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V/0602/2024

137. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 651 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 16.10.2024

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0602-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

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Anlage A

1874 Zeichen

Anlage A zur V/0602/2024 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die 
Neubebauung und Nutzungsänderung der ehemaligen Autohausfläche und der bestehenden 
Tankstelle an der Altenberger Straße in Münster-Nienberge.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Geplant sind eine Nutzung der Neubebauung durch großflächigen Einzelhandel in Form eines 
Lebensmitteldiscount-Markts im Erdgeschoss und (Senioren-) Wohnen sowie Dienstleistungen in 
den Obergeschossen.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang 
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. 
der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin, der „Thilo & Tobias Kamps 
Grundstücksgemeinschaft“ einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme 
der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch die Planung wird die Einzelhandelsangebotsstruktur für den Stadtteil verbessert. Hierdurch 
kann benachteiligten Gruppen, etwa Seniorinnen und Senioren, ein wohnortnaher Zugang zu 
Angeboten eines Discounters ermöglicht werden. Durch kürzere Wege können zudem Fahrzeug-
bewegungen eingespart werden.

Beschlussvorlage

5524 Zeichen

V/0602/2024 
V/0602/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, 
Stadtteil Nienberge im Bereich Altenberger Straße / Hägerstraße 
Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 651: Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
[Ehemaliges Autohaus Kamps] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-West, Stadtteil Nienberge im Bereich nördlich der Altenberger Straße 
und östlich der Hägerstraße zu ändern (137. Änderung des FNP).  
 
2. Für den Bereich Nienberge  – Altenberger Straße / Hägerstraße ist gemäß §  2 Abs. 1 i. V. m. 
§ 12 und §  30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Neubebauung und 
Nutzungsänderung der Fläche eines ehemaligen Autohauses aufzustellen (Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan Nr. 651).  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Nienberge, Flur 20, Flurstücke 182, 274. 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
23.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Völlmecke 
Herr Husmann 
Telefon: 492-6154 
              492-6194 
Voellmecke@stadt-
muenster.de 
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0602/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit de r Vorhabenträgerin, der  „Thilo & Tobias Kamps 
Grundstücksgemeinschaft“ einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der 
Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt.  
 
 
Begründung: 
 
Städtebauliches Ziel des Planverfahrens ist die Neubebauung und Nutzungsänderung der ehemali-
gen Autohausfläche und der bestehenden Tankstelle an der Altenberger Straße in Münster -
Nienberge. Geplant sind eine Nutzung der Neubebauung durch großflächigen Einzelhandel in Form 
eines Lebensmitteldiscount-Markts im Erdgeschoss und (Senioren-) Wohnen sowie Dienstleistungen 
in den Obergeschossen in einem größeren dreigeschossigen Gebäude sowie in einem zweiten Ge-
bäude eine Bäckerei im Erdgeschoss und Dienstleistungen in den Obergeschossen. Die Stellplatzflä-
che soll rückwärtig angelegt werden.  
 
Der Geltungsbereich befindet sich am Straßenkreuz nördlich der Altenberger Straße bzw. östlich der 
Hägerstraße in Nienberge (siehe Anlage 1). Er umfasst eine Gesamtfläche von 7.667 m².  
 
Bei den Wohnnutzungen werden gemäß den Bestimmungen der „Sozialgerechten Bodennutzung in 
Münster (SoBoMünster)“ für eine Umstrukturierung im Innenbereich 30  % der entstehenden Netto-
wohnflächen zur Errichtung von gefördertem Wohnraum nach Maßgabe der geltenden Wohnraumför-
derbestimmungen des Landes NRW (WFB NRW) geplant. Hiervon sollen anteilig und zielgruppenori-
entiert mindestens 70 % zugunsten der Einkommensgruppe A (Haushalte mit geringen Einkünften mit 
Besetzungsrecht zugunsten der Stadt) und max. 30  % zugunsten der Einkommensgruppe B (Haus-
halte mit mittleren Einkommen, allgemeines Belegungsrecht) bereitgestellt werden.  
 
Die zu überplanende Fläche ist bislang mit dem Altbestand des ehemaligen Kfz -Handels und der 
Tankstelle mit Werkstatt sowie Nebenanlagen und Stellplätzen bebaut. Der derzeit noch rechtsver-
bindliche Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße setzt für den Be-
reich ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest, das Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsnutzun-
gen – mit Ausnahme von Kfz -, Kfz -Zubehör und Kfz -Anhängern oder sogenannten Annexhandel 
durch produzierendes Gewerbe – ausschließt. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr. 651 sowie der 137. Änderung des Flächennutzungsplans sollen für den Bereich ein 
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sowie die zusätzlichen Nutzungen Wohnen und Dienst-
leistungen festgesetzt werden, um ihn durch Neunutzung zu revitalisieren und die Versorgungsstruk-
tur im Stadtteil zu erweitern. Diese Nutzungsänderung entspricht den Zielsetzungen des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts Münster (Fortschreibung 2018). Der Standort des ehemaligen Autohauses 
(Geltungsbereich des Bebauungsplans) ist vor dem Hintergrund der unterdurchschnittlichen Versor-
gung mit Lebensmittelangeboten und mit Blick auf das beabsichtigte Stadtteilwachstum im Zuge der 
letzten Konzeptfortschreibung 2018 explizit als Erwe iterungsfläche des zentralen Versorgungsbe-
reichs von Nienberge aufgenommen worden. Zielsetzung ist die Verbesserung der quantitativen (Ver-
kaufsfläche) und qualitativen (Betriebsformenmix, Fehlen eines Discounters) Grundversorgung in 
Verbindung mit einer Stärkung der Angebotsstruktur des Stadtteilzentrums.  
 
Weiteres Verfahren:  
 
Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind im Anschluss an die vorliegen-
den Beschlüsse für das erste Quartal des Jahres 2025 vorgesehen.

- 3 - 
V/0602/2024 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

V-0602-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

198 Zeichen

Geltungsbereich
Maßstab 1:5.000
137. Änderung des Flächennnutzungsplans /
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 651:
Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße
Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0602/2024

Beratungsverlauf (5)

07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 41.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 48.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hägerstraße
  • Altenberger Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0602/2024
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2024
Erstellt
24.09.2024 15:35