V/0239/2009
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
32086 Zeichen
!
"
##$%
&'%(
)
2
!
"
#$
%
&#$
'()*)+,-.
/.0
1
'
!
2
&#$
'3
'
45
#
6
7
54
8
5
3
#"
#
5
"! 9
.:
5
!;
<
5
$
5
5"95
"
=;$"
;$
:.:'5
:
;$
2
>
:;$
;5
."
"
<
"
;
>
5
.=
;
5
#
<
#$
55?5
;
5
9
?5
1'
"
" <@5&
;#$
'&
=:!
'A
5
,BB
"
&#$
'
5
;95
"
##$%
*
+
C
5
5
5
*B
DB
A
5
$
@
556
'
5
.
;"5
5
5:5
4"
5A
5
:
#$
'"
/5<
'
6
:5
5:;
55
;
$
.
C
5
5"
! A
5
9;4"
$
E<
""
. :
!
/5
9;!9;$
5
;
5
#
"
<
5;."
;$
!
;
+
-@
;"
<
95
;"
;;5
.$55
;5=:!
#
/9:
'
9:.
5;95 "
:
:.
C
5"!
!
5
;45
5!
5
/
5
;5
;;
4
5
'5
;$
5
;5 /
!
+
5
E!
C'-
,-!
##
C
5
&F
5 G
$
!"
4
5
C;
:
9
;5
/
1
9"
H
"."
5=
#
8
5
5
9
;
4
;
"
<
"
=
;
5A
5
5
<.;
5;"
5
5=
"
;
5
585>:"
59
;
8
5$5
.
%
/#
!&'
;
9
"
5
;5
5
; 5
5
55"
;
#$
5
5
#$
A
5
,BB,5:
55
#"
5
;5
/
5
"
@
5
"
4"
5
=;"
;;$
"
#$
<
5
:
5>
'
5
;=
#$
559
;
$"
<
"
H
":
/
#$
:
"5
;
$5
<
>
$5
5
!
:
5
"'
59"5
:!
<
4
$
5
;5
$.
5
#$
A
5
,BB%<
#$
;$
$
;
4"5"
@;
:"=
8
#
8
;$
5
$;2
<@;
5
I
9 #$
9:
;$
$;
"!> J"
5
.
5
5H
"
;$
=;95
4
4
:
#$
9
;
5'
;
5'
"
!
"5
<
@
@;"/ '
"
9
8:2
;
"
;
5
<
5
5
H
5
6
59 5:
=
6
=
@
$
"
@
=
6"
!#
;>
;
E
@=
;
9
;
9'
/
95.
6
>
;;5
/
95;
#
5
5
"
## $ %
0 &'
(
*#
1232456
76
"
##
;
.
()*)+,-.
/.&9
54 " &H
()*)
+-.
/./
5
,C
+9
95
.
5-;$
=
4"9
#$
'""
<
5
55/
H
;
5
;$
8
5:"5
5()*)+,-H
()*)
+-.
/.
;
";<
"
B)B),BBD>
;
"
:;5 5
H
55
6 " > <
#$
5
.5
)B),,BBD
#$
!
;
5
;'
5
2""
@
5
;
5#5>
.
9
5.
5: @
5
9
5
4"
5
H
/
:
$
554
;;
5
5
;
5"
<
;!;
:>
<
:5
;>
:
55
5;$
# $
"
9"
<
55#$
5
:
!
:
;
$55
>
5
;
5
.
5
9;
5
;"5;;5
8
(
$
#$
';
/'5':
#$
8
8=
55
5$
8
+25.
"
-
2
825H2
8"5'
8.
>
25#5
84
5
;
;$
5
;
5:"4
97
5
5
;<
"
5
5
G
8
5
!;
5
/
5
5
<
5
5H
"
5"
5
/
5
!A
5
5
#$
#
' "
5;$5
@:
55
"
8
:
5
5
>
$
/"
:'
5
;2
;95#
"!
58
'"
5'
/"
5
!
9
6
5
5
!
"5;
:
5
'
"
>
5$5:
5<
!
$
;$
;$:;
;.$"
5
H
;$:
";
5
/
$
G5
:
5
/I
;
:
#
8
5
;
$
'.
545
8K.
:
:'K#$
8:
K2
8
!
$%
0&'(
*
(
C
55
":
>
:
':
5
:
5
:5
;
:9:&
5
"
:
5<
'
"
95
9
4565
E5
5!9@;;95
"
5
C
5<5
@
!
5
;4"
!9
5"
:"
.
!
5
9
;4"
"<
"
5:
"
5
;
59;
;95
5$4"
5
5
5;
"
<
5
;;."
5
"
;
L>$
L
2
5
"
"4
/
;$
4"5
<
5
;
:
$
5
;54
&
&;;5;
4
85F
;;;$
1
9
"
/;
5
55. ;$
!
5
<
=$
5
;
;$
.$
.$
55'5+;-1
9
9
8H
5@;
5
5=
+!
':,BB-
#
#$
'"5.
'5;$
;
/
"
;
9
"
'5
:595F
;
;
5
:
#
8
5
65
5
<
#$
5"55
!
55
55
2
7
;
:;$
>/95
5
5
9
4
;:4
=$
;5
5
/5
5
/55"
5
'
4A
5
)M*0
#$
<
5
N
$5
5
:"
." 5
."5
F5
'5 ;"
:"5
H
5
"
!
5>
45
"
59;5"
C
.
5
5
9
@5/;
5
:
':";
6
#$
:$
."5
."5
#5
;5+!
':,BB-
C
5
.
;
'5
;95
5
5.
;
G
7
5
N
;95:
5
5
;
H
45
<";;5
!;
5"5>
9
"95
:"
'5
"'
;
5H
9
"
"
;@"
5
9
:
I
95
;;#95"5 <;
9
5"
!@
5
.:
I
9"5#9
:
=""
<=
"C
4
;:<:
:'5
>
;
/9
5 :
9
9:;$
$;C
H
;$5
<
;;5"
5
;
5:4"
'
5
;
5I
5H
9
9
5
<
:
;
5;
;
5:9;
5'/
;
5
:
9
$8/
.
G5
85
;;5
#5
;"
'
"':"5
"
9
!"
<'
"
@: 5'5:2
:>
5
:"
#$
5
;29
:!
$
:/
"
.
5
5
'
"
"
5
#
8
5
"
4
>
5@;5
;$
':
5
;95C"
"#.$
;
'
:
<
4
!
5
;
;@
;E
O
;
> :
9'
:/
8
4
5
5
'
;
'545
5
"
"
O
5
55
594
H
"
5
H
"
$
5
@;"
O "
59
;;52
"
;$
'
9
5
29
:/59;/9
5
;
#
8
5
&
#!
#
"
;;5
!
"
5<@
5
!
2
;5:"5
5
;
F.
;
4"5@
5
;;5
6
1H
9
5
#
8
5
6
55"
.$
:.$
:'
5
;
9:
:H
;;52
"
&"9
55> ;$
@;
'<
;;5;
5
;5N5.
5:
5
5
5
9
$5 "
>
5!"
58
<N
5
'"
5
5
;:"5
5
"
":
52
;#
'
>
;
:9:> !
;$5
4"
&9
54" &
2
:.
;;
5"
5
$
!
/
;
5
<
$
5
95!#
;
;"
:
5#$
;
;
5
5
"
5
"
;$
.$
.$
:
H
"
:4J
4
:5A
5
/
;$
!9I
9
5
:5
5
A
5
,BB%
5="
;;
!#$
"
9
;$
@;
<
5
:;$
5 >
!9"
"<
.5
#
5
;
;$
#$
45
:
;5#$
;
959
;
5
8"
;
"
:
< "5 ;
5
5
1
;$
!
2
&#$
'
5
;
9
7
5
;5
E
9
H
5
#
/
<
;
'
5
;
N
45"
55
' #$
8H#
8
5
5
5
5
@
5
54"
5"
.
5
5
5
?5
8
;$
$;4" ':
:"
G5
8;
.5
#
8
5
;
55H
5
#$
85"
H#
8
5:
!
"
:"
5
6 :.
5
:;$
G
"
:.P
8
;
H
;5
1
9
8
.
5
#$
8
<
'5
5$
;
5
5@
59
!/
5G
>
5
5<
;
:5
55
<"/
8
':
<
5; ;
5C
9
5
5>
<
5
"
5"
59
.
=
"
5
;
<
'
5
59:.
;$; ;5
5
:5
5
5
5
5
5N
:$
5H
/
5.
:
$ ;<;$
5
/9:"
5;$
C
/
8?5
;$
'
"5
5
G
#$
8"5
#$
:
5
;"
5
5
C G
8
5
8
.
5
;":
'
:
$ ;4
5
H
2
'5
" .
:"
.:
N
:.
'
:5
5
5
;;
!
5
5
5
54
' :
5
5
2
"
:"
5;
9
:.
5
&.
5
:"
5.5
$
"
2
"
95
<
5 55
5
.
5
'
9
55
;5
#:"5/
5
555
"
45
5
5> 9
:
10
"2:
/
:
;" <4"
#
'
5
;$
"
.
5#
95?5
;;<"
@
5
9
;
:
;!;
>
:H
/
">
N
5
+!
':,BB-
4
;<
5;
5 :"5
'
85=
"
$
H
8
G
5
2
5
5
;;
8
;95"
9:
5#5:
#
;
91
C
;$
<
5;5
4
5
;
+9
;
:<
;
:>
;
- !
2
"
$"
!@
5
5
$5"
:
<
5;
;95
Q;;59
5
95
5"
</
$
#$
"2
;"
"'
.
5
4
/
$
5
;$
/
5
"5
#$
8:
8
.
:
N
8
5
'!
=
"5H
:H
H
;$
5
"5;$
.
;
.
5H
5
:
4
5
5;$
.
C
5
=
5
; ;
<4
5
5"
5
5
'"95
:
$
5
"5H
;
2
5
8;$
89
;
5
"5
'5$
5<
'5C
5.
5
5
/
5:
5
:
5
"
<H
;
=
5
;;
5
5/
$;95
.
.
"
:
5
=
5
5
'5:
5
"5;$
4
5
5;$
H
'51
$
5+!
':,BB-
;9 #<#
<7
5
#
8
5
6"
<#5
5
!
2
$;9
5"
95;
;:
5@;
9
5
11
<5
57
5E
;"
5
5
8
9:
;95 9
K
5
R
H
'/
$;95;$
:4
5 ;95
;8
"
5$'
N
:45
:
5;:
:
;"
5
54
'
;"
55
C
.
$5
/
4
5
C
H
5"
#$
8
;"
5;
5
5
.
55
KC
.
5"2
8
K
5
;;
8
"
'=4
>
5
;$
#$
8'
G
> 2
8K.
>
>
5
.
;
'
';$
;
5
K89
K5;
5
&
4
#
'
4"
;$
'
455
!
;
. 9
5
5C
!"
9
8
9
5C
7
. 9
5
5C
;"
#
;"
#$
K2;
;"
5;
5
;"
5
5
4
'
7
KN
K5/
>
5
=
=#!>
<
5;!
"
C<
;"
<
5;
;#<
5;
;"
C5
5
/9K<9
;"
5
5
8
9:
;95 9
<
<
.
#
,BBM
5$
584
5
12
#$
'
;4
9 "
5
@
"
"
5H
"
: .$
5
;!@
5
;
5"
5.5
#
8
5:@
5
H
G:";
;
5:
H
59
;
<
!
2
"
;95
/
$;
:
55.$
;."5
!
:>
;
5
;/"
:
":H
5
/
$;95
:<
;
<
;$
;;5
";$
#
8
5
<
5:5
;
"
:5:5
;;
5
:9
;
5
'5
!
'
5 !
2
5
;:5$
<4"
'95
;5 "
5
;5H
9
"
;
<
: <
;
:
."9
;;52
!
"
$5
2
5
N
5:
5
/
8
4"
'
29;:"
4
@;59
.
!@
5
95:
.$
5
;
;;"5
4"
H
5
;
4"$5:
! !
2
5
54
. "
"
5
@
5
"
Anlage 3
2508 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2009 1 Antrag 30.04.2009 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Um den historischen Ortskern von Wolbeck mit dem Wi gbold wieder zum lebendigen Zentrum des Stadtteils zu machen, sollen folgende M aßnahmen durchgeführt werden: 1. Für das Ortszentrum von Wolbeck ist auf der Basi s des neuen Bund-Länder- Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ein i ntegriertes Handlungskonzept aufzustellen, dessen Maßnahmen zur Förderung beantragt werden. Dabei sollen folgende Ziele berücksichtigt werden: a) Steigerung der Attraktivität und Revitalisierung des öffentlichen Raumes (Straßen, Plätze, Wege). b) Instandsetzung und Modernisierung von das Ortsbi ld prägenden Gebäuden sowie Maßnahmen zur Revitalisierung bzw. A ufwertung von Grundstücken mit leerstehenden oder mindergenutzten Gebäuden c) Beruhigung des motorisierten Verkehrs auf allen dafür in Frage kommenden Straßen im Ortszentrum. 2. Die Bürgerschaft Wolbecks ist über ein „Zentrums forum“ in die Meinungsbildung und den Planungsprozess einzubinden . Das gilt auch für die Wolbecker Vereine. 3. Mit dem Gewerbeverein Wolbeck und interessierten und betroffenen privaten Partnern sind Gespräche mit dem Ziel eines gemeinsa men Handlungskonzepts für das Ortszentrum Wolbecks zu f ühren. Nach Möglichkeit sollen die Gewerbetreibenden im neuen G ewerbegebiet an der Münsterstraße einbezogen werden. Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2009 2 Begründung: Mit dem Bau der Umgehungsstraße westlich Wolbecks wurde begonnen. Nach deren Fertigstellung wird mit einer verkehrlichen Entlast ung innerhalb des Wigbolds zu rechnen sein. Daraus ergeben sich Chancen für eine Revitalisierung und behutsame Weiterenwicklung des Ortskerns und des ganzen Stadt teils. Diese Chancen sollen durch das beantragte Programm „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum aufgegriffen werden. Kurt Pölling Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzl er Anika Bergner Dr. Michael Jung Joachim Tonn Hedwig Chudziak Marianne Koch Beate Vilhjalmsson Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Holger Wigger Beanka Ganser Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Anne Hakenes
Ergänzungsvorlage V/0239/2009/1 mit Anlage
5954 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0239/2009/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: Betrifft Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck" Beratungsfolge 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be- schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster-Wolbeck“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebie- tes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht ersichtlich. 2. Der Rat nimmt das Integrierte Handlungskonzept mit den Handlungsfeldern für das Pro- grammgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ als Diskussionsgrundla- ge für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kenntnis. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Politik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnahmen und Projekte entwickelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen und Projekte des Programms für Münster-Wolbeck notwendige Städtebauförderanträge ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 4.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 4.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei- genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan- teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 19.06.2009 V/0239/2009/1 - 2 - 4.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird. 5. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Antrag A-R/0015/2009 „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum“ wird im Rahmen der Maßnahmen zum Integrierten Hand- lungskonzept in die weitere Bearbeitung einfließen. Der Antrag ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskon- zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ zukünftig reali- siert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten ent- stehen werden. Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er- träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge- senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Begründung: Die Vorlage V/0239/2009 - Städtebauförderung: „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster- Wolbeck“ wurde am 18.06.2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten. Zur Sicherung der im Begründungsteil der Vorlage dargelegten Absicht, Bürgerschaft und Politik deutlich in die Konzepterstellung einzubinden, schlug der Ausschuss eine Klarstellung im Be- schlusstenor vor (vgl. Anlage 1) und fasste durch Hinzufügen eines weiteren Beschlusspunktes diesbezüglich den o.a. geänderten Beschluss als Beschlussempfehlung an den Rat. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zu empfehlen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem so geänderten Beschlussvorschlag zu folgen I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor V/0239/2009/1 - 3 - V/0239/2009/1 Anlagen: Anlage 1: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 18.06.2009 Anlage 1 zur Vorlage V/0239/2009 RATSFRAKT ION Münster, 08.06.2009 Vorlage V/0239/2009 Änderungsantrag Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wirtschaft möge beschließen: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. […] 2. […] 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Poli- tik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnah men und Projekte entwi- ckelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 4. wie vorher 3 4.1 wie vorher 3.1 4.2 wie vorher 3.2 4.3 wie vorher 3.3 4.4 wie vorher 3.4 5. wie vorher 4 Begründung: erfolgt mündlich gez. gez. Sybille Benning Jürgen Reuter CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat
Beschlussvorlage
12961 Zeichen
V/0239/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck" Beratungsfolge 09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be- schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster-Wolbeck“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebie- tes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht (vgl. Anlage 1) ersichtlich. 2. Der Rat nimmt das Integrierte Handlungskonzept mit den Handlungsfeldern für das Pro- grammgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) als Dis- kussionsgrundlage für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kennt- nis. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen und Projekte des Programms für Münster-Wolbeck notwendige Städtebauförderanträge ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 3.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 3.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei- genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan- teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; Vorlagen-Nr.: V/0239/2009 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 29.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0239/2009 3.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird. 4. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Antrag A-R/0015/2009 „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum“ (vgl. Anlage 3), wird im Rahmen der Maßnahmen zum In- tegrierten Handlungskonzept (vgl. Anlage 2) in die weitere Bearbeitung einfließen. Der An- trag ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskon- zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ zukünftig reali- siert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten ent- stehen werden. Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er- träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge- senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Begründung: Gebietsbezug und Förderrichtlinien Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung „Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Müns- ter-Wolbeck“ gem. Beschlusspunkt 1 ist die grundlegende Voraussetzung für eine Antragsstellung zur Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen. Durch die Neufassung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 (FöRi 2008) wurde das Prozedere des Verfahrens dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die vorher ein entsprechender Gebietsbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert werden kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben nach Aussage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW keine Aussichten mehr auf eine Förde- rung. Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den Schwerpunktbereichen der Förderung (vgl. FöRi 2008) orientieren und andererseits über einen der fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden. - 3 - V/0239/2009 Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderli- chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraus- setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008). Nunmehr soll für Wolbeck auf der gleichen rechtlichen Basis ein Gebietsbezug als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“.definiert werden. Im Rahmen eines für das Programmgebiet aufzustellenden „Integrierten Handlungskonzeptes“ sind alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert wer- den können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maß- nahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswir- kungen auf das Quartier haben. Die Verwaltung hat das Integrierte Handlungskonz ept „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster- Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) - auch in Abstimmung mit privaten Partnern - zusammengestellt. Die Zusammenstellung soll ermöglichen abzuwägen, für welche Maßnahmen ein Städtebauförder- antrag überhaupt gestellt werden soll und für welche nicht. Die Laufzeit der Integrierten Hand- lungskonzepte ist auf etwa fünf Jahre ausgelegt. Damit soll eine Programmplanung innerhalb der Kommunen angeregt werden, um dem Ministerium zu verdeutlichen, welche Maßnahmen im Wir- kungsverbund gegeben sind und welche Maßnahmen ggf. in den Folgejahren beantragt werden sollen. Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Stand- ort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den Städ- tebauförderrichtlinien NRW (FöRi 2008) gefördert werden. Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie: - Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), - Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energe- tische Erneuerung), - Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehen- den, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwi- schennutzung, - Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standort- gemeinschaften, - Teilfinanzierung von Verfügungsfonds. Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Wolbeck“ In Kenntnis der Ergebnisse zum „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster“ (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM)) sowie als Fortschreibung des bis herigen „Impulsprogramms Münster-Wolbeck“ aus dem Jahr 2003 (vgl. Vorlage V/0124/2003) kann daraus ein handlungsleitender Orientierungs- rahmen für die weitere Entwicklung Wolbecks, gerade auch nach dem Bau der Umgehungsstraße, aufgestellt werden. Die Inhalte und Ergebnisse aus dem stadtweiten ISM-Prozess sind weiterhin aktuell und werden als grundlegende Basis für das neue Programmgebiet verwendet. Somit erüb- rigt sich eine erneute Herleitung und Definition der Ziele zur Stadtentwicklung Münsters. Die funk- tionalen Zusammenhänge für die Gebietsabgrenzung und den Orientierungsrahmen sind darüber hinaus über den Bezug zum Einzelhandelskonzept der Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0878/2008) gegeben. - 4 - V/0239/2009 Für Wolbeck umfasst dieses Gebiet (vgl. Anlage 1) im Wesentlichen die Bereiche Wig- bold/Münsterstraße, Angelaue, Eschstraße/Borggarten sowie Steintor/Hiltruper Straße. Es deckt sich entlang der Münsterstraße mit den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist für das Pro- gramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" allerdings nicht erforderlich, sie weist somit Ergänzungs- und Überschneidungsbereiche auf. Fazit: Vier Quartiere bilden ein Konzept für die weitere Entwicklung Wolbecks. Vorteile einer Gebietsabgrenzung als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gem. § 171 (2) BauGB liegen darin, dass keine boden- und grundstücksrechtlichen Eingriffe und keine „harten“ Festsetzungen aus dem Sanierungsrecht erforderlich werden. Das neue Programm setzt auf Information, Kooperation und Dialog, d.h. auf Kriterien, die auch bisher schon für Münsters Stadtentwicklungspolitik (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadt- marketingkonzept Münster) prägend waren. Ab der zweiten Jahreshälfte wird die Verwaltung zusammen mit der Bezirksvertretung Münster- Südost die Art und den Umfang der öffentlichen Beteiligung klären. Ergänzend zu den städtischen Vorschlägen sind gem. Städtebau-Förderrichtlinien 2008 Vorschlä- ge privater Partner zu ermitteln und privates Engagement darzustellen, nicht nur ideell sondern auch finanziell. Auf der Basis des neuen Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die Verwaltung - gemeinsam mit privaten Akteuren vor Ort - die Inhalte des Programms für eine Um- setzung vorbereiten und ggf. notwendige Städtebauförderanträge für einzelne Maßnahmen und Projekte in den Folgejahren beim Land NRW stellen. Für die Bewilligung entsprechender Städte- baufördermittel für privat initiierte Maßnahmen im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist eine Mitfinanzierung durch private Akteure erforderlich. Das Programm kann nur funktionieren, wenn es partnerschaftlich von öffentlichen und privaten Akteuren getragen wird. Der in der Ratssitzung am 13.05.2009 eingebrachte und an den Hauptausschuss verwiesene Ratsantrag Nr. A-R/0015/2009 der SPD-Fraktion „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Orts- zentrum“ (vgl. Anlage 3) ist inhaltlich gleichlautend mit dem Antrag der SPD-Fraktion an die Be- zirksvertretung Süd-Ost Nr. A-S/0008/2009. Die in den Anträgen geforderten Untersuchungen und Planungen sind vom Grundsatz her bereits in den allgemeinen Projektzielen des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) enthalten. In dessen themati- scher Übersicht und den Einzelmaßnahmen sind darüber hinaus einzelne Anregungen bereits als Maßnahmen vorgesehen. Im Zusammenhang mit dessen Ergänzung bzw. Fortschreibung im Zu- sammenwirken zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft können die weiteren Punkte Ein- gang in den Prozess finden. Die Anträge der SPD-Fraktion sind damit erledigt. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Abgrenzung Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Wolbeck“ Anlage 2: Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzent- ren Münster Wolbeck“ Anlage 3: Ratsantrag A-R/0015/2009, Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum, der SPD Fraktion vom 30.04.2009
Anlage 1
475 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Programmgebiet
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Münster Wolbeck -
Abgrenzung Programmgebiet im Sinne von
§ 171 b (2) BauGB
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
gem. Fortschreibung Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Stadt Münster (nachrichtlich)
Anlage 1 zur Vorlage
V/0239/2009
Wigbold /
Münsterstr.
Steintor /
Hiltruper Str.
Eschstr. /
Borggarten
Angelaue
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Münsterstraße
- Hiltruper Straße
- Eschstraße
- Münzstraße 15
- Umgehungsstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0239/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37