Mandari Insight

V/1207/2019

Veränderungssperre Nr. 108, Erste Verlängerung

Vorlagen 07.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 24.1.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-1207-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5180 Zeichen

V/1207/2019 
V/1207/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 108 für den Bereich Von-Steuben-Straße / 
Bahnhofstraße / Hafenstraße 
[Steuerung der städtebaulichen Planung zwischen Hochhaus "Metropolis" und Hafenstraße] 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:  
 
S a t z u n g   
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer  
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 108  
für den Bereich Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße / Hafenstraße  
 
Der Rat der Stadt Münster hat  am 12.02.2020 aufgrund von §  17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgenden Beschluss gefasst:  
 
Die Geltungsdauer der Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr.  108 für den B e-
reich Von -Steuben-Straße / Bahnhofstraße  / Hafenstraße wird um ein Jahr verlängert (§  17 Abs.  1 
Satz 3 BauGB).  
 
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung recht s-
verbindlich abgeschlossen ist (§ 17 Abs. 5 BauGB).  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Stadt Münster entstehen durch die Verlängerung der Veränderungssperre keine Kosten.  
 
Stadtplanungsamt 
 
20.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fiegen /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6121 /  
492-6194 
Fiegen@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1207/2019 
 
Begründung: 
 
Für den Bereich Von -Steuben-Straße / Bahnhofstraße / Hafenstraße hat der Rat der Stadt Münster 
am 14.03.2018 den Beschluss  zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  597 gefasst (Vorlage 
Nr. V/0187/2018, Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 23.03.2018).  
 
Der derzeit geltende einfache Bebauungsplan Nr.  356 „Hauptbahnhof (Wolbecker Straße  / Von -
Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße / Hafenstraße / Hansaring)“ aus 
dem Jahr 1990 setzt hier nur die Nutzung „Kerngebiet“ und zulässige Werbeanlagen fest. Es gibt ke i-
ne Rahmenbedingungen z.B. zu Gebäudehöhen; diese wären gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.  
 
Ziel d es Bebauungsplans Nr.  597 ist es, eine städtebaulich angemessene Planung zwischen der 
Hochhausdominante „Metropolis“ und der Hafenstraße so steuern zu können, dass sich Neubauten 
bzw. Umbauten im Baublock  – auch im Kontext zu den aktuellen Quartiersentwick lungen im Bah n-
hofsumfeld – einfügen.  
 
Für zwei Grundstücke im Plangebiet lagen Baugesuche vor. Damit die Planungsabsichten nicht b e-
hindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder Nutzungsänderungen erschwert oder u n-
möglich gemacht werden, wurden die Baugesuche am 26.03.2018 bzw. am 25.04.2018 gemäß §  15 
Abs. 1 BauGB jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt.  
 
Nachdem im weiteren Verlauf absehbar wurde, dass der Bebauungsplan Nr.  597 bis zum Ablauf der 
Zurückstellung der Baugesuche nicht in Kraft treten wird, hat der Rat der Stadt Münster als weiteres 
Plansicherungsinstrument am 13.02.2019 die Veränderungssperre Nr.  108 für den Bereich Von -
Steuben-Straße / Bahnhofstraße / Hafenstraße beschlossen (Vorlage Nr.  V/0014/2019, Bekanntma-
chung im Amtsblatt Nr. 4 vom 22.02.2019, in Kraft getreten am 23.02.2019). Die Baugesuche wurden 
daraufhin abgelehnt.  
 
Die Planungsverwaltung hat zwischenzeitlich ein erstes Konzept für zukünftige Festsetzungsinhalte 
erarbeitet. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) hat 
dieses in seiner Sitzung am 28.03.2019 zur Kenntnis genommen und die Freigabe zur frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit erteilt. Nach verwaltungsinterner Abstimmung ist für das Planverfah ren 
die Erarbeitung eines Schall- und eines Feinstaubgutachtens erforderlich, um eine sachgerechte A b-
wägung der Immissionsschutzbelange sicherzustellen. Die Vergabe insbesondere des Feinstaubgu t-
achtens war nicht erfolgreich, weil derzeit keine leistungsfähigen Auftragnehmer mit einem wirtschaft-
lichen Angebot gefunden werden konnten. Somit ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bisher 
nicht erfolgt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird sich somit noch über das Jahr 
2020 erstrecken.  
 
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, somit hier erst in 2021. Auf die 
Zweijahresfrist ist allerdings der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 
§ 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen ( § 17 Abs. 1 BauGB). Daher läuft die Verä n-
derungssperre für die von der Zurückstellung betroffenen Grundstücke bereits im Frühjahr 2020 aus, 
bevor der Bebauungsplan rechtskräftig werden wird, sodass die Verlängerung bereits zu diesem Zeit-
punkt geboten ist.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) ersichtlich.  
 
 
I. V.  
  
gez. Anlagen: 
Robin Denstorff  Anlage A 
Stadtbaurat  Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

2052 Zeichen

Anlage A zur V/1207/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich Von-Steuben-
Straße / Bahnhofstraße / Hafenstraße.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Für den betroffenen Bereich hat der Rat der Stadt Münster am 14.03.2018 den Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 597 gefasst, dessen Ziel es ist, eine städtebaulich ange-
messene Planung zwischen der Hochhausdominante „Metropolis“ und der Hafenstraße so steu-
ern zu können, dass sich Neubauten bzw. Umbauten im Baublock – auch im Kontext zu den 
aktuellen Quartiersentwicklungen im Bahnhofsumfeld – einfügen.  
 
Für zwei Grundstücke im Plangebiet lagen Baugesuche vor, welche von der Verwaltung am 
26.03.2018 bzw. am 25.04.2018 jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt wur-
den.  
 
Als weiteres Plansicherungsinstrument hat der Rat der Stadt Münster am 13.02.2019 die Verän-
derungssperre Nr. 108 für den betroffenen Bereich beschlossen. Die Baugesuche wurden da-
raufhin abgelehnt.  
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 597 wird sich noch über das Jahr 2020 
erstrecken.  
 
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, somit hier erst in 2021. 
Auf die Zweijahresfrist ist allerdings der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Bau-
gesuchs abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Daher läuft die Veränderungssperre für die von 
der Zurückstellung betroffenen Grundstücke bereits im Frühjahr 2020 aus, bevor der Bebau-
ungsplan rechtskräftig werden wird, sodass die Verlängerung bereits zu diesem Zeitpunkt gebo-
ten ist.  
 
Finanzierung 
Durch die Verlängerung der Veränderungssperre entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

V-1207-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

176 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:20001. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 108für den Bereich Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße / Hafenstraße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1207/2019

Beratungsverlauf (4)

04.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 24.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bahnhofstraße
  • Hafenstraße
  • Wolbecker Straße
  • Engelstraße
  • Herwarthstraße
  • Von-Steuben-Straße
  • Hansaring
  • Von-Vincke-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1207/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37