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V/0669/2020

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 10.07.2020

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V-0669-2020-Anlage-2-Visualisierung

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Beschlussvorlage

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V-0669-2020-Anlage-1-Plangebiet

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V-0669-2020-Anlage-2-Visualisierung

149 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0669/2020
ohne MaßstabUKM - Neubau Medizinisches Zentrum
UKM Infrastruktur Management GmbH - Entwurf ingenhoven architects

Beschlussvorlage

3499 Zeichen

V/0669/2020 
V/0669/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 144: Roxeler Straße / Waldeyerstraße / Schmeddingstraße 
[Erweiterung Zentralklinikum] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 144: Roxeler Straße / Waldeyerstraße / Schmeddingstraße (Großklinikum) ist 
gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung 
von Art und Maß der baulichen Nutzung  und der überbaubaren Grundstücksflächen zu ändern  
(4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 144). 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, 
Flur 34, Flurstücke 179, 220, Teile des Flurstücks 363; 
Flur 36, Flurstücke 24, 56, 57, 61, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 71, Teile der Flurstücke 70, 75; 
Flur 38, Teile der Flurstücke 192, 269, 270, 322, 326; 
Flur 39, Flurstück 206, Teile des Flurstücks 468. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Stadtplanungsamt 
 
16.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kurz / Herr Geitel 
Telefon: 492-6140 /  
492-6193 
Kurz@stadt-muenster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0669/2020 
 
 
Begründung: 
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) plant die Erweiterung des Zentralklinikums. Die Dermatol o-
gie (Von -Esmarch-Straße), die Hals -Nasen-Ohrenklinik und die Chirurgie ( Waldeyerstraße) sollen 
künftig an der Albert -Schweitzer-Straße in einem Neubau angesiedelt werden. Damit einher gehend 
sollen die Operationssäle des Klinikums und die Intensivkrankenversorgung hier räumlich konzentriert 
werden.  
Das UKM hat 2016 einen international besetzten städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt, aus dem 
der Entwurf des Büros ingenhoven architects  aus Düsseldorf als Sieger hervorging. Die Planung 
sieht, neben der Großstruktur des bestehenden Klinikums mit den Bettentürmen, einen langgestrec k-
ten Baukörper parallel zum Klinikum vor (Anlage 2). Der siebengeschossige Bau umfasst vier G e-
schosse mit dem Eingangsbereich und Dienstleistungs- und Versorgungsangeboten, die Operations-
säle und die Technik in den Obergeschossen. Über einem offenen Dachgartengeschoss sind weitere 
zwei Geschosse für die Intensivkrankenversorgung vorgesehen.  
Zur Albert-Schweitzer-Straße bildet der Neubau eine klare Adresse und einen großzügigen Vorplatz 
aus. Die Erschließung des Klinikums wird neugeordnet und bietet mehrere unabhängige Zufahrten für 
Notfälle, Patienten, Besucher, Mitarbeiter und Radfahrer. Statt der Parkpalette wir d es ein neues 
Parkhaus geben. Der Hubschrauberlandeplatz wird künftig auf das Dach des Klinikums verlegt.  
Die Planung wurde dem ASSVW am 21.11.2019 und zuvor im Beirat für Stadtgestaltung vorgestellt. 
Sie erfordert die Anpassung der geltenden Festsetzung en des Bebauungsplans Nr. 144 hinsichtlich 
der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Flächen. Die 4. Änderung des 
Bebauungsplans umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 
144 (Anlage 1).  
 
i.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Plangebiet 
Anlage 2 – Visualisierung

Anlage A

1592 Zeichen

Anlage A zur V/0669/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 herbeigeführt wer-
den. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Universitätsklinikum Münster plant an der Albert-Schweitzer-Straße einen Neubau parallel 
zum Zentralklinikum mit dem Ziel, die Dermatologie, die Hals-Nasen-Ohrenklinik sowie die Chi-
rurgie dorthin zu verlagern. Dadurch können die Operationssäle des Klinikums einschließlich der 
Intensivkrankenversorgung räumlich konzentriert werden. 
 
Für diese Maßnahmen muss der für diesen Bereich gültige Bebauungsplan Nr. 144 geändert 
werden. Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird das Bauleitplanverfahren 
förmlich eingeleitet.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
Für die Erstellung des Bebauungsplans (inkl. der notwendigen Gutachten) beauftragt der Vorha-
benträger (UKM) ein Planungsbüro und übernimmt die entsprechenden Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Bauleitplanung beruht rechtlich auf § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sind unmittelbar keine Querschnitts-
themen betroffen. 
Mögliche Auswirkungen, die durch die Umsetzung der Planung entstehen, sind im weiteren Bau-
leitplanverfahren zu ermitteln.

V-0669-2020-Anlage-1-Plangebiet

85 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0669/2020
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 144

Beratungsverlauf (4)

20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 70.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 64.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roxeler Straße
  • Waldeyerstraße
  • Schmeddingstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Von-Esmarch-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0669/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37