V/0608/2005
Bebauungsplan Nr. 463 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Stellungnahmen
7383 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 608/20005 Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes de s Bebauungsplanes Nr. 463 wurden fol- gende Stellungnahmen abgegeben: 1. Die IHK Nord Westfalen regt an, in den Baufelder n unmittelbar östlich der Münsterstraße die Gewerbegebiete so zu gliedern, dass nur die Abstandsklassen I bis VI statt I bis VII unzulässig sind. Begründet wird diese Anregung damit, dass die ser Bereich für die Ansiedlung von Auto- häusern prädestiniert sei. Kfz-Einzelhandelsbetrieb e seien in der Regel mit Reparaturwerk- stätten verbunden, die gem. Abstandsliste der Absta ndsklasse VII zuzuordnen sind. Derartige Nutzungen wären demnach nur über die Ausnahmeregelung gem. textlicher Festsetzung Nr. 2 zulässig. Stellungnahme der Verwaltung: Die Gliederung der Gewerbegebiete nach unzulässigen Abstandsklassen wurde unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Immissionsschutzes i n Abstimmung mit dem staatlichen Amt für Umweltschutz vorgenommen. Insbesondere nörd lich und südlich des Plangebietes grenzen schutzbedürftige Nutzungen an. Analog zu de n Strukturen des vis-a-vis gelegenen Gewerbegebietes „Windmühle“ ist mit einem hohen Ant eil an Betriebsleiterwohnungen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist die getroffene Gliederung sachgerecht. Eine Zulässigkeit von Autohäusern mit Reparaturwerkstatt ist – wie de r Eingeber korrekt ausführt – über die ge- troffene Ausnahmeregelung unter Wahrung der Immissionsschutzbelange gewährleistet. Der Stellungnahme der IHK Nord Westfalen sollte dah er nicht gefolgt werden (Beschlussvor- schlag 1.1). 2. Das Forstamt Münster weist darauf hin, dass vorh andene Heckenbestände mit Waldcharakter überplant werden. Dafür müsse Ausgleich im Verhältn is 2:1 geschaffen werden. Lage und Zeitpunkt der Ersatzaufforstungen seien dem Forstamt entsprechend nachzuweisen. Stellungnahme der Verwaltung: Es werden insgesamt ca. 1.310 qm Heckenfläche über plant. Entsprechend der dem Bebau- ungsplan zu Grunde liegenden Ausgleichskonzeption s ollen auf den benannten Ausgleichsflä- chen Feldhecken in einer Größenordnung von insgesam t 2.670 qm neu angelegt werden. Der Realisierungszeitpunkt, der zurzeit noch nicht fest steht, wird dem Forstamt durch das ausfüh- rende Fachamt entsprechend mitgeteilt. Der Stellungnahme des Forstamtes ist also bereits e ntsprochen. Ein Beschlussvorschlag er- übrigt sich. 3. Die Stadtwerke Münster bitten darum, die drei im Bebauungsplan durch entsprechende Sym- bole gekennzeichneten Bereiche für Trafostandorte durch flächenhafte Festsetzungen exakt festzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Erfahrungsgemäß ergeben sich durch noch nicht fests tehende Grundstücksteilungen bei der Planumsetzung geringfügige Abweichungen zwischen de n geplanten und später realisierten Trafostationen. Da gemäß Baunutzungsverordnung Traf ostationen in Baugebieten als Neben- anlagen ohnehin generell zulässig sind, ist eine ex akte Flächenzuweisung unter den vorge- nannten Flexibilisierungsgesichtspunkten weder zwec kmäßig noch erforderlich. Aus stadtge- stalterischer Sicht wünschenswert ist des Weiteren eine Integration in künftige Hauptgebäude. Gem. textlicher Festsetzung Nr. 8 dürfen Nebenanlag en nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. - 2 - Der Stellungnahme der Stadtwerke Münster sollte dah er nicht gefolgt werden (Beschlussvor- schlag 1.2). 4. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen n immt wie folgt Stellung: 4.1 Die bestehende Zufahrt zum Gartenbauzentrum der Landwirtschaftskammer grenzt unmittel- bar südlich an das Plangebiet an. In Folge der gepl anten Querschnittsgestaltung der Münster- straße (Neuanlage von Abbiegespuren) muss sicherges tellt sein, dass es nicht zu Beeinträch- tigungen der Erschließungsfunktion für die Gartenba uschule kommt. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, Einzelheiten der späteren Ausbauplan ung der Münsterstraße zum gegebenen Zeitpunkt mit dem Gartenbauzentrum bzw. der Landwirtschaftskammer abzustimmen. 4.2 In der Vergangenheit habe es Probleme mit dem g eordneten Abfluss von Oberflächenwasser gegeben. Es muss sichergestellt sein, dass durch di e weitere Oberflächenversiegelung nicht eine Verschlechterung sondern eine Verbesserung der bestehenden Situation eintritt. 4.3 Da ein Teil des Unterrichts der Gartenbauschule im Freien stattfindet, sind Beeinträchtigungen durch in der Nachbarschaft entstehende, geräuschintensive Betriebe zu vermeiden. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 4.1: Auf Grundlage der geplanten Bebauungsplanfe stsetzungen ist im Grundsatz von kei- nen nachhaltigen verkehrlichen Beeinträchtigungen a uszugehen. Details der Aus- bauplanung sollten gemeinsam abgestimmt werden. Der Stellungnahme wird im Rahmen der Ausbauplanung entsprochen. Ein Be- schlussvorschlag erübrigt sich. Zu 4.2: Siehe Ausführungen unter Punkt 5 Der Stellungnahme ist also bereits entsprochen. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. Zu. 4.3: Durch die Gliederung der Gewerbegebiete na ch unzulässigen Abstandsklassen (hier unzulässig I bis VII) ist sichergestellt, dass Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. In den unmittelbar angrenzenden Gewerbegebieten sin d geräuschintensive Betriebe planungsrechtlich unzulässig. Der Stellungnahme ist also bereits entsprochen. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 5. Ein Eingeber betreibt am Alten Postweg eine Baum schule. Nach Fertigstellung des Gewerbe- gebietes Windmühle sei es schon mehrfach zu einer teilweisen Überflutung der Baumschulkul- turen gekommen, die es vor der Realisierung des Gewerbegebietes Windmühle nicht gegeben habe. Ursächlich für die Überflutungen sei das an dem Ein gebergrundstück vorbeiführende Fließge- wässer Nr. 3291.000.3, das im Oberlauf Bestandteil der Entwässerungskonzeption für das neu geplante Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße se i. Hierdurch sei absehbar, dass sich die Überflutungsgefahr für seine Grundstücke weiter ver schärfe. Auf die geplante Entwässerung über das vorgenannte Fließgewässer solle daher verzichtet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Das angesprochene Fließgewässer verläuft von Ost na ch West entlang der nördlichen Plan- gebietsgrenze. Es wird verknüpft mit zwei neu gepla nten offenen Regenwasserableitern (ent- - 3 - lang der Münsterstraße und innerhalb der ausgewiese nen Ausgleichsfläche), über die ca. 12 % der künftigen Gewerbeflächen entwässert werden. D ie übrigen 88 % werden über das ge- plante Kanalisationssystem dem bestehenden Regenrüc khaltebecken am Alten Postweg zu- geleitet, das in seiner Kapazität um fast 100 % ver größert werden soll. Das Fließgewässer wird also in seinem Oberlauf von einem großen Teil der heutigen natürlichen Abflüsse entlas- tet. Durch das vergrößerte Rückhaltevolumen des Regenrüc khaltebeckens Alter Postweg wird darüber hinaus die heutige maximale Einleitungsmeng e aus dem Regenrückhaltebecken in den Vorfluter (100 Liter pro Sekunde) auf weniger a ls die Hälfte reduziert. Durch die vorste- hend skizzierte Entwässerungskonzeption wird für di e Anlieger des Fließgewässers Nr. 3291.000.3 eine hinreichende Sicherheit vor Überflutungen vorgehalten. Der Stellungnahme sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.3).
Beschlussvorlage
3556 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463: Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg nicht gefolgt: 1.1 In den Baufeldern unmittelbar östlich der Münsterstraße die Gewerbegebiete so zu glie- dern, dass nur die Abstandsklassen I bis VI statt I bis VII unzulässig sind. (Anlage 1, Punkt 1) 1.2 Die drei im Bebauungsplan durch entsp rechende Symbole gekennzeichneten Bereiche für Trafostandorte durch flächenhafte Festsetzungen exakt festzulegen. (Anlage 1, Punkt 3) 1.3 Bei der Entwässerung des geplanten Gewerbegebietes auf das Fließgewässer Nr. 3291.000.3, welches im Oberlauf Bestandteil der Entwässerungskonzeption ist, zu ver- zichten. (Anlage 1, Punkt 5) 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463: Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münster- straße/ Grenkuhlenweg wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 463 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 463 treten die Bebauungspläne Nr. 307: Wol- beck- Gewerbegebiet „Windmühle“ (Münsterstraße/Goldbrink/Hofkamp/Alter Postweg) und Nr. 365: Wolbeck- Gewerbegebiet Windmühle II (Münsterstraße/Goldbrink/Hofkamp/Alter Post- weg), soweit sie von dem Bebauungsplan Nr. 463 überlagert werden, teilweise außer Kraft. Vorlagen-Nr.: V/0608/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter/Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 10.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Be- schlussvorschläge keine weiteren Kosten und keine zusätzlichen Folgekosten entstehen. Wie in der Vorlage Nr. 13/2005 erläutert, entstehen der Stadt Münster bei der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 463 Kosten, die zurzeit auf ca. 4,7 Mio. € geschätzt werden. Begründung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463 hat vom 18.04.2005 bis zum 18.05.2005 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stel- lungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.3 Be- schluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463 aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.3 nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Der Bebauungsplan Nr. 463 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 307 und Nr. 365. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes treten diese Pläne, soweit sie von dem neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
Anlage 3 - Plan
8019 Zeichen
GE II 0,8 1,6 u. AK I - V 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - VI 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - V 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - V 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - VII 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - VII 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - VII 0° - 25° gepl. spätere Anbindung GE II 0,8 1,6 u. AK I - VI 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - VII 0° - 25° GE II 0,8 1,6 u. AK I - VII 0° - 25° Fuß- und Radweg gepl. Bus- haltestelle geplanter Entwässerungsgraben geplanter Entwäserungsgraben Fuß- und Radweg AE GFL Privatweg Privatweg Kindertagesstätte Rosengarten vorh. Weg 110 kV- Leitung Schutzabstand Schutzabstand 19,0 19,0 Anpflanzungen nicht zulässig R10.0 Bahnstromleitung Anpflanzungen nicht zulässig R10.0 Bushaltestelle Bushaltestelle Bebauungsplan Nr. 463 Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Nr. 463 Wolbeck - Stadtplanungsamt Bebauungsplan Gewerbegebiet östlich der Wolbeck Kspl. Flur 2, Flur 19 1:1000 Gemarkung, Flur: Maßstab: Wolbeck Stadt Flur 1 Zeichenerklärung Münsterstraße / Grenkuhlenweg Grenkuhlenweg Festsetzungen des Bebauungsplanes Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Bauvorschriften Gewerbegebiete GE Betriebsarten der genannten Abstandsklassen unzulässig (siehe Abstandsliste zum Abstands- erlass vom 02.04.1998 - MBI.NW. 1998 S. 744) u.AK I - VI Grundflächenzahl Geschossflächenzahl 0,8 1,6 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Baugrenze Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze 0° - 25° Straßenverkehrsflächen Verkehr Verkehrsgrün Ver- und Entsorgung Elektrizität (Umspannstation) öffentliche Grünflächen Grünflächen Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Bäume zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L der Erschließungsträger E Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude) Sperrpfahl Bestandsangaben Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Nutzungsgrenze Baum Wohngebäude / öffentliches Gebäude Wirtschaftsgebäude Nachrichtliche Übernahme Grenze des Landschaftsplanes Werse (neu) Rechtsgrundlagen: §§ 1,2,3,8 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) m.W.v. 20.07.2004, in Verbin- dung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl.I S.132), § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung vom 01.0 3.2000 (GV.NRW. S.256) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW (GONW) in der Fassung vom 14.07. 1994 (GV.NW. S.666/ SGV.NW 2023) mit den dazu erlassenen Änderungen. Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Vergrößerungen oder Verklei- nerungen sind verboten und werden aufgrund des Urhebe r- schutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Plangrundlage Stand 11/2004 Der Rat der Stadt hat am 16.03.2005 gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 6 vom 08.04.2005 bekannt gemacht. Münster, 11.04.2005 Der Oberbürgermeister im Auftrag Hülk (L.S.) Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der B ekanntma- chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. Münster, 17.03.2005 Tegtmeier (L.S.) Dipl.-Ing. Tegtmeier Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Für die städtebauliche Planung. Münster, 21.03.2005 Schultheiß (L.S.) Karliczek Dipl.-Ing. Schultheiß Dr. Karliczek Stadtdirektor Ltd. Städt. Baudirektor Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom 18.04.2005 bis 18.05.2005 offengelegen. Münster, 23.05.2005 Der Oberbürgermeister im Auftrag Hülk (L.S.) Dieser Plan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GONW durch den Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen wo rden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer AE GFL Straßenbegrenzungslinie Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von Bäume (Standort vorgeschlagen) sonstigen Bepflanzungen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II I. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1. Im Einzelfall kann die festgesetzte Geschosszahl um ein Geschoss überschritten werden, wenn die Geschossflächenzahl eingehalten wird (§ 16 Abs. 6 i. V. m. § 20 BauNVO). 2. Gem. § 31 Abs. 1 BauGB sind ausnahmsweise Betrieb e der jeweils nächstniedrigen Abstandsklasse zugelassen, wenn der Immissions- schutz sichergestellt ist. 3. In den GE-Gebieten, in denen Betriebsarten der Ab standsklassen I – V unzulässig sind (u. AK I – V), sind Nutzungen i. S. d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Betriebsleiterwohnungen) unzulässig. 4. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsflächen vo n maximal 250 m² Verkaufsfläche als untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebe- triebes, wenn die vertriebenen Waren in einem räuml ich- funktionalen Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück ausgeübt en Produk- tion und/ oder Dienstleistung stehen, sowie Einzelh andel mit Kraft- fahrzeugen und Zubehör (§ 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO). 5. Auf privaten Stellplatzflächen ist je 6 Stellplät ze ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm zu pflan- zen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ers etzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a + b BauGB). 6. Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind m it standortge- rechten heimischen Flurgehölzen (z. B. Hainbuche, H aselnuss, Ho- lunder, Heckenrose, Schneeball) vollflächig zu begr ünen und dauer- haft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Ab s. 1 Nr. 25 a + b BauGB). 7. Die Gewerbegrundstücke sind entlang der Straßenbe grenzungslinie in mindestens 1,50 m Tiefe mit standortgerechten Fl urgehölzen zu bepflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). Für Zu- und Abfahrten sind Unterbrechungen von maxi mal 7,50 m Breite zulässig. 8. Nebenanlagen und Stellplätze sind mit Ausnahme de s Schutzbe- reichs der 110 kV- Freileitung nur innerhalb der üb erbaubaren Flä- chen zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 BauNVO). II. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 1. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausge- nommen hiervon sind einzelne, einheitlich gestaltet e Hinweisschilder, die gruppenweise zusammengefasst sind. Freistehende Werbeanla- gen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur unterhalb der Traufe und bis zu einer Größe von jeweils max. 10 m² zulässig. III. Hinweise 1. Im Plangebiet befinden sich einige verfüllte Bom bentrichter. Die Art der Verfüllung und die genaue Lage ist nicht bekann t. Sollte bei Erd- arbeiten verunreinigtes Erdreich festgestellt werde n, ist das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu benachrichtigen, um weitere Maß- nahmen abzustimmen. 2. Innerhalb des Schutzstreifens der 110 kV- Bahnst romleitung sind bauliche Anlagen (Stellplätze und sonstige Nebenanl agen) nur nach vorheriger Zustimmung der DB Energie GmbH in Marl zu errichten. Bei Neuanpflanzungen dürfen nur niedrig wachsende B üsche mit ei- ner Endwuchshöhe von bis zu 3,00 m verwandt werden. Die Auflagen der Bepflanzungen gelten auch für die festgesetzten Pflanzgebote innerhalb des Schutzstreifens, sowie f ür die im Plan dargestellte Ausgleichsfläche. Im Bereich der Leitungsmasten dürfen in einem Radiu s von 10,0 m keine Anpflanzungen erfolgen. Anlage 3 zur Vorlage Nr. 608/2005
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 463 (amtlicher Umring) amtlich
- Münsterstraße
- Grenkuhlenweg 1
- Alter Postweg
- Rosengarten
- Goldbrink
- Hofkamp
- Werse
Bebauungsplan Nr. 463
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0608/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37