V/0669/2020
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 - Beschluss zur Änderung
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V-0669-2020-Anlage-2-Visualisierung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0669/2020 ohne MaßstabUKM - Neubau Medizinisches Zentrum UKM Infrastruktur Management GmbH - Entwurf ingenhoven architects
Beschlussvorlage
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V/0669/2020 V/0669/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 144: Roxeler Straße / Waldeyerstraße / Schmeddingstraße [Erweiterung Zentralklinikum] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 144: Roxeler Straße / Waldeyerstraße / Schmeddingstraße (Großklinikum) ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen zu ändern (4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 144). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 34, Flurstücke 179, 220, Teile des Flurstücks 363; Flur 36, Flurstücke 24, 56, 57, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 71, Teile der Flurstücke 70, 75; Flur 38, Teile der Flurstücke 192, 269, 270, 322, 326; Flur 39, Flurstück 206, Teile des Flurstücks 468. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Stadtplanungsamt 16.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kurz / Herr Geitel Telefon: 492-6140 / 492-6193 Kurz@stadt-muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0669/2020 Begründung: Das Universitätsklinikum Münster (UKM) plant die Erweiterung des Zentralklinikums. Die Dermatol o- gie (Von -Esmarch-Straße), die Hals -Nasen-Ohrenklinik und die Chirurgie ( Waldeyerstraße) sollen künftig an der Albert -Schweitzer-Straße in einem Neubau angesiedelt werden. Damit einher gehend sollen die Operationssäle des Klinikums und die Intensivkrankenversorgung hier räumlich konzentriert werden. Das UKM hat 2016 einen international besetzten städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt, aus dem der Entwurf des Büros ingenhoven architects aus Düsseldorf als Sieger hervorging. Die Planung sieht, neben der Großstruktur des bestehenden Klinikums mit den Bettentürmen, einen langgestrec k- ten Baukörper parallel zum Klinikum vor (Anlage 2). Der siebengeschossige Bau umfasst vier G e- schosse mit dem Eingangsbereich und Dienstleistungs- und Versorgungsangeboten, die Operations- säle und die Technik in den Obergeschossen. Über einem offenen Dachgartengeschoss sind weitere zwei Geschosse für die Intensivkrankenversorgung vorgesehen. Zur Albert-Schweitzer-Straße bildet der Neubau eine klare Adresse und einen großzügigen Vorplatz aus. Die Erschließung des Klinikums wird neugeordnet und bietet mehrere unabhängige Zufahrten für Notfälle, Patienten, Besucher, Mitarbeiter und Radfahrer. Statt der Parkpalette wir d es ein neues Parkhaus geben. Der Hubschrauberlandeplatz wird künftig auf das Dach des Klinikums verlegt. Die Planung wurde dem ASSVW am 21.11.2019 und zuvor im Beirat für Stadtgestaltung vorgestellt. Sie erfordert die Anpassung der geltenden Festsetzung en des Bebauungsplans Nr. 144 hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Flächen. Die 4. Änderung des Bebauungsplans umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 144 (Anlage 1). i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plangebiet Anlage 2 – Visualisierung
Anlage A
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Anlage A zur V/0669/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 herbeigeführt wer- den. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Universitätsklinikum Münster plant an der Albert-Schweitzer-Straße einen Neubau parallel zum Zentralklinikum mit dem Ziel, die Dermatologie, die Hals-Nasen-Ohrenklinik sowie die Chi- rurgie dorthin zu verlagern. Dadurch können die Operationssäle des Klinikums einschließlich der Intensivkrankenversorgung räumlich konzentriert werden. Für diese Maßnahmen muss der für diesen Bereich gültige Bebauungsplan Nr. 144 geändert werden. Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird das Bauleitplanverfahren förmlich eingeleitet. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Für die Erstellung des Bebauungsplans (inkl. der notwendigen Gutachten) beauftragt der Vorha- benträger (UKM) ein Planungsbüro und übernimmt die entsprechenden Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Bauleitplanung beruht rechtlich auf § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sind unmittelbar keine Querschnitts- themen betroffen. Mögliche Auswirkungen, die durch die Umsetzung der Planung entstehen, sind im weiteren Bau- leitplanverfahren zu ermitteln.
V-0669-2020-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0669/2020 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 144
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Roxeler Straße
- Waldeyerstraße
- Schmeddingstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Von-Esmarch-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0669/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37