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V/0710/2019

Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge-Ortskern

Vorlagen 01.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 24.2.2

V-0710-2019-Anlage-1-Aenderungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0710-2019-Anlage-1-Aenderungsbereich

121 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0710/2019
Änderungsbereich / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 227, vorhabenbezogene 4. Änderung

Beschlussvorlage

2648 Zeichen

V/0710/2019 
V/0710/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge-Ortskern im Bereich 
des evangelischen Gemeindezentrums 
[Neubau Gemeindezentrum und Wohnen] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
Der Bebauungsplan Nr.  227: Nienberge  – Ortskern ist gemäß §§  2 Abs.  1 und 1 Abs.  8 i.  V. m. 
§§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des evangelischen Gemeindezentrums zu ä n-
dern (vorhabenbezogene 4. Änderung).  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Nienberge,  
Flur 8, Teil des Flurstücks 677,  
Flur 10, Flurstücke 1375, 1376, Teile der Flurstücke 499, 1539, 1552.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten.  
 
 
Stadtplanungsamt 
 
16.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Blick-Veber /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6141 /  
492-6194 
Blick-Veber@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0710/2019 
Begründung: 
 
Der am 11.06.1982 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr.  227 – einschließlich seiner Änderungen 
vom 27.05.1983, 18.07.1986 und 18.12.2009  – wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der E r-
schließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich des Nienberger Ortskerns aufgestellt.  
 
Die evangelische Lydia -Gemeinde möchte auf dem etwa 3.600  m² großen Grundstück  – eingefasst 
von der Plettendorf -, der Kurney - und der Sebastianstraße – das bisherige Gemeindezentrum durch 
drei Neubauten ersetzen. E rgänzend zum neu errichteten Gemeindezentrum sollen dort Wohngru p-
pen, eine Tagespflege, (z.T. geförderte) Wohnungen sowie untergeordnet gewerbliche Einheiten ve r-
wirklicht werden.  
 
Um hierzu die planungsrechtliche Zulässigkeit zu schaffen, sind die bisheri gen Bebauungsplanfest-
setzungen zu ändern. Dies soll mit Hilfe einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung der I n-
nenentwicklung gemäß §§ 12 und 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen.  
 
Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Dur chführungsvertrag geschlossen, 
der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet.  
 
Der Änderungsbereich wird in Anlage 1 dargestellt.  
 
 
I. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Anlage A  
1. Änderungsbereich

Anlage A

1682 Zeichen

Anlage A zur V/0710/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 für den Bereich 
des evangelischen Lydia-Gemeindezentrums.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Integration eines neuen Gemeindezentrums in drei Baukörper, in denen Betreuungsan-
gebote, Wohngruppen und sonstige Wohnungen vorgesehen sind.  
Ein Teilziel hierfür ist die Änderung des geltenden Planungsrechts.  
Es ist beabsichtigt, mit der Vorlage zur Änderung die Leitorientierungen aus dem IMS-Prozess  
 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als 
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
zu erreichen. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs.3 S.1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die zuvor beschriebene Nutzung soll es ermöglichen, dem zu erwartenden demographischen 
Wandel durch das Angebot entsprechender Wohn- und Pflegeangebote Rechnung zu tragen.

Beratungsverlauf (4)

16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 24.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Sebastianstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0710/2019
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37