V/0041/2022
Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege im Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0041/2022 Kurzüberblick Ziel der zweiten Änderung des Bebauungsplans ist stark emittierende Gewerbe aus dem Gewerbegebiet nördl. der Feldstiege auszuschließen und somit im künftig angrenzenden Wohngebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im künftigen Baugebiet an der Feldstiege zu gewährleisten, verfolgt. Dazu müssen durch die zweite Änderung die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans 306 angepasst werden. Durch das Beschließen des Änderungsbeschlusses wird das Verfahren zur Zielerreichung eingeleitet. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster die im Rahmen derartiger Planverfahren üblichen Kosten wie bspw. die Beauftragung von Gutachten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage sind §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
V-0041-2022-Anlage-1-Aenderungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0041/2022 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 306, 2. Änderung
Beschlussvorlage
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V/0041/2022 V/0041/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zweite Änderung des Bebauungplans Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege - im Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße [Anpassung des Gewerbegebiets] - Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege - ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Gewerbegebiets zwischen der Feldstiege und der Altenberger Straße zu ändern (Zweite Änderung des Bebauungsplans 306). Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Nienberge Flur 20 Flurstücke 43, 46, 87, 90 - 92, 98, 102, 104, 106 - 108, 114, 115, 136, 167, 169, 170 - 173, 187, 188, 189, 209, 214, 215, 218, 222, 223, 241, 244, 246, 247, 250, 252 - 255, 258, 262, 267 - 272, 275, 276, 303 - 305, 326, 332 - 334, 344, 345 T eileder Flurstücke 234, 281 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster die im Rahmen derartiger Planverfahren üblichen Kosten, wie bspw. die Beauftragung von Gutachten. Stadtplanungsamt 24.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hecker T elefon:492-6167 HeckerT@stadt-muenster.de - 2 - V/0041/2022 Begründung: Im Rahmen der Fortschreibung des Baulandprogramms (siehe Vorlage V/0104/2020) wurde eine Fläche im Nord-Westen von Nienberge als Potenzialfläche für Wohnungsbau identifiziert. Die Fläche 584-01 „Nienberge – Feldstiege/Beerwiede“ soll mit gemischten Nutzungen an die Feldstiege anschließen und sich mit Wohnnutzungen nach Westen entwickeln. Damit dieses Baugebiet realisiert werden kann, muss das nördlich der Feldstiege gelegene Gewerbegebiet hinsichtlich seiner Emissionszulässigkeiten angepasst werden. Planungsrechtliche Grundlage des Gewerbegebiets ist der Bebauungsplan Nr. 306: Nienberge - Gewerbegebiet und Sportzentrum Feldstiege – welcher seit dem 04.04.1985 rechtskräftig ist. Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 306 ist am 20.03.2008 in Kraft getreten. Ziel der nun notwendigen zweiten Änderung ist es, das Gewerbegebiet so zu gliedern, dass es sich nicht negativ auf die angrenzend geplante Wohnbebauung auswirkt. Bestehende Betriebe sollen durch die Änderung gesichert werden und mit solchen Entwicklungsmöglichkeiten ausgestattet werden, die ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ermöglichen. Die Änderung soll somit zum einen für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im künftigen Wohngebiet an der Feldstiege sorgen, zum anderen das Gewerbegebiet langfristig sichern und zukunftsfähig aufstellen. Dies gilt insbesondere auch für die noch unbebauten Grundstücke des Gewerbegebietes. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Änderungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Altenberger Straße
- Feldstiege
- Beerwiede
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Details
- Aktenzeichen
- V/0041/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.02.2022
- Erstellt
- 17.01.2022 15:52