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0887/2020

Verteilung der Mittel zur Förderung von neuen Interkulturellen Zentren und die Verwendung des übergreifenden Budgets für Interkulturelle Zentren Köln für das Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.04.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 10.9

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Übersicht über die weitere Verteilung Zentrenförderung 2020

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Beschlussvorlage Rat

7593 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 0887/2020 
Freigabedatum 
 07.04.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Mittel zur Förderung von neuen Interkulturellen Zentren und die Verwendung 
des übergreifenden Budgets für Interkulturelle Zentren Köln für das Haushaltsjahr 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung über die Verwendung der Haushaltsmit-
tel  
 in Höhe von weiteren 3 7.066,-€ für die Zentrenförderung gemäß Anlage 1, vorbehaltlich der 
Anerkennung dieser Zentren durch den Ausschuss Soziales und Senioren und  
 über das übergreifende Budget in Höhe von 10.000,-€.  
 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soz ialleistungen und Diversity, in Zeile 15, 
Transferleistungen zur Verfügung. 
 
 
 
Integrationsrat 21.04.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  47.066,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Verfahren: Zugewiesene Haushaltsmittel für den Integrationsrat 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln, in der Fassung der 13. Satzung zur Änderung der Hauptsat-
zung der Stadt Köln vom 13. Oktober 2014, weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser 
nach der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit 
in Köln selbständig vergeben kann.  
Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati-
ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung 
den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der 
Rat entscheidet abschließend.  
Verteilung der Mittel zur Förderung von neuen Interkulturellen Zentren 2020 
Im Haushaltsplan 2020 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hil-
fen, in Zeile 15, Transferleistungen stehen noch Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren in 
Höhe von insgesamt 83.900,- € zur Verfügung.  
Der Rat hat am 26.09.2019 die neue Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen 
Zentren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Absatz) festgelegt, dass nur anerkann-
te Zentren eine Förderung erhalten.

3 
Im ersten Quartal 2020 konnten vier neue Träger erfolgreich als Interkulturelle Zentren geprüft wer-
den. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren zur Vorlagennummer 0877/2020 
wurden die Afrikanische Gemeinde Köln e.V., Aktion Nachbarschaft e.V., Dako e.V. und Migrafrica als 
Interkulturelle Zentren Köln anerkannt. 
Alle vier Akteure haben auch einen Antrag auf Förderung für 2020 gestellt. 
Eine Voraussetzung zur Förderung ist außerdem, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan 
nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet 
sowie einen Eigenanteil.  
Die vier neuen Interkulturellen Zentren belegten den Zuschussbedarf durch ihre Kostenpläne. Sie 
können mit einem Festbetrag für acht Monate (Mai – Dezember 2020), abhängig von ihrer Einstufung 
in der jeweiligen Kategorie, gefördert werden. 
 
Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der 
Angebote der Einrichtungen nach den festgelegten Kriterien erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kri-
terien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurtei-
lung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass zwei Träger als kleinere Zentren und 
zwei Träger als größere Zentren eingestuft werden können. (Siehe auch Anlage 1) 
 
So ergibt sich für das Jahr 2020 folgende zusätzliche Verteilung der Mittel für neu anerkannte Zen-
tren:  
 
Kategorie Jährliche  
Pauschale/Zentrum 
in € 
Pauschale für 
8 Monate pro 
Träger in € 
Anzahl Gesamt in € 
Kleinere 5.100,00 3.400,00 2 6.800,00 
Mittlere 10.100,00  0  
Größere 22.700,00 15.133,00 2 30.266,00 
Gesamt    37.066,00 
 
Verwendung des übergreifenden Budgets Interkulturelle Zentren Köln 
 
In der aktuellen Richtlinie wurde unter Punkt 6., Seite 9 die Verwendung des übergreifenden Budgets 
für die Förderung der Fachlichkeit und der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit festgeschrieben. In 
2020 stehen den Interkulturellen Zentren erstmalig diese gemeinsamen Mittel zur Verfügung. 
Am 04.03.2020 hat der Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren einstimmig vorgeschlagen, das über-
greifende Budget wie folgt zu verwenden: 
 
Übergreifendes 
Budget 2020 
Verwendung in € 
a) Bustour  2.000,00 
b) Öffentlichkeitsarbeit 2.500,00 
c) Fortbildung 5.500,00 
Gesamt 10.000,00 
 
Erläuterungen:  
a) In 2017 haben die Interkulturellen Zentren eine Busrundfahrt gemeinsam organisiert, im Rah-
men derer Zentren im gesamten Stadtgebiet besucht wurden. Bei jedem Halt hat der jeweilige 
Träger eine Aktion oder eine Präsentation durchgeführt. Dies zeigte sich als eine sehr anspre-
chende Aktion, die großen Anklang bei Bürger*innen, Lokalpolitiker*innen sowie Sponsoren 
gefunden hat. Die Zentren möchten dies gerne in 2020, nach der Kommunalwahl, wiederho-
len.

4 
b) Die Zentren benötigen gemeinsame Werbematerialien und es besteht der Wunsch nach ei-
nem gemeinsamen Onlineauftritt. 
 
c) Die Zentren haben einen gemeinsamen Fortbildungsbedarf. Sie benötigen Unterstützung bei 
ihrer Qualitätsentwicklung. Die Akteure haben zahlreiche Themen benannt, wie z.B. Fallsup-
ervision, Datenschutz und Präsentation in sozialen Medien. 
 
Die Verwaltung koordiniert richtliniengemäß gemeinsam mit den Zentren die konkreten Inhalte und 
Aufträge aus dem übergreifenden Budget.  
 
Ab dem Haushaltsjahr 2021 wird die Verwaltung dieses Budget weiterhin in Abstimmung mit den In-
terkulturellen Zentren als laufendes Geschäft der Verwaltung verausgaben. 
Finanzen 2020: 
 
Das Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren beträgt für das Haushaltsjahr 2020 
insgesamt 682.000,-€.  
So bleiben für das Jahr 2020 noch folgende Mittel ggf. zur Förderung von weiteren Trägern: 
 
Budget 2020 ge-
samt in € 682.000,00 Verteilung an 
Bewilligt 
26.03.2020 598.100,00 35 Zentren 
Gemäß dieser 
Vorlage für neue 
Zentren 37.066,00 4 Zentren 
Übergreifendes 
Budget 10.000,00   
Ausgaben gesamt 645.166,00  
Restmittel 2020 36.834,00  
 
Die Verwaltung legt zur Verteilung der verbleibenden Mittel von 36.834,-€ eine oder mehrere weitere 
Beschlussvorlage(n) vor. 
 
Anlagen 
 Anlage 1 Übersicht über die weitere Verteilung der Zentrenförderung

Anlage 1 Übersicht über die weitere Verteilung Zentrenförderung 2020

2628 Zeichen

Anlage 1 Weitere Verteilung Mittel 2020 Interkulturelle Zentren Köln
lfd. 
Nr.
Träger/ 
Einrichtung/
Stadtbezirk
Orga.-
struktur Zielgruppe Vernetzungen, 
Projekte, Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler/
Honorarkräfte
 Ehrenamtler
Angebote 
wöchentlich 
Empowerment/ 
Mutter-
sprachliche 
Angebote
Angebote 
wöchentlich 
Bildung/  
Integration
Angebote  
wöchentlich Kultur/ 
Freizeit
Kategorie
Förder-
betrag 
in Euro
1
 Afrikanische 
Gemeinde Köln 
e.V., Weinsberg-
straße 190, 
50825 Köln,  
Stadtbezirk  4
e.V.
Familien, Geflüchtete, 
Alleinerziehende, 
Jugendliche mit 
Migrationshintergrund u.a. 
aus DR Kongo, 
Kongo/Brazzavile, Angola, 
Togo 
2 AK, 
      5 Kooperationen 
davon 1 mit Vertrag,
 Drittmittel ja
1 HA
     3 NA
9 EA
kleineres Zentrum
3.400,-
2
Aktion 
Nachbarschaft 
e.V., Ossendorfer 
Weg 1,
 50827 Köln, 
Stadtbezirk 4
e.V.
Alleinerziehende, Familien, 
Kinder, Jugendliche mit 
und ohne 
Migrationshintergrund 
4 AK,
5 Kooperationen davon   
2 mit Vertrag,  
 2 Projekte/   Drittmittel 
ja
11 HA
 9 NA
28 EA
größeres Zentrum 
15.133,-
3
Deutsch-
Afrikanische 
Kooperation-
DAKO e.V., 
Melchiorstraße 3, 
50670 Köln, 
Stadtbezirk 1
e.V.
Familien, Frauen, 
Geflüchtete, Jugendliche 
mit Migrationshintergrund 
aus 15 afrikanischen 
Ländern u.a. aus 
Kamerun, Kenia, 
Äthiopien, Nigeria, Sudan
1 AK,
5 Kooperationen davon 
2 mit Vertrag,
      1 Projekt/ Drittmittel 
ja
      0 HA 
         0 NA
5 EA
kleineres Zentrum
3.400,-
4
Migrafrica-Verein 
für junge 
afrikanische und 
andere Diaspora 
e.V. (VJAAD), 
Braunstraße 21, 
50933 Köln, 
Stadtbezirk 3
e.V.
Menschen mit und ohne 
Flucht- und 
Migrationsgeschichte, 
Ehren- und Hauptamtliche 
in der Integrationsarbeit, 
migrantische 
Organisationen
1 AK,
21 Kooperationen 
davon 3 mit Vertrag,
 7 Projekte/
Drittmittel ja
14 HA 
          9 NA
6 EA
größeres Zentrum 
15.133,-
37.066,-
Angebote in allen Bereichen mit 19,5 Wo/Std. z.B. 
Infoveranstaltungen zum deutschen Bildungssystem, Nachhilfe in 
der Muttersprache Französisch, Kommunikationstraining, 
Trommelworkshops in Kooperation mit Schulen 
Angebote in allen Bereichen mit 55 Wo/Std., z.B.  Türkische 
Frauengruppe, Nachhilfe, Fahrradwerkstatt, 
Selbstbehauptungskurse für Kinder,Jugendliche, Frauen
Angebote in allen Bereichen mit 13,5 Wo/Std.,  z.B. Coaching Cafe 
für Familien, Fahrrad- u. Schwimmkurse für Frauen, Interkulturelle 
Eltern-Kind-Gruppe
Angebote in allen Bereichen mit 291 Std./Wo, z.B. 
Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete, Qualifizierung z.B. 
gewaltfreie Kommunikation, Projektarbeit für Mos,Theaterworkshops 
für internationale Förderklassen
Gesamt
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (4)

21.04.2020 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0887/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.04.2020
Erstellt
17.03.2020 16:31