V/0354/2008
18. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
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V-0354-2008-Anlage-2-Plan.pdf
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Anlage 2 stellung zur Vorlage Nr. 0354/2008 Bisherige Dar “iv NSEEENESEESEN \ Sondergebiet Bildung ES Wasserflächen Flächen für die Landwirtschaft Grünflächen — Landschafts- f © | schutzgebiet E/ Stadtentwicklung n Stadtplanung en SEATESIWENTUNDE" Verkehrsplanun Reitsportanlage i "gebiet p g Maßnahme zum Schutz, zur u EJ Pflege und zur Entwieklungvon UV Hochspannungs- Plan zur 18. Änderung des fortge- leitung ab 110kV —f— Richtfunk FEER Boden, Natur und Landechaft schriebenen Flächennutzungsplanes Flächen für vorwiegend lineare und ] punktuelle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Begrenzungslinie Siedlungsschwerpunkt N —_— Stand: 29.11.2007 M.: 1:15.000
Beschlussvorlage
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V/0354/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck im Bereich Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge- setzbuch (BauGB) dahingehend geändert, dass für den Bereich des Hauses Kump sowie für die geplante Stellplatzanlage zwei Sondergebiete mit jeweils der Zweckbestimmung Bildung darge- stellt werden. Die bestehende Grünfläche wird westwärts ausgeweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage gekennzeichnet. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan stellt im äußersten Süden des Stadtteils Sentrup, nördlich der Aa, bzw. im Stadtteil Mecklenbeck, nördlich der Mecklenbecker Straße, im Bereich von Haus Kump Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage sowie Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Die Aa bildet im Änderungsbereich die Grenze zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. Im Bereich der Aa enthält der FNP die Kennzeichnung eines Überschwemmungsgebietes, zusätzlich liegt der Änderungsbereich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aa- niederung Hohenholte bis Mecklenbeck. Der Änderungsbereich umfasst die Hofanlage Haus Kump, das zur Erweiterung vorgesehene Are- al des nördlich und westlich angrenzenden Reitervereins St. Georg sowie den südlich von Haus Kump angrenzenden Freiraum bis zur Mecklenbecker Straße. Vorlagen-Nr.: V/0354/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 491 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 29.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0354/2008 Die Hofanlage Haus Kump, deren landwirtschaftliche Nutzung inzwischen eingestellt wurde, soll durch die Handwerkskammer Münster zu einer Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen um- gewandelt werden. Dadurch werden die unmittelbar benachbarten, südlich der Mecklenbecker Straße und beiderseits der Echelmeyerstraße bestehenden Einrichtungen des Handwerker- Bildungszentrums sinnvoll ergänzt. Die dafür notwendigen Stellplätze sollen ausschließlich unmit- telbar nördlich der Mecklenbecker Straße errichtet werden; sie stehen ergänzend auch den Nut- zern des Handwerker-Bildungszentrums zur Verfügung. Für den Bereich des Hauses Kump sowie für die geplante Stellplatzanlage sollen mit der 18. Ände- rung des FNP zwei Sondergebiete mit jeweils der Zweckbestimmung Bildung dargestellt werden. Für den Reiterverein St. Georg sollen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende Grünfläche westwärts aus- geweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage ge- kennzeichnet. In Folge der Ausweitung der Grünfläche wird die Abgrenzung der Fläche für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft der neuen Abgrenzung angepasst. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) werden im Änderungsbereich der- gestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Er- schließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Die Verfahren zur 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 473 werden im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg V/0912/2003 (Aufstellungsbeschluss) und V/0355/2008 (Kenntnisnahme des Entwurfs) entnom- men werden. Die Offenlegung des Planentwurfs soll unmittelbar nach den Sommerferien 2008 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
V-0354-2008-Anlage-1-Begründung.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 0354/2008 BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 10 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck, im Bereich Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele ................................................................................................ 1 2. Änderungsbereich ........................................................................................................................... 2 3. Landschaftsschutzgebiet................................................................................................................. 2 4. Änderungsinhalte ............................................................................................................................ 3 4.1 Sondergebiet – Zweckbestimmung Bildung –................................................................................. 3 4.1.1 Hofanlage Haus Kump............................................................................................................ 3 4.1.2 Separate Stellplatzanlage....................................................................................................... 4 4.2 Grünfläche – Zweckbestimmung Reitsportanlage – ....................................................................... 4 4.3 Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................................................................................................................... 5 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................ 5 5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................... 5 5.2 Kurzdarstellung der Planung........................................................................................................... 5 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................... 5 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ................................................ 6 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ............................................................. 8 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................. 8 5.7 Überwachung (Monitoring).............................................................................................................. 8 5.8 Zusammenfassung.......................................................................................................................... 8 6. Gesamtabwägung ........................................................................................................................... 9 6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft.................................................................................................... 9 6.2 Altlasten........................................................................................................................................... 9 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung.................................................................................. 9 6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ...................................................................................................... 9 7. Sonstige Hinweise......................................................................................................................... 10 7.1 Überschwemmungsgebiet............................................................................................................. 10 7.2 Planzeichnung............................................................................................................................... 10 1. Planungsanlass und Planungsziele Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan st ellt im äußersten Süden des Stadtteils Sentrup, nördlich der Aa, bzw. im Stadtteil Mecklenbeck, nördlich der Mecklenbecker Straße, im Bereich von Haus Kump Grünflächen mit den Zweckbest immungen Parkanlage sowie Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Boden, Natur und Landschaft dar. Die Aa bildet im Änderungsbereich die Grenze zwischen d en Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. Im Bereich der Aa enthält der FNP die Kennzeichnung eines Überschwemmungsgebietes, zu- sätzlich liegt der Änderungsbereich im Geltungsbere ich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck . Der Änderungsbereich umfasst die Hofanlage Haus Kum p, das zur Erweiterung vorgesehene Areal des nördlich und westlich angrenzenden Reiter vereins St. Georg sowie den südlich von Haus Kump angrenzenden Freiraum bis zur Mecklenbecker Straße. Die Hofanlage Haus Kump, deren landwirtschaftliche Nutzung inzwischen eingestellt wurde, soll durch die Handwerkskammer Münster zu einer Fortbild ungseinrichtung mit Nebennutzungen umgewandelt werden. Dadurch werden die unmittelbar benachbarten, südlich der Mecklenbe- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 10 cker Straße und beiderseits der Echelmeyerstraße be stehenden Einrichtungen des Handwer- ker-Bildungszentrums sinnvoll ergänzt. Die dafür no twendigen Stellplätze sollen ausschließlich unmittelbar nördlich der Mecklenbecker Straße erric htet werden; sie stehen ergänzend auch den Nutzern des Handwerker-Bildungszentrums zur Verfügung. Für den Bereich des Hauses Kump sowie für die gepla nte Stellplatzanlage sollen mit der 18. Änderung des FNP zwei Sondergebiete mit jeweils der Zweckbestimmung Bildung dargestellt werden. Für den Reiterverein St. Georg sollen die Vorausset zungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird di e bestehende Grünfläche westwärts aus- geweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage ge- kennzeichnet. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplan s (FNP) werden im Änderungsbereich dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung d ie rechtlichen Voraussetzungen dafür vor- liegen, dass die mit der Aufstellung des vorhabenbe zogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-We g verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Die Verfahren zur 18. Änderung des fortgeschriebene n FNP sowie zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Ersch ließungsplans Nr. 473 werden im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Der Planbereich wird durchquert von den beiden Flie ßgewässern Aa und Meckelbach; der Me- ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zufahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-1 00-Linie) festgesetzt; die Änderungsbe- reiche liegen außerhalb der Überschwemmungsgebiete. 2. Änderungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Übergangsbereich zw ischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck beiderseits der Aa zwischen dem Reiner- Klimke-Weg im Norden und der Mecklenbecker Straße im Süden. Es umfasst die Hofanlage Haus Kump, die südlich ang renzende Freifläche nördlich der Mecklenbecker Straße sowie das westlich und nördlic h angrenzende Areal des Reitervereins St. Georg. 3. Landschaftsschutzgebiet Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des L andschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck . Es erfolgt eine Rücknahme des Landschafts- schutzgebietes für den Bereich Haus Kump, das Areal der geplanten Stellplätze nördlich der Mecklenbecker Straße sowie die intensiv bzw. baulic h genutzten Areale des Reitervereins St. Georg. U. a. für den Änderungsbereich wird zurzeit der Lan dschaftsplan Nr. 3 Roxeler Riedel aufge- stellt, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein Flä- chennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschutzverordnung bzw. den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets (L SG) oder sonstiger Satzungen, z.B. ei- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 10 nem Landschaftsplan (LP), widersprechen; anderenfal ls wäre die Genehmigung des FNP gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes ge gen sonstige Rechtsvorschriften zu versagen. Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP m uss daher das entgegenstehende LSG entsprechend zurückgenommen werden. Da es sich im v orliegenden Fall um ein LSG außer- halb von geltenden Landschaftsplänen handelt, wird kurzfristig im weiteren Verfahren die Hö- here Landschaftsbehörde (Dezernat 51) der Bezirksre gierung Münster um Mitteilung gebeten werden, ob 1. die beabsichtigte Überplanung von zwei Teilfläch en des LSG Nr. 21 Aaniederung Hohen- holte bis Mecklenbeck durch die beiden geplanten Sondergebiete unbedenkl ich und ge- nehmigungsfähig ist und dass 2. im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecke r Straße / Reiner-Klimke-Weg ei- ne entsprechende Änderung der betreffenden Landscha ftsschutzgebietsverordnung er- folgen kann – ob also eine Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutz- gebietsverordnung für beide Planbereiche verbindlich erklärt wird. 4. Änderungsinhalte 4.1 Sondergebiet – Zweckbestimmung Bildung – 4.1.1 Hofanlage Haus Kump Die alte Hofanlage Haus Kump mit Haupthaus, Stallun gen, Scheune und Speicher ist mit einer teilweise noch erkennbaren Gräfte umgeben. Ältester erhaltener Bestand der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549. Die übrigen Gebäude sind neueren Datums und nicht von bemerkenswerter Gestaltqualität. Die land wirtschaftliche Nutzung der Hofanlage ist aufgegeben worden, so dass die Gebäude teilweise le er stehen sowie teilweise vom benach- barten Reiterverein mitgenutzt werden. Die aktuelle Zuwegung zur Hofanlage erfolgt von der Mecklenbecker Straße über eine Aa-Brü- cke im Süden sowie von Norden über den Reiner-Klimk e-Weg, an den auch die Anlagen des Reitervereins St. Georg angeschlossen sind. Entwicklungsziele für die Hofanlage Haus Kump: Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung soll die Hofanlage Haus Kump einer neu- en, umgebungsverträglichen Nutzung zugeführt werden. Dabei sollen die denkmalwerten Anlagen erhalten un d wiederhergestellt werden. In der Hofstelle soll als Hauptnutzung eine Fortbi ldungs- und Gestaltungsakademie mit ei- ner bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk errichtet werden. Zusätzlich sollen als Nebennutzungen - ein Gastronomiebetrieb für Lehrgangsteilnehmer un d externe Besucher, - Werkstätten und Büros sowie - zwei Wohnungen für Aufsichts- oder Bereitschaftsp ersonen bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter errichtet werden. Der Wiederaufbau soll sich an der Bestandskubatur orientieren. Die erforderlichen Stellplätze sollen ausschließli ch in einer geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße nachgewiesen werden. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 10 Genehmigungsgrundlage für diese Maßnahmen soll der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 auf der Basis des vom Vorhabenträger erarbeiteten Gestaltungsplans sein. Die Flächen für die oben aufgelisteten, geplanten Nutzungen werden im FNP zukünftig in einem Teilbereich der Hofanlage Haus Kump innerhalb der w iederherzustellenden Gräfte und außer- halb des Aa-Überschwemmungsgebietes als Sondergebie t mit der Zweckbestimmung Bildung dargestellt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen umgewidmet werden. 4.1.2 Separate Stellplatzanlage Die beabsichtigten Vorhaben erfordern insgesamt ein e Anzahl von 134 Stellplätzen. Damit von der notwendigen Stellplatzfläche möglichst geringe Störungen auf den Naherholungsbereich um den Aasee ausgehen, ist die Errichtung einer Stellp latzanlage unmittelbar nördlich parallel zur Mecklenbecker Straße vorgesehen. Die Stellplatzanla ge wird auf kurzem Wege von der Mecklenbecker Straße über die vorhandene Zufahrt zu Haus Kump erschlossen und von vor- handener und geplanter Begrünung umschlossen. Als vorhabenbedingte Stellplatzanlage wird die Fläc he im FNP zukünftig außerhalb des Aa- Überschwemmungsgebietes als Sondergebiet mit der Zw eckbestimmung Bildung dargestellt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen umgewidmet werden. 4.2 Grünfläche – Zweckbestimmung Reitsportanlage – Durch die 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP so wie den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 473 – mit Ausnahme des Geltungsbereich s des gleichnamigen Vorhaben- und Er- schließungsplans – sollen für den Reiterverein St. Georg die Voraussetzungen für die lang- fristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Grundlage für die Planung bildet ein vom Vorhabenträger erarbeiteter Gestaltungsplan. Die Reithallen des Reitvereins liegen nördlich bzw. nordwestlich benachbart zur Hofanlage Haus Kump und werden durch vorhandene Reitanlagen, Stellplätze und weitere Nebenanlagen ergänzt. Das Gelände wird gegenwärtig über den Rein er-Klimke-Weg von Norden sowie die Zu- fahrt zu Haus Kump von der Mecklenbecker Straße erschlossen. Entwicklungsziele für die Reitsportanlage St. Georg: Die große Reithalle und der Trainerstand sollen er halten und erneuert werden. Für die vorhandene kleine Halle soll eine bauliche Ersatzfläche westlich der großen Reit- halle geschaffen werden. Der dadurch entfallende Springplatz soll zusammen mit einem zusätzlichen Dressurplatz neu angelegt werden. Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft für den Fahrzeugverkehr ausschließlich von Norden über den Reiner-Klimke-Weg erschlossen werden. Fußläufig sowie für Rettungsfahrzeuge soll die Rei tanlage weiterhin über das Wegenetz auch von Süden von der Mecklenbecker Straße erreichbar bleiben. Das Gelände des Reitervereins St. Georg ist im wirk samen FNP als Grünfläche mit den Zweck- bestimmungen Parkanlage sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Zur Verwirklichung der Entwicklungszi ele wird das Gelände westwärts ausgedehnt, wodurch bisher darges tellte Flächen für die Landwirtschaft ü- berplant werden. Zusätzlich wird das Gelände mit de r neuen Zweckbestimmung Reit- sportanlage gekennzeichnet. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 10 4.3 Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen – Durch die Ausweitung der Grünfläche wird eine bisher dargestellte Fläche für die Landwirtschaft überplant. Zusätzlich ist die Fläche für die Landwi rtschaft im wirksamen FNP als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft ge- kennzeichnet, und zwar als Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. In Folge der Ausweitung der Grünfläche wird die Abg renzung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft der neuen Abgren- zung angepasst. 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 5.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen de r Ebene des Flächennutzungsplans. Die Ergebnisse beruhen insbesondere auf der ausführlich en Ermittlung der Umweltauswirkung im parallelen Bebauungsplan-Verfahren für den vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 473 und Vorhaben- und Erschließungsplan Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg. 5.2 Kurzdarstellung der Planung Der Änderungsbereich der 18. Änderung des fortgesch riebenen FNP befindet sich unmittelbar westlich des Aasees im Übergangsbereich zwischen de n Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. Mit der FNP-Änderung wird die Umnutzung der Hoflage Haus Kump zu einer Fortbildungsein- richtung der Handwerkskammer Münster mit Nebennutzu ngen und einer Stellplatzanlage nörd- lich der Mecklenbecker Straße vorbereitet. Für den Bereich des Hauses Kump sowie die zuge- hörige Stellplatzanlage sollen mit der 18. Änderung des FNP zwei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Bildung dargestellt werden. Für den Reiterverein St. Georg sollen die Vor- aussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende Grünfläche westwärts ausgeweite t und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage gekennzeichnet. Die geänderte Grenzziehung des Landschaftsschutzgebietes wird nachrichtlich übernommen. 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Die maßgeblichen fachgesetzlichen Umweltstandards , die neben den umweltfachlichen Zielen des Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind, werden in nachfolgender Tabelle dargestellt. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 10 Tabelle 1 Übersicht der einschlägigen Fachgesetze und -pläne Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG) DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) TA-Lärm (Schutz vor gewerblichem Lärm) Pflanzen und Tiere / biolo- gische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf den Schutz streng geschützter Arten Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) Boden Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung (Schutz vor schädlichen Bodenbelastungen) Wasser Gewässerausbau (§ 31 WHG) Umgang mit Niederschlagswasser (§ 51a LWG) Schutz der Überschwemmungsgebiete (§ 31b WHG) Klima/Luft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der Stadt Münster vom 12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster, S. 239) Der Landschaftsplan 3 („Roxeler Riedel) ist gegenwärtig im Aufstellungsverfahren und hat keine Auswirkungen auf das Verfahren. Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW (Schutz von Bau- und Bodendenkmälern) Der Änderungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt Münsterland – als Agrar- und Erholungsbereich sowie als Bereich für d en Schutz der Landschaft dargestellt. Die Aa-Aue ist im GEP als Bereich für den Schutz der Natur verzeichnet. 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Um- weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die Erg ebnisse der Umweltprüfung sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Bei der Bewertung der Umweltaus wirkungen wird auch berücksichtigt, in- wieweit Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus- wirkungen zum Tragen kommen. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 10 Tabelle 2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung Umweltbelang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewer- tung * Mensch Eines der bedeutendsten Erho- lungsgebiete Münsters in unmit- telbarer Nähe zum Aasee. Nächste Wohnbauflächen befin- den sich südlich der Mecklenbe- cker Straße. Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erholungs- nutzung. Abschätzung des Parkplatzlärms auf die Wohnnut- zung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan- Verfah- rens (B-Plan). Tiere / Pflan- zen / biologi- sche Vielfalt Schutzwürdige Biotope gemäß LANUV- Kataster im direkten Umfeld von Haus Kump. Geplantes Naturschutzgebiet Aa- Aue südlich Haus Kump (vgl. GEP). FFH-Gebiete oder Europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Artenvorkommen gemäß faunisti- scher Kartierung. Darstellungen führen nicht zur Überplanung schutz- würdiger Biotope. Kleinräumige Planänderung zieht keine erheblichen Eingriffe nach sich. Der FNP stellt in ausreichendem Maße Flächen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Die konkrete Eingriffsregelung er- folgt auf B-Plan-Ebene. Mit Ausnahme der nistenden Schwalben keine Betrof- fenheit (streng) geschützter Arten. Befreiungsnotwen- digkeit wird im B-Plan abgehandelt. Wasser Nähe zum Aasee. Verlauf der Aa südlich Haus Kump einschließlich festgesetz- tem Überschwemmungsgebiet. Reste der Gräfte um Haus Kump (stark verschlammt). In die Gräfte entwässerndes Fließgewässer. Keine relevante Beeinflussung des Aasees. Sondergebiete verbleiben außerhalb der Grenzen des Überschwemmungsgebietes. Optimierung der Gräftenanlage und des einmünden- den Fließgewässers ist vorgesehen. Boden Überwiegend aufgefüllte Böden, z. T. stau- und grundfeuchte Bö- den. Kleinflächig schutzwürdiger Bo- den gemäß Geologischem Dienst. Bestehende Hoflage mit versie- gelten Gebäuden und Hofflächen. Keine Altlasten bzw. Altlasten- verdachtsflächen. Verfüllte Gräben und Bomben- trichter ohne bekannte Boden- verunreinigungen. Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen im Sinne § 1a Abs. 2 BauGB. Erhöhung der Versiegelung durch zusätzlichen Park- platz. Kein Eingriff in schutzwürdigen Boden. Zzt. ist kein Gefährdungspotenzial für die Schutzgüter erkennbar. Klima / Luft Bedeutende Frischluftschneise für das Stadtgebiet Münsters. Bestandsorientierte Planung beeinflusst das örtliche Klima nicht. _ Landschaft Lage innerhalb des Landschafts- schutzgebietes „Aa-Niederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Bestandteil des Grünzuges „Westliches Aatal“ gemäß Grün- ordnung. Exponierte Anlage im Land- schaftsraum. Änderung der LSG-Abgrenzung (Rücknahme) erfolgt im Vorlauf zur 18. FNP-Änderung; ein entsprechender Antrag auf Inaussichtstellung der Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes wurde bei der Bezirksre- gierung Münster gestellt. Eine landschaftsgerechte Einbindung der Bildungsein- richtung wird angestrebt. Sach- und Kul- turgüter Die Hoflage Haus Kump ein- schließlich Gräftenanlage ist als Bodendenkmal eingetragen. Ein Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549 ist als Baudenkmal eingetragen. Im Zuge anstehender Baumaßnahmen sind Eingriffe in das Bodendenkmal unvermeidlich; es erfolgt eine denkmalpflegerische Begleitung zur Minimierung der Risiken für das Bodendenkmal. Das Baudenkmal bleibt unangetastet. Wechselwir- kungen Enge Verflechtung zwischen Denkmal-, Gewässer- und Natur- schutz sowie der Landschaft im Bereich der Gräftenanlage. Verträgliches Nutzungskonzept berücksichtigt die Wechselwirkungen der genannten Belange. _ * Bewertung : sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 10 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutig e Zustand voraussichtlich erhalten. Eine anderweitige Nutzung der Hoflage ist zurzeit nicht absehbar. Mit der Planung verbundene Be- einträchtigungen der Umwelt, die insgesamt allerdin gs wenig erheblich sind, könnten bei Nicht- durchführung der Planung vermieden werden. 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der städtebaulichen Ziele des Bauleitplans aus den in der Begründung (Kap. 4) genannten Gründen, insbesondere auf- grund der engen räumlichen Anbindung an das Handwer ker-Bildungszentrum jenseits der Mecklenbecker Straße, nicht in Betracht und sind da her im Rahmen dieses Umweltberichtes nicht darzustellen. 5.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver- setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab- hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspfli cht unterrichten die zuständigen Behörden zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswi rkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). Konkret zu überwachende Umweltauswirkungen sind auf der Ebene des FNP zurzeit nicht ge- geben. Etwaige Monitoring- Maßnahmen erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. 5.8 Zusammenfassung Mit der 18. FNP-Änderung wird die Umnutzung der Hof lage Haus Kump zu einer Fortbildungs- einrichtung der Handwerkskammer Münster vorbereitet . Zugleich sollen für den Reiterverein St. Georg durch Ausweitung der Reitanlagen die Vorausse tzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Mit der Da rstellung von Sondergebieten und Grün- flächen erfolgt im FNP die planerische Vorbereitung für das parallel durchgeführte Bebauungs- planverfahren. Haus Kump befindet sich unmittelbar westlich des Aa sees innerhalb einer landschaftlich äu- ßerst sensiblen Lage. Sowohl für die Erholungsnutzu ng als auch für den Naturhaushalt sind Haus Kump und dessen Umfeld bedeutsam. Zudem unterl iegt die Hoflage mit der Gräfte dem Schutz als eingetragenes Bodendenkmal. Da sich die geplanten Nutzungen auf den baulichen B estand bzw. weniger bedeutsame Land- schaftsteile erstrecken, sind mit der Planung keine schwerwiegenden Umweltauswirkungen verbunden. Das bislang als Landschaftsschutzgebiet geschützte Gebiet muss vor Wirksam- werden der FNP-Änderung in seinen Grenzen an die Pl anung angepasst werden . Einen ent- sprechenden Antrag auf Inaussichtstellung der entsp rechenden Änderung der LSG-Verordnung hat die Stadt Münster bei der Bezirksregierung Müns ter eingereicht. Die konkreten Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Bebauungs plans ermittelt und ausgeglichen. E- benso erfolgt auf dieser Ebene die Begleitung durch den Denkmalschutz. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 9 von 10 Aus städtebaulichen Erwägungen, insbesondere der rä umlichen Nähe zur Handwerkskammer, wurden keine anderweitigen Standortalternativen in Betracht gezogen, die im Umweltbericht zu dokumentieren gewesen wären. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine konkreten Monitoring- Maßnahmen vorgesehen. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit d er 18. Änderung des Flächennutzungspla- nes nicht verbunden. 6. Gesamtabwägung 6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft Ein Ergebnis der Umweltberichts (Kap. 5) lautet: Er heblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht verbunden. 6.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorge- sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind , ge- kennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem de rzeitigen Kenntnisstand keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten. 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Agrarbereich dar. Diese Darstellung wird über- lagert durch weitere Funktionszuweisungen: Erholungsbereich , Bereich für den Schutz der Landschaft sowie Bereich zum Schutz der Natur im Bereich der Aa-Aue. Zusätzlich sind die Aa und der Meckelbach als Wasserflächen dargestellt. Da es sich bei der 18. Änderung des FNP zum einen b eim Reiterverein St. Georg um die Er- weiterung einer vorhandenen, freiraumbezogenen Nutz ung, zum anderen bei der denk-malge- schützten Gräften- und Hofanlage Haus Kump um die Schaffung der planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für eine umgebungsverträgliche Umnutzu ng handelt, wird davon ausgegangen, dass die angestrebte Änderung des FNP im Einklang m it den landesplanerischen Vorgaben steht; mit Schreiben vom 22.11.2005 (Az.: 62.09-14 185/05) hat die Bezirksregierung Münster – Landesplanungsbehörde – auf eine Anfrage zur Verein barkeit der vorliegenden FNP-Änderung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ge m. § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) geantwortet, dass grundsätzliche landesplanerische Bedenken gegen die FNP-Änderung sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 und den Vorhaben- und Erschließungsplan „Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg“ nicht geltend gemacht werden. 6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogene n Bebauungsplans und Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 473 befinden sich vollständi g im Eigentum eines Vorhabenträgers bzw. der Stadt Münster. Damit sind die Voraussetzungen f ür eine zügige Umsetzung der Planungs- ziele gegeben. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 10 von 10 7. Sonstige Hinweise 7.1 Überschwemmungsgebiet Der Planbereich wird durchquert von den beiden Flie ßgewässern Aa und Meckelbach; der Me- ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zu fahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-1 00-Linie) festgesetzt. Die Änderungsbe- reiche der 18. Änderung des FNP beziehen sich auf F lächen außerhalb des Überschwem- mungsgebiets. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswasserg esetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW) besteht ein prinzipielles Erhaltungsgebot für f estgesetzte und auch für nicht förmlich fest- gesetzte Überschwemmungsgebiete. Bei der Aufstellun g von Bauleitplänen (Änderung des FNP, Bebauungsplan) ist insbesondere zu prüfen und zu bewerten, ob neben der städtebauli- chen Sinnhaftigkeit der Planungsmaßnahme vor allem auch überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit ein Abweichen von der grundsätzli chen Pflicht zur Erhaltung des Über- schwemmungsbereichs ermöglichen bzw. erfordern. 7.2 Planzeichnung Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 18. Änder ung des fortgeschriebenen Flächennut- zungsplanes ersichtlich. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen Entwurf der 18. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla- nes. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mecklenbecker Straße
- Echelmeyerstraße
- Reiner-Klimke-Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0354/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37