster 
GmbH – Nahverkehrsmanagement abgestimmten Qualitätsstandards zusammenfassend darge-
stellt. 
 
  
Zu 2 und 3: 
 
Ziel der Nahverkehrsplanung in Münster ist, di e vorhandenen Ressourcen so effektiv wie möglich 
einzusetzen. Vor dem Hintergrund erkennbar schwieriger Rahmenbedingungen zur Finanzierung 
des ÖPNV-Angebots ist es daher notwendig, die Betriebsleistung dort einzusetzen, wo ein höchst 
möglicher Nutzen zu erwarten ist. Angebot und Nachfrage im ÖPNV wurden daher einer einge-
henden Prüfung unterzogen. Neben dem Fahrplanangebot und der Anzahl der Fahrgäste sind 
auch die Fahrgastverflechtungen, d.h. die Quelle-Ziel-Beziehungen, der Fahrtzweck und weitere 
Parameter bei der Gesamtbewertung zu berücksichtigen. Diese Parameter wurden korridorweise 
aufbereitet und vergleichend gegenübergestellt. Im Abgleich mit den definierten Qualitätsstandards 
lassen sich damit sowohl die Korridore identifizieren in denen heute im Vergleich zum Angebot 
eine zu geringe Nachfrage festzustellen ist als auch die Korridore, in denen bei verbessertem An-
gebot eine Nachfragesteigerung zu erwarten ist. Dabei sind die Ursachen innerhalb der einzelnen 
Korridore sehr differenziert zu prüfen und geeignete Strategien zur Ursachenbehebung zu entwi-
ckeln. 
 
Im Sinne eines optimierten Gesamtsystems können folglich Angebotsreduzierungen in einzelnen 
Korridoren erforderlich werden, während in anderen Korridoren das Fahrplanangebot im Rahmen 
der finanziellen Möglichkeiten zu erhöhen ist. Dabei ist in beiden Fällen die Bandbreite der zur Ver-
fügung stehenden Maßnahmen auszuschöpfen. Auf der Basis der Qualitätsstandards sind dabei 
die Maßnahmen im Sinne eines angepassten Angebotes abzuwägen. Ergänzend sind  die Syner-
gieeffekte der auf Fachebene mit den Kreisen abgestimmten und noch im weiteren Verfahren zu 
konkretisierenden Stadt-Umland-Kooperationen in di e Bewertung mit einzubeziehen. Im Sinne der 
V/0791/2012

- 3 - 
Umverteilung kann Betriebsleistung zur Steigerung der Nachfrage in Korridoren mit hohem Fahr-
gastpotenzial bzw. zur nachfragerechten Ausweitung des Bedienungsangebotes in Siedlungsbe-
reichen (z.B. Loddenheide) und auf Verbindungen (z.B. Hiltrup – Wolbeck) mit steigender Fahr-
gastnachfrage eingesetzt werden. 
 
Anlage 2 zeigt die vergleichende Bewertung von Angebot und Fahrgastnachfrage der einzelnen 
Linien und Korridorabschnitte im Tagesnetz. Systembedingt weisen die Linienabschnitte in den 
Außenstadtteilen zu Beginn bzw. zum Ende eines Linienweges zunächst nur eine sehr geringe 
Auslastung auf. Das gilt auch für Tangentialverbindungen, die im Sinne der Daseinsvorsorge wich-
tige Beziehung zwischen den Stadtteilen im 60’-Tak t sichern. Für die Beurteilung der einzelnen 
Korridore bzw. Linienabschnitte sind die Auslastungen im weiteren Verlauf von Bedeutung. Bei 
dieser Betrachtung wird offensichtlich, dass im direkten Vergleich die einzelnen Korridore erhebli-
che Unterschiede in Bezug auf ihre Auslastung aufweisen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass 
innerhalb der verschiedenen Korridore unterschiedliche Takte (10’- bzw. 20’-Takt) gefahren und 
unterschiedliche Fahrzeuggrößen (z.B. Solobus bzw. Gelenkzug) eingesetzt werden. So kann bei-
spielsweise ein wenig nachgefragter 10’-Takt auf einen 20’-Takt zurückgeführt werden. Bei einem 
nur gering nachgefragten 20’-Takt ist eine einfache Rückführung auf einen 60’-Takt nicht ohne 
weiteres durchzuführen. Hier sind dann insbesondere die funktionalen Belange der Verbindung 
sowie erforderliche Verknüpfungen zu bewerten und abzuwägen. Bei der Beurteilung sind darüber 
hinaus auch die funktionalen Anforderungen und Aufgaben in Bezug auf die vorhandenen und er-
warteten Verbindungen und Erschließungen der Linien in den Korridoren zu berücksichtigen.  
 
Sämtliche Linien und Korridore unterliegen einer systematischen verkehrlichen und wirtschaftli-
chen Analyse. Eine vertiefende Prüfung im Rahmen der Netz- und Angebotsoptimierung ist insbe-
sondere für die nachfolgend genannten Korridore vorgesehen (vgl. Anlage 2): 
 
Korridor Warendorfer Straße Î Handorf (10’-Takt) 
Im direkten Vergleich mit anderen, im 10’-Takt bedienten Korridoren, weist der Korridor Warendor-
fer Straße nach Handorf eine schlechtere Auslast ung auf. So wird im ebenfalls im 10’-Takt bedien-
ten Korridor Coerde etwa die doppelte Anzahl an Fahrgästen befördert. Damit bestätigt sich für 
den Korridor Handorf ein Ergebnis des 2. Nahverkehrsplanes, in dem bereits die gemessen am 
Leistungsangebot geringe Nachfrage festgestellt worden war. 
 
Korridor Grevener Straße Î Sprakel (20’-/40’-Takt) 
Im Verlauf der Grevener Straße ist im Abschnitt zwischen Kinderhaus und Sprakel im Vergleich zu 
anderen, weit vom Stadtzentrum entfernten Stadtteilen eine schlechte Auslastung festzustellen. 
Ebenfalls zu berücksichtigen ist für Sprakel, dass  die Fahrgastnachfrage zu 50% vom Schülerver-
kehr geprägt wird. Darüber hinaus verfügt der Stadtteil über einen Schienenhaltepunkt mit einem 
30’-Takt. 
 
Korridor Schifffahrter Damm Î Gelmer (20’-/40’-Takt) 
Vergleichbar mit dem Linienabschnitt Grevener Straße (Kinderhaus – Sprakel) ist auch dieser Ab-
schnitt einer vertiefenden Analyse und Bewertung zu unterziehen. Zu berücksichtigen ist, dass der 
Stadtteil Gelmer bei vergleichbarem Fahrgastaufkommen jedoch über keinen Schienenhaltepunkt 
verfügt. Außerdem ist die Anbindung der Ortsteile Mariendorf und Sudmühle in die Überlegungen 
mit einzubeziehen. 
 
Erweiterter Innenstadtbereich 
Im Bereich des 2. Tangentenringes verkehren heute überwiegend die Stadtbuslinien 3 und 4. Die-
se werden heute nicht als „reine“ Ringlinien geführt und weisen eine im Verhältnis zum Angebot 
geringe Fahrgastnachfrage auf. Eine „echte“ Ringlinie ist aber aufgrund der korridorverbindenden 
Linienführung geeignet, die heute hoch belasteten Umstiegshaltestellen Hauptbahnhof, Alt-
stadt/Bült und Ludgeriplatz zu entlasten. Zudem können im östlichen Innenstadtring (z.B. Franzis-
kushospital) zusätzliche Fahrgastpotenziale erschlossen werden. 
 
V/0791/2012

- 4 - 
V/0791/2012 
Südlicher Innenstadtbereich (Friedrich-Ebert-Straße) 
Im Vergleich zu anderen im 20’-Takt bedienten Abschnitten weist der Bereich Friedrich-Ebert-
Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnachfrage auf. Insbesondere im 
Bereich Friedrich-Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleichbar der im 10’-Takt bedienten 
Korridore liegen. 
 
Die Vorlage wurde dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Sitzung am 
28.11.2012 zur Kenntnis gegeben. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: Qualitätsstandards für den ÖPNV in Münster 
Anlage 2: Fahrgastnachfrage und Fahrtenangebot im Stadtbus-Tagesnetz

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33..  NNVVPP  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  
 
 
1 
 
 
Qualitätsstandards 
Gesetzlicher Hintergrund, Funktion 
Die hier beschriebenen Qualitätsstandards sollen gr undsätzlich die bestehenden 
und vom Fahrgast anerkannten Qualitäten im öffentli chen Personennahverkehr 
in Münster sichern. Ein Maßstab dafür sind die Erge bnisse des jährlich durchge- 
führten ÖPNV-Kundenbarometers sowie die Erkenntniss e des darauf aufbauen- 
den und vertiefenden Qualitätschecks der Stadtwerke . Ebenso sind die Sied- 
lungsentwicklung und übergeordnete städtebauliche A spekte (Stadtverträglich- 
keit, Emissionen, Ressourcen) zu berücksichtigen. A uf diesen Grundlagen sollen 
die Standards weiterentwickelt werden. Die Qualität sstandards verstehen sich 
damit als ein Qualitätsversprechen dem Kunden gegenüber. 
Die Festlegung von Qualitätsstandards ist gesetzlic h vorgegeben. Das Gesetz 
über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhe in-Westfalen (ÖPNVG 
NRW) schreibt die Definition von Standards als Inha lt des Nahverkehrsplanes 
unter § 8, Absatz 3 vor. Nach dem Behindertengleich stellungsgesetz (BGG) kön- 
nen entsprechend § 5 Zielvereinbarungen zur Festleg ung von Standards für den 
barrierefreien Zugang zum ÖPNV zwischen den Verbänd en und dem Aufgaben- 
trägern getroffen werden. Nicht zuletzt sei auf die  seit dem 26.03.2009 in 
Deutschland rechtsverbindliche UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 
verwiesen. Diese verpflichtet die Regierungen Maßna hmen zu ergreifen, um "für 
Menschen mit Behinderungen eine persönliche Mobilit ät mit größtmöglicher Un- 
abhängigkeit" sicherzustellen (Art. 20). 
Die Qualitätsstandards sind bei der Gestaltung des Bedienungsangebotes, vor 
allem bei der Entwicklung von Konzepten und Einzelm aßnahmen, verbindlich 
vom Aufgabenträger und vom Nahverkehrsmanagement zu  beachten. Gleiches 
gilt im Hinblick auf die personal-, informations- u nd technikbezogenen Standards 
des Beförderungsangebotes. Die Standards sind bei A usschreibungen von Ver- 
kehrsleistungen zugrunde zu legen. Den im Stadtgebi et tätigen Unternehmen 
dienen sie als Orientierungshilfe im Hinblick auf den anstehenden Wettbewerb.

33..  NNVVPP  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  
 
 
 
 
 
2 
 
 
Grundsätzlich ist bei der Festlegung und Umsetzung der Qualitätsstandards das 
Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Maßstab  bei der Gestaltung des Be- 
dienungsangebotes ist die durch Erhebungen festgest ellte Fahrgastnachfrage 
bzw. die zu erwartende Fahrgastnachfrage. Missverhä ltnisse zwischen Angebot 
und Nachfrage sollen abgebaut werden. Darüber hinau s ist die bestehende bzw. 
zu erwartende wirtschaftliche Ergiebigkeit zugrunde zu legen. 
Differenzierung 
Der Geltungsbereich für die Qualitätsstandards ist primär das Stadtgebiet Müns- 
ter mit seinem Stadtbusverkehr sowie die Stadt-Umla nd relevanten Verbindun- 
gen im Regionalbusverkehr. Daher gilt folgende Diff erenzierung bei der Anwen- 
dung der Qualitätsstandards: 
A: Stadtbusverkehr im Stadtgebiet Münster: „Reine“ Stadtbuslinien im Tages- 
und Nachtverkehr (z.B. Linie 6 oder N80), „integrierte“ Regionalbuslinien (z.B. 
R41, R22/R32) sowie Taxibuslinien und -verkehre im Tages- und Nachtver- 
kehr als Anschlussfahrt (z.B. T8, T80, Frauen-Nacht-Taxi) 
B: Vertaktete Regionalbuslinien im Stadt-Umland-Ver kehr: RegioBus-Linien 
(z.B. R63/R64) und SchnellBus-Linien (z.B. S90) 
C: Nicht vertaktete Regionalbuslinien: Schülerverke hr (z.B. 540, 564) und Ver- 
stärkerfahrten 
Grundsätzlich soll zwischen der Bedienungsqualität –der räumlichen und zeitli- 
chen Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes– und der Befö rderungsqualität –dem 
Komfort und der Kundenorientierung– unterschieden w erden. Die Bedienungs- 
qualität wird differenziert für den Stadtbusverkehr  und für die Stadt-Umland-
relevanten Verbindungen im Regionalbusverkehr festgelegt. 
Die Bedienungsqualität im Stadtbussystem wird beschrieben durch die: 
• Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien 
• Netzgestaltung und Linienführung 
• Takte und Betriebszeiten sowie

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33..  NNVVPP  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  
 
 
3 
 
 
• Verknüpfungen und Anschlüsse. 
Die Bedienungsstandards für die Stadt-Umland releva nten Verbindungen im Re- 
gionalbusverkehr werden separat beschrieben. Dabei ist das Bedienungs- und 
Leistungsangebot zwischen dem Aufgabenträger Stadt Münster und den umlie- 
genden Kreisen abzustimmen. 
Die Kenngrößen der Beförderungsqualität werden differenziert nach: 
• Personal,  
• Fahrzeuge 
• Infrastruktur sowie 
• Information und Kommunikation. 
 
	
 

 


	
 



 





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Abbildung 1: Qualitätsstandards im ÖPNV 
Darüber hinaus soll den spezifischen Belangen von M ännern und Frauen – den 
sogenannten Gender-Aspekten - im ÖPNV Rechnung getr agen werden. Die

33..  NNVVPP  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  
 
 
 
 
 
4 
 
 
Grundlagen dieser Aspekte und das Mobilitätsverhalt en von Männern und Frau- 
en in der Stadt Münster sind Gegenstand der Angebotsplanung. 
Bedienungsstandards im Stadtbusverkehr 
Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien 
• Neu entstehende Wohngebiete sollen möglichst frühz eitig durch das Stadt- 
bussystem erschlossen werden oder sich bei der Plan ung an bestehenden 
ÖV-Achsen orientieren. 
• Zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 30 0 Einwohnern sol- 
len in einem 300 bis 500m Haltestelleneinzugsradius erschlossen werden. 
• Die Erschließung zusammenhängender Gewerbegebiete ist in Abhängig- 
keit von den Fahrgastpotenzialen sicherzustellen. 
• Die Erschließung der zentralen Innenstadt ist in h oher Qualität sicherzustel- 
len. 
Netzgestaltung und Linienführung 
• Die nachfrage- und fahrtzweckgerechte Differenzier ung des Stadtbusnet- 
zes in ein Tages- und Abend-/Nachtnetz ist beizubehalten. 

 
Abbildung 2: Stadtbusnetz Münster (Tages- und Nachtnetz)

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5 
 
 
• Das Liniennetz soll möglichst flexibel gestaltet w erden, um zeitnah auf 
städtebauliche Entwicklungen und Fahrgastbelange re agieren zu können. 
Fahrplantechnischer Abhängigkeiten im Netz sind zu reduzieren. 
• Die spezifischen Anforderungen der Altstadt (z.B. starke Fußgängerfre- 
quenzen, hohes Radverkehrsaufkommen, Anforderungen an den öffentli- 
chen Raum) sind zu berücksichtigen. 
• Die Linienführung soll unter Beachtung der Wirtscha ftlichkeit nachfragege- 
recht und fahrzweckspezifisch erfolgen. Überkapazit äten sind abzubauen, 
neue Fahr gastpotenziale sind zu erschließen. 
• Die Linien sollen möglichst direkt und für den Fahr gast plausibel geführt 
werden. Die Trennung von Richtung und Gegenrichtung  ist nach Möglich- 
keit zu vermeiden. 
• In aufkommensstarken Korridoren und Stadtteilen so llen möglichst zwei 
Stadtbuslinien parallel geführt werden, so dass den  Fahrgästen eine ver- 
dichtete Taktfolge geboten wird.  
• In Siedlungsbereichen mit einer schwachen Fahrgast nachfrage sollen be- 
darfsgesteuerte Taxibuslinien zum Einsatz kommen. 
• Aus allen Stadtteilen soll der Hauptbahnhof in Dir ektfahrt zu erreichen sein. 
• Durch die Einrichtung und den Ausbau dezentraler V erknüpfungspunkte 
soll die Effizienz des Liniennetzes verbessern werden. 
Takte und Betriebszeiten 
• Auf allen Stadtbuslinien soll montags bis freitags  im Tagesverkehr von ca. 
6 bis 21 Uhr und samstags von 10 bis 21 Uhr ein 20- minütiger Grundtakt 
geboten werden. 
• Auf den Hauptachsen des ÖPNV und in den aufkommens starken Stadttei- 
len soll durch die fahrplantechnische Überlagerung von zwei Linien das 
Fahrtenangebot im Tagesverkehr auf einen 10‘-Takt verdichtet werden.

33..  NNVVPP  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  
 
 
 
 
 
6 
 
 
• In der Hauptverkehrszeit soll nachfragegerecht der  Takt verdichtet werden 
oder zusätzliche Verstärkerfahrten zum Einsatz kommen. 
• Sonntags soll im Tagesverkehr ein 60- bzw. 30-minü tiger Grundtakt ange- 
boten werden. 
• Im Abendverkehr bis 24 Uhr und samstags im Frühver kehr sollen die 
Stadtbuslinien in einem 30-minütiger Grundtakt fahren. 
• Im Nachtverkehr, montags bis freitags bis gegen 2 Uhr und samstags und 
sonntags durchgängig, ist möglichst ein 60-minütige r Grundtakt sicherzu- 
stellen. 
• In Zeiten einer schwachen Fahrgastnachfrage kommen  bedarfsgesteuerte 
Taxibuslinien zum Einsatz. 
 
Abbildung 3: Netze, Takte, Zeiträume 
Verknüpfungen und Anschlüsse 
• Über die Anbindung des Hauptbahnhofs ist die Verkn üpfung des Stadtbus- 
verkehrs zum Regional- und Fernverkehr sicherzustellen. 


  
1

 
 
23$22 
 
24$22 
 
25$22 
 
26$22 

27$22 
 
28$22 
 
29$22  
 
2:$22 
 
2;$22 

32$22 
 
33$22 
 
34$22 
 
35$22 
 
36$22 

37$22 
 
38$22 
 
39$22 
 
3:$22 
 
3;$22 

42$22 
 
43$22 
 
44$22  
 
45$22 
 
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AAnnllaaggee  11  zzuurr  VVoorrllaaggee  VV//00779911//22001122  
  
33..  NNVVPP  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  
 
 
7 
 
 
• Aufgrund der dichten Taktfolge (20-minütiger Grund takt) im Tagesverkehr 
sind zeitnahe Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien gewährleistet. 
• Am Hauptbahnhof wird bei ausgedünnter Taktfolge im  Abend-, Nacht- und 
Frühverkehr ein Rundumanschluss zwischen allen Stadtbuslinien geboten. 
• Für die Zeitlagen der Rundumanschlüsse am Hauptbah nhof gilt eine An- 
schlussgarantie für die Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien. 
Bedienungsstandards im Stadt-/Umlandverkehr (Regionalbusverkehr) 
Das Bedienungs- und Leistungsangebot im Stadt-/Umla ndverkehr, hier bezogen 
auf den Regionalbusverkehr, ist zwischen dem Aufgab enträger Stadt Münster 
und den umliegenden Kreisen abzustimmen. Aus Sicht der Stadt Münster sind 
dabei folgende Standards anzustreben: 
• Die regionale Erreichbarkeit des Oberzentrums Müns ter ist durch einen 
qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen Region albusverkehr zu ge- 
währleisten. 
• Die bestehende Bedienungsqualität im Stadt-/Umland verkehr auf den ver- 
takteten Regionalbuslinien ist sicherzustellen. 
• Die Produktdifferenzierung zwischen SchnellBus und  RegioBus wird beibe- 
halten. 
• Die innerstädtischen Erschließungs- und Bedienungs funktion der Regio- 
Bus-Linien mit der Bedienung aller Haltstellen auf dem Linienweg wird si- 
chergestellt. 
• Auf den vertakteten Regionalbuslinien wird ein 60- minütiger Grundtakt mit 
bedarfsgerechten Verstärkern zur Hauptverkehrszeit geboten. 
• Die Betriebszeitfenster der vertakteten Regionalbu slinien sollen an die La- 
denöffnungszeiten (Mo – Sa) in Münster angepasst werden. 
Beförderungsstandards im Stadtbus- und Stadt-/Umlandverkehr 
Die Beförderungsstandards beschreiben im Wesentlich en die personal-, informa- 
tions- und technikbezogenen Standards des ÖPNV-Ange botes. Kenngrößen der

33..  NNVVPP  SSttaaddtt  MMüünnsstteerr  
 
 
 
 
 
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Qualität des Personals sind unter anderem der Perso naleinsatz und die Ausbil- 
dung sowie die Kundenorientierung des Fahr- und Ser vicepersonals. Die Fahr- 
zeugqualität wird beschrieben durch die Fahrzeugtec hnik und das Erscheinungs- 
bild der Fahrzeuge. Bezüglich der Qualität des Fahr personal und Fahrzeug wer- 
den für den Einsatz im Stadtbusverkehr und im vertakteten bzw. nicht vertakteten 
Regionalbusverkehr an die beauftragten bzw. konzess ionierten Unternehmen 
differenzierte Anforderungen gestellt. 
Die Standards zur qualitativen Beschreibung der Inf rastruktur bezieht sich auf 
das Stadtgebiet Münster. Sie umfassen im Wesentlich en die infrastrukturelle 
Gestaltung des Fahrweges und der Haltestellen. Die Qualität der Informations- 
und Kommunikationswege und -medien bezieht sich dag egen auf die im Stadt- 
gebiet tätigen Verkehrsunternehmen oder, im Sinne e ines für die Verkehrsunter- 
nehmen tätigen Dienstleisters, auf das Nahverkehrsm anagement der Stadt 
Münster. 
Personal 
Das Fahrpersonal sowie dessen Ausbildung muss grund sätzlich die gesetzlichen 
Bestimmungen zur Ausübung der Tätigkeit erfüllen (B OKraft). Die für das Fahr- 
und Servicepersonal gesetzlich vorgeschriebenen Arb eits- und Pausenzeiten 
sind einzuhalten (Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalge setz/Fahrpersonalverord-
nung). Darüber hinaus gelten folgende Standards:

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A B C
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und 
Schrift 
Spezifische Schulungen (RBL, Tarif etc.) und 
Nachschulungen für das Fahrpersonal 
Dienstkleidung für das in Münster im ÖPNV 
eingesetzte Fahr- und Servicepersonal, 
Kategorien 
Personal 
 
A: Stadtbusverkehr im Stadtgebiet Münster: „Reine“ Stadtbuslinien im Tages- und Nachtverkehr (z.B. Lin ie 6 
oder N80), „integrierte“ Regionalbuslinien (z.B. R4 1, R22/R32) sowie Taxibuslinien und -verkehre im Ta - 
ges- und Nachtverkehr als Anschlussfahrt (z.B. T8, T80, Frauen-Nacht-Taxi) 
B: Vertaktete Regionalbuslinien im Stadt-Umland-Ver kehr: RegioBus-Linien (z.B. R63/R64) und SchnellBus -
Linien (z.B. S90) 
C: Nicht vertaktete Regionalbuslinien: Schülerverke hr (z.B. 540, 564) und Verstärkerfahrten 
 
Anforderung muss erfüllt werden Erfüllung der Anford erung wünschenswert  
Abbildung 4: Qualitätsanforderungen Personal 
Fahrzeuge 
Alle in der Stadt Münster eingesetzten Fahrzeuge mü ssen den gesetzlichen Be- 
stimmungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBe fG), der BOKraft so- 
wie der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genügen. Die von der Stadt 
Münster erlassene Richtlinie zur Verwendung der Mit tel gemäß § 11 Abs. 2 
ÖPNVG (Fahrzeugförderung) sind verbindliche Anforde rungen für die im Stadt- 
gebiet eingesetzten Fahrzeuge. Im Sinne des Behinde rtengleichstellungsgeset- 
zes und der rechtsverbindlichen UN-Konvention für M enschen mit Behinderun- 
gen (barrierefreie Mobilität, barrierefreier Zugang  zum ÖPNV) werden im Zuge 
der Fahrzeugneu- und -ersatzbeschaffung sukzessive noch bestehende Zu- 
gangshemmnisse abgebaut. 
Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immissions grenzwerte der EU kommt 
dem Emissionsverhalten der im Stadtbussystem und im  Stadt-/Umlandverkehr 
eingesetzten Fahrzeuge eine besondere Bedeutung zu.  Als umweltverträgliches 
Verkehrsmittel sollen daher nur Fahrzeuge eingesetz t werden, die mit weitrei-

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chenden Abgasbehandlungstechniken ausgerüstet sind bzw. über umwelt-
freundliche und Ressourcen schonende Antriebtechnik en verfügen. Demzufolge 
gelten folgende Standards: 
A B C
Einsatz umweltfreundlicher und resourcenschonender 
Antriebtechniken 
Ausrüstung mit den erforderlichen RBL-Daten-Komponenten 
zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle Münster 
Ausrüstung mit den erforderlichen Sprechfunkkomponenten 
zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle Münster 
Ausstattung mit den Komponenten zur Nutzung der Funk- 
Bake-Technologie zur LZA-Beeinflussung und Nutzung des 
Fahrgastinformationssystems FIS 
Ausrüstung mit den erforderlichen Komponenten für das E- 
Ticketing 
Sondernutzflächen in den Fahrzeugen mit einer Mindestgröße 
von 2m² 
Digitale Anzeige des Linienweges und der Haltestellen sowie 
digitale Ansage der Haltestellen 
Kennzeichnung der eingesetzten Fahrzeuge als Produkte des 
Stadtbusverkehrs Münster 
keine Überklebung der Fahrzeugscheiben mit Werbung 
regelmäßige Außen-/Innenreinigung aller Fahrzeuge 
(wird im Rahmen von Ausschreibungen konkretisiert) 
Fahrzeuge 
Kategorien 
 
A: Stadtbusverkehr im Stadtgebiet Münster: „Reine“ Stadtbuslinien im Tages- und Nachtverkehr (z.B. Lin ie 6 
oder N80), „integrierte“ Regionalbuslinien (z.B. R4 1, R22/R32) sowie Taxibuslinien und -verkehre im Ta - 
ges- und Nachtverkehr als Anschlussfahrt (z.B. T8, T80, Frauen-Nacht-Taxi) 
B: Vertaktete Regionalbuslinien im Stadt-Umland-Ver kehr: RegioBus-Linien (z.B. R63/R64) und SchnellBus -
Linien (z.B. S90) 
C: Nicht vertaktete Regionalbuslinien: Schülerverke hr (z.B. 540, 564) und Verstärkerfahrten 
Anforderung muss erfüllt werden Erfüllung der Anford erung wünschenswert  
Abbildung 5: Qualitätsanforderungen Fahrzeuge

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Infrastruktur 
Grundsätzlich gelten für die Einrichtung von Haltes tellen und Busbevorrechti- 
gungsanlagen die jeweils gültigen Richtlinien und E mpfehlungen der For- 
schungsgesellschaft für Straßenwesen (RAS-Ö, RiLSA,  RAS-Q, EAE, EAHV und 
weitere). Im Sinne des Behindertengleichstellungsge setzes und der rechtsver- 
bindlichen UN-Konvention für Menschen mit Behinderu ngen (barrierefreie Mobili- 
tät, barrierefreier Zugang zum ÖPNV) werden im Zuge des Haltestellenneu- und -
umbaus sukzessive noch bestehende Zugangshemmnisse abgebaut. Darüber 
hinaus gelten folgende Standards im Stadtgebiet Münster: 
• Die Lage und Anordnung der Haltestellen soll verke hrstechnisch sicher und 
sozial kontrolliert sein. Ebenso ist eine ausreiche nd breite und sichere Auf- 
tritts- bzw. beleuchtete Aufenthaltsfläche zu gewährleisten. 
• Für die Parallelanfahrt der Haltestellen mit Gelen kzügen und der störungs- 
und verlustzeitfreien An- und Abfahrt, muss die Auf stelllänge mindestens 
18m betragen. Beim Neu-/Umbau sind Haltestellen mit  Halt am Fahrbahn- 
rand gegenüber Busbuchten zu favorisieren. 
• Bei einem Neu- oder Umbau einer Haltestelle ist ei ne Bordsteinhöhe von 
16 cm zu realisieren. Ebenso sind taktile Platten f ür Sehbehinderte ab dem 
Gehweg vorzusehen. 
• Weitere Wartehallen, DFI-Anlagen und Fahrradstände r sind in Abhängig- 
keit von der Anzahl der Einsteiger und Funktion der  Haltestelle aufzustel- 
len. 
• Eine regelmäßige Wartung und Reinigung sowie eine kurzfristige Behe- 
bung von Vandalismusschäden und ein Winterdienst sind vorzusehen. 
• In stauanfälligen Bereichen sind die bestehende Bu sspuren und -schleusen 
beizubehalten bzw. ist die Neueinrichtung zu prüfen. 
• Alle Lichtsignalanlagen auf ÖV-Achsen die im 10‘- bzw. 20‘-Takt befahren 
werden sind mit einer Busbevorrechtigung bzw. –Beei nflussung auszustat- 
ten.

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• Zur Steuerung und Überwachung des Stadtbus- und Re gionalbusverkehrs 
im Stadtgebiet Münster wird vom Nahverkehrsmanageme nt eine Leitstelle 
betrieben. 
 
Information und Kommunikation 
Die grundsätzliche Zielsetzung ist es, die Fahrgäst e und alle Bürger kontinuier- 
lich, verständlich und merkbar über das aktuelle Fa hrplan- und Tarifangebot des 
ÖPNV zu informieren. 
• Bei der Gestaltung der Printmedien ist eine gute L esbarkeit und Handha- 
bung unter Berücksichtigung eines einheitlichen Ers cheinungsbildes zu 
gewährleisten. 
• Es wird eine elektronische Fahrplanauskunft mit Is tzeit-Auskunft, adress- 
scharfem Routing, Tarifauskünften, Störungsmeldunge n und dem mögli- 
chen Abruf persönlicher Fahrplänen betrieben. Weite rgehende aktuelle In- 
formationen werden über entsprechende Internet-Plat tformen gegeben. 
Applikationen für Smartphones sind vorzuhalten. 
• Vor Ort wird eine Mobilitätszentrale mit Kundenber atung und Fahrkarten- 
verkauf betrieben. 
• Der Kundenkontakt ist neben dem persönlichen Konta kt über die Mobili- 
tätszentrale, tele-fonisch über die NRW-weite einhe itliche Rufnummer so- 
wie über E-Mail bzw. Internet sicherzustellen. 
• Ein Beschwerdemanagement mit kundenfreundlichen Re aktionszeiten wird 
betrieben. 
• Der Fahrkartenverkauf erfolgt in der Mobilitätszen trale, über Vorverkaufs- 
stellen sowie durch Fahrkartenautomaten. Ein im Sor timent eingeschränk- 
ter Verkauf erfolgt auf den Fahrzeugen. 
• Das elektronische Ticket wird als zukünftiger Vert riebsweg mit allen tech- 
nisch erforderlichen Komponenten bahn-/busübergreifend etabliert und wei-

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ter ausgebaut. Dabei soll auch eine im Umweltverbun d verkehrsträ- 
gerübergreifende Nutzung (CarSharing, Radverkehr) möglich sein. 
• Der ÖPNV ist als stadtverträgliches und umweltfreu ndliches Verkehrsmittel 
zu bewerben. Die angebotene Produktpalette ist ziel gruppen- und bedarfs- 
orientiert zu vermarkten. 
• Standardisierte Fahrgasterhebungen und Kundenzufri edenheitsanalysen 
sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Bei B edarf werden the- 
menspezifische Marktforschungen durchgeführt.

!
!
!
!
!
!
!
Sprakel
Gelmer
Sudmühle
Handorf
Mariendorf
St.□Mauritz
GremmendorfLoddenheide
Hansa-
Business-Park
Krögerweg
Amelsbüren
Hiltrup
Hiltrup-
Ost
Hiltrup-
West
Angelmodde
Wolbeck
Wald-
siedlung
Kinderhaus
Nienberge
Roxel
Zoo
Mecklenbeck
Aaseestadt
Albachten
Gievenbeck
Zentrum
Nord
Coerde
Warendorfer Straße
Wolbecker Straße
Albersloher Weg
Hammer□Straße
Weseler Straße
Gievenbeck
Kinderhaus
Coerde
Vergleichende□Bewertung□der□Korridore□und□Linienabschnitte
Fahrtenangebot□und□Fahrgastnachfrage□(Tagesnetz,□werktags)
Anlage□2□zur□Vorlage
V/0791/2012
schlechte,20’- Takt
oder□schlechter mittlere,
gute Auslastung
! Potenziale
schlechte,
mittlere,
gute Auslastung
10’- Takt
oder□besser

Beratungsverlauf (2)

12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Wolbecker Straße
  • Ludgeriplatz
  • Warendorfer Straße
  • Grevener Straße
  • Schifffahrter Damm
  • Albersloher Weg
  • Weseler Straße
  • Loddenheide
  • Grüner Grund
  • Kinderhaus
  • Krögerweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0791/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37