V/0042/2023
Innenstadt stärken: Priorisierung von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023)
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Beschlussvorlage
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V/0042/2023 V/0042/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Innenstadt stärken: Priorisierung von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) Beratungsfolge 31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 01.06.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 13.06.2023 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die in der Priorisierungsliste zum Integrierten städtebauli- chen Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) aufgeführten Maßnahmen (s. Anlage 1) als prioritär für den Handlungszeitraum 2023-2030. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Priorisierungsliste zum INSEK Münster- Innenstadt (2023) im Zusammenhang mit dessen regelmäßiger Evaluation fortgeschrieben werden kann, so dass eine flexible Anpassung an mögliche geänderte (z. B. gesellschaftliche) Rahmenbe- dingungen grundsätzlich möglich bleibt. 3. Der Rat der Stadt Münster begrüßt, dass bereits erste Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) umgesetzt werden. 4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Maßnahmen des IN- SEK Münster-Innenstadt ggf. zusätzliche Ressourcen benötigt bzw. Kosten und/oder Folgekosten anfallen werden. Die hierzu erforderlichen Beschlüsse werden durch die zuständigen Fachgremien eingeholt. Die jeweils zuständigen Fachämter sorgen in diesem Fall für die Veranschlagung ent- sprechender Mittel im Haushaltsplan bzw. von Stellen im Stellenplan der Stadt Münster. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, das auf Grundlage der Priorisierungsliste zum INSEK Münster- Innenstadt (2023) eine Aufstellung mit den städtebauförderfähigen Innenstadt-Maßnahmen erar- beitet wird, für die im Zeitraum 2023 bis 2030 Förderanträge beim Land NRW eingereicht werden Stadtplanungsamt 23.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thiesing Telefon: 492-6189 Thiesing@stadt-muenster.de - 2 - V/0042/2023 sollen. Die Aufstellung wird den politischen Gremien nach den Sommerferien 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit den vorgenannten Beschlusspunkten wird keine Finanzierung von Maßnahmen zum Beschluss gestellt. Hierzu wird auf die Inhalte des Beschlusspunktes 4 hingewiesen. Begründung: Zu den Beschlussvorschlägen 1. und 2. Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) wurde am 22.03.2023 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. In einem nächsten Arbeitsschritt wurden nun die im INSEK Münster-Innenstadt (2023) enthaltenen 96 Maßnahmen einem mehrstufigen Priorisierungsverfahren unterzogen. Ziel des Priorisierungsverfah- rens ist es, aus der Fülle der INSEK-Maßnahmen diejenigen auszuwählen, die für den Zeitraum von 2023 bis 2030 als prioritär einzuschätzen und zu behandeln sind. Dieser Schritt ist sowohl für Res- sourcenplanungen als auch für die zukünftige Beantragung von Städtebaufördermitteln notwendig. Das Priorisierungsverfahren wurde wie folgt durchgeführt: Schritt 1: Kriterien-Bewertung der Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt Um eine erste Priorisierungs -Einordnung alle 96 Maßnahmen zu erhalten, wurden diese nach den folgenden sechs Kriterien bewertet: - hohe Priorität bei der Politik (vorliegender Ratsbeschluss, Antrag etc.) - hohe Priorität bei der (Innen-)Stadtgesellschaft (Ergebnisse Beteiligungsaktionen) - hohe Priorität bei der Verwaltung (bereits angelaufene/eingeplante Maßnahmen, steti- ge/Querschnittsaufgaben, hohe Dringlichkeit etc.) - eine Förderung ist vorhanden bzw. beantragt - die Stadt hat einen hohen Einfluss auf die Umsetzung/Realisierung - gutes Verhältnis von Aufwand zu Ertrag. So konnte ein erster Eindruck hinsichtlich der aktuellen Relevanz und Umsetzbarkeit der jeweiligen Maßnahmen gewonnen werden. Schritt 2: verwaltungsinterne ressortübergreifende Bewertung und Maßnahmenvorauswahl Die Ergebnisse der Kriterien-Bewertung wurden dezernats- und ressortübergreifend überprüft, ange- passt und ergänzt, so dass eine verwaltungsweit abgestimmte Auswahl der Maßnahmen in einem ersten Priorisierungs-Entwurf zusammengestellt werden konnte. Schritt 3: räumliche und programmatische Schwerpunktbildung der priorisierten Maßnahmen Im vom Rat der Stadt Münster beschlossenen INSEK Münster-Innenstadt sind bereits räumliche und programmatische Schwerpunkte mit dazugehörigen Maßnahmenbündeln als Empfehlung enthalten und in einem sogenannten stadträumlichen Konzept zusammengefasst. Der Priorisierungs-Entwurf wurde damit rückgekoppelt und die darin enthaltenen Maßnahmen in programmatischen und räumli- chen Schwerpunkten gebündelt. - 3 - V/0042/2023 Schritt 4: Beratung im Interfraktionellen Arbeitskreis Innenstadt Der so erstellte Priorisierungs-Entwurf wurden in einem Treffen des Interfraktionellen Arbeitskreises Innenstadt am 19.04.2023 vorgestellt, erörtert und entsprechend der dort eingebrachten Anregungen angepasst. In Anlage 1 ist die Priorisierungsliste mit der Aufstellung der priorisierten Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) für den Handlungszeitraum 2023 bis 2030 – zusammengestellt in fünf programmatischen innenstadtweiten und fünf räumlichen Schwerpunkten sowie einige Einzelstandort – enthalten. Es wird drauf hingewiesen, dass diese Priorisierungsaufstellung u. a. der Vorbereitung der künftigen Beantragung von Städtebau- und auch anderen Fördermitteln sowie der verwaltungsseitigen finanzi- ellen und personellen Ressourcenplanung dient. Grundsätzlich kann sie dennoch z. B. im Rahmen der regelmäßig vorgesehenen Evaluierung des INSEK Münster-Innenstadt fortgeschrieben und an- gepasst werden. So ist sichergestellt, dass mit einer ausreichenden Flexibilität auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagiert werden kann. Zu Beschlussvorschlag 3. Parallel zu den weiteren konzeptionellen Arbeiten im Zukunftsprozess für die Innenstadt werden ak- tuell und fortlaufend natürlich bereits viele Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt vorbereitet, bearbeitet und umgesetzt. Beispielhaft seien hier nur einige genannt: So wird das Zentrenmanagement aktiv weiterentwickelt, arbeitet unter anderem an Maßnah- men zur Stärkung von B-Lagen und von Quartiersgemeinschaften und an der Realisierung temporärer Angebote und von Ausprobieraktionen, begleitet von regelmäßigen Kommunikati- ons- und Netzwerkaktivitäten. Erste Maßnahmen zur Qualifizierung verschiedener Innenstadträume wie Domplatz, Königs- straße, Alter Fischmarkt, Verspoel und Frauenstraße werden aktuell umgesetzt (vgl. V/0041/2023), Stadtbäume wurden und werden weiter aufgestellt, Spielangebote an der Lud- gerikirche im temporären „Ludgerigarten“ eingerichtet und eröffnet. Für die dauerhafte funktionale, stadtgestalterische, wasser- und klimagerechte sowie barriere- arme Umgestaltung von Innenstadträumen wie Hörsterstraße, Parkplatz am Bült, Hörster Parkplatz, Domplatz und Apostelgarten wurden Fördermittel gewonnen und sind Planungs- schritte und -verfahren in Arbeit. Ein Wettbewerb für die Umgestaltung des Hamburger Tun- nels und die Erarbeitung von Nachnutzungsperspektiven für die Justizvollzugsanstalt sind in Vorbereitung. Ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung der Innenstadt-Aa wird erstellt, Brunnen werden sa- niert und an der Intensivierung der gezielten Bewirtschaftung von Regenwasser wird fortlau- fend gearbeitet. Die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur, der Fahrradabstellangebote ist eine Daueraufga- be, die gesteuerte Ordnung von E-Rollern wird als Modellprojekt getestet, Ad hoc-Maßnahmen in der Wolbecker Straße werden eingerichtet und das Integrierte Parkraumkonzept inklusive Lösungen für mobilitätseingeschränkte Menschen erstellt. Auch Maßnahmen an Einzelorte bzw. Einrichtungen sind zu nennen: Das Haus der Nachhal- tigkeit Hammer Straße 1 steht kurz vor der Eröffnung, am Nutzungskonzept für das Denkmal Bergstraße 9 wird gearbeitet, das historische Rathaus barrierefrei erschlossen und das Thea- ter energetisch teilsaniert und aufgestockt. Es ist vorgesehen, regelmäßig über den Stand der im INSEK Münster-Innenstadt enthaltenen Maß- nahmen im Rahmen einer Evaluation zu berichten. - 4 - V/0042/2023 Zu Beschlussvorschlag 4. Bei den in der Priorisierungsliste enthaltenen INSEK-Innenstadt-Maßnahmen handelt es sich teils um bereits jetzt (im Haushaltsplan) mit Personal- und mit Finanzressourcen hinterlegte Aufgaben, teils sind hierfür nötige Kapazitätsbedarfe aber auch im Rahmen der mittel- und längerfristigen Ressour- cen- bzw. Haushaltsplanungen noch weiter zu spezifizieren, fortzuschreiben und/oder zusätzlich ein- zuplanen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung und Umsetzung der prioritären INSEK- Innenstadt-Maßnahmen somit in den kommenden (zunächst) acht Jahren ggf. weitere, zusätzliche finanzielle und personelle Kapazitäten benötigt werden. Die hierzu erforderlichen Beschlüsse werden durch die zuständigen Fachgremien eingeholt. Für die Umsetzung der einzelnen INSEK-Innenstadt-Maßnahmen werden die jeweils federführend zuständigen Ämter im Rahmen der Haushaltsplanungen 2024 ff. für eine fortlaufende entsprechende Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan bzw. von Stellen im Stellenplan der Stadt Münster sor- gen. Im Rahmen eines Multiprojektmanagements für den Zukunftsprozess Innenstadt wird eine gesamt- heitliche übergeordnete Maßnahmenkoordination vorgenommen, um Synergien zwischen den Maß- nahmen nutzen und diese dadurch möglichst ressourcenschonend umsetzen zu können. Zu Beschlussvorschlag 5. Das INSEK Münster-Innenstadt bildet u. a. eine Grundlage für die Inanspruchnahme von Städtebau- fördermitteln in den nächsten rd. acht Jahren (ca. 2023-2030). Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist dem Land NRW im September 2023 eine Maßnahmen-Aufstellung vorzulegen. Hierin sind diejenigen Innenstadt-Maßnahmen zu benennen, für die die Stadt Münster im Zeitraum 2023 bis 2030 voraussichtlich Städtebaufördermittel beantragen möchte. Diese wird vom Land NRW u. a. für die dortige mittel- und langfristige Finanzplanung benötigt. Das bedeutet, dass aus dem hier zur Beschlussfassung vorgelegten Priorisierungs-Entwurf in einem nächsten Arbeitsschritt diejenigen Maßnahmen auszuwählen und zu benennen sind, die grundsätz- lich städtebauförderfähig sind und die in diese Aufstellung aufgenommen werden sollen. Hierfür erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, der den politischen Gremien nach den Sommerfe- rien 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage1 Priorisierte Maßnahmen INSEK MS-Innenstadt
Anlage A
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Anlage A zur V/0042/2023 Kurzüberblick Im Rahmen des partizipativen Zukunftsprozesses für die Innenstadt Münsters mit dem Motto „Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte machen“ wurde ein Integriertes städtebauliches Entwick- lungskonzept Münster-Innenstadt (2023) (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) erarbeitet und vom Rat beschlossen. Hierzu wurde eine Priorisierungsliste der darin enthaltenen Maßnahmen erstellt, die hier zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Projekt ist Teil des laufenden Innenstadtprozesses (s. u. a. V/0672/2020). Der Zukunftspro- zess für die Innenstadt verfolgt grundsätzlich das Ziel, eine zukunftsresiliente Innenstadt zu ge- stalten. Folgende Teilziele sind zu nennen: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia- log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das INSEK Münster-Innenstadt (2023) bildet den fachlichen Orientierungsrahmen für die zukünf- tige Entwicklung der Innenstadt und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Das INSEK Münster-Innenstadt (2023) sowie die Priorisierung der darin enthaltenen Maßnahmen ist eine notwendige Grundlage für die zukünftige Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln im Gebiet der Innenstadt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In die Erarbeitung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) sowie die darin enthaltenen Maßnah- men wurden die Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleichstellung/Geschlechtersensibilität“, „Inklusion“, „Klimaschutz“, „Barrierefreiheit“ und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessu- al einbezogen. Auch bei der Priorisierung der Maßnahmen fanden diese Aspekte Berücksichti- gung.
Anlage 1 Priorisierte Maßnahmen INSEK MS-Innenstadt
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Anlage 1 V/0042/2023 - ENTWURF 11.05.2023 - 1 Priorisierungsliste zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungs- konzeptes Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) Im Rahmen eines umfänglichen Priorisierungsverfahre ns wurden Maßnahmen aus dem INSEK Münster-Innenstadt (2023) für den Handlungszeitraum von 2023 bis 2030 als priori- tär ausgewählt. Sie werden im Folgenden nach progra mmatischen innenstadtweiten und nach räumlichen verortbaren Schwerpunkten zusammengestellt aufgelistet. Innenstadtweite programmatische Schwerpunkte und prioritäre Maßnah- men 1. Programmatischer Schwerpunkt: Autoarme und erreichbare Innenstadt Maßnahme 5.73: Konzeptionierung neuer innovativer Ö PNV-Angebote für die Erreichbarkeit der Innenstadt Maßnahme 5.74: Verbesserung und Ausbau von Radwegei nfrastruktur Maßnahme 5.75: Schaffung von kostenfreien Fahrradab stellangeboten Maßnahme 5.78: Umsetzung des Integrierten Parkraumk onzeptes (i. V. m.) Maßnahme 5.79: Ganzheitliches Lösungskonzept „Parke n für Menschen mit Mobilitätsein- schränkungen“ 2. Programmatischer Schwerpunkt: Grüne, klimagerechte Gebäude und öffentliche Freiflä- chen Maßnahme 1.1 Maßnahmen zur qualitätsvollen energeti schen und klimagerechten Objekt- sanierung, Sanierungsmanagement und Aufklärungs- und Informationsmaß- nahmen Maßnahme 1.3 Programm „Grüne und solare Dächer und Fassaden in der Innenstadt“ Anlage 1 V/0042/2023 - ENTWURF 11.05.2023 - 2 Maßnahme 1.4 Umsetzung des Sanierungskonzepts städt ischer Brunnen- und Wasser- spiele und Entwicklung weiterer Standorte Maßnahme 1.5 Programm „Zukunftsbäume“ Maßnahme 1.8 Intensivierung einer gezielten Bewirts chaftung von Regenwasser Maßnahme 1.9 Klima- und artenschutzgerechte Anpassu ng und Umsetzung „Masterplan Licht“ 3. Programmatischer Schwerpunkt: Barrierefreie Innenstadt für alle Maßnahme 4.51 Programm und Katalog für nutzerinnen- und nutzergerechtes barrierefreies und stadtgestalterisch abgestimmtes Stadtmobiliar Maßnahme 4.52 Programm „100 Bänke für die Innenstad t" Maßnahme 4.53 Umsetzung Handlungskonzept Barrierefr eie Innenstadt: Baustein Wege Maßnahme 4.56 Handlungskonzept Barrierefreie Innens tadt: Aktionsprogramm Sensibilisie- ren – Interagieren – Kontrollieren Maßnahme 4.57 Handlungskonzept Barrierefreie Innens tadt: Aktionsprogramm „Informatio- nen vernetzen & nutzbar machen“ Maßnahme 4.59 Erstellung „Konzept gegen Angsträume“ Maßnahme 4.63 Aufstellung und Umsetzung des Konzept es für öffentliche Toilettenanlagen Maßnahmen 2.15, Teilbereich: Querschnittsaufgabe „U nterstützung/Hilfen für Menschen in 2.17-20, 3.49, 4.70 Prekären Lebenssituationen“ im Bahnhofsumfeld Maßnahme 5.81 Ordnung von E-Rollern im öffentlichen Raum 4. Programmatischer Schwerpunkt: Alltagsort, nicht-kommerzieller Aufenthalt Maßnahme 4.58 Konzept und Umsetzung „Saubere Innens tadt“ Maßnahme 4.60 Erarbeitung und Umsetzung eines Konze ptes für mehr Spiel-, Freizeit- und Bewegungsangebote sowie für klimagerechte nicht-kom merzielle Aufent- haltsorte und Ruheoasen für alle in der Innenstadt Maßnahme 4.62 Weiterentwicklung, Verbesserung und B ekanntmachung der Angebote an Aufenthaltsmöglichkeiten in nicht-kommerziellen Innenräumen Maßnahme 4.64 Entwicklung und Umsetzung von Konzept en zur Erhaltung und Schaffung von bezahlbaren und inklusiven innerstädtischen Wohnraums Maßnahme 4.65 Soziale Erhaltungssatzung für weitere (Innenstadt-)Quartiere prüfen Maßnahme 4.66 Förderung „bezahlbarer“ Immobilienang ebote für Beratungsstellen zu sozia- len Belangen Maßnahme 4.67 Anpassung des Angebots an Kindertages betreuung im Rahmen der Auswer- tung der Ergebnisse der Bedarfserhebung und der wei teren demographi- schen Entwicklung sowie bestehender Planungen Maßnahme 4.68 Das bedarfsorientierte Steuerungs- un d Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickeln inklusive der Übe rprüfung bzw. Anpas- sung der Angebotszeiten an den Wochenenden (vgl. 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025) Maßnahme 5.82 Programm „Autofreie Altstadt(straßen) räume“ Maßnahme 6.91 Entwicklung eines Programms/einer Str ategie zur Sicherung und ggf. suk- zessiven zeitgemäßen Weiterentwicklung von bestehen den und etablierten Kulturorten/-einrichtungen unter Einbeziehung des ö ffentlichen Raums als Produktions-, Rezeptions- und Mitgestaltungsort von Kultur als integraler Be- standteil Anlage 1 V/0042/2023 - ENTWURF 11.05.2023 - 3 Maßnahme 6.93 Einrichtung eines öffentlichen „Demok ratie“-Ortes Maßnahme 6.95 Freies WLAN für den Innenstadtbereich 5. Programmatischer Schwerpunkt: Belebung und Vielf alt durch gemeinschaftliches Enga- gement Maßnahme 3.30 Maßnahmen des Zentrenmanagements zur Stärkung der B-Lagen der In- nenstadt Maßnahme 6.87 Weiterqualifizierung des Zentrenmanag ements als Netzwerk-Organisation und Anpassung an neue gesellschaftliche Herausforderungen Maßnahme 6.88 Weiterentwicklung und Stärkung von pr ivaten Quartiersgemeinschaften Maßnahme 6.89 Erarbeitung und Umsetzung eines Handl ungs- und Maßnahmenkonzeptes für die Nachtbürgermeisterin/den Nachtbürgermeister Maßnahme 6.90 Erarbeitung einer langfristig angeleg ten Kommunikationsstrategie „Zukunft Innenstadt“ Räumliche Schwerpunkte und verortbare prioritäre Maßnahmen 1. Räumlicher Schwerpunkt: Quartiersentwicklung Martiniviertel Maßnahme 2.13 Weitere Planung und Umsetzung des Pro jektes „Mikro-Kiez Martiniviertel“ mit Umgestaltung von Hörsterstraße, Martinistraße, Lotharinger Straße und Parkplatz am Bült Maßnahme 3.33 Bauliche und funktionale Erweiterung des Theaters als erweiterter Kulturort Maßnahme 3.34 Umgestaltung und -nutzung des Bereich s „Apostelgarten“ Maßnahme 3.36 Umnutzung und -gestaltung Hörster Par kplatz Maßnahme 5.83 Neukonzeptionierung Bült Anlage 1 V/0042/2023 - ENTWURF 11.05.2023 - 4 2. Räumlicher Schwerpunkt: Neugestaltung Domplatz Maßnahme 3.31 Entwicklung und Durchführung von temp orären Formaten zur Belebung der Innenstadt Maßnahme 3.35 Umgestaltung des Domplatzes und -quar tieres mit Pferdegasse 3. Räumlicher Schwerpunkt: Umgestaltung JVA-Gelände Maßnahme 3.48 Erstellung eines Nachnutzungskonzepte s für die JVA als neues Innenstadt- quartier 4. Räumlicher Schwerpunkt: Neugestaltung und Aufwertung der Innenstadt-Aa Maßnahme 1.7 Weiterentwicklung und Umsetzung des Aa -Konzeptes für die Innenstadt-Aa 5. Räumlicher Schwerpunkt: Attraktive, lebendige Verknüpfungsräume Maßnahme 2.14 Umgestaltung Altstadtzugang-Ost: Über gang Warendorfer Straße Wolbe- cker Straße im Bereich Eisenbahnstraße, Parkplatz F riedrichstraße/Wolbe- cker Straße und Freiherr-vom-Stein-Platz Maßnahme 2.16 Umgestaltung des Hamburger Tunnels al s Verbindungsachse zwischen Alt- stadt und Hansator/Ostseite Bahnhof Maßnahme 2.18 Umgestaltung der Windthorststraße als einladender Zugang zur Altstadt Maßnahme 2.23 Neustrukturierung der Königsstraße al s Altstadtzugang Maßnahme 2.24 Neustrukturierung der Aegidiistraße a ls Altstadtzugang mit optimierter An- bindung an den Aasee Maßnahme 2.26 Umgestaltung und stadtgestalterische Verbesserung der Frauenstraße zu ei- nem einladenden westlichen Altstadtzugang mit räumlicher Verknüpfung mit dem Schloss-Areal Maßnahme 3.40 Quartiersentwicklung Ludgeri: Umgesta ltung Umfeld Ludgerikirche Maßnahme 3.41 Quartiersentwicklung Salzstraße/Alter Steinweg: Umgestaltung „Alter Stein- weg“ Maßnahme 5.76 Bahnhof-Ostseite: Realisierung des Mo bility Hub Anlage 1 V/0042/2023 - ENTWURF 11.05.2023 - 5 Weitere prioritäre Maßnahmen an Einzelstandorten Maßnahme 2.21 Umgestaltung des Bereichs Ludgeriplat z als südlicher Altstadtzugang Maßnahme 3.44 Nutzungskonzept und denkmalgerechter Wiederaufbau Bergstr. 9 Maßnahme 3.45 Musik-Campus Maßnahme 3.50 Umgestaltung der öffentlichen Grünflä che am Hansaplatz Maßnahme 4.71 Barrierefreie Erschließung des histor ischen Rathauses Maßnahme 5.84 Ganzheitliche Umgestaltung Wolbecker Straße Maßnahme 6.92 Konzeption und Aktivierung „Haus der Nachhaltigkeit“ (Hammer Straße 1)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Hörsterstraße
- Wolbecker Straße
- Hammer Straße 1
- Bergstraße 9
- Martinistraße
- Warendorfer Straße
- Hansaplatz
- Alter Fischmarkt
- Eisenbahnstraße
- Freiherr-vom-Stein-Platz
- Windthorststraße
- Königsstraße
- Aegidiistraße
- Alter Steinweg
- Frauenstraße
- Pferdegasse 3
- Salzstraße
- Domplatz
- Verspoel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0042/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 09:51