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Befreiung gem. § 31 BauGB von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 "Aral Autohof an der A2" mit der noch nicht rechtskräftigen 1. Änderung: 1. Befreiung von der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegten maximalen Grundfläche des Entertainment-Centers von 750 m² auf 875 m². 2. Befreiung für die geringfügige Überschreitung der Baugrenzen auf einer Fläche von 1,5 m² im Osten und im Südwesten von 12 m². 3. Befreiung für die Überschreitung der Nutzungsgrenze von...

Beschluss-Vorlage 89/2009 vom 08.06.2009

Stand: Am 08.06.2009 im Ausschuss für Planung und Umweltschutz beraten. Ergebnis: 14 Stimmen dafür (), 1 dagegen (), 0 Enthaltungen ().

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 08.06.2009

    Ausschuss für Planung und Umweltschutz

    TOP 4.1. Ergebnis: 14 Stimmen dafür (), 1 dagegen (), 0 Enthaltungen ()

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