V/0049/2023
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Bädermanagement Münster GmbH und Übertragung des Ausbaus des städtischen Stadions an der Hammer Straße
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Anlage A
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Anlage A zur V/0049/2023 Kurzüberblick Mit Beschluss zum A-R/0072/2022 hat der Rat der Stadt Münster am 14.12.2022 festgelegt, dass die Bauwerke GmbH als unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster geführt und zum städtischen Baudienstleister für Hochbauimmobilien entwickelt werden soll. Das städtische Stadion an der Hammer Straße (Preußenstadion) soll im Zuge dieser Umstrukturierung jedoch in der Zuständig- keit der SWMS verbleiben. Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der SWMS. Die Änderungen der Satzung der BMM GmbH obliegen gem. § 6 Abs. 1 lit. d des Gesellschaftsvertrages der BMM GmbH der Beschluss- fassung der Gesellschafterversammlung der BMM GmbH. Gem. § 9 Abs. 4 lit. a. und b. des Ge- sellschaftsvertrages der SWMS hat ebenfalls eine Beschlussfassung in der Gesellschafterver- sammlung der SWMS zu erfolgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ermächtigung der Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH zur Beschlussfassung in der Gesell- schafterversammlung der Bädermanagement Münster GmbH. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig u.a. gem. Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Münster GmbH Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0049/2023 V/0049/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Bädermanagement Münster GmbH und Übertragung des Ausbaus des städtischen Stadions an der Hammer Straße Beratungsfolge 14.02.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Vertretung der SWMS in der Gesellschafterversammlung der Bädermanagement Münster GmbH (BMM GmbH) wird angewiesen, den folgenden Beschluss zu fassen: Im Gesellschaftsvertrag der BMM GmbH wird der § 2 Abs. 1 wie folgt ergänzt: 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist - die Erbringung von Managementleistungen (die Betriebsführung) für die von der Stadt Münster (Bäder Münster) verwalteten Bäder - der Bau und die anschließende Vermietung oder Verpachtung von Bädern an die Stadt Münster - die Durchführung von größeren Investitio nsmaßnahmen in Bädern der Stadt Münster sowie im Auftrag der Stadt Münster in oder an dem städtischen Stadion an der Hammer Straße. 2. Darüber hinaus wird die Vertretung der SWMS in der Gesellschafterversammlung der BMM GmbH ermächtigt, die folgenden Beschlüsse zu fassen: Herr Frank Gäfgen wird als neuer Geschäftsführer bestellt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 07.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Remmeke Telefon: 492-2010 RemmekeA@stadt- muenster.de - 2 - V/0049/2023 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die BMM GmbH zu beauftragen, in enger Abstimmung mit der Verwaltung die Vergabe zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße an einen Totalübernehmer im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets durchzuführen und die dafür erforderlichen Verträge zu schließen. Es ist darin die Planung für das Gesamt- projekt auszuschreiben. Die Planung soll eine stufenweise Umsetzung in geeigneten Bauab- schnitten ermöglichen. Zur Umsetzung ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der BMM GmbH zu schließen, der auch die Vergütungsmodalitäten regelt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen bei der BMM GmbH haben keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Mit Beschluss zum A-R/0072/2022 hat der Rat der Stadt Münster am 14.12.2022 festgelegt, dass die Bauwerke GmbH als unmittelbare Beteiligung der Stadt Münster geführt werden und als Dienstleister die hochbaulichen Projekte der Stadt unterstützen soll. Das städtische Stadion an der Hammer Stra- ße soll im Zuge dieser Umstrukturierung jedoch in der Zuständigkeit der SWMS verbleiben. Für die Fortführung des Stadionprojektes kommt die BMM GmbH in Frage, die als 100 %ige Tochter der SWMS analog zum bisherigen Prozess agieren kann. Da sich die Tätigkeit der Gesellschaft bis- lang insbesondere auf den Bau von Bädern der Stadt Münster beschränkt hat, muss der Unterneh- menszweck der BMM GmbH gesellschaftsrechtlich um die Durchführung von größeren Investitions- maßnahmen auch in oder an dem städtischen Stadion an der Hammer Straße (Preußenstadion) er- gänzt werden. Dieser Themenblock wird zeitlich vorgezogen, da bereits vor Abschlu ss eines TÜ - Vertrages (geplant für Mitte März 2023) eine Übergabe des Projektes innerhalb des Teilkonzerns SWMS abgeschlossen sein sollte, um in den Vergabeverfahren die spätere Vertragspartnerin formal benennen zu können. Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der SWMS. Die Änderungen der Satzung der BMM GmbH obliegen gem. § 6 Abs. 1 lit. d des Gesellschaftsvertrages der BMM GmbH der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der BMM GmbH. Gem. § 9 Abs. 4 lit. a. und b. des Gesellschaftsvertra- ges der SWMS hat ebenfalls eine Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der SWMS zu erfolgen. Mit dem obigen Beschluss wird die Vertretung der SWMS in der Gesellschafterversammlung der BMM GmbH angewiesen, die Satzung entsprechend zu ergänzen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 31.01.2023 über die Auf- sichtsratsvorlage Nr. 04/2023 entscheiden. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Gemäß § 115 GO NRW sind die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der aufsichtführenden Be- zirksregierung Münster schriftlich anzuzeigen. Eine Vorabstimmung ist bereits erfolgt. Zu Beschlusspunkt 2: Herr Ralf Mertens legt seine Tätigkeit als Geschäftsführer der BMM GmbH nieder. Herr Frank Gäfgen folgt ihm als Geschäftsführung der BMM GmbH nach. Damit ist dann sichergestellt, dass die bisher Verantwortlichen für das Projekt „Preußenstadion“ im Stadtwerkekonzern, Herr Geschäftsführer Frank Gäfgen sowie Herr Geschäftsführer Bernhard Recker das Projekt auch in der BMM GmbH weiterführen können. - 3 - V/0049/2023 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 31.01.2023 mit der Auf- sichtsratsvorlage Nr. 04/2023 auch zu diesem Punkt entscheiden. Zu Beschlusspunkt 3: Analog zur Beschlussfassung über die Vorlage V/0292/20 22/1 soll mit Beschlusspunkt 3 aufgrund des Ratsbeschlusses zum A -R/0072/2022 die BMM GmbH beauftragt werden, in enger Abstimmung mit der Verwaltung die Vergaben an einen Totalübernehmer durchzuführen und die dafür erforderli- chen Verträge zu schließen. Neben der TÜ-Vergabe gehören weitere notwendige Vergaben, die Pro- jektsteuerung und die Bauabwicklung und –betreuung zu den Aufgaben der BMM GmbH. Verwaltung und Stadtwerke Münster GmbH stimmen derzeit den Geschäftsbesorgungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Zahlungen zwischen Stadt und BMM GmbH zu den städtisch finanzierten Projek- tanteilen wird ein Zahlungsplan vereinbart werden, der sich an den Zahlungen der BMM GmbH an den TÜ orientieren wird. Sobald die entsprechenden Mittelabflüsse aus dem städtischen Hausha lt zeitlich terminiert sind, wird die Haushaltsplanung zum nächstmöglichen Zeitpunkt hieran angepasst. Mit der Übertragung des Projektes „Stadion an der Hammer Straße“ auf die BMM GmbH ist der Punkt 2 c des Beschlusses A-R/0072/2022 umgesetzt. Die Verlagerung der Bauwerke Münster GmbH als unmittelbare Tochtergesellschaft der Stadt Müns- ter ist für den 01.01.2024 geplant. Die weiteren Prozessschritte zur Konzentration des Bauens und der Mobilität im Stadtkonzern wird die Verwaltung in einer Vorlage für die Märzsitzung des Rates dar- stellen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1 Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Bädermanagement Münster GmbH
V_0049_2023_Anlage 1 Gesellschaftsvertrag BMM Entwurf 18.01.2023
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0049/2023 Gesellschaftsvertrag der Bädermanagement Münster GmbH (Stand: 18.01.2023) §1 Name, Sitz Die Gesellschaft führt die Firma „Bädermanagement Münster GmbH" und hat ihren Sitz in Münster. § 2 Gegenstand des Unternehmens 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist - die Erbringung von Managementleistungen (die Betriebsführung) für die von der Stadt Münster (Bäder Münster) verwalteten Bäder - der Bau und die anschließende Vermietung oder Verpachtung von Bädern an die Stadt Münster - die Durchführung von größeren Investitionsmaßnahmen in Bädern der Stadt Münster sowie im Auftrag der Stadt Münster in oder an dem städtischen Stadion an der Hammer Straße (Preußenstadion) 2.2 Die Gesellschaft i st zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. 2.3 Bei der Tätigkeit des Unternehmens sind gem. § 108 Abs. 3 Nr. 3 der GO NRW die Wirt- schaftsgrundsätze des § 109 GO NRW zu beachten. § 3 Beginn, Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung in das Handelsregister. Sie wird auf unbestimmte Dauer geführt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 4 Stammkapital, Gesellschafter; Geschäftsanteile Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000,00 €. Auf das Stammkapital hat übernommen: die Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster, verzeichnet beim Amtsgericht Münster unter HR B 343, einen Geschäftsanteil von 100.000,00 €. § 5 Geschäftsführung 5.1 Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat sie nur einen Geschäftsführer, so wird sie durch diesen allein vertreten. Hat sie mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen ver- treten. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0049/2023 5.2 Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5.3 Vorbehaltlich weitergehender oder entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften sind die für die Tätigkeiten im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB der Mitglieder der Geschäftsführung im Anhang zum Jahresabschluss unter Namensnennung des einzelnen Mitgliedes sowie unter Aufgli ederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 lit. a) HGB anzugeben. Die individualisierte Ausweispflicht gilt auch für Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären oder einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind sowie ggf. während des Ge schäftsjahres vereinbarter Änderungen dieser Zusagen. Ebenso für Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. § 6 Gesellschafterversammlung 6.1 Der Gesellschafterversammlung ist bezüglich folgender Gegenstände die Beschlussfassung vorbehalten: a. Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des Aktiengesetzes, b. die Übernahme neuer oder anderer Geschäftsfelder und/oder wesentlicher neuer Auf- gaben c. die Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erwerb und die Veräußerung von Un- ternehmen/Geschäftsanteilen, d. alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, e. der Aufnahme von Darlehn oberhalb einer Wertgrenze von 100.000,00 €, f. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung eigener Grundstücke oder grund- stücksgleichen Rechte oberhalb einer Wertgrenze von 100.000,00 €. g. die Gewährung von Sicherheiten oberhalb einer Wertgrenze von 50.000,00 €. h. die Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaft, i. die Aufnahme sowie das Ausscheiden von Gesellschaftern, j. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, k. die Auswahl des Abschlussprüfers, I. die Genehmigung des Wirtschaftsplans für das folgende Geschäftsjahr sowie der fünf- jährigen Wirtschaftsplanung, m. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen. 6.2 Der Rat der an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommune bestellt einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Vertreter haben die Interessen der Kommune zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie haben als vom Rat bestellte Vertreter ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzule- gen. Gem. § 113 Abs. 5 GO NRW haben sie den Rat über alle Angelegenheiten von beson- derer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0049/2023 § 7 Jahresabschluss; Ergebnisverwendung 7.1 Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind von der Geschäftsführung in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB auf- zustellen und einem Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Im Lage- bericht ist gem. § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung Stellung zu nehmen. 7.2 Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prü- fungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes der Ge- sellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und dem Beteiligungsma- nagement der Stadt Münster vorzulegen. 7.3 Die Gesellschafterversammlung hat spätestens bis zum Ablauf der ersten 7 Monate des Ge- schäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung zu beschließen. 7.4 Die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes richtet sich nach den Vor- schriften des Dritten Buches des HGB. Darüber hinaus gilt die Offenle gungspflicht nach § 108 Abs. 3 Nr. 1 lit. c) GO NRW. 7.5 Der Stadt Münster werden die in den §§ 53, 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehe- nen Befugnisse eingeräumt. Dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster wird die Befu gnis eingeräumt, gemäß der Rech nungsprüfungsordnung der Stadt Münster eine Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die Prüfung von Verga- beentscheidungen durchzuführen. § 8 Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplanung Die Geschäftsführung stellt einen Wirtschaftsplan sowie eine fünfjährige Finanzplanung auf. Die fünfjährige Finanzplanung ist gern. § 108 Abs. 3 Nr. 1 lit. b) der unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommune zur Kenntnis zu bringen. § 9 Gleichstellung von Männern und Frauen Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Ziele des Landesgleichstellungsgesetz NRW zu beachten. § 10 Public Corporate Governance Kodex Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Grundsätze und Richtlinien des Public Corporate Governance Kodex für Beteiligungen der Stadt Münster zu beachten. § 11 Schlussbestimmungen 11.1 Die mit der Gründung verbunden Kosten der notariellen Beurkundung, der Eintragung ins Han- delsregister und der Bekanntmachung trägt die Gesellschaft. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0049/2023 11.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. In einem sol- chen Fall ist die ungültige Bestimmung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung mög- lichst so abzuändern oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Preußenstadion
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Details
- Aktenzeichen
- V/0049/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.01.2023
- Erstellt
- 18.01.2023 11:25