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V/0041/2022

Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege im Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße

Vorlagen 03.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 41.4.1

Anlage A

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V-0041-2022-Anlage-1-Aenderungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1176 Zeichen

Anlage A zur V/0041/2022
Kurzüberblick
Ziel der zweiten Änderung des Bebauungsplans ist stark emittierende Gewerbe aus dem
Gewerbegebiet nördl. der Feldstiege auszuschließen und somit im künftig angrenzenden
Wohngebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im künftigen Baugebiet an
der Feldstiege zu gewährleisten, verfolgt.
Dazu müssen durch die zweite Änderung die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans 306
angepasst werden.
Durch das Beschließen des Änderungsbeschlusses wird das Verfahren zur Zielerreichung
eingeleitet.
Finanzierung
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster die im
Rahmen derartiger Planverfahren üblichen Kosten wie bspw. die Beauftragung von Gutachten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage sind §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

V-0041-2022-Anlage-1-Aenderungsbereich

98 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0041/2022
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 306, 2. Änderung

Beschlussvorlage

3021 Zeichen

V/0041/2022
V/0041/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Zweite Änderung des Bebauungplans Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum
Feldstiege - im Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße
[Anpassung des Gewerbegebiets] - Beschluss zur Änderung
Beratungsfolge
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Bebauungsplan Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege - ist gemäß
§§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege
und der Altenberger Straße zu ändern (Zweite Änderung des Bebauungsplans 306).
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Nienberge
Flur 20
Flurstücke 43, 46, 87, 90 - 92, 98, 102, 104, 106 - 108, 114, 115, 136, 167, 169, 170 - 173, 187, 188,
189, 209, 214, 215, 218, 222, 223, 241, 244, 246, 247, 250, 252 - 255, 258, 262, 267 - 272, 275,
276, 303 - 305, 326, 332 - 334, 344, 345
T eileder Flurstücke 234, 281
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster die im
Rahmen derartiger Planverfahren üblichen Kosten, wie bspw. die Beauftragung von Gutachten.
Stadtplanungsamt
24.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hecker
T elefon:492-6167
HeckerT@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0041/2022
Begründung:
Im Rahmen der Fortschreibung des Baulandprogramms (siehe Vorlage V/0104/2020) wurde eine
Fläche im Nord-Westen von Nienberge als Potenzialfläche für Wohnungsbau identifiziert. Die Fläche
584-01 „Nienberge – Feldstiege/Beerwiede“ soll mit gemischten Nutzungen an die Feldstiege
anschließen und sich mit Wohnnutzungen nach Westen entwickeln.
Damit dieses Baugebiet realisiert werden kann, muss das nördlich der Feldstiege gelegene
Gewerbegebiet hinsichtlich seiner Emissionszulässigkeiten angepasst werden. Planungsrechtliche
Grundlage des Gewerbegebiets ist der Bebauungsplan Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und
Sportzentrum Feldstiege – welcher seit dem 04.04.1985 rechtskräftig ist. Die erste Änderung des
Bebauungsplans Nr. 306 ist am 20.03.2008 in Kraft getreten.
Ziel der nun notwendigen zweiten Änderung ist es, das Gewerbegebiet so zu gliedern, dass es sich
nicht negativ auf die angrenzend geplante Wohnbebauung auswirkt. Bestehende Betriebe sollen
durch die Änderung gesichert werden und mit solchen Entwicklungsmöglichkeiten ausgestattet
werden, die ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ermöglichen.
Die Änderung soll somit zum einen für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im künftigen
Wohngebiet an der Feldstiege sorgen, zum anderen das Gewerbegebiet langfristig sichern und
zukunftsfähig aufstellen. Dies gilt insbesondere auch für die noch unbebauten Grundstücke des
Gewerbegebietes.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 - Änderungsbereich

Beratungsverlauf (4)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 34.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 41.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Altenberger Straße
  • Feldstiege
  • Beerwiede

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Details

Aktenzeichen
V/0041/2022
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2022
Erstellt
17.01.2022 15:52