1525/2024
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2023
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 24.05.2024 1525/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 04.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2023 Zusammenfassung in einfacher Sprache: Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union nach Deutschland. Sie möchten hier leben und arbeiten. Das ist nicht immer einfach. Die Menschen brauchen Unterstützung, um die deutsche Sprache zu lernen. Sie benöti- gen auch Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung. Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie in Deutschland zu leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Lebensun- terhalt und können auch keine Wohnung mieten. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen besonders dabei eine Arbeit zu finden. WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. Die Beratungen finden in Chorweiler, Meschenich, Kalk und Mülheim statt. Im Jahr 2023 sind 902 Menschen zu uns in die Beratung gekommen. Für 114 Men- schen konnte eine Arbeitsstelle gefunden werden. Der Bericht für das Jahr 2023 ist im Anhang beigefügt. 2 Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der Fortsetzung der Maßnahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zuwanderinnen und Zu- wanderer aus den Mitgliedsstaaten der EU (2603/2021) und einer jährliche Berichter- stattung beauftragt. Der ausführliche Jahresbericht 2023 ist als Anlage beigefügt. Gez. Reker
Jahresbericht_WAK_2023
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JAHRES BERICHT 2023 Willkommen und Ankommen in Köln 01 Situationsbeschreibung 02 02 Personenkreis 03 Beratungsschwerpunkte 04 Maßnahme in Zahlen 05 Herausforderungen 06 Ausblick Inhalt Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (aus städtischen Mitteln), ab dem 01.01.2022 in den bisherigen Sozialräumen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße beauftragt. Pro Standort wurde eine Vollzeit-Personalstelle für Beratung, Arbeitsmarktorientierung, Arbeitsvermittlung und Weiterbildungsberatung bewilligt und finanziert. Insgesamt wurden 311.100 € für das Jahr 2023 für die Umsetzung der Maßnahme eingesetzt (inkl. einer Tarifsteigerung von 2 %). Dies entspricht 77.775,- € pro Stelle/Standort. 01 Situationsbeschreibung Seit 2014 gelten die Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger*innen in Deutschland ohne Einschränkungen auch für Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Seitdem ist die Zuwanderung aus den beiden Ländern anhaltend und stärker gestiegen als aus anderen Ländern der EU. In den ersten sechs Monaten haben die Bürger*innen aus den europäischen Mitgliedsstaaten das Recht, sich vorbehaltslos in Deutschland zwecks Arbeitsuche aufzuhalten. Während des Zeitraums der Arbeitssuche haben diese Personen im Rahmen der Freizügigkeit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen, kostenfreie Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ hat ihren Ursprung in der erfolgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 landesseitig mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Die Maßnahme hat sich seitdem als das einzige kostenfreie, auf die Zielgruppe fokussierte und arbeitsmarktorientierte 2 Förderinstrument im Stadtgebiet etabliert. Sie bietet eine gezielte herkunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und ist dabei in der Lage, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ende 2018 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser Ratsbeschlüsse ausschließlich durch städtische Förderung (Vorlagen-Nr. 3710/2018 und 2761/2019). Zunächst konnte für das Jahr 2019 die Förderung in gleicher Höhe aus städtischen Finanzmitteln, für jeweils zwei Personalstellen pro Standort, erfolgen. Eine Stelle für Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt sowie eine Stelle für Spracherwerb und Grundbildung. Seit dem Jahr 2020 mussten die städtischen Mittel leider stark reduziert werden. Seitdem erfolgt die Förderung nur noch mit jeweils einer Personalstelle für die Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt. Angebote für Spracherwerb und Grundbildung können daher in der Maßnahme nicht mehr angeboten werden. 02 Personenkreis Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der EU mit dem Schwerpunkt Südosteuropa ab 18 Jahren, die keine Ansprüche im Regelsystem der Arbeits- und Sozialverwaltung haben. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden kommt aus den Ländern Bulgarien und Rumänien. Zur Beratungsklientel von „Willkommen und Ankommen in Köln“ gehören zum einen die Facharbeiter*innen und zum anderen – dies ist die weitaus größere Gruppe – die geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen. Zur Verdeutlichung, wie heterogen die Zielgruppen sind, werden diese nachfolgend kurz skizziert: Facharbeiter*innen: gute Schulbildung Berufsabschluss im Herkunftsland vorhanden 3 mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf zentrales Ziel: Arbeitsaufnahme oder Suche nach „besserer“ Arbeit Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch vorhanden hohe Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu lernen stabile Familienverhältnisse Unterstützungsbedarf hauptsächlich bezogen auf Arbeitsmarkt und Deutschkurs Beratung eher punktuell zu konkret formulierten Bedarfen Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen: niedriger Schulabschluss, kurzer Schulbesuch kein Berufsabschluss vorhanden Tätigkeiten in Helfer*innenberufen in prekärer Beschäftigung, häufige Phasen der Arbeitslosigkeit zentrales Ziel: „Überleben“, kurze - häufig prekäre - Beschäftigung oder arbeitssuchend geringe Sprachkenntnisse, lernungewohnt häufig geschieden, alleinerziehend, gesundheitliche Probleme Unterstützungsbedarf: multiple Problemlagen, die die Arbeitsaufnahme behindern Beratung muss zunächst priorisieren, welche Probleme in welcher Reihenfolge angegangen werden Kooperation mit INKA (EhaP-Plus-Projekt „INKA – In Köln Ankommen“) für Fragen der Sozialberatung Aufgrund dieser Vielfalt an Beratungsinhalten werden die besonderen Anforderungen an die Beratungskräfte deutlich. 03 Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ Die wichtigsten Beratungsschwerpunkte und Aufgaben im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt sind seit Jahren die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung. 4 04 Die Maßnahme in Zahlen Es wurden 573 Frauen und 329 Männer beraten. Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre war am häufigsten vertreten. 902 2003 0 500 1000 1500 2000 2500 Personen Beratungsgespräche Wilkommen und Ankommen in Köln - Ansprache und Beratung 2023 Personen Beratungsgespräche 282 674 185 129 187 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Willkommen und Ankommen in Köln - Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2023 Kompetenzfeststellungen Arbeitsmarktaktivierende Beratung Bewerbungstraining Begleitung in arb.marktlichem Kontext Vermittlung in Ausbildung, Weiterbildung und Arbeit 5 Insgesamt wurden 114 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 12,64 %. In Anbetracht der Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der geringqualifizierten und ungelernten Arbeitnehmer*innen ist diese Vermittlungsquote als bedeutender Erfolg zu werten. 34 53 27 Willkommen und Ankommen in Köln -Bekanntgewordene Erwerbsintegration 2023 SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig Beschäftigt (Minijob) 1 1 1 2 2 2 3 9 14 1 1 1 2 1 8 2 31 5 3 21 Sonstiges Gesundheits- und Sozialwesen Land- und Forstwirtschaft Handel, Instandhaltung und Reparatur Kfz Energieversorgung Verarbeitendes Gewerbe Gastgewerbe Baugewerbe Reinigung Verkehr und Logistik Willkommen und Ankommen in Köln Erwerbsintegrationen 2023 Vollzeit Teilzeit Minijob 6 Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Reinigung, Verkehr und Logistik sowie Gastgewerbe vermittelt. 05 Herausforderungen Entwicklung des Arbeitsmarktes Im Verlauf des Jahres zeigte sich, dass inzwischen der Arbeitsmarkt weniger aufnahmefähig für Personen mit geringer beruflicher und sprachlicher Qualifikation zu sein scheint. Die temporär hohe Nachfrage nach ungelernten Arbeiter*innen in niedrigqualifizierten Tätigkeiten geht weiterhin zurück. Hier scheint eine Sättigung eingetreten zu sein. Es konnten – trotz dieser Entwicklung – erneut 114 Personen in Arbeit vermittelt werden. Es waren allerdings deutlich mehr Bewerbungen und längere Vorlaufzeiten als in den Vorjahren erforderlich. Umso wichtiger ist für die Beratungsklientel die Verbesserung der Sprachkompetenzen, da diese auch erforderlich sind, um komplexere Anforderungen am Arbeitsplatz nachvollziehen zu können. Die Zielgruppe hat mit starken Vorurteilen zu kämpfen und ist häufig von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen betroffen. Die Arbeitsbedingungen und die gesetzlichen Grundlagen der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen sind weitestgehend unbekannt. Die geringen Sprachkompetenzen sorgen zusätzlich dafür, dass die im Arbeitskontext erhaltenen Unterlagen (z.B. Arbeitsverträge, Stundennachweise) nicht ausreichend verstanden oder gelesen werden und eigene Schriftstücke nicht verfasst werden können. Hierdurch kommt es dann häufig zu Missverständnissen und Fehlkommunikation, die oftmals in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses münden. In der Beratungsklientel verstärkt sich eine „2-Klassen-Gesellschaft“. D.h. etwa ein Drittel der Beratungskunden bringen gute sprachliche Voraussetzungen und berufliche Vorerfahrungen für die Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt mit. Hier liegen die Vermittlungshemmnisse eher in den Bereichen fehlende Kinderbetreuung oder Wohnraum und sind nicht zielgruppenspezifisch. Bei den übrigen Beratungskund*innen liegen sowohl geringe bis keine sprachliche Kompetenzen und geringe berufliche Qualifikationen vor. 7 Hinzu kommen häufig weitere soziale Problemlagen wie (drohende) Wohnungslosigkeit, Überschuldung, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder schwierige familiäre Konstellationen. Diese Ratsuchenden sind deutlich schwieriger und langwieriger zu vermitteln, da in der Regel zunächst diese grundsätzlichen Probleme geregelt werden müssen. Hier erweist sich die Kooperation mit dem Projekt INKA als sehr hilfreich und zielführend. Gleichzeitig unterstützt WAK wiederum INKA-Klient*innen bei der Arbeitsplatzsuche, die sich bereits durch die Sozialberatung in einer stabilen Situation befinden. Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung Die Zielgruppe weist häufig eine geringe Lese- und Schreibfähigkeit, sowohl in der Herkunfts- als auch in der deutschen Sprache auf. Gründe hierfür liegen oftmals in der geringen oder keiner Schulbildung, aber auch Diskriminierungserfahrungen im Herkunftsland sind hierauf zurückzuführen. In der Vergangenheit haben Grundbildungsangebote zu einer gelingenden Begleitung und Prävention beigetragen. Insbesondere flankierende Grundbildungsangebote zusätzlich zur Beratung, die den Menschen die dringend notwendigen Voraussetzungen verschaffen, gesellschaftlich und am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Dabei geht es z.B. um den berufsorientieren Schrift- und Spracherwerb, Arbeitsrechte, Kenntnisse zu kulturellen und alltagspraktischen Kenntnissen in Deutschland, Umgang mit Behörden, Telefonkompetenzen, Digitalisierung, Verbraucherthemen, Gesundheitsvorsoge und Aufklärung, Schulsystem, Zugang zu Antidiskriminierungsstellen, aber auch um Raum für Austausch und Reflexion. Niedrigschwellige Angebote zum Spracherwerb stellen einen sehr wichtigen Bedarf dar. Dies bezieht sich sowohl auf Alphabetisierungsangebote als auch auf Deutsch als Zweitsprache. Hier sind Formate erforderlich, die auch von Personen in (Teilzeit-) Beschäftigung genutzt werden können, also außerhalb der Arbeitszeiten liegen. Sofern möglich wurden die Teilnehmenden zumindest in kostenfreie Angebote der Projektpartner und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege vermittelt, da sich der Großteil der Teilnehmenden die Teilnahme an einem staatlich geförderten Integrationskurs nicht leisten kann. 8 Wie vorstehend erläutert, sind jedoch passgenaue Grundbildungs-und Sprachangebote im Maßnahmenverbund dringend erforderlich, um die Ratsuchenden schneller in nachhaltige Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können. Anerkennung von Abschlüssen Der Zugang zur Anerkennung ist sehr hochschwellig und dadurch ohne Unterstützung für Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht zu bewältigen. Hier gibt es noch viel Entwicklungspotenzial beim Zugang zum Anerkennungsverfahren für Menschen, die sich noch im Spracherwerb befinden. Ein Anerkennungsverfahren von Abschlüssen zu eröffnen stellt eine weitere Herausforderung für die Ratsuchenden dar, ist jedoch für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt dringend erforderlich. Obdachlosigkeit Im Jahr 2023 spielte das Thema Obdachlosigkeit eine immer größer werdende Rolle. Sie erschwert bzw. verhindert einen strukturierten Arbeitsalltag und stellt die Beratungskräfte bei der Vermittlung in Arbeit vor große Herausforderungen. So ist es schwierig, für obdachlose Menschen, eine postalische Erreichbarkeitsadresse zu erhalten. Diese kann nur erhalten, wer zuvor bereits in Deutschland gemeldet war. Für viele zugewanderte Klient*innen ist daher die Einrichtung einer Postadresse kaum noch möglich. Allein dieser Umstand zieht weitere Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten mit sich. So resultiert daraus, dass keine Vergabe der Steuer-ID erfolgen kann. Ohne Steuer-ID ist das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nicht möglich, ebenso können keine Bankkonten eröffnet werden. Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Gleichzeitigkeit von Obdachlosigkeit und Vollzeitstelle. Obdachlose Menschen, die in Vollzeit arbeiten, übersteigen oftmals die Einkommensgrenze und haben somit kein Anrecht auf Unterbringung in städtischen Unterkünften. Auf dem freien Wohnungsmarkt ist die Lage für diesen Personenkreis nahezu aussichtslos, sodass diese Menschen weiterhin obdachlos bleiben, was einem stabilen Lebensumfeld zuwiderläuft. 9 Deutlich wird, dass es sich hierbei um strukturelle Probleme handelt, die insbesondere obdachlosen Menschen die Arbeitssuche erschweren. 06 Ausblick Auch im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass der Beratungsbedarf im Bereich der Sozialberatung weiterhin hoch ist. Mit dem Start des EhaP-Plus-Projektes „INKA – In Köln Ankommen“ im Herbst 2022 konnte nun wieder die Verweisberatung zwischen WAK und INKA erfolgen. Diese Möglichkeit wird von den Beratenden in beiden Angeboten als großer Vorteil wahrgenommen, da sich die Beratenden auf ihre jeweiligen Arbeitsschwerpunkte konzentrieren können und im Sinne der Beratungskund*innen auch mehr Beratungsressourcen zur Verfügung stehen. Durch diesen Neustart ist nun wieder die Möglichkeit gegeben, die Beratungsthemen stärker projektübergreifend zu verknüpfen. Grundsätzlich bleibt es aber eine Herausforderung, entsprechende Beratungskompetenzen sinnvoll miteinander zu vernetzen. Insgesamt erweist sich das abgestufte Beratungssystem mit Angeboten zur Sozialberatung in INKA und der arbeitsmarktaktivierenden Beratung in WAK als sehr praxistauglich und sollte unbedingt weitergeführt werden. Niedrigschwellige Angebote zum Spracherwerb stellen nach wie vor einen wichtigen Bedarf dar. Dies bezieht sich sowohl auf Alphabetisierungsangebote als auch auf Deutsch als Zweitsprache. Hier sind Formate erforderlich, die auch von Personen in (Teilzeit-) Beschäftigung genutzt werden können, also außerhalb der Arbeitszeiten liegen. Hier besteht unverändert Bedarf an passgenauen Angeboten für die Zielgruppe, der durch die vorhandenen Regelangeboten der ESF-finanzierten Alphabetisierungskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung nur selten abgedeckt werden kann. Die aktuellen Förderprogramme von EU, Bund und Land sehen leider für die Zielgruppe der neueingereisten Unionsbürger*innen keine Fördermöglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration 10 vor. Zur Fortführung der solitären Maßnahme mit kommunalen Mitteln besteht daher keine Alternative. Abteilung Fachkoordination EU-Zuwanderung Fach- und Projektkoordination WAK - Willkommen und Ankommen in Köln Gürzenichstraße 6 - 16/Kleine Sandkaul 5 50667 Köln fachkoordinationEU-Zuwanderung@stadt-koeln.de Amt für Integration und Vielfalt Stadt Köln Kontakt Amt für Integration und Vielfalt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1525/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.06.2024
- Erstellt
- 07.05.2024 11:53