V/0602/2024
137. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 651 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0602/2024 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die Neubebauung und Nutzungsänderung der ehemaligen Autohausfläche und der bestehenden Tankstelle an der Altenberger Straße in Münster-Nienberge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Geplant sind eine Nutzung der Neubebauung durch großflächigen Einzelhandel in Form eines Lebensmitteldiscount-Markts im Erdgeschoss und (Senioren-) Wohnen sowie Dienstleistungen in den Obergeschossen. Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns- ter keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin, der „Thilo & Tobias Kamps Grundstücksgemeinschaft“ einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch die Planung wird die Einzelhandelsangebotsstruktur für den Stadtteil verbessert. Hierdurch kann benachteiligten Gruppen, etwa Seniorinnen und Senioren, ein wohnortnaher Zugang zu Angeboten eines Discounters ermöglicht werden. Durch kürzere Wege können zudem Fahrzeug- bewegungen eingespart werden.
Beschlussvorlage
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V/0602/2024
V/0602/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West,
Stadtteil Nienberge im Bereich Altenberger Straße / Hägerstraße
Beschluss zur Änderung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 651: Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße
Beschluss zur Aufstellung
[Ehemaliges Autohaus Kamps]
Beratungsfolge
07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Münster-West, Stadtteil Nienberge im Bereich nördlich der Altenberger Straße
und östlich der Hägerstraße zu ändern (137. Änderung des FNP).
2. Für den Bereich Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.
§ 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Neubebauung und
Nutzungsänderung der Fläche eines ehemaligen Autohauses aufzustellen (Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 651).
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Nienberge, Flur 20, Flurstücke 182, 274.
Stadtplanungsamt
23.10.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Völlmecke
Herr Husmann
Telefon: 492-6154
492-6194
Voellmecke@stadt-
muenster.de
Husmann@stadt-
muenster.de
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V/0602/2024
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster
keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit de r Vorhabenträgerin, der „Thilo & Tobias Kamps
Grundstücksgemeinschaft“ einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der
Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt.
Begründung:
Städtebauliches Ziel des Planverfahrens ist die Neubebauung und Nutzungsänderung der ehemali-
gen Autohausfläche und der bestehenden Tankstelle an der Altenberger Straße in Münster -
Nienberge. Geplant sind eine Nutzung der Neubebauung durch großflächigen Einzelhandel in Form
eines Lebensmitteldiscount-Markts im Erdgeschoss und (Senioren-) Wohnen sowie Dienstleistungen
in den Obergeschossen in einem größeren dreigeschossigen Gebäude sowie in einem zweiten Ge-
bäude eine Bäckerei im Erdgeschoss und Dienstleistungen in den Obergeschossen. Die Stellplatzflä-
che soll rückwärtig angelegt werden.
Der Geltungsbereich befindet sich am Straßenkreuz nördlich der Altenberger Straße bzw. östlich der
Hägerstraße in Nienberge (siehe Anlage 1). Er umfasst eine Gesamtfläche von 7.667 m².
Bei den Wohnnutzungen werden gemäß den Bestimmungen der „Sozialgerechten Bodennutzung in
Münster (SoBoMünster)“ für eine Umstrukturierung im Innenbereich 30 % der entstehenden Netto-
wohnflächen zur Errichtung von gefördertem Wohnraum nach Maßgabe der geltenden Wohnraumför-
derbestimmungen des Landes NRW (WFB NRW) geplant. Hiervon sollen anteilig und zielgruppenori-
entiert mindestens 70 % zugunsten der Einkommensgruppe A (Haushalte mit geringen Einkünften mit
Besetzungsrecht zugunsten der Stadt) und max. 30 % zugunsten der Einkommensgruppe B (Haus-
halte mit mittleren Einkommen, allgemeines Belegungsrecht) bereitgestellt werden.
Die zu überplanende Fläche ist bislang mit dem Altbestand des ehemaligen Kfz -Handels und der
Tankstelle mit Werkstatt sowie Nebenanlagen und Stellplätzen bebaut. Der derzeit noch rechtsver-
bindliche Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße setzt für den Be-
reich ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest, das Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsnutzun-
gen – mit Ausnahme von Kfz -, Kfz -Zubehör und Kfz -Anhängern oder sogenannten Annexhandel
durch produzierendes Gewerbe – ausschließt. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr. 651 sowie der 137. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für den Bereich ein
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sowie die zusätzlichen Nutzungen Wohnen und Dienst-
leistungen festgesetzt werden, um ihn durch Neunutzung zu revitalisieren und die Versorgungsstruk-
tur im Stadtteil zu erweitern. Diese Nutzungsänderung entspricht den Zielsetzungen des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts Münster (Fortschreibung 2018). Der Standort des ehemaligen Autohauses
(Geltungsbereich des Bebauungsplans) ist vor dem Hintergrund der unterdurchschnittlichen Versor-
gung mit Lebensmittelangeboten und mit Blick auf das beabsichtigte Stadtteilwachstum im Zuge der
letzten Konzeptfortschreibung 2018 explizit als Erwe iterungsfläche des zentralen Versorgungsbe-
reichs von Nienberge aufgenommen worden. Zielsetzung ist die Verbesserung der quantitativen (Ver-
kaufsfläche) und qualitativen (Betriebsformenmix, Fehlen eines Discounters) Grundversorgung in
Verbindung mit einer Stärkung der Angebotsstruktur des Stadtteilzentrums.
Weiteres Verfahren:
Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind im Anschluss an die vorliegen-
den Beschlüsse für das erste Quartal des Jahres 2025 vorgesehen.
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V/0602/2024
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Geltungsbereich
V-0602-2024-Anlage-1-Geltungsbereich
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Geltungsbereich Maßstab 1:5.000 137. Änderung des Flächennnutzungsplans / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 651: Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0602/2024
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hägerstraße
- Altenberger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0602/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2024
- Erstellt
- 24.09.2024 15:35