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V/0033/2024

Erhöhung des Betriebskostenzuschusses f. d. den Betrieb der Jugendverkehrsschule Münster

Vorlagen 15.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.04.2024, TOP 29

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2326 Zeichen

Anlage A zur V/0033/2024 
Kurzüberblick 
Der Vertrag mit der Verkehrswacht Münster e. V. zum Betrieb der Jugendverkehrsschule wird neu 
gefasst. Wesentliche Änderung ist die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses durch die Stadt 
Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im öf-
fentlichen Verkehrsraum“. 
 
Zielerreichung: Die Radfahrausbildung in der Schule ist Bestandteil der Verkehrserziehung und 
Mobilitätsbildung. Die fahrpraktischen Übungen werden als schulische Veranstaltungen in der 
Jugendverkehrsschule durchgeführt. 
 
Der Verkehrswacht Münster e. V. erhält von der Stadt Münster einen jährlichen Zuschuss zum 
Betrieb der Jugendverkehrsschule. Die Zahlung dieses Zuschusses sowie weitere Rechte und 
Pflichten werden vertraglich geregelt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Verkehrserziehung und Mobili-
tätsbildung in der Schule“ (BASS 15-02-Nr. 5) vom 14.12.2009 ist die Verkehrserziehung und Mo-
bilitätsbildung der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrag zugewiesen und ist 
Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen. Die Schule soll mit außerschulischen Partnern zu-
sammenarbeiten. In Ziffer 5 des Runderlasses wird ausgeführt, dass die Jugendverkehrsschulen - 
wo möglich und zweckmäßig - als außerschulischer Lernort für die verkehrspraktischen Übungen 
genutzt werden sollten. Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule ist integrierter Be-
standteil der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt

Beschlussvorlage

9268 Zeichen

V/0033/2024 
V/0033/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für den Betrieb der Jugendverkehrsschule Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
1. Die Stadt Münster zahlt weiterhin einen Zuschuss i. H. v. 75% der für den Betrieb der Jugend-
verkehrsschule anfallenden Kosten an die Verkehrswacht Münster e. V. 
 
2. Der Maximalbetrag des Zuschusses wird rückwirkend ab dem 01.01.2024 auf 17.500,00 € er-
höht.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Änderungsvertrag bzw. eine Neufas-
sung des Vertrages vom 27.05.1987, geändert durch Vertrag vom 14.03.1990, mit der Ver-
kehrswacht Münster e. V. abzuschließen.  
 
4. Der Vertrag soll, unter Berücksichtigung der Vorlage V/0378/2021, rückwirkend ab dem 
01.01.2024 bis zum 31.12.2033 gelten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
01.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koppelberg 
Telefon: 492-4033 
Koppelberg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0033/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 17.500 €  
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2024 bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt:  
 
 
 
Begründung: 
 
Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Verkehrserziehung und Mobilitäts-
bildung in der Schule“ vom 14.12.2009 (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW, 
BASS 15-02-Nr. 5) ist die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Schule als Teil ihres Unter-
richts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Sie ist Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen. Die 
Schule soll mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten. 
 
Das Radfahrtraining wird gemäß Ziffer 1.2 des Runderlasses als Bestandteil einer umfassenden 
psychomotorischen Erziehung in Form einer systematischen Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 
4 fortgesetzt und soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schüler*innen im öffentli-
chen Verkehrsraum beitragen. Die fahrpraktischen Übungen können als schulische Veranstaltungen 
in Jugendverkehrsschulen durchgeführt werden. 
 
In Ziffer 5 des Runderlasses wird ausgeführt, dass die Jugendverkehrsschulen - wo möglich und 
zweckmäßig - als außerschulischer Lernort für die verkehrspraktischen Übungen genutzt werden soll-
ten. Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule ist integrierter Bestandteil der Verkehrser-
ziehung und Mobilitätsbildung in der Schule. 
 
In Münster betreibt der Verein „Verkehrswacht Münster e. V.“ (im Folgenden „Verkehrswacht“) die 
Jugendverkehrsschule auf dem Grundstück Heumannsweg 127. Die Geschäftsstelle der Verkehrs-
wacht befindet sich am Haxthausenweg 39. 
 
Schon in den Jahren 1957/1958 hatte die Stadt Münster mit der Verkehrswacht vereinbart, dass die 
Verkehrswacht auf den damals von der Stadt Münster überlassenen Grundstücksflächen am Sentma-
ringer Weg und an der Andreas-Hofer-Straße Jugendverkehrsgärten errichtet und verwaltet. 
 
In den Jahren 1972/1973 hat die Stadt Münster mit Anteilsfinanzierung des Landes Nordrhein-
Westfalen am Heumannsweg eine stationäre Jugendverkehrsschule errichtet. Die Verkehrswacht hat 
mit Vertrag vom 09.11.1972 die Aufgabe übernommen, die Jugendverkehrsschule und ihre Einrich-
tungen zu verwalten sowie die Jugend über das Verhalten im Straßenverkehr zu unterrichten.

- 3 - 
V/0033/2024 
Auf der Grundlage der Vorlage 114/87 hat die Stadt Münster dem Ratsbeschluss vom 27.05.1987 
folgend diesen Vertrag aufgehoben und mit Datum vom 14.10.1987 einen neuen, unbefristeten Ver-
trag mit der Verkehrswacht geschlossen. Darin wurde u. a. festgelegt, dass die Verkehrswacht einen 
jährlichen Zuschuss von 8.000 DM erhält. 
 
Es stellte sich heraus, dass dieser Zuschuss neben den von Gerichten und Staatsanwaltschaft zuge-
wiesenen Bußgeldern zur Finanzierung und zum Betrieb der Jugendverkehrsschule nicht ausreichte 
und bei gleichbleibender öffentlicher Förderung eine Schließung drohte. Aus diesem Grund hat der 
Rat der Stadt Münster auf der Grundlage der Vorlage 54/90 in seiner Sitzung vom 21.02.1990 den 
Abschluss eines unbefristeten Änderungsvertrages beschlossen.  
 
Dieser Änderungsvertrag wurde am 14.03.1990 abgeschlossen und enthält zur Finanzierung der Be-
triebskosten folgende Regelung: 
 
- „Die Betriebskosten der Jugendverkehrsschule einschließlich der Wartungskosten trägt die 
Stadt Münster. 
 
- Die Verkehrswacht trägt jedoch  
 die Personalkosten,  
 die Wartungskosten für die Fahrzeuge (Ersatzteile, Ausrüstung etc.), 
 die Verwaltungsausgaben einschließlich 
 der Fahrkosten, 
 Porto, 
 Fracht sowie 
 Kosten für Lehr- und Prüfungsmaterial. 
 
- Die Stadt zahlt der Verkehrswacht ab 01.01.1990 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75 % 
der von ihr zu tragenden jährlichen Betriebskosten der Jugendverkehrsschule, höchstens je-
doch 20.000 DM (Nachtrag: 10.226 €). 
 
- Die Verkehrswacht verpflichtet sich, der Stadt jeweils zu Beginn eines Jahres die Betriebskos-
ten für die Jugendverkehrsschule des vergangenen Jahres darzulegen. Die Betriebskostenab-
rechnung ist Grundlage für die Berechnung des Zuschusses nach Absatz 2.“ 
 
Mit Schreiben vom 19.01.2006 hat die Stadt der Verkehrswacht mitgeteilt, dass der jährliche Zu-
schuss im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2006 von 10.226 € auf 8.000 € redu-
ziert werde.  
 
Über eine weitere Senkung des Zuschusses aufgrund der für das Jahr 2011 von sämtlichen Ämtern 
vorzunehmenden pauschalen Kürzung der Aufwendungen in Höhe von 1,75 % hat die Stadt die Ver-
kehrswacht mit Schreiben vom 15.09.2011 informiert. Den Höchstbetrag des Zuschusses hat sie auf 
7.860 € festgesetzt. Dieser Betrag wurde in der Vergangenheit überwiegend ausgeschöpft.  
 
Mit einer E-Mail vom 31.01.2023 beantragte die Verkehrswacht Münster die Erhöhung des Zuschus-
ses um 10.000,00 €, da die bislang bereitgestellten Mittel, insbesondere mit Blick auf steigende Per-
sonalkosten nicht mehr auskömmlich seien.  
 
Im Weiteren ist auf der Grundlage der Vorlage V/0378/2021 die Verwaltung beauftragt, „die Möglich-
keiten einer zeitlichen Befristung von bereits im städtischen Haushalt veranschlagten Zuschüssen zu

- 4 - 
V/0033/2024 
prüfen und den politischen Gremien im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen Befristungsvorschläge 
zu unterbreiten“. 
 
Wie oben dargestellt, ist die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule integrierter Bestandteil 
der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule. Die Beraterin für Verkehrserziehung beim 
Schulamt für die Stadt Münster stellt in jedem Schuljahr einen Plan für den Besuch der Jugendver-
kehrsschule auf. Danach werden mit Ausnahme der Winterpause (Januar bis Februar) an allen Schul-
tagen Termine für die Grund- und Förderschulen in der Jugendverkehrsschule reserviert und sehr gut 
angenommen. 
 
Dem Grunde nach darf die Stadt die Zahlung des Zuschusses aufgrund des Runderlasses des Minis-
teriums für Schule und Weiterbildung „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ vom 
14.12.2009 (insbesondere Ziffer 5 „Jugendverkehrsschulen“) nicht in Frage stellen. Für den Betrieb 
der Jugendverkehrsschule soll die Verkehrswacht auch weiterhin einen jährlichen Zuschuss zu den 
Betriebskosten erhalten.  
 
Um einen adäquaten Betrieb gewährleisten zu können, ist hierbei die Höhe des Zuschusses zu über-
denken. Die letzte Erhöhung erfolgte mit Änderungsvertrag von 14.03.1990 rückwirkend zum 
01.01.1990 (s. o.) auf 20.000,00 DM (= 10.226,00 €). Mit Blick auf die Inflation verbleibt hier zum Jahr 
2022 lediglich eine fast hälftige Kaufkraft (rd. 5.500,00 €). Die aktuelle Finanzierung wird dem seiner-
zeitigen Anspruch auf zu erreichende Standards in der Verkehrserziehungs- und Mobilitätsbildung 
nicht gerecht. Für eine gleichbleibende Kaufkraft müsste der Zuschuss inflationsbereinigt rd. 
19.000,00 € betragen. Gestiegene Schüler*innenzahlen und Inanspruchnahme des Angebotes sind 
hierbei noch nicht berücksichtigt. 
 
Der Vertrag vom 14.10.1987 (geändert mit Vertrag vom 14.03.1990) soll daher aufgrund des über 30 
Jahre zurückliegenden Abschlusses neu gefasst werden. Hierbei scheint es angemessen, eine Erhö-
hung des Zuschusses auf 17.500,00 € ab dem 01.01.2024 vorzunehmen. 
 
Der neue Vertrag soll vom 01.01.2024 bis 31.12.2033 gelten. Damit wird die maximal mögliche Lauf-
zeit des Vertrages von 10 Jahren (V/0378/2021, Ziffer 1) voll ausgeschöpft, um der Verkehrswacht 
Planungssicherheit zu geben.  
 
Über die Überlassung eines Grundstückes und Gebäudes für den Betrieb der Jugendverkehrsschule 
wird zwischen der Verkehrswacht und der Stadt Münster (Amt für Immobilienmanagement) ein sepa-
rater Vertrag geschlossen (vgl. Vorlage V/0034/2024). 
 
Die Vertragsanpassung ist mit der Verkehrswacht Münster abgestimmt. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
Thomas Paal 
- Stadtdirektor -

Beratungsverlauf (4)

09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Andreas-Hofer-Straße
  • Haxthausenweg 39
  • Heumannsweg 127

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Details

Aktenzeichen
V/0033/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2024
Erstellt
15.01.2024 10:23