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V/0072/2013

Bauleitplanung für den Bereich Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege

Vorlagen 31.01.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.03.2013, TOP 24.1.3.1

Beschlussvorlage

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V-0072-2013-Anlage-1-Begruendung

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V-0072-2013-Anlage-2-Plan

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Beschlussvorlage

4587 Zeichen

V/0072/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bauleitplanung für den Bereich Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege 
1. Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520 
2. Auftrag zur Erarbeitung neuer städtebaulicher und nutzungsaktueller Rahmenbedingungen für 
die Grundstücksentwicklung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.03.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.03.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
13.03.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520: Steinfurter Straße / York -Ring / Gasselstiege 
wird gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 12 (6) und 13 
BauGB beschlossen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 (1) und 
4 (1) BauGB wird abgesehen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege 
die städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Rahmenbedingungen für eine neue bauliche 
Nutzung dieses Bereich s zu erarbeiten und den zuständigen Gremien inhaltlich wie verfa h-
renstechnisch zur Entscheidung vorzulegen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Der Stadt Münster entstehen aufgrund der vorstehenden Beschlussvorschläge keine Kosten und 
keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
1. Der Bebauungsplan Nr. 520: Steinfurter Straße / York -Ring / Gasselstiege trat am 
20.02.2009 in Kraft. Das  Planungskonzept des Investors sah  für die exp onierte Lage und 
aufgrund der attraktiven Standortqualität eine signifikante städtebauliche u nd architekton i-
sche Lösung vor (ZEB-Tower).  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0072/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0072/2013 
 
Nach Mitteilung des Investors an die Verwaltung soll das Vorhaben nicht mehr verwirklicht 
werden. Somit ist der Bebauungsplan Nr. 520 obsolet und kann gemäß Vereinbarung im 
städtebaulichen Vertrag entschädigungslos aufgehoben werden.  
 
Die Verwaltung hat dem Vertragspartner zeb die Absicht der Aufhebung des Bebauungspl a-
nes schriftlich mitgeteilt und auch auf die Modalitäten zur Rückabwicklung des Kaufvertrages 
hingewiesen.  
 
In diesem Verfahren wird von der früh zeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 (1) 
und 4 (1) BauGB abgesehen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Falle 
der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.  
 
Nach der Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung des Bebauungspla ns wird die-
ser Plan zum Zwecke der Aufhebung für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser 
Frist haben die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Gelegenheit, sich über die Aufhebung 
der Planung und ihre Auswirkungen umfassend zu unterrichten. Nach der Offenlegung wird 
der Rat über die eingehenden Stellungnahmen nach Abwägung der unterschiedlichen B e-
lange Beschluss fassen. Anschließend kann die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520 als 
Satzung beschlossen werden.  
 
2. Die exponierte Lage des im Eigentum der Stadt Münster stehenden Grundstücks – im Nord-
westen der Innenstadt / unmittelbar im Verknüpfungsbereich der nordwestlichen Radiale mit 
direktem Autobahnanschluss und dem II. Tangentenring – weist nach wie vor ausgezeichne-
te stadtstrukturelle Standortqualitäten auf.  
 
Die strukturelle Wertigkeit der Fläche erfordert die Erarbeitung aktueller und nachhaltig wi r-
kender städtebaulicher Rahmenbedingungen für die Grundstücksentwicklung.  
 
In diesem Zusammenhang strebt die Verwaltung folgendes Vorgehen an:  
 
 Festlegung der nutzungsstrukturellen Zielsetzungen, vorrangig bestehend aus Diens t-
leistungs- und Wohnnutzung,  
 Entwicklung nutzungsangepasster städtebaulicher Rahmenbedingungen (Dichte, H ö-
he, Zielgruppen,….),  
 Aktualisierung der liegenschaftlichen Rahmenbedingungen,  
 Erstellung eines Ausschreibungsexposés als Basis eines Investorenwettbewerbs unter 
Einschluss einer hohen städtebaulichen, gestalterischen und funktionellen Qualitätse r-
wartung an ein neues Bauprojekt,  
 Implementierung in eine Beschlussvorlage an die zuständigen politischen Gremien im 
II., spätestens III. Quartal 2014 zur Freigabe für dieses Ausschreibungsverfahren.  
 
Mit welchen Zielen ein neuer Bebauungsplan aufzustellen ist, muss zu gegebener Zeit en t-
schieden werden.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
1. Begründung  
2. Plan

V-0072-2013-Anlage-1-Begruendung

1403 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0072/2013 
 
Begründung   
zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520:  
Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege  
Der Bebauungsplan Nr. 520 zur geplanten Errichtung eines städtebaulich und architektonisch 
signifikanten Hochhauses für Büro- und Verwaltungsnutzungen mit untergeordneten 
Ergänzungsflächen trat am 20.02.2009 in Kraft.  
Nach Mitteilung des Investors ist dieses Bauvorhaben (ZEB-Tower) obsolet. Daher wurde vom 
Rat der Stadt Münster das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520 eingeleitet.  
Zur weiteren geordneten Entwicklung in diesen Bereichen werden zurzeit die städtebaulichen 
und nutzungsstrukturellen Rahmenbedingungen erarbeitet.  
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch 
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne eine Umweltprüfung aufgestellt. Für die 
Aufhebung des Bebauungsplans ist somit keine Umweltprüfung erforderlich, da hierfür nach 
dem Baugesetzbuch die gleichen Verfahrensanforderungen gelten wie bei einer Neuaufstellung 
(§ 1 Abs. 8 BauGB).  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________beschlossenen 
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520: Steinfurter Straße / York-Ring 
/ Gasselstiege  
Münster,  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Begründung / Seite 1 von 1

V-0072-2013-Anlage-2-Plan

131 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0072/2013 
 
Bebauungsplan Nr. 520 - Verkleinerung

Beratungsverlauf (4)

26.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2013 Hauptausschuss
TOP 21.1.3.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.03.2013 Rat
TOP 24.1.3.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • York-Ring
  • Gasselstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0072/2013
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37