Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021 aufgrund des § 1 Abs. 11 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021; hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW
Verwaltungsvorlage 04 - 17 0113/2021 vom 23.02.2021
Stand: Am 23.02.2021 im Rat einstimmig beschlossen.
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Verwaltungsvorlage (04 - 17 0113 2021 A 1 Dringliche Entscheidung)
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Verwaltungsvorlage (Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021 aufgrund des § 1 Abs. 11 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021; hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW)
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