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V/0239/2009

Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck"

Vorlagen 12.05.2009

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0239/2009/1 mit Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Anlage 3

2508 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2009  
 
 
1 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
30.04.2009 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
 
 
Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Um den historischen Ortskern von Wolbeck mit dem Wi gbold wieder zum lebendigen 
Zentrum des Stadtteils zu machen, sollen folgende M aßnahmen durchgeführt 
werden:  
 
1. Für das Ortszentrum von Wolbeck ist auf der Basi s des neuen Bund-Länder-
Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ein i ntegriertes 
Handlungskonzept aufzustellen, dessen Maßnahmen zur Förderung beantragt 
werden. Dabei sollen folgende Ziele berücksichtigt werden: 
 
a) Steigerung der Attraktivität und Revitalisierung  des öffentlichen Raumes  
(Straßen, Plätze, Wege). 
 
b) Instandsetzung und Modernisierung von das Ortsbi ld prägenden  
Gebäuden sowie Maßnahmen zur Revitalisierung bzw. A ufwertung von 
Grundstücken mit leerstehenden oder mindergenutzten Gebäuden 
 
c) Beruhigung des motorisierten Verkehrs auf allen dafür in Frage 
kommenden Straßen im Ortszentrum. 
 
 
2. Die Bürgerschaft Wolbecks ist über ein „Zentrums forum“ in die  
Meinungsbildung und den Planungsprozess einzubinden . Das gilt auch für die 
Wolbecker Vereine. 
 
 
3. Mit dem Gewerbeverein Wolbeck und interessierten  und betroffenen privaten 
Partnern sind Gespräche mit dem Ziel eines gemeinsa men 
Handlungskonzepts für das Ortszentrum Wolbecks zu f ühren. Nach 
Möglichkeit sollen die Gewerbetreibenden im neuen G ewerbegebiet an der 
Münsterstraße einbezogen werden.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2009  
 
 
2 
 
Begründung: 
 
 
Mit dem Bau der Umgehungsstraße westlich Wolbecks wurde begonnen. Nach deren 
Fertigstellung wird mit einer verkehrlichen Entlast ung innerhalb des Wigbolds zu 
rechnen sein. Daraus ergeben sich Chancen für eine Revitalisierung und behutsame 
Weiterenwicklung des Ortskerns und des ganzen Stadt teils. Diese Chancen sollen 
durch das beantragte Programm „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept 
Ortszentrum aufgegriffen werden. 
 
 
Kurt Pölling     Marianne Hopmann  Udo Reiter  
Wolfgang Heuer    Ralf Hubert   Anne Schulze Wintzl er 
Anika Bergner    Dr. Michael Jung   Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Marianne Koch  Beate Vilhjalmsson  
Philipp Gabriel   Gaby Kubig-Steltig  Holger Wigger  
Beanka Ganser    Karsten Rahn   Karl-Heinz Winter   
Anne Hakenes

Ergänzungsvorlage V/0239/2009/1 mit Anlage

5954 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0239/2009/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be-
schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – 
Münster-Wolbeck“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebie-
tes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht ersichtlich. 
 
2.  Der Rat nimmt das Integrierte Handlungskonzept mit den Handlungsfeldern für das Pro-
grammgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ als Diskussionsgrundla-
ge für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Politik und 
Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnahmen und Projekte entwickelt und den 
zuständigen politischen Gremien vorlegt. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen 
und Projekte des Programms für Münster-Wolbeck notwendige Städtebauförderanträge 
ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 
 
4.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt 
Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 
 
4.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei-
genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan-
teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 
 
3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so 
dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; 
492 61 80 
 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.06.2009 
V/0239/2009/1

- 2 - 
 
4.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von 
Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird.  
 
5. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Antrag A-R/0015/2009 „Impuls für Wolbeck: 
Handlungskonzept Ortszentrum“ wird im Rahmen der Maßnahmen zum Integrierten Hand-
lungskonzept in die weitere Bearbeitung einfließen. Der Antrag ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskon-
zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ zukünftig reali-
siert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten ent-
stehen werden.   
 
Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter 
sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 
der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 
Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive 
Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und 
muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung 
der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge-
senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. 
 
Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine 
entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden 
derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0239/2009 - Städtebauförderung: „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-
Wolbeck“ wurde am 18.06.2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft beraten. 
 
Zur Sicherung der im Begründungsteil der Vorlage dargelegten Absicht, Bürgerschaft und Politik 
deutlich in die Konzepterstellung einzubinden, schlug der Ausschuss eine Klarstellung im Be-
schlusstenor vor (vgl. Anlage 1) und fasste durch Hinzufügen eines weiteren Beschlusspunktes 
diesbezüglich den o.a. geänderten Beschluss als Beschlussempfehlung an den Rat. 
 
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage 
zu empfehlen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem so geänderten Beschlussvorschlag zu folgen 
 
 
I.V. 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
V/0239/2009/1

- 3 - 
V/0239/2009/1 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 18.06.2009

Anlage 1 zur Vorlage V/0239/2009 
 
 
 
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
 
 
Münster, 08.06.2009 
 
 
 
Vorlage V/0239/2009 
 
 
Änderungsantrag 
 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wirtschaft möge 
beschließen:  
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:  
 
1. […] 
2. […] 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung  nach der Erörterung mit Poli- 
tik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnah men und Projekte entwi- 
ckelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 
4. wie vorher 3 
4.1 wie vorher 3.1 
4.2 wie vorher 3.2 
4.3 wie vorher 3.3 
4.4 wie vorher 3.4 
5.      wie vorher 4 
 
 
Begründung:  
 
erfolgt mündlich 
 
 
gez. gez. 
 
Sybille Benning Jürgen Reuter 
CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat

Beschlussvorlage

12961 Zeichen

V/0239/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be-
schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – 
Münster-Wolbeck“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebie-
tes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht (vgl. Anlage 
1) ersichtlich. 
 
2.  Der Rat nimmt das Integrierte Handlungskonzept mit den Handlungsfeldern für das Pro-
grammgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) als Dis-
kussionsgrundlage für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kennt-
nis. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen 
und Projekte des Programms für Münster-Wolbeck notwendige Städtebauförderanträge 
ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 
 
3.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt 
Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 
 
3.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei-
genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan-
teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 
 
3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so 
dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0239/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0239/2009 
3.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von 
Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird.  
 
4. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Antrag A-R/0015/2009 „Impuls für Wolbeck: 
Handlungskonzept Ortszentrum“ (vgl. Anlage 3), wird im Rahmen der Maßnahmen zum In-
tegrierten Handlungskonzept (vgl. Anlage 2) in die weitere Bearbeitung einfließen. Der An-
trag ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskon-
zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ zukünftig reali-
siert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten ent-
stehen werden.   
 
Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter 
sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 
der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 
Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive 
Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und 
muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung 
der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge-
senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. 
 
Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine 
entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden 
derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. 
 
Begründung:
 
 
Gebietsbezug  und Förderrichtlinien 
 
Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung „Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Müns-
ter-Wolbeck“ gem. Beschlusspunkt 1 ist die grundlegende Voraussetzung für eine Antragsstellung 
zur Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen. 
Durch die Neufassung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 (FöRi 2008) wurde das Prozedere des 
Verfahrens dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die 
vorher ein entsprechender Gebietsbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert 
werden kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben nach Aussage 
des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW keine Aussichten mehr auf eine Förde-
rung. 
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, 
für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich: 
ƒ Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
ƒ Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
ƒ Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
ƒ Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
ƒ Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den 
Schwerpunktbereichen der Förderung (vgl. FöRi 2008) orientieren und andererseits über einen der 
fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden.

- 3 - 
V/0239/2009 
Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderli-
chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraus-
setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage 
V/0902/2008). Nunmehr soll für Wolbeck auf der gleichen rechtlichen Basis ein Gebietsbezug als 
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“.definiert werden. 
 
Im Rahmen eines für das Programmgebiet aufzustellenden „Integrierten Handlungskonzeptes“ 
sind alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen 
auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert wer-
den können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maß-
nahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswir-
kungen auf das Quartier haben.  
 
Die Verwaltung hat das Integrierte Handlungskonz ept „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-
Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) - auch in Abstimmung mit privaten Partnern - zusammengestellt. 
Die Zusammenstellung soll ermöglichen abzuwägen, für welche Maßnahmen ein Städtebauförder-
antrag überhaupt gestellt werden soll und für welche nicht. Die Laufzeit der Integrierten Hand-
lungskonzepte ist auf etwa fünf Jahre ausgelegt. Damit soll eine Programmplanung innerhalb der 
Kommunen angeregt werden, um dem Ministerium zu verdeutlichen, welche Maßnahmen im Wir-
kungsverbund gegeben sind und welche Maßnahmen ggf. in den Folgejahren beantragt werden 
sollen.  
 
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" 
 
Das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt
- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und 
Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Stand-
ort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. 
Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur 
Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den Städ-
tebauförderrichtlinien NRW (FöRi 2008) gefördert werden. 
 
Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der 
Zentren und Standortaufwertung, wie:  
-  Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),  
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energe-
tische Erneuerung),  
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehen-
den, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwi-
schennutzung,  
- Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standort-
gemeinschaften, 
- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds.  
 
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Wolbeck“ 
 
In Kenntnis der Ergebnisse zum „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 
Münster“ (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 
Münster (ISM)) sowie als Fortschreibung des bis herigen „Impulsprogramms  Münster-Wolbeck“ 
aus dem Jahr 2003 (vgl. Vorlage V/0124/2003) kann daraus ein handlungsleitender Orientierungs-
rahmen für die weitere Entwicklung Wolbecks, gerade auch nach dem Bau der Umgehungsstraße, 
aufgestellt werden. Die Inhalte und Ergebnisse aus dem stadtweiten ISM-Prozess sind weiterhin 
aktuell und werden als grundlegende Basis für das neue Programmgebiet verwendet. Somit erüb-
rigt sich eine erneute Herleitung und Definition der Ziele zur Stadtentwicklung Münsters. Die funk-
tionalen Zusammenhänge für die Gebietsabgrenzung und den Orientierungsrahmen sind darüber 
hinaus über den Bezug zum Einzelhandelskonzept der Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0878/2008) 
gegeben.

- 4 - 
V/0239/2009 
Für Wolbeck umfasst dieses Gebiet (vgl. Anlage 1) im Wesentlichen die Bereiche Wig-
bold/Münsterstraße, Angelaue, Eschstraße/Borggarten sowie Steintor/Hiltruper Straße. Es deckt 
sich entlang der Münsterstraße mit den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche des 
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist für das Pro-
gramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" allerdings nicht erforderlich, sie weist somit Ergänzungs- 
und Überschneidungsbereiche auf.  
Fazit: Vier Quartiere bilden ein Konzept für die weitere Entwicklung Wolbecks. 
 
Vorteile einer Gebietsabgrenzung als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gem. § 
171 (2) BauGB liegen darin, dass keine boden- und grundstücksrechtlichen Eingriffe und keine 
„harten“ Festsetzungen aus dem Sanierungsrecht erforderlich werden. Das neue Programm setzt 
auf Information, Kooperation und Dialog, d.h. auf Kriterien, die auch bisher schon für Münsters 
Stadtentwicklungspolitik (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadt-
marketingkonzept Münster) prägend waren.  
 
Ab der zweiten Jahreshälfte wird die Verwaltung zusammen mit der Bezirksvertretung Münster-
Südost die Art und den Umfang der öffentlichen Beteiligung klären.  
Ergänzend zu den städtischen Vorschlägen sind gem. Städtebau-Förderrichtlinien 2008 Vorschlä-
ge privater Partner zu ermitteln und privates Engagement darzustellen, nicht nur ideell sondern 
auch finanziell. Auf der Basis des neuen Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die 
Verwaltung - gemeinsam mit privaten Akteuren vor Ort - die Inhalte des Programms für eine Um-
setzung vorbereiten und ggf. notwendige Städtebauförderanträge für einzelne Maßnahmen und 
Projekte in den Folgejahren beim Land NRW stellen. Für die Bewilligung entsprechender Städte-
baufördermittel für privat initiierte Maßnahmen im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren“ ist eine Mitfinanzierung durch private Akteure erforderlich.  
Das Programm kann nur funktionieren, wenn es partnerschaftlich von öffentlichen und privaten 
Akteuren getragen wird. 
 
Der in der Ratssitzung am 13.05.2009 eingebrachte und an den Hauptausschuss verwiesene 
Ratsantrag Nr. A-R/0015/2009 der SPD-Fraktion „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Orts-
zentrum“ (vgl. Anlage 3) ist inhaltlich gleichlautend mit dem Antrag der SPD-Fraktion an die Be-
zirksvertretung Süd-Ost Nr. A-S/0008/2009.  
Die in den Anträgen geforderten Untersuchungen und Planungen sind vom Grundsatz her bereits 
in den allgemeinen Projektzielen des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für das Programmgebiet 
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) enthalten. In dessen themati-
scher Übersicht und den Einzelmaßnahmen sind darüber hinaus einzelne Anregungen bereits als 
Maßnahmen vorgesehen. Im Zusammenhang mit dessen Ergänzung bzw. Fortschreibung im Zu-
sammenwirken zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft können die weiteren Punkte Ein-
gang in den Prozess finden. Die Anträge der SPD-Fraktion sind damit erledigt. 
 
 
I.V. 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen:
 
 
Anlage 1: Abgrenzung Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Wolbeck“ 
Anlage 2: Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzent-
ren Münster Wolbeck“ 
Anlage 3: Ratsantrag A-R/0015/2009, Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum, der 
SPD Fraktion vom 30.04.2009

Anlage 1

475 Zeichen

Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Programmgebiet 
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Münster Wolbeck -
Abgrenzung Programmgebiet im Sinne von 
§ 171 b (2) BauGB
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 
gem. Fortschreibung Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept Stadt Münster (nachrichtlich)
Anlage 1 zur Vorlage 
V/0239/2009
Wigbold / 
Münsterstr.
Steintor / 
Hiltruper Str.
Eschstr. / 
Borggarten
Angelaue

Beratungsverlauf (5)

09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung
Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (5)

  • Münsterstraße
  • Hiltruper Straße
  • Eschstraße
  • Münzstraße 15
  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0239/2009
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37