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V/0213/2021/1

Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngebiet südl. Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde

Vorlagen 11.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 29

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0213/2021/1 
V/0213/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 7-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Wohngebiet südl. 
Hiltruper Straße, Stadtbezirk Südost, Stadtteil Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit sieben 
Gruppen im Baugebiet südlich Hiltruper Straße, in Angelmodde, im Bezirk Südost zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende  
Gruppen beinhaltet 
 
 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 120 – 130 Plätze umfasst, davon 38 u3-Plätze und 82 – 92 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.11.2024 erfolgen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizufüh-
ren.  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
22.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Tigger, Frau Gellinek, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

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4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrei-
ben zu lassen.  
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem  
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen 
der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des 
Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch  
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.  
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschrei-
bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz 
„Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Mög-
lichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des 
Bebauungsplans Nr. 595 Teilabschnitt I (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den 
Rat am 19.05.2021, V/0236/2021) erfolgt. 
 
8. Für die Errichtung der Kindertagesstätte wird der Einbau einer Photovoltaikanlage ver-
bindlich vorgeschrieben. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 9.081.220 €. Darin sind Baukosten in Höhe 
von 8.661.220 € enthalten. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inven-
tar) sind Mittel in Höhe von max. 420.000 € erforderlich. 
 
Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogram-
me vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.  
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.594.900 € an 
(anteilig für 2024: 264.800 €).  
 
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höh e von rd. 692.000  € (anteilig für 202 4: 
114.900 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 173.000 € (anteilig für 2024: 28.700 €) gegenüber.  
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die v. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5090 Kita südlich Hiltruper Straße    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen    
   2021 100.000  
   VE 2021 8.661.220  
   2022 2.200.000

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   2023 5.419.000  
   2024 942.220  
   Gesamt 8.661.220  
  von aktivierbaren Zuwendungen 2025 420.000  
   Gesamt 420.000  
Saldo Maßnahme   9.081.220  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme in den Jahren 2021 bis 2024 in Summe veranschlagt. Die Anpassung der Haus-
haltsansätze in den Jahren 2022 bis 2024 an die voraussichtliche Inanspruchnahme erfolgt im Rah-
men der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2022. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tages-
betreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen  
2024 
2025 ff. 
114.900 
692.000 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten*  
 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte  
2024 
2025 ff.  
28.700 
173.000 
Elternbeiträge 
(Kita)  
 15 Transferaufwendungen 2024 
2025 ff. 
264.800 
1.594.900 
Betriebskostenzu-
schuss  
  *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem 
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe-
ratungen für die Jahre 2024ff. erfolgt. 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung greift den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Südost aus der Sitzung vom 
08.06.2021 und des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien aus der Sitzung vom 10. 
06.2021 auf.  
Das Amt für Immobilienmanagement hat die Photovoltaikanlage für diese Kita bereits in der Planung 
als auch in der Kostenermittlung der Errichtungsvorlage V/0213/2021 berücksichtigt. Die Bauausfüh-
rung der Kita inklusive der Photovoltaikanlage werden mit dem Baubeschluss in die politische Bera-
tung eingebracht. 
Mit der Vorlage V/0499/2019/1 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft vo-
ranbringen Antrag Nr. A-R/0046/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL“ wurden die Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanla-
gen auf Kindertageseinrichtungen festgelegt. Demnach wird dem zukünftigen Träger der Kita die 
Übernahme des Betriebs der Photovoltaikanlage angeboten. 
Sofern der noch zu benennende Träger den Betrieb der Anlage nicht übernimmt, wird die Stadt Müns-
ter die Photovoltaikanlage betreiben. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

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V/0213/2021/1

Beratungsverlauf (2)

23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hiltruper Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0213/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.06.2021
Erstellt
11.06.2021 11:24