Bebauungsplan Nr. 108 'Baugebiet südlich der Taubenstraße' hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorlage 2020/0124 vom 03.08.2020
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2020/0124
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TOP 8, beschließend.
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