V/0917/2017
69. Änderung FNP - Beitrittsbeschluss - Erneute Offenlegung
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V-0917-2017-Anlage-1-Planzeichnung-mit-Ausnahme
646 Zeichen
Plan zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans Bisherige Darstellung Neue Darstellung CJ Änderungsbereich 0 Wohnbaufläche 0 Gemischte Baufläche D 0 Gewerbegebiet - Flächen für den Gemein bedarf D m Feuerwehr DI Kirche m Jugendheim m Kindergarten Cl Sozialer Zweck D Kultureller Zweck D Schule m Militärische Einrichtung Flächen für Ver- und Entsorgung 0 Mülldeponie /Abfall e Regenrückhaltebecken Grünflächen D Parkanlage [fil Spielbereich A ~ Sportplatz Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Altlast- I Verdachtsfläche < 1 ha Altlast-/ Verdachtsfläche > 1 ha Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0917/2017
V-0917-2017-Anlage-3-Begruendung-Teilbereich-1
42766 Zeichen
Begründung / Seite 1 von 12
Begründung
zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West
im Stadtteil Gievenbeck
im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße /
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege), Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2
2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 4
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4
4.1 Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4
4.2 Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4
4.3 Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 5
4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr ............................ 5
4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................ 5
4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 5
4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 5
4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................................ 5
4.3.6 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 5
4.3.7 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 5
4.4 Flächen für Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 5
4.4.1 Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall ............................................................................ 5
4.4.2 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken ...................................................................... 6
5. Grünflächen ........................................................................................................................................... 6
5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 6
5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 6
5.3 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz.................................................................... 6
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 6
6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 6
7. Umweltbericht ........................................................................................................................................ 7
7.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7
7.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 7
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 7
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 8
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ....................................................... 11
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12
7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12
7.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 12
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0917/2017
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 2 von 12
1. Planungsanlass und Planungsziele
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der
britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des
absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ha
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter
weitgehendem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier
in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraum -
angebotes in Münster leisten.
Das ehem alige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt Münster und die BImA
haben 2012 eine Rahmenvereinbarung geschlossen, in der als Zielrichtung eine kooperative
Entwicklung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird.
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -
Kaserne in Gievenbeck aufzustellen.
Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem
ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet.
Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaul ich-freiraumplanerischen
Gesamtkonzept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs
ausgewählten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford, bestehend
aus den Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau + Architektur“ und
„bbz Landschaftsarchitekten“ sowie Prof. Uhl, Siedlungswasserwirtschaft , einstimmig zum
Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung des
Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
(ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen – überarbeiteten
Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Zusammengefasst sieht die
Planung für das ca. 26 ha große, als Gesamtanlage denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier
mit ca. 1.200 Wohneinheiten vor. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579:
Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe /
Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan umfassen für das Plangebiet
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtungen, Gewerbegebiete
sowie Grünflächen mit vers chiedenen Zweckbestimmungen. Ziel der FNP -Änderung ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur
Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil.
Die Einleitung der beiden vorgenannten planungsrechtlichen Verfahren erfolgte durch den
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 579 durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung a m 16.03.2016.
Beide Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich
bekanntgemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer
Informationsveranstaltung am 07.04.2016 im Freiherr -vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck
durchgeführt.
Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen vom Land NRW (Bezirksregierung Münster) unter
Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen
genutzt. Diese Nutzung soll zum 31.12.2017 beendet werden.
Die Stadt Münster beabsichtigt das Kasernengelände zu erwerben und durch eine städtische
Projektgesellschaft (KonvOY GmbH) zu entwickeln.
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 3 von 12
Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349)
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses
Grundstück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll te der FNP auch hier geänder t
werden. Hierzu sollte dieser Bereich – entsprechend der umgebenden Darstellung im FNP – zu
einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet werden.
Mit Schreiben vom 10.10.2017 wurde die 69. Änderung des FNP von der Bezirksregierung
Münster genehmigt, allerdings wurde dabei der Bereich des ehem. Offizierskasinos von der
Genehmigung ausgenommen. Mit Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012 (Az.:
10 D 29/11.NE) wird hierzu als Begründung ausgeführt, dass die in dem ehem. Offizierskasi no
geplante Nutzung als Seminar - und Gästehaus mit der Darstellung einer Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage nicht vereinbar ist.
Die vorliegende Begründung wurde entsprechend der Genehmigung vom 10.10.2017 auf den
Planbereich der genehmigten 69. Änderung des FNP angepasst (Teilbereich 1), d. h. die bisher
enthaltenen Aussagen zu dem nicht genehmigten Teilbereich 2 des ehemaligen Offiziers -
kasinos südlich der Roxeler Straße wurden entsprechend aus der Begründung hera us-
genommen. Für diesen 2. Teilbereich ist eine erneute Offenlegung geplant.
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 308 .000 Einwohnern. Für das Jahr 2020
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen
1.
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen im Sinne des
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im
Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche
Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglich-
keiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine
Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe
nicht aus, um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen
zu können.
Im Baulandprogramm 2017-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0215/2017) hat die Stadt Münster vor dem
Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden
Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außen-
bereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach- und Konversionsflächen – für
weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach - und
Konversionsflächen gehört auch die aktuell in Rede stehende Planung „69. Änderung des FNP:
Umnutzung der ehemaligen Oxford-Kaserne“.
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innen -
bereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen
werden berei ts möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise
geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „69. Änderung des FNP:
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2017 -2025
(vgl. Vorlage V/0215/2017)
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
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Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den
Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
2. Planungsrechtliche Situation
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie
ergänzt.
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der
Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen
des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im
Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich dargestellt.
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69. Änderung des Flä chen-
nutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung
Münster mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grund-
sätzen der Raumordnung vereinbar ist.
3. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck
und erstreckt sich auf die ca. 26 ha große und Ende 2013 freigezogene Oxford-Kaserne und
angrenzende Bereiche; inklusive der ergänzend in den Änderungs bereich aufgenommen Teile
weist das Plangebiet eine Fläche v on rd. 40,5 ha auf. Der Änderungsbereich liegt nördlich der
Roxeler Straße und westlich der Straße Gievenbecker Reihe.
Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen
den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der
Bereich westlich der Kasernenfläche bis zur Dieckmannstraße in den Änderungs bereich des
Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen. Auf
der Ostseite wird der Änderungsbereich teilweise in den Grünzug des Gievenbachtals erweitert,
um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen zu können. Im Nordwesten grenzt
das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums an. Im Norden ragt der Änderungsbereich in
die städtische Grünanlage „Grüner Finger“ hinein. Ein östlich des Änderungsbereichs
angrenzender und ca. 15 Meter breiter Grünstreifen trennt da s Kasernenareal von der Straße
Gievenbecker Reihe.
4. Änderungsinhalte
4.1 Wohnbauflächen
In Rahmen der 69. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in
Wohnbauflächen umgewidmet.
4.2 Gemischte Bauflächen
Im Änderungsbereich w erden die bislang als Gewerbegebiet e dargestellten Flächen des
Gewerbegebiets „Bernings Kotten“ , das zwischen der westlichen Kasernenmauer und der
Dieckmannstraße liegt, zu gemischten Bauflächen umgewidmet. Ergänzend w ird eine
gemischte Baufläche mittig im Westen des ehemaligen Kasernengeländes dargestellt.
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
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4.3 Flächen für den Gemeinbedarf
4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
Der im Westen des Änderungsbereichs innerhalb des Gewerbegebiets „Bernings Kotten“
angesiedelte und entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnete Standort des
Feuerwehrgerätehauses des Löschzugs der freiwilligen Feuerwehr Gievenbeck wird
beibehalten. Der alte Feuerwehrstandort östlich der ehem aligen Kaserne an der Straße
Gievenbecker Reihe dagegen wird aus dem Flächennutzungsplan entfernt.
4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Im Übergang zur nördlichen Grünfläche ist eine weitere Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
dargestellt. Diese Gemeinbedarfsfläche ist für Einrichtungen der evangelischen Lukasgemeinde
vorgesehen.
4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim
In der Grünfläche im nördlichen Teil des Areals ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
vorgesehen. Entsprechend wird der Standort im Fl ächennutzungsplan als Fläche für
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt.
4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten
Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll en
innerhalb der Wohnbauflächen bzw. gemischten Bauflächen drei Kindertagesstätten errichtet
werden. Die Planzeichnung zur 69. Änderung des FNP kennzeichnet diese Standort e mit dem
entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung Kindergarten.
4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen
Innerhalb der zentralen Fläche für Gemeinbedarf können auch soziale Einrichtungen
geschaffen werden. Die zentrale Fläche für den Gemeinbedarf wird daher mit dem Planzeichen
Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet.
4.3.6 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen
Innerhalb der zentralen Fläche für den Gemeinbedarf sind auch kul turellen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen vorgesehen und diese ist deshalb mit dem entsprechenden
Planzeichen gekennzeichnet.
4.3.7 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule
In der zentralen Gemeinbedarfsfläche ist eine Grundschule geplant und mit dem
entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet.
4.4 Flächen für Ver- und Entsorgung
4.4.1 Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall
Der von den Abfallwirtschaftsbet rieben Münster (AWM) im Gewerbegebiet „Bernings Kotten “
betriebene Recyclinghof ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit dem entsprechenden
Planzeichen mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall gekennzeichnet und wird
beibehalten.
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
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4.4.2 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken
Der auf der Ost seite in den Grünzug des Gievenbachtals erweiterte Änderungsbereich wurde
und wird weiterhin als Grünfläche der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Ein hier bisher
vorgesehener und entsprechend gekennzeichneter Standort für einen Spielbereich A
(Spielplatz) nördlich der Roxeler Straße ist gemäß der Grünordnung Münster in dem 2012
aktualisierten „Leitplan Spielflächen“ nicht mehr vorgesehen und wird entsprechend aus der
Planzeichnung herausgenommen. Um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen
zu können, w ird in der Grünf läche zusätzlich das Planzeichen Zweckbestimmung
Regenrückhaltebecken dargestellt.
5. Grünflächen
5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage
Alle im Änderungsbereich weiterhin dargestellten Grünflächen behalten auch weiterhin die
Zweckbestimmung Parkanlage.
5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A
Die Darstellung eines Standorts mit der Zweckbestimmung für einen Spielbereich A (Spielplatz)
in der Grünfläche westlich des Gievenbachs wurde aufgrund einer geänderten Zielsetzung
zugunsten der Darstellung eines Standorts für ein Regenrückhaltebecken aufgehoben. In der
nördlich im Ä nderungsbereich liegenden Grünfläche wird weiterhin eine Spielplatzanlage
vorgesehen und durch das entsprechende Planzeichen dargestellt.
5.3 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz
In der nördlichen Grünfläche bestehen bereits einige sportlichen Zwecken dienende
Einrichtungen bzw. sind solche auch zukünftig vorgesehen. Diese sind aber insgesamt als
untergeordnete Einrichtungen innerhalb der Parkanlage „Grüner Finger Gievenbeck“
anzusehen und können daher mit dem entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung
Sportplatz dargestellt werden.
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem aligen Kaserne
z. T. erheblich kontaminiert.
Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer
Orientierenden Untersuchung (Phase II a) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem
ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei
den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser
Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BImA im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem äß § 4 (1) BauGB
zum Vorentwurf der 69 . Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sic h ein
Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Untersuchung (Phase II a) nicht bestätigt hat,
im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen.
Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, ehe-
malige Altlasten-/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP gekennzeichnet
werden:
• Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass
nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden S toffe mehr im
Boden vorhanden sind.
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 7 von 12
• Auch sanierte Altlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten -/Verdachtsflächen-(ALV)-
Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte g eführt. Dadurch bleibt die
Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten.
Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich.
Auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungs abschät-
zung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen
der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich. In weiteren Bereichen zeigten sich keine
oder geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind, unabhängig von der zukünftigen
Nutzung, keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden- Mensch erkennbar und somi t auch
keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Weitere Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht
betrachtet worden, auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs.
Da Sanierungen und weitere Untersuc hungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht
erfolgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast -/Verdachtsfläche
im Sinne des § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen.
Die Altlastensanierung soll durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
7. Umweltbericht
7.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungs -
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.
7.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Die 69. Änderung verfolgt im Kern das Ziel, das ca. 26 ha große Gelände der ehemaligen
Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) sowie begleitender Infra -
struktureinrichtungen zuzuführen. Die bisherige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf
(Militärische Einrichtung) wird abgelöst durch Darstellungen als Wohnbauflächen , Gemischte
Bauflächen und verschiedene Flächen für den Gemeinbedarf. Der nördliche Teil des Kasernen-
geländes im Übergang zum „Grünen Finger“ wird als Grünfläche dargestellt. Das Gesamt -
gelände der Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen Vornutzung als Altlasten -/Ver-
dachtsfläche gekennzeichnet.
Der Änderungsbereich umfasst zusätzlich die gewerblichen Flächen an der Straße Bernings
Kotten, die zukünftig in Gänze als Gemischte Bauflächen dargestellt werden. Zur Realisierung
der notwendigen Regenrückhaltung erfolgt ergänzend eine Darstellung eines Regenrückhalte -
beckens im Gievenbachtal.
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist i m fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im
Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich
der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP 3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im
Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße,
umschließt der Geltungsbereich des LP 3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen
Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit
naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
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Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundes -
immissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG), dem Bundesbodenschutz-
gesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundes -
naturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem
Artenschutz (BNatSchG).
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1).
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung *
Mensch /
menschliche
Gesundheit
- Aktuell in Teilen als
Flüchtlingsunterkunft
genutzte Teilbereiche der
Kaserne
- z. T. brach liegende
Kasernenareale
- Lockere Wohnbebauung
entlang der Gievenbecker
Reihe (östlich angrenzend)
- Schulstandort westlich
angrenzend
- Gewerbeflächen westlich
angrenzend
- Sport- und
Freizeiteinrichtungen im
Bereich des Grünen
Fingers im Norden
- Erhöhung der Quell- und
Zielverkehre mit Auswirkungen
auf das angrenzende
Straßennetz
- Verkehrslärmimmissionen, u.a.
von der Roxeler Straße
- Gewerbelärm von benachbarten
Betrieben
- ggf. Sportlärm
/
Tiere / Pflanzen /
biologische Vielfalt
- Ehemals intensiv gepflegte
Freiflächen im Bereich der
Kasernenanlagen
- Rund 400 erfasste Bäume
- z. T. Brachflächen mit
ruderalem bzw.
heckenartigem
Gehölzaufwuchs
- Ackerflächen und Wiesen-/
Gehölzbrachen im
Gievenbachtal
- Gesetzlich geschütztes
Biotop nach § 42
LNatSchG NRW (GB-4011-
148)
- Kein Hinweis auf
Vorkommen
verfahrenskritischer Tier-
und Pflanzenarten
- Verlust der Biotopfunktion
(Brachen)
- Vertiefte Artenschutzprüfung
erfolgt im weiteren Verfahren
- Keine erwarteten
Beeinträchtigungen auf
geschütztes Biotop durch Lage
innerhalb einer öffentlichen
Grünfläche
- Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder
europäische Vogelschutz-gebiete
werden nicht berührt
/
Boden
- Schutzwürdige Böden
(Plaggenesch) im
südöstlichen Teil des
- Bereits erfolgte anthropogene
Überformung mindert Eingriff in
schutzwürdigen Boden
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 9 von 12
Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung *
Kasernengeländes sowie in
Teilen des Gievenbachtals;
anthropogene Überformung
ist zu erwarten
- Der Neuversiegelung von
Teilflächen steht die geringere
Dichte der Wohnbauflächen im
Vergleich zur militärischen Vor-
nutzung (Entsiegelung)
gegenüber
- Freiraumschonung durch
Maßnahme der Innenentwicklung
- Altlasten-/
Verdachtsflächen im
gesamten Bereich der
ehemaligen Kaserne
- Für die Altlasten-/
Verdachtsflächen erfolgt im
weiteren Verfahren eine
Gefährdungsabschätzung
Wasser
- Gievenbach einschließlich
Überschwemmungsgebiet
- Naturnaher Teich zwischen
Kaserne und Schulgelände
- Verbesserung des
Abflussverhaltens vom
Kasernengelände
_
Klima / Luft
- Klimatop der stark
verdichteten
Siedlungsbereiche gem.
Klimaanalyse Münster
- Kaltluftleitbahn
Kinderbachtal
- geringe Luftbelastung
- Minimierung der Versiegelung
angestrebt
- keine nennenswerten
Änderungen / Auswirkungen auf
Kaltluftleitbahn
_
Klimaschutz /
Klimawandel
- Energetisch veraltete
Gebäudesubstanz
- Energetische Optimierung
- Vorsorge vor Klimawandel, u. a.
durch Regenwassermanagement
_
Landschaft
- In sich abgeschlossenes
Kasernenareal, z. T. mit
prägender Außenmauer
zum Landschaftsraum
- Teilweise Bestandteil des
Landschaftsplans 3
„Roxeler Riedel“
- Geringfügige Veränderungen in
der äußeren Gestalt zum
Landschaftsraum sind zu
erwarten
- Keine auf den Landschaftsplan
rückwirkenden Auswirkungen
durch Verbleib der öffentlichen
Grünflächen
Sach- und
Kulturgüter
- Denkmal Oxfordkaserne - Überplanung des
Kasernengeländes führt
voraussichtlich zu Eingriffen in
die Denkmalsubstanz. Ein
sorgsamer Umgang mit dem
Denkmal ist z. B. durch die
geplante Erhaltung der zentralen
Gebäudesubstanz vorgesehen
Wechselwirkungen
- Hohe Versiegelung wirkt
nachteilig auf
Wasserhaushalt und Klima
- Durch Siedlungsumbau werden
Minimierung der Versiegelung,
Versickerung von
Niederschlagwasser und
Verbesserung des Kleinklimas
ermöglicht
_
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 10 von 12
* Bewertung:
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv)
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße,
aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche
Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf der Basis der
bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand
der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflikten
kommen könnte, die nicht im Zuge des wei teren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw.
minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen
Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der Darstel -
lung von einem Gewerbegebiet zu einer Gemischten Baufläche vorgesehen. Die konkreten
Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens zum
Bebauungsplan ermittelt.
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt
Das Gebiet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Freiflächen im Umfeld der
ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen
Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich Hecken -
strukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf Ackerflächen.
Durch die Überplanung sind z. T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten.
Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer versiegelter
Flächen.
Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach
§ 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein
Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der
planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw. zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit
vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine
konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislan g geltenden
Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit
absehbar nicht auszugehen.
Artenschutz
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden
Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden
planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten.
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten identifiziert werden
können.
Schutzgut Boden
Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befinden sich die Altlasten-/ Verdachtsflächen
Nr. 544 A, 544 B und 518 F.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer Orientierenden
Untersuchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrund -
stück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. Kap itel 6.1). Die Orientie-
renden Untersuchungen ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen oberhalb von
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 11 von 12
Prüfwerten. Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen
Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt.
Die auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungsabschät-
zung zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen der
Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich. In weiteren Bereichen zeigten sich keine oder
geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind, unabhängig von der zukünft igen Nutzung,
keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden-Mensch erkennbar und somit auch keine weiteren
Maßnahmen erforderlich.
Weitere Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht
betrachtet worden, auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs.
Da Sanierungen und weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht
erfolgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage im FNP weiterhin vollständig als Altlast -
/Verdachtsfläche im Sinne des § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen.
Mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Geländes erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanung
eine vertiefte Betrachtung der Altlastensituation.
Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine
wirksame Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im
Außenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im
Sine der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB ist daher die Planung sehr effizient.
Das Gelände der Oxfordkaserne weist gemäß den Kar tierungen des Geologischen Dienstes
NRW im südöstlichen Bereich schutzwürdige Böden (Plaggenesche) auf. Der kulturhistorisch
bedeutsame Plaggenesch dürfte durch die langjährige intensive Kasernennutz ung jedoch
soweit überformt sein, z. B. durch Geländeauf trag und -abtrag, dass der schutzwürdige
Charakter hier nicht mehr erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende
Vorkommen möglich. Von einer maßgeblichen Beeinträchtigung ist insges amt nicht
auszugehen.
Schutzgut Landschaft
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner
Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3
(Roxeler Riedel) liegen. Die Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und
Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung
der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans
als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen.
Darüber hinaus soll im Bereich des Gievenbachtals ein Regenrückhaltebecken realisiert
werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine
Änderung ist daher nicht erforderlich.
Schutzgüter Sach- und Kulturgüter
Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen
Gebäuden, Anlagen und der Einfriedung selbst in die Denkmalliste der Stadt Münster
eingetragen worden. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der
Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. i m
Wettbewerbsverfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz
vorgesehen. Die konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren
Planverfahrens bzw. der Planumsetzung zu beurteilen.
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der
militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne eine entsprechende Änderung
des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße
Begründung / Seite 12 von 12
diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres ist zumindest auf Teilflächen von einer
Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen.
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.
7.7 Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen
vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf. Maßnahmen zum Monitoring
zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3
BauGB).
Die Sta dt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen
Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster
einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.
7.8 Zusammenfassung
Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha großen Areals der
ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen. In diesem Zuge wird auch die
begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet.
Die Planung schont durch die Wiedernut zung der militärisch vorgenutzten Flächen in
erheblichem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen. Zu berücksichtigende
Umweltfolgen ergeben sich im Hinblick auf mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Belange
des Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen. Zudem sind potenzielle Auswirkungen
durch Lärmimmissionen und die vorhandenen Altlasten-/ Verdachtsflächen in den Blick zu
nehmen. Als bedeutender Belang ist auch die unter Denkmalschutz stehende Kaserne zu
würdigen. Im Rahmen der verbi ndlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden durch
entsprechende Gutachten die Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige
Umweltauswirkungen zu vermeiden oder auszugleichen.
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zu der durch die Bezirksregierung am 10.10.2017 genehmigten
und durch den Rat der Stadt Münster am __________ durch Beschluss
beigetretenen 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Münster im Stadtbezirk Münster -West im Stadtteil Gievenbeck im
Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße /
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege), Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler
Straße.
Münster, den __________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
V-0917-2017-Anlage-4-Begruendung-Teilbereich-2
29469 Zeichen
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 10
Begründung
zum Entwurf der 69. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Münster im
Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Sentrup,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2
2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) ................................................ 4
5. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 4
5.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 4
6. Umweltbericht ........................................................................................................................................ 5
6.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5
6.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 5
6.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 5
6.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 5
6.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ......................................................... 9
6.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 9
6.7 Überwachung (Monitoring) ......................................................................................................... 9
6.8 Zusammenfassung ..................................................................................................................... 9
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0917/2017
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 10
1. Planungsanlass und Planungsziele
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der
britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sowie
des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren soll auf dem ca. 26 ha
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stad tquartier entstehen. Unter weitgehen -
dem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den
Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in
Münster leisten.
Zusammengefasst sieht die Planung für das ca. 26 ha große , als Gesamtanlage
denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier mit ca. 1.200 Wohneinheiten vor. Neben der
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße /
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächen-
nutzungsplans erforderlich.
Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349)
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische
Nutzung des ehemaligen O ffizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses Grund -
stück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll der FNP auch hier geändert werden.
Hierzu sollte dieser Bereich ursprünglich – entsprechend der umgebenden Darstellung im
FNP – zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 die 69. Änderung des Flächennutzungsplans im
Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich Oxford-Quartier (Roxeler Straße /
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege , Vorlage Nr. V/0917/2017) abschlie-
ßend beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.10.2017 wurde die 69. Änderung des FNP von der Bezirksregierung
Münster genehmigt, allerdings w urde dabei der Bereich des ehemaligen Offizierskasinos von
der Genehmigung ausgenommen. Mit Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012
(Az.: 10 D 29/11.NE) wird hierzu seitens der Bezirksregierung als Begründung ausgeführt, dass
die in dem ehem aligen Offizierskasino geplante Nutzung als Seminar - und Gästehaus der
Universitätsklinik Münster mit der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage nicht vereinbar sei. Daher wird das Verfahren zur 69. Änderung des FNP für diesen
Teilbereich 2 mit einer geänderten Darstellung (Sondergebiet Hochschule) fortgesetzt.
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell rd. 308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2020
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen
1.
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2017 -2025
(vgl. Vorlage V/0215/2017)
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 10
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutz-
gebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindest ens
die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäude-
leerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit
regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerblic he Brachflächen,
militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt
wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenent -
wicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus,
um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Im Baulandprogramm 2017-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0215/2017) hat die Stadt Münster vor dem
Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden
Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außen-
bereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach- und Konversionsflächen – für
weitere Wohnbauzwecke zukünftig entw ickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach - und
Konversionsflächen gehört auch die Planung „ 69. Änderung des FNP: Umnutzung der
ehemaligen Oxford-Kaserne“. Im Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler
Straße soll das denkmalgeschützte Bestandsgebäude umgebaut und zukünftig als Seminar -
und Gästehaus der Universitätsklinik Münster genutzt werden.
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innen -
bereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen
werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise
geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „69. Änderung des FNP:
Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den
Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
2. Planungsrechtliche Situation
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie
ergänzt.
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der
Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen
des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im
Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich dargestellt.
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69. Änderung des Flä chennut-
zungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster
mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung vereinbar ist.
Die Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster umfasste
noch nicht den Bereich des ehem aligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Zeitgleich
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 10
zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und
zur Begründung gem äß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB ) hat die Stadt Münster daher eine
erneute Anfrage gem äß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster
mit der Bitte um Stellungnahme ge richtet, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69. Ände-
rung des Flächennutzungsplans mit dem erweiterten Plangebiet und der damals beabsichtigten
Darstellung des Teilbereichs des ehemaligen Offizierskasinos als Grünfläche mit den Zielen der
Raumordnung vereinbar sind. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 28.04.2017
mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.
Im Zuge der nun folgenden erneuten Offenlegung wird die Stadt Münster zeitgleich zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange daher eine erneute
Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster mit der
Bitte um Stellungnahme richten , ob die beabsichtigte Darstellung eines Sondergebiets mit der
Zweckbestimmung Hochschule mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
3. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der erneuten Offenlegung (Teilbereich 2 der 69. Änderung) befindet sich
am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck und erstreckt sich auf das Grund-
stück des ehem aligen Offizierskasinos, das jedoch bereits zum Stadtteil Sentrup gehört . Das
ebenfalls in den 1930er Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich südlich der Roxeler
Straße, gegenüber der Hauptzufahrt der ehemaligen Kaserne.
4. Änderungsinhalte
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS)
In Rahmen der 69. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu einem Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet.
Die Universitätsklinik Münster hat das Gelände inzwischen erworben. D as denkmalgeschützte
Bestandsgebäude soll umgebaut und zukünftig als Seminar - und Gästehaus der Universitäts -
klinik Münster genutzt werden.
5. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
5.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem aligen Kaserne
nördlich der Roxeler Straße z. T. erheblich kontaminiert. Für diesen Bereich liegen damit aktuell
insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der
Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Aus diesem Grund ist im
FNP weiterhin das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet.
Davon nicht betroffen ist jedoch das Gelände des ehem aligen Offizierskasinos südlich der
Roxeler Straße, für das bei der Umweltbehörde keine Kenntnisse von Altlasten-/ Verdachts-
flächen vorliegen und eine entsprechende Kennzeichnung nicht erforderlich ist.
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 10
6. Umweltbericht
6.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungs -
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.
Der Umweltbericht bezieht sich räumlich und inhaltlich auf den gesamten Planbereich der
69. Änderung des FNP, d. h. sowohl auf den eigentlichen ehem aligen Kasernenbereich
(Teilbereich 1) – dieser Teilbereich ist bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen und von
der Bezirksregierung Münster genehmigt worden – als auch auf den Bereich des ehemaligen
Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich 2). Eine räum liche Reduzierung des
Umweltberichts allein auf den Teilbereich 2 ist wegen der geringen Fläche, der räumlichen
Nähe beider Teilbereiche sowie der teilweise engen Verzahnung der aufgezeigten Inhalte
weder möglich noch fachlich sinnvoll.
6.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Das betreffende Grund -
stück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt und soll – entsprechend der Darstellung aller
wesentlichen Flächen der Universitätseinrichtungen im Stadtgebiet Münster – zu einem Sonder-
gebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet werden, da es zukünftig
als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik genutzt werden soll.
6.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich is t i m fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im
Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich
der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP 3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im
Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße,
umschließt der Geltungsbereich des LP 3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen
Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit
naturnahen Lebensräumen ausgestat teten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundes -
immissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG ), dem Bundesboden-
schutzgesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie
dem Artenschutz (BNatSchG).
6.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 10
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1).
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung *
Mensch /
menschliche
Gesundheit
- Aktuell in Teilen als Flücht-
lingsunterkunft genutzte
Teilbereiche der Kaserne
- z. T. brach liegende
Kasernenareale
- Lockere Wohnbebauung
entlang der Gievenbecker
Reihe (östlich angrenzend)
- Schulstandort westlich
angrenzend
- Gewerbeflächen westlich
angrenzend
- Sport- und Freizeiteinrich-
tungen im Bereich des
Grünen Fingers im Norden
- Erhöhung der Quell- und Ziel-
verkehre mit Auswirkungen auf
das angrenzende Straßennetz
- Verkehrslärmimmissionen, u.a.
von der Roxeler Straße
- Gewerbelärm von benachbarten
Betrieben
- ggf. Sportlärm
/
Tiere / Pflanzen /
biologische Vielfalt
- Ehemals intensiv gepflegte
Freiflächen im Bereich der
Kasernenanlagen
- Rund 400 erfasste Bäume
- z. T. Brachflächen mit rude-
ralem bzw. heckenartigem
Gehölzaufwuchs
- Ackerflächen und Wiesen-/
Gehölzbrachen im Gieven-
bachtal
- Gesetzlich geschütztes Bio-
top nach § 42 LNatSchG
NRW (GB-4011-148)
- Kein Hinweis auf Vorkom-
men verfahrenskritischer
Tier- und Pflanzenarten
- Verlust der Biotopfunktion
(Brachen)
- Vertiefte Artenschutzprüfung
erfolgt im weiteren Verfahren
- Keine erwarteten Beeinträchti-
gungen auf geschütztes Biotop
durch Lage innerhalb einer
öffentlichen Grünfläche
- Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder
europäische Vogelschutzgebiete
werden nicht berührt
/
Boden
- Schutzwürdige Böden
(Plaggenesch) im südöst-
lichen Teil des Kasernen-
geländes sowie in Teilen
des Gievenbachtals;
anthropogene Überformung
ist zu erwarten
- Bereits erfolgte anthropogene
Überformung mindert Eingriff in
schutzwürdigen Boden
- Der Neuversiegelung von Teil-
flächen steht die geringere Dichte
der Wohnbauflächen im Vergleich
zur militärischen Vornutzung
(Entsiegelung) gegenüber
- Freiraumschonung durch
Maßnahme der Innenentwicklung
- Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen im gesamten Bereich
der ehemaligen Kaserne
- Für die Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen erfolgt im weiteren Verfah-
ren eine Gefährdungsabschät-
zung
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 10
Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der
Umweltauswirkungen
Bewertung *
Wasser
- Gievenbach einschließlich
Überschwemmungsgebiet
- Naturnaher Teich zwischen
Kaserne und Schulgelände
- Verbesserung des Abfluss-
verhaltens vom Kasernengelände _
Klima / Luft
- Klimatop der stark verdich-
teten Siedlungsbereiche
gem. Klimaanalyse Münster
- Kaltluftleitbahn Kinderbach-
tal
- geringe Luftbelastung
- Minimierung der Versiegelung
angestrebt
- keine nennenswerten Änderun-
gen / Auswirkungen auf Kaltluft-
leitbahn
_
Klimaschutz /
Klimawandel
- Energetisch veraltete
Gebäudesubstanz
- Energetische Optimierung
- Vorsorge vor Klimawandel, u. a.
durch Regenwassermanagement
_
Landschaft
- In sich abgeschlossenes
Kasernenareal, z. T. mit
prägender Außenmauer
zum Landschaftsraum
- Teilweise Bestandteil des
Landschaftsplans 3
„Roxeler Riedel“
- Geringfügige Veränderungen in
der äußeren Gestalt zum Land-
schaftsraum sind zu erwarten
- Keine auf den Landschaftsplan
rückwirkenden Auswirkungen
durch Verbleib der öffentlichen
Grünflächen
Sach- und
Kulturgüter
- Denkmal Oxfordkaserne - Überplanung des Kasernengelän-
des führt voraussichtlich zu Ein-
griffen in die Denkmalsubstanz.
Ein sorgsamer Umgang mit dem
Denkmal ist z. B. durch die
geplante Erhaltung der zentralen
Gebäudesubstanz vorgesehen
Wechselwirkungen
- Hohe Versiegelung wirkt
nachteilig auf Wasserhaus-
halt und Klima
- Durch Siedlungsumbau werden
Minimierung der Versiegelung,
Versickerung von Niederschlag-
wasser und Verbesserung des
Kleinklimas ermöglicht
_
* Bewertung:
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv)
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße,
aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche
Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf der Basis der
bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand
der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflik ten
kommen könnte, die nicht im Zuge des weiteren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw.
minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen
Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der Darstel -
lung von einem Gewerbegebiet zu einer Gemischten Baufläche vorgesehen. Die konkreten
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 10
Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens zum
Bebauungsplan ermittelt.
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt
Das G ebiet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Freiflächen im Umfeld der
ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen
Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich Hecken -
strukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf Ackerflächen.
Durch die Überplanung sind z. T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten.
Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer ver siegelter
Flächen.
Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach
§ 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein
Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der
planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw. zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit
vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine
konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislang geltenden
Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit abseh-
bar nicht auszugehen.
Artenschutz
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden
Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden
planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten.
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelev ante Arten identifiziert werden
können.
Schutzgut Boden
Durch die Konversion des früheren Kasernengeländes einschließlich des südlich der Roxeler
Straße gelegenen ehemaligen Offizierskasinos erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wirk-
same Maßnahme der Innenentwicklung, die neue Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich
begrenzt und daher i m Si nne der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB als nachhaltig zu
bewerten ist.
Schutzgut Landschaft
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner
Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3
(Roxeler Riedel) liegen. Die Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und
Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung
der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans
als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen.
Darüber hinaus soll i m Bereich des Gievenbachtals ein Regenrückhaltebecken realisiert
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 10
werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine
Änderung ist daher nicht erforderlich.
Schutzgüter Sach- und Kulturgüter
Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne – einschließlich des Grundstücks des ehemaligen
Offizierskasinos – ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden, Anlagen und
der Einfriedung selbst in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden.
Beseitigungen, Ver änderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der
zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. im Wettbewerbs -
verfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz vorgesehen. Die
konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren Planverfahrens bzw. der
Planumsetzung zu beurteilen.
6.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der
militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne eine entsprechende Änderung
des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an
diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres ist zumindest auf Teilflächen von einer
Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen.
6.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.
6.7 Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen
vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf. Maßnahmen zum Monitoring
zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3
BauGB).
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten M ünster
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen
Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen dami t in Münster
einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.
6.8 Zusammenfassung
Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha gr oßen Areals der
ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen (Teilbereich 1). In diesem Zuge
wird auch die begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet . Das Gebäude des ehem aligen
Offizierskasinos soll umgebaut und zukünftig als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik
Münster genutzt werden; im Flächennutzungsplan soll hier ein Sondergebiet mit der Zweck -
bestimmung Hochschule dargestellt werden (Teilbereich 2).
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Bereich des Oxford-Quartiers,
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 10
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zum Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck im
Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße /
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) , Teilbereich 2: Ehemaliges
Offizierskasino südlich der Roxeler Straße.
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
V-0917-2017-Anlage-5-Planzeichnung-Teilbereich-2
426 Zeichen
r:J Änderungsbereich lsOl ~ - Sondergebiet Hochschule Flächen für den Gemeinbedarf m Militärische Einrichtung Bisherige Darstellung ~~~~~~~iU=l N ~ M. 1:15.000 1111111 MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0917/2017 Plan zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße Stand: 27.11.2017
Beschlussvorlage
5709 Zeichen
V/0917/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1. Beitrittsbeschluss zu Teilbereich 1 (genehmigte FNP-Änderung) 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur erneuten Offenlegung (Teilbereich 2) Beratungsfolge 18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.01.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 31.01.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, der am 10.10.2017 durch die Bezirksregierung erteilten Genehmigung der 69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster beizutreten. Der Teilb e- reich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich 2) wird dabei von der Genehmigung ausgenommen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den geänderten Entwurf der 69. Änderung des FNP, Teilbereich 2 (ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße) gemäß § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Ziel der 69. FNP-Änderung im Bereich des Oxford -Quartiers ist die Schaffung der planungsrechtl i- chen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur Errichtung eines neuen Stad t- quartiers und seine Integration in den Stadtteil. Vorlagen-Nr.: V/0917/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 18.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0917/2017 Die 69. FNP-Änderung wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 abschließend beschlossen. Die Bezirksregierung hat am 10.10.2017 die 69. FNP-Änderung genehmigt ( Teilbereich 1) mit Au s- nahme des Teilbereichs 2 (ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße) (siehe Anlage 1). Für diesen Bereich wurde die Genehmigung versagt, da die Darstellung des Bereichs als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit der zukünftig geplanten Nutzung des Gebäudes als Sem i- nar- und Gästehaus für das Universitätsklinikum Münster aus Sicht der Bezirksregierung nicht verein- bar ist (siehe Anlage 2). Als Begründung wird seitens der Bezirksregierung auf das Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012 (Az.: 10 D 29/11.NE) verwiesen. In einem Gespräch bei der Bezirksregierung (Dezernat 35) am 28.11.2017 hat die Verwaltung erneut die Gründe für die ursprünglich vorgesehene Darstellung des Planbereichs als Grünfläche als Teil des im FNP dargestellten übergeordneten Grünflächensystems (Grüner Finger, Gievenbachtal) erläu- tert, während die Bezirksregierung dagegen an ihrer Argumentation als Begründung für die Nichtg e- nehmigung vor dem Hintergrund des o.g. Urteils des OVG NRW festhielt. Vor diesem Hintergrund soll nunmehr das Grundstück des ehemaligen Offizierskasinos zukünftig im FNP als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) dargestellt werden. Der so geänderte Entwurf de s Teilbe- reichs 2 der 69. Änderung des FNP im Änderungsbereich südlich der Roxeler Straße soll daher er- neut offengelegt werden. Damit die 69. FNP-Änderung für den genehmigten Teil wirksam werden kann, soll der vorstehende Beitrittsbeschluss gefasst werden (Beschlussvorschlag 1). Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher B e- lange zu Teilbereich 1 ist nicht erforderlich. Nach dem Beitrittsbeschluss durch den Rat kann die E r- teilung der Genehmigung im Amtsblatt bekannt gemacht und somit der genehmigte Teilbereich 1 der 69. FNP-Änderung wirksam werden. Die erneute öffentliche Auslegung für den nicht genehmigten Teilbereich 2 der 69. Änderung des FNP (Beschlussvorschlag 2) soll im Anschluss an die Beratung und Entscheidung in den po litischen Gre- mien erfolgen. Da es sich bei der vorgelegten Änderung nur um einen kleinen Teilbereich handelt und dabei im W e- sentlichen auch nur die Eigentümerin des ehemaligen Offizierskasinos betroffen ist, sollen die Dauer der Auslegung bzw. die Frist zur Stellungnahme gemäß § 4a (3) Satz 3 BauGB angemessen verkürzt werden. Gemäß einer Stellungnahme des Bauordnungsamts ermöglichen sowohl die aktuell bestehende Da r- stellung des Teilbereichs 2 im FNP als Fläche für den Gemeinbedarf ( Militärische Einrichtung) als auch die zunächst geplante Darstellung des Bereichs als Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage, die Genehmigung einer Folgenutzung des ehemaligen Offizierskasinos. Dies gilt e benso für die nun vorgesehene Darstellung des Bereichs als Sondergebiet m it der Zweckbestimmung Hochschule. Da- gegen ist d ie zusätzliche Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich als planungsrechtliche Absicherung der geplanten Nutzung als Seminar - und Gästehaus der Universitätsklinik Münster nicht erforderlich. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen 4 und 5 entnommen werden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat - 3 - V/0917/2017 Anlagen: 1. Plan zur 69. FNP-Änderung mit Kennzeichnung des von der Genehmigung ausgenommenen Bereichs 2. Schreiben der Bezirksregierung zur Genehmigung der 69. FNP-Änderung 3. Angepasste Begründung zur 69. FNP-Änderung (für den Teilbereich 1) 4. Begründung zu Teilbereich 2 5. Plan zu Teilbereich 2
V-0917-2017-Anlage-2-Genehmigung
5200 Zeichen
1 t) Bezirksregierung Münster r STAm- 1\~0NS TE R Bezirksregierung Münster • 48128 Münster / 11. OKT. 2017 10. okt 2017 Stadt Münster / Se e 1 von 2 Der Bürgermeister l Der ObortH)rgermeist er: . --__;.-.::!..:_;_:,~..:.:_:' .:::.,:.:;:!P.~enze1chen : 48127 Münster Genehmigung der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gieven beck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße I Dieck mannstraße I Gievenbecker Reihe I Niedenstiege) Ihr Schreiben vom 17.07.2017; Az.: 61.34 Ihre Mail vom 02.08.2017 Telefonate mit Herrn Hülk am 02.08.2017 und Herrn Krause-Kämereit am 09.10.2017 Anlagen: 1 Genehmigung 1 Flächennutzungsplanänderung 1 Heft Verfahrensunterlagen - Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersende ich die Genehmigung der 69. Änderung des Flächen nutzungsplanes der Stadt Münster im Sta,dtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe/ Niedenstiege) mit Ausnahme des violett gekennzeichneten Bereiches. Für diesen Bereich werden folgende Verletzungen von Rechtsvorschrif ten geltend gemacht: In der Begründung unter Punkt 5.1 wird ausgeführt, dass der Bereich südlich der Roxeler Straße als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt werden soll. Die ehemalige Nutzung des denkmalgestützten Gebäudes als Offiziers kasino soll nunmehr einer Nutzung als Seminar- und Gästehaus für das Universitätsklinikum Münster zugeführt werden. Der Bereich war bisher, wie die übrige Kasernenfläche auch als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung militärische Einrichtung dargestellt. Die Darstellung des Bereiches mit der Nutzung des Gebäudes als Se minar- und Gästehaus für das Universitätsklinikum Münster als Grünflä che mit der Zweckbestimmung Parkanlage ist nicht möglich. Hier wird insbesondere auf das OVG NRW Urteil vom 04.07.2012, Az.: 1 O D 29/11.NE verwiesen. 35.02.01.500- 001/2017 .0004.3/17 Auskunft erteilt: Herr Rieger Durchwahl: +49 (0)251 411 -1477 Telefax: +49 (0)251 411-81477 Raum: 363 E-Mail: wulf.rieger @brms.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift : Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon : +49 (0)251 411-0 _ Telefax : +49 (0)251 '411-2525 Poststelle@brms .nrw.de www.brms .nrw.de ÖPNV - Haltestellen : Domplatz: Linien 1, 2, 4, 9, 10, 11 , 12, 13, 14, 22 Bezirksregierung II: (Albrecht-Thaer -Str. 9) Linie 17 - Bürgertelefon : +49 (0)251 411 - 4444 Grünes Umweltschutztelefon : +49 (0)251 411 - 3300 Konto der Landeskasse : Landesbank Hessen Thüringen (Helaba) IBAN : DE24 3005 0000 0000 0618 20 . BIC: WELADEDDXXX Gläubiger-ID DE59ZZZ00000094452 - Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0917/2017 ll Bezirksregierung Münster In den Leitsätzen ist zu einer Grünfläche folgendes ausgeführt: 1. Grünflächen im Sinne des§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sind Flächen, die grundsätzlich frei von fester Bebauung, insbesondere geschlossenen Gebäuden sind, und durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflan zen bewachsene oder zumindest dem Aufenthalt im Freien dienende Flächen geprägt werden (Rn.34). 2. Ist für eine solche Grünfläche eine Zweckbestimmung festgesetzt, darf der spezielle Nutzungszweck die Grenzen der· Nutzungsart "Grünfläche" nicht überschreiten; das bedeutet, dass bauliche Anla gen und sonstige Einrichtungen, die der Zweckbestimmung der Grün fläche dienen, bei einer Gesamtbetrachti.Jng nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen, damit der grundsätzliche Charakter als Grün fläche erhalten bleibt (Rn.36). Die in den Leitsätzen formulierten Aussagen stehen der Absicht die bau lichen in einer Grünfläche zu sichern entgegen und sind auch nicht mit der eigentlichen Zweckbestimmung der Grünfläche (Parkanlage) verein bar. Die Planung ist in diesem Bereich nicht genehmigungsfähig. Hinweise: Der oben aufgeführte Verfahrensfehler kann für den ausgenommenen Bereich nur durch ein eigenes ergänzendes Verfahren ausgeräumt wer den. Bezüglich der Darstellungsmöglichkeiten für den Bereich verweise auf das Telefonat mit Herrn Krause -Kämereit am 09.10.2017. Bekanntmachung der Genehmigung: Der Flächennutzungsplan kann nach Beitrittsbeschluss durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Den Nachweis der Bekanntmachung der Genehmigung bitte ich mir vor zulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag / (ylf. Rieger) l-v' Seite 2Von 2 ,, Bezirksregierung Münster Genehmigung .. der 69. Anderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Stra ße/ Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe/ Niedenstiege) Gern. § 6 des Baugesetzbuchs genehmige ich die vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 beschlossene 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezii-k Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im Be reich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße I Dieckmannstraße I Gievenbecker Reihe I Niedenstiege) mit Ausnahme des violett gekennzeichneten Bereiches. _____ Münster, den 10.10.2017 ~sREG1 irksregierung Münster ~~ ~1 =~3:~:~01 70-0710004.3/17 ,,,,ÜNS°" . Rieger) Lv. V ~rv
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Gievenbecker Reihe
- Albrecht-Thaer-Straße 9
- Bernings Kotten
- Niedenstiege
- Domplatz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0917/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37