V/0292/2024
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen: Zwischenbericht
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Berichtsvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0292/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen: Zwischenbericht Beratungsfolge 06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 19.06.2024 Hauptausschuss Bericht 19.06.2024 Rat Bericht Bericht: Der Antrag an den Rat A-R/0030/2022 „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen“ wurde in der Sitzung des Rates vom 14.06.2022 an den Ausschuss für Gleichstellung verwiesen. Mit dem Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2023 wurde der mit Mehrheit beschlossene Haushaltsantrag aus dem Ausschuss für Gleichstellung am 17.11.2022 aufgegriffen und die personel- len und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, einen Handlungsaktionsplan zur kommunalen Um- setzung der Istanbul Konvention aufzustellen und die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt. Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde dem Amt für Gleichstellung eine 50%-Stelle für den Zeit- raum von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Im Juni 2023 konnte die Stelle besetzt und mit der Ent- wicklung des Aktionsplans begonnen werden. Für d ie Entwicklung des Aktionsplans in Münster wurde unter Berücksichtigung der zu Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen folgendes Vorgehen festgelegt: 1. Planungsphase Juni 2023 – Dezember 2023 2. Bestandserhebung und Bedarfsermittlung Dezember 2023 – Sommer 2024 3. Maßnahmenentwicklung ab Sommer 2024 bis Winter 2024 4. Ab Dezember 2024 bis Februar 2025 Verschriftlichung des Aktionsplanes Die Planungsphase ist seit Dezember 2023 abgeschlossen. Im Rahmen von zwei Veranstaltungen und in vier Arbeitsgruppen in der Zeit von Dezember 2023 bis April 2024 wurden der Bestand und die Bedarfe erhoben. In einem Workshop am 25. Juni 2024 und durch verschiedene Expert*innen-Inter- views in der Zeit von Juli bis September 2024 werden weitere Bedarfe erhoben. Im September 2024 Amt für Gleichstellung 24.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Lißeck Telefon: 492-1708 Lisseck@stadt-muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. soll die Maßnahmenentwicklung begonnen werden. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Workshop „Gewaltschutz für Frauen in Münster verbessern. Was brauchen Frauen mit Behinderung?“ vorberei- tet. Die Anlage gibt einen detaillierten Einblick in die bisherigen Entwicklungen des Aktionsplans. gez. Markus Lewe Anlagen: Zwischenbericht
Final_Zwischenbericht_ AGL_(005)
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Zwischenbericht
zur Entwicklung des Aktionsplans Istanbul Konvention
Jede 3. Frau in Deutschland ist von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen. 25%
aller Frauen erleben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in ihrer Partnerschaft. Zwei von
drei Frauen erleben sexuelle Belästigung 1. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist
als Menschenrechtsverletzung anerkannt.
Bereits 2011 hat Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusli cher Gewalt - die „Istanbul Konvention“
unterschrieben. Seit 1.2.2018 ist die Istanbul Konvention in Deutschland geltendes Recht –
Deutschland hat sich verpflichtet, auf allen Ebenen Gewalt gegen Frauen und h äusliche
Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen . Die Istanbul Konvention enthält 81 Artikel , in denen
Verpflichtungen zur Prävention, zur B ekämpfung von Gewalt, zum Schutz und zur
Unterstützung Betroffener sowie zur Bestrafung von Täter*innen festgeschrieben sind.
Der Antrag an den Rat A-R/0030/2022 „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen“ wurde in der Sitzung
des Rates vom 14.06.2022 an den Ausschuss für Gleichstellung verwiesen.
Mit dem Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2023 wurde der mit Mehrheit
beschlossene Haushaltsantrag aus dem Ausschuss für Gleichstellung am 17.11.2022
aufgegriffen un d die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen , einen
Handlungsaktionsplan zur kommunalen Umsetzung der Istanbul Konvention aufzustellen und
die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt.
Die Beschlusspunkte lauteten im Einzelnen:
Bedarfs- und Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) für die
Stadt Münster unter Beteiligung lokaler Expertinnen und Experten („Runder Tisch
gegen Gewalt“) gemäß Artikel 9. Dazu gehören u.a. Abfrage zur Bekanntheit des
lokalen Hilfesystems, Nutzung des Angebots, Zu friedenheit mit den Angeboten,
Platzbedarfe in Frauenhäusern, Einbindung von Migrantenselbstorganisationen
(MSO).
Darstellung des existierenden Stands des Hilfesystems sowie der Verbesserungs -
und Entwicklungsbedarfe gemäß den Vorgaben der Istanbul Konven tion, um
bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote
auszubauen, z.B. räumliche und personelle Ausstattung der Frauenhäuser und
Beratungsstellen.
Entwicklung von Handlungsempfehlungen, aus denen nach entsprechender
Priorisierung Beschlüsse verabschiedet werden können.
Weitergehende Handlungsempfehlungen können in den 5. Aktionsplan zur
Europäischen Gleichstellungscharta einmünden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung einer kommunalen Strategie mit den
Städten in den interkommunalen Austausch zu treten, die sich bereits auf den Weg
gemacht haben, die Istanbul Konvention systematisch in die ko mmunale Praxis zu
überführen.
1 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-
gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642 zuletzt aufgerufen am 9.5.2024
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Aktionsplans zur kommunalen
Umsetzung der Istanbul Konvention konkrete Schritte einzuleiten.
Für die Erarbeitung des Aktionsplanes wurde dem Amt für Gleichstellung eine 50%-Stelle für
den Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Im Juni 2023 konnte die Stelle besetzt
und mit der Entwickl ung des Aktionsplanes begonnen werden. Eine Expertin mit Jahrzehnte
langer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einer besonders betroffenen Zielgruppe – Frauen
mit (Hör)Behinderung - wurde für die Stelle gewonnen.
Blick ins Land und den Bund
In NRW sind z um jetzigen Zeitpunkt 9 weitere Städte mit der Umsetzung der Istanbul
Konvention (IK) befasst und dazu wie folgt aufgestellt:
Düsseldorf (629.047 Einwohner*innen2) hat seit 1.1.2024 eine Koordinierungsstelle IK
eingerichtet und die Vollzeitstelle (TVL 13) entfristet. V orher wurde im Rahmen der
Gleichstellungsarbeit bereits an der IK gearbeitet.
In Wuppertal (358.876 Einwohner*innen) ist in der Stabsstelle Gleichstellung und
Antidiskriminierung eine unbefristete Vollzeitstelle vorhanden, wobei ca. 50 % der Stelle in die
Umsetzung der IK fließen. Hier wird kein Aktionsplan erstellt, sondern es wird eine
Antidiskriminierungsstrategie entwickelt.
In Dortmund (593.317 Einwohner*innen) existiert eine Koordinierungsstelle IK mit einer
unbefristeten Vollzeitstelle und es wird ein Masterplan entwickelt.
Der Kreis Recklinghausen (619.732 Einwohner*innen) hat eine volle Stelle (TVL 11) für vier
Jahre zur Verfügung gestellt und diese bei den Frauenberatungsstellen in Recklinghausen und
Marl angesiedelt.
Die Stadt Remscheid (112.613 Einwohner*innen) hat aktuell 8 Wochenstunden für zwei Jahre
zur Verfügung gestel lt, wobei diese Stelle (Werkstudentin, E11) ab Herbst 2024 auf 15-20
Wochenstunden aufgestockt werden soll.
Die Stadt Bochum (365.742 Einwohner*innen) hat im Referat für Gleichstellung, Familie und
Inklusion eine Koordinierungsstelle IK mit einer unbefristeten 75%-Stelle (TVL 11) eingerichtet.
In Gelsenkirchen (263.000 Einwohner*innen) existiert seit August 2021 eine volle Planstelle
(TVÖD 12) in der Verwaltung.
Bundesweit arbeiten unseres Wissens nach ca. 60 Städte / Kreise an der Umsetzung der IK,
welche sehr unterschiedlich ausgestattet sind.
Münster ist im Sommer 2023 als fünfte Stadt dem Netzwerk IK NRW beigetreten.
2 Quelle statistische Angaben: https://de.statista.com/statistik/kategorien/ (zuletzt aufgerufen 9.5.2024)
Vorgehen in Münster
Für di e Entwicklung des Aktionsplanes in Münster wurde folgendes Vorgehen unter
Berücksichtigung der zu Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen
festgelegt:
1. Planungsphase Juni 2023 - Dezember 2023
2. Bestandserhebung und Bedarfsermittlung Dezember 2023 - August 2024
3. Maßnahmenentwicklung September 2024 - November 2024
4. Verschriftlichung des Aktionsplans Dezember 2024 - Februar 2025
Zu 1. Planungsphase Juni 2023 - Dezember 2023
Am Beginn der Arbeit standen das Kennenlernen der verwaltungsinternen Strukturen und der
Arbeitsweise des Amtes für Gleichstellung. Basis für die Entwicklung des Aktionsplans bildet
die enge Zusammenarbeit innerhalb des Teams. Zudem lag das Hauptaugenmerk darauf, die
bereits gut etab lierte Frau eninfrastruktur und die Arbeitskreise „Gewaltschutz gesetz“ und
„gegen Gewalt an Frauen und Mädchen “ sowie weitere relevante Akteur*innen
kennenzulernen. Mit der Arbeitsgruppe Istanbul Konvention (AG IK), die sich aus Akteur*innen
beider Arbeitsk reise zus ammensetzt (Frauenberatung, Frau enhäuser und Hilfe für
Geflüchtete) besteht von Beginn an eine enge Zusammenarbeit. Die Arbeitsgruppe trifft sich
regelmäßig, um das gesamte Vorgehen zu begleiten und die Vorbereitung und Durchführung
der Veranstaltungen zu unterstützen. Die überregionale Vernetzung begann ebenso in 2023
mit dem Netzwerk I stanbul Konvention in NRW sowie mit dem bundesweiten Netzwerk. Die
Grundlage für das Vorgehen sind die Istanbul-Konvention3, der GREVIO -Bericht4 sowie der
Alternativbericht des Bündnis Istanbul Konvention5 (BIK). Erste Ergebnisse der bereits in 2022
von der AG IK durchgeführte Bestandsanalyse stellen einen Einblick in die Münsteraner Hilfs-
und Unterstützungsstruktur und deren Bedarfe dar. Gemeinsam mit der AG IK und unter
Einbezug der externen Expertin Karin Heisecke 6 wurden relevante Akteur*innen sowie die
Handlungsfelder identifiziert und das weitere Vorgehen fixiert.
3 https://rm.coe.int/1680462535
4file:///C:/Users/lisseck.ADS-MS/Downloads/deutsche-fassung-grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-
data%20(2).pdf
5 https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbericht-buendnis-istanbul-konvention-2021/
6 Karin Heisecke (MSc Gender and Social Policy) ist Sozialwissen schaftlerin mit den Schwerpunkten Geschlechterfragen und
internationale Politik, insbesondere die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Als internationale Expertin des
Europarats berät sie Regierungen zur Umsetzung der Istanbul -Konvention und ist Autorin der Handreichung des Europarats zu
Artikel 13 (“Raising awareness of violence against women: Article 13 of the Istanbul Convention”: https://rm.coe.int/168046e1f1)
sowie Co-Verfasserin des Kapitels zu Prävention im „Mid -term Horizontal Review of G REVIO baseline evaluation reports“ des
GREVIO-Sekretariats (https://rm.coe.int/prems-010522-gbr-grevio-mid-term-horizontal-review-revfebruary-2022/1680a58499).
Zu 2. Bestands- und Bedarfsermittlung Dezember 2023 – Sommer 2024
Das geplante V orgehen wurde bei der Auftaktveranstaltung am 8.12.2023 im
Rathausfestsaal mit rund 60 Teilnehmenden wie Expert*innen und Fachkräfte der
Stadtgesellschaft, Politiker*innen und Multiplikator*innen der Trägerlandschaft, der Polizei und
Staatsanwaltschaft sowie Vertreter*innen einiger städtischen Ämter vorgestellt. Nach einem
Vortrag der Expertin Karin Heisecke zur IK trafen sich die Arbeitsgruppen erstmalig.
Mitglieder der AG IK, Mitarbeiter*innen des Amts für Gleichstellung und die Expertin haben die
Arbeitsgruppen als Moderator*innen begleitet.
Die Handlungsfelder der Arbeitsgruppen orientieren sich an den Kapiteln der IK und wurden
für die Auftaktveranstaltung um die Schwerpunktthemen Vernetzung und Zusammenarbeit
sowie Evaluation und Monitoring erweitert. Die teilnehmenden Politiker*innen hatten in einer
eigenen Arbeitsgruppe die Möglichkeit, gemeinsam mit der Exper tin Bedarfe aus politischer
Perspektive zu formulieren und Überlegungen zur konkreten politischen Unterstützung zur
Umsetzung der IK vorzunehmen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden protokolliert und
in den weiteren Arbeitsprozess miteinbezogen.
Die weitere Bestands- und Bedarfserhebung erfolgte in vier Arbeitsgruppen. Die
Teilnehmenden der Arbeitsgruppen der Auftaktveranstaltung zu den Themen „Vernetzung und
Zusammenarbeit“ sowie „Evaluation und Monitoring “ verteilen sich auf die se vier
Arbeitsgruppen. Diese Themen sowie das Thema „besonders schutzbedürftige Personen“
wurden im weiteren Prozess von allen Arbeitsgruppen als Querschnittsaufgabe behandelt.
Die Arbeitsgruppen trafen sich in der Zeit von Januar bis März 2024 jeweils zwei Mal.
Folgende Akteur*innen beteiligten sich an den Arbeitsgruppen:
Fraueninfrastruktur,
Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht,
Hilfe für Geflüchtete,
Zonta, Soroptimistinnen,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL),
Universität Münster,
Fachberatung sexualisierte Gewalt,
Kinderschutz,
Täter-Opfer-Ausgleich, Täterarbeit,
Schwangerschaftsberatung,
Stadtverwaltung: Sozialamt, Amt für Kinder Jugendliche und Familien, Amt für
Migration und Integration, Kommunales Integrationszentrum, Stadtplanungsamt,
Münster Marketing – Nachtbürgermeisterin, Volkshochschule, Amt für Gleichstellung.
Für die Arbeitsgruppen konnten wir Akteur*innen gewinnen, die bisher nicht in den Netzwerken
vertreten sind, wie das Familiengericht, das Kommunale Integrationszentrum und de n
Deutschen Kinderschutzbund. Hervorzuheben ist, dass sich das Polizeipräsidium Münster
(Direktion Kriminalität KI 1/KK 16, Opferschutz) intensiv zu den Them en der Arbeitsgruppen
engagiert und sich bei allen Veranstaltungen und in den Arbeitsgruppen beteiligt hat. Sowohl
bei der Auftaktveranstaltung als auch bei der Dialogveranstaltung war die Polizeipräsidentin
zudem vertreten. Auch das hohe Engagement der Fraueninfrastruktur, die sich trotz knapper
zeitlicher Ressourcen an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligt, ist ausdrücklich zu
erwähnen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden ausg ewertet und gemeinsam mit der AG IK
Schwerpunkte für die Dialogveranstaltung am 10.4.2024 festgelegt. Bei der
Dialogveranstaltung wurden den Teilnehmenden die Ergebnisse aller A rbeitsgruppen
präsentiert, Ergänzungen vorgenommen und erste Ideen für ko nkrete Maßnahmen
gesammelt.
Die Dialogveranstaltung wurde von 70 Teilnehmenden besucht und neben den Akteur*innen,
die sich bereits an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligten, wurden weitere Akteur*innen
wie der LWL ( Klinik für Psychiatrie, Opferentsc hädigung), das Bistum Münster (EFL) , der
Verband Alleinerziehender und aus der Stadtverwaltung das Gesundheits- und Veterinäramt,
sowie die Gleichstellungsbeauftragten der Kreise Steinfurt und Borken gewonnen.
Die Ergebnisse der bisherigen Bestands- und Bedarfsanalyse zeigen zum jetzigen
Zeitpunkt, folgende Schwerpunkte und Handlungsbedarfe in den jeweiligen
Handlungsfeldern.
Handlungsfeld Prävention (Artikel 12 – 17)
Die Trägerlandschaft in Münster bietet bereits entsprechende Programme ( z.B. sexuelle
Bildung, Prävention sexualisierte Gewalt, theaterpädagogische Konzepte, Empowerment) an.
Diese sind jedoch nur bedingt für alle M ädchen und Frauen zugänglich und es fehlen
spezifische Angebote, wie z.B. Selbstbehauptungs-Selbstverteidigungskurse für Mädchen und
Frauen mit Behinderung, s exualpädagogische Angebote in Förderschulen, weitere
Sprachkurse, Aufklärung über Rechte für Frauen in Unterkünften für Geflüchtete.
Hier bedarf es einer tiefergehenden Analyse, ob alle Schulen, Kitas und Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe über Schutzkonzepte verfügen und ob die Programm e a) in
regelmäßigen Abständen durchgeführt werden und b) an welchen Stellen und in welchem
Umfang Programme durchgeführt werden müssen, damit alle Mädchen und Frauen erreicht
werden.
‼ Die Täterarbeit (Artikel 16) wurde durch die von der Politik beschlossene städtische
Finanzierung in diesem Jahr besser ausgestattet. Durch die zusätzliche Personalressource
entstehen voraussichtlich kürzere Wartezeiten für Täter bzw. Männer in Krisen.
Um die Täterarbeit weiter optimieren zu können, ist eine verstärkte Vernetzung und
Zusammenarbeit der Täterarbeit mit weiteren Akteur*innen wie der Fraueninfrastruktur, mit
dem Opferschutz der Polizei , dem Amt für Kinde r und Jugend liche sowie mit der Justiz
erforderlich.
Zur Bewusstseinsbildung (Artikel 13) werden von den Arbeitskreisen regelmäßig Aktionen
durchgeführt (Rote Bank, Brötchentüten, Fahnen etc.). Die Träger sind sehr aktiv und haben
Kampagnen entwickelt, die auch von anderen Kommunen übernommen wurden (z.B.: Luisa
ist hier!).
Die Evaluation der bestehenden und ggf. neuen Kampagnen wäre hilfreich, um sie auf ihre
Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. entsprechend anpassen zu können.
Besonderer Handlungsbedarf bezieht sich vor allem auf Kampagnen, die Männer dafür
sensibilisieren sollen, sich frühzeitig Hilf e zu holen , traditionelle Bilder von Männlichkeit
aufzubrechen und den Fokus auf das Verhalten von Männern richten („educate your son“).
Zudem ist es erforderlich, Jungen und Männer in die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häusliche Gewalt einzubeziehen.
‼ Diesbezüglich wurde in der Arbeitsgruppe zwischen der Nachtbürgermeisterin und dem
Caritasverband (Krisen- und Gewaltberatung für Männer) bereits geplant, gemeinsam in der
Orientierungswoche der Studierenden Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
In allen Arbeit sgruppen wurde der Bedarf nach Aus- und Fortb ildung zu den Themen
Verhütung und Aufdeckung von Gewalt, Intervention, Bedürfnisse und Rechte von Opfern für
Angehörige folgender Berufsgruppen deutlich (Artikel 15):
Polizei,
Justiz: Richter*innen, Amts- und Staatsanwält*innen,
Sozialarbeitende,
Psycholog*innen,
Ärzt*innen und Fachkräfte im medizinischen Bereich,
Lehrkräfte,
Mitarbeitende in Ausländerbehörden und Asylunterkünften,
Mitarbeitende der Agentur für Arbeit und des Jobcenters,
Dolmetschende und Sprachmittelnde,
Mitarbeitende der Stadtverwaltung.
Punktuell werden freiwillige Fortbildungen angeboten (z.B. über die Ärztekammer) oder es
werden nach Bedarf mehrstündige Fortbildungen durchgeführt (z.B. Hochschule für Polizei
und Verwaltung), welche Mitarbeiterinnen der Fraueninfrastruktur durchführen. F ür diese
Fortbildungen werden keine finanziellen Budgets zur Verfügung gestellt, so dass die
Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen für die Fortbildungen keine Honorare erhalten.
An einigen Stellen (z.B. Lehrpläne, Polizei, Justiz und weitere Berufsgruppen) können nur auf
Landes- oder Bundesebene grundsätzliche Veränderungen erreicht werden. Der Bedarf ist der
Fach- und Koordinierungsstelle des Landes NRW bereits bekannt.
‼ Durch die Vernetzung in den Arbeitsgruppen wurden erste Vereinbarungen getroffen. Die
Frauenberatung hat bereits Rechtspfleger*innen des Familiengerichtes fortgebildet und das
Familiengericht plant eine Fortbildung zum Thema „Menschen mit Behinderung“.
‼ Das Amt für Migration und Integration hat der Frauenberatung / Frauenhäusern eine
Fortbildung zum Thema „Aufenthaltsrecht“ angeboten.
Sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bei den anderen Institutionen soll der Bedarf
präziser und zielgruppenbezogen über Expert*innen-Interviews erhoben werden.
Handlungsfeld Schutz und Unterstützung (Artikel 18-28)
Informationen (Artikel 19)
Bisher existieren in Münster verschiedene Informationen in Form von Flyern oder
Informationen auf Internetseiten. Diese sind teilweise barrierefrei und teilweise in
verschiedenen Sprachen zugänglich.
In den Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass für verschiedene Personengruppen schriftliche
Informationen nicht ausreichend oder passend sind – es bedarf vielmehr einer persönlichen
Ansprache und genaue r Erklärungen über die Hilfsangebote und Abläufe. Hier sind
insbesondere die Polizei , aber auch Fachkräfte in den allgemeinen Hilfsdiensten
(Gesundheitswesen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, allgemeine Beratungsstellen) von
besonderer Bedeutung. Ebenso sind Informationen für Täter nötig und müssen zeitnah zur
Verfügung gestellt werden, damit Täter sich umgehend Hilfe holen können und Frauen vor
weiteren Gewalttaten geschützt werden.
Da auch Fachkräfte der allgemeinen Hilfsdienste mehr Sichtbarkeit der spezifischen
Hilfsdienste benötigen, ist es notwendi g, alle Informationen gebündelt, barrierefrei , in
verschiedenen Sprachen und niedrigschwellig s owohl für Betroffene als auch für Fa chkräfte
zur Verfügung zu stellen.
‼ Der Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz überarbeitet derzeit seine Homepage und der
Opferschutz des Polizeipräsidiums Münster hat eine Information mit einem QR -Code, über
den die Hilfsangebote aufrufbar sind, erstellt. Ebenso arbeiten die Träger zum T eil an ihren
Internetauftritten, um sie zugänglicher zu gestalten.
Von einigen Seiten wurde der Bedarf nach einer 24 -Stunden – Erreichbarkeit und nach
einer ei nzigen Anlaufstelle, welche besonders i n akuten Situationen Informationen und
Beratung zur Verfügung stellen kann, artikuliert.
Allgemeine Hilfsdienste (Artikel 20)
Handlungsbedarf wir d in der Fortbildung von Fachkräften wie z.B. Ärzt*innen,
Psycholog*innen, Mitarbeitende im Jobcenter und in der Agentur für Arbeit gesehen, um
Gewalt erkennen und intervenieren zu können, sowie in der Vernetzung des
Gesundheitsbereichs mit den spezialisierten Hilfsdiensten. Die bessere Versorgung mit
Therapieplätzen und therapeutische Angebote für Frauen mit Behinderung und in
verschiedenen Sprachen wurde ebenso als erforderlich gesehen.
‼ Das Gesundheits- und Veterinäramt und das Amt für Gleichstellung haben bereits geplant,
das Psychotherapeut*innen -Netzwerk zu kontaktieren , um über die Bedarfe und mögliche
Verbesserungen in den Austausch zu gehen.
‼ Eine erste Sensibilisierung hat durch das Amt für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit den
Frauenberatungsstellen im Bündnis gegen Depression stattgefunden
Zur weiteren Bestands- und Bedarfserhebung sind Expert*innen-Interviews geplant.
Handlungsfeld Schutz und Unterstützung (Artikel 18-28)
Spezialisierte Hilfsdienste (Artikel 22)
Das in Münster existierende Hilfesystem bietet weitestgehend Unterstützung und Hilfe zu allen
in der Konvention genannten Gewaltformen.
Der Zugang zu den Angeboten ist jedoch nicht für alle Fr auen gegeben ( Frauen mit
Behinderung, Fluchterfahrung, Migration , weitere vulnerable Personengruppen) . Zudem
können Erstgespräche in Akutsituationen nicht umgehend, sondern meist erst innerhalb von
48-72 Stunden durchgeführt werden. Die finanziellen und personellen Ressourcen sind in den
Beratungsstellen nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken.
Aktuell sind in Münster 6,5 Vollzeitstellen auf 5 Frauenberatungsstellen verteilt. Der bff 7 hat
Mindeststandards für Fachberatungsstellen gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt.
Laut bff besteht pro 100.000 Einwohner*innen ein Personalbedarf von 6,5 VZÄ (Beratung,
Fachberatung, Gruppenangebote, Prävention, Qualifizierungsangebote). Für den Overhead
(Organisation, Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Gremien, Verwaltung etc.)
sind laut Rechnung des bff noch weiter e Personalressourcen nötig. In Münster besteht
demnach für die Frauenberatung ein Defizit von ca. 13,5 Stellen (ohne Overhead Stellen
gerechnet).
Um die Vorgaben der Istanbul Konvention – Zugang für alle Frauen zu erfüllen, bedarf es
barrierefreier Zugänge, Fortbildungen für die Mitarbeitenden zu den Bedarfen von Frauen mit
Behinderung und ausreichend ausgebildete Dolmetscherinnen. Um dies zu erreichen, sind
angemessene finanzielle und personelle Ressourcen notwendig.
Schutzunterkünfte (Artikel 23)
Auch die Ausstattung und die Anzahl der Plätze in den Frauenhäusern ist nicht ausreichend.
Der Zugang ist auch hier nicht für alle Frauen gegeben ( z.B. Frauen mit Behinderung,
obdachlose Frauen, nicht substituierte suchtmittelabhängige Frauen, Frauen mit
Wohnsitzauflage). Eine pauschale Finanzierung der Frauenhäuser, mehr finanzielle und
personelle Ressourcen sind erfor derlich, um den Zugang und eine bedarfsgerechte
Unterstützung für alle Frauen zu ermöglichen.
Pro 10.000 Einwohnende soll ein Platz für eine Familie zur Verfügung stehen8. In Münster
müssten demnach Plätze für 32 Familien zur Verfügung stehen . Die Zentrale
Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF)9 rechnet für eine Familie 2,59 Betten/Plätze.
Die Frauenhäuser des SkF verfügen insgesamt über 32 Betten (12,3 Familien). Das autonome
7 https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/broschueren-und-buecher/stark-gegen-gewalt.html
8 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio -
evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf
9 https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/wp-content/uploads/2020/06/ZIF-Broschu%CC%88re-IK.pdf
Frauenhaus gibt an , 8 Frauen plus 10 Kinder (6,9 Familien) unterbringen zu können.
Insgesamt können in Münster derzeit 19,2 Familien untergebracht werden. Somit fehlen in
Münster Plätze für 12,8 Familien (45,9 Betten).
Kinder als Zeug*innen von Häuslicher Gewalt (Artikel 26, 31)
In den Arbeitsgruppen und bei den Veranstaltungen wurde deutlich, dass die Bedarfe von
Kindern als Zeugin*innen häuslicher Gewalt mehr Aufmerksamkeit benötigen.
Es sind spezielle, niedrigschwellige Anlaufstellen für Kinder notwendig, denn die in Münster
existierenden Anlaufstellen für Kinder sind insgesamt noch zu hochschwellig und können von
Kindern kaum eigenständig erreicht werden. Kinder mit Behinderung haben zusätzl iche
Barrieren, Hilfe zu erhalten.
Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen Fachwissen zum Thema
„Häusliche Gewalt erkennen“. Hier sind Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende und Erzieher*innen,
aber auch Kinderärzt*innen, Kinder - und Jugendpsychotherapeut*innen sowie
Sozialarbeiter*innen in der offenen Jugendhilfe adressiert.
Weiterer Bedarf besteht in der Auseinandersetzung mit dem Thema „Gewaltschutz versus
Umgangsrecht“.
‼ Die Akademie Franz Hitze Haus führt im November 2024 i n Kooperation mit dem
Kinderschutzbund eine Fachveranstaltung „Kinder im Kontext häuslicher Gewalt –
Präventionsansätze für die Praxis“ durch, bei der u.a. das Amt für Gleichstellung als
Podiumsgast geladen ist.
In Expert*innen-Interviews werden der Bestand und die Bedarfe noch weiter ermittelt.
Handlungsfeld Strafverfolgung und Justiz (Artikel 59-58)
In den Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass eine bessere Vernetzung und Kooperation der
Polizei und Justiz mit verschiedenen Akteur*innen notwendig ist, um die Verfahren zu
optimieren und zeitnah Hilfe zugänglich zu machen . Es wurden zahlreiche konkrete
Handlungsbedarfe genannt.
‼ Durch die konstante Teilnahme der Polizei, Staatsanwaltschaft und des Familiengerich ts
kam es in den Arbeitsgruppen bereits zu einer Vernetzung dieser Akteur*innen. Für einige der
Handlungsbedarfe wurden bereits Vereinbarungen getroffen und mit der Umsetzung
begonnen (z.B. Fortbildung von Rechtspfle ger*innen im Familiengericht ). Des Weite ren
werden die Anliegen der Akteur*innen aus den Arbeitsgruppen an die Polizei in die neuen
Dienstanweisungen des Polizeipräsidiums Münster einfließen (z.B. unmittelbare
Kontaktaufnahme der Polizei mit der Fraueninfrastruktur).
Querschnittsthemen:
Im Rahmen der Arbeitsgruppen und der Dialogveranstaltung wurden folgend e
Querschnittsthemen bearbeitet:
Vernetzung und Zusammenarbeit (Artikel 7,9,18)
Die beiden Arbeitskreise „Gewaltschutzgesetz“ (seit 2002) und „gegen Gewalt an Frauen und
Mädchen“ (seit 1989), deren Geschäftsführung im Amt für Gleichstellung liegt, stellen in
Münster den Kern der Vernetzung im Kontext Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt dar.
Verschiedene Unterarbeitsgruppen (AG IK, FGM – Beschneidung weiblicher Genitalien, Rote
Bank, ASS - Anonyme Spurensicherung) arbeiten zusätzlich themenspezifisch.
‼ Die Entwicklung des Aktionsplans Istanbul Konvention ist in beiden Arbeitskreisen ein fester
Tagesordnungspunkt, um die Mitglieder regelmäßig zu informieren und in die Entwicklung des
Aktionsplans einzubeziehen.
Es wurde deutlich, dass die Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren Akteur*innen
erforderlich ist. Insbesondere die Fraueninfrastruktur sowie die Täterarbeit nannten die
Notwendigkeit der (engeren und kontinuierlichen) Kooperation und Vernetzung mit der Polizei
und mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Als weitere wichtige Akteur*innen für
die Vernetzung wurden bisher das Gesundheitswesen, das Amt für Wohnungswesen sowie
Akteur*innen aus dem Bereich „Alter und Pfl ege“, Frauen mit Behinderung, L BTI*-
Organisationen, migrantische Selbstorganisationen sowie die umliegenden Kreise identifiziert.
Durch die noch folgenden Expert*innen-Interviews werden diese Akteur*innen angesprochen
und sollen für die Zusammenarbeit und Umsetzung der Istanbul Konvention gewonnen und
das Netzwerk weiter ausgebaut werden.
Für eine kontinuierliche Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung ist die Zusammenarbeit
der Ämter 10, 32, 33, 36, 37, 40, 50, 51, 52, 53, 59, 61, 64 voraussichtlich erforderlich, da die
Umsetzung der Istanbul Konvention eine Querschnittsaufgabe ist.
Für eine n achhaltige Infrastruktur und für die Koordinierung der Umsetzung der Istanbul
Konvention wurde von der Politik bereits bei der Auftaktveranstaltung die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle Istanbul Konvention bzw. die Verstetigung und eine bessere Ausstattung
der jetzigen Stelle „Aktionsplan Istanbul Konvention“ als notwendig betrachtet.
Besonders schutzbedürftige Personen (Artikel 4,18)
Frauen mit Behinderung
Frauen mit Behinderung sind besonders häufig von Gewalt betroffen10. Sie erleben doppelt so
häufig Gewalt im Erwachsenenalter wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Der Zugang zu den Beratungsstellen und Schutzunterkünften ist für Frauen mit
Behinderungen nur bedingt barrierefrei bzw. barrierearm. Die Bestandsanalyse der AG IK zeigt
deutlich, dass Frauen mit Behinderung dort kaum ankommen.
Um die Bedarfe von Frauen mit Behinderung detaillierter zu erfassen, ist ein Workshop (s.u.)
geplant.
10 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/lebenssituation-und-belastungen-von-frauen-mit-
beeintraechtigungen-und-behinderungen-in-deutschland-80576
Frauen mit Fluchterfahrungen, Migrantinnen, asylsuchende Frauen
Der Zugang zu den Hilfsangeboten ist bisher nicht ausreichend. Um den Frauen den Weg
in die Fraueninfrastruktur zu ebnen, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den
Unterkünften, der Fraueninfrastruktur sowie der Polizei notwendig .
Weiterhin wurde der B edarf an Fortbildungen für Mitarbeitende in Unterkünften für
Geflüchtete und die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Unterkünften
genannt.
Bisher ist die Anzahl ausgebildeter und insbesondere zum Thema Gewalt fortgebildete r
Dolmetscherinnen nicht ausreichend, was sich nachteilig auf den Unterstützungsprozess
auswirkt.
Handlungsbedarf beste ht zudem auf Bundes -/ Landesebene bezüglich der
Wohnsitzauflagen, dem Zugang zur Krankenhilfe und Psychot herapie und dem Abbau
ausländerrechtlicher Hürden (Ausländerrecht vs. Gewaltschutzgesetz)
In Expert*innen-Interviews werden weitere Bedarfe ermittelt.
LBTI* / FLINTA
Der Zugang zu Frauenhäusern und zu Beratungsangeboten für Frauen und zur
Täter*innenarbeit soll geöffnet bzw. sichtbar gemacht werden, dass die Angebote sich auch
an diese Personengruppen richten. Mitarbeiterinnen der Fraueninfrastruktur /
Täter*innenarbeit benötigen queere Kompetenzen und queere Beratungsstellen benötigen
Fachexpertise zum Gewaltschutz. Schutzräume sollen außerhalb der Geschlechterbina rität
zur Verfügung gestellt werden.
‼ Das Amt für Gleichstellung strebt eine Vernetzung der beiden Netzwerke „Gewaltschutz“
und „LSBTIQ“ an. In einem gemeinsamen Workshop sollen sowohl die Queer - als auch die
Gewaltberatungskompetenz erweitert werden. Die Beratungsstrukturen sollen geöffnet und
gegenseitige Verweisstrukturen aufgebaut werden. Im Rahmen der Entwicklung des
Aktionsplanes LSBTIQ* und der Expert*innen -Interviews werden ggf. weite rer Schnittstellen
bzw. Bedarfe ermittelt.
Seniorinnen, Sexarbeiterinnen, obdachlose Frauen, suchtmittelabhängige Frauen
Der Zugang zu den Hilfsangeboten ist für viele der Frauen nicht niedrigschwellig gen ug,
bzw. auch zum Teil verwehrt. Hier erfolgen noch Expert*in nen- Interviews, um die Bedarfe
erfassen zu können.
Evaluation und Monitoring (Artikel 11)
Aktuell stehen wir gemeinsam mit dem Netzwerk IK - NRW bezüglich eines kommunalen
Monitoring Verfahrens nach Artikel 11 im Kontakt mit dem Deutschen Institut für
Menschenrechte sowie mit der Fach - und Koordinierung sstelle Istanbul Konvention des
Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen. Die kommunale Datenerhebung soll möglichst an die Datenerhebung
des Landes NRW angepasst werden.
Weiteres Vorgehen:
Für die weitere Bestandserhebung und Bedarfsermittlung sollen bis zum Herbst noch
Expert*innen-Interviews mit folgenden Akteur*innen durchgeführt werden:
Drogenberatung
Amt für Wohnungswesen
Obdachlosenhilfe
Jobcenter
Amt für Migration und Integration
Stadtplanungsamt
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Gesundheits- und Veterinäramt
Hochschule für Polizei und Verwaltung
Polizeipräsidium Münster
Personalamt
LSBTIQ* Organisationen
Iriba-Brunnen e.V
Deutscher Juristinnen Bund
Zudem soll am 25.6.2024 ein Workshop „Gewaltschutz für Frauen in Münster verbessern.
Was brauchen Frauen mit Behinderung? stattfinden. Dieser wird gemeinsam mit der
Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Sozialamtes durchgeführt. Akteur*innen der
Hilfe für Menschen mit Behinde rungen, die Fraueninfrastruktur, die Polizei und nicht zuletzt
Frauen mit Behinderung sind zu diesem Workshop eingelade n. Die Veranstaltung ist
barrierefrei. Ziel ist es, Frauen mit Behinderung über den Aktionsplan zu informieren und einen
Überblick über die Bedarfe von Frauen mit Behinderung zu erhalten
Zu 3. Maßnahmenentwicklung ab September 2024 – November 2024
Die Ergebnisse der Erhebungen werden voraussichtlich im September 2024 gemeinsam mit
der Arbeitsgruppe IK ausgewertet und Ideen für Maßnahmen entwickelt. Im Anschluss daran
werden mit den jeweiligen Akteur*innen, Kooperationspartner*innen und den zu beteiligenden
Fachämtern die Maßnahmen abgestimmt.
Zu 4. Verschriftlichung des Aktionsplans
Die Verschriftlichung des Aktionsplans wird im Winter 2024 /2025 erfolgen und rechtzeitig im
Frühjahr dem Ausschluss für Gleichstellung vorgelegt.
Anlage A
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Anlage A zur V/0292/2024 Kurzüberblick Zwischenbericht zum Aktionsplan Istanbul Konvention, Auftrag aus dem AGL (zum Ratsantrag A- R/0030/2022) Gesamtübersicht der Arbeitsschritte und Bericht über die Ergebnisse der Arbeitsschritte von Juni 2023 bis Mai 2024 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention zu erstellen und somit Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämp- fen. Die Erstellung des Aktionsplans ist in vier Phasen aufgeteilt. Die Planungsphase ist bereits abgeschlossen, die Bedarfs- Bestandsermittlung wird im Septem- ber 2024 beendet. Nach der Maßnahmenentwicklung im Herbst / Winter 2024, soll der Aktions- plan im Frühjahr 2025 fertiggestellt und dem AGL vorgelegt werden. Finanzierung Produktgruppe: 01 04 Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Ziel der Umsetzung der Istanbul Konvention hat grundlegende Relevanz für das Quer- schnittsthema der Gleichstellung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0292/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2024
- Erstellt
- 24.04.2024 16:29