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V/0133/2015

Digitale Stadt Münster: WLAN-Ausbau

Vorlagen 10.04.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 13.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0133/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster:  WLAN-Ausbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
11.06.2015 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
16.06.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung  
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Aktuell ist auch in Münster eine enorme Dynamik im Ausbau der vorhandenen WLAN -Angebote 
festzustellen. Vor allem die großen Provider, aber auch die Freifunk-Initiativen sorgen für ein stetig 
wachsendes Netz und eine verbesserte Versorgungslage. Diese Entwicklung konsequent zu fö r-
dern, mit eigenen städtischen Beiträgen zu ergänzen und für das Stadtgebiet insgesamt eine 
nachhaltige und vernetzte Vorgehensweise zu err eichen, mündet im Beschlus svorschlag einer 
mehrgleisigen Strategie: 
 
1. Das WLAN-Angebot in städtischen Einrichtungen wie bspw. den Stadthäusern und and eren 
publikumsintensiven Verwaltungsstellen und Anlaufpunkten wird ausgebaut. In diesen Prozess 
sind auch die städtischen Tochterunternehmen einzubeziehen.  
 
2. Weitere zielgruppenspezifische städtische WLAN-Angebote wie in den Schulen (Vorlage 
V/0387/2015), in Flüchtlingsunterkünften (Vorlage V/0070/2015), in sozialen Brennpunkten 
(Anregung Nr. 2013 –00167) und in  städtischen Sitzungsräumen (Vorlage V/0281/2015) we r-
den unter Federführung der citeq ausgebaut. Über auszuschreibende Rahmenverträge zu 
WLAN-Leistungen wird die citeq in die Lage versetzt, kurzfristig auf Bedarfe zu reagieren. 
 
3. Die Berücksichtigung der Belange von Handel, Gastronomie und Tourismus beim weiteren 
Ausbau des WLAN-Angebotes stimmen Münster Marketing und citeq mit den in diesen Fel-
dern tätigen Akteuren ab. Darüber hinaus werden sie als Bestandteile in den gesamtstädti-
schen strategischen Ansatz (siehe Kapitel „Digitale Stadt Münster“ der Begründung) einflie-
ßen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0133/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Schoenfelder 
Ruf: 
492-1800 
E-Mail: 
Schoenfelder@citeq.de  
Datum: 
12.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0133/2015 
4. Die citeq nimmt Kontakt mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf, um im Rahmen 
eines Pilotvorhabens eine mögliche WLAN-Unterstützung der „Skulptur Projekte 2017“ vorzu-
bereiten. 
 
5. Zur Erreichung des Ziels, im öffentlichen Raum möglichst viele für die Nutzer/ -innen kosten-
freie Hotspots zugänglich zu machen, werden d ie Verhandlungen der citeq mit Providern wie 
der Deutschen Telekom , Unitymedia und Weiteren fortgesetzt. Angesichts der dy namischen 
Entwicklung von WLAN -Angeboten immer neuer Anbieter (z. B. auch der Wall AG) ist eine 
laufende Beobachtung dieser Entwicklung notwendig, um hier positiv steuernd Einfluss zu 
nehmen. Insofern für den Aufbau kostenfreier WLAN -Angebote – wie von der  Deutschen Te-
lekom angekündigt - eine Kostenbeteiligung der Stadt erforderlich sein sollte, wird den Rat s-
gremien eine gesonderte Vorlage vorgelegt werden. Im Zusammenhang mit den kostenlos zu-
gänglichen Hotspots der Unitymedia wird auch eine Portallösung für Münster („Landing Page“) 
angestrebt. 
 
6. Die WLAN -Initiative der Freifunker Münster wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten 
durch die Stadt Münster unterstützt.  
 
7. Bei Projekten der Stadt- bzw. der Infrastrukturentwicklung wird zukünftig sichergestellt, das 
Thema Internetzugang zu prüfen bzw. berücksichtigen (siehe parallele Vorlage zum Breit-
bandangebot in Münster V/0181/2015).  
 
8. Die Öffentlichkeit wird aktiv über sämtliche WLAN-Angebote in Münster informiert.  
 
9. Mit dem Beschluss dieser Vorlage sind die Anträge der SPD-Fraktion A-R/0044/2013 und der 
CDU-Fraktion A-R/0045/ 2013 und der Antrag Nr. 2013-00167 nach § 24 Gemeindeordnung 
NRW an den Rat erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen für die Beschlusspunkte 1 und 3 werden aus dem laufenden Wirtschaftsplan 
der citeq gedeckt. Die Aufwendungen für die Beschlusspunkte 2, 4 und 5 werden im Rahmen von 
Vorlagen an die zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung gestellt.

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V/0133/2015 
 
Begründung: 
 
Digitale Stadt Münster 
 
Die globale Digitalisierung f indet statt. Als weit reichender Wandel bietet sie große Chancen, den 
Wohlstand zu sichern und die Lebensqualität zu steigern - in Deutschlands Wirtschaft als Industrie 
4.0, in der Gesel lschaft z.B. unter den Schlagworten SocialMedia, Web 2.0 sowie Online -
Beteiligung und in den föderalen Verwaltungsebenen unter Stichwo rten wie OpenGovernment, 
serviceorientierte IT-Dienstleistungen und leistungsfähige IT -Infrastrukturen. Auch die Ko mmunen 
stehen in der Verantwortung, diese Entwicklung aktiv zu begleiten und zu fördern: Durch die U n-
terstützung der verschiedenen Digitalisierungsinitiativen profilieren sich die Städte hinsichtlich e i-
nes Standortvorteils für Wirtschaftsunternehmen, eines Mehrwertes für NGOs oder auch zukunft s-
orientierter Kommunikations- und Beteiligungschancen der Stadtgesellschaft. 
 
Wie auch in vielen anderen Bereichen entwickelt sich Münster in den Feldern der Digitalisierung 
dynamisch und zukunftsgerichtet. Gesellschaft und Wirtschaft bilden hierfür eine fruchtbare Plat t-
form und bieten Raum für  zahlreiche Initiativen und Unternehmen zur Entwicklung unterschie d-
lichster IT-basierter Ansätze und Lösungen. Die Digitalisierung der Stadtverwaltung ist ein una b-
dingbares Element dieser dynamischen Entwicklung. 
 
Aufbauend auf bereits erfolgten Schritten stehen für die Stadt Münster weitere wichtige Entwic k-
lungen an, die für den Standort, die hier lebenden Menschen und ansässige Unternehmen von 
besonderer Bedeutung sind. Dazu zählen neben anderen Bausteinen z.B. frei zugängliche WLAN-
Angebote ebenso wie die digitale Ratsarbeit, der Ausbau eines leistungsfähigen Datennetzes und 
von Onlinediensten im Bürgerservice der Verwaltung sowie die Weiterentwicklung des Einsatzes 
von IT an den Schulen. Unter dem Stichwort "Einkaufsstadt 4.0" arbeitet die Verwaltung akt uell an 
einem Konzept, das sich mit dem Thema der stärkeren Verknüpfung des Online- mit dem stationä-
ren Handel befasst . Damit eng verzahnt ist das Projekt "Kiosk O - online gestütztes touristisches 
Orientierungssystem", welches dem Ziel dient, Münster für Besucher besser erschließbar zu m a-
chen. Darüber hinaus  arbeitet die Verwaltung unter dem Stichwort „O pen Data“ an Lösungen, 
Daten der Stadt öffentlich nutzbar zu m achen. Die Vernetzung mit Angeboten Dritter (LWL, WWU 
u.a.) wird ebenfalls Bestandteil der weiteren Entwicklung sein. 
 
Zu diesen Einzelperspektiven wird die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte einen umfassend e-
ren strategischen Ansatz vorlegen, zu dessen Bestandteilen dann auch die Aussagen dieser Vo r-
lage zählen werden. 
 
Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche steigt die Nutzung des 
Internets durch mobile Endgeräte rasant an. Daher hat sich der ungehinderte Zugang zum Netz 
inzwischen zu einem wichtigen Standortfaktor für die Kommunen entwickelt. Die steigende Anzahl  
mobiler Endgeräte bei gleichzeitiger Zunahme der Nutzungsmöglichkeiten und der zu transporti e-
renden Datenmengen trifft allerdings auf eine beschränkte Bandbreite in den Mobilfunknetzen. Hier 
bietet WLAN einen alternativen Service, der für vielfältige Aspe kte der Stadtlebens und der Stad t-
entwicklung nutzbringend angewendet werden kann. Neben der flexiblen Informat ionsgewinnung, 
dem kommerziellen Nutzen und der Kommunikation stehen auch Fragen der sozialen Tei lhabe 
und der Chancengleichheit auf der Agenda.  Grundsätzliches Ziel der Stadt Münster ist es, ein 
möglichst dichtes Netz an kostenfrei zugänglichen WLAN -Angeboten zu schaffen. Die Koordinati-
on der diesbezüglichen Aktivitäten übernimmt die citeq. 
 
 
1. Beschlusslage 
Die vorliegenden Anträge und die Anregung spiegeln den breiten Konsens der örtlichen Politik 
sowie der Bürger/ -innen wider, dass das Stadtgebiet von Münster ein möglichst kostenloses 
WLAN erhalten soll.

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V/0133/2015 
 
Antrag der SPD an 
den Rat 
(16.09.2013) 
A-R / 0044/ 2013  Kostenfreies WLAN 
für Münster 
16.09.2013 
Antrag der CDU 
an den Rat 
A-R / 0045/ 2013 Verfügbares WLAN 
als Standortfaktor 
16.09.2013 
Anregung nach 
§24 GO NRW 
Nr. 2013 – 
00167 
Freifunk für Münster; 
auch für Randlagen 
und soziale Bren n-
punkte 
20.11.2013 
 
Der Hauptausschuss hat daraufhin auf Em pfehlung des Werksausschusses der citeq am 
12.02.2014 folgenden Beschluss getroffen:  
 
1. Der Bericht „WLAN in Münster“ wird zur Kenntnis genommen. Die für eine abschli e-
ßende Entscheidung zur Einrichtung eines kosten - bzw. gebührenfreien WLAN in der 
münsterischen Innenstadt , schlecht erschlossenen Randgebieten und sozialen 
Brennpunkten notwendigen weiteren Recherchen und Klärungen werden von der 
Verwaltung mit Priorität durchgeführt.  
 
2. Die citeq wird beauftragt, mit unterschiedlichen Institutionen, Firmen u nd Vereinen 
Kontakt aufzunehmen, um deren weitere Planungen und Interessen am Standort 
Münster abzufragen und auszuwerten. Aufbauend auf diesen Ergebnissen werden 
Beschlussvorschläge für das weitere Vorgehen erstellt und den zuständigen Gremien 
zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
2. Entwicklung der WLAN-Situation in Münster 
In einem Vergleich der Situation aus dem Dezember 2013 und dem WLAN-Ausbaustand im 
Februar 2015 ist zu erkennen, dass auch ohne städtische Initiative ein deutlicher WLAN-
Ausbau stattgefunden hat.  
 
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, dass die Stadt Münster zwar ihre eigenen 
WLAN-Bedarfe abgedeckt, aber zur Befriedigung der darüber hinausgehenden Bedarfe 
nicht auf den Aufbau eines von der Verwaltung betriebenen WLAN -Netzes oder auf einen 
einzelnen Anbieter zu setzen , sondern sämt liche in ternetzugangsfördernde Initiativen im 
Wettbewerb und Ergänzung zueinander zu fördern. Dabei sind die rechtlichen Rahmenb e-
dingungen ebenso zu beachten, wie die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die zu künftigen 
technischen Entwicklungen. Förderungen sollten sich - angesichts der beschränkten fina n-
ziellen Möglichkeiten und der zu erwartenden dynamischen Entwicklung von WLAN und der 
LTE-Technik – daran orientieren, dass  mit  möglichst  geringem  städtischem  Aufwand ein 
möglichst hoher Nutzen für die Bürger/-innen, Unternehmen  und Touristen entsteht. 
 
Die Befriedigung anerkannter Bedarfe, die nicht unmittelbar oder über Förderanreize von 
den privaten WLAN-Akteuren befriedigt werden (Beispiel städtische Flüchtlingsunterkünfte), 
sind von der Verwaltung abzudecken.  
 
2.1 WLAN-Finder-Portal 
Im betreiberübergreifenden WLAN -Finder-Portal http://www.wlanmap.com findet man im 
Februar 2015 etwa 1/3 mehr WLAN-Standorte als noch im Dezember 2013.

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V/0133/2015 
Als neue Standorte genannt werden beispielsweise Jugendherberge Münster, Picknickpark 
Hoppendamm, America Latina (Neubrückenstraße 50 ), Cafe Extrablatt (Aegidiimarkt 1 ), 
Café Wolters (Hammer Straße 37), Cafe Med (Hafenweg 26a), eddie´s espressobar (Alter 
Steinweg 3-4), Einspruch (Schlossplatz 2-4), Mc Donalds (Weseler Straße 60), Mövenpick 
Hotel Münster (Kardinal-von-Galen-Ring 6), Waschsalon Eco-Express (Hammer Straße 9). 
 
 
 
 
Neben den 46 in der Innenstadt gelegenen Hotspots gibt es darüber hinaus auch etliche 
Standorte in den Münsteraner Stadtteilen.

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2.2 Deutsche Telekom 
 
Auch die Deutsche Telekom hat ihren Hotspot-Bestand ausgebaut und betreibt mittlerweile 
etwa 350 Hotspots (Ende 2013 g ab es im Portal nur etwas mehr als 20 Eintragungen) im 
Stadtgebiet von Münster, die sich wie folgt aufteilen:  
 
85 offizielle Telekom-Hotspots 268 WLAN To Go Hotspots (Telekom -
Kunden) 
 
  
 
Die Hotspots erfordern eine Authentisierung und Anmeldung (SMS -Dienst) und sind ko s-
tenlos für Telekom -Kunden mit entsprechendem Vertrag sowie kostenpflichtig für jede r-
mann nutzbar.  
 
Smartphone-Nutzer können anhand der Listung unterhalb der Karte komfortabel erkennen, 
in welcher Entfernung sich die nächsten Telekom-Hotspots befinden.

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Die Telekom hat gegenüber der citeq angekündigt, dass d as Unternehmen demnächst ein 
Produkt anbieten werde, welches Kommunen gegen Kostenübernahme ermöglicht, die 
„Jedermann-Kosten“ für jeweils eine Stunde täglich oder unbegrenzt zu ü bernehmen, so-
dass für Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen über die Telekom -Hotspots ein zwar a u-
thentisiertes, aber für sie kostenloses WLAN ermöglicht werden kann. 
 
2.3 Freifunker Münster 
 
Sehr aktiv sind seit dem Frühjahr 2014 auch die Freifunker Münster.  
 
Nachdem es zu Beginn des 
Jahres 2014 noch keinen Fre i-
funker-Hotspot (Knoten) in 
Münster gegeben hatte, wu r-
den von den Freifunkern 
Münster im Januar 2015 zu-
nächst 200, am 12.02.2015 
sogar insgesamt 250 Freifu n-
ker-Hotspots gemeldet. 
 
Einige wenige davon be finden 
sich allerdings nicht auf dem 
Stadtgebiet Münster , sondern 
in Umlandgemeinden. 
 
 
Freifunk ist der bekannteste Name für Initiativen, bei denen Bürger /-innen freie Daten -
Funknetze aufbauen, die auch Zugang zum Internet bieten. Die dahinter stehende Vision 
lässt sich wie folgt beschreiben: 
 
 Die Netze sind für alle zugänglich. 
 Es gibt keine Zensur. 
 Die Netze werden nicht kommerziell betrieben. 
 Die Netze gehören der Gemeinschaft. 
Das technische Konzept sieht vor, dass interessierte Bürger /-innen, Institutionen und G e-
werbebetriebe einen zusätzlichen Freifunk-Router hinter ihrem Internetzugangsrouter in Be-
trieb nehmen. Der mit einem OpenSource Betriebssystem ausgestattete Freifunk -Router 
stellt zusätzlich zum privaten WLAN  des Bürgers/der Bürgerin ein weiteres, ohne Authenti-
sierung frei zugängliches WLAN für jedermann bereit. Dieses nutzt dann einen Teil der vom 
Bürger/-in bei seinem Internetprovider eingekauften Internetbandbreite.  Dem Community-
Gedanken folgend, verbinden Freifunk -WLAN-Netze sich unterei nander zu einem großen 
Gesamtnetz. Durch diese Vernetzung kann bei einem Ausfall des eigenen Internetzugangs 
auf andere Internetknoten ausgewichen werden (Ausfallsicherheit). 
 
Der Internetverkehr des Freifunk Münster Warpzone e.V. wird  bis zum Internetgat eway 
über sogenannte VPN-Tunnel (Virtual Privat Network) verschlüsselt. Der Datenverkehr läuft 
aufgrund einer vertraglichen Verbindung mit dem Freifunk Rheinland e.V. physikalisch über 
bundesweit angemietete Gateways in Düsseldorf, Falkenstein, Nürnberg, F rankfurt und 
Berlin.  
Durch Beitritt zur Warpzone e.V. hat der Freifunk Münster den Status eines gemeinnützigen 
Vereins erhalten.

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V/0133/2015 
Die ehrenamtlich tätigen Freifunker Münster haben bewiesen, dass sie dazu in der Lage 
sind, Privatleute, Vereine und Gewerbet reibende für ihr Anliegen zu gewinnen und in ve r-
gleichbar kurzer Zeit eine Vielzahl an offenen (ohne Authentisierung und kostenlos nutzb a-
ren) Hotspots aufzubauen.  So hat beispielsweise der Marketingverein Stadtteiloffensive 
Hiltrup e.V.  – ohne eine rechtliche Beteiligung der Stadt - die Freifunker Münster Warpzone 
e.V. mit der Einrichtung von WLAN-Knotenpunkten in der Marktallee beauftragt. Unterstützt 
wird das Projekt durch Jugendliche der Gymnasien Kardinal von Galen und Kant durch A k-
quise und Information in der Kaufmannschaft. 
 
Eine Entscheidung über mögliche Unterstützungsmaßnahmen unterliegt jedoch dem Vo r-
behalt der rechtlichen Zulässigkeit. Aufgrund der sogenannten Störerhaftung steht diese 
derzeit in Frage. Seit dem 11.03.2015 gibt es im BMWA einen Referentenentwurf zur Ände-
rung des Telemediengesetzes, der von der citeq dahingehend interpretiert wird, dass die 
aktuelle Freifunktechnologie (unverschlüsselte Übertragung zwischen Endgerät und Fre i-
funkrouter, erforderliche Hinweise) zukünftig nicht mehr z ulässig sein wird.  Die Freifunker 
Münster interpretieren die Rechtslage optimistischer und w erden nach eigener Aussage al-
le notwendigen technischen Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben unter 
gleichzeitiger Beibehaltung der Freifunk-Idee zu erfüllen. Die Umsetzbarkeit dieses Anspru-
ches kann aber erst nach Vorliegen des endgültigen Gesetzestextes geprüft werden.  
 
Die Diskussionen werden von der citeq intensiv mit dem Ziel verfolgt, die Freifunker nach 
Validierung der Rechtssituation bei zukünfti gen WLAN -Projekten einzubeziehen; dies gilt 
voraussichtlich bei Projekten für Dritte (nicht Verwaltung). 
 
 
2.4 Unitymedia 
 
Die Firma Unitymedia wird sich im Jahr 2015 in Münster mit eigenen WLAN -Hotspots en-
gagieren und nach eigenen Angaben den inneren Promenadenring größtenteils abdecken. 
Nach Authentisierung per SMS-Dienst können Unitymedia-Kunden/-innen die Hotspots un-
beschränkt kostenfrei nutzen. Alle anderen Nutzer /-innen sind derart volumen - bzw. g e-
schwindigkeitsbeschränkt, dass es zwar für „normales Inter netsurfen und Mailing“ , aber 
nicht für umfangreiche Downloads und Streamingangebote ausreichend ist.  
 
Innerhalb der von Unitymedia vorgesehenen Volumenbeschränkung für jedermann auf eine 
Datenmenge von 50 MB je Tag wären beispielsweise folgende Dienste möglich: 
 
 
E-Mails checken 1000 x Mailchecken (je ca. 50KB) 
Videos auf YouTube 2 -3 x Videos ( 10-25 MB, bei hoher Auflösung 
mehr) 
Fahrbahnauskunft der Bahn (m o-
bile Seite) 250 x Fahrplanauskunft (je ca. 200 KB) 
Suche mit Google 250 x Googlesuche (je ca. 200 KB) 
Messenger (z.B. What´s App) 5000 x What’s App (je ca. 10 KB) 
Musik hören über das Internet 50 Minuten Musik streamen (1MB pro 
Minute) 
Anruf über Skype 50 Minuten Anruf über Skype (1 MB pro 
Minute) 
Fotos hochladen 10 – 50 Fotos (je ca. 1 – 5 MB pro Foto) 
 
In einer Stellungnahmevom 15.02.2015 konkretisiert Unitymedia seine Überlegungen für 
Münster wie folgt:

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V/0133/2015 
"Im Jahr 2015 beginnen wir mit dem Aufbau eines WLAN in der Stadt Münster. Dieses kann 
durch Jedermann nach Authentisierung (SMS-Dienst) kostenfrei genutzt werden. 
Für die Nutzer ist der Zugang jedoch beschränkt auf 50 MB mit 10 Mbit/s pro Tag, danach wird 
auf GSM Geschwindigkeit gedrosselt. 
 
Unbeschränkter Zugriff ist aber auf Internetseiten (Landing Page / Stadtmarketing) möglich, die 
in einem seitens der Stadt kostenlos nutzbaren Portal oder Website eingetragen wurden.  
Nach den bisherigen Planungen wird das WLAN den inneren Promenadenring gr ößtenteils ab-
decken. Bei Bedarf kann das WLAN auch in weitere Bereiche ausgedehnt werden.“  
 
Die Planungen sehen nicht nur den Aufbau eines umfangreichen WLAN -Angebots für die 
Münsteraner Bürger/ -innen vor, sondern eröffnen unter dem Namen „Landing Page “ zu-
sätzlich eine kostenlose Option dazu, Smartphone -Nutzern auf einer uneingeschränkt zu-
gänglichen Unitym edia-Startseite aktuelle Informationen der Stadt aus Kultur, Wirtschaft 
und Handel anzuzeigen. Der technische Betrieb dieser Start - und Informationsseite erfolgt 
kostenlos durch Unitymedia, die redaktionelle Betreuung wäre stadtseitig zu organisieren. 
Im Verlaufe der weiteren Konkretisierung besteht hierzu noch Klärungsbedarf. Gleiches gilt 
für das Angebot, das WLAN -Ausbaugebiet bei Bedarf auch in weitere Bereiche auszude h-
nen. 
 
Die Fa. Unitymedia hat mit dem Aufbau des Münsteraner WLAN durch Installation vo n 
WLAN-Hauben auf vorhandenen Unitymedia -Verteilerkästen an 19 Standorten bereits b e-
gonnen.  
 
 
2.5 Versatel 
 
Das Thema „öffentliches WLAN“ ist nicht im Standard -Produktportfolio der Versatel enthal-
ten. Die Firma ist offen für eine Beteiligung an möglichen WLAN -Projekten und interessiert 
daran, weitere Gespräche zum Thema WLAN im Innenstadtbereich von Münster zu führen. 
 
 
2.6 LTE (UMTS-Nachfolgetechnik) 
 
Im Vergleich zu Dezember 2013 ist auch festzustellen , dass die UMTS -Nachfolgetechnik  
LTE mittlerweile flächendeckend in Münster zur Verfügung steht und dass die Technik auf  
Grund des Wettbewerbs zunehmend auch für den Normalbürger erschwinglich wird. Wä h-
rend allerdings die WLAN-Spitzenprodukte mittlerweile Bandbreiten von bis zu 300 MBit/s 
ermöglichen, ist die in Münster mittlerweile flächendeckend verfügbare LTE-Technik derzeit 
auf etwa 150 MBit/s beschränkt. Hinzu kommt: Die aktuellen  Volumentarife der Provider 
sind noch recht hochpreisig.  
 
Eine aktuelle Tarifabfrage bei den Providern Telekom, O2 und Vodafone zeig t volumen - 
und geschwindigkeitsabhängige Tarifmodelle von monatlich 19,95 Euro bis 99,00 Euro. 
Eine ähnliche Preisentwicklung wie bei UMTS ist jedoch zu erwarten. Damit wird die B e-
deutung von WLAN auf Dauer relativiert: Selbst ein kostenloser WLAN-Hotspot wird bereits 
heute dem Smartphone in der Regel nur dann zum Aufbau einer (automatischen) Verbi n-
dung bekannt gegeben, wenn man diesen häufiger nutzen möchte oder in der aktuellen Si-
tuation eine größere Datei herunterladen will.

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V/0133/2015 
 
Die folgende Karte zeigt die LTE-Verfügbarkeit im Stadtgebiet Münster. 
 
 
 
 
 
 
3.     Zusammenfassung 
 
 
In einem sich rasant verändernden technologischen Markt, der auf ein ebenso dynam i-
sches Kundenverhalten trifft, wird der Ausbau des WLAN -Angebotes in Münster durch die 
Stadt im Rahmen einer mehrgleisigen Strategie voran getrieben: Durch den Ausbau der e i-
genen Angebote in publikumsintensiven Verwaltungsstellen, Schulen,  Flüchtlingsunte r-
künften und sozialen Brennpunkten; durch Kooperationsprojekte auf Basis von Vereinb a-
rungen mit Provi dern; durch gemeinsame Projekte mit Akteuren aus Stadtgesellschaft, 
Wirtschaft und Wissenschaft; durch die Zusammenarbeit mit dem Freifunk; durch die Koo r-
dination und Vermarktung der gesamtstädtischen Entwicklung. Ziel der Stadt Münster ist 
es, ein möglichst dichtes Netz an kostenfrei zugänglichen WLAN-Angeboten zu schaffen.   
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.06.2015 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Neubrückenstraße 50
  • Hammer Straße 37
  • Weseler Straße 60
  • Marktallee
  • Hoppendamm
  • Hafenweg 26a
  • Schlossplatz 2
  • Kardinal-von-Galen-Ring 6
  • Alter Steinweg 3
  • Aegidiimarkt 1

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Details

Aktenzeichen
V/0133/2015
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37