V/0072/2013
Bauleitplanung für den Bereich Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4587 Zeichen
V/0072/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bauleitplanung für den Bereich Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege 1. Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520 2. Auftrag zur Erarbeitung neuer städtebaulicher und nutzungsaktueller Rahmenbedingungen für die Grundstücksentwicklung Beratungsfolge 26.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.03.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.03.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.03.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520: Steinfurter Straße / York -Ring / Gasselstiege wird gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 12 (6) und 13 BauGB beschlossen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird abgesehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege die städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Rahmenbedingungen für eine neue bauliche Nutzung dieses Bereich s zu erarbeiten und den zuständigen Gremien inhaltlich wie verfa h- renstechnisch zur Entscheidung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen aufgrund der vorstehenden Beschlussvorschläge keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 520: Steinfurter Straße / York -Ring / Gasselstiege trat am 20.02.2009 in Kraft. Das Planungskonzept des Investors sah für die exp onierte Lage und aufgrund der attraktiven Standortqualität eine signifikante städtebauliche u nd architekton i- sche Lösung vor (ZEB-Tower). Vorlagen-Nr.: V/0072/2013 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 13.02.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0072/2013 Nach Mitteilung des Investors an die Verwaltung soll das Vorhaben nicht mehr verwirklicht werden. Somit ist der Bebauungsplan Nr. 520 obsolet und kann gemäß Vereinbarung im städtebaulichen Vertrag entschädigungslos aufgehoben werden. Die Verwaltung hat dem Vertragspartner zeb die Absicht der Aufhebung des Bebauungspl a- nes schriftlich mitgeteilt und auch auf die Modalitäten zur Rückabwicklung des Kaufvertrages hingewiesen. In diesem Verfahren wird von der früh zeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB abgesehen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Falle der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Nach der Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung des Bebauungspla ns wird die- ser Plan zum Zwecke der Aufhebung für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist haben die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Gelegenheit, sich über die Aufhebung der Planung und ihre Auswirkungen umfassend zu unterrichten. Nach der Offenlegung wird der Rat über die eingehenden Stellungnahmen nach Abwägung der unterschiedlichen B e- lange Beschluss fassen. Anschließend kann die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520 als Satzung beschlossen werden. 2. Die exponierte Lage des im Eigentum der Stadt Münster stehenden Grundstücks – im Nord- westen der Innenstadt / unmittelbar im Verknüpfungsbereich der nordwestlichen Radiale mit direktem Autobahnanschluss und dem II. Tangentenring – weist nach wie vor ausgezeichne- te stadtstrukturelle Standortqualitäten auf. Die strukturelle Wertigkeit der Fläche erfordert die Erarbeitung aktueller und nachhaltig wi r- kender städtebaulicher Rahmenbedingungen für die Grundstücksentwicklung. In diesem Zusammenhang strebt die Verwaltung folgendes Vorgehen an: Festlegung der nutzungsstrukturellen Zielsetzungen, vorrangig bestehend aus Diens t- leistungs- und Wohnnutzung, Entwicklung nutzungsangepasster städtebaulicher Rahmenbedingungen (Dichte, H ö- he, Zielgruppen,….), Aktualisierung der liegenschaftlichen Rahmenbedingungen, Erstellung eines Ausschreibungsexposés als Basis eines Investorenwettbewerbs unter Einschluss einer hohen städtebaulichen, gestalterischen und funktionellen Qualitätse r- wartung an ein neues Bauprojekt, Implementierung in eine Beschlussvorlage an die zuständigen politischen Gremien im II., spätestens III. Quartal 2014 zur Freigabe für dieses Ausschreibungsverfahren. Mit welchen Zielen ein neuer Bebauungsplan aufzustellen ist, muss zu gegebener Zeit en t- schieden werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
V-0072-2013-Anlage-1-Begruendung
1403 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0072/2013 Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520: Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege Der Bebauungsplan Nr. 520 zur geplanten Errichtung eines städtebaulich und architektonisch signifikanten Hochhauses für Büro- und Verwaltungsnutzungen mit untergeordneten Ergänzungsflächen trat am 20.02.2009 in Kraft. Nach Mitteilung des Investors ist dieses Bauvorhaben (ZEB-Tower) obsolet. Daher wurde vom Rat der Stadt Münster das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520 eingeleitet. Zur weiteren geordneten Entwicklung in diesen Bereichen werden zurzeit die städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Rahmenbedingungen erarbeitet. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne eine Umweltprüfung aufgestellt. Für die Aufhebung des Bebauungsplans ist somit keine Umweltprüfung erforderlich, da hierfür nach dem Baugesetzbuch die gleichen Verfahrensanforderungen gelten wie bei einer Neuaufstellung (§ 1 Abs. 8 BauGB). Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________beschlossenen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 520: Steinfurter Straße / York-Ring / Gasselstiege Münster, Schultheiß Stadtdirektor Begründung / Seite 1 von 1
V-0072-2013-Anlage-2-Plan
131 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0072/2013 Bebauungsplan Nr. 520 - Verkleinerung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Steinfurter Straße
- York-Ring
- Gasselstiege 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0072/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37