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1525/2024

Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2023

Mitteilung Ausschuss 03.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 10.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Jahresbericht_WAK_2023

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Mitteilung Ausschuss

1946 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/163 
 
Vorlagen-Nummer 24.05.2024 
 1525/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.06.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
 
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2023 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
 
Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union nach 
Deutschland. Sie möchten hier leben und arbeiten. Das ist nicht immer einfach. Die 
Menschen brauchen Unterstützung, um die deutsche Sprache zu lernen. Sie benöti-
gen auch Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung.  
 
Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie in Deutschland zu 
leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Lebensun-
terhalt und können auch keine Wohnung mieten.  
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen 
besonders dabei eine Arbeit zu finden.  
 
WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit 
 
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
- FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums 
- Lernende Region – Netzwerk Köln e.V.  
 
Die Beratungen finden in Chorweiler, Meschenich, Kalk und Mülheim statt.  
Im Jahr 2023 sind 902 Menschen zu uns in die Beratung gekommen. Für 114 Men-
schen konnte eine Arbeitsstelle gefunden werden. 
 
Der Bericht für das Jahr 2023 ist im Anhang beigefügt.

2 
 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der Fortsetzung der 
Maßnahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zuwanderinnen und Zu-
wanderer aus den Mitgliedsstaaten der EU (2603/2021) und einer jährliche Berichter-
stattung beauftragt. 
 
Der ausführliche Jahresbericht 2023 ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Gez. Reker

Jahresbericht_WAK_2023

15488 Zeichen

JAHRES
BERICHT 2023
Willkommen und Ankommen in Köln

01 Situationsbeschreibung
02
02 Personenkreis
03 Beratungsschwerpunkte
04 Maßnahme in Zahlen
05 Herausforderungen
06 Ausblick
Inhalt

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Verwaltung mit der 
Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (aus städtischen 
Mitteln), ab dem 01.01.2022 in den bisherigen Sozialräumen 
 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Humboldt / Gremberg und Kalk  
 Meschenich und Rondorf  
 Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 
 
beauftragt.  
Pro Standort wurde eine Vollzeit-Personalstelle für Beratung, Arbeitsmarktorientierung, 
Arbeitsvermittlung und Weiterbildungsberatung bewilligt und finanziert. Insgesamt wurden 
311.100 € für das Jahr 2023 für die Umsetzung der Maßnahme eingesetzt (inkl. einer 
Tarifsteigerung von 2 %). Dies entspricht 77.775,- € pro Stelle/Standort. 
 
01  Situationsbeschreibung 
Seit 2014 gelten die Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger*innen in Deutschland ohne 
Einschränkungen auch für Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und 
Bulgarien. Seitdem ist die Zuwanderung aus den beiden Ländern anhaltend und stärker 
gestiegen als aus anderen Ländern der EU.  
 
In den ersten sechs Monaten haben die Bürger*innen aus den europäischen 
Mitgliedsstaaten das Recht, sich vorbehaltslos in Deutschland zwecks Arbeitsuche 
aufzuhalten. Während des Zeitraums der Arbeitssuche haben diese Personen im Rahmen 
der Freizügigkeit keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungs-/Transferleistungen, 
kostenfreie Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung. 
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ hat ihren Ursprung in der 
erfolgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 landesseitig mit Mitteln des 
Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Die Maßnahme hat sich seitdem als das 
einzige kostenfreie, auf die Zielgruppe fokussierte und arbeitsmarktorientierte

2 
 
Förderinstrument im Stadtgebiet etabliert. Sie bietet eine gezielte herkunftssprachliche 
Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und ist dabei in der Lage, 
insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende 
Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. 
Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) 
Ende 2018 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme auf Grundlage diverser Ratsbeschlüsse 
ausschließlich durch städtische Förderung (Vorlagen-Nr. 3710/2018 und 2761/2019). 
Zunächst konnte für das Jahr 2019 die Förderung in gleicher Höhe aus städtischen 
Finanzmitteln, für jeweils zwei Personalstellen pro Standort, erfolgen. Eine Stelle für 
Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt sowie eine Stelle für Spracherwerb und 
Grundbildung. Seit dem Jahr 2020 mussten die städtischen Mittel leider stark reduziert 
werden. Seitdem erfolgt die Förderung nur noch mit jeweils einer Personalstelle für die 
Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt. Angebote für Spracherwerb und 
Grundbildung können daher in der Maßnahme nicht mehr angeboten werden. 
 
02  Personenkreis 
Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der EU mit dem Schwerpunkt 
Südosteuropa ab 18 Jahren, die keine Ansprüche im Regelsystem der Arbeits- und 
Sozialverwaltung haben. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden kommt aus den 
Ländern Bulgarien und Rumänien. 
Zur Beratungsklientel von „Willkommen und Ankommen in Köln“ gehören zum einen die 
Facharbeiter*innen und zum anderen – dies ist die weitaus größere Gruppe – die 
geringqualifizierten Arbeitnehmer*innen. 
Zur Verdeutlichung, wie heterogen die Zielgruppen sind, werden diese nachfolgend kurz 
skizziert: 
 
Facharbeiter*innen: 
 
 gute Schulbildung 
 Berufsabschluss im Herkunftsland vorhanden

3 
 
 mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf 
 zentrales Ziel: Arbeitsaufnahme oder Suche nach „besserer“ Arbeit 
 Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch vorhanden 
 hohe Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu lernen 
 stabile Familienverhältnisse 
 Unterstützungsbedarf hauptsächlich bezogen auf Arbeitsmarkt und Deutschkurs 
 Beratung eher punktuell zu konkret formulierten Bedarfen 
 
Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen: 
 
 niedriger Schulabschluss, kurzer Schulbesuch 
 kein Berufsabschluss vorhanden 
 Tätigkeiten in Helfer*innenberufen in prekärer Beschäftigung, häufige Phasen der 
Arbeitslosigkeit 
 zentrales Ziel: „Überleben“, kurze - häufig prekäre - Beschäftigung oder 
arbeitssuchend 
 geringe Sprachkenntnisse, lernungewohnt 
 häufig geschieden, alleinerziehend, gesundheitliche Probleme 
 Unterstützungsbedarf: multiple Problemlagen, die die Arbeitsaufnahme behindern 
 Beratung muss zunächst priorisieren, welche Probleme in welcher Reihenfolge 
angegangen werden 
 Kooperation mit INKA (EhaP-Plus-Projekt „INKA – In Köln Ankommen“) für Fragen 
der Sozialberatung 
 
Aufgrund dieser Vielfalt an Beratungsinhalten werden die besonderen Anforderungen an 
die Beratungskräfte deutlich. 
 
03  Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ 
Die wichtigsten Beratungsschwerpunkte und Aufgaben im Hinblick auf die Integration in 
den Arbeitsmarkt sind seit Jahren die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die 
Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung.

4 
 
04  Die Maßnahme in Zahlen 
 
 
Es wurden 573 Frauen und 329 Männer beraten.  
Die Altersgruppe 25 – 49 Jahre war am häufigsten vertreten. 
 
 
902
2003
0
500
1000
1500
2000
2500
Personen Beratungsgespräche
Wilkommen und Ankommen in Köln - Ansprache und 
Beratung 2023
Personen Beratungsgespräche
282
674
185
129
187
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Willkommen und Ankommen in Köln -
Aktivierung - Hinführung und Qualifizierung 2023
Kompetenzfeststellungen
Arbeitsmarktaktivierende
Beratung
Bewerbungstraining
Begleitung in
arb.marktlichem Kontext
Vermittlung in
Ausbildung,
Weiterbildung und Arbeit

5 
 
Insgesamt wurden 114 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. 
Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 12,64 %.  
In Anbetracht der Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der 
geringqualifizierten und ungelernten Arbeitnehmer*innen ist diese Vermittlungsquote als 
bedeutender Erfolg zu werten.  
 
 
 
 
34
53
27
Willkommen und Ankommen in Köln -Bekanntgewordene 
Erwerbsintegration 2023
SV-pflichtig Vollzeit
SV-pflichtig Teilzeit
geringfügig Beschäftigt
(Minijob)
1
1
1
2
2
2
3
9
14
1
1
1
2
1
8
2
31
5
3
21
Sonstiges
Gesundheits- und Sozialwesen
Land- und Forstwirtschaft
Handel, Instandhaltung und Reparatur Kfz
Energieversorgung
Verarbeitendes Gewerbe
Gastgewerbe
Baugewerbe
Reinigung
Verkehr und Logistik
Willkommen und Ankommen in Köln
Erwerbsintegrationen 2023
Vollzeit Teilzeit Minijob

6 
 
 
Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Reinigung, Verkehr und Logistik sowie 
Gastgewerbe vermittelt. 
 
05 Herausforderungen 
Entwicklung des Arbeitsmarktes 
Im Verlauf des Jahres zeigte sich, dass inzwischen der Arbeitsmarkt weniger 
aufnahmefähig für Personen mit geringer beruflicher und sprachlicher Qualifikation zu sein 
scheint. Die temporär hohe Nachfrage nach ungelernten Arbeiter*innen in 
niedrigqualifizierten Tätigkeiten geht weiterhin zurück. Hier scheint eine Sättigung 
eingetreten zu sein. Es konnten – trotz dieser Entwicklung – erneut 114 Personen in Arbeit 
vermittelt werden.  
Es waren allerdings deutlich mehr Bewerbungen und längere Vorlaufzeiten als in den 
Vorjahren erforderlich. Umso wichtiger ist für die Beratungsklientel die Verbesserung der 
Sprachkompetenzen, da diese auch erforderlich sind, um komplexere Anforderungen am 
Arbeitsplatz nachvollziehen zu können.  
Die Zielgruppe hat mit starken Vorurteilen zu kämpfen und ist häufig von ausbeuterischen 
Arbeitsverhältnissen betroffen. Die Arbeitsbedingungen und die gesetzlichen Grundlagen 
der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen sind weitestgehend unbekannt. Die geringen 
Sprachkompetenzen sorgen zusätzlich dafür, dass die im Arbeitskontext erhaltenen 
Unterlagen (z.B. Arbeitsverträge, Stundennachweise) nicht ausreichend verstanden oder 
gelesen werden und eigene Schriftstücke nicht verfasst werden können. Hierdurch kommt 
es dann häufig zu Missverständnissen und Fehlkommunikation, die oftmals in der 
Beendigung des Arbeitsverhältnisses münden. 
In der Beratungsklientel verstärkt sich eine „2-Klassen-Gesellschaft“. D.h. etwa ein Drittel 
der Beratungskunden bringen gute sprachliche Voraussetzungen und berufliche 
Vorerfahrungen für die Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt mit.  
Hier liegen die Vermittlungshemmnisse eher in den Bereichen fehlende Kinderbetreuung 
oder Wohnraum und sind nicht zielgruppenspezifisch. 
Bei den übrigen Beratungskund*innen liegen sowohl geringe bis keine sprachliche 
Kompetenzen und geringe berufliche Qualifikationen vor.

7 
 
Hinzu kommen häufig weitere soziale Problemlagen wie (drohende) Wohnungslosigkeit, 
Überschuldung, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder schwierige familiäre 
Konstellationen. 
 
Diese Ratsuchenden sind deutlich schwieriger und langwieriger zu vermitteln, da in der 
Regel zunächst diese grundsätzlichen Probleme geregelt werden müssen.  
Hier erweist sich die Kooperation mit dem Projekt INKA als sehr hilfreich und zielführend. 
Gleichzeitig unterstützt WAK wiederum INKA-Klient*innen bei der Arbeitsplatzsuche, die 
sich bereits durch die Sozialberatung in einer stabilen Situation befinden. 
 
Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung 
Die Zielgruppe weist häufig eine geringe Lese- und Schreibfähigkeit, sowohl in der 
Herkunfts- als auch in der deutschen Sprache auf. Gründe hierfür liegen oftmals in der 
geringen oder keiner Schulbildung, aber auch Diskriminierungserfahrungen im 
Herkunftsland sind hierauf zurückzuführen. 
In der Vergangenheit haben Grundbildungsangebote zu einer gelingenden Begleitung und 
Prävention beigetragen. Insbesondere flankierende Grundbildungsangebote zusätzlich zur 
Beratung, die den Menschen die dringend notwendigen Voraussetzungen verschaffen, 
gesellschaftlich und am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Dabei geht es z.B. um den 
berufsorientieren Schrift- und Spracherwerb, Arbeitsrechte, Kenntnisse zu kulturellen und 
alltagspraktischen Kenntnissen in Deutschland, Umgang mit Behörden, 
Telefonkompetenzen, Digitalisierung, Verbraucherthemen, Gesundheitsvorsoge und 
Aufklärung, Schulsystem, Zugang zu Antidiskriminierungsstellen, aber auch um Raum für 
Austausch und Reflexion.  
Niedrigschwellige Angebote zum Spracherwerb stellen einen sehr wichtigen Bedarf dar. 
Dies bezieht sich sowohl auf Alphabetisierungsangebote als auch auf Deutsch als 
Zweitsprache. Hier sind Formate erforderlich, die auch von Personen in (Teilzeit-) 
Beschäftigung genutzt werden können, also außerhalb der Arbeitszeiten liegen. 
Sofern möglich wurden die Teilnehmenden zumindest in kostenfreie Angebote der 
Projektpartner und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege vermittelt, da sich der 
Großteil der Teilnehmenden die Teilnahme an einem staatlich geförderten Integrationskurs 
nicht leisten kann.

8 
 
Wie vorstehend erläutert, sind jedoch passgenaue Grundbildungs-und Sprachangebote im 
Maßnahmenverbund dringend erforderlich, um die Ratsuchenden schneller in nachhaltige 
Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können.  
 
Anerkennung von Abschlüssen 
Der Zugang zur Anerkennung ist sehr hochschwellig und dadurch ohne Unterstützung für 
Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht zu bewältigen. Hier gibt es 
noch viel Entwicklungspotenzial beim Zugang zum Anerkennungsverfahren für Menschen, 
die sich noch im Spracherwerb befinden. Ein Anerkennungsverfahren von Abschlüssen zu 
eröffnen stellt eine weitere Herausforderung für die Ratsuchenden dar, ist jedoch für eine 
schnelle Integration in den Arbeitsmarkt dringend erforderlich. 
 
Obdachlosigkeit 
Im Jahr 2023 spielte das Thema Obdachlosigkeit eine immer größer werdende Rolle. Sie 
erschwert bzw. verhindert einen strukturierten Arbeitsalltag und stellt die Beratungskräfte 
bei der Vermittlung in Arbeit vor große Herausforderungen. 
So ist es schwierig, für obdachlose Menschen, eine postalische Erreichbarkeitsadresse zu 
erhalten. Diese kann nur erhalten, wer zuvor bereits in Deutschland gemeldet war. Für viele 
zugewanderte Klient*innen ist daher die Einrichtung einer Postadresse kaum noch möglich.  
Allein dieser Umstand zieht weitere Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten mit sich. So 
resultiert daraus, dass keine Vergabe der Steuer-ID erfolgen kann. Ohne Steuer-ID ist das 
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nicht möglich, ebenso können keine 
Bankkonten eröffnet werden. 
Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Gleichzeitigkeit von Obdachlosigkeit und 
Vollzeitstelle. Obdachlose Menschen, die in Vollzeit arbeiten, übersteigen oftmals die 
Einkommensgrenze und haben somit kein Anrecht auf Unterbringung in städtischen 
Unterkünften. Auf dem freien Wohnungsmarkt ist die Lage für diesen Personenkreis 
nahezu aussichtslos, sodass diese Menschen weiterhin obdachlos bleiben, was einem 
stabilen Lebensumfeld zuwiderläuft.

9 
 
Deutlich wird, dass es sich hierbei um strukturelle Probleme handelt, die insbesondere 
obdachlosen Menschen die Arbeitssuche erschweren.  
 
06 Ausblick 
Auch im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass der Beratungsbedarf im Bereich der 
Sozialberatung weiterhin hoch ist.  
Mit dem Start des EhaP-Plus-Projektes „INKA – In Köln Ankommen“ im Herbst 2022 konnte 
nun wieder die Verweisberatung zwischen WAK und INKA erfolgen. Diese Möglichkeit wird 
von den Beratenden in beiden Angeboten als großer Vorteil wahrgenommen, da sich die 
Beratenden auf ihre jeweiligen Arbeitsschwerpunkte konzentrieren können und im Sinne 
der Beratungskund*innen auch mehr Beratungsressourcen zur Verfügung stehen.  
Durch diesen Neustart ist nun wieder die Möglichkeit gegeben, die Beratungsthemen 
stärker projektübergreifend zu verknüpfen. Grundsätzlich bleibt es aber eine 
Herausforderung, entsprechende Beratungskompetenzen sinnvoll miteinander zu 
vernetzen. 
 
Insgesamt erweist sich das abgestufte Beratungssystem mit Angeboten zur Sozialberatung 
in INKA und der arbeitsmarktaktivierenden Beratung in WAK als sehr praxistauglich und 
sollte unbedingt weitergeführt werden. 
 
Niedrigschwellige Angebote zum Spracherwerb stellen nach wie vor einen wichtigen Bedarf 
dar. Dies bezieht sich sowohl auf Alphabetisierungsangebote als auch auf Deutsch als 
Zweitsprache. Hier sind Formate erforderlich, die auch von Personen in (Teilzeit-) 
Beschäftigung genutzt werden können, also außerhalb der Arbeitszeiten liegen. Hier 
besteht unverändert Bedarf an passgenauen Angeboten für die Zielgruppe, der durch die 
vorhandenen Regelangeboten der ESF-finanzierten Alphabetisierungskurse und 
Integrationskurse mit Alphabetisierung nur selten abgedeckt werden kann.  
 
Die aktuellen Förderprogramme von EU, Bund und Land sehen leider für die Zielgruppe der 
neueingereisten Unionsbürger*innen keine Fördermöglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration

10 
 
vor. Zur Fortführung der solitären Maßnahme mit kommunalen Mitteln besteht daher keine 
Alternative.

Abteilung Fachkoordination EU-Zuwanderung
Fach- und Projektkoordination WAK - Willkommen und
Ankommen in Köln
Gürzenichstraße 6 - 16/Kleine Sandkaul 5
50667 Köln
fachkoordinationEU-Zuwanderung@stadt-koeln.de
Amt für Integration und Vielfalt
Stadt Köln
Kontakt
Amt für Integration und Vielfalt

Beratungsverlauf (6)

04.06.2024 Integrationsrat
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1525/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.06.2024
Erstellt
07.05.2024 11:53