V/0033/2024
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses f. d. den Betrieb der Jugendverkehrsschule Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0033/2024 Kurzüberblick Der Vertrag mit der Verkehrswacht Münster e. V. zum Betrieb der Jugendverkehrsschule wird neu gefasst. Wesentliche Änderung ist die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses durch die Stadt Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im öf- fentlichen Verkehrsraum“. Zielerreichung: Die Radfahrausbildung in der Schule ist Bestandteil der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung. Die fahrpraktischen Übungen werden als schulische Veranstaltungen in der Jugendverkehrsschule durchgeführt. Der Verkehrswacht Münster e. V. erhält von der Stadt Münster einen jährlichen Zuschuss zum Betrieb der Jugendverkehrsschule. Die Zahlung dieses Zuschusses sowie weitere Rechte und Pflichten werden vertraglich geregelt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Verkehrserziehung und Mobili- tätsbildung in der Schule“ (BASS 15-02-Nr. 5) vom 14.12.2009 ist die Verkehrserziehung und Mo- bilitätsbildung der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrag zugewiesen und ist Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen. Die Schule soll mit außerschulischen Partnern zu- sammenarbeiten. In Ziffer 5 des Runderlasses wird ausgeführt, dass die Jugendverkehrsschulen - wo möglich und zweckmäßig - als außerschulischer Lernort für die verkehrspraktischen Übungen genutzt werden sollten. Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule ist integrierter Be- standteil der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0033/2024 V/0033/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für den Betrieb der Jugendverkehrsschule Münster Beratungsfolge 13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Die Stadt Münster zahlt weiterhin einen Zuschuss i. H. v. 75% der für den Betrieb der Jugend- verkehrsschule anfallenden Kosten an die Verkehrswacht Münster e. V. 2. Der Maximalbetrag des Zuschusses wird rückwirkend ab dem 01.01.2024 auf 17.500,00 € er- höht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Änderungsvertrag bzw. eine Neufas- sung des Vertrages vom 27.05.1987, geändert durch Vertrag vom 14.03.1990, mit der Ver- kehrswacht Münster e. V. abzuschließen. 4. Der Vertrag soll, unter Berücksichtigung der Vorlage V/0378/2021, rückwirkend ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2033 gelten. Amt für Schule und Weiterbildung 01.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koppelberg Telefon: 492-4033 Koppelberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0033/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 17.500 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2024 bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt: Begründung: Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Verkehrserziehung und Mobilitäts- bildung in der Schule“ vom 14.12.2009 (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW, BASS 15-02-Nr. 5) ist die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung der Schule als Teil ihres Unter- richts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Sie ist Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen. Die Schule soll mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten. Das Radfahrtraining wird gemäß Ziffer 1.2 des Runderlasses als Bestandteil einer umfassenden psychomotorischen Erziehung in Form einer systematischen Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4 fortgesetzt und soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schüler*innen im öffentli- chen Verkehrsraum beitragen. Die fahrpraktischen Übungen können als schulische Veranstaltungen in Jugendverkehrsschulen durchgeführt werden. In Ziffer 5 des Runderlasses wird ausgeführt, dass die Jugendverkehrsschulen - wo möglich und zweckmäßig - als außerschulischer Lernort für die verkehrspraktischen Übungen genutzt werden soll- ten. Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule ist integrierter Bestandteil der Verkehrser- ziehung und Mobilitätsbildung in der Schule. In Münster betreibt der Verein „Verkehrswacht Münster e. V.“ (im Folgenden „Verkehrswacht“) die Jugendverkehrsschule auf dem Grundstück Heumannsweg 127. Die Geschäftsstelle der Verkehrs- wacht befindet sich am Haxthausenweg 39. Schon in den Jahren 1957/1958 hatte die Stadt Münster mit der Verkehrswacht vereinbart, dass die Verkehrswacht auf den damals von der Stadt Münster überlassenen Grundstücksflächen am Sentma- ringer Weg und an der Andreas-Hofer-Straße Jugendverkehrsgärten errichtet und verwaltet. In den Jahren 1972/1973 hat die Stadt Münster mit Anteilsfinanzierung des Landes Nordrhein- Westfalen am Heumannsweg eine stationäre Jugendverkehrsschule errichtet. Die Verkehrswacht hat mit Vertrag vom 09.11.1972 die Aufgabe übernommen, die Jugendverkehrsschule und ihre Einrich- tungen zu verwalten sowie die Jugend über das Verhalten im Straßenverkehr zu unterrichten. - 3 - V/0033/2024 Auf der Grundlage der Vorlage 114/87 hat die Stadt Münster dem Ratsbeschluss vom 27.05.1987 folgend diesen Vertrag aufgehoben und mit Datum vom 14.10.1987 einen neuen, unbefristeten Ver- trag mit der Verkehrswacht geschlossen. Darin wurde u. a. festgelegt, dass die Verkehrswacht einen jährlichen Zuschuss von 8.000 DM erhält. Es stellte sich heraus, dass dieser Zuschuss neben den von Gerichten und Staatsanwaltschaft zuge- wiesenen Bußgeldern zur Finanzierung und zum Betrieb der Jugendverkehrsschule nicht ausreichte und bei gleichbleibender öffentlicher Förderung eine Schließung drohte. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Münster auf der Grundlage der Vorlage 54/90 in seiner Sitzung vom 21.02.1990 den Abschluss eines unbefristeten Änderungsvertrages beschlossen. Dieser Änderungsvertrag wurde am 14.03.1990 abgeschlossen und enthält zur Finanzierung der Be- triebskosten folgende Regelung: - „Die Betriebskosten der Jugendverkehrsschule einschließlich der Wartungskosten trägt die Stadt Münster. - Die Verkehrswacht trägt jedoch die Personalkosten, die Wartungskosten für die Fahrzeuge (Ersatzteile, Ausrüstung etc.), die Verwaltungsausgaben einschließlich der Fahrkosten, Porto, Fracht sowie Kosten für Lehr- und Prüfungsmaterial. - Die Stadt zahlt der Verkehrswacht ab 01.01.1990 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75 % der von ihr zu tragenden jährlichen Betriebskosten der Jugendverkehrsschule, höchstens je- doch 20.000 DM (Nachtrag: 10.226 €). - Die Verkehrswacht verpflichtet sich, der Stadt jeweils zu Beginn eines Jahres die Betriebskos- ten für die Jugendverkehrsschule des vergangenen Jahres darzulegen. Die Betriebskostenab- rechnung ist Grundlage für die Berechnung des Zuschusses nach Absatz 2.“ Mit Schreiben vom 19.01.2006 hat die Stadt der Verkehrswacht mitgeteilt, dass der jährliche Zu- schuss im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2006 von 10.226 € auf 8.000 € redu- ziert werde. Über eine weitere Senkung des Zuschusses aufgrund der für das Jahr 2011 von sämtlichen Ämtern vorzunehmenden pauschalen Kürzung der Aufwendungen in Höhe von 1,75 % hat die Stadt die Ver- kehrswacht mit Schreiben vom 15.09.2011 informiert. Den Höchstbetrag des Zuschusses hat sie auf 7.860 € festgesetzt. Dieser Betrag wurde in der Vergangenheit überwiegend ausgeschöpft. Mit einer E-Mail vom 31.01.2023 beantragte die Verkehrswacht Münster die Erhöhung des Zuschus- ses um 10.000,00 €, da die bislang bereitgestellten Mittel, insbesondere mit Blick auf steigende Per- sonalkosten nicht mehr auskömmlich seien. Im Weiteren ist auf der Grundlage der Vorlage V/0378/2021 die Verwaltung beauftragt, „die Möglich- keiten einer zeitlichen Befristung von bereits im städtischen Haushalt veranschlagten Zuschüssen zu - 4 - V/0033/2024 prüfen und den politischen Gremien im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen Befristungsvorschläge zu unterbreiten“. Wie oben dargestellt, ist die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule integrierter Bestandteil der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule. Die Beraterin für Verkehrserziehung beim Schulamt für die Stadt Münster stellt in jedem Schuljahr einen Plan für den Besuch der Jugendver- kehrsschule auf. Danach werden mit Ausnahme der Winterpause (Januar bis Februar) an allen Schul- tagen Termine für die Grund- und Förderschulen in der Jugendverkehrsschule reserviert und sehr gut angenommen. Dem Grunde nach darf die Stadt die Zahlung des Zuschusses aufgrund des Runderlasses des Minis- teriums für Schule und Weiterbildung „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ vom 14.12.2009 (insbesondere Ziffer 5 „Jugendverkehrsschulen“) nicht in Frage stellen. Für den Betrieb der Jugendverkehrsschule soll die Verkehrswacht auch weiterhin einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten erhalten. Um einen adäquaten Betrieb gewährleisten zu können, ist hierbei die Höhe des Zuschusses zu über- denken. Die letzte Erhöhung erfolgte mit Änderungsvertrag von 14.03.1990 rückwirkend zum 01.01.1990 (s. o.) auf 20.000,00 DM (= 10.226,00 €). Mit Blick auf die Inflation verbleibt hier zum Jahr 2022 lediglich eine fast hälftige Kaufkraft (rd. 5.500,00 €). Die aktuelle Finanzierung wird dem seiner- zeitigen Anspruch auf zu erreichende Standards in der Verkehrserziehungs- und Mobilitätsbildung nicht gerecht. Für eine gleichbleibende Kaufkraft müsste der Zuschuss inflationsbereinigt rd. 19.000,00 € betragen. Gestiegene Schüler*innenzahlen und Inanspruchnahme des Angebotes sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Der Vertrag vom 14.10.1987 (geändert mit Vertrag vom 14.03.1990) soll daher aufgrund des über 30 Jahre zurückliegenden Abschlusses neu gefasst werden. Hierbei scheint es angemessen, eine Erhö- hung des Zuschusses auf 17.500,00 € ab dem 01.01.2024 vorzunehmen. Der neue Vertrag soll vom 01.01.2024 bis 31.12.2033 gelten. Damit wird die maximal mögliche Lauf- zeit des Vertrages von 10 Jahren (V/0378/2021, Ziffer 1) voll ausgeschöpft, um der Verkehrswacht Planungssicherheit zu geben. Über die Überlassung eines Grundstückes und Gebäudes für den Betrieb der Jugendverkehrsschule wird zwischen der Verkehrswacht und der Stadt Münster (Amt für Immobilienmanagement) ein sepa- rater Vertrag geschlossen (vgl. Vorlage V/0034/2024). Die Vertragsanpassung ist mit der Verkehrswacht Münster abgestimmt. In Vertretung Thomas Paal - Stadtdirektor -
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Andreas-Hofer-Straße
- Haxthausenweg 39
- Heumannsweg 127
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Details
- Aktenzeichen
- V/0033/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2024
- Erstellt
- 15.01.2024 10:23