Beantwortung einer Nachfrage zum Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen aus dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 11. Mai 2023
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4195/2022/2 vom 22.05.2023
Stand: Am 12.06.2023 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 22.05.2023 4195/2022/2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 12.06.2023 Beantwortung einer Nachfrage zum Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen aus dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 11. Mai 2023 Im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 11. Mai 2023 fragte Sonja Waszerka, ob die Einrichtung solcher genderneutralen Toiletten von einem entsprechenden Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz abhängig ist. Antwort der Verwaltung: Voraussetzung für die Umsetzung des „Konzeptes der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden“ ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz (Beschluss-Nummer AN/0307/2022). Für Schulneugründungen und weitere städtische Neubauten werden genderneutrale Toiletten vorgesehen, wenn der Bedarf durch die zuständige Dienststelle festgestellt wurde und sie Bestandteil des Planungsauftrags sind. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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12.06.2023
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 6.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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