V/0058/2019
67. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 577 - Erweiterter Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0058/2019 V/0058/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Hiltrup-Mitte und Hiltrup-West im Bereich Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 577: Hiltrup - Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße Geänderter Beschluss zur Aufstellung [Wohngebiet] Beratungsfolge 21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Hiltrup in den Stadtteilen Hiltrup-Mitte und Hiltrup-West im Bereich Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße zu ändern (67. Änderung des FNP). 2. Der vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 577: Hiltrup – Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße wird dahingehend geändert, dass anstelle eines beschleunigten Planverfahrens gemäß § 13a BauGB nun ein reguläres Vollverfahren durchgeführt wird. Außerdem wird der Aufstellungsbeschluss räumlich erweitert. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 577 liegen nunmehr die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 13, Flurstück 168, Teile der Flurstücke 75, 1444, 2127. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 18.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Göpfert Frau Terhechte Herr Husmann Telefon: 492 61 98 492 61 32 492 61 94 Goepfert@stadt-muenster.de Terhechte@stadt-muenster.de Husmann@stadt-muenster.de - 2 - V/0058/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräußerung der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 577: Hiltrup – Südlich Zur Vogelstange / Westlich Westfalenstraße soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Errichtung von etwa 60 Wohneinheiten schaffen, die in Mehrfamilienhäusern entstehen sollen. Das Plangebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 04.07.2018 beschlossenen „Fortschreibung des Baulandprogramms 2018-2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0207/2018). Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 577 wurde vom Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Der Planentwurf hat vom 04.09. bis zum 04.10.2017 öffentlich ausgelegen. Aufgrund der vertiefenden Betrachtung der Störfallbelange des auf dem BAS F-Gelände gelegenen Störfallbetriebes in einiger Entfernung zum Plangebiet erfolgt nun die Änderung des Verfahrens von § 13a BauGB in ein Vollverfahren, da in diesem Kontext der § 13a BauGB regelmäßig nicht anwendbar ist. Außerdem findet eine Erweiterung d es Geltungsbereichs auf der Bestandsstraße im Einfahrtsbereich des Plangebiets statt (Beschlussvorschlag 2). Durch die Umstellung von einem beschleunigten Verfahren hin zu einem Vollverfahren kann nicht mehr von der Möglichkeit einer nachträglichen Anpassung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Gebrauch gemacht werden. Daher ist nun auch ein reguläre s FNP-Änderungsverfahren erforderlich, welches mit dem Beschluss unter (1) eingeleitet wird. Die Abgrenzungen der Bereiche der 67. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 577 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Zur geplanten öffentlichen Auslegun g der Planunterlagen ergeht parallel zu dieser Vorlage eine B e- richtsvorlage an die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup und den Ausschuss für Stadtplanung, Stad t- entwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) (V/0059/2019). I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage Plangebiet
V-0058-2019-Anlage-Plangebiet
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%HUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQ1U+LOWUXS6GOLFK=XU9RJHOVWDQJH:HVWOLFK:HVWIDOHQVWUDH0DVWDE Anlage zur Vorlage Nr. V/0058/2019 %HUHLFKGHUbQGHUXQJGHV)13+LOWUXS6GOLFK=XU9RJHOVWDQJH:HVWOLFK:HVWIDOHQVWUDH0DVWDE
Anlage A
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Anlage A zur Vorlage Nr. V/0058/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan sowie der geänderte Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im Bereich des geplanten Wohngebiets südlich der Straße Zur Vogelstange in Hiltrup. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Errich- tung von etwa 60 Wohneinheiten, die in Mehrfamilienhäusern entstehen sollen. Teilziel hierzu ist die Änderung des dort bestehenden Planungsrechts (sowohl Flächennutzungs- plan als auch Bebauungsplan). Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde im Jahr 2017 gefasst, im glei- chen Jahr hat der Planentwurf bereits öffentlich ausgelegen. Durch eine notwendige Umstellung des Planverfahrens müssen der Aufstellungsbeschluss geändert und parallel dazu ein FNP- Änderungsverfahren eingeleitet werden. Im weiteren Verlauf werden erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und schließlich die abschließenden Beschlüsse zu den Plänen erfolgen. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Westfalenstraße
- Zur Vogelstange
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0058/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37