Mandari Insight

V/0917/2017

69. Änderung FNP - Beitrittsbeschluss - Erneute Offenlegung

Vorlagen 06.12.2017

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V-0917-2017-Anlage-1-Planzeichnung-mit-Ausnahme

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V-0917-2017-Anlage-3-Begruendung-Teilbereich-1

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Beschlussvorlage

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V-0917-2017-Anlage-2-Genehmigung

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V-0917-2017-Anlage-1-Planzeichnung-mit-Ausnahme

646 Zeichen

Plan zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans 
Bisherige Darstellung 
Neue Darstellung 
CJ Änderungsbereich 
0 Wohnbaufläche 
0 Gemischte Baufläche 
D 0 Gewerbegebiet 
-
Flächen für den 
Gemein bedarf 
D m Feuerwehr 
DI Kirche 
m Jugendheim 
m Kindergarten 
Cl Sozialer Zweck 
D Kultureller Zweck 
D Schule 
m Militärische Einrichtung 
Flächen für 
Ver- und Entsorgung 
0 Mülldeponie /Abfall 
e Regenrückhaltebecken 
Grünflächen 
D Parkanlage 
[fil Spielbereich A 
~ Sportplatz 
Sonstige überörtliche oder 
örtliche Hauptverkehrsstraßen 
Altlast- I Verdachtsfläche 
< 1 ha 
Altlast-/ Verdachtsfläche 
> 1 ha 
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0917/2017

V-0917-2017-Anlage-3-Begruendung-Teilbereich-1

42766 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 12 
Begründung  
zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West  
im Stadtteil Gievenbeck  
im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege), Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße  
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 4 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1  Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4 
4.2  Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4 
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 5 
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr ............................ 5 
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................ 5 
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 5 
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 5 
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................................ 5 
4.3.6  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 5 
4.3.7  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 5 
4.4  Flächen für Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 5 
4.4.1  Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall ............................................................................ 5 
4.4.2  Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken ...................................................................... 6 
5.  Grünflächen ........................................................................................................................................... 6 
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 6 
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 6 
5.3  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz.................................................................... 6 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 6 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 6 
7.  Umweltbericht ........................................................................................................................................ 7 
7.1  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 
7.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 7 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 7 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 8 
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ....................................................... 11 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12 
7.7  Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 
7.8  Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 
  
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0917/2017

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 2 von 12 
1.  Planungsanlass und Planungsziele  
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der 
britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen 
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des 
absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der 
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ha 
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter 
weitgehendem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige  Quartier 
in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraum -
angebotes in Münster leisten.  
Das ehem alige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt Münster und die BImA 
haben 2012 eine Rahmenvereinbarung geschlossen, in der als Zielrichtung eine kooperative 
Entwicklung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird.  
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -
Kaserne in Gievenbeck aufzustellen.  
Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem 
ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. 
Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaul ich-freiraumplanerischen 
Gesamtkonzept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs 
ausgewählten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford, bestehend 
aus den Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau + Architektur“ und 
„bbz Landschaftsarchitekten“ sowie Prof. Uhl, Siedlungswasserwirtschaft , einstimmig zum 
Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung des 
Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
(ASSVW) nahm den –  entsprechend den Juryempfehlungen –  überarbeiteten 
Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Zusammengefasst sieht die 
Planung für das ca. 26 ha große, als Gesamtanlage denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier 
mit ca.  1.200 Wohneinheiten vor.  Neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: 
Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / 
Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.  
Die bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan umfassen für das Plangebiet 
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtungen, Gewerbegebiete 
sowie Grünflächen mit vers chiedenen Zweckbestimmungen. Ziel der FNP -Änderung ist die 
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur 
Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil.  
Die Einleitung der beiden vorgenannten planungsrechtlichen Verfahren erfolgte durch den 
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 579 durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung a m 16.03.2016. 
Beide Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr.  7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich 
bekanntgemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer 
Informationsveranstaltung am 07.04.2016 im Freiherr -vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck 
durchgeführt.  
Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen vom Land NRW (Bezirksregierung Münster) unter 
Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen 
genutzt. Diese Nutzung soll zum 31.12.2017 beendet werden. 
Die Stadt Münster beabsichtigt  das Kasernengelände zu erwerben und durch eine städtische 
Projektgesellschaft (KonvOY GmbH) zu entwickeln.

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 3 von 12 
Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349)  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische 
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses 
Grundstück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll te der FNP auch hier geänder t 
werden. Hierzu sollte dieser Bereich – entsprechend der umgebenden Darstellung im FNP – zu 
einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet werden. 
Mit Schreiben vom 10.10.2017 wurde die 69. Änderung des FNP von der Bezirksregierung 
Münster genehmigt, allerdings wurde dabei der Bereich des ehem. Offizierskasinos von der 
Genehmigung ausgenommen. Mit Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012 (Az.: 
10 D 29/11.NE) wird hierzu als Begründung ausgeführt, dass die in dem ehem. Offizierskasi no 
geplante Nutzung als Seminar - und Gästehaus mit der Darstellung einer Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Parkanlage nicht vereinbar ist.  
Die vorliegende Begründung wurde entsprechend der Genehmigung vom 10.10.2017 auf den 
Planbereich der genehmigten 69. Änderung des FNP angepasst (Teilbereich 1), d. h. die bisher 
enthaltenen Aussagen zu dem nicht genehmigten Teilbereich 2 des ehemaligen Offiziers -
kasinos südlich der Roxeler Straße wurden entsprechend aus der Begründung hera us-
genommen. Für diesen 2. Teilbereich ist eine erneute Offenlegung geplant.  
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 308 .000 Einwohnern. Für das Jahr 2020 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen
1.  
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen im Sinne des  
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass 
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit  auf Brachflächen, im 
Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der 
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche 
Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglich-
keiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine 
Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe 
nicht aus, um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen 
zu können.  
Im Baulandprogramm 2017-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0215/2017) hat die Stadt Münster vor dem 
Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden 
Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außen-
bereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach-  und Konversionsflächen –  für 
weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach - und 
Konversionsflächen gehört auch die aktuell in Rede stehende Planung „69. Änderung des FNP: 
Umnutzung der ehemaligen Oxford-Kaserne“.  
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer 
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der 
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innen -
bereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen 
werden berei ts möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise 
geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung  „69. Änderung des FNP: 
                                                           
1  vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2017 -2025 
(vgl. Vorlage V/0215/2017)

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 4 von 12 
Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den 
Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.  
2.  Planungsrechtliche Situation  
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster 
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt 
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie 
ergänzt.  
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der 
Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen 
des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im 
Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und 
Agrarbereich dargestellt.  
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte 
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69.  Änderung des Flä chen-
nutzungsplans mit den Zielen  der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung 
Münster mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grund-
sätzen der Raumordnung vereinbar ist.  
3.  Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck 
und erstreckt sich auf die ca. 26 ha große und Ende 2013 freigezogene Oxford-Kaserne und 
angrenzende Bereiche; inklusive der ergänzend in den Änderungs bereich aufgenommen Teile 
weist das Plangebiet eine Fläche v on rd. 40,5 ha auf. Der Änderungsbereich liegt nördlich der 
Roxeler Straße und westlich der Straße Gievenbecker Reihe.  
Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen 
den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der 
Bereich westlich der Kasernenfläche bis zur Dieckmannstraße in den Änderungs bereich des 
Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen. Auf 
der Ostseite wird der Änderungsbereich teilweise in den Grünzug des Gievenbachtals erweitert, 
um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen zu können.  Im Nordwesten grenzt 
das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums an. Im Norden ragt der Änderungsbereich in 
die städtische Grünanlage „Grüner Finger“ hinein. Ein östlich  des Änderungsbereichs 
angrenzender und ca.  15 Meter breiter Grünstreifen trennt da s Kasernenareal von der Straße 
Gievenbecker Reihe.  
4.  Änderungsinhalte  
4.1  Wohnbauflächen  
In Rahmen der 69.  Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in 
Wohnbauflächen umgewidmet.  
4.2  Gemischte Bauflächen  
Im Änderungsbereich w erden die bislang als Gewerbegebiet e dargestellten Flächen des 
Gewerbegebiets „Bernings Kotten“ , das zwischen der westlichen Kasernenmauer und der 
Dieckmannstraße liegt, zu gemischten Bauflächen  umgewidmet. Ergänzend w ird eine 
gemischte Baufläche mittig im Westen des ehemaligen Kasernengeländes dargestellt.

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 5 von 12 
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf  
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr  
Der im Westen des Änderungsbereichs innerhalb des Gewerbegebiets „Bernings Kotten“  
angesiedelte und entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnete Standort  des 
Feuerwehrgerätehauses des Löschzugs der freiwilligen Feuerwehr Gievenbeck  wird 
beibehalten. Der  alte Feuerwehrstandort östlich der ehem aligen Kaserne an der Straße 
Gievenbecker Reihe dagegen wird aus dem Flächennutzungsplan entfernt.  
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 
Im Übergang zur nördlichen Grünfläche ist  eine weitere Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 
dargestellt. Diese Gemeinbedarfsfläche ist für Einrichtungen der evangelischen Lukasgemeinde 
vorgesehen.  
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim  
In der Grünfläche im nördlichen Teil des Areals ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe 
vorgesehen. Entsprechend wird der Standort im Fl ächennutzungsplan als Fläche für 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt.  
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten  
Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll en 
innerhalb der Wohnbauflächen bzw. gemischten Bauflächen drei Kindertagesstätten errichtet 
werden. Die Planzeichnung zur 69.  Änderung des FNP kennzeichnet diese Standort e mit dem 
entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung Kindergarten.  
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Innerhalb der zentralen Fläche für Gemeinbedarf können auch soziale  Einrichtungen 
geschaffen werden. Die zentrale Fläche für den Gemeinbedarf wird daher mit dem Planzeichen 
Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet.  
4.3.6  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Innerhalb der zentralen Fläche für den Gemeinbedarf sind auch kul turellen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen vorgesehen und diese ist deshalb mit dem entsprechenden 
Planzeichen gekennzeichnet.  
4.3.7  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule  
In der zentralen Gemeinbedarfsfläche ist eine Grundschule geplant  und mit dem 
entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. 
4.4  Flächen für Ver- und Entsorgung  
4.4.1  Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall  
Der von den Abfallwirtschaftsbet rieben Münster (AWM) im Gewerbegebiet „Bernings Kotten “ 
betriebene Recyclinghof ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit dem entsprechenden 
Planzeichen mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall gekennzeichnet und wird 
beibehalten.

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 6 von 12 
4.4.2  Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken  
Der auf der Ost seite in den Grünzug des Gievenbachtals erweiterte Änderungsbereich wurde 
und wird weiterhin als Grünfläche der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Ein hier bisher 
vorgesehener und entsprechend gekennzeichneter Standort für einen Spielbereich A 
(Spielplatz) nördlich der Roxeler Straße ist gemäß der Grünordnung Münster in dem 2012 
aktualisierten „Leitplan Spielflächen“ nicht mehr vorgesehen und wird entsprechend aus der 
Planzeichnung herausgenommen. Um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen 
zu können, w ird in der Grünf läche zusätzlich das Planzeichen Zweckbestimmung 
Regenrückhaltebecken dargestellt.  
5.  Grünflächen  
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage  
Alle im Änderungsbereich weiterhin dargestellten Grünflächen behalten auch weiterhin die 
Zweckbestimmung Parkanlage.  
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A  
Die Darstellung eines Standorts mit der Zweckbestimmung für einen Spielbereich A (Spielplatz) 
in der Grünfläche westlich des Gievenbachs wurde aufgrund einer geänderten Zielsetzung 
zugunsten der Darstellung eines Standorts für ein Regenrückhaltebecken aufgehoben. In der 
nördlich im Ä nderungsbereich liegenden Grünfläche wird weiterhin eine Spielplatzanlage 
vorgesehen und durch das entsprechende Planzeichen dargestellt. 
5.3  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz  
In der nördlichen Grünfläche bestehen bereits einige sportlichen Zwecken dienende 
Einrichtungen bzw. sind solche auch zukünftig vorgesehen. Diese sind aber insgesamt als 
untergeordnete Einrichtungen innerhalb der Parkanlage „Grüner Finger Gievenbeck“ 
anzusehen und können daher mit dem entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung 
Sportplatz dargestellt werden.  
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke  
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist  der Boden der ehem aligen Kaserne 
z. T. erheblich kontaminiert.  
Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer 
Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) kontaminationsverdächtige Flächen  (KVF) auf dem 
ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei 
den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser 
Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BImA im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem äß § 4 (1) BauGB 
zum Vorentwurf der 69 . Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sic h ein 
Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) nicht bestätigt hat, 
im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen.  
Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, ehe-
malige Altlasten-/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP gekennzeichnet 
werden:  
• Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass 
nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden S toffe mehr im 
Boden vorhanden sind.

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 7 von 12 
• Auch sanierte Altlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten -/Verdachtsflächen-(ALV)-
Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte g eführt. Dadurch bleibt die 
Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten. 
Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich.  
Auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungs abschät-
zung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen 
der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich. In weiteren Bereichen zeigten sich keine 
oder geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind, unabhängig von der zukünftigen 
Nutzung, keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden- Mensch erkennbar und somi t auch 
keine weiteren Maßnahmen erforderlich.  
Weitere Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht 
betrachtet worden, auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs. 
Da Sanierungen und weitere Untersuc hungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht 
erfolgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast -/Verdachtsfläche 
im Sinne des § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen. 
Die Altlastensanierung soll durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.  
7.  Umweltbericht  
7.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungs -
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.  
7.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung  
Die 69. Änderung verfolgt im Kern das Ziel, das ca. 26 ha große Gelände der ehemaligen 
Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca.  1.200 Wohneinheiten) sowie begleitender Infra -
struktureinrichtungen zuzuführen. Die bisherige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf 
(Militärische Einrichtung)  wird abgelöst durch Darstellungen als Wohnbauflächen , Gemischte 
Bauflächen und verschiedene Flächen für den Gemeinbedarf. Der nördliche Teil des Kasernen-
geländes im Übergang zum „Grünen Finger“ wird als Grünfläche dargestellt. Das Gesamt -
gelände der Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen Vornutzung als Altlasten -/Ver-
dachtsfläche gekennzeichnet.  
Der Änderungsbereich umfasst zusätzlich die gewerblichen Flächen an der Straße Bernings 
Kotten, die zukünftig in Gänze als Gemischte Bauflächen  dargestellt werden. Zur Realisierung 
der notwendigen Regenrückhaltung erfolgt ergänzend eine Darstellung eines Regenrückhalte -
beckens im Gievenbachtal.  
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Der Änderungsbereich ist i m fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als 
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im 
Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich 
der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.  
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP 3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im 
Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße, 
umschließt der Geltungsbereich des LP  3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen 
Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit 
naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“  
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen 
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 8 von 12 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundes -
immissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG), dem Bundesbodenschutz-
gesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundes -
naturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem 
Artenschutz (BNatSchG). 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die 
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben 
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). 
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.  
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung   
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit  
 
- Aktuell in Teilen als 
Flüchtlingsunterkunft 
genutzte Teilbereiche der 
Kaserne  
- z. T. brach liegende 
Kasernenareale  
- Lockere Wohnbebauung 
entlang der Gievenbecker 
Reihe (östlich angrenzend)  
- Schulstandort westlich 
angrenzend  
- Gewerbeflächen westlich 
angrenzend  
- Sport- und 
Freizeiteinrichtungen im 
Bereich des Grünen 
Fingers im Norden  
- Erhöhung der Quell- und 
Zielverkehre mit Auswirkungen 
auf das angrenzende 
Straßennetz  
- Verkehrslärmimmissionen, u.a. 
von der Roxeler Straße  
- Gewerbelärm von benachbarten 
Betrieben  
- ggf. Sportlärm  
/ 
Tiere / Pflanzen / 
biologische Vielfalt  
 
- Ehemals intensiv gepflegte 
Freiflächen im Bereich der 
Kasernenanlagen  
- Rund 400 erfasste Bäume 
- z. T. Brachflächen mit 
ruderalem bzw. 
heckenartigem 
Gehölzaufwuchs  
- Ackerflächen und Wiesen-/ 
Gehölzbrachen im 
Gievenbachtal  
- Gesetzlich geschütztes 
Biotop nach § 42 
LNatSchG NRW (GB-4011-
148)  
- Kein Hinweis auf 
Vorkommen 
verfahrenskritischer Tier- 
und Pflanzenarten  
- Verlust der Biotopfunktion 
(Brachen)  
- Vertiefte Artenschutzprüfung 
erfolgt im weiteren Verfahren  
- Keine erwarteten 
Beeinträchtigungen auf 
geschütztes Biotop durch Lage 
innerhalb einer öffentlichen 
Grünfläche  
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutz-gebiete 
werden nicht berührt  
/ 
Boden  
 
- Schutzwürdige Böden 
(Plaggenesch) im 
südöstlichen Teil des 
- Bereits erfolgte anthropogene 
Überformung mindert Eingriff in 
schutzwürdigen Boden  


69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 9 von 12 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Kasernengeländes sowie in 
Teilen des Gievenbachtals; 
anthropogene Überformung 
ist zu erwarten  
- Der Neuversiegelung von 
Teilflächen steht die geringere 
Dichte der Wohnbauflächen im 
Vergleich zur militärischen Vor-
nutzung (Entsiegelung) 
gegenüber  
- Freiraumschonung durch 
Maßnahme der Innenentwicklung  
- Altlasten-/ 
Verdachtsflächen im 
gesamten Bereich der 
ehemaligen Kaserne  
- Für die Altlasten-/ 
Verdachtsflächen erfolgt im 
weiteren Verfahren eine 
Gefährdungsabschätzung  
 
Wasser  
 
- Gievenbach einschließlich 
Überschwemmungsgebiet  
- Naturnaher Teich zwischen 
Kaserne und Schulgelände  
- Verbesserung des 
Abflussverhaltens vom 
Kasernengelände  
_ 
Klima / Luft  
 
- Klimatop der stark 
verdichteten 
Siedlungsbereiche gem. 
Klimaanalyse Münster  
- Kaltluftleitbahn 
Kinderbachtal  
- geringe Luftbelastung  
- Minimierung der Versiegelung 
angestrebt  
- keine nennenswerten 
Änderungen / Auswirkungen auf 
Kaltluftleitbahn  
_ 
Klimaschutz / 
Klimawandel  
 
- Energetisch veraltete 
Gebäudesubstanz  
- Energetische Optimierung  
- Vorsorge vor Klimawandel, u. a. 
durch Regenwassermanagement  
_ 
Landschaft  
 
- In sich abgeschlossenes 
Kasernenareal, z. T. mit 
prägender Außenmauer 
zum Landschaftsraum  
- Teilweise Bestandteil des 
Landschaftsplans 3 
„Roxeler Riedel“  
- Geringfügige Veränderungen in 
der äußeren Gestalt zum 
Landschaftsraum sind zu 
erwarten  
- Keine auf den Landschaftsplan 
rückwirkenden Auswirkungen 
durch Verbleib der öffentlichen 
Grünflächen  
 
Sach- und 
Kulturgüter  
 
- Denkmal Oxfordkaserne  - Überplanung des 
Kasernengeländes führt 
voraussichtlich zu Eingriffen in 
die Denkmalsubstanz. Ein 
sorgsamer Umgang mit dem 
Denkmal ist z. B. durch die 
geplante Erhaltung der zentralen 
Gebäudesubstanz vorgesehen  
 
Wechselwirkungen  
 
- Hohe Versiegelung wirkt 
nachteilig auf 
Wasserhaushalt und Klima  
- Durch Siedlungsumbau werden 
Minimierung der Versiegelung, 
Versickerung von 
Niederschlagwasser und 
Verbesserung des Kleinklimas 
ermöglicht  
_

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 10 von 12 
* Bewertung:  
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv)  
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit  
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße, 
aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche 
Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf der Basis der 
bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand 
der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflikten 
kommen könnte, die nicht im Zuge des wei teren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw. 
minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen 
Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der Darstel -
lung von einem Gewerbegebiet zu einer  Gemischten Baufläche vorgesehen. Die konkreten 
Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens zum 
Bebauungsplan ermittelt.  
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Das Gebiet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Freiflächen im Umfeld der 
ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen 
Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich Hecken -
strukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf Ackerflächen.  
Durch die Überplanung sind z.  T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. 
Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer versiegelter 
Flächen.  
Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach 
§ 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein 
Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der  
planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw.  zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit 
vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine 
konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislan g geltenden 
Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit 
absehbar nicht auszugehen.  
Artenschutz  
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden 
Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der 
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung 
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden 
planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten.  
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche 
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten identifiziert werden 
können.  
Schutzgut Boden  
Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befinden sich die Altlasten-/ Verdachtsflächen 
Nr. 544 A, 544 B und 518 F.  
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer Orientierenden 
Untersuchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrund -
stück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. Kap itel 6.1). Die Orientie-
renden Untersuchungen ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen oberhalb von

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 11 von 12 
Prüfwerten. Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen 
Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt.  
Die auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungsabschät-
zung zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen der 
Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich. In weiteren Bereichen zeigten sich keine oder 
geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind, unabhängig von der zukünft igen Nutzung, 
keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden-Mensch erkennbar und somit auch keine weiteren 
Maßnahmen erforderlich.  
Weitere Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht 
betrachtet worden, auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs. 
Da Sanierungen und weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht 
erfolgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage im FNP weiterhin vollständig als Altlast -
/Verdachtsfläche im Sinne des § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen.  
Mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Geländes erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanung 
eine vertiefte Betrachtung der Altlastensituation.  
Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine  
wirksame Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im 
Außenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im 
Sine der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB ist daher die Planung sehr effizient.  
Das Gelände der Oxfordkaserne weist gemäß den Kar tierungen des Geologischen Dienstes 
NRW im südöstlichen Bereich schutzwürdige Böden (Plaggenesche) auf. Der kulturhistorisch 
bedeutsame Plaggenesch dürfte durch die langjährige intensive Kasernennutz ung jedoch 
soweit überformt sein, z.  B. durch Geländeauf trag und -abtrag, dass der schutzwürdige 
Charakter hier nicht mehr erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende 
Vorkommen möglich. Von einer maßgeblichen Beeinträchtigung ist insges amt nicht 
auszugehen.  
Schutzgut Landschaft  
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner 
Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 
(Roxeler Riedel) liegen. Die  Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und 
Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung 
der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans 
als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen. 
Darüber hinaus soll im Bereich des Gievenbachtals  ein Regenrückhaltebecken realisiert 
werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine 
Änderung ist daher nicht erforderlich.  
Schutzgüter Sach- und Kulturgüter  
Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen 
Gebäuden, Anlagen und der Einfriedung selbst  in die Denkmalliste der Stadt Münster 
eingetragen worden. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der 
Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. i m 
Wettbewerbsverfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz 
vorgesehen. Die konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren 
Planverfahrens bzw. der Planumsetzung zu beurteilen.  
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)  
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der 
militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne  eine entsprechende Änderung 
des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler Straße 
Begründung / Seite 12 von 12 
diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres  ist zumindest auf Teilflächen von  einer 
Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen.  
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht 
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.  
7.7  Überwachung (Monitoring)  
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen 
vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf. Maßnahmen zum Monitoring 
zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die 
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs.  3 
BauGB).  
Die Sta dt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster 
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels 
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen 
Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster 
einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.  
7.8  Zusammenfassung  
Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck 
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha großen Areals der 
ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen. In diesem Zuge wird auch die 
begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet.  
Die Planung schont durch die Wiedernut zung der militärisch vorgenutzten Flächen in 
erheblichem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen.  Zu berücksichtigende 
Umweltfolgen ergeben sich im Hinblick auf mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Belange 
des Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen. Zudem sind potenzielle Auswirkungen 
durch Lärmimmissionen und die vorhandenen  Altlasten-/ Verdachtsflächen in den Blick zu 
nehmen. Als bedeutender Belang ist auch die unter Denkmalschutz stehende Kaserne zu 
würdigen. Im Rahmen der verbi ndlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden durch 
entsprechende Gutachten die Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige 
Umweltauswirkungen zu vermeiden oder auszugleichen.  
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu der durch die Bezirksregierung am 10.10.2017 genehmigten 
und durch den Rat der Stadt Münster am __________ durch Beschluss 
beigetretenen 69.  Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster im Stadtbezirk Münster -West im Stadtteil Gievenbeck im 
Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege), Teilbereich 1: Nördlich der Roxeler 
Straße.  
Münster, den __________  
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

V-0917-2017-Anlage-4-Begruendung-Teilbereich-2

29469 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 10 
Begründung  
zum Entwurf der 69. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Münster im 
Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Sentrup,  
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) ................................................ 4 
5.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 4 
5.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 4 
6.  Umweltbericht ........................................................................................................................................ 5 
6.1  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5 
6.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 5 
6.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 5 
6.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 5 
6.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ......................................................... 9 
6.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 9 
6.7  Überwachung (Monitoring) ......................................................................................................... 9 
6.8  Zusammenfassung ..................................................................................................................... 9 
  
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0917/2017

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 10 
1.  Planungsanlass und Planungsziele  
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der 
britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen 
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“  sowie 
des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der 
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren soll auf dem ca. 26 ha 
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stad tquartier entstehen. Unter weitgehen -
dem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den 
Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in 
Münster leisten.  
Zusammengefasst sieht die Planung für das ca. 26 ha große , als Gesamtanlage 
denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier mit ca.  1.200 Wohneinheiten vor.  Neben der 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck –  Oxford-Quartier (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker  Reihe / Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächen-
nutzungsplans erforderlich.  
Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349)  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische 
Nutzung des ehemaligen O ffizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses Grund -
stück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll der FNP auch hier geändert werden. 
Hierzu sollte  dieser Bereich ursprünglich – entsprechend der umgebenden Darstellung im 
FNP – zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet werden. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 die 69. Änderung des Flächennutzungsplans im 
Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich Oxford-Quartier (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege , Vorlage Nr. V/0917/2017) abschlie-
ßend beschlossen.  
Mit Schreiben vom 10.10.2017 wurde die 69.  Änderung des FNP von der Bezirksregierung 
Münster genehmigt, allerdings w urde dabei der Bereich des ehemaligen  Offizierskasinos von 
der Genehmigung ausgenommen. Mit Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 04.07.2012 
(Az.: 10 D 29/11.NE) wird hierzu seitens der Bezirksregierung als Begründung ausgeführt, dass 
die in dem ehem aligen Offizierskasino geplante Nutzung als Seminar - und Gästehaus der 
Universitätsklinik Münster mit der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
Parkanlage nicht vereinbar sei. Daher wird das Verfahren zur 69. Änderung des FNP für diesen 
Teilbereich 2 mit einer geänderten Darstellung (Sondergebiet Hochschule) fortgesetzt. 
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell rd. 308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2020  
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen
1.  
                                                           
1  vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2017 -2025 
(vgl. Vorlage V/0215/2017)

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 10 
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutz-
gebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindest ens 
die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäude-
leerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit 
regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerblic he Brachflächen, 
militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt 
wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenent -
wicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, 
um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  
Im Baulandprogramm 2017-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0215/2017) hat die Stadt Münster vor dem 
Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden 
Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außen-
bereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach-  und Konversionsflächen –  für 
weitere Wohnbauzwecke zukünftig entw ickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach - und 
Konversionsflächen gehört auch die Planung „ 69. Änderung des FNP: Umnutzung der 
ehemaligen Oxford-Kaserne“. Im Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler 
Straße soll das denkmalgeschützte Bestandsgebäude umgebaut und zukünftig als Seminar - 
und Gästehaus der Universitätsklinik Münster genutzt werden.  
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer 
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung  ist es vor dem Hintergrund der 
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innen -
bereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen 
werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise 
geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung  „69. Änderung des FNP: 
Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den 
Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.  
2.  Planungsrechtliche Situation  
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster 
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt 
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie 
ergänzt.  
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der 
Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen 
des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im 
Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und 
Agrarbereich dargestellt.  
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte 
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69.  Änderung des Flä chennut-
zungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster 
mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der 
Raumordnung vereinbar ist.  
Die Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster umfasste 
noch nicht den Bereich des ehem aligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Zeitgleich

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 10 
zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und 
zur Begründung gem äß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB ) hat die Stadt Münster daher eine 
erneute Anfrage gem äß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster 
mit der Bitte um Stellungnahme ge richtet, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69.  Ände-
rung des Flächennutzungsplans mit dem erweiterten Plangebiet und der damals beabsichtigten 
Darstellung des Teilbereichs des ehemaligen Offizierskasinos als Grünfläche mit den Zielen der 
Raumordnung vereinbar sind. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 28.04.2017 
mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.  
Im Zuge der nun folgenden erneuten Offenlegung  wird die Stadt Münster zeitgleich zur 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange daher eine erneute 
Anfrage gemäß §  34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster mit der 
Bitte um Stellungnahme richten , ob die beabsichtigte Darstellung eines Sondergebiets mit der 
Zweckbestimmung Hochschule mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.  
3.  Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich der erneuten Offenlegung (Teilbereich 2 der 69. Änderung) befindet sich 
am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck und erstreckt sich auf das Grund-
stück des ehem aligen Offizierskasinos, das jedoch bereits zum Stadtteil Sentrup gehört . Das 
ebenfalls in den 1930er Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich südlich der Roxeler 
Straße, gegenüber der Hauptzufahrt der ehemaligen Kaserne.  
4.  Änderungsinhalte  
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS)  
In Rahmen der 69.  Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu einem Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet.  
Die Universitätsklinik Münster hat das Gelände inzwischen erworben. D as denkmalgeschützte 
Bestandsgebäude soll umgebaut und zukünftig als Seminar - und Gästehaus der Universitäts -
klinik Münster genutzt werden.  
5.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke  
5.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist  der Boden der ehem aligen Kaserne 
nördlich der Roxeler Straße z. T. erheblich kontaminiert. Für diesen Bereich liegen damit aktuell 
insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der 
Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen.  Aus diesem Grund ist im 
FNP weiterhin das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet.  
Davon nicht betroffen ist jedoch das Gelände des ehem aligen Offizierskasinos südlich der 
Roxeler Straße, für das bei der Umweltbehörde keine Kenntnisse von Altlasten-/ Verdachts-
flächen vorliegen und eine entsprechende Kennzeichnung nicht erforderlich ist.

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 10 
6.  Umweltbericht  
6.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungs -
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. 
Der Umweltbericht bezieht sich räumlich und inhaltlich auf den gesamten Planbereich der 
69. Änderung des FNP, d. h. sowohl auf den eigentlichen ehem aligen Kasernenbereich 
(Teilbereich 1) – dieser Teilbereich ist bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen und von 
der Bezirksregierung Münster genehmigt worden – als auch auf den Bereich des ehemaligen 
Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich 2). Eine räum liche Reduzierung des 
Umweltberichts allein auf den Teilbereich 2 ist wegen der geringen Fläche, der räumlichen 
Nähe beider Teilbereiche sowie der teilweise engen Verzahnung der aufgezeigten Inhalte 
weder möglich noch fachlich sinnvoll.  
6.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische 
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Das betreffende Grund -
stück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck -
bestimmung Militärische Einrichtung dargestellt und soll – entsprechend der Darstellung aller 
wesentlichen Flächen der Universitätseinrichtungen im Stadtgebiet Münster – zu einem Sonder-
gebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) umgewidmet werden, da es zukünftig 
als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik genutzt werden soll.  
6.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Der Änderungsbereich is t i m fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als 
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im 
Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich 
der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.  
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP  3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im 
Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße, 
umschließt der Geltungsbereich des LP  3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen 
Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit 
naturnahen Lebensräumen ausgestat teten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“  
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen 
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).  
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundes -
immissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG ), dem Bundesboden-
schutzgesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie 
dem Artenschutz (BNatSchG).  
6.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die 
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 10 
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). 
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.  
 
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung   
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit  
 
- Aktuell in Teilen als Flücht-
lingsunterkunft genutzte 
Teilbereiche der Kaserne  
- z. T. brach liegende 
Kasernenareale  
- Lockere Wohnbebauung 
entlang der Gievenbecker 
Reihe (östlich angrenzend)  
- Schulstandort westlich 
angrenzend  
- Gewerbeflächen westlich 
angrenzend  
- Sport- und Freizeiteinrich-
tungen im Bereich des 
Grünen Fingers im Norden  
- Erhöhung der Quell- und Ziel-
verkehre mit Auswirkungen auf 
das angrenzende Straßennetz  
- Verkehrslärmimmissionen, u.a. 
von der Roxeler Straße  
- Gewerbelärm von benachbarten 
Betrieben  
- ggf. Sportlärm  
/ 
Tiere / Pflanzen / 
biologische Vielfalt  
 
- Ehemals intensiv gepflegte 
Freiflächen im Bereich der 
Kasernenanlagen  
- Rund 400 erfasste Bäume 
- z. T. Brachflächen mit rude-
ralem bzw. heckenartigem 
Gehölzaufwuchs  
- Ackerflächen und Wiesen-/ 
Gehölzbrachen im Gieven-
bachtal  
- Gesetzlich geschütztes Bio-
top nach § 42 LNatSchG 
NRW (GB-4011-148)  
- Kein Hinweis auf Vorkom-
men verfahrenskritischer 
Tier- und Pflanzenarten  
- Verlust der Biotopfunktion 
(Brachen)  
- Vertiefte Artenschutzprüfung 
erfolgt im weiteren Verfahren  
- Keine erwarteten Beeinträchti-
gungen auf geschütztes Biotop 
durch Lage innerhalb einer 
öffentlichen Grünfläche  
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutzgebiete 
werden nicht berührt  
/ 
Boden  
 
- Schutzwürdige Böden 
(Plaggenesch) im südöst-
lichen Teil des Kasernen-
geländes sowie in Teilen 
des Gievenbachtals; 
anthropogene Überformung 
ist zu erwarten  
- Bereits erfolgte anthropogene 
Überformung mindert Eingriff in 
schutzwürdigen Boden  
- Der Neuversiegelung von Teil-
flächen steht die geringere Dichte 
der Wohnbauflächen im Vergleich 
zur militärischen Vornutzung 
(Entsiegelung) gegenüber  
- Freiraumschonung durch 
Maßnahme der Innenentwicklung  
 
- Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen im gesamten Bereich 
der ehemaligen Kaserne  
- Für die Altlasten-/ Verdachtsflä-
chen erfolgt im weiteren Verfah-
ren eine Gefährdungsabschät-
zung  


69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 10 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Wasser  
 
- Gievenbach einschließlich 
Überschwemmungsgebiet  
- Naturnaher Teich zwischen 
Kaserne und Schulgelände  
- Verbesserung des Abfluss-
verhaltens vom Kasernengelände  _ 
Klima / Luft  
 
- Klimatop der stark verdich-
teten Siedlungsbereiche 
gem. Klimaanalyse Münster  
- Kaltluftleitbahn Kinderbach-
tal  
- geringe Luftbelastung  
- Minimierung der Versiegelung 
angestrebt  
- keine nennenswerten Änderun-
gen / Auswirkungen auf Kaltluft-
leitbahn  
_ 
Klimaschutz / 
Klimawandel  
 
- Energetisch veraltete 
Gebäudesubstanz  
- Energetische Optimierung  
- Vorsorge vor Klimawandel, u. a. 
durch Regenwassermanagement  
_ 
Landschaft  
 
- In sich abgeschlossenes 
Kasernenareal, z. T. mit 
prägender Außenmauer 
zum Landschaftsraum  
- Teilweise Bestandteil des 
Landschaftsplans 3 
„Roxeler Riedel“  
- Geringfügige Veränderungen in 
der äußeren Gestalt zum Land-
schaftsraum sind zu erwarten  
- Keine auf den Landschaftsplan 
rückwirkenden Auswirkungen 
durch Verbleib der öffentlichen 
Grünflächen  
 
Sach- und 
Kulturgüter  
 
- Denkmal Oxfordkaserne  - Überplanung des Kasernengelän-
des führt voraussichtlich zu Ein-
griffen in die Denkmalsubstanz. 
Ein sorgsamer Umgang mit dem 
Denkmal ist z. B. durch die 
geplante Erhaltung der zentralen 
Gebäudesubstanz vorgesehen  
 
Wechselwirkungen  
 
- Hohe Versiegelung wirkt 
nachteilig auf Wasserhaus-
halt und Klima  
- Durch Siedlungsumbau werden 
Minimierung der Versiegelung, 
Versickerung von Niederschlag-
wasser und Verbesserung des 
Kleinklimas ermöglicht  
_ 
* Bewertung:  
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv)  
 
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit  
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße, 
aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche 
Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf der Basis der 
bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand 
der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflik ten 
kommen könnte, die nicht im Zuge des weiteren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw. 
minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen 
Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der Darstel -
lung von einem Gewerbegebiet zu einer  Gemischten Baufläche vorgesehen. Die konkreten

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 10 
Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens zum 
Bebauungsplan ermittelt.  
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Das G ebiet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Freiflächen im Umfeld der 
ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen 
Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich Hecken -
strukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf Ackerflächen.  
Durch die Überplanung sind z.  T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. 
Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer ver siegelter 
Flächen.  
Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach 
§ 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein 
Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der 
planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw.  zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit 
vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine 
konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislang geltenden 
Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit abseh-
bar nicht auszugehen.  
Artenschutz  
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden 
Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der 
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung 
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden 
planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten.  
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche 
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelev ante Arten identifiziert werden 
können.  
Schutzgut Boden  
Durch die Konversion des früheren Kasernengeländes einschließlich des südlich der Roxeler 
Straße gelegenen ehemaligen Offizierskasinos erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wirk-
same Maßnahme der Innenentwicklung, die neue Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich 
begrenzt und daher i m Si nne der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB als nachhaltig zu 
bewerten ist.  
Schutzgut Landschaft  
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner 
Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 
(Roxeler Riedel) liegen. Die Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und 
Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung 
der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans 
als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen. 
Darüber hinaus soll i m Bereich des Gievenbachtals  ein Regenrückhaltebecken realisiert

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 10 
werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine 
Änderung ist daher nicht erforderlich.  
Schutzgüter Sach- und Kulturgüter  
Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne – einschließlich des Grundstücks des ehemaligen 
Offizierskasinos – ist mit ihren  innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden, Anlagen und 
der Einfriedung selbst  in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. 
Beseitigungen, Ver änderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der 
zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. im Wettbewerbs -
verfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz vorgesehen. Die 
konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren Planverfahrens bzw. der 
Planumsetzung zu beurteilen.  
6.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)  
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der 
militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne  eine entsprechende Änderung 
des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an 
diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres  ist zumindest auf Teilflächen von  einer 
Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen.  
6.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht 
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.  
6.7  Überwachung (Monitoring)  
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen 
vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf. Maßnahmen zum Monitoring 
zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die 
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs.  3 
BauGB).  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten M ünster 
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels 
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen 
Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen dami t in Münster 
einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.  
6.8  Zusammenfassung  
Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck 
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha gr oßen Areals der 
ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen (Teilbereich 1). In diesem Zuge 
wird auch die begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet . Das Gebäude des ehem aligen 
Offizierskasinos soll umgebaut und zukünftig als Seminar- und Gästehaus der Universitätsklinik 
Münster genutzt werden; im Flächennutzungsplan soll hier ein Sondergebiet mit der Zweck -
bestimmung Hochschule dargestellt werden (Teilbereich 2).

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers, 
Teilbereich 2: Ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 10 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck im 
Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) , Teilbereich 2: Ehemaliges 
Offizierskasino südlich der Roxeler Straße.  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

V-0917-2017-Anlage-5-Planzeichnung-Teilbereich-2

426 Zeichen

r:J Änderungsbereich 
lsOl 
~ 
-
Sondergebiet 
Hochschule 
Flächen für den 
Gemeinbedarf 
m Militärische Einrichtung 
Bisherige Darstellung 
~~~~~~~iU=l 
N 
~ 
M. 1:15.000 
1111111 MÜNSTER 
Amt für 
Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0917/2017 
Plan zur 69. Änderung 
des Flächennutzungsplans 
Teilbereich 2: 
Ehemaliges Offizierskasino 
südlich der Roxeler Straße 
Stand: 27.11.2017

Beschlussvorlage

5709 Zeichen

V/0917/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im 
Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1. Beitrittsbeschluss zu Teilbereich 1 (genehmigte FNP-Änderung) 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur erneuten Offenlegung (Teilbereich 2) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
25.01.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, der am 10.10.2017 durch die Bezirksregierung erteilten Genehmigung der 
69. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster beizutreten. Der Teilb e-
reich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße (Teilbereich  2) wird dabei 
von der Genehmigung ausgenommen.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den geänderten Entwurf der 69.  Änderung 
des FNP, Teilbereich 2 (ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße) gemäß § 3 (2) 
BauGB erneut öffentlich auslegen wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung:  
 
Ziel der 69.  FNP-Änderung im Bereich des Oxford -Quartiers ist die Schaffung der planungsrechtl i-
chen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur Errichtung eines neuen Stad t-
quartiers und seine Integration in den Stadtteil.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0917/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0917/2017 
Die 69. FNP-Änderung wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 abschließend beschlossen.  
 
Die Bezirksregierung hat am 10.10.2017 die 69.  FNP-Änderung genehmigt ( Teilbereich 1) mit Au s-
nahme des Teilbereichs 2 (ehemaliges Offizierskasino südlich der Roxeler Straße) (siehe Anlage 1).  
 
Für diesen Bereich wurde die Genehmigung versagt, da die Darstellung des Bereichs als Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit der zukünftig geplanten Nutzung des Gebäudes als Sem i-
nar- und Gästehaus für das Universitätsklinikum Münster aus Sicht der Bezirksregierung nicht verein-
bar ist (siehe Anlage  2). Als Begründung wird seitens der Bezirksregierung auf das Urteil des OVG 
NRW vom 04.07.2012 (Az.: 10 D 29/11.NE) verwiesen.  
In einem Gespräch bei der Bezirksregierung (Dezernat  35) am 28.11.2017 hat die Verwaltung erneut 
die Gründe für die ursprünglich vorgesehene Darstellung des Planbereichs als Grünfläche als Teil 
des im FNP dargestellten übergeordneten Grünflächensystems (Grüner Finger, Gievenbachtal) erläu-
tert, während die Bezirksregierung dagegen an ihrer Argumentation als Begründung für die Nichtg e-
nehmigung vor dem Hintergrund des o.g. Urteils des OVG NRW festhielt. Vor diesem Hintergrund soll 
nunmehr das Grundstück des ehemaligen Offizierskasinos zukünftig im FNP als Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Hochschule (SO HS) dargestellt werden. Der so geänderte Entwurf de s Teilbe-
reichs 2 der 69. Änderung des FNP im Änderungsbereich südlich der Roxeler Straße soll daher er-
neut offengelegt werden.  
 
Damit die 69.  FNP-Änderung für den genehmigten Teil wirksam werden kann, soll der vorstehende 
Beitrittsbeschluss gefasst werden (Beschlussvorschlag 1).  
 
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher B e-
lange zu Teilbereich 1 ist nicht erforderlich. Nach dem Beitrittsbeschluss durch den Rat kann die E r-
teilung der Genehmigung im Amtsblatt bekannt gemacht und somit der genehmigte Teilbereich 1 der 
69. FNP-Änderung wirksam werden.  
 
Die erneute öffentliche Auslegung für den nicht genehmigten Teilbereich 2 der 69. Änderung des FNP 
(Beschlussvorschlag 2) soll im Anschluss an die Beratung und Entscheidung in den po litischen Gre-
mien erfolgen.  
Da es sich bei der vorgelegten Änderung nur um einen kleinen Teilbereich handelt und dabei im W e-
sentlichen auch nur die Eigentümerin des ehemaligen Offizierskasinos betroffen ist, sollen die Dauer 
der Auslegung bzw. die Frist zur Stellungnahme gemäß § 4a (3) Satz 3 BauGB angemessen verkürzt 
werden.  
 
Gemäß einer Stellungnahme des Bauordnungsamts ermöglichen sowohl die aktuell bestehende Da r-
stellung des Teilbereichs 2 im FNP als Fläche für den Gemeinbedarf ( Militärische Einrichtung) als 
auch die zunächst geplante Darstellung des Bereichs als Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage, 
die Genehmigung einer Folgenutzung des ehemaligen Offizierskasinos. Dies gilt e benso für die nun 
vorgesehene Darstellung des Bereichs als Sondergebiet m it der Zweckbestimmung Hochschule. Da-
gegen ist d ie zusätzliche Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich als planungsrechtliche 
Absicherung der geplanten Nutzung als Seminar - und Gästehaus der Universitätsklinik Münster nicht 
erforderlich.  
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen 4 und 5 entnommen werden.  
 
 
i. V. 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

- 3 - 
V/0917/2017 
Anlagen: 
 
1. Plan zur 69.  FNP-Änderung mit Kennzeichnung des von der Genehmigung ausgenommenen 
Bereichs  
2. Schreiben der Bezirksregierung zur Genehmigung der 69. FNP-Änderung  
3. Angepasste Begründung zur 69. FNP-Änderung (für den Teilbereich 1)  
4. Begründung zu Teilbereich 2 
5. Plan zu Teilbereich 2

V-0917-2017-Anlage-2-Genehmigung

5200 Zeichen

1 t) 
Bezirksregierung Münster 
r STAm- 1\~0NS TE R 
Bezirksregierung Münster • 48128 Münster / 11. OKT. 2017 10. okt 2017 
Stadt Münster / Se e 1 von 2 
Der Bürgermeister l Der ObortH)rgermeist er: . 
--__;.-.::!..:_;_:,~..:.:_:' .:::.,:.:;:!P.~enze1chen : 
48127 Münster 
Genehmigung der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gieven­
beck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße I Dieck­
mannstraße I Gievenbecker Reihe I Niedenstiege) 
Ihr Schreiben vom 17.07.2017; Az.: 61.34 
Ihre Mail vom 02.08.2017 
Telefonate mit Herrn Hülk am 02.08.2017 und Herrn Krause-Kämereit 
am 09.10.2017 
Anlagen: 1 Genehmigung 
1 Flächennutzungsplanänderung 
1 Heft Verfahrensunterlagen 
- Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit übersende ich die Genehmigung der 69. Änderung des Flächen­
nutzungsplanes der Stadt Münster im Sta,dtbezirk Münster-West, im 
Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe/ Niedenstiege) mit Ausnahme 
des violett gekennzeichneten Bereiches. 
Für diesen Bereich werden folgende Verletzungen von Rechtsvorschrif­
ten geltend gemacht: 
In der Begründung unter Punkt 5.1 wird ausgeführt, dass der Bereich 
südlich der Roxeler Straße als Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
Parkanlage dargestellt werden soll. 
Die ehemalige Nutzung des denkmalgestützten Gebäudes als Offiziers ­
kasino soll nunmehr einer Nutzung als Seminar- und Gästehaus für das 
Universitätsklinikum Münster zugeführt werden. Der Bereich war bisher, 
wie die übrige Kasernenfläche auch als Fläche für den Gemeinbedarf 
mit der Zweckbestimmung militärische Einrichtung dargestellt. 
Die Darstellung des Bereiches mit der Nutzung des Gebäudes als Se­
minar- und Gästehaus für das Universitätsklinikum Münster als Grünflä­
che mit der Zweckbestimmung Parkanlage ist nicht möglich. 
Hier wird insbesondere auf das OVG NRW Urteil vom 04.07.2012, Az.: 
1 O D 29/11.NE verwiesen. 
35.02.01.500-
001/2017 .0004.3/17 
Auskunft erteilt: 
Herr Rieger 
Durchwahl: 
+49 (0)251 411 -1477 
Telefax: 
+49 (0)251 411-81477 
Raum: 363 
E-Mail: 
wulf.rieger 
@brms.nrw.de 
Dienstgebäude und 
Lieferanschrift : 
Domplatz 1-3 
48143 Münster 
Telefon : +49 (0)251 411-0 _ 
Telefax : +49 (0)251 '411-2525 
Poststelle@brms .nrw.de 
www.brms .nrw.de 
ÖPNV - Haltestellen : 
Domplatz: Linien 1, 2, 4, 9, 
10, 11 , 12, 13, 14, 22 
Bezirksregierung II: 
(Albrecht-Thaer -Str. 9) 
Linie 17 -
Bürgertelefon : 
+49 (0)251 411 - 4444 
Grünes Umweltschutztelefon : 
+49 (0)251 411 - 3300 
Konto der Landeskasse : 
Landesbank Hessen­
Thüringen (Helaba) 
IBAN : DE24 3005 0000 0000 
0618 20 . 
BIC: WELADEDDXXX 
Gläubiger-ID 
DE59ZZZ00000094452 -
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0917/2017

ll 
Bezirksregierung Münster 
In den Leitsätzen ist zu einer Grünfläche folgendes ausgeführt: 
1. Grünflächen im Sinne des§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sind Flächen, die 
grundsätzlich frei von fester Bebauung, insbesondere geschlossenen 
Gebäuden sind, und durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflan­
zen bewachsene oder zumindest dem Aufenthalt im Freien dienende 
Flächen geprägt werden (Rn.34). 
2. Ist für eine solche Grünfläche eine Zweckbestimmung festgesetzt, 
darf der spezielle Nutzungszweck die Grenzen der· Nutzungsart 
"Grünfläche" nicht überschreiten; das bedeutet, dass bauliche Anla­
gen und sonstige Einrichtungen, die der Zweckbestimmung der Grün­
fläche dienen, bei einer Gesamtbetrachti.Jng nur von untergeordneter 
Bedeutung sein dürfen, damit der grundsätzliche Charakter als Grün­
fläche erhalten bleibt (Rn.36). 
Die in den Leitsätzen formulierten Aussagen stehen der Absicht die bau­
lichen in einer Grünfläche zu sichern entgegen und sind auch nicht mit 
der eigentlichen Zweckbestimmung der Grünfläche (Parkanlage) verein­
bar. 
Die Planung ist in diesem Bereich nicht genehmigungsfähig. 
Hinweise: 
Der oben aufgeführte Verfahrensfehler kann für den ausgenommenen 
Bereich nur durch ein eigenes ergänzendes Verfahren ausgeräumt wer­
den. 
Bezüglich der Darstellungsmöglichkeiten für den Bereich verweise auf 
das Telefonat mit Herrn Krause -Kämereit am 09.10.2017. 
Bekanntmachung der Genehmigung: 
Der Flächennutzungsplan kann nach Beitrittsbeschluss durch den Rat in 
Kraft gesetzt werden. 
Den Nachweis der Bekanntmachung der Genehmigung bitte ich mir vor­
zulegen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag / 
(ylf. Rieger) l-v' 
Seite 2Von 2

,, 
Bezirksregierung Münster 
Genehmigung .. 
der 69. Anderung 
des Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-West, 
im Stadtteil Gievenbeck 
im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Stra­
ße/ Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe/ 
Niedenstiege) 
Gern. § 6 des Baugesetzbuchs genehmige ich die vom Rat der Stadt Münster 
am 12.07.2017 beschlossene 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der 
Stadt Münster im Stadtbezii-k Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im Be­
reich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße I Dieckmannstraße I Gievenbecker 
Reihe I Niedenstiege) mit Ausnahme des violett gekennzeichneten Bereiches. 
_____ Münster, den 10.10.2017 
~sREG1 irksregierung Münster 
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Beratungsverlauf (4)

18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Rat
TOP 27.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Gievenbecker Reihe
  • Albrecht-Thaer-Straße 9
  • Bernings Kotten
  • Niedenstiege
  • Domplatz 1

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Details

Aktenzeichen
V/0917/2017
Typ
Vorlagen
Datum
06.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37