V/0710/2019
Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge-Ortskern
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V-0710-2019-Anlage-1-Aenderungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0710/2019 Änderungsbereich / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 227, vorhabenbezogene 4. Änderung
Beschlussvorlage
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V/0710/2019 V/0710/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge-Ortskern im Bereich des evangelischen Gemeindezentrums [Neubau Gemeindezentrum und Wohnen] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 227: Nienberge – Ortskern ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des evangelischen Gemeindezentrums zu ä n- dern (vorhabenbezogene 4. Änderung). Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Nienberge, Flur 8, Teil des Flurstücks 677, Flur 10, Flurstücke 1375, 1376, Teile der Flurstücke 499, 1539, 1552. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Stadtplanungsamt 16.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blick-Veber / Herr Husmann Telefon: 492-6141 / 492-6194 Blick-Veber@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0710/2019 Begründung: Der am 11.06.1982 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 227 – einschließlich seiner Änderungen vom 27.05.1983, 18.07.1986 und 18.12.2009 – wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der E r- schließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich des Nienberger Ortskerns aufgestellt. Die evangelische Lydia -Gemeinde möchte auf dem etwa 3.600 m² großen Grundstück – eingefasst von der Plettendorf -, der Kurney - und der Sebastianstraße – das bisherige Gemeindezentrum durch drei Neubauten ersetzen. E rgänzend zum neu errichteten Gemeindezentrum sollen dort Wohngru p- pen, eine Tagespflege, (z.T. geförderte) Wohnungen sowie untergeordnet gewerbliche Einheiten ve r- wirklicht werden. Um hierzu die planungsrechtliche Zulässigkeit zu schaffen, sind die bisheri gen Bebauungsplanfest- setzungen zu ändern. Dies soll mit Hilfe einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung der I n- nenentwicklung gemäß §§ 12 und 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Dur chführungsvertrag geschlossen, der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Der Änderungsbereich wird in Anlage 1 dargestellt. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A 1. Änderungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0710/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 für den Bereich des evangelischen Lydia-Gemeindezentrums. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Integration eines neuen Gemeindezentrums in drei Baukörper, in denen Betreuungsan- gebote, Wohngruppen und sonstige Wohnungen vorgesehen sind. Ein Teilziel hierfür ist die Änderung des geltenden Planungsrechts. Es ist beabsichtigt, mit der Vorlage zur Änderung die Leitorientierungen aus dem IMS-Prozess Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft zu erreichen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs.3 S.1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die zuvor beschriebene Nutzung soll es ermöglichen, dem zu erwartenden demographischen Wandel durch das Angebot entsprechender Wohn- und Pflegeangebote Rechnung zu tragen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Sebastianstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0710/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37