V/1005/2008
Änderung der Richtlinie Meisterehrung
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Anlage Vorlage 1005-2008
4232 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/1005/2008
Zurzeit gültige Richtlinie
Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiete des
Sports
Sportlerinnen und Sportler der münsterschen Sportvereine werden
Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 01.11.1973 für besondere
Leistungen auf dem Gebiete des Sports von der Stadt Münster geehrt
und ausgezeichnet.
Für die Ehrung und Auszeichnung gelten folgende
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geehrt und ausgezeichnet werden
1.1 Medaillengewinner bei Olympischen Spielen
1.2 Medaillengewinner bei Welt- und Europameisterschaften
1.3 Deutsche Meister
1.4 2. und 3. bei Deutschen Meisterschaften
1.5 Westdeutsche Meister
1.6 Sportler, die zum ersten Mal in die Nationalmannschaft
berufen worden sind
Diese Kriterien gelten für alle Altersstufen, jedoch nur für die
Veranstaltungen der Bundesfachverbände.
Sportausschuss und Rat der Stadt Münster behalten sich für
Ausnahmefälle Sonderregelungen vor.
Neufassung der Richtlinie
Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen
Sportlerinnen und Sportler der Münsteraner Sportvereine werden
nach Beschluss des Rates vom _____________ für besondere
sportliche Leistungen von der Stadt Münster geehrt und
ausgezeichnet.
Für die Ehrung und Auszeichnung gelten folgende
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geehrt und ausgezeichnet werden
1.1 Medaillengewinner/-innen und Teilnehmer/-innen der
Olympischen Spiele, Paralympics und World Games
der Special Olympics aller Altersklassen
1.2 Medaillengewinner/-innen und Teilnehmer/-innen der
Welt- und Europameisterschaften aller Altersklassen
(gehandicapte/nicht gehandicapte Personen)
1.3 Deutsche Meister aller Altersklassen sowie Bundessieger
der Schulen
1.4 2. und 3. bei Deutschen Meisterschaften aller Altersklassen
sowie Teilnehmer/-innen am Bundeswettbewerb der
Schulen
1.5 Westdeutsche Meister der Jugendklassen sowie
Landesmeister der Schulen
1.6 Sportlerinnen und Sportler, die zum ersten Mal in die
Nationalmannschaft berufen worden sind.
Anlage zur Vorlage Nr. V/1005/2008
2. Die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler
sowie den Vorschlag über die Ehrengaben nimmt der
Sportausschuss vor. Er leitet sie als „Empfehlung zur
Auszeichnung“ an den Rat weiter.
3. Die Ehrung und Auszeichnung wird alljährlich im Rahmen
einer vom Sportamt durchzuführenden festlichen
Veranstaltung vom Herrn Oberbürgermeister oder seines
Vertreters/seiner Vertreterin im Amt vorgenommen.
II. Besondere Bestimmungen
1. Hervorragende Leistungen nach den unter I / 1.1. – 1.3
genannten Kriterien werden gewürdigt durch
1.1 Verleihung einer Ehrenurkunde
1.2 Überreichung einer Ehrengabe, die an eine bestimmte
Form nicht gebunden ist
2. Hervorragende Leistungen nach den I / 1.4 – 1.6 genannten
Kriterien werden gewürdigt durch
2.1 Verleihung einer Urkunde
2.2 Verleihung der Sportehrenmedaille in Bronze
Diese Kriterien gelten ausschließlich für die Meisterschaften
der Landes- und Bundesfachverbände gemäß dem
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem
Landessportbund (LSB) sowie für Sportlerinnen und
Sportler, die ihren Lebensmittelpunkt in Münster haben.
Sportausschuss und Rat der Stadt Münster behalten sich für
Ausnahmefälle Sonderregelungen vor.
Für Sportler/-innen bzw. Sportvereine, die nicht dem
Stadtsportbund Münster e. V. angeschlossen sind, erfolgt
eine gesonderte Prüfung.
2. Die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportle r
nimmt der Sportausschuss vor.
3. Die Ehrung und Auszeichnung wird alljährlich von dem
Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin oder seines
Vertreters/seiner Vertreterin im Amt vorgenommen und
durch das Sportamt im Rahmen des „Ball des Sports“ oder
einer vergleichbaren festlichen Veranstaltung
durchgeführt.
II. Besondere Bestimmungen
Besondere sportliche Leistungen werden nach den unter
1. I / 1.1. – 1.3 genannten Kriterien gewürdigt durch
Verleihung einer Ehrenurkunde,
2. I / 1.4 – 1.6 genannten Kriterien gewürdigt durch
Verleihung einer Urkunde,
sowie der Verleihung einer Sportehrenmedaille.
Beschlussvorlage
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V/1005/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sportamt
Betrifft
Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen / Meisterehrung
hier: Änderung der Richtlinie
Beratungsfolge
03.12.2008 Sportausschuss Vorberatung
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung
10.12.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die seit dem 01.11.1973 gültige Richtlinie „Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem
Gebiet des Sports“ wird mit Wirkung ab dem Sportjahr 2009 gemäß beigefügter Anlage angepasst.
Begründung:
Sportlerinnen und Sportler der münsterschen S portvereine werden nach Beschluss des Rates der
Stadt Münster vom 01.11.1973 für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports von der Stadt
Münster im Rahmen des Ball des Sports, der vom Stadtsportbund Münster e.V. ausgerichtet wird,
geehrt. Diese festliche Veranstaltung einschließlich der Meisterehrung der Stadt Münster hat sich
im Laufe der vergangenen 15 Jahre zu einem gesellschaftlichen Höhepunkt mit bis zu 2000 Gäs-
ten in der „Münsteraner Ballsaison“ entwickelt und etabliert. Dementsprechend genießt die Veran-
staltung nicht nur im Sport eine große nachhaltige Anerkennung.
In Gesprächen zwischen Vertretern des Stadtsportbund Münster e.V. und Vertretern der Sportver-
waltung wurde das Thema Änderung der Richtlinie „Auszeichnungen für besondere sportliche
Leistungen auf dem Gebiet des Sports“ / „Meisterehrung“ umfassend behandelt und im Ergebnis
zu einem gemeinsam getragenen Änderungsvorschlag zusammengefasst.
Vorlagen-Nr.:
V/1005/2008
Auskunft erteilt:
Frau Schwienheer
Ruf:
492-5215
E-Mail:
SchwienheerRa@stadt-muenster.de
Datum:
18.11.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1005/2008
Der festliche Rahmen des Ball des Sports soll auch zukünftig beibehalten werden. Durch die Neu-
fassung erfolgt eine sportlich vertretbare Straffung/Konzentration der Ehrungsrichtlinie. Dabei sol-
len mögliche Folgen für die zu ehrenden Sportler und Sportlerinnen durch den Wechsel von der
großen Halle zur alten kleineren Halle der Halle Münsterland möglichst gering gehalten werden.
Berücksichtigung finden zukünftig die Teilnehmer/-innen der Paralympics und World Games der
Special Olympics aller Altersklassen, die zunehmende Leistungssportentwicklung im Jugendbe-
reich sowie der Schulsport.
Bereits mit Schreiben vom 26.08.2008 hat die Sportverwaltung alle Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e.V. mit der Meldung für die Meisterehrung 2008 darauf hingewiesen, dass das
Sportamt der Stadt Münster und der Stadtsportbund Münster e.V. zurzeit die Richtlinie zur Meis-
terehrung für die Sportjahre ab 2009 inhaltlich überarbeiten.
I. V.
gez. Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1005/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37