4195/2022/1
Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden - mündliche Nachfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3125 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 09.03.2023 4195/2022/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 Jugendhilfeausschuss 02.05.2023 Sportausschuss 04.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2023 Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden - mündliche Nachfrage aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 02.03.2023 Im Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren am 2. März 2023 fragte Floris Rudolph (Bündnis 90/Die Grünen): 1. Das Konzept ist insbesondere für genderneutrale Toiletten bei Schulneubauten, wie wird dies nun standardisiert umgesetzt und ab wann werden diese Toiletten in den Planungen rea- lisiert? 2. Wie sieht der Plan für die Umsetzung von genderneutralen Toiletten bei Bestandsschulen aus? 3. Im Konzept wird auch Bezug auf genderneutrale Umkleiden und Duschen genommen. Wird der Ratsantrag zu genderneutrale Toiletten so interpretiert, dass dieser auch für genderneut- rale Umkleiden und Duschen verpflichtend ist? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Der umzusetzende bauliche Standard ist im Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toiletten an Schulen und in städtischen Gebäuden, Punkte 1.1 bis 1.6, be- schrieben. Das Konzept definiert die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die in Abhängig- keit von Planung und baulichen Gegebenheiten umzusetzen sind. Voraussetzung für die Um- setzung ist bei Schulen gemäß Beschluss AN/0307/2022 ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Für Schulneugründungen und weitere städtische Neubauten werden gender- 2 neutrale Toiletten vorgesehen, wenn der Bedarf durch die zuständige Dienststelle festgestellt wurde und sie Bestandteil des Planungsauftrags sind. Zu 2.) Bei Bestandsschulen wird bei vorliegenden Voraussetzungen (siehe oben) die Möglichkeit der Einrichtung genderneutraler Toiletten im Rahmen von Generalinstandsetzungen oder Sanie- rungen geprüft (siehe Konzept der Stadt Köln für die Einrichtung von genderneutralen Toilet- ten an Schulen und in städtischen Gebäuden, Punkt 1.8). Gemäß Beschluss AN/0307/2022 sind Bestandsschulen sowohl konzeptionell, als auch baulich zu unterstützen, die den Wunsch nach einer Unisex-Toilettenanlage haben. Dies geschieht, soweit ausreichende per- sonelle Kapazitäten bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorhanden sind. Zu 3.) Der Ratsauftrag und das vorliegende Konzept beziehen sich ausschließlich auf genderneutra- le Toilettenanlagen. Im Zuge der Konzeptionierung wurde durch Beteiligung der entsprechen- den Fachdienststellen der erweiterte Handlungsbedarf identifiziert. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4195/2022/1
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 09.03.2023
- Erstellt
- 06.03.2023 09:40