V/0667/2012
Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik
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Anlage 1 Satzung zur Aenderung
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Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische
Schule für Musik
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung
zur Gebührensatzung und Schulordnung am ........... beschlossen:
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren
Der Gebührentarif wird wie folgt neu gefasst:
Gebühren für Unterricht
Unterrichtsart (
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 01.02.2013) _ Gebühr
Gruppen- und Einzelunterrichte Dauer Jahresgebühr Monatsrate
1a. Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil 45 min. 246,00 € 20,50 €
1b. Musikzwerge 5-6 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 294,00 € 24,50 €
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden 60 min. 246,00 € 20,50 €
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 min. 294,00 € 24,50 €
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden 60 min. 246,00 € 20,50 €
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60 min. 294,00 € 24,50 €
4. JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden 45 min. 78,00 € 6,50 €
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min. 216,00 € 36,00 €
6. Gruppenunterricht 7 bis 9 Teilnehmende 45 min. 246,00 € 22,00 €
7. Gruppenunterricht 4 bis 6 Teilnehmende 45 min. 336,00 € 28,00 €
8. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 432,00 € 36,00 €
9a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 552,00 € 46,00 €
9b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 60 min. 738,00 € 61,50 €
9c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min. 588,00 € 49,00 €
9d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 60 min. 786,00 € 65,50 €
10a. Einzelunterricht 14-tägig f. Erw. 45 min. 798,00 € 66,50 €
10b. Einzelunterricht 14-tägig Klavier f. Erw. 45 min. 834,00 € 69,50 €
10a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30 min. 762,00 € 63,50 €
10b. 2/3 UStd. Einzelunterricht plus 30 min. 714,00 € 59,50 €
10c. 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier 30 min. 810,00 € 67,50 €
10d, 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier plus 30 min. 762,00 € 63,50 €
11a. 1,0 UStd. Einzelunterricht 45 min. 1.140,00 € 95,00 €
11b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus 45 min. 1.068,00 € 89,00 €
11c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier 45 min. 1.212,00 € 101,00 €
11d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus 45 min. 1.140,00 € 95,00 €
12. Klassenunterricht in Absprache mit den allgemein
bildenden Schulen 9,00 bis 36,00 €
Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an
einem der Angebote 4, 6 - 9 und 13 - 15.
Ensembleunterricht
Kinder- und Jugendliche Erwachsene
Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate
13. Chor ab 20 Teilnehmenden
45 Min. pro Woche
90,00 €
7,50 €
102,00 €
8,50 €
60 Min. pro Woche 120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 €
75 Min. pro Woche 150,00 € 12,50 € 162,00 € 1 3,50 €
90 Min. pro Woche 180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 €
14. Ensemble
10 bis 19 Teilnehmende
180,00 €
15,00 €
192,00 €
16,00 €
20 und mehr Teilnehmende 144,00 € 12,00 € 156, 00 € 13,00 €
15. Musik hören und
verstehen
(Ergänzungsfach)
264,00 € 22,00 € 276,00 € 23,00 €
…
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) 10,00 €
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) 10,00 €
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 5 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die
Unterrichtsangebote der Ziffern 4 und 13 bis 15 kostenlos zu besuchen.
Für den Instrumental- und Vokalunterricht mit Erwach senen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 %
erhöhte Gebühr erhoben. Ausgenommen sind Schüler, A uszubildende, Grundwehrdienst- und
Zivildienstleistende und Studenten (bis zum 25. Lebe nsjahr), soweit für sie Kindergeld nach dem
Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch a uf Kindergeld ist für den jeweiligen
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.
Gebühren für Leihinstrumente
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello
(1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ),
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),
Querflöte (Anfänger), Kornett
1. bis 3. Jahr 138,00 € 11,50 €
1. Jahr 138,00 € 11,50 €
2. Jahr 150,00 € 12,50 €
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud
3. Jahr 186,00 € 15,50 €
1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune
3. Jahr 198,00 € 16,50 €
1. Jahr 162,00 € 13,50 €
2. Jahr 186,00 € 15,50 €
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon,
Tuba/Euphonium, Gambe,
Akkordeon 3. Jahr 234,00 € 19,50 €
Bongo 1. u. 2. Jahr 48,00 € 4,00 €
Keyboard 1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 €
§ 2 Änderungen der Schulordnung der Westfälischen Schule der Stadt Münster
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen sind unterstrichen):
… für Vorschulkinder: Musikzwerge
und Musikalische Früherziehung
für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung und JEKISS …
§ 2 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung ist unterstrichen):
Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie
§ 3 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Erteilung von Unterricht an „beweglichen“ Ferientage und regionalen Feiertagen
(Rosenmontag) ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an
allgemeinbildenden Schulen.
§ 3 Änderungen der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster:
§ 3 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:
Auf Wunsch ist in Verbindung mit der Erteilung einer Lastschriftermächtigung auch eine
monatliche Zahlungsweise möglich.
In § 5 Abs. 2 wird gestrichen:
… und im Kinder- und Jugendchor …
§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.02.2013 in Kraft.
Anlage3 Gebührenvergleich
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Anlage 3 Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat Dargestellt sind hier nur die finanziell besonders bedeutsamen Gebührenpositionen für Gruppen- und Einzelunterricht. Die Gebühren für Ensembleunterrichte wurden für Kinder und Jugendliche pauschal um 0,50 € und für Erwachsene um 1,50 € angehoben. Die Gebühren für Leihinstrumente wurden ebenfalls pauschal um 0,50 € monatlich angehoben. Die Unterrichte für Erwachsene (6.- 10.) sind pauschal mit einem 40%-igen Zuschlag (Erwachsenenzuschlag) belegt. Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche) Gebühren alt neu 1a. Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil 45 mi n. 20,00 € 20,50 € 1b. Musikzwerge 5 – 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n. 24,00 € 24,50 € 2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden 60 min . 20,00 € 20,50 € 2b. Musikalische Früherziehung 6 - 9 Teilnehmende 60 mi n. 24,00 € 24,50 € 3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden 60 min. 20,00 € 20,50 € 3b. Musikalische Grundausbildung 6 - 9 Teilnehmende 60 min. 24,00 € 24,50 € 4. JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden 45 min. 6,00 € 6,50 € 5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min. 35,00 € 36,00 € 6. Gruppenunterricht 7 – 9 Teilnehmende 45 min. neu 22,00 € 7. Gruppenunterricht 4 – 6 Teilnehmende 45 min. 27,00 € 28,00 € 8. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 34,00 € 36,00 € 9a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 45,00 € 46,00 € 9b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 60 min. 58,00 € 61,50 € 9c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min. 48,00 € 49,00 € 9d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 60 min. 62,00 € 65,50 € 8. Einzelunterricht 14-tägig (nur für Erwachsene) 45 m in. neu 66,50 € 9a. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 min. 66,00 € 63,50 € 9b. 2/3 Std. Einzelunterricht plus 30 min. 58,00 € 59,50 € 9c. 2/3 Std. Einzelunterricht Klavier 30 min. 70,00 € 67,50 € 9d. 2/3 Std. Einzelunterricht plus Klavier 30 min. 62,00 € 63,50 € 10a. 1,0 Std. Einzelunterricht 45 min. 95,00 € 95,00 € 10b. 1,0 Std. Einzelunterricht plus 45 min. 87,00 € 89,00 € 10c. 1,0 Std. Einzelunterricht Klavier 45 min. 101,00 € 101,00 € 10d. 1,0 Std. Einzelunterricht plus Klavier 45 min. 93,00 € 95,00 € 11. Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in Absprache mit den allgemein bildenden Schulen 6,00 - 30,00 € 9,00 - 36,00 € Die Gewährung der ermäßigten Unterrichtsgebühr plus ist an die Wahrnehmung eines internen oder externen Zusatzangebotes (Ensemble-, Theorieangebote, etc.) bzw. eines weiteren Gruppenunterrichtes gebunden.
Anlage 2 Gebuehrenuebersicht
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Anlage 2 Gebührenübersicht der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik Stand: 01.02.2013 Gebühren Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. Aufnahmegebühr Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro. a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate 5 - 6 294,00 € 24,50 € Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr 7 - 8 246,00 € 20,50 € 6 - 9 294,00 € 24,50 € Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 10 - 15 246,00 € 20,50 € 6 - 9 294,00 € 24,50 € Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 10 - 15 246,00 € 20,50 € JEKISS-Chor 45 Min. pro Woche ab 20 78,00 € 6,50 € Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate 4 für 6 Monate: 216,00 € 36,00 € Ermäßigungen Für alle Angebote der Elementaren Musikerziehung – mit Ausnahme des Instrumentenka- russells – gilt: • Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. Unterrichtsmonats abmelden. • Eltern, die für ihr Kind Leistungen nach dem SGB I I oder SGB XII beziehen, brauchen für ihr Kind keine Unterrichtsgebühr zu zahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vor- legen. Sie zahlen nur die Aufnahmegebühr. Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt: • Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr. b) Unterricht für Kinder und Jugendliche Dauer Jahresgebühr Monatsrate 30 Min./Woche 762,00 € 63,50 € Einzelunterricht 45 Min./Woche 1.140,00 € 95,00 € 45 Min./Woche 552,00 € 46,00 € 2er-Gruppe 60 Min./Woche 738,00 € 61,50 € 3er-Gruppe 45 Min./Woche 432,00 € 36,00 € 4er- bis 6er-Gruppe 45 Min./Woche 336,00 € 28,00 € 7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 264,00 € 22,00 € Klassenunterricht an allgemein bilden- den Schulen in Absprache mit den Schulen, abhängig von Personalaufwand, Gruppenstärke etc. in der vereinbarten Unterrichtsform 9,00 – 36,00 € Gebühr für Klavierunterricht 30 Min./Woche 810,00 € 67,50 € Einzelunterricht 45 Min./Woche 1.212,00 € 101,00 € 45 Min./Woche 588,00 € 49,00 € 2er-Gruppe 60 Min./Woche 786,00 € 65,50 € Ermäßigungen • Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günsti- gere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote belegen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Pkt. d) kostenlos. • Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos. Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück- lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt: Dauer Jahresgebühr plus Monatsrate plus 30 Min./Woche 714,00 € 59,50 € Einzelunterricht 45 Min./Woche 1.068,00 € 89,00 € Gebühr für Klavierunterricht 30 Min./Woche 762,00 € 63,50 € Einzelunterricht 45 Min./Woche 1.140,00 € 95,00 € c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter) Dauer Jahresgebühr Monatsrate 30 Min./Woche 1.066,80 € 88,90 € 45 Min./Woche 1.596,00 € 133,00 € Einzelunterricht 45 Min. 14-tägig 798,00 € 66,50 € 45 Min./Woche 772,80 € 64,40 € 2er-Gruppe 60 Min./Woche 1.033,20 € 86,10 € 3er-Gruppe 45 Min./Woche 604,80 € 50,40 € 4er- bis 6er-Gruppe 45 Min./Woche 470,40 € 39,20 € 7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 396,60 € 30,80 € Gebühr für Klavierunterricht 30 Min./Woche 1.134,00 € 94,50 € 45 Min./Woche 1.696,80 € 141,40 € Einzelunterricht 45 Min. 14-tägig 834,00 € 69,50 € 45 Min./Woche 823,20 € 68,60 € 2er-Gruppe 60 Min./Woche 1.100,40 € 91,70 € Ermäßigungen • Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienst- leistende, Studierende Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche (s. Punkt b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teilnah- me an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Pkt. d). • Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos. Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück- lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt: Dauer Jahresgebühr plus Monatsrate plus 30 Min./Woche 999,60 € 83,30 € 45 Min./Woche 1.495,20 € 124,60 € Einzelunterricht 45 Min. 14-tägig 747,60 € 62,30 € Gebühr für Klavierunterricht 30 Min./Woche 1.066,80 € 87,30 € 45 Min./Woche 1.596,00 € 130,60 € Einzelunterricht 45 Min. 14-tägig 798,00 € 65,30 € d) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kinder- und Jugendliche Erwachsene Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate Chor ab 20 Teilnehmenden 45 Min. pro Woche 90,00 € 7,50 € 102,00 € 8,50 € 60 Min. pro Woche 120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 € 75 Min. pro Woche 150,00 € 12,50 € 162,00 € 13,50 € 90 Min. pro Woche 180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 € Ensemble 10 bis 19 Teilnehmende 180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 € 20 und mehr Teilnehmende 144,00 € 12,00 € 156,00 € 13,00 € Musik hören und verstehen (Ergänzungsfach) 264,00 € 22,00 € 276,00 € 23,00 € Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer- dem gilt bei Einzelunterricht die günstigere Unterrichtsgebühr plus, wenn zusätzlich zum Un- terricht eines der hier genannten Angebote belegt wird. Auch die verbindliche und nachge- wiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt als Zusatzangebot (s. auch Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c). e) Gebühren für Leih-Instrumente Dauer Jahresgebühr Monatsrate Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ), Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ), Querflöte (Anfänger), Kornett 1. bis 3. Jahr 138,00 € 11,50 € 1. Jahr 138,00 € 11,50 € 2. Jahr 150,00 € 12,50 € Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud 3. Jahr 186,00 € 15,50 € 1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune 3. Jahr 198,00 € 16,50 € 1. Jahr 162,00 € 13,50 € 2. Jahr 186,00 € 15,50 € Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, Akkordeon 3. Jahr 234,00 € 19,50 € Bongo 1. u. 2. Jahr 48,00 € 4,00 € Keyboard 1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 € Abrechnung Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres- gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru- mentes ist monatsweise möglich.
Beschlussvorlage
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V/0667/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Westf. Schule für Musik
Betrifft
Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik
Beratungsfolge
18.09.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
31.10.2012 Hauptausschuss Vorberatung
31.10.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der Westfälischen Schule
für Musik (Anlage 1) wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0403 Westf. Schule für Musik
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2013ff 1.870.000 + 36.000
Betrag ist bereits im HH -
Plan 2013 veranschlagt
Vorlagen-Nr.:
V/0667/2012
Auskunft erteilt:
Herr Rademacher
Ruf:
9 81 03 12
E-Mail:
Rademacher@stadt-muenster.de
Datum:
27.08.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0667/2012
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Westfälische Schule für M usik (WSfM) hat entsprechend der Haushaltsplanung für die Jahre
2013 ff eine um 36.000 € höhere Gebühreneinnahme zu erzielen. Dies entspricht einer Gebühre n-
erhöhung von rund 2 %. Dieser Verpflichtung kommt die WSfM mit der hier vorgelegten geände r-
ten Gebührensatzung nach.
Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung bzw. der Schulordnung sind einige redaktionelle
Änderungen notwendig, die die pädagogische Entwicklung der WSfM berücksichtigen.
2. Umsetzung
Bei der Umsetzung der Gebührenerhöhung wurde darauf geachtet, dass die Zugangsoffenheit im
Bereich der Einstiegsangebote erhalten bleibt.
Elementarangebote
Die Tarife für Elementarangebote wurden pauschal um 0,50 Euro pro Monat erhöht. Davon betro f-
fen ist auch der Unterrichtstarif für den JEKISS -Chor, der damit erstmals seit Einführung des Pr o-
jektes vor vier Jahren von 6,00 Euro auf 6,50 Euro pro Monat angehoben wurde.
Einzel- und Gruppenunterrichte
Die Gebühren für Einzel- und Gruppenunterrichte wurden im Schnitt um 2 % erhöht. Die einzelnen
Monatsbeträge wurden auf 0,50 ‚Cent oder volle Eurobeträge auf- bzw. abgerundet.
Da es mittlerweile besser geeignete kostengünstige Einstiegsangebote mit JeKi, JEKISS, Orche s-
ter Kunterbunt und Klassenmusizieren an den Grundschulen gibt, wurde die pädagogisc h proble-
matische Unterrichtseinheit von wöchentlich 22,5 Min. aus dem Angebot gestrichen.
Der Gruppenunterricht für 4 bis 8 Teilnehmende, der bislang mit einem einheitlichen Tarif belegt
war, wurde differenziert in Gruppenunterricht von 4 bis 6 Teilnehmende und 7 bis 9 Teilnehmende.
Für den Unterricht von 7 bis 9 Teilnehmenden wurde ein neuer Tarif eingeführt, der mit 22 Euro
gegenüber dem bisherigen Tarif deutlich abgesenkt wurde. Die WSfM passte mit der Differenzi e-
rung der Gruppenstärken das Gebührensystem den aktuellen Bedürfnissen bei den Kooperationen
mit allgemein bildenden Schulen an.
Ensemble- und Ergänzungsfächer
Die Gebühren für die Ensemble - und Ergänzungsfächer wurden moderat erhöht und vereinfacht.
Darüber hinaus wurde der Erwachsenentarif im Vergleich zum Kinder- und Jugendtarif um 12 Euro
pro Jahr erhöht. Von der Erhöhung nicht betroffen sind alle Schülerinnen und Schüler, die diese
Fächer zusätzlich zu ihrem Unterricht (instrumental oder vokal) belegen. Für sie sind diese Ang e-
bote wie bisher kostenfrei.
Unterrichtsgebühr plus
Nach mehrjähriger Testphase wurde das Angebot „Unterrichtsgebühr plus“ vereinfacht.
Es richtet sich an Lernende im Einzelunterricht, die weitere das Zusammenspiel fördernde Ang e-
bote der Musikschule aufgreifen wollen.
Diese Angebote können kostenfrei im Kernbereich der WSfM wahrgenommen werden. Zudem wird
die Einzelunterrichtsstunde ermäßigt. Auch ergänzende Angebote der freien Sz ene, von Schulen,
Kirchen, etc. werden als Ermäßigungstatbestand anerkannt, sofern für die Teilnahme ein Nac h-
weis erbracht wird.
- 3 -
V/0667/2012
Wird zusätzlich zum Einzelunterricht Gruppenunterricht (ab zwei Teilnehmenden) belegt, gilt auch
dies als Ermäßigungsgrund für den Einzelunterricht.
Leih-Instrumente
Die Gebühren für Leih-Instrumente wurden pauschal um 0,50 Euro pro Monat erhöht.
Redaktionelle Änderungen
Änderungen der Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster:
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
… für Vorschulkinder: Musikzwerge und Musikalische Früherziehung
für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung und JEKISS …
§ 2 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt:
Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie
§ 3 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Erteilung von Unterricht an „beweglichen“ Ferientage und regionalen Feiertagen (Rosenmo n-
tag) ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an allgemeinbildenden Schulen.
Änderungen der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster:
§ 3 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt geändert:
Auf Wunsch ist in Verbindung mit der Erteilung einer Lastschriftermächtigung auch eine monatliche
Zahlungsweise möglich.
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Der Unterricht in den Elementarfächern ist für Personen die …
Sozialgestaffelte Gebühren
Eine zunächst in Angriff genommene sozial gestaffelte Gebührenordnung konnte nicht umgesetzt
werden, da die aufwändige Prüfung der finanziellen Situation der Rechnungsempfän ger von ca.
4.700 Unterrichtsverhältnissen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von bis zu einer Stelle
nach sich ziehen würde. Die vom ASW vorgeschlagene Nutzung von Daten des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familie (Kindergartengebühren) würde sich nu r auf den Vorschulbereich bezi e-
hen und damit den Aufwand lediglich um 10-15 % minimieren.
Umso mehr konnte die Musikschule in den letzten Jahren die kostengünstigen Einstiegsangebote
und hier gerade diejenigen für ganze Schulklassen ausbauen. Damit hat si ch die Schülerzahl von
3233 im Jahre 2007 auf heute 4.688 erhöht. Dazu können durchaus noch die mehr als 4.000
Grundschulkinder gezählt werden, die im Rahmen von JEKISS täglich in der Schule singen, ohne
auch nur einen Cent an Gebühren zu zahlen. Auch die in der Gebührenordnung seit Jahren fes t-
geschriebene Gebührenbefreiung von Empfänger von Leistungen SGB II und XII im Elementarb e-
reich und die vergleichsweise großzügige Geschwisterermäßigung sind in diesem Zusammenhang
zu erwähnen.
- 4 -
V/0667/2012
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische
Schule für Musik
(2) Gebührenübersicht
(3) Gebührenvergleich
Ergänzungsvorlage V/0667/2012/1 mit Anlagen
20189 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Westf. Schule für Musik
Vorlagen-Nr.:
V/0667/2012/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Rademacher
Ruf:
Betrifft
Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik
Beratungsfolge
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung
07.11.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der Westfälischen Schule
für Musik (Anlage 1) wird in der Form beschlossen, dass im Gegensatz zur ursprünglichen Vorlage
eine Gebührenerhöhung in Höhe von 3 % umgesetzt wird. Ebenfalls wird eine Ermäßigung auf
Einzel- und Kleingruppenunterrichte in Höhe von 50 % für Inhaber/innen des Münsterpasses be-
schlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0403 Westf. Schule für Musik
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2013ff 1.870.000 + 36.000
Betrag ist bereits im HH-
Plan 2013 veranschlagt
Begründung:
1. Ausgangslage
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung vom 23.10.2012 entgegen der
ursprünglichen Vorlage beschlossen, die Gebühren nicht um 2 %, sondern um 3 % zu erhöhen.
9 81 03 12
E-Mail:
Rademacher@stadt-muenster.de
Datum:
24.10.2012
V/0667/2012/1
- 2 -
V/0667/2012/1
Diese Mehreinnahme soll dazu dienen, die Ausweitung der Gültigkeit des Münster-Passes ohne
eine zusätzliche Haushaltsbelastung zu kompensieren.
2, Umsetzung:
Die Gebührenerhöhung wird mit einem Satz von 3 % kalkuliert. Da die einzelnen Beträge überwie-
gend auf volle Euro bzw. 50 Cent auf- oder abgerundet wurden, waren im Bereich der unteren
Gebührenstaffel relativ wenig Anpassung vorzunehmen.
Insgesamt stellt der nun vorliegende Tarif die Forderung nach einer 3%igen Erhöhung sicher.
Im Bereich der Elementar- und Ensembleunterrichte sowie der Leihgebühren wurden keine Korrek-
turen vorgenommen.
Die Verwaltung wird im Haushaltsjahr 2013 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung über die
finanziellen Auswirkungen berichten.
I. V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische
Schule für Musik
(2) Gebührenübersicht
(3) Gebührenvergleich
(4) Änderungsantrag
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische
Schule für Musik
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung und Schulordnung am ........... beschlossen:
Art. 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren
Der Gebührentarif wird wie folgt neu gefasst:
Gebühren für Unterricht
Unterrichtsart (
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 01.02.2013) _ Gebühr
Gruppen- und Einzelunterrichte Dauer Jahresgebühr Monatsrate
1a. Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil 45 min. 246,00 € 20,50 €
1b. Musikzwerge 5-6 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 297,00 € 24,75 €
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden 60 min. 246,00 € 20,50 €
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 min. 297,00 € 24,75 €
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden 60 min. 246,00 € 20,50 €
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60 min. 297,00 € 24,75 €
4. JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden 45 min. 78,00 € 6,50 €
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min. 216,00 € 36,00 €
6. Gruppenunterricht 7 bis 9 Teilnehmende 45 min. 246,00 € 22,00 €
7. Gruppenunterricht 4 bis 6 Teilnehmende 45 min. 336,00 € 28,00 €
8. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 432,00 € 36,00 €
9a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 558,00 € 46,50 €
9b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 60 min. 738,00 € 61,50 €
9c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min. 594,00 € 49,50 €
9d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 60 min. 786,00 € 65,50 €
10a. Einzelunterricht 14-tägig f. Erw. 45 min. 810,00 € 67,50 €
10b. Einzelunterricht 14-tägig Klavier f. Erw. 45 min. 846,00 € 70,50 €
11a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30 min. 774,00 € 64,50 €
11b. 2/3 UStd. Einzelunterricht plus 30 min. 726,00 € 60,50 €
11c. 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier 30 min. 810,00 € 67,50 €
11d, 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier plus 30 min. 774,00 € 64,50 €
12a. 1,0 UStd. Einzelunterricht 45 min. 1.140,00 € 95,00 €
12b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus 45 min. 1.080,00 € 90,00 €
12c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier 45 min. 1.212,00 € 101,00 €
12d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus 45 min. 1.152,00 € 96,00 €
13. Klassenunterricht in Absprache mit den allgemein
bildenden Schulen 9,00 bis 36,00 €
Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an
einem der Angebote 4, 6 - 9 und 13 - 15.
Ensembleunterricht
Kinder- und Jugendliche Erwachsene
Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate
13. Chor ab 20 Teilnehmenden
45 Min. pro Woche
90,00 €
7,50 €
102,00 €
8,50 €
60 Min. pro Woche 120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 €
75 Min. pro Woche 150,00 € 12,50 € 162,00 € 1 3,50 €
90 Min. pro Woche 180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 €
14. Ensemble
10 bis 19 Teilnehmende
180,00 €
15,00 €
192,00 €
16,00 €
20 und mehr Teilnehmende 144,00 € 12,00 € 156, 00 € 13,00 €
15. Musik hören und
verstehen
(Ergänzungsfach)
264,00 € 22,00 € 276,00 € 23,00 €
…
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) 10,00 €
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) 10,00 €
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 5 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die
Unterrichtsangebote der Ziffern 4 und 13 bis 15 kostenlos zu besuchen.
Für den Instrumental- und Vokalunterricht mit Erwach senen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 %
erhöhte Gebühr erhoben. Ausgenommen sind Schüler, A uszubildende, Grundwehrdienst- und
Zivildienstleistende und Studenten (bis zum 25. Lebe nsjahr), soweit für sie Kindergeld nach dem
Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch a uf Kindergeld ist für den jeweiligen
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.
Gebühren für Leihinstrumente
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello
(1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ),
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),
Querflöte (Anfänger), Kornett
1. bis 3. Jahr 138,00 € 11,50 €
1. Jahr 138,00 € 11,50 €
2. Jahr 150,00 € 12,50 €
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud
3. Jahr 186,00 € 15,50 €
1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune
3. Jahr 198,00 € 16,50 €
1. Jahr 162,00 € 13,50 €
2. Jahr 186,00 € 15,50 €
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon,
Tuba/Euphonium, Gambe,
Akkordeon 3. Jahr 234,00 € 19,50 €
Bongo 1. u. 2. Jahr 48,00 € 4,00 €
Keyboard 1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 €
Art. 2 Änderungen der Schulordnung der Westfälischen Schule der Stadt Münster
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen sind unterstrichen):
… für Vorschulkinder: Musikzwerge
und Musikalische Früherziehung
für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung und JEKISS …
§ 2 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung ist unterstrichen):
Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie
§ 3 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Erteilung von Unterricht an „beweglichen“ Ferientage und regionalen Feiertagen
(Rosenmontag) ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an
allgemeinbildenden Schulen.
Art. 3 Änderungen der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster:
§ 3 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:
Auf Wunsch ist in Verbindung mit der Erteilung einer Lastschriftermächtigung auch eine
monatliche Zahlungsweise möglich.
In § 4 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut eingeschoben:
Inhaber/innen des Münsterpasses bekommen auf die Angebote Ziffern 5 bis 12 des
Gebührentarifes eine 50%ige Ermäßigung eingeräumt.
Aus den Absätzen 3 und 4 werden die Absätze 4 und 5.
In § 5 Abs. 2 wird gestrichen:
… und im Kinder- und Jugendchor …
Art. 4 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.02.2013 in Kraft.
Anlage 2
Gebührenübersicht
der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
Stand: 01.02.2013
Gebühren
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro.
a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren
Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate
5 - 6 297,00 € 24,75 €
Musikzwerge
45 Min. pro Woche
mit Begleitperson
Laufzeit: 1 Jahr
7 - 8 246,00 €
20,50 €
6 - 9 297,00 € 24,75 €
Musikalische Früherziehung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 2 Jahre
10 - 15 246,00 €
20,50 €
6 - 9 297,00 € 24,75 €
Musikalische Grundausbildung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 2 Jahre
10 - 15 246,00 €
20,50 €
JEKISS-Chor
45 Min. pro Woche ab 20 78,00 €
6,50 €
Instrumentenkarussell
45 Min. pro Woche
inkl. Leihgebühr für die Instrumente
Laufzeit: 6 Monate 4
für 6 Monate:
216,00 € 36,00 €
Ermäßigungen
Für alle Angebote der Elementaren Musikerziehung – mit Ausnahme des Instrumentenka-
russells – gilt:
• Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1.
und des 2. Unterrichtsmonats abmelden.
• Eltern, die für ihr Kind Leistungen nach dem SGB I I oder SGB XII beziehen, brauchen
für ihr Kind keine Unterrichtsgebühr zu zahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vor-
legen. Sie zahlen nur die Aufnahmegebühr.
Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt:
• Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr.
b) Unterricht für Kinder und Jugendliche
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
30 Min./Woche 774,00 € 64,50 € Einzelunterricht
45 Min./Woche 1.140,00 € 95,00 €
45 Min./Woche 558,00 € 46,50 € 2er-Gruppe
60 Min./Woche 738,00 €
61,50 €
3er-Gruppe 45 Min./Woche 432,00 € 36,00 €
4er- bis 6er-Gruppe 45 Min./Woche 336,00 € 28,00 €
7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 264,00 € 22,00 €
Klassenunterricht
an allgemein bilden-
den Schulen
in Absprache mit den Schulen, abhängig von
Personalaufwand, Gruppenstärke etc. in der
vereinbarten Unterrichtsform
9,00 – 36,00 €
Gebühr für Klavierunterricht
30 Min./Woche 810,00 € 67,50 € Einzelunterricht
45 Min./Woche 1.212,00 € 101,00 €
45 Min./Woche 594,00 € 49,50 € 2er-Gruppe
60 Min./Woche 786,00 €
65,50 €
Ermäßigungen
• Für Geschwister
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günsti-
gere Gebühr
beim zweiten Kind um 20 %,
beim dritten Kind um 40 %,
beim vierten Kind um 60 %,
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.
• Münsterpass
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten auf alle Angebote im Einzelunterricht, der 2er-
Gruppe, der 3er-Gruppe, der 4er- bis 6er-Gruppe und der 7er- bis 9er-Gruppe eine Ermä-
ßigung von 50 %.
• Kostenloser Ensembleunterricht
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote belegen, ist die
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Pkt. d) kostenlos.
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts
Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt
die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos.
Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die
Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück-
lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt:
Dauer Jahresgebühr plus
Monatsrate plus
30 Min./Woche 726,00 € 60,50 € Einzelunterricht
45 Min./Woche 1.080,00 € 90,00 €
Gebühr für Klavierunterricht
30 Min./Woche 774,00 € 64,50 € Einzelunterricht
45 Min./Woche 1.152,00 € 96,00 €
c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter)
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
30 Min./Woche 1.083,60 € 90,30 €
45 Min./Woche 1.596,00 € 133,00 €
Einzelunterricht
45 Min. 14-tägig 816,00 € 68,00 €
45 Min./Woche 781,20 € 65,10 € 2er-Gruppe
60 Min./Woche 1.033,20 €
86,10 €
3er-Gruppe 45 Min./Woche 604,80 € 50,40 €
4er- bis 6er-Gruppe 45 Min./Woche 470,40 € 39,20 €
7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 396,60 € 30,80 €
Gebühr für Klavierunterricht
30 Min./Woche 1.134,00 € 94,50 €
45 Min./Woche 1.696,80 € 141,40 €
Einzelunterricht
45 Min. 14-tägig 852,00 € 71,00 €
45 Min./Woche 831,60 € 69,30 € 2er-Gruppe
60 Min./Woche 1.100,40 €
91,70 €
Ermäßigungen
• Münsterpass
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten auf alle Angebote im Einzelunterricht, der 2er-
Gruppe, der 3er-Gruppe, der 4er- bis 6er-Gruppe und der 7er- bis 9er-Gruppe eine Ermä-
ßigung von 50 %.
• Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienst-
leistende, Studierende
Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche
(s. Punkt b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird.
Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen.
• Kostenloser Ensembleunterricht
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teilnah-
me an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Pkt. d).
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts
Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt
die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos.
Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die
Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück-
lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt:
Dauer Jahresgebühr plus
Monatsrate plus
30 Min./Woche 1.016,40 € 84,70 €
45 Min./Woche 1.512,00 € 126,00 €
Einzelunterricht
45 Min. 14-tägig 762,00 € 63,50 €
Gebühr für Klavierunterricht
30 Min./Woche 1.083,60 € 90,30 €
45 Min./Woche 1.612,80 € 134,40 €
Einzelunterricht
45 Min. 14-tägig 816,00 € 68,00 €
d) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
Kinder- und Jugendliche Erwachsene
Jahresgebühr Monatsrate Jahresgebühr Monatsrate
Chor ab 20 Teilnehmenden
45 Min. pro Woche
90,00 €
7,50 €
102,00 €
8,50 €
60 Min. pro Woche 120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 €
75 Min. pro Woche 150,00 € 12,50 € 162,00 € 13,50 €
90 Min. pro Woche 180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 €
Ensemble
10 bis 19 Teilnehmende
180,00 €
15,00 €
192,00 €
16,00 €
20 und mehr Teilnehmende 144,00 € 12,00 € 156,00 € 13,00 €
Musik hören und verstehen
(Ergänzungsfach)
264,00 €
22,00 € 276,00 € 23,00 €
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer-
dem gilt bei Einzelunterricht die günstigere Unterrichtsgebühr plus, wenn zusätzlich zum Un-
terricht eines der hier genannten Angebote belegt wird. Auch die verbindliche und nachge-
wiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt als Zusatzangebot (s. auch
Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c).
e) Gebühren für Leih-Instrumente
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4),
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ),
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),
Querflöte (Anfänger), Kornett
1. bis 3. Jahr
138,00 € 11,50 €
1. Jahr 138,00 € 11,50 €
2. Jahr 150,00 € 12,50 €
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud
3. Jahr 186,00 € 15,50 €
1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune
3. Jahr 198,00 € 16,50 €
1. Jahr 162,00 € 13,50 €
2. Jahr 186,00 € 15,50 €
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott,
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,
Akkordeon 3. Jahr
234,00 € 19,50 €
Bongo 1. u. 2. Jahr 48,00 € 4,00 €
Keyboard 1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 €
Abrechnung
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres-
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru-
mentes ist monatsweise möglich.
Anlage 3
Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat
Dargestellt sind hier nur die finanziell besonders bedeutsamen Gebührenpositionen für Gruppen- und Einzelunterricht.
Die Gebühren für Ensembleunterrichte wurden für Kinder und Jugendliche pauschal um 0,50 € und für Erwachsene
um 1,50 € angehoben.
Die Gebühren für Leihinstrumente wurden ebenfalls pauschal um 0,50 € monatlich angehoben.
Die Unterrichte für Erwachsene (6.- 12.) sind pauschal mit einem 40%-igen Zuschlag (Erwachsenenzuschlag) belegt.
Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche) Gebühren alt neu
1a. Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil 45 mi n. 20,00 € 20,50 €
1b. Musikzwerge 5 – 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n. 24,00 € 24,75 €
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden 60 min . 20,00 € 20,50 €
2b. Musikalische Früherziehung 6 - 9 Teilnehmende 60 mi n. 24,00 € 24,75 €
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden 60 min. 20,00 € 20,50 €
3b. Musikalische Grundausbildung 6 - 9 Teilnehmende 60 min. 24,00 € 24,50 €
4. JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden 45 min. 6,00 € 6,50 €
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min. 35,00 € 36,00 €
6. Gruppenunterricht 7 – 9 Teilnehmende 45 min. neu 22,00 €
7. Gruppenunterricht 4 – 6 Teilnehmende 45 min. 27,00 € 28,00 €
8. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 34,00 € 36,00 €
9a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 45,00 € 46,50 €
9b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 60 min. 58,00 € 61,50 €
9c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min. 48,00 € 49,50 €
9d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 60 min. 62,00 € 65,50 €
10. Einzelunterricht 14-tägig (nur für Erwachsene) 45 m in. neu 67,50 €
11a. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 min. 66,00 € 64,50 €
11b. 2/3 Std. Einzelunterricht plus 30 min. 58,00 € 60,50 €
11c. 2/3 Std. Einzelunterricht Klavier 30 min. 70,00 € 67,50 €
11d. 2/3 Std. Einzelunterricht plus Klavier 30 min. 62,00 € 64,50 €
12a. 1,0 Std. Einzelunterricht 45 min. 95,00 € 95,00 €
12b. 1,0 Std. Einzelunterricht plus 45 min. 87,00 € 90,00 €
12c. 1,0 Std. Einzelunterricht Klavier 45 min. 101,00 € 101,00 €
12d. 1,0 Std. Einzelunterricht plus Klavier 45 min. 93,00 € 96,00 €
13. Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen
6,00 - 30,00 € 9,00 - 36,00 €
Die Gewährung der ermäßigten Unterrichtsgebühr plus ist an die Wahrnehmung eines internen oder externen
Zusatzangebotes (Ensemble-, Theorieangebote, etc.) bzw. eines weiteren Gruppenunterrichtes gebunden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0667/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37