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V/0608/2005

Bebauungsplan Nr. 463 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlage 15.08.2005

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Anlage 1 - Stellungnahmen

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Beschlussvorlage

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Anlage 3 - Plan

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Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahmen

7383 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 608/20005 
 
Bebauungsplan Nr. 463: 
Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg 
 
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes de s Bebauungsplanes Nr. 463 wurden fol-
gende Stellungnahmen abgegeben: 
 
1. Die IHK Nord Westfalen regt an, in den Baufelder n unmittelbar östlich der Münsterstraße die 
Gewerbegebiete so zu gliedern, dass nur die Abstandsklassen I bis VI statt I bis VII unzulässig 
sind. Begründet wird diese Anregung damit, dass die ser Bereich für die Ansiedlung von Auto-
häusern prädestiniert sei. Kfz-Einzelhandelsbetrieb e seien in der Regel mit Reparaturwerk-
stätten verbunden, die gem. Abstandsliste der Absta ndsklasse VII zuzuordnen sind. Derartige 
Nutzungen wären demnach nur über die Ausnahmeregelung gem. textlicher Festsetzung Nr. 2 
zulässig. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Die Gliederung der Gewerbegebiete nach unzulässigen  Abstandsklassen wurde unter dem 
Gesichtspunkt des vorbeugenden Immissionsschutzes i n Abstimmung mit dem staatlichen 
Amt für Umweltschutz vorgenommen. Insbesondere nörd lich und südlich des Plangebietes 
grenzen schutzbedürftige Nutzungen an. Analog zu de n Strukturen des vis-a-vis gelegenen 
Gewerbegebietes „Windmühle“ ist mit einem hohen Ant eil an Betriebsleiterwohnungen zu 
rechnen. Vor diesem Hintergrund ist die getroffene Gliederung sachgerecht. Eine Zulässigkeit 
von Autohäusern mit Reparaturwerkstatt ist – wie de r Eingeber korrekt ausführt – über die ge-
troffene Ausnahmeregelung unter Wahrung der Immissionsschutzbelange gewährleistet. 
 
Der Stellungnahme der IHK Nord Westfalen sollte dah er nicht gefolgt werden (Beschlussvor-
schlag 1.1). 
 
 
2. Das Forstamt Münster weist darauf hin, dass vorh andene Heckenbestände mit Waldcharakter 
überplant werden. Dafür müsse Ausgleich im Verhältn is 2:1 geschaffen werden. Lage und 
Zeitpunkt der Ersatzaufforstungen seien dem Forstamt entsprechend nachzuweisen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Es werden insgesamt ca. 1.310 qm  Heckenfläche über plant. Entsprechend der dem Bebau-
ungsplan zu Grunde liegenden Ausgleichskonzeption s ollen auf den benannten Ausgleichsflä-
chen Feldhecken in einer Größenordnung von insgesam t 2.670 qm neu angelegt werden. Der 
Realisierungszeitpunkt, der zurzeit noch nicht fest steht, wird dem Forstamt durch das ausfüh-
rende Fachamt entsprechend mitgeteilt. 
 
Der Stellungnahme des Forstamtes ist also bereits e ntsprochen. Ein Beschlussvorschlag er-
übrigt sich. 
 
 
3. Die Stadtwerke Münster bitten darum, die drei im  Bebauungsplan durch entsprechende Sym-
bole gekennzeichneten Bereiche für Trafostandorte  durch flächenhafte Festsetzungen exakt 
festzulegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Erfahrungsgemäß ergeben sich durch noch nicht fests tehende Grundstücksteilungen bei der 
Planumsetzung geringfügige Abweichungen zwischen de n geplanten und später realisierten 
Trafostationen. Da gemäß Baunutzungsverordnung Traf ostationen in Baugebieten als Neben-
anlagen ohnehin generell zulässig sind, ist eine ex akte Flächenzuweisung unter den vorge-
nannten Flexibilisierungsgesichtspunkten weder zwec kmäßig noch erforderlich. Aus stadtge-
stalterischer Sicht wünschenswert ist des Weiteren eine Integration in künftige Hauptgebäude. 
Gem. textlicher Festsetzung Nr. 8 dürfen Nebenanlag en nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen errichtet werden.

- 2 -
 
Der Stellungnahme der Stadtwerke Münster sollte dah er nicht gefolgt werden (Beschlussvor-
schlag 1.2). 
 
 
4. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen n immt wie folgt Stellung: 
 
4.1 Die bestehende Zufahrt zum Gartenbauzentrum der  Landwirtschaftskammer grenzt unmittel-
bar südlich an das Plangebiet an. In Folge der gepl anten Querschnittsgestaltung der Münster-
straße (Neuanlage von Abbiegespuren) muss sicherges tellt sein, dass es nicht zu Beeinträch-
tigungen der Erschließungsfunktion für die Gartenba uschule kommt. Vor diesem Hintergrund 
wird angeregt, Einzelheiten der späteren Ausbauplan ung der Münsterstraße zum gegebenen 
Zeitpunkt mit dem Gartenbauzentrum bzw. der Landwirtschaftskammer abzustimmen. 
 
4.2 In der Vergangenheit habe es Probleme mit dem g eordneten Abfluss von Oberflächenwasser 
gegeben. Es muss sichergestellt sein, dass durch di e weitere Oberflächenversiegelung nicht 
eine Verschlechterung sondern eine Verbesserung der bestehenden Situation eintritt. 
 
4.3 Da ein Teil des Unterrichts der Gartenbauschule  im Freien stattfindet, sind Beeinträchtigungen 
durch in der Nachbarschaft entstehende, geräuschintensive Betriebe zu vermeiden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Zu 4.1: Auf Grundlage der geplanten Bebauungsplanfe stsetzungen ist im Grundsatz von kei-
nen nachhaltigen verkehrlichen Beeinträchtigungen a uszugehen. Details der Aus-
bauplanung sollten gemeinsam abgestimmt werden. 
 
Der Stellungnahme wird im Rahmen der Ausbauplanung entsprochen. Ein Be-
schlussvorschlag erübrigt sich. 
 
Zu 4.2:  Siehe Ausführungen unter Punkt 5 
 
Der Stellungnahme ist also bereits entsprochen. Ein  Beschlussvorschlag erübrigt 
sich. 
 
Zu. 4.3: Durch die Gliederung der Gewerbegebiete na ch unzulässigen  Abstandsklassen (hier 
unzulässig I bis VII) ist sichergestellt, dass Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. 
In den unmittelbar angrenzenden Gewerbegebieten sin d geräuschintensive Betriebe 
planungsrechtlich unzulässig. 
 
Der Stellungnahme ist also bereits entsprochen. Ein  Beschlussvorschlag erübrigt 
sich. 
 
 
5. Ein Eingeber betreibt am Alten Postweg eine Baum schule. Nach Fertigstellung des Gewerbe- 
gebietes Windmühle sei es schon mehrfach zu einer teilweisen Überflutung der Baumschulkul- 
turen gekommen, die es vor der Realisierung des Gewerbegebietes Windmühle nicht gegeben 
habe. 
 
Ursächlich für die Überflutungen sei das an dem Ein gebergrundstück vorbeiführende Fließge-
wässer Nr. 3291.000.3, das im Oberlauf Bestandteil der Entwässerungskonzeption für das neu 
geplante Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße se i. Hierdurch sei absehbar, dass sich die 
Überflutungsgefahr für seine Grundstücke weiter ver schärfe. Auf die geplante Entwässerung 
über das vorgenannte Fließgewässer solle daher verzichtet werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Das angesprochene Fließgewässer verläuft von Ost na ch West entlang der nördlichen Plan-
gebietsgrenze. Es wird verknüpft mit zwei neu gepla nten offenen Regenwasserableitern (ent-

- 3 -
lang der Münsterstraße und innerhalb der ausgewiese nen Ausgleichsfläche), über die ca. 12 
% der künftigen Gewerbeflächen entwässert werden. D ie übrigen 88 % werden über das ge-
plante Kanalisationssystem dem bestehenden Regenrüc khaltebecken am Alten Postweg zu-
geleitet, das in seiner Kapazität um fast 100 % ver größert werden soll. Das Fließgewässer 
wird also in seinem Oberlauf von einem großen Teil der heutigen natürlichen Abflüsse entlas-
tet. 
 
Durch das vergrößerte Rückhaltevolumen des Regenrüc khaltebeckens Alter Postweg wird 
darüber hinaus die heutige maximale Einleitungsmeng e aus dem Regenrückhaltebecken in 
den Vorfluter (100 Liter pro Sekunde) auf weniger a ls die Hälfte reduziert. Durch die vorste-
hend skizzierte Entwässerungskonzeption wird für di e Anlieger des Fließgewässers Nr. 
3291.000.3 eine hinreichende Sicherheit vor Überflutungen vorgehalten. 
 
Der Stellungnahme sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.3).

Beschlussvorlage

3556 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird 
den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463: Wolbeck- 
Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße/ Grenkuhlenweg nicht gefolgt: 
 
1.1 In den Baufeldern unmittelbar östlich der Münsterstraße die Gewerbegebiete so zu glie-
dern, dass nur die Abstandsklassen I bis VI statt I bis VII unzulässig sind. (Anlage 1, 
Punkt 1) 
 
1.2 Die drei im Bebauungsplan durch entsp rechende Symbole gekennzeichneten Bereiche 
für Trafostandorte durch flächenhafte Festsetzungen exakt festzulegen. (Anlage 1, 
Punkt 3) 
 
1.3 Bei der Entwässerung des geplanten Gewerbegebietes auf das Fließgewässer Nr. 
3291.000.3, welches im Oberlauf Bestandteil der Entwässerungskonzeption ist, zu ver-
zichten. (Anlage 1, Punkt 5) 
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463: Wolbeck- Gewerbegebiet östlich der Münster-
straße/ Grenkuhlenweg wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 
Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 463 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 463 treten die Bebauungspläne Nr. 307: Wol-
beck- Gewerbegebiet „Windmühle“ (Münsterstraße/Goldbrink/Hofkamp/Alter Postweg) und Nr. 
365: Wolbeck- Gewerbegebiet Windmühle II (Münsterstraße/Goldbrink/Hofkamp/Alter Post-
weg), soweit sie von dem Bebauungsplan Nr. 463 überlagert werden, teilweise außer Kraft. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0608/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter/Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Be-
schlussvorschläge keine weiteren Kosten und keine zusätzlichen Folgekosten entstehen. 
 
Wie in der Vorlage Nr. 13/2005 erläutert, entstehen der Stadt Münster bei der Realisierung des 
Bebauungsplanes Nr. 463 Kosten, die zurzeit auf ca. 4,7 Mio. € geschätzt werden. 
 
 
Begründung: 
 
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463 hat vom 18.04.2005 bis zum 18.05.2005 öffentlich 
ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stel-
lungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.3 Be-
schluss gefasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 463 aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.3 
nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum Be-
bauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). 
 
Der Bebauungsplan Nr. 463 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 
307 und Nr. 365. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes treten diese Pläne, soweit 
sie von dem neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den 
übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

Anlage 3 - Plan

8019 Zeichen

GE II 0,8 1,6 
u. AK I - V 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - VI 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - V 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - V 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - VII 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - VII 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - VII 
0°  - 25° 
gepl. spätere Anbindung 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - VI 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - VII 
0°  - 25° 
GE II 0,8 1,6 
u. AK I - VII 
0°  - 25° 
Fuß- und Radweg 
gepl. Bus- 
haltestelle 
geplanter Entwässerungsgraben 
geplanter Entwäserungsgraben 
Fuß- und Radweg 
AE 
GFL Privatweg 
Privatweg 
Kindertagesstätte 
Rosengarten 
vorh. Weg 
110 kV- Leitung 
Schutzabstand Schutzabstand 
19,0 
19,0 
Anpflanzungen nicht 
zulässig 
R10.0 Bahnstromleitung 
Anpflanzungen nicht 
zulässig 
R10.0 
Bushaltestelle 
Bushaltestelle 
Bebauungsplan Nr. 463 
Wolbeck- 
Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / 
Nr. 463 
Wolbeck - 
Stadtplanungsamt 
Bebauungsplan 
Gewerbegebiet östlich der 
Wolbeck Kspl. Flur 2, Flur 19 
1:1000 
Gemarkung, 
Flur: 
Maßstab: 
Wolbeck Stadt Flur 1 
Zeichenerklärung 
Münsterstraße / Grenkuhlenweg 
Grenkuhlenweg 
Festsetzungen des Bebauungsplanes 
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 
des Bebauungsplanes 
Art der baulichen Nutzung 
Maß der baulichen Nutzung 
Überbaubare Grundstücksflächen 
Bauvorschriften 
Gewerbegebiete GE 
Betriebsarten der genannten Abstandsklassen 
unzulässig (siehe Abstandsliste zum Abstands- 
erlass vom 02.04.1998 - MBI.NW. 1998 S. 744) 
u.AK I - VI 
Grundflächenzahl 
Geschossflächenzahl 
0,8 
1,6 
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 
Baugrenze 
Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze 0° - 25° 
Straßenverkehrsflächen 
Verkehr 
Verkehrsgrün 
Ver- und Entsorgung 
Elektrizität (Umspannstation) 
öffentliche Grünflächen 
Grünflächen 
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen sowie von Gewässern 
Bäume 
zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, 
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L 
der Erschließungsträger E 
Hinweise 
Vorgeschlagene Abgrenzung 
(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude) 
Sperrpfahl 
Bestandsangaben 
Gemarkungsgrenze 
Flurgrenze 
Flurstücksgrenze 
Topografische Umrisslinie 
Nutzungsgrenze 
Baum 
Wohngebäude / öffentliches Gebäude 
Wirtschaftsgebäude 
Nachrichtliche Übernahme 
Grenze des Landschaftsplanes Werse (neu) 
Rechtsgrundlagen: 
§§ 1,2,3,8 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.I S. 
2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) m.W.v. 20.07.2004, in Verbin-
dung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl.I S.132), § 86 
Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung vom 01.0 3.2000 (GV.NRW. S.256) und §§ 7 und 41 
Gemeindeordnung NW (GONW) in der Fassung vom 14.07. 1994 (GV.NW. S.666/ SGV.NW 2023) mit 
den dazu erlassenen Änderungen. 
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von 
Vergrößerungen oder Verklei-
nerungen sind verboten und 
werden aufgrund des Urhebe r-
schutzgesetzes gerichtlich 
verfolgt. 
Plangrundlage 
Stand 11/2004 
Der Rat der Stadt hat am 16.03.2005  gemäß § 2 (1) BauGB den   
Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst. Der 
Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 6 vom   
08.04.2005  bekannt gemacht.   
Münster, 11.04.2005   
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
Hülk (L.S.) Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der B ekanntma-
chung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom __________ in 
Kraft getreten. 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt.
Münster, 17.03.2005   
Tegtmeier (L.S.) 
Dipl.-Ing. Tegtmeier 
Ltd. Städt. Vermessungsdirektor 
Für die städtebauliche Planung. 
Münster, 21.03.2005   
Schultheiß (L.S.) Karliczek 
Dipl.-Ing. Schultheiß Dr. Karliczek 
Stadtdirektor Ltd. Städt. Baudirektor Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB 
vom 18.04.2005  bis 18.05.2005   
 offengelegen.   
Münster, 23.05.2005   
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
Hülk (L.S.) Dieser Plan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GONW 
durch den Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen 
wo rden. 
Münster, __________ 
Oberbürgermeister Schriftführer 
AE 
GFL 
Straßenbegrenzungslinie 
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von 
Bäume (Standort vorgeschlagen) 
sonstigen Bepflanzungen 
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II 
I. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1. Im Einzelfall kann die festgesetzte Geschosszahl um ein Geschoss 
überschritten werden, wenn die Geschossflächenzahl eingehalten 
wird (§ 16 Abs. 6 i. V. m. § 20 BauNVO). 
2. Gem. § 31 Abs. 1 BauGB sind ausnahmsweise Betrieb e der jeweils 
nächstniedrigen Abstandsklasse zugelassen, wenn der  Immissions-
schutz sichergestellt ist. 
3. In den GE-Gebieten, in denen Betriebsarten der Ab standsklassen I – 
V unzulässig sind (u. AK I – V), sind Nutzungen i. S. d. § 8 Abs. 3 Nr. 
1 BauNVO (Betriebsleiterwohnungen) unzulässig. 
4. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe  unzulässig. 
Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsflächen vo n maximal 250 
m² Verkaufsfläche als untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebe-
triebes, wenn die vertriebenen Waren in einem räuml ich- funktionalen 
Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück ausgeübt en Produk-
tion und/ oder Dienstleistung stehen, sowie Einzelh andel mit Kraft-
fahrzeugen und Zubehör (§ 1 Abs. 5 i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO). 
5. Auf privaten Stellplatzflächen ist je 6 Stellplät ze ein großkroniger 
Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm  zu pflan-
zen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ers etzen (§ 9 Abs. 1 
Nr. 25 a + b BauGB). 
6. Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind m it standortge-
rechten heimischen Flurgehölzen (z. B. Hainbuche, H aselnuss, Ho- 
lunder, Heckenrose, Schneeball) vollflächig zu begr ünen und dauer-
haft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Ab s. 1 Nr. 25 a + b 
BauGB). 
7. Die Gewerbegrundstücke sind entlang der Straßenbe grenzungslinie 
in mindestens 1,50 m Tiefe mit standortgerechten Fl urgehölzen zu 
bepflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 
Für Zu- und Abfahrten sind Unterbrechungen von maxi mal 7,50 m 
Breite zulässig. 
8. Nebenanlagen und Stellplätze sind mit Ausnahme de s Schutzbe-
reichs der 110 kV- Freileitung nur innerhalb der üb erbaubaren Flä-
chen zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 BauNVO). 
II. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 
1. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausge-
nommen hiervon sind einzelne, einheitlich gestaltet e Hinweisschilder, 
die gruppenweise zusammengefasst sind. Freistehende  Werbeanla-
gen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur unterhalb 
der Traufe und bis zu einer Größe von jeweils max. 10 m² zulässig. 
III. Hinweise 
1. Im Plangebiet  befinden sich einige verfüllte Bom bentrichter. Die Art 
der Verfüllung und die genaue Lage ist nicht bekann t. Sollte bei Erd-
arbeiten verunreinigtes Erdreich festgestellt werde n, ist das Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz zu benachrichtigen, um  weitere Maß- 
nahmen abzustimmen. 
2. Innerhalb des Schutzstreifens der 110 kV- Bahnst romleitung sind 
bauliche Anlagen (Stellplätze und sonstige Nebenanl agen) nur nach 
vorheriger Zustimmung der DB Energie GmbH in Marl zu errichten. 
Bei Neuanpflanzungen dürfen nur niedrig wachsende B üsche mit ei-
ner Endwuchshöhe von bis zu 3,00 m verwandt werden.
Die Auflagen der Bepflanzungen gelten auch für die festgesetzten 
Pflanzgebote innerhalb des Schutzstreifens, sowie f ür die im Plan 
dargestellte Ausgleichsfläche. 
Im Bereich der Leitungsmasten dürfen in einem Radiu s von 10,0 m 
keine Anpflanzungen erfolgen. 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 608/2005

Beratungsverlauf (4)

13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 33.2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 32.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 463 (amtlicher Umring) amtlich
  • Münsterstraße
  • Grenkuhlenweg 1
  • Alter Postweg
  • Rosengarten
  • Goldbrink
  • Hofkamp
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 463

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0608/2005
Typ
Vorlage
Datum
15.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37