0887/2020
Verteilung der Mittel zur Förderung von neuen Interkulturellen Zentren und die Verwendung des übergreifenden Budgets für Interkulturelle Zentren Köln für das Haushaltsjahr 2020
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Beschlussvorlage Rat
7593 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 0887/2020 Freigabedatum 07.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Mittel zur Förderung von neuen Interkulturellen Zentren und die Verwendung des übergreifenden Budgets für Interkulturelle Zentren Köln für das Haushaltsjahr 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung über die Verwendung der Haushaltsmit- tel in Höhe von weiteren 3 7.066,-€ für die Zentrenförderung gemäß Anlage 1, vorbehaltlich der Anerkennung dieser Zentren durch den Ausschuss Soziales und Senioren und über das übergreifende Budget in Höhe von 10.000,-€. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soz ialleistungen und Diversity, in Zeile 15, Transferleistungen zur Verfügung. Integrationsrat 21.04.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 47.066,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Verfahren: Zugewiesene Haushaltsmittel für den Integrationsrat Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln, in der Fassung der 13. Satzung zur Änderung der Hauptsat- zung der Stadt Köln vom 13. Oktober 2014, weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati- ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend. Verteilung der Mittel zur Förderung von neuen Interkulturellen Zentren 2020 Im Haushaltsplan 2020 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hil- fen, in Zeile 15, Transferleistungen stehen noch Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von insgesamt 83.900,- € zur Verfügung. Der Rat hat am 26.09.2019 die neue Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Absatz) festgelegt, dass nur anerkann- te Zentren eine Förderung erhalten. 3 Im ersten Quartal 2020 konnten vier neue Träger erfolgreich als Interkulturelle Zentren geprüft wer- den. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren zur Vorlagennummer 0877/2020 wurden die Afrikanische Gemeinde Köln e.V., Aktion Nachbarschaft e.V., Dako e.V. und Migrafrica als Interkulturelle Zentren Köln anerkannt. Alle vier Akteure haben auch einen Antrag auf Förderung für 2020 gestellt. Eine Voraussetzung zur Förderung ist außerdem, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet sowie einen Eigenanteil. Die vier neuen Interkulturellen Zentren belegten den Zuschussbedarf durch ihre Kostenpläne. Sie können mit einem Festbetrag für acht Monate (Mai – Dezember 2020), abhängig von ihrer Einstufung in der jeweiligen Kategorie, gefördert werden. Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der Angebote der Einrichtungen nach den festgelegten Kriterien erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kri- terien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurtei- lung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass zwei Träger als kleinere Zentren und zwei Träger als größere Zentren eingestuft werden können. (Siehe auch Anlage 1) So ergibt sich für das Jahr 2020 folgende zusätzliche Verteilung der Mittel für neu anerkannte Zen- tren: Kategorie Jährliche Pauschale/Zentrum in € Pauschale für 8 Monate pro Träger in € Anzahl Gesamt in € Kleinere 5.100,00 3.400,00 2 6.800,00 Mittlere 10.100,00 0 Größere 22.700,00 15.133,00 2 30.266,00 Gesamt 37.066,00 Verwendung des übergreifenden Budgets Interkulturelle Zentren Köln In der aktuellen Richtlinie wurde unter Punkt 6., Seite 9 die Verwendung des übergreifenden Budgets für die Förderung der Fachlichkeit und der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit festgeschrieben. In 2020 stehen den Interkulturellen Zentren erstmalig diese gemeinsamen Mittel zur Verfügung. Am 04.03.2020 hat der Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren einstimmig vorgeschlagen, das über- greifende Budget wie folgt zu verwenden: Übergreifendes Budget 2020 Verwendung in € a) Bustour 2.000,00 b) Öffentlichkeitsarbeit 2.500,00 c) Fortbildung 5.500,00 Gesamt 10.000,00 Erläuterungen: a) In 2017 haben die Interkulturellen Zentren eine Busrundfahrt gemeinsam organisiert, im Rah- men derer Zentren im gesamten Stadtgebiet besucht wurden. Bei jedem Halt hat der jeweilige Träger eine Aktion oder eine Präsentation durchgeführt. Dies zeigte sich als eine sehr anspre- chende Aktion, die großen Anklang bei Bürger*innen, Lokalpolitiker*innen sowie Sponsoren gefunden hat. Die Zentren möchten dies gerne in 2020, nach der Kommunalwahl, wiederho- len. 4 b) Die Zentren benötigen gemeinsame Werbematerialien und es besteht der Wunsch nach ei- nem gemeinsamen Onlineauftritt. c) Die Zentren haben einen gemeinsamen Fortbildungsbedarf. Sie benötigen Unterstützung bei ihrer Qualitätsentwicklung. Die Akteure haben zahlreiche Themen benannt, wie z.B. Fallsup- ervision, Datenschutz und Präsentation in sozialen Medien. Die Verwaltung koordiniert richtliniengemäß gemeinsam mit den Zentren die konkreten Inhalte und Aufträge aus dem übergreifenden Budget. Ab dem Haushaltsjahr 2021 wird die Verwaltung dieses Budget weiterhin in Abstimmung mit den In- terkulturellen Zentren als laufendes Geschäft der Verwaltung verausgaben. Finanzen 2020: Das Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren beträgt für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 682.000,-€. So bleiben für das Jahr 2020 noch folgende Mittel ggf. zur Förderung von weiteren Trägern: Budget 2020 ge- samt in € 682.000,00 Verteilung an Bewilligt 26.03.2020 598.100,00 35 Zentren Gemäß dieser Vorlage für neue Zentren 37.066,00 4 Zentren Übergreifendes Budget 10.000,00 Ausgaben gesamt 645.166,00 Restmittel 2020 36.834,00 Die Verwaltung legt zur Verteilung der verbleibenden Mittel von 36.834,-€ eine oder mehrere weitere Beschlussvorlage(n) vor. Anlagen Anlage 1 Übersicht über die weitere Verteilung der Zentrenförderung
Anlage 1 Übersicht über die weitere Verteilung Zentrenförderung 2020
2628 Zeichen
Anlage 1 Weitere Verteilung Mittel 2020 Interkulturelle Zentren Köln
lfd.
Nr.
Träger/
Einrichtung/
Stadtbezirk
Orga.-
struktur Zielgruppe Vernetzungen,
Projekte, Drittmittel
Personal
Hauptamtler
Nebenamtler/
Honorarkräfte
Ehrenamtler
Angebote
wöchentlich
Empowerment/
Mutter-
sprachliche
Angebote
Angebote
wöchentlich
Bildung/
Integration
Angebote
wöchentlich Kultur/
Freizeit
Kategorie
Förder-
betrag
in Euro
1
Afrikanische
Gemeinde Köln
e.V., Weinsberg-
straße 190,
50825 Köln,
Stadtbezirk 4
e.V.
Familien, Geflüchtete,
Alleinerziehende,
Jugendliche mit
Migrationshintergrund u.a.
aus DR Kongo,
Kongo/Brazzavile, Angola,
Togo
2 AK,
5 Kooperationen
davon 1 mit Vertrag,
Drittmittel ja
1 HA
3 NA
9 EA
kleineres Zentrum
3.400,-
2
Aktion
Nachbarschaft
e.V., Ossendorfer
Weg 1,
50827 Köln,
Stadtbezirk 4
e.V.
Alleinerziehende, Familien,
Kinder, Jugendliche mit
und ohne
Migrationshintergrund
4 AK,
5 Kooperationen davon
2 mit Vertrag,
2 Projekte/ Drittmittel
ja
11 HA
9 NA
28 EA
größeres Zentrum
15.133,-
3
Deutsch-
Afrikanische
Kooperation-
DAKO e.V.,
Melchiorstraße 3,
50670 Köln,
Stadtbezirk 1
e.V.
Familien, Frauen,
Geflüchtete, Jugendliche
mit Migrationshintergrund
aus 15 afrikanischen
Ländern u.a. aus
Kamerun, Kenia,
Äthiopien, Nigeria, Sudan
1 AK,
5 Kooperationen davon
2 mit Vertrag,
1 Projekt/ Drittmittel
ja
0 HA
0 NA
5 EA
kleineres Zentrum
3.400,-
4
Migrafrica-Verein
für junge
afrikanische und
andere Diaspora
e.V. (VJAAD),
Braunstraße 21,
50933 Köln,
Stadtbezirk 3
e.V.
Menschen mit und ohne
Flucht- und
Migrationsgeschichte,
Ehren- und Hauptamtliche
in der Integrationsarbeit,
migrantische
Organisationen
1 AK,
21 Kooperationen
davon 3 mit Vertrag,
7 Projekte/
Drittmittel ja
14 HA
9 NA
6 EA
größeres Zentrum
15.133,-
37.066,-
Angebote in allen Bereichen mit 19,5 Wo/Std. z.B.
Infoveranstaltungen zum deutschen Bildungssystem, Nachhilfe in
der Muttersprache Französisch, Kommunikationstraining,
Trommelworkshops in Kooperation mit Schulen
Angebote in allen Bereichen mit 55 Wo/Std., z.B. Türkische
Frauengruppe, Nachhilfe, Fahrradwerkstatt,
Selbstbehauptungskurse für Kinder,Jugendliche, Frauen
Angebote in allen Bereichen mit 13,5 Wo/Std., z.B. Coaching Cafe
für Familien, Fahrrad- u. Schwimmkurse für Frauen, Interkulturelle
Eltern-Kind-Gruppe
Angebote in allen Bereichen mit 291 Std./Wo, z.B.
Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete, Qualifizierung z.B.
gewaltfreie Kommunikation, Projektarbeit für Mos,Theaterworkshops
für internationale Förderklassen
Gesamt
Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0887/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.04.2020
- Erstellt
- 17.03.2020 16:31