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V/0354/2008

18. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 24.04.2008

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Beschlussvorlage

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723 Zeichen

Anlage 2
stellung zur Vorlage Nr. 0354/2008

Bisherige Dar

“iv

NSEEENESEESEN

\

Sondergebiet Bildung ES Wasserflächen
Flächen für die
Landwirtschaft
Grünflächen — Landschafts- f
© | schutzgebiet E/ Stadtentwicklung
n Stadtplanung
en SEATESIWENTUNDE" Verkehrsplanun
Reitsportanlage i "gebiet p g
Maßnahme zum Schutz, zur u
EJ Pflege und zur Entwieklungvon UV Hochspannungs- Plan zur 18. Änderung des fortge-

leitung ab 110kV
—f—  Richtfunk
FEER

Boden, Natur und Landechaft schriebenen Flächennutzungsplanes
Flächen für vorwiegend lineare und

] punktuelle Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von

Boden, Natur und Landschaft

Begrenzungslinie
Siedlungsschwerpunkt

N
—_— Stand: 29.11.2007

M.: 1:15.000

Beschlussvorlage

4829 Zeichen

V/0354/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck im Bereich Haus 
Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge-
setzbuch (BauGB) dahingehend geändert, dass für den Bereich des Hauses Kump sowie für die 
geplante Stellplatzanlage zwei Sondergebiete mit jeweils der Zweckbestimmung Bildung darge-
stellt werden. Die bestehende Grünfläche wird westwärts ausgeweitet und zusätzlich mit dem 
Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage gekennzeichnet. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan stellt im äußersten Süden des Stadtteils 
Sentrup, nördlich der Aa, bzw. im Stadtteil Mecklenbeck, nördlich der Mecklenbecker Straße, im 
Bereich von Haus Kump Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage sowie Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  dar. Die 
Aa bildet im Änderungsbereich die Grenze zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. Im 
Bereich der Aa enthält der FNP die Kennzeichnung eines Überschwemmungsgebietes, zusätzlich 
liegt der Änderungsbereich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aa-
niederung Hohenholte bis Mecklenbeck. 
 
Der Änderungsbereich umfasst die Hofanlage Haus Kump, das zur Erweiterung vorgesehene Are-
al des nördlich und westlich angrenzenden Reitervereins St. Georg sowie den südlich von Haus 
Kump angrenzenden Freiraum bis zur Mecklenbecker Straße. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0354/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr 
Husmann 
Ruf: 
491 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0354/2008 
 
Die Hofanlage Haus Kump, deren landwirtschaftliche Nutzung inzwischen eingestellt wurde, soll 
durch die Handwerkskammer Münster zu einer  Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen um-
gewandelt werden. Dadurch werden die unmittelbar benachbarten, südlich der Mecklenbecker 
Straße und beiderseits der Echelmeyerstraße bestehenden Einrichtungen des Handwerker-
Bildungszentrums sinnvoll ergänzt. Die dafür notwendigen Stellplätze sollen ausschließlich unmit-
telbar nördlich der Mecklenbecker Straße errichtet werden; sie stehen ergänzend auch den Nut-
zern des Handwerker-Bildungszentrums zur Verfügung. 
 
Für den Bereich des Hauses Kump sowie für die geplante Stellplatzanlage sollen mit der 18. Ände-
rung des FNP zwei Sondergebiete mit jeweils der Zweckbestimmung Bildung dargestellt werden. 
 
Für den Reiterverein St. Georg sollen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des 
Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende Grünfläche westwärts aus-
geweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage ge-
kennzeichnet. In Folge der Ausweitung der Grünfläche wird die Abgrenzung der Fläche für Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft der neuen 
Abgrenzung angepasst. 
 
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) werden im Änderungsbereich der-
gestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, 
dass die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Er-
schließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg  verbundenen 
Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. 
 
Die Verfahren zur 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 473 werden im so 
genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum  vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg  
V/0912/2003 (Aufstellungsbeschluss) und V/0355/2008 (Kenntnisnahme des Entwurfs) entnom-
men werden. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfs soll unmittelbar nach den Sommerferien 2008 erfolgen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

V-0354-2008-Anlage-1-Begründung.pdf

32745 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 0354/2008 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 10 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf der 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen 
Sentrup und Mecklenbeck,  
im Bereich Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ................................................................................................ 1 
2.  Änderungsbereich ........................................................................................................................... 2 
3.  Landschaftsschutzgebiet................................................................................................................. 2 
4.  Änderungsinhalte ............................................................................................................................ 3 
4.1  Sondergebiet – Zweckbestimmung Bildung –................................................................................. 3 
4.1.1  Hofanlage Haus Kump............................................................................................................ 3 
4.1.2  Separate Stellplatzanlage....................................................................................................... 4 
4.2  Grünfläche – Zweckbestimmung Reitsportanlage – ....................................................................... 4 
4.3  Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft ....................................................................................................................................... 5 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................ 5 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................... 5 
5.2  Kurzdarstellung der Planung........................................................................................................... 5 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................... 5 
5.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ................................................ 6 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ............................................................. 8 
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................. 8 
5.7  Überwachung (Monitoring).............................................................................................................. 8 
5.8  Zusammenfassung.......................................................................................................................... 8 
6.  Gesamtabwägung ........................................................................................................................... 9 
6.1  Eingriffe in Natur und Landschaft.................................................................................................... 9 
6.2  Altlasten........................................................................................................................................... 9 
6.3  Ziele der Raumordnung und Landesplanung.................................................................................. 9 
6.4  Liegenschaftliche Verfügbarkeit ...................................................................................................... 9 
7.  Sonstige Hinweise......................................................................................................................... 10  
7.1  Überschwemmungsgebiet............................................................................................................. 10  
7.2  Planzeichnung............................................................................................................................... 10  
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan st ellt im äußersten Süden des Stadtteils 
Sentrup, nördlich der Aa, bzw. im Stadtteil Mecklenbeck, nördlich der Mecklenbecker Straße, im 
Bereich von Haus Kump Grünflächen mit den Zweckbest immungen Parkanlage  sowie Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Boden, Natur und Landschaft  dar. Die 
Aa bildet im Änderungsbereich die Grenze zwischen d en Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. 
Im Bereich der Aa enthält der FNP die Kennzeichnung  eines Überschwemmungsgebietes, zu-
sätzlich liegt der Änderungsbereich im Geltungsbere ich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) 
Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck . 
 
Der Änderungsbereich umfasst die Hofanlage Haus Kum p, das zur Erweiterung vorgesehene 
Areal des nördlich und westlich angrenzenden Reiter vereins St. Georg sowie den südlich von 
Haus Kump angrenzenden Freiraum bis zur Mecklenbecker Straße. 
 
Die Hofanlage Haus Kump, deren landwirtschaftliche Nutzung inzwischen eingestellt wurde, soll 
durch die Handwerkskammer Münster zu einer Fortbild ungseinrichtung mit Nebennutzungen 
umgewandelt werden. Dadurch werden die unmittelbar benachbarten, südlich der Mecklenbe-

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Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 10 
cker Straße und beiderseits der Echelmeyerstraße be stehenden Einrichtungen des Handwer-
ker-Bildungszentrums sinnvoll ergänzt. Die dafür no twendigen Stellplätze sollen ausschließlich 
unmittelbar nördlich der Mecklenbecker Straße erric htet werden; sie stehen ergänzend auch 
den Nutzern des Handwerker-Bildungszentrums zur Verfügung. 
 
Für den Bereich des Hauses Kump sowie für die gepla nte Stellplatzanlage sollen mit der 18. 
Änderung des FNP zwei Sondergebiete mit jeweils der  Zweckbestimmung Bildung  dargestellt 
werden. 
 
Für den Reiterverein St. Georg sollen die Vorausset zungen für die langfristige Entwicklung des 
Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird di e bestehende Grünfläche westwärts aus-
geweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die  Zweckbestimmung Reitsportanlage  ge-
kennzeichnet. 
 
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplan s (FNP) werden im Änderungsbereich 
dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung d ie rechtlichen Voraussetzungen dafür vor- 
liegen, dass die mit der Aufstellung des vorhabenbe zogenen Bebauungsplans und Vorhaben- 
und Erschließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-We g  
verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. 
 
Die Verfahren zur 18. Änderung des fortgeschriebene n FNP sowie zur Aufstellung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Ersch ließungsplans Nr. 473 werden im so 
genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. 
 
Der Planbereich wird durchquert von den beiden Flie ßgewässern Aa und Meckelbach; der Me-
ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zufahrt Haus Kump  in die Aa. Entlang der 
Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-1 00-Linie) festgesetzt; die Änderungsbe-
reiche liegen außerhalb der Überschwemmungsgebiete. 
 
 
2. Änderungsbereich 
 
Das Plangebiet befindet sich im Übergangsbereich zw ischen den Stadtteilen Sentrup und 
Mecklenbeck beiderseits der Aa zwischen dem Reiner- Klimke-Weg im Norden und der 
Mecklenbecker Straße im Süden. 
 
Es umfasst die Hofanlage Haus Kump, die südlich ang renzende Freifläche nördlich der 
Mecklenbecker Straße sowie das westlich und nördlic h angrenzende Areal des Reitervereins 
St. Georg. 
 
 
3. Landschaftsschutzgebiet 
 
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des L andschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 
Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck . Es erfolgt eine Rücknahme des Landschafts-
schutzgebietes für den Bereich Haus Kump, das Areal  der geplanten Stellplätze nördlich der 
Mecklenbecker Straße sowie die intensiv bzw. baulic h genutzten Areale des Reitervereins St. 
Georg. 
 
U. a. für den Änderungsbereich wird zurzeit der Lan dschaftsplan Nr. 3 Roxeler Riedel  aufge-
stellt, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. 
 
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein Flä-
chennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die  einer Landschaftsschutzverordnung bzw. 
den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets (L SG) oder sonstiger Satzungen, z.B. ei-

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18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 10 
nem Landschaftsplan (LP), widersprechen; anderenfal ls wäre die Genehmigung des FNP gem. 
§ 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes ge gen sonstige Rechtsvorschriften zu 
versagen. 
 
Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP m uss daher das entgegenstehende LSG 
entsprechend zurückgenommen werden. Da es sich im v orliegenden Fall um ein LSG außer-
halb von geltenden Landschaftsplänen handelt, wird kurzfristig im weiteren Verfahren die Hö-
here Landschaftsbehörde (Dezernat 51) der Bezirksre gierung Münster um Mitteilung gebeten 
werden, ob 
 
1. die beabsichtigte Überplanung von zwei Teilfläch en des LSG Nr. 21 Aaniederung Hohen-
holte bis Mecklenbeck  durch die beiden geplanten Sondergebiete unbedenkl ich und ge-
nehmigungsfähig ist  
 
und dass 
 
2. im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und 
Erschließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecke r Straße / Reiner-Klimke-Weg ei- 
ne entsprechende Änderung der betreffenden Landscha ftsschutzgebietsverordnung er-
folgen kann – ob also eine Inaussichtstellung einer  Teilaufhebung der Landschaftsschutz-
gebietsverordnung für beide Planbereiche verbindlich erklärt wird. 
 
 
4. Änderungsinhalte 
 
4.1 Sondergebiet – Zweckbestimmung Bildung –  
 
4.1.1 Hofanlage Haus Kump 
 
Die alte Hofanlage Haus Kump mit Haupthaus, Stallun gen, Scheune und Speicher ist mit einer 
teilweise noch erkennbaren Gräfte umgeben. Ältester  erhaltener Bestand der Inselbebauung ist 
der Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549. Die übrigen  Gebäude sind neueren Datums und 
nicht von bemerkenswerter Gestaltqualität. Die land wirtschaftliche Nutzung der Hofanlage ist 
aufgegeben worden, so dass die Gebäude teilweise le er stehen sowie teilweise vom benach-
barten Reiterverein mitgenutzt werden. 
 
Die aktuelle Zuwegung zur Hofanlage erfolgt von der  Mecklenbecker Straße über eine Aa-Brü-
cke im Süden sowie von Norden über den Reiner-Klimk e-Weg, an den auch die Anlagen des 
Reitervereins St. Georg angeschlossen sind. 
 
Entwicklungsziele für die Hofanlage Haus Kump: 
 Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung soll  die Hofanlage Haus Kump einer neu- 
en, umgebungsverträglichen Nutzung zugeführt werden. 
 Dabei sollen die denkmalwerten Anlagen erhalten un d wiederhergestellt werden. 
 In der Hofstelle soll als Hauptnutzung eine Fortbi ldungs- und Gestaltungsakademie mit ei-
ner bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk errichtet werden. 
 Zusätzlich sollen als Nebennutzungen 
- ein Gastronomiebetrieb für Lehrgangsteilnehmer un d externe Besucher, 
- Werkstätten und Büros sowie 
- zwei Wohnungen für Aufsichts- oder Bereitschaftsp ersonen bzw. für Betriebsinhaber 
oder Betriebsleiter 
errichtet werden. 
 Der Wiederaufbau soll sich an der Bestandskubatur orientieren. 
 Die erforderlichen Stellplätze sollen ausschließli ch in einer geplanten Stellplatzanlage an 
der Mecklenbecker Straße nachgewiesen werden.

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18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 10 
 
Genehmigungsgrundlage für diese Maßnahmen soll der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 
473 auf der Basis des vom Vorhabenträger erarbeiteten Gestaltungsplans sein. 
 
Die Flächen für die oben aufgelisteten, geplanten Nutzungen werden im FNP zukünftig in einem 
Teilbereich der Hofanlage Haus Kump innerhalb der w iederherzustellenden Gräfte und außer- 
halb des Aa-Überschwemmungsgebietes als Sondergebie t mit der Zweckbestimmung Bildung 
dargestellt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen umgewidmet werden. 
 
 
4.1.2 Separate Stellplatzanlage 
 
Die beabsichtigten Vorhaben erfordern insgesamt ein e Anzahl von 134 Stellplätzen. Damit von 
der notwendigen Stellplatzfläche möglichst geringe Störungen auf den Naherholungsbereich um 
den Aasee ausgehen, ist die Errichtung einer Stellp latzanlage unmittelbar nördlich parallel zur 
Mecklenbecker Straße vorgesehen. Die Stellplatzanla ge wird auf kurzem Wege von der 
Mecklenbecker Straße über die vorhandene Zufahrt zu  Haus Kump erschlossen und von vor-
handener und geplanter Begrünung umschlossen. 
 
Als vorhabenbedingte Stellplatzanlage wird die Fläc he im FNP zukünftig außerhalb des Aa-
Überschwemmungsgebietes als Sondergebiet mit der Zw eckbestimmung Bildung dargestellt, 
wodurch bisher dargestellte Grünflächen umgewidmet werden. 
 
 
4.2 Grünfläche – Zweckbestimmung Reitsportanlage –  
 
Durch die 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP so wie den vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan Nr. 473 – mit Ausnahme des Geltungsbereich s des gleichnamigen Vorhaben- und Er- 
schließungsplans – sollen für den Reiterverein St. Georg die Voraussetzungen für die lang-
fristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Grundlage für die Planung bildet 
ein vom Vorhabenträger erarbeiteter Gestaltungsplan. 
 
Die Reithallen des Reitvereins liegen nördlich bzw.  nordwestlich benachbart zur Hofanlage 
Haus Kump und werden durch vorhandene Reitanlagen, Stellplätze und weitere Nebenanlagen 
ergänzt. Das Gelände wird gegenwärtig über den Rein er-Klimke-Weg von Norden sowie die Zu- 
fahrt zu Haus Kump von der Mecklenbecker Straße erschlossen. 
 
Entwicklungsziele für die Reitsportanlage St. Georg: 
 Die große Reithalle und der Trainerstand sollen er halten und erneuert werden. 
 Für die vorhandene kleine Halle soll eine bauliche  Ersatzfläche westlich der großen Reit-
halle geschaffen werden. 
 Der dadurch entfallende Springplatz soll zusammen mit einem zusätzlichen Dressurplatz 
neu angelegt werden. 
 Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft für den Fahrzeugverkehr ausschließlich von 
Norden über den Reiner-Klimke-Weg erschlossen werden. 
 Fußläufig sowie für Rettungsfahrzeuge soll die Rei tanlage weiterhin über das Wegenetz 
auch von Süden von der Mecklenbecker Straße erreichbar bleiben. 
 
Das Gelände des Reitervereins St. Georg ist im wirk samen FNP als Grünfläche mit den Zweck- 
bestimmungen Parkanlage  sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von 
Boden, Natur und Landschaft  dargestellt. Zur Verwirklichung der Entwicklungszi ele wird das 
Gelände westwärts ausgedehnt, wodurch bisher darges tellte Flächen für die Landwirtschaft ü- 
berplant werden. Zusätzlich wird das Gelände mit de r neuen Zweckbestimmung Reit-
sportanlage gekennzeichnet.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 10 
 
4.3 Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und  zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft  
 
– Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen –  
 
Durch die Ausweitung der Grünfläche wird eine bisher dargestellte Fläche für die Landwirtschaft 
überplant. Zusätzlich ist die Fläche für die Landwi rtschaft im wirksamen FNP als Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft ge- 
kennzeichnet, und zwar als Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. 
 
In Folge der Ausweitung der Grünfläche wird die Abg renzung der Fläche für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft der neuen Abgren-
zung angepasst. 
 
 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
5.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen de r Ebene des Flächennutzungsplans. Die 
Ergebnisse beruhen insbesondere auf der ausführlich en Ermittlung der Umweltauswirkung im 
parallelen Bebauungsplan-Verfahren für den vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 473 und 
Vorhaben- und Erschließungsplan Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg.  
 
 
5.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Der Änderungsbereich der 18. Änderung des fortgesch riebenen FNP befindet sich unmittelbar 
westlich des Aasees im Übergangsbereich zwischen de n Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. 
Mit der FNP-Änderung wird die Umnutzung der Hoflage  Haus Kump zu einer Fortbildungsein-
richtung der Handwerkskammer Münster mit Nebennutzu ngen und einer Stellplatzanlage nörd-
lich der Mecklenbecker Straße vorbereitet. Für den Bereich des Hauses Kump sowie die zuge-
hörige Stellplatzanlage sollen mit der 18. Änderung  des FNP zwei Sondergebiete mit der 
Zweckbestimmung Bildung  dargestellt werden. Für den Reiterverein St. Georg  sollen die Vor-
aussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu 
wird die bestehende Grünfläche westwärts ausgeweite t und zusätzlich mit dem Planzeichen für 
die Zweckbestimmung Reitsportanlage  gekennzeichnet. 
 
Die geänderte Grenzziehung des Landschaftsschutzgebietes wird nachrichtlich übernommen. 
 
 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Die maßgeblichen fachgesetzlichen Umweltstandards 
, die neben den umweltfachlichen Zielen 
des Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind, werden in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 10 
Tabelle 1 
Übersicht der einschlägigen Fachgesetze und -pläne 
 
Schutzgut 
 
fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen /  
Gesundheit 
Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach  
§ 50 BImSchG) 
DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) 
TA-Lärm (Schutz vor gewerblichem Lärm) 
Pflanzen und Tiere / biolo- 
gische Vielfalt 
Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf 
den Schutz streng geschützter Arten 
Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Boden Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung (Schutz vor schädlichen Bodenbelastungen) 
Wasser Gewässerausbau (§ 31 WHG) 
Umgang mit Niederschlagswasser (§ 51a LWG) 
Schutz der Überschwemmungsgebiete (§ 31b WHG) 
Klima/Luft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung  i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der Stadt Münster vom 12.08.1971 
(Amtsblatt Regierung Münster, S. 239) 
Der Landschaftsplan 3 („Roxeler Riedel) ist gegenwärtig im Aufstellungsverfahren und 
hat keine Auswirkungen auf das Verfahren. 
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
Denkmalschutzgesetz NRW (Schutz von Bau- und Bodendenkmälern) 
 
 
Der Änderungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan  (GEP) – Teilabschnitt Münsterland – als 
Agrar- und Erholungsbereich sowie als Bereich für d en Schutz der Landschaft dargestellt. Die 
Aa-Aue ist im GEP als Bereich für den Schutz der Natur verzeichnet. 
 
 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Um-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die Erg ebnisse der Umweltprüfung sind in Tabelle 
2 zusammengestellt. Bei der Bewertung der Umweltaus wirkungen wird auch berücksichtigt, in-
wieweit Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus-
wirkungen zum Tragen kommen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 10 
Tabelle 2 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung  
Umweltbelang  Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer- 
tung * 
Mensch Eines der bedeutendsten Erho- 
lungsgebiete Münsters in unmit- 
telbarer Nähe zum Aasee. 
Nächste Wohnbauflächen befin- 
den sich südlich der Mecklenbe- 
cker Straße. 
Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erholungs- 
nutzung. 
Abschätzung des Parkplatzlärms auf die Wohnnut- 
zung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan- Verfah- 
rens (B-Plan). 
 
Tiere / Pflan- 
zen / biologi- 
sche Vielfalt 
Schutzwürdige Biotope gemäß 
LANUV- Kataster im direkten 
Umfeld von Haus Kump. 
Geplantes Naturschutzgebiet Aa-
Aue südlich Haus Kump (vgl. 
GEP). 
FFH-Gebiete oder Europäische 
Vogelschutzgebiete sind von der 
Planung nicht betroffen. 
Artenvorkommen gemäß faunisti- 
scher Kartierung. 
 
Darstellungen führen nicht zur Überplanung schutz- 
würdiger Biotope. 
Kleinräumige Planänderung zieht keine erheblichen 
Eingriffe nach sich. Der FNP stellt in ausreichendem 
Maße Flächen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur 
und Landschaft dar. Die konkrete Eingriffsregelung er- 
folgt auf B-Plan-Ebene. 
Mit Ausnahme der nistenden Schwalben keine Betrof- 
fenheit (streng) geschützter Arten. Befreiungsnotwen-
digkeit wird im B-Plan abgehandelt. 
 
Wasser Nähe zum Aasee. 
Verlauf der Aa südlich Haus 
Kump einschließlich festgesetz- 
tem Überschwemmungsgebiet. 
Reste der Gräfte um Haus Kump 
(stark verschlammt). 
In die Gräfte entwässerndes 
Fließgewässer. 
Keine relevante Beeinflussung des Aasees. 
Sondergebiete verbleiben außerhalb der Grenzen des 
Überschwemmungsgebietes. 
Optimierung der Gräftenanlage und des einmünden- 
den Fließgewässers ist vorgesehen. 
 
Boden Überwiegend aufgefüllte Böden, 
z. T. stau- und grundfeuchte Bö- 
den. 
Kleinflächig schutzwürdiger Bo- 
den gemäß Geologischem 
Dienst. 
Bestehende Hoflage mit versie- 
gelten Gebäuden und Hofflächen. 
 
Keine Altlasten bzw. Altlasten- 
verdachtsflächen. 
Verfüllte Gräben und Bomben- 
trichter ohne bekannte Boden- 
verunreinigungen. 
Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen im 
Sinne § 1a Abs. 2 BauGB. 
Erhöhung der Versiegelung durch zusätzlichen Park- 
platz. 
Kein Eingriff in schutzwürdigen Boden. 
 
Zzt. ist kein Gefährdungspotenzial für die Schutzgüter 
erkennbar. 
 
 
Klima / Luft Bedeutende Frischluftschneise 
für das Stadtgebiet Münsters. 
Bestandsorientierte Planung beeinflusst das örtliche 
Klima nicht. 
_ 
Landschaft Lage innerhalb des Landschafts- 
schutzgebietes „Aa-Niederung 
Hohenholte bis Mecklenbeck“. 
Bestandteil des Grünzuges 
„Westliches Aatal“ gemäß Grün- 
ordnung.  
Exponierte Anlage im Land- 
schaftsraum. 
Änderung der LSG-Abgrenzung (Rücknahme) erfolgt 
im Vorlauf zur 18. FNP-Änderung; ein entsprechender 
Antrag auf Inaussichtstellung der Teilaufhebung des 
Landschaftsschutzgebietes wurde bei der Bezirksre- 
gierung Münster gestellt. 
Eine landschaftsgerechte Einbindung der Bildungsein- 
richtung wird angestrebt. 
 
Sach- und Kul- 
turgüter  
Die Hoflage Haus Kump ein- 
schließlich Gräftenanlage ist als 
Bodendenkmal eingetragen. 
Ein Fachwerkspeicher aus dem 
Jahr 1549 ist als Baudenkmal 
eingetragen. 
Im Zuge anstehender Baumaßnahmen sind Eingriffe 
in das Bodendenkmal unvermeidlich; es erfolgt eine 
denkmalpflegerische Begleitung zur Minimierung der 
Risiken für das Bodendenkmal. Das Baudenkmal 
bleibt unangetastet.  
 
Wechselwir- 
kungen  
Enge Verflechtung zwischen 
Denkmal-, Gewässer- und Natur- 
schutz sowie der Landschaft im 
Bereich der Gräftenanlage. 
Verträgliches Nutzungskonzept berücksichtigt die 
Wechselwirkungen der genannten Belange. 
_ 
 
* Bewertung 
:  sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich

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18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 10 
 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) 
 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutig e Zustand voraussichtlich erhalten. Eine 
anderweitige Nutzung der Hoflage ist zurzeit nicht absehbar. Mit der Planung verbundene Be-
einträchtigungen der Umwelt, die insgesamt allerdin gs wenig erheblich sind, könnten bei Nicht-
durchführung der Planung vermieden werden. 
 
 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der städtebaulichen Ziele 
des Bauleitplans aus den in der Begründung (Kap. 4)  genannten Gründen, insbesondere auf-
grund der engen räumlichen Anbindung an das Handwer ker-Bildungszentrum jenseits der 
Mecklenbecker Straße, nicht in Betracht und sind da her im Rahmen dieses Umweltberichtes 
nicht darzustellen. 
 
 
5.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspfli cht unterrichten die zuständigen Behörden 
zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang  mit der Durchführung des Bauleitplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswi rkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 
BauGB). 
 
Konkret zu überwachende Umweltauswirkungen sind auf  der Ebene des FNP zurzeit nicht ge-
geben. Etwaige Monitoring- Maßnahmen erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. 
 
 
5.8 Zusammenfassung 
 
Mit der 18. FNP-Änderung wird die Umnutzung der Hof lage Haus Kump zu einer Fortbildungs-
einrichtung der Handwerkskammer Münster vorbereitet . Zugleich sollen für den Reiterverein St. 
Georg durch Ausweitung der Reitanlagen die Vorausse tzungen für die langfristige Entwicklung 
des Vereinsstandortes geschaffen werden. Mit der Da rstellung von Sondergebieten und Grün-
flächen erfolgt im FNP die planerische Vorbereitung  für das parallel durchgeführte Bebauungs-
planverfahren. 
 
Haus Kump befindet sich unmittelbar westlich des Aa sees innerhalb einer landschaftlich äu-
ßerst sensiblen Lage. Sowohl für die Erholungsnutzu ng als auch für den Naturhaushalt sind 
Haus Kump und dessen Umfeld bedeutsam. Zudem unterl iegt die Hoflage mit der Gräfte dem 
Schutz als eingetragenes Bodendenkmal. 
 
Da sich die geplanten Nutzungen auf den baulichen B estand bzw. weniger bedeutsame Land-
schaftsteile erstrecken, sind mit der Planung keine  schwerwiegenden Umweltauswirkungen 
verbunden. Das bislang als Landschaftsschutzgebiet geschützte Gebiet muss vor Wirksam-
werden der FNP-Änderung in seinen Grenzen an die Pl anung angepasst werden . Einen ent-
sprechenden Antrag auf Inaussichtstellung der entsp rechenden Änderung der LSG-Verordnung 
hat die Stadt Münster bei der Bezirksregierung Müns ter eingereicht. Die konkreten Eingriffe in 
Natur und Landschaft werden im Rahmen des Bebauungs plans ermittelt und ausgeglichen. E- 
benso erfolgt auf dieser Ebene die Begleitung durch den Denkmalschutz.

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18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 9 von 10 
Aus städtebaulichen Erwägungen, insbesondere der rä umlichen Nähe zur Handwerkskammer, 
wurden keine anderweitigen Standortalternativen in Betracht gezogen, die im Umweltbericht zu 
dokumentieren gewesen wären. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine konkreten 
Monitoring- Maßnahmen vorgesehen. 
 
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit d er 18. Änderung des Flächennutzungspla-
nes nicht verbunden. 
 
 
6. Gesamtabwägung 
 
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft 
 
Ein Ergebnis der Umweltberichts (Kap. 5) lautet: Er heblich nachteilige Umweltauswirkungen 
sind mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht verbunden. 
 
 
6.2 Altlasten 
 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind , ge-
kennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem de rzeitigen Kenntnisstand keine Altlasten 
bzw. Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
 
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten. 
 
 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt 
Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Agrarbereich  dar. Diese Darstellung wird über-
lagert durch weitere Funktionszuweisungen: Erholungsbereich , Bereich für den Schutz der 
Landschaft  sowie Bereich zum Schutz der Natur  im Bereich der Aa-Aue. Zusätzlich sind die Aa 
und der Meckelbach als Wasserflächen dargestellt. 
 
Da es sich bei der 18. Änderung des FNP zum einen b eim Reiterverein St. Georg um die Er-
weiterung einer vorhandenen, freiraumbezogenen Nutz ung, zum anderen bei der denk-malge-
schützten Gräften- und Hofanlage Haus Kump um die Schaffung der planungsrechtlichen Vor-
aussetzungen für eine umgebungsverträgliche Umnutzu ng handelt, wird davon ausgegangen, 
dass die angestrebte Änderung des FNP im Einklang m it den landesplanerischen Vorgaben 
steht; mit Schreiben vom 22.11.2005 (Az.: 62.09-14 185/05) hat die Bezirksregierung Münster – 
Landesplanungsbehörde – auf eine Anfrage zur Verein barkeit der vorliegenden FNP-Änderung 
mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ge m. § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) 
geantwortet, dass grundsätzliche landesplanerische Bedenken gegen die FNP-Änderung sowie 
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 und den  Vorhaben- und Erschließungsplan 
„Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg“ nicht geltend gemacht werden. 
 
 
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
 
Die Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogene n Bebauungsplans und Vorhaben- und 
Erschließungsplans Nr. 473 befinden sich vollständi g im Eigentum eines Vorhabenträgers bzw. 
der Stadt Münster. Damit sind die Voraussetzungen f ür eine zügige Umsetzung der Planungs-
ziele gegeben.

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18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 10 von 10 
 
7. Sonstige Hinweise 
 
7.1 Überschwemmungsgebiet 
 
Der Planbereich wird durchquert von den beiden Flie ßgewässern Aa und Meckelbach; der Me-
ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zu fahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der 
Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-1 00-Linie) festgesetzt. Die Änderungsbe-
reiche der 18. Änderung des FNP beziehen sich auf F lächen außerhalb des Überschwem-
mungsgebiets. 
 
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswasserg esetz Nordrhein-Westfalen (LWG 
NW) besteht ein prinzipielles Erhaltungsgebot für f estgesetzte und auch für nicht förmlich fest-
gesetzte Überschwemmungsgebiete. Bei der Aufstellun g von Bauleitplänen (Änderung des 
FNP, Bebauungsplan) ist insbesondere zu prüfen und zu bewerten, ob neben der städtebauli-
chen Sinnhaftigkeit der Planungsmaßnahme vor allem auch überwiegende Gründe des Wohls 
der Allgemeinheit ein Abweichen von der grundsätzli chen Pflicht zur Erhaltung des Über-
schwemmungsbereichs ermöglichen bzw. erfordern. 
 
 
7.2 Planzeichnung 
 
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 18. Änder ung des fortgeschriebenen Flächennut-
zungsplanes ersichtlich. 
 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen 
Entwurf der 18. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes. 
 
 
Münster, 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 32.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 31.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mecklenbecker Straße
  • Echelmeyerstraße
  • Reiner-Klimke-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0354/2008
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37