Mandari Insight

V/0058/2019

67. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 577 - Erweiterter Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 17.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.05.2019, TOP 31.2.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0058-2019-Anlage-Plangebiet

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4219 Zeichen

V/0058/2019 
V/0058/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in 
den Stadtteilen Hiltrup-Mitte und Hiltrup-West im Bereich Südlich Zur Vogelstange / Westlich 
Westfalenstraße 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 577: Hiltrup - Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße 
Geänderter Beschluss zur Aufstellung 
[Wohngebiet] 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Hiltrup-Mitte und Hiltrup-West im Bereich Südlich 
Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße zu ändern (67. Änderung des FNP).  
 
2. Der vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 gemäß §  2 (1) i. V. m. § 13a BauGB gefasste 
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 577: Hiltrup  – Südlich Zur Vogelstange  / 
Westlich Westfalenstraße  wird dahingehend geändert, dass anstelle eines beschleunigten 
Planverfahrens gemäß § 13a BauGB nun ein reguläres Vollverfahren durchgeführt wird.  
 
Außerdem wird der Aufstellungsbeschluss räumlich erweitert. Innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans Nr. 577 liegen nunmehr die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Hiltrup, Flur 13, Flurstück 168, Teile der Flurstücke 75, 1444, 2127.  
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
18.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Göpfert 
Frau Terhechte 
Herr Husmann 
Telefon:  
492 61 98 
492 61 32 
492 61 94 
Goepfert@stadt-muenster.de 
Terhechte@stadt-muenster.de 
Husmann@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0058/2019 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw.  Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräußerung 
der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Bebauungsplan Nr.  577: Hiltrup  – Südlich Zur Vogelstange  / Westlich Westfalenstraße soll die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Errichtung von etwa 
60 Wohneinheiten schaffen, die in Mehrfamilienhäusern entstehen sollen.  
 
Das Plangebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 04.07.2018 beschlossenen 
„Fortschreibung des Baulandprogramms 2018-2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0207/2018). 
 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  577 wurde vom Rat der Stadt Münster am 
17.05.2017 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §  13 a 
BauGB gefasst. Der Planentwurf hat vom 04.09. bis zum 04.10.2017 öffentlich ausgelegen.  
 
Aufgrund der vertiefenden Betrachtung der Störfallbelange des auf dem BAS F-Gelände gelegenen 
Störfallbetriebes in einiger Entfernung zum Plangebiet erfolgt nun die Änderung des Verfahrens von 
§ 13a BauGB in ein Vollverfahren, da in diesem Kontext der §  13a BauGB regelmäßig nicht 
anwendbar ist. Außerdem findet eine Erweiterung d es Geltungsbereichs auf der Bestandsstraße im 
Einfahrtsbereich des Plangebiets statt (Beschlussvorschlag 2).  
 
Durch die Umstellung von einem beschleunigten Verfahren hin zu einem Vollverfahren kann nicht 
mehr von der Möglichkeit einer nachträglichen Anpassung des Flächennutzungsplans gemäß §  13a 
Abs. 2 Nr. 2 Gebrauch gemacht werden. Daher ist nun auch ein reguläre s FNP-Änderungsverfahren 
erforderlich, welches mit dem Beschluss unter (1) eingeleitet wird.  
 
Die Abgrenzungen der Bereiche der 67.  FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr.  577 sind der 
beigefügten Anlage zu entnehmen.  
 
Zur geplanten öffentlichen Auslegun g der Planunterlagen ergeht parallel zu dieser Vorlage eine B e-
richtsvorlage an die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup und den Ausschuss für Stadtplanung, Stad t-
entwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) (V/0059/2019).  
 
 
I. V.  
gez. 
 
Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Anlage A  
Anlage Plangebiet

V-0058-2019-Anlage-Plangebiet

261 Zeichen

%HUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQ1U+LOWUXS6GOLFK=XU9RJHOVWDQJH:HVWOLFK:HVWIDOHQVWUD‰H0D‰VWDE
Anlage zur Vorlage Nr. V/0058/2019
%HUHLFKGHUbQGHUXQJGHV)13+LOWUXS6GOLFK=XU9RJHOVWDQJH:HVWOLFK:HVWIDOHQVWUD‰H0D‰VWDE

Anlage A

1516 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/0058/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan sowie der geänderte 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im Bereich des geplanten Wohngebiets südlich der 
Straße Zur Vogelstange in Hiltrup.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Errich-
tung von etwa 60 Wohneinheiten, die in Mehrfamilienhäusern entstehen sollen. 
 
Teilziel hierzu ist die Änderung des dort bestehenden Planungsrechts (sowohl Flächennutzungs-
plan als auch Bebauungsplan).  
 
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde im Jahr 2017 gefasst, im glei-
chen Jahr hat der Planentwurf bereits öffentlich ausgelegen. Durch eine notwendige Umstellung 
des Planverfahrens müssen der Aufstellungsbeschluss geändert und parallel dazu ein FNP-
Änderungsverfahren eingeleitet werden. Im weiteren Verlauf werden erneute Öffentlichkeits- und 
Behördenbeteiligungen und schließlich die abschließenden Beschlüsse zu den Plänen erfolgen.  
 
Finanzierung 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (4)

09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.05.2019 Rat
TOP 31.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Westfalenstraße
  • Zur Vogelstange

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0058/2019
Typ
Vorlagen
Datum
17.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37