0174/2024
Bauunterhaltung/Instandhaltung der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 22.02.2024 0174/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 Bauunterhaltung/Instandhaltung der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren Anlass dieser Mitteilung: Mit der nachfolgenden Mitteilung informiert die Verwaltung den Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren sowie die Bezirksvertretungen, in deren Zuständigkeits- bereich Bürgerhäuser/Bürgerzentren verortet sind, über das Thema „Bauunterhaltung beziehungsweise Instandsetzung der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren“. Anlass ist die Finanzierung des NRW-Tages 2024 in Köln. Mit Beschlussvorlage Session-Nummer 3135/2023 für die Sitzung des Rates am 07.12.2023 schlug die Verwaltung eine Finanzierung des NRW-Tages 2024 durch eine überplanmäßige Deckung aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Ar- beit und Senioren vor. Die Verwaltung führte aus, dass für 2024 geplante Baumaß- nahmen in den Bürgerhäusern/Bürgerzentren aufgrund der stark beanspruchten Ka- pazitäten der Bauwirtschaft verzögert erfolgen werden. Deshalb kann die Deckung für den NRW-Tag durch Wenigeraufwendungen aus der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, erfolgen. 2 Ausschöpfung der Mittel für die Bauunterhaltung der Bürgerhäuser In den vergangenen Jahren konnten die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für die Bauunterhaltung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren nicht in der vorhergesehenen Höhe genutzt werden. Haushalts- jahr Haushalts- planansatz Ermächtigung einschließlich Übertragung aus Vorjahr Mittel- verbrauch nicht verbraucht 2019 2.301.196,00 2.402.485,21 929.782,96 1.472.702,25 2020 2.617.296,00 5.595.696,00 1.008.523,62 4.587.172,38 2021 1.913.196,00 5.621.196,00 718.432,51 4.902.763,49 2022 2.838.300,00 6.121.028,92 1.813.909,13 4.307.119,79 2023 3.700.000,00 8.060.035,77 1.759.469,40 6.300.566,37 2024 4.000.000,00 Wie sich aus der vorstehenden Tabelle ergibt, wurden vorgesehene Mittel in erhebli- cher Höhe nicht verausgabt. Soweit möglich, wurden nicht verausgabte Mittel in das nächste Jahr übertragen. Für Bauvorhaben, die aus den unten genannten Gründen bisher nicht realisiert wer- den konnten, mussten neue Kostenkalkulationen erstellt werden. Für den hierfür ent- stehenden Zusatzbedarf prüft die Verwaltung, in welcher Höhe unter Benennung von nachvollziehbaren Gründen eine Übertragung der nicht verausgabten Mittel von 2023 nach 2024 möglich ist. Diese Mittelübertragungen werden jedoch nur noch restriktiv angewandt und bedürfen der Zustimmung der Kämmerin. Sofern eine Mittelübertra- gung nicht in voller Höhe möglich ist, wird die Verwaltung bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans und der Mittelfristplanung die notwendigen Mittel für die Maßnahmen daher erneut anmelden. Weiterhin bestehender Instandsetzungs - und Sanierungsbedarf Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren zeigen - wie viele städtische Liegenschaften – einen hohen Instandhaltungsstau auf. Es wurden in der Vergangenheit nur die nötigsten In- standhaltungsmaßnahmen vorgenommen. Nachdem festgestellt wurde, dass die reine Instandhaltung nicht mehr ausreicht, wurden Sanierungsplanungen gestartet. Dabei hat sich herausgestellt, dass Sanierungen ohne umfassende Fachplanung nicht durchführbar sind. Sanierungsplanung Die Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren des Amtes für Soziales, Arbeit und Senio- ren hat mit den Leitungen der Bürgerhäuser/Bürgerzentren Sanierungspläne aufge- stellt. Diese Pläne beinhalteten einzelne Sanierungsmaßnahmen bis hin zu Generals- anierungen (zum Beispiel Bürgerhaus MüZe, Kulturbunker und Quäker Nachbar- schaftsheim). Die Aufstellung dieser Planungen erfordert umfassendes Fachwissen im Rahmen der Bauherreneigenschaft. Daher wurde in der Abteilung Bürgerhäuser/Bür- gerzentren im Herbst 2021 eine Architekt*innenstelle geschaffen. Diese wurde erst- malig im Dezember 2021 besetzt. Aufgrund mehrfacher Vakanzen wurde sie jeweils nachbesetzt. Darüber hinaus wechselte in der Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren beginnend mit August 2021 das gesamte Personal. Durch diesen Austausch mit teil- weise mehreren Monaten andauernden Vakanzen ist Wissen verloren gegangen. 3 Zudem waren Generalsanierungen in 2019 nicht so umfassend geplant, wie dies hätte erfolgen müssen. Hier wird beispielhaft auf das Bürgerhaus MüZe hingewiesen. Bis Ende 2021 wurde zum Beispiel davon ausgegangen, dass das marode Nebenge- bäude der MüZe lediglich einer Sanierung bedarf. Dies hat sich als falsch herausge- stellt. Es sind Abbrucharbeiten unter anderem aus statischen Gründen erforderlich. Eine Umsetzung mit den vorhandenen Plänen konnte nicht erfolgen. Der in der Abtei- lung ab Ende 2021 tätige Architekt musste mit der städtischen Gebäudewirtschaft eine umfassende neue Planung für Haupt- und Nebengebäude des Bürgerhauses MüZe erarbeiten. Die erforderliche Neuplanung hat zu erheblich höheren Kostenerwartun- gen geführt. Die Generalsanierung konnte daher wegen fehlender Mittel ab 2022 nicht realisiert werden, das Bauprojekt musste zeitnah gestoppt und die dann unzureichen- den Fördermittel des Landes mussten wieder zurückgegeben werden. Gründe für Verzögerungen der Baumaßnahmen Nachfolgend sind wesentliche Faktoren dargestellt, die zu den Verzögerungen und der aktuellen Situation mangelnder Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen bei- tragen: 1 Baugenehmigungen benötigen mehrere Monate bis zu über einem Jahr. 2. Umfassende Abstimmungen mit anderen Ämtern wegen Grünflächen und Stell- plätzen. 3. Die Sanierung im Bestand führt häufig zu unerwarteten Problemen, da alte Bau- und Bestandspläne nicht vorhanden sind oder die Ausführung anders umgesetzt wurde, als geplant. Im Bestand müssen zudem vor Beginn der Sanierung umfas- sende Schadstoffgutachten eingeholt werden. 4. Mangelnde eigene Fachexpertise in der Abteilung als Bauherrenvertretung. Erst seit Ende 2021 hat die Abteilung 506 eine eigene Architekt*innenstelle, die jedoch durch eine hohe Fluktuation geprägt ist. Im nunmehr dritten Besetzungsanlauf ist die Stelle seit Oktober 2023 wieder besetzt. Vor Wirksamwerden besteht erhebli- cher Einarbeitungsaufwand. 5. Mangelnde Kapazitäten bei der städtischen Gebäudewirtschaft, die mit der Projektsteuerung beauftragt wurde. Bedingt durch den Fachkräftemangel gibt es auch bei der städtischen Gebäudewirtschaft eine hohe Fluktuation und hohe Va- kanzen. 6. Interne Prioritätenverschiebung bei der städtischen Gebäudewirtschaft führen zu Verlagerung von Kapazitäten in den Schulbau, da hierauf der Schwerpunkt lag und liegt. 7. Wiederholung von Leistungsphasen nach der HOAI in der Planungsphase. Das war auch bei den geplanten Sanierungsvorhaben des Kulturbunkers und des Bür- gerhauses MüZe der Fall und führte dazu, dass die Maßnahmen derzeit nicht reali- siert werden können und Fördergelder zurückgegeben werden mussten. 8. Aufwändige Planungsphasen, da auch zu prüfen ist, ob eine Sanierung im Be- stand (bei laufendem Betrieb des Hauses) möglich oder eine Auslagerung des Betriebs notwendig ist. Dafür müssen Alternativobjekte oder Flächen für Container- bauten verfügbar sein. 4 9. Erfolglose Ausschreibungen von Planungsleistungen: so wurde beispielsweise für die Generalsanierung des Quäker Nachbarschaftsheimes dreimal erfolglos eine Ausschreibung für ein Planungsbüro sowie die technische Gebäudeausstattung durchgeführt. Erst die vierte Ausschreibung war erfolgreich. Dadurch gingen über zwei Jahre verloren. Erst im zweiten Halbjahr 2023 konnte die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 HOAI erfolgen. 10. Die Corona-Pandemie hat zu einer temporären Schließung der Häuser während des Lockdowns geführt. In dieser Zeit wurden keine größeren Maßnahmen durch- geführt. 11. Seit der Flutkatastrophe insbesondere im Ahrtal im Juli 2021 waren viele Fachfir- men hier im Rheinland nicht verfügbar, da sich die Auftragsannahme der Fir- men/Architekturbüros auf die Region der Flutkatastrophe konzentriert hat. 2021 sind viele Firmen ins Ahrtal abgewandert und haben dort den Aufbau vorangetrie- ben, da die Errichtung neuer Gebäude lukrativer ist als die Sanierung im Bestand, die stets Probleme mit sich bringt. Die Fachplaner*innen und Handwerker*innen waren durch diese Naturkatastrophe nicht auf Aufträge der Kommune angewie- sen. Aktuell weiter betriebene Vorhaben der Bauunterhaltung Die aufwändige Fassadensanierung des Bürgerhauses Stollwerck, die bereits seit Anfang 2022 durchgeführt wird (Session-Nummer 3323/2019), steht kurz vor dem Ab- schluss (Ende erstes Quartal 2024). Die Schadstoffsanierung des Handwerkerhofes - zugehörend zum Bürgerzentrum Chorweiler (Session-Nummer 3538/2022) wird seit 2023 durchgeführt und voraus- sichtlich im zweiten Halbjahr 2024 abgeschlossen sein. Die Sanierung des Innenhofes des Bürgerzentrums Alte Feuerwache einschließ- lich Kanalsanierung und Neubau der Holzwerkstatt (Session Nummer 2045/2022) be- findet sich seit Mitte 2023 in der tatsächlichen Bauphase. Die Baumaßnahme muss Ende 2024 abgeschlossen sein. Über die Fördermittel hinaus ist im Jahr 2024 auch der Eigenanteil der Stadt Köln zu finanzieren. Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bürgerhaus MüZe zur Sicherstellung der Betrei- berverantwortung, für die konsumtiv 2,0 Mio. € zur Verfügung stehen (Session-Num- mer 1107/2023), wurden in 2023 beauftragt und werden laufend, auch in diesem Jahr, beauftragt und durchgeführt. Zudem ist die grundlegend weiterhin beabsichtigte Gene- ralsanierung seit über einem Jahr in der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsverfah- ren), die eine umfangreiche Begleitung und Anpassung der Planung erfordert. Perspektive für die Zukunft Im Herbst 2023 wurden folgende Beschlüsse für Baumaßnahmen eingeholt: 1. Planungsbeschluss für die Dachsanierung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd (Session-Nummer 3470/2023) 2. energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz (Session-Nummer 3475/2023) 3. Wettbewerb und Planungsbeschluss für die Innenhofgestaltung im Bürgerhaus Kalk (Session-Nummer 2675/2023). Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit werden geprüft oder bereits umgesetzt: 5 1. Enger Austausch und Abstimmung zwischen der Abteilung Bürgerhäuser/Bürger- zentrum und dem Servicebereich der städtischen Gebäudewirtschaft über die dort vorhandenen Kapazitäten für die Auftragsannahme von Aufträgen für die Bürger- häuser/Bürgerzentren. 2. Aufbau eines eigenen „kleinen Architekturbüros“ in der Abteilung Bürgerhäuser/Bür- gerzentrum, aber auch Verstärkung des Verwaltungsbereiches (Stellenmehrbedarf mit Finanzierung aus dem Bauunterhaltungsbudget), damit von dort Baumaßnah- men bis zu einer bestimmten Wertgrenze selbst betreut werden können. Dies gilt auch für die Begleitung der gestellten Fördermittelanträge für energetische Maß- nahmen. 3. In enger Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft kann in Einzelfällen die Betreuung von externen Projektsteuerungsbüros von der Abteilung Bürgerhäu- ser/Bürgerzentren wahrgenommen werden, sofern hier ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. 4. Fortlaufende Aktualisierung der vorhandenen Übersicht der notwendigen Baumaß- nahmen unter Einbeziehung der fachlichen Expertise (eigener Architekt) und Be- nennung von konkreten Maßnahmen. Zudem werden die absehbaren notwendigen Baunahmen priorisiert und eine mittel- bis langfristige Budgetplanung, bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren, vorgenommen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (8)
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- Aktenzeichen
- 0174/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.02.2024
- Erstellt
- 11.01.2024 12:19