V/0045/2019/1
Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung
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Anlage 1 - Vergaberichtlinien
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- Amt für Immobilienmanagement -
R i c h t l i n i e n
für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung
der Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom 13.02.2019)
Grundlagen:
Die Stadt Münster betreibt aktive Wohnungsbaupoliti k, um langfristige, strategische Stadt-
entwicklungsziele zu verfolgen:
- Münster als attraktiven Lebensstandort mit zufrie dener und wirtschaftlich gut ge-
stellter Bürgerschaft im demographischem Gleichgewicht erhalten;
- Verkehrsprobleme durch Pendlertum Stadt-Umland re duzieren;
- die Zersiedlung der Landschaft vermeiden.
Für die Bereitstellung von Eigenheimbaugebieten ent wickelt die Stadt Münster daher nach
den Vorgaben des Handlungsprogramms Wohnen neue Woh nbaugebiete auf städtischen
Eigentumsflächen. Breiten Kreisen der Bevölkerung s oll damit die Möglichkeit gegeben wer-
den, Wohneigentum zu schaffen und qualitätvoll in Münster zu wohnen.
Die Vergabe städtischer Baugrundstücke unterliegt n ach dem Grundsatzbeschluss des Ra-
tes vom 14.11.2001 den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Für jedes neue
Wohnbaugebiet kann das zuständige Gremium des Rates der Stadt Münster einen Be-
schluss über die in einem „Ausschreibungs- und Gebo tsverfahren“ zu vergebenden Bau-
grundstücke treffen. Darüber hinaus legt er die Gru ndstücke fest, die im Vergabeteil der be-
sonderen Förderung der Eigentumsbildung durch vergü nstigte Preise sowie eine bevorzugte
Vergabe an münstersche Familien mit Normaleinkommen dienen. Weiterhin legt das zu-
ständige Gremium des Rates der Stadt Münster den Ba sispreis und die angrenzenden
Stadtteile fest.
Die folgenden Vergaberichtlinien sind die transpare nten und einheitlichen Maßgaben für das
Vergabeverfahren von Grundstücken im Förderwege.
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I. Stichtagsregelung
Die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen der Bewerber, wie sie an dem
festgelegten Stichtag nachgewiesen werden, sind maßgeblich für das gesamte Verfah-
ren.
II. Vergabe nach Bewerbergruppen
Die Zuordnung der Bewerber erfolgt in zwei Gruppen:
Bewerbergruppe 1: Haushalte deren Einkommen die Einkommensgrenze des
sozialen Wohnungsbaus (§ 13 Abs. 1 des Gesetzes zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW (WFNG-
NRW) um bis zu 30 % überschreitet.
Anteil: ca. 70% der Grundstücke des jeweiligen Gr und-
stückskontingents
Bewerbergruppe 2: Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze de s
sozialen Wohnungsbaus (§ 13 Abs. 1 des Gesetzes zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW (WFNG-
NRW) um mehr als 30 % überschreitet.
Anteil: ca. 30% der Grundstücke des jeweiligen Gr und-
stückskontingents
Für die Einkommensberechnung sind die §§ 13 bis 15 WFNG-NRW maßgeblich.
In Abweichung von § 15 Abs. 1 Satz 1 bis 7 WFNG wird grundsätzlich das Ein-
kommen der letzten 12 Monate vor dem Stichtag, bei Selbständigen und Freiberuf-
lern das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Kalenderjahre vor dem Stich-
tag zugrunde gelegt.
Die angegebenen Anteilverhältnisse der einzelnen Bewerbergruppen sind als Richtgrö-
ßen zu verstehen; situationsbedingte Anteilsverschi ebungen sind mit Zustimmung des
zuständigen Gremiums des Rates der Stadt Münster möglich.
III. Bewerberauswahl
Innerhalb der jeweiligen Bewerbergruppe richtet sic h die Reihenfolge der Vergabe der
Grundstücke nach der durch die jeweiligen Bewerber erreichten Punktzahl, die auf der
Grundlage folgender persönlichen Merkmale ermittelt wird:
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A. Lebensschwerpunkt / Wohnverhältnisse
1. Aufgabe einer im sozialen Wohnungsbau geförderte n Woh-
nung in Münster, sofern die Wohnung den Bindungen des sozi-
alen Wohnungsbaus noch mindestens 3 Jahre unterliegt 6 Punkte
- Zu Ziffer 1:
Nachweis durch das Amt für Wohnungswesen und Quart iers-
entwicklung
2. Hauptwohnung oder alleinige Wohnung der Bewerber in Müns-
ter 10 Punkte
- Zu Ziffer 2:
Nachweis durch eine Haushaltsbescheinigung der
zuständigen Meldebehörde, die nicht älter als 6 Monate ist
3. Arbeitsplatz der Bewerber in Münster (einschließlich Elternzeit
oder Home-Office ) 11 Punkte
- Zu Ziffer 3:
Nachweis der Elternzeit oder des Home-Office durch den
Arbeitgeber ; der Anteil des Home-Office muss vom Arbeit-
geber mit mindestens 50 % bescheinigt werden
4. Wohnung und/oder Arbeitsplatz der Bewerber im se lben oder
angrenzenden Stadtteil wie das zu vergebende Baugrundstück 6 Punkte
5. Vorhandene Wohnung ist nicht familiengerecht (Zi mmerzahl
geringer als Personenzahl) 7 Punkte
6. Freiwillige Tätigkeiten der Bewerber in einer al lgemein aner-
kannten Organisation im Bereich Soziales, Kultur, B ildung,
Sport, Hilfs-/Rettungsdienst, Kirche, Politik im se lben oder an-
grenzenden Stadtteil seit mehr als 3 Jahren mit ein em Zeitauf-
wand von mindestens 150 Stunden p.a. 7 10 Punkte
- Zu Ziffer 6:
Nachweis durch Bescheinigung der Organisation
B. Kinder
Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres (durch ä rztliches At-
test bis zum Stichtag nachgewiesene Schwangerschaft en werden
berücksichtigt) und pflegebedürftige Kinder (im Sin ne des Pflege-
Versicherungsgesetzes), soweit sie im Haushalt der Bewerber le-
ben:
je Kind 15 Punkte
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Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung d es
27. Lebensjahres, die im Haushalt der Bewerber lebe n und nicht
pflegebedürftig sind
je Kind 6 Punkte
- Nachweis Kinder durch Haushaltsbescheinigung (s. Ziffer 2)
C. Behinderungen und gesundheitliche Beeinträchtig ungen
Für schwerbehinderte Familienmitglieder (im Sinne d es Schwer-
behindertenrechts des Sozialgesetzbuches IX), die am Stichtag im
gemeinsamen Haushalt leben mit einem Grad der Behinderung:
ab 70 7 Punkte
ab 70
und dem amtlichen Vermerk ‘G’ (= Gehbehinderung) im
Schwerbehindertenausweis 9 Punkte
ab 80
und dem amtlichen Vermerk ‘aG’ (= außergewöhnliche Gehbe-
hinderung) oder ‘H’ (= Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenaus-
weis 12 Punkte
ab 100 15 Punkte
oder alternativ (der höhere Punktwert ist anzusetzen)
Für pflegebedürftige Familienmitglieder (im Sinne d es Pflege-
Versicherungsgesetzes) im gemeinsamen Haushalt bei einer Zu-
ordnung der Pflegebedürftigkeit:
in Pflegegrad 1 3 Punkte
in Pflegegrad 2 6 Punkte
in Pflegegrad 3 9 Punkte
in Pflegegrad 4 12 Punkte
in Pflegegrad 5 15 Punkte
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IV. Kaufpreis
1. Basispreis
Für die städt. Baugrundstücke setzt das zuständige Gremium des Rates der Stadt
Münster vor der Vergabe für die einzelnen zusammenh ängenden Baugebiete den Ba-
sispreis fest.
Für die Bewerbergruppe 1 gilt der durch das zuständ ige Gremium festgesetzte jeweili-
ge Basispreis.
2. Ermäßigungen bzw. Erhöhungen
Kinderermäßigung:
Haushalte der Bewerbergruppe 1 erhalten für jedes i m gemeinsamen Haushalt leben-
de Kind (vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie pflegebedürftige bzw. schwerbe-
hinderte Kinder) einen Preisnachlass von 3.000,- € auf den Basispreis.
Erhöhungen:
Auf den Basispreis werden für die Haushalte der Bew erbergruppe 2 folgende Auf-
schläge vorgenommen:
Überschreitung der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG-NRW
a) von mehr als 30,00 – 80,00 %: Basispreis + 10 %
b) von mehr als 80,00 – 120,00 %: Basispreis + 1 5 %
c) von mehr als 120,00 – 160,00 %: Basispreis + 20 %
d) von mehr als 160,00 %: Basisprei s + 25 %
V. Erbbaurecht
Haushalten, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1
WFNG-NRW liegt, kann in besonderen Härtefällen auf Beschluss des zuständigen
Gremiums ein Erbbaurecht eingeräumt werden. Die Lau fzeit des Erbbaurechts beträgt
in der Regel 99 Jahre. Der Erbbauzins beträgt 4% des BasisKauf preises (lt. Ziffer IV. 1).
Eine Wertsicherungsklausel ist zu vereinbaren. Diese Haushalte der Bewerbergruppe
1 erhalten für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vert ragsabschluss einen (auf den
Ersterwerb beschränkten) Preisnachlass auf den zu z ahlenden Erbbauzins in Hö-
he von jährlich 300,-€ für jedes im gemeinsamen Hau shalt lebende Kind (vor Voll-
endung des 18. Lebensjahres sowie pflegebedürftige bzw. schwerbehinderte Kin-
der). Sind diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Vergabe erfüllt, gilt der
Preisnachlass für den gesamten Anspruchszeitraum.
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VI. Berücksichtigung von Bewerbern mit vorhandenem Grundeigentum
Eine generelle Veräußerung vorhandenen Grundeigentu ms wird nicht verlangt. Der
Bewerber ist verpflichtet, genaue Auskünfte über vo rhandenes Grundeigentum zu ge-
ben.
Der Bruttomietwert bzw. der Pachtwert des Grundeige ntums ist dem Familieneinkom-
men hinzuzurechnen.
Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein städ t. Baugrundstück erhalten haben,
können nicht mehr an einer Grundstücksvergabe teilnehmen.
VII. 1. Bauverpflichtung
Die Erwerber haben mit der Bebauung des Grundstücks innerhalb von 2 Jahren nach
Vertragsabschluss zu beginnen. Eine Verlängerung is t in Ausnahmefällen möglich. Bei
Nichteinhaltung der Bauverpflichtung hat die Stadt Münster das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
2. Bewerber die ihre Bauverpflichtung offensichtlich nicht erfüllen können
Von der Bereitstellung eines Grundstücks wird abges ehen, wenn die finanzielle
Belastung aus der Realisierung des Gesamtvorhabens (Grunderwerb, Hausbau,
Nebenkosten) die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Haushalts gefährdet. Davon
ist bei den Haushalten auszugehen, die die Einkomme nsgrenze des § 13 Abs. 1
WFNG-NRW um mehr als 30 % unterschreiten. Dieses gi lt nicht, wenn sie
nachweisen, dass sie über erhebliches Eigenkapital verfügen bzw. erhebliche
Selbsthilfeleistungen erbringen können, so dass sie die Bauverpflichtung nach Ziffer
VII. 1. dieser Richtlinien offensichtlich erfüllen können.
Sofern im Rahmen der Einkommensprüfung im Amt für W ohnungswesen bei einem
Haushalt, der die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG-NRW um weniger als 30
% unterschreitet, Tatsachen bekannt werden, die Bed enken an der Erfüllung der Bau-
verpflichtung nach Ziffer VII. 1. begründen, kann d er Haushalt ebenfalls vom Vergabe-
verfahren ausgeschlossen werden, es sei denn er kan n belegen, dass die Bedenken
unbegründet sind.
VIII. Rückzahlung des Förderbetrages bei vertragswidriger Nutzung der Kauf-
grundstücke
Die Käufer müssen das auf dem Baugrundstück erricht ete Gebäude für einen Zeit-
raum von 10 Jahren selbst bewohnen. Wird das Gebäude innerhalb dieses Zeitraumes
verkauft, vermietet (mit Ausnahme einer Einliegerwohnung) oder wird daran ein grund-
stücksgleiches Recht eingeräumt, wird zugunsten der Stadt Münster die Rückzahlung
des Förderbetrages zeitanteilig fällig.
Gleiches gilt bei der Bildung von Wohnungseigentum (nach dem Wohnungseigen-
tumsgesetz).
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Der rückzuzahlende Förderbetrag wird wie folgt ermittelt:
Differenz zwischen dem Basispreis zzgl. 25 % Aufsc hlag und dem vom Käufer tat-
sächlich gezahlten Kaufpreis. Dieser Differenzbetra g ermäßigt sich für jedes volle
abgelaufene Jahr ab Bezug des Bauwerkes um je 1/10.
IX. Ausschluss vom Verfahren/Vertragsstrafe bei fa lschen Angaben
Macht der Bewerber oder der Partner falsche Angaben, kann die Bewerbung vom Ver-
fahren ausgeschlossen werden. Haben falsche Angaben der Bewerber zu der Vergabe
eines Grundstücks geführt, ist an die Stadt Münster eine Vertragsstrafe in Höhe von
25 % des Basispreises zu zahlen.
Hat der Bewerber ein Grundstücksangebot angenommen, kann ihm kein weiteres
Grundstück angeboten werden.
X. Ausnahmeregelung
Das zuständige Gremium des Rates der Stadt Münster kann im Rahmen seiner Zu-
ständigkeiten in besonderen Fällen von den Richtlinien abweichen.
Anlage 2 - A-R_0064_2017
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0064/2017
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Freiwillige Feuerwehr Münster
fördern durch bezahlbares Wohnen
für Einsatzkräfte
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei der Vergabe von städtischen
Grundstücken, die für Wohnbauzwecke vorgesehen werden, die aktive Tätigkeit in einem
Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Münster besonders berücksichtigt werden kann.
2. Eine dahingehende Überarbeitung der Vergaberichtlinien für städtische Wohnbaugrund-
stücke in Münster soll geprüft und den zuständigen Gremien ein Vorschlag zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt werden.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt zu prüfen, ob beim Bau neuer Feuerwehrgeräte-
häuser mehr Wohnungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr geschaffen werden
können.
Begründung:
Die angespannte Wohnsituation in Münster, sei es zur Miete oder als Eigentum, trifft auch Men-
schen, die im Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und einer standortnahen
Wohnlage bedürfen, um im Einsatzfall über kurze Anfahrtszeiten die Funktionsfähigkeit des
Brandschutzes, des Rettungsdienstes und der Gefahrenabwehr im Rahmen des Katastrophen-
schutzes für die Stadt Münster sicherzustellen.
Zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr in
Münster ist eine Unterstützung der mit hohem zeitlichen und physischem Einsatz engagierten
Feuerwehrleute und ihrer Familien beim Erwerb von Wohneigentum daher im Sinne der Stadt-
gesellschaft. Dies gilt besonders für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr in den Außen-
stadtteilen, die oft als Erste am Einsatzgeschehen in diesen Stadtteilen sind. Aber auch in der
Innenstadt ist - bezahlbares - Wohnen in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses unabdingbare
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der ehrenamtlichen Löschzüge.
Eine aktuelle und naheliegende Möglichkeit für ein standortnahes Grundstück bietet das stadt-
eigene Gelände des alten Feuerwehrgerätehauses in Handorf. Nach Umzug der Feuerwehr an
12.09.2017
2
die Hobbeltstraße kann dieses für eine Wohnbebauung vorgesehen werden, sofern andere Inte-
ressen des Gemeinbedarfs (z. B. KiTa, Flüchtlingsunterkunft, Sport) dem nicht entgegenstehen.
Beim Bau neuer Feuerwehrgerätehäuser wird bislang jeweils eine Wohnung für den Gerätewart
des jeweiligen Löschzuges vorgesehen. Es liegt nahe zu prüfen, ob im Rahmen der Neubaumaß-
nahmen weiterer Wohnraum für Mitglieder des örtlichen Löschzuges geschaffen werden kann.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0045/2019/1 V/0045/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung Beratungsfolge 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.02.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbil- dung werden wie in Anlage 1 gekennzeichnet geändert. II. Finanzielle Auswirkungen: Es fallen keine Kosten oder Folgekosten an. Begründung: Mit der Vorlage V/0045/2019 schlägt die Verwaltung vor, die Richtlinien für die Vergabe städt. Einfa- milienhausgrundstücke geringfügig zu ändern. Im Ergebnis verspricht sich die Verwaltung von der vorgeschlagenen Änderung eine weitere Beschleunigung des Vergabeverfahrens und einen zügige- ren Verkauf der Baugrundstücke an interessierte Familien. Im Zuge der Änderung der Vergaberichtli- nien sollten auch geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanage- ment am 06.02.2019 wurde die Vorlage ohne Beschlussempfehlung in den Haupt- und Finanzaus- schuss geschoben. Die CDU-Fraktion beantragte, die bei dem Kriterium „Arbeitsplatz in Münster“ vorgenommene Ergänzung der Vergaberichtlinien um einen „Home-Office-Arbeitsplatz“ zu streichen. Der ALWF stimmte diesem Antrag einstimmig zu. Die SPD-Fraktion stellte einen Änderungsantrag, wonach die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt werden solle, dass die aktive Tätigkeit in einem Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Münster bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden kann. Eine so geänderte Vorlage solle dem HA/Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Darüber hinaus sprach sich der ALWF dafür aus, neben dem Verkauf der Grundstücke auch die Vergabe von Erbbaurechten zu ermöglichen. Amt für Immobilienmanagement 12.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hengstmann Telefon: 492-2366 Hengstmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0045/2019/1 Mit dieser Ergänzungsvorlage greift die Verwaltung die Änderungsanträge teilweise auf und schlägt vor, die Vergaberichtlinien in den Punkten A. 6. „Freiwillige Tätigkeiten“ und V. „Erbbaurecht“ zu än- dern und die Regelung zum Home-Office im Punkt A. 3. „Arbeitsplatz der Bewerber in Münster“ zu streichen. Freiwillige Tätigkeiten der Bewerber Die Anerkennung von freiwilligen Tätigkeiten im Rahmen der Vergabe geht zurück auf eine Änderung der Vergaberichtlinien im Jahr 2003. Damit sollte das Ziel verfolgt werden, freiwillige, ortsteilbezogene Tätigkeiten zu unterstützen und zu fördern. Von der Neuregelung sollten Bewerber profitieren, die eine freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannten Organisation im Bereich Soziales, Kultur, Bil- dung, Sport, Hilfs-/Rettungsdienst, Kirche, Politik im selben oder angrenzenden Stadtteil seit mehr als 3 Jahren mit einem Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden p. a. leisten. Hier sind auch Bewerber mit einer aktiven Tätigkeit in einem Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Münster inbegriffen. Ob und inwieweit das Engagement in einem Löschzug der freiwilligen Feuerwehr Münster darüber hinausgehend gefördert werden kann, soll im Rahmen einer gesonderten Vorlage dargestellt werden (s.a. Antrag A-R/0064/2017). Arbeitsplatz der Bewerber Gemäß Änderungsantrag zur Vorlage V/0045/2019 im ALWF hat die Verwaltung die Regelung zum Home-Office aus den beigefügten Vergaberichtlinien herausgestrichen. Erbbaurecht Die Verwaltung erarbeitet derzeit Vorschläge zur Vergabe von Grundstücken unter besonderer Be- rücksichtigung von Erbbaurechten, die den politischen Gremien in einer der nächsten Sitzungen vor- gelegt werden. Eine Änderung der Vergaberichtlinien im Punkt V. „Erbbaurecht“ erfolgt bis dahin inso- fern als dass nicht mehr nur „besondere Härtefälle“ der Bewerbergruppe 1, sondern alle Haushalte ein Erbbaurecht erhalten können. Die Berechnung des Erbbauzinses erfolgt auf der Basis des rech- nerisch ermittelten, individuellen Kaufpreises, so dass Kinderermäßigungen für die Bewerbergruppe 1 und Zuschläge für die Bewerbergruppe 2 berücksichtigt werden. I. V. gez. Peck Anlagen: - Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (geänderte Fassung) - Antrag A-R/0064/2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 9
- Hobbeltstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0045/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37