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V/0432/2020/1

Waldschule Kinderhaus

Vorlagen 16.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 40

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8543 Zeichen

V/0432/2020/1 
V/0432/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Waldschule Kinderhaus: Umbau zur Talentschule  
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme "Umbau der Waldschule Kinderhaus zur Talentschule " wird nach den Plänen 
des Amtes für Immobilienmanagement vom 10.12.2019 ausgeführt (Anlage 1.1 – 1.5). 
  
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (A n-
lage 2). 
 
3. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Umbau im Bestand. Die Belange von Menschen 
mit Behinderungen sind im Bestand bereits berücksichtigt (Anlage 3). 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau Ende 2020 begonnen wird und die Fertigste l-
lung voraussichtlich im Herbst 2021 erfolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach 
DIN 276 vom 14.01.2020 in Höhe von 637.800,00 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 30.180,00 
Euro entstehen (Anlage 4 und Anlage 5). 
 
 
 
 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
23.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Lutz 
Telefon: 492-2496 
LutzC@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0432/2020/1 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
XXXX Umbau zur Talentschule 
Waldschule Kinderhaus 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2020 124.300 Deckung aus 
Inv.-maßnahme 
4711 
   VE 2020 513.500 Deckung aus 
Inv.- maßnahme 
4990 
   2021 374.500 Ansatzverlage-
rung von Inv. -
maßnahme 4711 
  für den Erwerb von be-
weglichen Anlageverm ö-
gen 
2021 139.000 Ansatzverlage-
rung von Inv. -
maßnahme 4711 
Summe der Auszahlungen  637.800  
 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 
in Höhe von 124.300 Euro wird nach § 83 GO zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in 
der Produktgruppe 03 01 bei der Investitionsmaßnahme 4711 „Neu - bzw. Umbau Joh.-Conrad-
Schlaun-Gymnasium“. 
 
Den zur Beauftragung erforderlichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im 
Haushaltsjahr 2020 i n Höhe von 513.500 Euro wird nach § 85 GO i.V.m. § 83 GO zugestimmt. 
Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4990 „Erweiterung Annette -von-Droste-
Hülshoff-Schule Angelmodde“. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für das Haushaltsjahr 20 21 stehen im 
Haushaltsplan 2020 in der o. g. Produktgruppe bei der Investitionsmaßnahme 4711 „Neu - bzw. 
Umbau Joh. -Conrad-Schlaun-Gymnasium“ zur Verfügung und werden zum Haushaltsplan 
2021 haushaltsneutral zur Maßnahme „Umbau zur Talentschule Waldschule Ki nderhaus“ ver-
lagert. 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2019 ff. 5.990 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2019 ff. 14.620 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2019 ff. 9.570 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen/Saldo  30.180

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V/0432/2020/1 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen im Teilergebnisplan sind im Haushaltsplan 2020 
bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung 
 
Das Land NRW hat beschlossen, ab dem Schuljahr 2019/2020 bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen 
mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten. 
Die Waldschule Kinderhaus wurde für den Schulversuch ausgewählt. Für die Umsetzung des Schu l-
versuchs sind zusä tzliche Arbeitsplätze für Lehrer und Sozialarbeiter sowie Differenzierungsräume 
notwendig, die nur durch eine bauliche Änderung des Bestandsgebäudes realisiert werden können. 
Darüber hinaus entstehen weitere Kosten für die Ausstattung der neuen Räume. 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Der Haupt - und Finanzausschuss hat im Jahr 2018 aufgrund der Vorlage V/1092/2018 vom 
05.12.2018 die Antragstellung der Stadt Münster zur Teilnahme an dem Schulversuch „Talentsch u-
len“ u.a. mit der Waldschule Kinderhaus beschlossen.  
 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Das Amt für Immobilienmanagement hat in Abstimmung mit der Schule und dem Amt für Schule und 
Weiterbildung die hier vorliegende Planung entwickelt. 
Die Planung sieht drei Bauabschnitte vor. Im ersten Schritt wird die vorhandene Hausmeisterwerkstatt 
durch den Einbau von Trockenbauwänden für die Einrichtung von zwei Büros für Sozialarbeiter 
umgebaut. Die Büros erhalten einen neuen Bodenbelag aus Linoleum und Akustikdecken. Der Innen-
putz weist im Bestand größere Schäden auf, die durch das Hoch wasser 2014 entstanden sind, so 
dass der Sockelbereich des gesamten Bereichs abgedichtet und die Wände neu verputzt werden. Im 
Zuge der Baumaßnahmen werden auch die alten Holzfenster erneuert. 
 
Mit der Vorlage V/0707/2019 wurde vom Rat beschlossen, dass zw ei Fertigbauklassen in den So m-
merferien 2020 an der Waldschule Kinderhaus aufgestellt werden. Nach dem Umzug der 2 Klassen in 
diese Fertigbauklassen werden im zweiten Bauabschnitt die Verwaltungsräume im 1. Obergeschoss 
umgebaut und umgenutzt. Es werden ei n Differenzierungsraum, drei Besprechungsräume, ein Le h-
rerarbeitsraum und ein Büro eingerichtet. Das Lehrerzimmer wird in einen größeren Raum verlagert. 
In einem bisher als Nebenraum genutzten Raum wird ein Büro für einen Sozialarbeiter eingerichtet. 
 
Im dritten Bauabschnitt entstehen im Bereich der bestehenden WC -Anlagen zwei Differenzierung s-
räume. Die Differenzierungsräume erhalten neue bodentiefe Fenster zum Innenhof, einen neuen B o-
denbelag aus Linoleum und Akustikdecken. Die WC-Räume werden umgebaut und komplett saniert. 
 
 
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Es handelt sich um eine Umnutzung von Räumen im Bestand. Die Checkliste für bauökologische Kr i-
terien wird insofern berücksichtigt, dass kein PVC oder Tropenholz eingesetzt werden. Im Werksta tt-
gebäude werden neue Fenster eingebaut. Durch diesen Austausch der alten Holzfenster mit Einfac h-
verglasung (ca. 35 m²) ist eine Energieeinsparung von rund 7.400 kWh/a möglich. Bezogen auf den 
Jahresverbrauch im Jahr 2019 in Höhe von 300.000 kWh bedeutet d ies eine 2,5- prozentige Einspa-
rung. Die Dächer sind auf Grund der Verschattung durch umliegende Bäume nicht für die Installation 
einer Photovoltaikanlage geeignet. Die Untersuchung hierzu wurde mittels einer Drohnenbefliegung

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V/0432/2020/1 
mit nachfolgender Auswertung durch das Vermessungs- und Katasteramt durchgeführt. Hierbei wu r-
de die jeweilige Baumhöhe konkret berücksichtigt. 
 
 
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Der Umbau im Bestand verändert nicht die vorhandene Situation im Hinbl ick auf diese Thematik. Die 
Räume sind barrierefrei erreichbar, ein barrierefreies WC befindet sich im Bestand. 
 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Nach erfolgtem Baubeschluss wird ein Bauantrag gestellt und es werden die Ausführungspläne und 
Ausschreibungen erarbeitet. Es ist geplant, den 1. Bauabschnitt Ende des Jahres zu beginnen, da die 
Umbauarbeiten außerhalb der Ferienzeit erfolgen können. In den Sommerferien 2021 finden die Bau-
arbeiten für den 2. und 3. Bauabschnitt im WC-Bereich und in den Räumen im 1. OG statt. Die Fertig-
stellung erfolgt im Herbst 2021. 
 
 
Zu II:   Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Kosten für die Umbaumaßnahmen betragen gemäß der Kostenberechnung nach DIN 279 vom 
14.01.2020 637.800,00 Euro. Die Baukosten (KG 300 und 400) belaufen sich auf 4 70.400,00 Euro. 
Die Kosten für die Ausstattung (KG 600) werden mit 139.000,00 Euro veranschlagt. Für die Baun e-
benkosten wurden 28.400,00 Euro eingeplant. Folgekosten entstehen in Höhe von 30.180,00 Euro 
(Anlage 4 und Anlage 5). 
 
 
Begründung: 
 
Da für den Umbau der Waldschule Kinderhaus eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung er-
foderlich ist, wurde der Finanzierungsteil angepasst. Eine Beschlussfassung durch den Rat ist 
daher notwendig.   
 
 
 
I V. 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage A 
Anlage 1.1-1.5 Planungsunterlagen  
Anlage 2  Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien 
Anlage 3  Barrierefreiheit 
Anlage 4  Kostenberechnung 
Anlage5  Folgekostenberechnung

Beratungsverlauf (2)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0432/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37