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V/0667/2012

Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik

Vorlagen 27.08.2012

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Anlage 1 Satzung zur Aenderung

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Anlage3 Gebührenvergleich

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Anlage 2 Gebuehrenuebersicht

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage V/0667/2012/1 mit Anlagen

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Anlage 1 Satzung zur Aenderung

6537 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische 
Schule für Musik 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. 
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW  610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung 
zur Gebührensatzung und Schulordnung am ........... beschlossen: 
 
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren  
 
Der Gebührentarif wird wie folgt neu gefasst: 
 
Gebühren für Unterricht  
 
Unterrichtsart  ( 
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand:  01.02.2013)                    _        Gebühr  
 
Gruppen- und Einzelunterrichte   Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate  
  1a. Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil    45 min.  246,00 € 20,50 € 
  1b. Musikzwerge 5-6 Teilnehmende plus Elternteil  45 min.  294,00 € 24,50 € 
  2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden   60 min.  246,00 € 20,50 € 
  2b. Musikalische Früherziehung  6-9 Teilnehmende  60 min.  294,00 € 24,50 € 
  3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden  60 min.  246,00 € 20,50 € 
  3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende  60 min.  294,00 € 24,50 € 
  4.   JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden  45 min.  78,00 € 6,50 € 
  5.   IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min.  216,00 € 36,00 € 
  6.   Gruppenunterricht 7 bis 9 Teilnehmende  45 min.  246,00 € 22,00 € 
  7.   Gruppenunterricht 4 bis 6 Teilnehmende  45 min.  336,00 € 28,00 € 
  8.   Gruppenunterricht 3 Teilnehmende  45 min.  432,00 € 36,00 € 
  9a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende  45 min.  552,00 € 46,00 € 
  9b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende                     60 min.  738,00 € 61,50 € 
  9c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier  45 min.  588,00 € 49,00 € 
  9d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier  60 min.  786,00 € 65,50 € 
10a. Einzelunterricht 14-tägig  f. Erw.  45 min.  798,00 € 66,50 € 
10b. Einzelunterricht 14-tägig Klavier f. Erw.  45 min.  834,00 € 69,50 € 
10a. 2/3 UStd. Einzelunterricht        30 min. 762,00 € 63,50 € 
10b. 2/3 UStd. Einzelunterricht  plus  30 min.  714,00 € 59,50 € 
10c. 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier  30 min.  810,00 € 67,50 € 
10d, 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier                                             plus     30 min.  762,00 € 63,50 € 
11a. 1,0 UStd. Einzelunterricht  45 min.  1.140,00 € 95,00 € 
11b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus  45 min.  1.068,00 € 89,00 € 
11c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier  45 min.  1.212,00 € 101,00 € 
11d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus  45 min.  1.140,00 € 95,00 € 
12.   Klassenunterricht in Absprache mit den allgemein       
        bildenden Schulen  9,00 bis 36,00 € 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an  
einem der Angebote 4, 6 - 9 und 13 - 15. 
 
Ensembleunterricht 
 Kinder- und Jugendliche Erwachsene 
 Jahresgebühr  Monatsrate Jahresgebühr  Monatsrate 
13. Chor ab 20 Teilnehmenden 
      45 Min. pro Woche  
 
90,00 € 
 
7,50 € 
 
102,00 € 
 
8,50 € 
      60 Min. pro Woche  120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 € 
      75 Min. pro Woche 150,00 € 12,50 € 162,00 € 1 3,50 € 
      90 Min. pro Woche  180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 € 
14. Ensemble 
     10 bis 19  Teilnehmende 
 
180,00 € 
 
15,00 € 
 
192,00 € 
 
16,00 € 
     20 und mehr Teilnehmende 144,00 € 12,00 € 156, 00 € 13,00 € 
15. Musik hören und    
      verstehen  
(Ergänzungsfach)  
264,00 € 22,00 € 276,00 € 23,00 € 
…

Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung)  10,00 €  
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist)                                        10,00 € 
 
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 5 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die 
Unterrichtsangebote der Ziffern 4 und 13 bis 15 kostenlos zu besuchen. 
 
Für den Instrumental- und Vokalunterricht mit Erwach senen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % 
erhöhte Gebühr erhoben. Ausgenommen sind Schüler, A uszubildende, Grundwehrdienst- und 
Zivildienstleistende und Studenten (bis zum 25. Lebe nsjahr), soweit für sie Kindergeld nach dem 
Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch a uf Kindergeld ist für den jeweiligen 
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.      
 
Gebühren für Leihinstrumente  
 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello 
(1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),  
Querflöte (Anfänger), Kornett  
1. bis 3. Jahr 138,00 € 11,50 € 
1. Jahr 138,00 € 11,50 € 
2. Jahr 150,00 € 12,50 € 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud 
3. Jahr 186,00 € 15,50 € 
1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune  
3. Jahr 198,00 € 16,50 € 
1. Jahr 162,00 € 13,50 € 
2. Jahr 186,00 € 15,50 € 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, 
Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon 3. Jahr 234,00 € 19,50 € 
Bongo 1. u. 2. Jahr 48,00 € 4,00 € 
Keyboard 1. u. 2. Jahr 162,00 €  13,50 € 
 
§ 2       Änderungen der Schulordnung der Westfälischen Schule der Stadt Münster 
 
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen sind unterstrichen): 
       … für Vorschulkinder: Musikzwerge
 und Musikalische Früherziehung 
      für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung und JEKISS  …  
 
§ 2 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung ist unterstrichen): 
      Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie  
 
§ 3 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: 
      Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte.  
 
§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: 
      Die Erteilung von Unterricht an „beweglichen“ Ferientage und regionalen Feiertagen      
     (Rosenmontag) ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an  
      allgemeinbildenden Schulen. 
 
§ 3     Änderungen der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster: 
 
          § 3 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst: 
   Auf Wunsch ist in Verbindung mit der Erteilung einer Lastschriftermächtigung auch eine  
   monatliche Zahlungsweise möglich.  
 
          In § 5 Abs. 2 wird gestrichen: 
    … und im Kinder- und Jugendchor …  
 
§ 4     In-Kraft-Treten  
          
         Diese Satzung tritt zum 01.02.2013 in Kraft.

Anlage3 Gebührenvergleich

2614 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat 
 
Dargestellt sind hier nur die finanziell besonders bedeutsamen Gebührenpositionen für Gruppen- und Einzelunterricht. 
  
Die Gebühren für Ensembleunterrichte wurden für Kinder und Jugendliche pauschal um 0,50 € und für Erwachsene 
um 1,50 € angehoben.  
Die Gebühren für Leihinstrumente wurden ebenfalls pauschal um 0,50 € monatlich angehoben.  
 
Die Unterrichte für Erwachsene (6.- 10.) sind pauschal mit einem 40%-igen Zuschlag (Erwachsenenzuschlag) belegt. 
 
 
 Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche)         Gebühren  alt  neu  
1a.  Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil 45 mi n.  20,00 € 20,50 € 
1b. Musikzwerge 5 – 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n.  24,00 €  24,50 € 
2a.  Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden 60 min .  20,00 € 20,50 € 
2b.  Musikalische Früherziehung  6 - 9  Teilnehmende 60 mi n.  24,00 €  24,50 € 
3a.  Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden 60 min.  20,00 € 20,50 € 
3b.  Musikalische Grundausbildung   6 - 9 Teilnehmende 60  min.  24,00 €  24,50 € 
4.  JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden 45 min.  6,00 €  6,50 € 
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min.  35,00 €  36,00 € 
6. Gruppenunterricht 7 –  9 Teilnehmende 45 min.  neu  22,00 € 
7. Gruppenunterricht 4 –  6 Teilnehmende 45 min.  27,00 €  28,00 € 
8. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min.  34,00 €  36,00 € 
9a.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min.  45,00 € 46,00 € 
9b.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 60 min.  58,00 € 61,50 € 
9c.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min.  48,00 € 49,00 € 
9d.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 60 min.  62,00 € 65,50 € 
8.  Einzelunterricht 14-tägig (nur für Erwachsene) 45 m in.  neu  66,50 € 
9a.  2/3 Std. Einzelunterricht 30 min.  66,00 € 63,50 € 
9b.  2/3 Std. Einzelunterricht plus  30 min.  58,00 € 59,50 € 
9c.  2/3 Std. Einzelunterricht Klavier 30 min.  70,00 € 67,50 € 
9d.  2/3 Std. Einzelunterricht plus  Klavier 30 min.  62,00 € 63,50 € 
10a.  1,0 Std. Einzelunterricht 45 min.  95,00 € 95,00 € 
10b.  1,0 Std. Einzelunterricht plus  45 min.  87,00 € 89,00 € 
10c.  1,0 Std. Einzelunterricht Klavier 45 min.  101,00 € 101,00 € 
10d.  1,0 Std. Einzelunterricht plus  Klavier 45 min.  93,00 € 95,00 € 
11.  Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in  
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen 
 6,00 - 30,00 € 9,00  - 36,00 € 
 
 
 
Die Gewährung der ermäßigten Unterrichtsgebühr plus  ist an die Wahrnehmung eines internen oder externen 
Zusatzangebotes (Ensemble-, Theorieangebote, etc.) bzw. eines weiteren Gruppenunterrichtes gebunden.

Anlage 2 Gebuehrenuebersicht

7839 Zeichen

Anlage 2 
Gebührenübersicht  
der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
Stand: 01.02.2013 
Gebühren   
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.  
Aufnahmegebühr  
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro.  
a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren 
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr Monatsrate 
5 - 6 294,00 €  24,50 € 
Musikzwerge  
45 Min. pro Woche  
mit Begleitperson  
Laufzeit: 1 Jahr  
 7 - 8 246,00 €
 20,50 € 
6 - 9 294,00 €  24,50 € 
Musikalische Früherziehung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 2 Jahre  
 
10 - 15 246,00 €
 20,50 € 
6 - 9 294,00 €  24,50 € 
Musikalische Grundausbildung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 2 Jahre  
 
10 - 15 246,00 €
 20,50 € 
JEKISS-Chor  
45 Min. pro Woche ab 20 78,00 €
 6,50 € 
Instrumentenkarussell  
45 Min. pro Woche  
inkl. Leihgebühr für die Instrumente  
Laufzeit: 6 Monate 4 
 
für 6 Monate:  
216,00 € 36,00 € 
Ermäßigungen  
Für alle Angebote der Elementaren Musikerziehung – mit Ausnahme des Instrumentenka- 
russells – gilt:  
• Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. 
und des 2. Unterrichtsmonats abmelden.  
• Eltern, die für ihr Kind Leistungen nach dem SGB I I oder SGB XII beziehen, brauchen 
für ihr Kind keine Unterrichtsgebühr zu zahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vor- 
legen. Sie zahlen nur die Aufnahmegebühr.  
Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt:  
• Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr.

b) Unterricht für Kinder und Jugendliche 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
30 Min./Woche 762,00 €  63,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.140,00 €  95,00 € 
45 Min./Woche 552,00 €  46,00 € 2er-Gruppe 
 60 Min./Woche 738,00 €
 61,50 € 
3er-Gruppe 45 Min./Woche 432,00 €  36,00 € 
4er- bis 6er-Gruppe   45 Min./Woche 336,00 €  28,00 € 
7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 264,00 €  22,00 € 
Klassenunterricht  
an allgemein bilden- 
den Schulen 
in Absprache mit den Schulen, abhängig von 
Personalaufwand, Gruppenstärke etc. in der 
vereinbarten Unterrichtsform 
9,00 – 36,00 €
 
Gebühr für Klavierunterricht   
30 Min./Woche 810,00 €  67,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.212,00 €  101,00 € 
45 Min./Woche 588,00 €  49,00 € 2er-Gruppe 
 60 Min./Woche 786,00 €
 65,50 € 
Ermäßigungen 
• Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günsti- 
gere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %,  
beim dritten Kind um 40 %,  
beim vierten Kind um 60 %,  
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
• Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote belegen, ist die 
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Pkt. d) kostenlos. 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts 
Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt 
die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos. 
Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die 
Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück- 
lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.  
Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt: 
 Dauer Jahresgebühr plus 
 Monatsrate plus  
30 Min./Woche 714,00 €  59,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.068,00 €  89,00 € 
Gebühr für Klavierunterricht 
30 Min./Woche 762,00 €  63,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.140,00 €  95,00 €

c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter) 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
30 Min./Woche 1.066,80 € 88,90 € 
45 Min./Woche 1.596,00 € 133,00 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 798,00 € 66,50 € 
45 Min./Woche 772,80 € 64,40 € 2er-Gruppe  
 60 Min./Woche 1.033,20 €
 86,10 € 
3er-Gruppe  45 Min./Woche 604,80 € 50,40 € 
4er- bis 6er-Gruppe   45 Min./Woche 470,40 € 39,20 € 
7er- bis 9er-Gruppe   45 Min./Woche 396,60 € 30,80 € 
Gebühr für Klavierunterricht 
30 Min./Woche 1.134,00 €  94,50 € 
45 Min./Woche 1.696,80 €  141,40 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 834,00 €  69,50 € 
45 Min./Woche 823,20 €  68,60 € 2er-Gruppe  
 60 Min./Woche 1.100,40 €
 91,70 € 
Ermäßigungen 
• Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienst- 
leistende, Studierende  
Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche 
(s. Punkt b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. 
Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. 
• Kostenloser Ensembleunterricht   
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teilnah- 
me an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Pkt. d). 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts 
Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt 
die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos. 
Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die 
Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück- 
lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.  
Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt: 
 Dauer Jahresgebühr plus 
 Monatsrate plus  
30 Min./Woche 999,60 € 83,30 € 
45 Min./Woche 1.495,20 € 124,60 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 747,60 € 62,30 € 
Gebühr für Klavierunterricht 
30 Min./Woche 1.066,80 € 87,30 € 
45 Min./Woche 1.596,00 € 130,60 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 798,00 € 65,30 €

d)  Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene 
 Kinder- und Jugendliche Erwachsene 
 Jahresgebühr  Monatsrate  Jahresgebühr  Monatsrate  
Chor ab 20 Teilnehmenden 
45 Min. pro Woche  
 
90,00 € 
 
7,50 € 
 
102,00 € 
 
8,50 € 
60 Min. pro Woche  120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 € 
75 Min. pro Woche 150,00 €  12,50 € 162,00 € 13,50 € 
90 Min. pro Woche  180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 € 
Ensemble 
10 bis 19  Teilnehmende 
 
180,00 € 
 
15,00 € 
 
192,00 € 
 
16,00 € 
20 und mehr Teilnehmende 144,00 €  12,00 € 156,00 € 13,00 € 
Musik hören und verstehen  
(Ergänzungsfach)  
264,00 €
 22,00 € 276,00 € 23,00 € 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer- 
dem gilt bei Einzelunterricht die günstigere Unterrichtsgebühr plus, wenn zusätzlich zum Un- 
terricht eines der hier genannten Angebote belegt wird. Auch die verbindliche und nachge- 
wiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt als Zusatzangebot (s. auch 
Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c). 
e) Gebühren für Leih-Instrumente 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), 
Cello (1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),  
Querflöte (Anfänger), Kornett  
1. bis 3. Jahr 
 138,00 € 11,50 € 
1. Jahr  138,00 € 11,50 € 
2. Jahr  150,00 € 12,50 € 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud 
3. Jahr  186,00 € 15,50 € 
1. u. 2. Jahr  162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune  
3. Jahr  198,00 € 16,50 € 
1. Jahr  162,00 € 13,50 € 
2. Jahr  186,00 € 15,50 € 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon 3. Jahr 
 234,00 € 19,50 € 
Bongo 1. u. 2. Jahr  48,00 € 4,00 € 
Keyboard 1. u. 2. Jahr  162,00 €  13,50 € 
Abrechnung 
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres- 
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru- 
mentes ist monatsweise möglich.

Beschlussvorlage

6895 Zeichen

V/0667/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.09.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
31.10.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
31.10.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der Westfälischen Schule 
für Musik (Anlage 1) wird beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0403 Westf. Schule für Musik    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
2013ff 1.870.000 + 36.000 
Betrag ist bereits im HH -
Plan 2013 veranschlagt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0667/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Rademacher 
Ruf: 
9 81 03 12 
E-Mail: 
Rademacher@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.08.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0667/2012 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Westfälische Schule für M usik (WSfM) hat entsprechend der Haushaltsplanung für die Jahre 
2013 ff eine um 36.000 € höhere Gebühreneinnahme zu erzielen. Dies entspricht einer Gebühre n-
erhöhung von rund 2 %. Dieser Verpflichtung kommt die WSfM mit der hier vorgelegten geände r-
ten Gebührensatzung nach.  
 
Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung bzw. der Schulordnung sind einige redaktionelle 
Änderungen notwendig, die die pädagogische Entwicklung der WSfM berücksichtigen. 
 
 
 
 
2. Umsetzung 
 
Bei der Umsetzung der Gebührenerhöhung wurde  darauf geachtet, dass die Zugangsoffenheit im 
Bereich der Einstiegsangebote erhalten bleibt.   
 
Elementarangebote 
Die Tarife für Elementarangebote wurden pauschal um 0,50 Euro pro Monat erhöht. Davon betro f-
fen ist auch der Unterrichtstarif für den JEKISS -Chor, der damit erstmals seit Einführung des Pr o-
jektes vor vier Jahren von 6,00 Euro auf 6,50 Euro pro Monat angehoben wurde.  
 
Einzel- und Gruppenunterrichte 
Die Gebühren für Einzel- und Gruppenunterrichte wurden im Schnitt um 2 % erhöht. Die einzelnen 
Monatsbeträge wurden auf 0,50 ‚Cent oder volle Eurobeträge auf- bzw. abgerundet. 
 
Da es mittlerweile besser geeignete kostengünstige Einstiegsangebote mit JeKi, JEKISS, Orche s-
ter Kunterbunt und Klassenmusizieren an den Grundschulen gibt, wurde die pädagogisc h proble-
matische Unterrichtseinheit von wöchentlich 22,5 Min. aus dem Angebot gestrichen. 
 
Der Gruppenunterricht für 4 bis 8 Teilnehmende, der bislang mit einem einheitlichen Tarif belegt 
war, wurde differenziert in Gruppenunterricht von 4 bis 6 Teilnehmende und 7 bis 9 Teilnehmende. 
Für den Unterricht von 7 bis 9 Teilnehmenden wurde ein neuer Tarif eingeführt, der mit 22 Euro 
gegenüber dem bisherigen Tarif deutlich abgesenkt wurde. Die WSfM passte mit der Differenzi e-
rung der Gruppenstärken das Gebührensystem den aktuellen Bedürfnissen bei den Kooperationen 
mit allgemein bildenden Schulen an. 
 
Ensemble- und Ergänzungsfächer 
Die Gebühren für die Ensemble - und Ergänzungsfächer wurden moderat erhöht und vereinfacht. 
Darüber hinaus wurde der Erwachsenentarif im Vergleich zum Kinder- und Jugendtarif um 12 Euro 
pro Jahr erhöht. Von der Erhöhung nicht betroffen sind alle Schülerinnen und Schüler, die diese 
Fächer zusätzlich zu ihrem Unterricht (instrumental oder vokal) belegen. Für sie sind diese Ang e-
bote wie bisher kostenfrei. 
 
Unterrichtsgebühr plus 
Nach mehrjähriger Testphase wurde das Angebot „Unterrichtsgebühr plus“ vereinfacht.  
Es richtet sich an Lernende im Einzelunterricht, die weitere das Zusammenspiel fördernde Ang e-
bote der Musikschule aufgreifen wollen.  
Diese Angebote können kostenfrei im Kernbereich der WSfM wahrgenommen werden. Zudem wird 
die Einzelunterrichtsstunde ermäßigt. Auch ergänzende Angebote der freien Sz ene, von Schulen, 
Kirchen, etc. werden als Ermäßigungstatbestand anerkannt, sofern für die Teilnahme ein Nac h-
weis erbracht wird.

- 3 - 
V/0667/2012 
Wird zusätzlich zum Einzelunterricht Gruppenunterricht (ab zwei Teilnehmenden) belegt, gilt auch 
dies als Ermäßigungsgrund für den Einzelunterricht. 
 
 
Leih-Instrumente 
Die Gebühren für Leih-Instrumente wurden pauschal um 0,50 Euro pro Monat erhöht. 
Redaktionelle Änderungen 
Änderungen der Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster: 
 
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: 
… für Vorschulkinder: Musikzwerge und Musikalische Früherziehung 
für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung und JEKISS … 
 
§ 2 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt: 
Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie 
 
§ 3 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: 
Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte.  
 
§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: 
Die Erteilung von Unterricht an „beweglichen“ Ferientage und regionalen Feiertagen (Rosenmo n-
tag) ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an allgemeinbildenden Schulen. 
 
Änderungen der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster: 
 
§ 3 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt geändert: 
Auf Wunsch ist in Verbindung mit der Erteilung einer Lastschriftermächtigung auch eine monatliche 
Zahlungsweise möglich.  
 
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert: 
Der Unterricht in den Elementarfächern ist für Personen die … 
Sozialgestaffelte Gebühren 
Eine zunächst in Angriff genommene sozial gestaffelte Gebührenordnung konnte nicht umgesetzt 
werden, da die aufwändige Prüfung der finanziellen Situation der Rechnungsempfän ger von ca. 
4.700 Unterrichtsverhältnissen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von bis zu einer Stelle 
nach sich ziehen würde. Die vom ASW vorgeschlagene Nutzung von Daten des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familie (Kindergartengebühren) würde sich nu r auf den Vorschulbereich bezi e-
hen und damit den Aufwand lediglich um 10-15 % minimieren.  
Umso mehr konnte die Musikschule in den letzten Jahren die kostengünstigen Einstiegsangebote 
und hier gerade diejenigen für ganze Schulklassen ausbauen. Damit hat si ch die Schülerzahl von 
3233 im Jahre 2007 auf heute 4.688 erhöht. Dazu können durchaus noch die mehr als 4.000 
Grundschulkinder gezählt werden, die im Rahmen von JEKISS täglich in der Schule singen, ohne 
auch nur einen Cent an Gebühren zu zahlen. Auch die in der Gebührenordnung seit Jahren fes t-
geschriebene Gebührenbefreiung von Empfänger von Leistungen SGB II und XII im Elementarb e-
reich und die vergleichsweise großzügige Geschwisterermäßigung sind in diesem Zusammenhang 
zu erwähnen.

- 4 - 
V/0667/2012 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische  
      Schule für Musik  
(2) Gebührenübersicht  
(3) Gebührenvergleich

Ergänzungsvorlage V/0667/2012/1 mit Anlagen

20189 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0667/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Rademacher 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung der Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der Westfälischen Schule 
für Musik (Anlage 1) wird in der Form beschlossen, dass im Gegensatz zur ursprünglichen Vorlage 
eine Gebührenerhöhung in Höhe von 3 % umgesetzt wird. Ebenfalls wird eine Ermäßigung auf 
Einzel- und Kleingruppenunterrichte in Höhe von 50 % für Inhaber/innen des Münsterpasses be-
schlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0403 Westf. Schule für Musik    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
2013ff 1.870.000 + 36.000 
Betrag ist bereits im HH-
Plan 2013 veranschlagt 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung vom 23.10.2012 entgegen der 
ursprünglichen Vorlage beschlossen, die Gebühren nicht um 2 %, sondern um 3 % zu erhöhen. 
9 81 03 12 
 
E-Mail: 
Rademacher@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.10.2012 
V/0667/2012/1

- 2 - 
V/0667/2012/1 
Diese Mehreinnahme soll dazu dienen, die Ausweitung der Gültigkeit des Münster-Passes ohne 
eine zusätzliche Haushaltsbelastung zu kompensieren.   
 
2, Umsetzung: 
 
Die Gebührenerhöhung wird mit einem Satz von 3 % kalkuliert. Da die einzelnen Beträge überwie-
gend auf volle Euro bzw. 50 Cent  auf- oder abgerundet wurden, waren im Bereich der unteren 
Gebührenstaffel relativ wenig Anpassung vorzunehmen.  
 
Insgesamt stellt der nun vorliegende Tarif die Forderung nach einer 3%igen Erhöhung sicher.  
 
Im Bereich der Elementar- und Ensembleunterrichte sowie der Leihgebühren wurden keine Korrek-
turen vorgenommen.  
 
Die Verwaltung wird im Haushaltsjahr 2013 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung über die 
finanziellen Auswirkungen berichten.  
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische 
Schule für Musik 
(2) Gebührenübersicht 
(3) Gebührenvergleich 
(4) Änderungsantrag

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung und Schulordnung für die Westfälische 
Schule für Musik 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. 
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW  610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung 
der Gebührensatzung und Schulordnung am ........... beschlossen: 
 
Art. 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren  
 
Der Gebührentarif wird wie folgt neu gefasst: 
 
Gebühren für Unterricht  
 
Unterrichtsart  ( 
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand:  01.02.2013)                    _        Gebühr  
 
Gruppen- und Einzelunterrichte   Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate  
  1a. Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil    45 min.  246,00 € 20,50 € 
  1b. Musikzwerge 5-6 Teilnehmende plus Elternteil  45 min.  297,00 € 24,75 € 
  2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden   60 min.  246,00 € 20,50 € 
  2b. Musikalische Früherziehung  6-9 Teilnehmende  60 min.  297,00 € 24,75 € 
  3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden  60 min.  246,00 € 20,50 € 
  3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende  60 min.  297,00 € 24,75 € 
  4.   JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden  45 min.  78,00 € 6,50 € 
  5.   IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min.  216,00 € 36,00 € 
  6.   Gruppenunterricht 7 bis 9 Teilnehmende  45 min.  246,00 € 22,00 € 
  7.   Gruppenunterricht 4 bis 6 Teilnehmende  45 min.  336,00 € 28,00 € 
  8.   Gruppenunterricht 3 Teilnehmende  45 min.  432,00 € 36,00 € 
  9a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende  45 min.  558,00 € 46,50 € 
  9b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende                     60 min.  738,00 € 61,50 € 
  9c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier  45 min.  594,00 € 49,50 € 
  9d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier  60 min.  786,00 € 65,50 € 
10a. Einzelunterricht 14-tägig  f. Erw.  45 min.  810,00 € 67,50 € 
10b. Einzelunterricht 14-tägig Klavier f. Erw.  45 min.  846,00 € 70,50 € 
11a. 2/3 UStd. Einzelunterricht        30 min. 774,00 € 64,50 € 
11b. 2/3 UStd. Einzelunterricht  plus  30 min.  726,00 € 60,50 € 
11c. 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier  30 min.  810,00 € 67,50 € 
11d, 2/3 UStd. Einzelunterricht Klavier                                             plus     30 min.  774,00 € 64,50 € 
12a. 1,0 UStd. Einzelunterricht  45 min.  1.140,00 € 95,00 € 
12b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus  45 min.  1.080,00 € 90,00 € 
12c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier  45 min.  1.212,00 € 101,00 € 
12d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus  45 min.  1.152,00 € 96,00 € 
13.   Klassenunterricht in Absprache mit den allgemein       
        bildenden Schulen  9,00 bis 36,00 € 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an  
einem der Angebote 4, 6 - 9 und 13 - 15. 
 
Ensembleunterricht 
 Kinder- und Jugendliche Erwachsene 
 Jahresgebühr  Monatsrate Jahresgebühr  Monatsrate 
13. Chor ab 20 Teilnehmenden 
      45 Min. pro Woche  
 
90,00 € 
 
7,50 € 
 
102,00 € 
 
8,50 € 
      60 Min. pro Woche  120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 € 
      75 Min. pro Woche 150,00 € 12,50 € 162,00 € 1 3,50 € 
      90 Min. pro Woche  180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 € 
14. Ensemble 
     10 bis 19  Teilnehmende 
 
180,00 € 
 
15,00 € 
 
192,00 € 
 
16,00 € 
     20 und mehr Teilnehmende 144,00 € 12,00 € 156, 00 € 13,00 € 
15. Musik hören und    
      verstehen  
(Ergänzungsfach)  
264,00 € 22,00 € 276,00 € 23,00 € 
…

Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung)  10,00 €  
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist)                                        10,00 € 
 
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 5 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die 
Unterrichtsangebote der Ziffern 4 und 13 bis 15 kostenlos zu besuchen. 
 
Für den Instrumental- und Vokalunterricht mit Erwach senen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % 
erhöhte Gebühr erhoben. Ausgenommen sind Schüler, A uszubildende, Grundwehrdienst- und 
Zivildienstleistende und Studenten (bis zum 25. Lebe nsjahr), soweit für sie Kindergeld nach dem 
Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch a uf Kindergeld ist für den jeweiligen 
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.      
 
Gebühren für Leihinstrumente  
 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello 
(1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),  
Querflöte (Anfänger), Kornett  
1. bis 3. Jahr 138,00 € 11,50 € 
1. Jahr 138,00 € 11,50 € 
2. Jahr 150,00 € 12,50 € 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud 
3. Jahr 186,00 € 15,50 € 
1. u. 2. Jahr 162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune  
3. Jahr 198,00 € 16,50 € 
1. Jahr 162,00 € 13,50 € 
2. Jahr 186,00 € 15,50 € 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, 
Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon 3. Jahr 234,00 € 19,50 € 
Bongo 1. u. 2. Jahr 48,00 € 4,00 € 
Keyboard 1. u. 2. Jahr 162,00 €  13,50 € 
 
Art. 2    Änderungen der Schulordnung der Westfälischen Schule der Stadt Münster 
 
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen sind unterstrichen): 
       … für Vorschulkinder: Musikzwerge
 und Musikalische Früherziehung 
      für Grundschulkinder: Musikalische Grundausbildung und JEKISS  …  
 
§ 2 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung ist unterstrichen): 
      Studienvorbereitende Ausbildung/Jugendakademie  
 
§ 3 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: 
      Die Zusammenstellung der Ensembles erfolgt durch die Fachlehrkräfte.  
 
§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: 
      Die Erteilung von Unterricht an „beweglichen“ Ferientage und regionalen Feiertagen      
     (Rosenmontag) ist gebunden an die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen an  
      allgemeinbildenden Schulen. 
 
Art. 3   Änderungen der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster: 
 
           § 3 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst: 
   Auf Wunsch ist in Verbindung mit der Erteilung einer Lastschriftermächtigung auch eine  
   monatliche Zahlungsweise möglich.  
 
           In § 4 wird ein neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut eingeschoben: 
   Inhaber/innen des Münsterpasses bekommen auf die Angebote Ziffern 5 bis 12 des    
  Gebührentarifes eine 50%ige Ermäßigung eingeräumt.  
 
  Aus den Absätzen 3 und 4 werden die Absätze 4 und 5.  
 
            In § 5 Abs. 2 wird gestrichen: 
    … und im Kinder- und Jugendchor …  
 
Art. 4   In-Kraft-Treten  
     
           Diese Satzung tritt zum 01.02.2013 in Kraft.

Anlage 2 
Gebührenübersicht  
der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
Stand: 01.02.2013 
Gebühren   
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.  
Aufnahmegebühr  
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro.  
a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren 
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr Monatsrate 
5 - 6 297,00 €  24,75 € 
Musikzwerge  
45 Min. pro Woche  
mit Begleitperson  
Laufzeit: 1 Jahr  
 7 - 8 246,00 €
 20,50 € 
6 - 9 297,00 €  24,75 € 
Musikalische Früherziehung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 2 Jahre  
 
10 - 15 246,00 €
 20,50 € 
6 - 9 297,00 €  24,75 € 
Musikalische Grundausbildung  
60 Min. pro Woche  
Laufzeit: 2 Jahre  
 
10 - 15 246,00 €
 20,50 € 
JEKISS-Chor  
45 Min. pro Woche ab 20 78,00 €
 6,50 € 
Instrumentenkarussell  
45 Min. pro Woche  
inkl. Leihgebühr für die Instrumente  
Laufzeit: 6 Monate 4 
 
für 6 Monate:  
216,00 € 36,00 € 
Ermäßigungen  
Für alle Angebote der Elementaren Musikerziehung – mit Ausnahme des Instrumentenka- 
russells – gilt:  
• Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. 
und des 2. Unterrichtsmonats abmelden.  
• Eltern, die für ihr Kind Leistungen nach dem SGB I I oder SGB XII beziehen, brauchen 
für ihr Kind keine Unterrichtsgebühr zu zahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vor- 
legen. Sie zahlen nur die Aufnahmegebühr.  
Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt:  
• Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr.

b) Unterricht für Kinder und Jugendliche 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
30 Min./Woche 774,00 €  64,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.140,00 €  95,00 € 
45 Min./Woche 558,00 €  46,50 € 2er-Gruppe 
 60 Min./Woche 738,00 €
 61,50 € 
3er-Gruppe 45 Min./Woche 432,00 €  36,00 € 
4er- bis 6er-Gruppe   45 Min./Woche 336,00 €  28,00 € 
7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./Woche 264,00 €  22,00 € 
Klassenunterricht  
an allgemein bilden- 
den Schulen 
in Absprache mit den Schulen, abhängig von 
Personalaufwand, Gruppenstärke etc. in der 
vereinbarten Unterrichtsform 
9,00 – 36,00 €
 
Gebühr für Klavierunterricht   
30 Min./Woche 810,00 €  67,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.212,00 €  101,00 € 
45 Min./Woche 594,00 €  49,50 € 2er-Gruppe 
 60 Min./Woche 786,00 €
 65,50 € 
Ermäßigungen 
• Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günsti- 
gere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %,  
beim dritten Kind um 40 %,  
beim vierten Kind um 60 %,  
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
• Münsterpass   
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten auf alle Angebote im Einzelunterricht, der 2er-   
Gruppe, der 3er-Gruppe, der 4er- bis 6er-Gruppe und der 7er- bis 9er-Gruppe eine Ermä- 
ßigung von 50 %.  
• Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote belegen, ist die 
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Pkt. d) kostenlos. 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts 
Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt 
die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos. 
Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die 
Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück- 
lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.  
Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt: 
 Dauer Jahresgebühr plus 
 Monatsrate plus  
30 Min./Woche 726,00 €  60,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.080,00 €  90,00 € 
Gebühr für Klavierunterricht 
30 Min./Woche 774,00 €  64,50 € Einzelunterricht  
45 Min./Woche 1.152,00 €  96,00 €

c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter) 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
30 Min./Woche 1.083,60 € 90,30 € 
45 Min./Woche 1.596,00 € 133,00 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 816,00 € 68,00 € 
45 Min./Woche 781,20 € 65,10 € 2er-Gruppe  
 60 Min./Woche 1.033,20 €
 86,10 € 
3er-Gruppe  45 Min./Woche 604,80 € 50,40 € 
4er- bis 6er-Gruppe   45 Min./Woche 470,40 € 39,20 € 
7er- bis 9er-Gruppe   45 Min./Woche 396,60 € 30,80 € 
Gebühr für Klavierunterricht 
30 Min./Woche 1.134,00 €  94,50 € 
45 Min./Woche 1.696,80 €  141,40 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 852,00 €  71,00 € 
45 Min./Woche 831,60 €  69,30 € 2er-Gruppe  
 60 Min./Woche 1.100,40 €
 91,70 € 
Ermäßigungen 
• Münsterpass   
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten auf alle Angebote im Einzelunterricht, der 2er-   
Gruppe, der 3er-Gruppe, der 4er- bis 6er-Gruppe und der 7er- bis 9er-Gruppe eine Ermä- 
ßigung von 50 %.  
• Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienst- 
leistende, Studierende  
Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche 
(s. Punkt b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. 
Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. 
• Kostenloser Ensembleunterricht   
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teilnah- 
me an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Pkt. d). 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung des Einzelunterrichts 
Wer zusätzlich zum Einzelunterricht ein Ensemblefach oder Ergänzungsfach belegt, zahlt 
die ermäßigte Unterrichtsgebühr plus. Die Zusatzangebote (s. Pkt. d) sind kostenlos. 
Auch wer zusätzlich Unterricht in einer Gruppe ab zwei Teilnehmenden erhält, zahlt die 
Unterrichtsgebühr plus. Mit der Unterrichtsgebühr plus fördert die Musikschule ausdrück- 
lich eine vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.  
Die Tarife der Unterrichtsgebühr plus reduzieren sich wie folgt: 
 Dauer Jahresgebühr plus 
 Monatsrate plus  
30 Min./Woche 1.016,40 € 84,70 € 
45 Min./Woche 1.512,00 € 126,00 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 762,00 € 63,50 € 
Gebühr für Klavierunterricht 
30 Min./Woche 1.083,60 € 90,30 € 
45 Min./Woche 1.612,80 € 134,40 € 
Einzelunterricht 
45 Min. 14-tägig 816,00 € 68,00 €

d)  Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene 
 Kinder- und Jugendliche Erwachsene 
 Jahresgebühr  Monatsrate  Jahresgebühr  Monatsrate  
Chor ab 20 Teilnehmenden 
45 Min. pro Woche  
 
90,00 € 
 
7,50 € 
 
102,00 € 
 
8,50 € 
60 Min. pro Woche  120,00 € 10,00 € 132,00 € 11,00 € 
75 Min. pro Woche 150,00 €  12,50 € 162,00 € 13,50 € 
90 Min. pro Woche  180,00 € 15,00 € 192,00 € 16,00 € 
Ensemble 
10 bis 19  Teilnehmende 
 
180,00 € 
 
15,00 € 
 
192,00 € 
 
16,00 € 
20 und mehr Teilnehmende 144,00 €  12,00 € 156,00 € 13,00 € 
Musik hören und verstehen  
(Ergänzungsfach)  
264,00 €
 22,00 € 276,00 € 23,00 € 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer- 
dem gilt bei Einzelunterricht die günstigere Unterrichtsgebühr plus, wenn zusätzlich zum Un- 
terricht eines der hier genannten Angebote belegt wird. Auch die verbindliche und nachge- 
wiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt als Zusatzangebot (s. auch 
Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c). 
e) Gebühren für Leih-Instrumente 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), 
Cello (1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),  
Querflöte (Anfänger), Kornett  
1. bis 3. Jahr 
 138,00 € 11,50 € 
1. Jahr  138,00 € 11,50 € 
2. Jahr  150,00 € 12,50 € 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud 
3. Jahr  186,00 € 15,50 € 
1. u. 2. Jahr  162,00 € 13,50 € Querflöte, Horn, Posaune  
3. Jahr  198,00 € 16,50 € 
1. Jahr  162,00 € 13,50 € 
2. Jahr  186,00 € 15,50 € 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon 3. Jahr 
 234,00 € 19,50 € 
Bongo 1. u. 2. Jahr  48,00 € 4,00 € 
Keyboard 1. u. 2. Jahr  162,00 €  13,50 € 
Abrechnung 
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres- 
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru- 
mentes ist monatsweise möglich.

Anlage 3 
 
 
Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat 
 
Dargestellt sind hier nur die finanziell besonders bedeutsamen Gebührenpositionen für Gruppen- und Einzelunterricht. 
  
Die Gebühren für Ensembleunterrichte wurden für Kinder und Jugendliche pauschal um 0,50 € und für Erwachsene 
um 1,50 € angehoben.  
Die Gebühren für Leihinstrumente wurden ebenfalls pauschal um 0,50 € monatlich angehoben.  
 
Die Unterrichte für Erwachsene (6.- 12.) sind pauschal mit einem 40%-igen Zuschlag (Erwachsenenzuschlag) belegt. 
 
 
 Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche)         Gebühren  alt  neu  
1a.  Musikzwerge ab 7 Teilnehmenden plus Elternteil 45 mi n.  20,00 € 20,50 € 
1b. Musikzwerge 5 – 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n.  24,00 €  24,75 € 
2a.  Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmenden 60 min .  20,00 € 20,50 € 
2b.  Musikalische Früherziehung  6 - 9  Teilnehmende 60 mi n.  24,00 €  24,75 € 
3a.  Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmenden 60 min.  20,00 € 20,50 € 
3b.  Musikalische Grundausbildung   6 - 9 Teilnehmende 60  min.  24,00 €  24,50 € 
4.  JEKISS-Chor ab 20 Teilnehmenden 45 min.  6,00 €  6,50 € 
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min.  35,00 €  36,00 € 
6. Gruppenunterricht 7 –  9 Teilnehmende 45 min.  neu  22,00 € 
7. Gruppenunterricht 4 –  6 Teilnehmende 45 min.  27,00 €  28,00 € 
8. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min.  34,00 €  36,00 € 
9a.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min.  45,00 € 46,50 € 
9b.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 60 min.  58,00 € 61,50 € 
9c.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min.  48,00 € 49,50 € 
9d.  Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 60 min.  62,00 € 65,50 € 
10. Einzelunterricht 14-tägig (nur für Erwachsene) 45 m in.  neu  67,50 € 
11a. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 min.  66,00 € 64,50 € 
11b. 2/3 Std. Einzelunterricht plus  30 min.  58,00 € 60,50 € 
11c. 2/3 Std. Einzelunterricht Klavier 30 min.  70,00 € 67,50 € 
11d. 2/3 Std. Einzelunterricht plus  Klavier 30 min.  62,00 € 64,50 € 
12a. 1,0 Std. Einzelunterricht 45 min.  95,00 € 95,00 € 
12b. 1,0 Std. Einzelunterricht plus  45 min.  87,00 € 90,00 € 
12c. 1,0 Std. Einzelunterricht Klavier 45 min.  101,00 € 101,00 € 
12d. 1,0 Std. Einzelunterricht plus  Klavier 45 min.  93,00 € 96,00 € 
13. Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in  
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen 
 6,00 - 30,00 € 9,00  - 36,00 € 
 
 
 
Die Gewährung der ermäßigten Unterrichtsgebühr plus  ist an die Wahrnehmung eines internen oder externen 
Zusatzangebotes (Ensemble-, Theorieangebote, etc.) bzw. eines weiteren Gruppenunterrichtes gebunden.

Beratungsverlauf (4)

23.10.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 19.1 Vorberatung
Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 23.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0667/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37