V/0213/2021/1
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngebiet südl. Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0213/2021/1 V/0213/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngebiet südl. Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde Beratungsfolge 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit sieben Gruppen im Baugebiet südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde, im Bezirk Südost zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) und insgesamt 120 – 130 Plätze umfasst, davon 38 u3-Plätze und 82 – 92 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu- ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an- geboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.11.2024 erfolgen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizufüh- ren. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 22.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger, Frau Gellinek, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/0213/2021/1 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrei- ben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschrei- bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Mög- lichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 595 Teilabschnitt I (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat am 19.05.2021, V/0236/2021) erfolgt. 8. Für die Errichtung der Kindertagesstätte wird der Einbau einer Photovoltaikanlage ver- bindlich vorgeschrieben. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 9.081.220 €. Darin sind Baukosten in Höhe von 8.661.220 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inven- tar) sind Mittel in Höhe von max. 420.000 € erforderlich. Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram- me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.594.900 € an (anteilig für 2024: 264.800 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höh e von rd. 692.000 € (anteilig für 202 4: 114.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 173.000 € (anteilig für 2024: 28.700 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die v. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnahme 5090 Kita südlich Hiltruper Straße Auszahlungen für Baumaßnahmen 2021 100.000 VE 2021 8.661.220 2022 2.200.000 - 3 - V/0213/2021/1 2023 5.419.000 2024 942.220 Gesamt 8.661.220 von aktivierbaren Zuwendungen 2025 420.000 Gesamt 420.000 Saldo Maßnahme 9.081.220 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme in den Jahren 2021 bis 2024 in Summe veranschlagt. Die Anpassung der Haus- haltsansätze in den Jahren 2022 bis 2024 an die voraussichtliche Inanspruchnahme erfolgt im Rah- men der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2022. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages- betreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025 ff. 114.900 692.000 Landeszuschüsse zu den Betriebs- kosten* 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2024 2025 ff. 28.700 173.000 Elternbeiträge (Kita) 15 Transferaufwendungen 2024 2025 ff. 264.800 1.594.900 Betriebskostenzu- schuss *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe- ratungen für die Jahre 2024ff. erfolgt. Begründung: Die Verwaltung greift den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Südost aus der Sitzung vom 08.06.2021 und des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien aus der Sitzung vom 10. 06.2021 auf. Das Amt für Immobilienmanagement hat die Photovoltaikanlage für diese Kita bereits in der Planung als auch in der Kostenermittlung der Errichtungsvorlage V/0213/2021 berücksichtigt. Die Bauausfüh- rung der Kita inklusive der Photovoltaikanlage werden mit dem Baubeschluss in die politische Bera- tung eingebracht. Mit der Vorlage V/0499/2019/1 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft vo- ranbringen Antrag Nr. A-R/0046/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL“ wurden die Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanla- gen auf Kindertageseinrichtungen festgelegt. Demnach wird dem zukünftigen Träger der Kita die Übernahme des Betriebs der Photovoltaikanlage angeboten. Sofern der noch zu benennende Träger den Betrieb der Anlage nicht übernimmt, wird die Stadt Müns- ter die Photovoltaikanlage betreiben. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 4 - V/0213/2021/1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hiltruper Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0213/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 11.06.2021 11:24