V/0678/2023
Einführung eines Kulturtickets für junge Menschen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0678/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster führt ein niederschwelliges und zielgruppengerecht gestaltetes Kultur- und Freizeitangebot in Form eines Kulturtickets für Junge Menschen ein, das mit dem Büchereiaus- weis gekoppelt ist. Das Projekt erhält zunächst die im Haushalt 2024 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 100.000 € zum Aufbau und Ausbau des Angebotes und zur Subvention besonderer Angebote. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele sind Mehr Teilhabe und Chancengleichheit, Stärkung der Kultur Vorort Entwicklung der Stadtgesellschaft. Ausbau von Teilhabe und Chancengleichheit Unabhängig vom Einkommen der Eltern und eigenen finanziellen Mitteln, ohne große technische Hürden und durch die Schulen als Vermittler werden alle jungen Menschen im Stadtgebiet er- reicht und kulturelle Teilhabe in besonderem Maße gefördert. Das bedeutet einen messbaren Ausbau der Chancengleichheit im Bereich der kulturellen Bildung. Stärkung der lokalen und regionalen Kulturpartner*innen Die Bündelung der Angebote unter einem „Label“ lässt Schüler*innen andere Angebote entde- cken, Rabattierung & Aktionstage machen diese neuen Angebote für die Zielgruppe attraktiver. So profitieren die Anbietenden von einer gesteigerten Wahrnehmung und Bindung eines (nach)wachsenden Publikums. Eine positive Entwicklung der Stadtgesellschaft Der Ausbau altersgerechter Kultur- und Bildungsangebote und der Abbau von Berührungsängs- ten ermöglicht den Schüler*innen einen selbstbewussten Eintritt in die Stadtgesellschaft und bie- tet Kultureinrichtung durch Erschließung dieser Zielgruppe neue Zukunftsperspektiven. Finanzierung Produktgruppe: 0404 Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier Träger Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0678/2023
V/0678/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Einführung eines Kulturtickets für junge Menschen
Beratungsfolge
23.11.2023 Kulturausschuss Vorberatung
13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2024/2025 ein Kulturticket für Junge Menschen einzufüh-
ren. Empfänger sind alle Schüler*innen, die eine Schule in Münster besuchen.
2. Die Verwaltung möge prüfen, ob Berufsschüler*innen und Auszubildende ebenfalls die Voraus-
setzung für das Kulturticket für Junge Menschen erfüllen - der Status als Schüler ist entschei-
dend, nicht das Alter – die Ausgabe könnte an den Schulen erfolgen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung der citeq die technische Basis für die Nutzung
des Tickets zu entwickeln, bzw. geeignete Lösungen am Markt zu recherchieren. Gewünscht ist
eine Smartphone-App, die mittels QR-Code-Scan die tatsächliche Nutzung der enthaltenen An-
gebote exakt abrechenbar macht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit möglichen Kulturpartner*innen ein attraktives Angebot aus-
zuhandeln und dies laufend, spätestens jährlich zu evaluieren und flexibel anzupassen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kulturausschuss Ende 2024 einen Evaluationsbericht sowie
einen weiterführenden Kostenplan vorzulegen.
6. Die Ratsanträge A-R/0004/2021 „Einführung eines Kulturtickets für Auszubildende der CDU Frak-
tion vom 06.02.2021 sowie A-R/0015/2022 „Ein Kulturticket für junge Menschen in Münster“ von
den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und der Ratsgruppe Volt sind formell erledigt.
Stadtbücherei
15.11.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schmees
Telefon: 492-4202
Schmees@stadt-
muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0404 Stadtbücherei und Förderung
von Büchereien freier Träger
2024ff
Zeile 16 Sonst. ordentliche Aufwendun-
gen
100.000
Zeile 11 Personalaufwendungen 70.500
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der
Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
I. Anlass:
Mit Antrag Nr. A-R/0015/2022 vom 29.03.2022 haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL,
SPD und der Ratsgruppe Volt beantragt die Verwaltung zu beauftragen ein Kulturticket für junge
Menschen einzuführen. Dafür wurden in den Haushalt 2023 50.000 Euro sowie in den Folgejahren bis
2026 100.000 Euro bereitgestellt.
Außerdem hat die CDU Fraktion mit Antrag Nr. A-R/0004/2021 vom 10.02.2021 beantragt die Verwal-
tung zu beauftragen, die Umsetzung eines Kulturtickets für Junge Menschen auch für Auszubildende
zu prüfen und in die Wege zu leiten. Hierfür wurden bislang keine Mittel in den städtischen Haushalt
eingestellt. Dennoch soll dieser Ratsantrag im weiteren Verfahren ebenfalls geprüft werden.
II. Vorüberlegungen:
Ein niederschwelliges und zielgruppengerecht gestaltetes Kultur- und Freizeitangebot in Form eines
Kulturtickets für Junge Menschen, das mit dem Büchereiausweis gekoppelt ist, ist im hohen Maße
dazu geeignet, Strahlkraft in folgenden Feldern entwickeln:
1. Teilhabe und Chancengleichheit
Das Kulturticket für Junge Menschen soll ermöglichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und
eigenen finanziellen Mitteln einen einfachen, unbürokratischen Zugang zu Kulturangeboten der Stadt
Münster zu erhalten. Durch die Nutzung einer App und die Verknüpfung mit dem Büchereiausweis
können die jungen Menschen in ihrem Mediennutzungsverhalten einerseits zeitgemäß abgeholt und
andererseits weiter gezielt gestärkt werden. Das Kulturticket für Junge Menschen schafft Zugänge zu
bestehenden und neuen Angeboten, deren Wahrnehmung bislang als zu aufwändig oder nicht rele-
vant wahrgenommen werden.
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Über die Schulen können alle Kinder und Jugendliche im Stadtge biet kontinuierlich, zuverlässig und
zielgerichtet erreicht werden. Auf dem Wege der dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit kann
kulturelle Teilhabe konkret mit Leben gefüllt und eine von Schulform und Einkommen unabhängige
Chancengleichheit im Bereich der kulturellen Bildung mit attraktiven Angeboten messbar ausgebaut
werden. Damit kann das Kulturticket sich auch langfristig günstig auf Bildungs- und Erwerbsbiografien
auswirken.
2. Stärkung der lokalen und regionalen Initiativen der Jugendhilfe, Trägern von Kulturan-
geboten und der freien Szene durch Vernetzung, Bündelung und Sichtbarmachung von
Angeboten:
Das Kulturticket für Junge Menschen unterstützt Kulturpartner*Innen bei der jugendgerechten Aus-
richtung ihres Angebotes durch den Austausch im professionellen Netzwerk. Dies erhöht die Aussicht
auf eine Reichweitenerhöhung kultureller Angebote und für die Erschließung neuer Publikumskreise.
Die Teilnahme an den Angeboten der Kulturpartner*Innen wird durch die Kostenfreiheit bzw. die Ra-
battierung für die Zi elgruppe attraktiv und die Kinder und Jugendlichen werden risikobereiter – sie
besuchen Orte und Veranstaltungen, die sie sonst ignoriert hätten. So profitieren die Anbietenden von
einer gesteigerten Wahrnehmung und Bindungen eines (nach)wachsenden Publikums.
3. Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft
Indem Zurückhaltung und Berührungsängste abgebaut, altersgerechte Kultur- und Bildungsangebote
ausgebaut und der Zugang zur einer lebendigen Stadtgesellschaft erleichtert werden, bieten sich
neue Zukunftsperspektiven für Kultureinrichtungen, die bislang auf ein älteres Publikum angewiesen
sind. Das Kulturticket für Junge Menschen bietet darüber hinaus konzeptionell viel Potenzial und An-
schlussmöglichkeiten für medienpädagogisch begleitete, generationenübergreifende Veranstaltungs-
formate.
III. Abgrenzung des Kulturticket für Junge Menschen zu vergleichbaren Angeboten
Für junge Menschen existieren auf kommunaler, aber auch landes- und bundesweiter Ebene derzeit
mehrere konkurrierende Angebote:
Münstercard (kostenpflichtig -> Touristen)
MünsterPass (für Menschen mit geringem Einkommen)
Kulturliste (für Menschen mit geringem Einkommen)
AZUBICARD (IHK – Ermäßigungen und Rabatte)
Kulturpass des Bundes (200,- Euro für 18-Jährige)
Kultursemesterticket (AStA -> Studenten)
Außerdem gibt es Rabatte für Schüler und freien Eintritt in städtische Museen
Die AZUBICARD oder der Münster-Pass werden ohne Gegenleistung/Kompensation von den Part-
nern unterstützt – sieht man von kostenloser Werbung auf den Pro jekt-Webseiten ab. Dafür gibt es
Rabatt, Preisreduzierungen oder Restkarten an der Abendkasse.
Die Kulturliste bietet Tickets zu einzelnen Veranstaltungen oder für einen Zeitraum an, die Kultur-
partner zur Verfügung stellen (Theater, Sport, Kino)
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Ähnlich aber umfangreicher ist das Angebot des Kultursemestertickets, das allerdings alle teilneh-
menden Partner pauschal entschädigt: Die Kosten betrugen in 2022 etwa 260.000 Euro.
Alle Angebote bieten jeweils nur geringe Vergünstigungen, Kontingente und ein begrenztes Angebot.
Die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen findet in diesen Angeboten kaum Berücksichtigung. Der
Zugang ist mit formalen Hürden verbunden und/oder richtet sic h an ohnehin kulturaffine Personen-
kreise. Ausnahme ist der Kulturpass, der erstmalig 2023 ausschließlich ab 18 -Jährigen zugute-
kommt und dessen Budget von 200 € frei bei den teilnehmenden Partnern ausgegeben werden kann,
also zum Beispiel für Konzerte, Theater aber auch Bücher und CD/Vinyl, jedoch beispielsweise nicht
für den Büchereiausweis.
IV. Ideen zur Umsetzung eines Kulturtickets für Junge Menschen in Münster:
1. Berechtigte
Zielgruppe für das Kulturticket für Junge Menschen sind grundsätzlich Schülerinnen und Schüler, die
in Münster eine Schule besuchen. Entscheidend ist der Status „Schüler/ Schülerin“. Anders als bei
vergleichbaren Angeboten spielen Alter und Einkommensverhältnisse keine Rolle.
Die Gruppe der Vorschüler, Kindergartenkinder, also der Gruppe U6, wird zunächst bei der Umset-
zung nicht berücksichtigt, da sie bereits in vielen Einrichtungen kostenlosen oder vergünstigten Zu-
gang erhält und vielleicht nach ersten Erfahrungen in die Gruppe der Berechtigten aufgenommen
werden kann.
Ob perspektivisch Auszubildende und Berufsschüler*innen vom Kulturticket für Junge Menschen pro-
fitieren können sollen, ist derzeit noch offen, wird jedoch mitgedacht.
1.1. Zahl der Berechtigten
Laut den Daten des Statistischen Amtes der Stadt Münster besuchten im Schuljahr 2022/2023 insge-
samt 50.958 Schülerinnen und Schüler eine Grundschule, eine weiterführende Schule oder die Be-
rufsschulen in Münster. Darin enthalten sind auch nicht städtische S chulen (Schulen des LWL, Bi-
schöfliche Schulen und Schulen in anderer Trägerschaft). Pro Jahr kommen etwa 2.700 neue Schü-
ler*innen (Einschulung oder Zuzug) hinzu, die die Schulabgänger*innen ersetzen.
Grund & Förderschulen: 13.803 Schüler*innen
Haupt- & Real- und Sekundarschulen: 4.327 Schüler*innen
Gymnasien (SI + SII) 11.579 Schüler*innen
Gesamtschulen (SI + SII) 3.425 Schüler*innen
Waldorfschulen (Primar, SI + SII) 439 Schüler*innen
Gesamt 33.397 Schüler*innen
Zusätzlich an
Berufskollegs 17.561 Schüler*innen
Die Zahl der Berechtigten zum Ratsantrag A -R/0015/2022 (Kulturticket für Junge Menschen) beträgt
33.397 Schüler, die Zahl der Berechtigten zum Ratsantrag A-R/0004/2021 (Kulturticket für Junge
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Menschen, ergänzt um die Auszubildenden) 17.561 Personen – beide Gruppen zusammen: 50.598
Berechtigte.
2. Nutzung des Angebots
Da es derzeit weder Erfahrungen noch belastbare Zahlen gibt, wurden ähnliche Angebote anderer
Städte untersucht. Die wenigen Angebote, die es bereits gibt, wurden zu Zeiten oder in der Folge von
Corona gestartet. Anhand dieser ersten Erfahrungen kann – unter Berücksichtigung der münsterspe-
zifischen Angebote – eine erste Annahme formuliert werden.
Die ersten Schätzungen zeigen a llerdings, dass die bereitgestellten Mittel beim derzeit sehr offen
gedachten Konzept nicht auskömmlich sein werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die
bei gleichbleibender Höhe der Mittelzuweisung die Konditionen stärker reglementiert bzw. Vereinba-
rungen zur Beschränkung des Angebots getroffen werden müssen.
Im Angebot enthalten sein sollen bereits in der Startphase die städtischen Angebote (Museen, Thea-
ter, Stadtbücherei), die nicht-städtischen Theater, Museen, der Allwetterzoo, Veranstaltungsorte wie
der Hot Jazz Club, die Kinos. Zusätzlich sollen mit weiteren außerschulischen Kultur - und Bildungs-
einrichtungen wie der VHS und der Musikschule Angebote entwickelt werden, die bereits heute schon
kostengünstigen Zugang zu Bildung ermöglichen.
Um das finanzielle Risiko für Stadt und Kulturpartner gering zu halten und ein möglichst breites An-
gebot zu realisieren, ist die Erfassung/Abrechnung der tatsächlichen Besuche per App geplant. Das
ist für die Kulturpartner und die Schüler*innen äußerst einfach gelöst. Die Jugendlichen benötigen
einen QR-Code, der Anbietende ein Mobilgerät mit einer App.
3. Technische Umsetzung:
Grundlage für die Berechtigung zum Besuch des Angebotes ist das Kulturticket für Junge Menschen
in Kombination mit dem gültigen Schülerausweis. Die Verteilung des Kulturtickets erfolgt idealerweise
über die Schulen, diese Möglichkeit muss aber noch mit den Beteiligten abgestimmt werden. Das
Ticket wird auf Basis des Büchereiausweises entwickelt und kann so jederzeit für die Ausleihe freige-
schaltet werden. Außerdem erhält jedes Ticket einen eigenen QR -Code, der aber aus Datenschutz-
gründen nicht mit der Person verknüpft ist.
Das Ticket wird bei den teilnehmenden Kulturpartner*innen vorgezeigt. Der/Die Betreiber*in nutzt eine
App auf einem beliebigen Mobilgerät, um die Besucher*innen der Veranstaltung oder einer Location
mittels QR-Codes zu erfassen.
Verwaltet werden die Kulturpartner*innen, Angebote, Locations und Besuche auf einem eigenen Ser-
ver. So können z.B. hochpreisige Angebote wie ein Zoobesuch auf eine absolute Zahl und bestimmte
Termine beschränkt werden. Die angedachte App -Lösung gewährleistet, das s Angebote jederzeit
ausgeweitet, eingeschränkt oder gestoppt werden können, um so die bereitgestellten Mittel im Blick
zu behalten. Außerdem kann die Nutzung der einzelnen Angebote regelmäßig evaluiert und so das
Angebot stetig optimiert werden.
Diese Lösung ist zudem niederschwellig, da die Schüler*innen nur den Schülerausweis und das Kul-
turticket für Junge Menschen benötigen, welches über die Schulen ausgegeben wird. Die Partner
benötigen nur ein App-fähiges Gerät, mit dem sie die einzelnen Schüler*innen erfassen.
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4. Kostenkalkulation
4.1. Fixkosten und geschätzte Kosten des Kulturangebots ohne ausgehandelte Konditi-
onen
Anzahl Kosten Gesamt
Ausweise (einmalig) 50.000 0,35 17.500 €
davon Schüler*innen 33.400 11.900 €
Berufsschüler*innen/Azubis 17.600 5.600 €
Einschulungen (jährlich) 1.100 €
Buchungssystem/App (jährl.)
6.000 €
Website (einmalig)
5.000 €
Logo (einmalig)
600 €
Info-Material (einmalig) 50.000
4.000 €
Online-Marketing (Laufzeit)
2.000 €
Kulturangebot Besuche/Jahr
Allwetterzoo 5.000 13 65.000 €
Museum, Theater 15.000 5 75.000 €
Kino 20.000 2 40.000 €
Sport, Musik 2.500 10 25.000 €
Personal
70.500 €
Der Annahme der Kosten des Kulturtickets für Junge Menschen liegen tatsächliche Preise und unein-
geschränkter Zugang zugrunde. Tatsächlich werden Verträge und Vereinbarungen das Angebot an
den finanziellen Rahmen angepasst werden.
Legt man die bereitgestellten 100.000 Euro zu Grunde, bleiben im 1. Jahr abzgl. der Einführungskos-
ten von ca. 30.000 Euro etwa 70.000 Euro, in den Folgejahren bei Fixkosten von etwa 8.000 Euro
und Kosten für Werbung etc. von 2.000 Euro etwa 90.000 Euro.
4.2. Personalressourcen
Die Konzeption des Kulturtickets und die Schritte zur Einführung bestanden im vergangenen Jahr
unter anderem aus:
Recherche zu Angeboten anderer Städte,
Austausch mit Anbietern ähnlicher Angebote
Sichtung konkurrierender Angebote in Münster
Überlegungen technischer Lösungen
Abstimmung mit möglichen Dienstleister*innen und Partner*innen
Erstkontakt zu Anbieter*innen und möglichen Kooperationspartner*innen.
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Die personellen Ressourcen konnten im Rahmen einer 0,77 üp Position für diese Aufgabe bereitge-
stellt werden, da über vakante Stellen in der Stadtbücherei eine Gegenfinanzierung vorhanden war.
Künftig werden für die Implementierung, die Pflege und den weiteren Ausbau des Angebots und der
technischen Grundlagen abhängig von der Akzeptanz des Angebotes bei der Zielgruppe fortwährend
personelle Ressourcen eingesetzt werden müssen. Das Aufgabenspektrum für das Kulturticket um-
fasst dann auch die Ablauforganisation der Abrechnung und des Finanzcontrollings, die Verhandlun-
gen mit den Kulturpartner *innen sowie die analoge und digitale Öffentlichkeitsarbeit für den Kontakt
zu Fachämtern, Schulen und den Ticketinhaber*innen. Um diesen unbekannten Aufwand genauer
beziffern zu können, soll zunächst das Jahr 2024 als Evaluationszeitraum betrachtet werden. Im Lau-
fe des Jahres 2024 soll daher im Rahmen einer Berichtsvorlage eine erste Einschätzung über den
erforderlichen personellen und finanziellen Ressourceneinsatz erfolgen.
5. Status Quo und nächste Schritte:
Das Kulturticket richtet sich in der ersten Phase an die Schüler*innen an allgemein bildenden Schu-
len. Nach der Evaluierung der Implementierungsphase ist die Ausweitung des Berechtigtenkreises
auf Berufsschüler*innen und Auszubildende denkbar. Hierzu nimmt die Stadtbücherei im Laufe des
ersten Jahres Kontakt zu entsprechenden Trägern auf und entwickelt das Angebot gg fs. nachfrage-
orientiert weiter.
Mit den Kultureinrichtungen Münsters werden Angebote zu einem zielgruppengerechten Kulturpaket
geschnürt. Erste, mögliche Partner, die auch grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme signalisierten,
wurden bereits kontaktiert. Verhandlungen zu den Bedingungen, zu Art und Umfang des Angebots
werden nach Beschluss durch die Politik begonnen.
Zur Ansprache der Kulturpartner*innen wurde ein Faltblatt entwickelt, das über das Projekt, die Vor-
teile für Partner, Schüler*innen und Stadtgesellschaft informiert. Der Flyer wurde als Vorabinformation
an Musikschule, vhs, Kinos, nichtstädtische Museen, Naturkundemuseum, Planetarium, Allwetterzoo,
Hot Jazz Club u.a. versendet. Im Rahmen dieser Sondierung erhielt die Stadtbücherei bereits erste
positive Rückmeldungen und organisatorische Hinweise.
Auch die Vorstellung des Konzepts im Jugendrat verlief positiv. Schulamt und Jugendamt sind infor-
miert, erste logistische Vorüberlegungen im Bereich der Belieferung der Schulen angestellt.
Die citeq hat nach Sichtung der Angebote, Kontakt mit einem Anbieter für die technische Lösung auf-
genommen. Die Umsetzung kann nach Beauftragung zeitnah erfolgen, technische und datenschutz-
relevante Fragen wurden bereits geklärt. Der Personalrat hat seine Zustimmung ebenfalls bereits
erteilt.
Angebote für die Gestaltung von Logo und Projektwebsite liegen vor, die Erstellung kann ebenfalls
zeitnah an den Start gehen, ebenso die Produktion des für den Start benötigten Kontingents an Kul-
turtickets für Junge Menschen.
Da die technische Umsetzung es erlaubt, das Angebot ständig auszuweiten oder zu ändern, kann
vermutlich im zweiten Quartal 2024 mit einem ersten Angebot gestartet werden. Das Angebot wird in
der Folge evaluiert und der Nachfrage entsprechend angepasst und ausgebaut. Es kann für das Inte-
resse der Zielgruppe durchaus von Vorteil sein, wenn sich das Angebot ständig ändert und einige
Angebote zeitlich oder vom Umfang begrenzt sind.
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Geplant ist das Kulturticket für Junge Menschen zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren (2024
bis 2026). Eine regelmäßige Evaluation der Akzeptanz, der Nutzung und der Kosten, bietet die Ent-
scheidungsgrundlage für die Zukunft des Kulturtickets für Junge Menschen.
I.V.
gez.
Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0678/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 08.11.2023 14:16