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V/1005/2008

Änderung der Richtlinie Meisterehrung

Vorlagen 18.11.2008

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Anlage Vorlage 1005-2008

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Beschlussvorlage

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Anlage Vorlage 1005-2008

4232 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/1005/2008 
 
Zurzeit gültige Richtlinie 
 
Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiete des 
Sports 
 
 
Sportlerinnen und Sportler der münsterschen Sportvereine werden 
Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 01.11.1973 für besondere 
Leistungen auf dem Gebiete des Sports von der Stadt Münster geehrt  
und ausgezeichnet. 
 
Für die Ehrung und Auszeichnung gelten folgende 
 
I.  Allgemeine Bestimmungen  
 
1.  Geehrt und ausgezeichnet werden 
1.1  Medaillengewinner bei Olympischen Spielen 
1.2  Medaillengewinner bei Welt- und Europameisterschaften 
1.3  Deutsche Meister 
1.4  2. und 3. bei Deutschen Meisterschaften 
1.5  Westdeutsche Meister 
1.6  Sportler, die zum ersten Mal in die Nationalmannschaft 
berufen worden sind 
 
Diese Kriterien gelten für alle Altersstufen, jedoch nur für die 
Veranstaltungen der Bundesfachverbände. 
 
Sportausschuss und Rat der Stadt Münster behalten sich für 
Ausnahmefälle Sonderregelungen vor. 
 
 
 
Neufassung der Richtlinie 
 
Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen 
 
 
 
Sportlerinnen und Sportler der Münsteraner Sportvereine werden 
nach Beschluss des Rates vom _____________ für besondere 
sportliche Leistungen von der Stadt Münster geehrt und 
ausgezeichnet. 
 
Für die Ehrung und Auszeichnung gelten folgende 
 
I.  Allgemeine Bestimmungen  
 
1.    Geehrt und ausgezeichnet werden 
      1.1  Medaillengewinner/-innen und Teilnehmer/-innen  der 
Olympischen  Spiele, Paralympics und World Games 
der Special Olympics aller Altersklassen 
1.2  Medaillengewinner/-innen und Teilnehmer/-innen der 
Welt- und Europameisterschaften aller Altersklassen 
(gehandicapte/nicht gehandicapte Personen)  
1.3  Deutsche Meister aller Altersklassen sowie Bundessieger    
der Schulen 
1.4  2. und 3. bei Deutschen Meisterschaften aller Altersklassen  
sowie Teilnehmer/-innen am Bundeswettbewerb der 
Schulen  
1.5  Westdeutsche Meister der Jugendklassen sowie 
Landesmeister der Schulen 
1.6  Sportlerinnen und Sportler, die zum ersten Mal in die 
Nationalmannschaft berufen worden sind.

Anlage zur Vorlage Nr. V/1005/2008 
 
                                   
2.  Die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler 
sowie den Vorschlag über die Ehrengaben nimmt der 
Sportausschuss vor. Er leitet sie als „Empfehlung zur 
Auszeichnung“ an den Rat weiter. 
 
3.  Die Ehrung und Auszeichnung wird alljährlich im Rahmen         
einer vom Sportamt durchzuführenden festlichen 
Veranstaltung vom Herrn Oberbürgermeister oder seines 
Vertreters/seiner Vertreterin im Amt vorgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
II.  Besondere Bestimmungen  
 
1.  Hervorragende Leistungen nach den unter I / 1.1. – 1.3 
genannten Kriterien werden gewürdigt durch 
 
1.1  Verleihung einer Ehrenurkunde 
1.2  Überreichung einer Ehrengabe, die an eine bestimmte 
Form nicht gebunden ist 
 
2.  Hervorragende Leistungen nach den I / 1.4 – 1.6 genannten 
Kriterien werden gewürdigt durch 
 
2.1  Verleihung einer Urkunde 
2.2  Verleihung der Sportehrenmedaille in Bronze 
Diese Kriterien gelten ausschließlich  für die Meisterschaften 
der Landes- und Bundesfachverbände gemäß dem 
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem 
Landessportbund (LSB) sowie für Sportlerinnen  und 
Sportler, die ihren Lebensmittelpunkt in Münster haben. 
 
Sportausschuss und Rat der Stadt Münster behalten sich für 
Ausnahmefälle Sonderregelungen vor. 
 
Für Sportler/-innen bzw. Sportvereine, die nicht dem 
Stadtsportbund Münster e. V. angeschlossen sind, erfolgt 
eine gesonderte Prüfung.     
 
2. Die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportle r 
nimmt der Sportausschuss vor. 
 
3. Die Ehrung und Auszeichnung wird alljährlich von dem 
Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin oder seines 
Vertreters/seiner Vertreterin im Amt vorgenommen und 
durch das Sportamt im Rahmen des „Ball des Sports“ oder 
einer vergleichbaren festlichen Veranstaltung 
durchgeführt.  
 
 
II.  Besondere Bestimmungen 
 
Besondere sportliche Leistungen werden nach den unter 
1.  I / 1.1. – 1.3 genannten Kriterien gewürdigt durch 
Verleihung einer Ehrenurkunde, 
2. I / 1.4 – 1.6 genannten Kriterien gewürdigt durch  
Verleihung einer Urkunde, 
sowie der Verleihung einer Sportehrenmedaille.

Beschlussvorlage

2770 Zeichen

V/1005/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen / Meisterehrung 
hier: Änderung der Richtlinie 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Sportausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die seit dem 01.11.1973 gültige Richtlinie „Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem 
Gebiet des Sports“ wird mit Wirkung ab dem Sportjahr 2009 gemäß beigefügter Anlage angepasst.  
 
 
Begründung: 
 
Sportlerinnen und Sportler der münsterschen S portvereine werden nach Beschluss des Rates der 
Stadt Münster vom 01.11.1973 für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports von der Stadt 
Münster im Rahmen des Ball des Sports, der vom Stadtsportbund Münster e.V. ausgerichtet wird, 
geehrt. Diese festliche Veranstaltung einschließlich der Meisterehrung der Stadt Münster hat sich 
im Laufe der vergangenen 15 Jahre zu einem gesellschaftlichen Höhepunkt mit bis zu 2000 Gäs-
ten in der „Münsteraner Ballsaison“ entwickelt und etabliert. Dementsprechend genießt die Veran-
staltung nicht nur im Sport eine große nachhaltige Anerkennung.  
 
In Gesprächen zwischen Vertretern des Stadtsportbund Münster e.V. und Vertretern der Sportver-
waltung wurde das Thema Änderung der Richtlinie „Auszeichnungen für besondere sportliche 
Leistungen auf dem Gebiet des Sports“ / „Meisterehrung“ umfassend behandelt und im Ergebnis 
zu einem gemeinsam getragenen Änderungsvorschlag zusammengefasst.    
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1005/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1005/2008 
Der festliche Rahmen des Ball des Sports soll auch zukünftig beibehalten werden. Durch die Neu-
fassung erfolgt eine sportlich vertretbare Straffung/Konzentration der Ehrungsrichtlinie. Dabei sol-
len mögliche Folgen für die zu ehrenden Sportler und Sportlerinnen durch den Wechsel von der 
großen Halle zur alten kleineren Halle der Halle Münsterland möglichst gering gehalten werden. 
Berücksichtigung finden zukünftig die Teilnehmer/-innen der Paralympics und World Games der 
Special Olympics aller Altersklassen, die zunehmende Leistungssportentwicklung im Jugendbe-
reich sowie der Schulsport.  
 
Bereits mit Schreiben vom 26.08.2008 hat die Sportverwaltung alle Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e.V. mit der Meldung für die Meisterehrung 2008 darauf hingewiesen, dass das 
Sportamt der Stadt Münster und der Stadtsportbund Münster e.V. zurzeit die Richtlinie zur Meis-
terehrung für die  Sportjahre ab 2009 inhaltlich überarbeiten. 
 
 
 
I. V. 
      
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

03.12.2008 Sportausschuss
TOP 3.3 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/1005/2008
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37