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V/0292/2024

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen: Zwischenbericht

Vorlagen 13.05.2024

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0292/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf 
kommunaler Ebene umsetzen: Zwischenbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   19.06.2024 Hauptausschuss Bericht 
   19.06.2024 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Antrag an den Rat A-R/0030/2022 „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die 
Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen“ wurde in der Sitzung des Rates vom 
14.06.2022 an den Ausschuss für Gleichstellung verwiesen. 
 
Mit dem Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2023 wurde der mit Mehrheit beschlossene 
Haushaltsantrag aus dem Ausschuss für Gleichstellung am 17.11.2022 aufgegriffen und die personel-
len und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, einen Handlungsaktionsplan zur kommunalen Um-
setzung der Istanbul Konvention aufzustellen und die dafür erforderlichen personellen und finanziellen 
Ressourcen bereitgestellt. 
 
Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde dem Amt für Gleichstellung eine 50%-Stelle für den Zeit-
raum von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Im Juni 2023 konnte die Stelle besetzt und mit der Ent-
wicklung des Aktionsplans begonnen werden.  
 
Für d ie Entwicklung des Aktionsplans  in Münster wurde unter Berücksichtigung der zu Verfügung 
stehenden personellen und finanziellen Ressourcen folgendes Vorgehen festgelegt: 
 
1. Planungsphase Juni 2023 – Dezember 2023 
2. Bestandserhebung und Bedarfsermittlung Dezember 2023 – Sommer 2024 
3. Maßnahmenentwicklung ab Sommer 2024 bis Winter 2024 
4. Ab Dezember 2024 bis Februar 2025 Verschriftlichung des Aktionsplanes  
Die Planungsphase ist seit Dezember 2023 abgeschlossen. Im Rahmen von zwei Veranstaltungen 
und in vier Arbeitsgruppen in der Zeit von Dezember 2023 bis April 2024 wurden der Bestand und die 
Bedarfe erhoben. In einem Workshop am 25. Juni 2024 und durch verschiedene Expert*innen-Inter-
views in der Zeit von Juli bis September 2024 werden weitere Bedarfe erhoben. Im September 2024 
Amt für Gleichstellung 
 
24.04.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Lißeck 
Telefon: 492-1708 
Lisseck@stadt-muenster.de

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
soll die Maßnahmenentwicklung begonnen werden.  
 
Derzeit wird in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Workshop 
„Gewaltschutz für Frauen in Münster verbessern. Was brauchen Frauen mit Behinderung?“ vorberei-
tet.  
 
Die Anlage gibt einen detaillierten Einblick in die bisherigen Entwicklungen des Aktionsplans.  
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlagen: 
Zwischenbericht

Final_Zwischenbericht_ AGL_(005)

32943 Zeichen

Zwischenbericht  
zur Entwicklung des Aktionsplans Istanbul Konvention  
 
Jede 3. Frau in Deutschland ist von sexueller und/oder körperlicher Gewalt betroffen. 25% 
aller Frauen erleben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in ihrer Partnerschaft.  Zwei von 
drei Frauen erleben sexuelle Belästigung 1. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist 
als Menschenrechtsverletzung anerkannt.  
Bereits 2011 hat Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und 
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusli cher Gewalt - die „Istanbul Konvention“ 
unterschrieben. Seit 1.2.2018 ist die Istanbul Konvention  in Deutschland geltendes Recht – 
Deutschland hat  sich verpflichtet, auf allen Ebenen  Gewalt gegen Frauen und h äusliche 
Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen . Die Istanbul Konvention enthält 81 Artikel , in denen 
Verpflichtungen zur Prävention, zur B ekämpfung von Gewalt, zum Schutz und zur 
Unterstützung Betroffener sowie zur Bestrafung von Täter*innen festgeschrieben sind.  
Der Antrag an den Rat  A-R/0030/2022 „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt 
bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen“ wurde in der Sitzung 
des Rates vom 14.06.2022 an den Ausschuss für Gleichstellung verwiesen. 
Mit dem Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2023 wurde der mit Mehrheit 
beschlossene Haushaltsantrag aus dem Ausschuss für Gleichstellung am 17.11.2022 
aufgegriffen un d die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen , einen 
Handlungsaktionsplan zur kommunalen Umsetzung der Istanbul Konvention aufzustellen und 
die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt. 
Die Beschlusspunkte lauteten im Einzelnen: 
 Bedarfs- und Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) für die 
Stadt Münster unter Beteiligung lokaler Expertinnen und Experten („Runder Tisch 
gegen Gewalt“) gemäß Artikel 9. Dazu gehören u.a. Abfrage zur Bekanntheit des 
lokalen Hilfesystems, Nutzung des Angebots, Zu friedenheit mit den Angeboten, 
Platzbedarfe in Frauenhäusern, Einbindung von Migrantenselbstorganisationen 
(MSO).  
 Darstellung des existierenden Stands des Hilfesystems  sowie der Verbesserungs - 
und Entwicklungsbedarfe gemäß den Vorgaben der Istanbul Konven tion, um 
bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote 
auszubauen, z.B. räumliche und personelle Ausstattung der Frauenhäuser und 
Beratungsstellen.  
 Entwicklung von Handlungsempfehlungen, aus denen nach entsprechender 
Priorisierung Beschlüsse verabschiedet werden können.  
Weitergehende Handlungsempfehlungen können in den 5. Aktionsplan zur 
Europäischen Gleichstellungscharta einmünden. 
 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung einer kommunalen Strategie mit den 
Städten in den interkommunalen Austausch zu treten, die sich bereits auf den Weg 
gemacht haben, die Istanbul Konvention systematisch in die ko mmunale Praxis zu 
überführen. 
                                                
1 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-
gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642 zuletzt aufgerufen am 9.5.2024

 Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Aktionsplans zur kommunalen 
Umsetzung der Istanbul Konvention konkrete Schritte einzuleiten. 
Für die Erarbeitung des Aktionsplanes wurde dem Amt für Gleichstellung eine 50%-Stelle für 
den Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Im Juni 2023 konnte die Stelle besetzt 
und mit der Entwickl ung des Aktionsplanes begonnen werden.  Eine Expertin mit Jahrzehnte 
langer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einer besonders betroffenen Zielgruppe – Frauen 
mit (Hör)Behinderung - wurde für die Stelle gewonnen. 
Blick ins Land und den Bund 
 
In NRW sind z um jetzigen Zeitpunkt  9 weitere Städte mit der Umsetzung der Istanbul 
Konvention (IK) befasst und dazu wie folgt aufgestellt:  
Düsseldorf (629.047 Einwohner*innen2) hat seit 1.1.2024 eine Koordinierungsstelle IK 
eingerichtet und die Vollzeitstelle (TVL 13) entfristet. V orher wurde im Rahmen der 
Gleichstellungsarbeit bereits an der IK gearbeitet. 
In Wuppertal (358.876 Einwohner*innen) ist in der Stabsstelle Gleichstellung und 
Antidiskriminierung eine unbefristete Vollzeitstelle vorhanden, wobei ca. 50 % der Stelle in die 
Umsetzung der IK fließen. Hier wird  kein Aktionsplan erstellt, sondern es wird eine 
Antidiskriminierungsstrategie entwickelt.  
In Dortmund (593.317 Einwohner*innen) existiert eine Koordinierungsstelle IK mit einer 
unbefristeten Vollzeitstelle und es wird ein Masterplan entwickelt.  
Der Kreis Recklinghausen (619.732 Einwohner*innen) hat eine volle Stelle (TVL 11) für vier 
Jahre zur Verfügung gestellt und diese bei den Frauenberatungsstellen in Recklinghausen und 
Marl angesiedelt.   
Die Stadt Remscheid (112.613 Einwohner*innen) hat aktuell 8 Wochenstunden für zwei Jahre 
zur Verfügung gestel lt, wobei diese  Stelle (Werkstudentin, E11) ab Herbst 2024 auf 15-20 
Wochenstunden aufgestockt werden soll.  
Die Stadt Bochum (365.742 Einwohner*innen) hat im Referat für Gleichstellung, Familie und 
Inklusion eine Koordinierungsstelle IK mit einer unbefristeten 75%-Stelle (TVL 11) eingerichtet.  
In Gelsenkirchen (263.000 Einwohner*innen) existiert seit August 2021 eine volle Planstelle 
(TVÖD 12) in der Verwaltung. 
Bundesweit arbeiten unseres Wissens nach ca. 60 Städte / Kreise an der Umsetzung der IK, 
welche sehr unterschiedlich ausgestattet sind. 
Münster ist im Sommer 2023 als fünfte Stadt dem Netzwerk IK NRW beigetreten.  
  
                                                
2 Quelle statistische Angaben: https://de.statista.com/statistik/kategorien/ (zuletzt aufgerufen 9.5.2024)

Vorgehen in Münster  
 
Für di e Entwicklung des Aktionsplanes in Münster  wurde folgendes Vorgehen unter 
Berücksichtigung der zu Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen 
festgelegt: 
1. Planungsphase Juni 2023 - Dezember 2023 
2. Bestandserhebung und Bedarfsermittlung Dezember 2023 - August 2024 
3. Maßnahmenentwicklung September 2024 - November 2024 
4. Verschriftlichung des Aktionsplans Dezember 2024 - Februar 2025  
 
Zu 1. Planungsphase Juni 2023 -  Dezember 2023 
Am Beginn der Arbeit standen das Kennenlernen der verwaltungsinternen Strukturen und der 
Arbeitsweise des Amtes für Gleichstellung. Basis für die Entwicklung des Aktionsplans bildet 
die enge Zusammenarbeit innerhalb des Teams. Zudem lag das Hauptaugenmerk darauf, die 
bereits gut etab lierte Frau eninfrastruktur und  die Arbeitskreise „Gewaltschutz gesetz“ und 
„gegen Gewalt an Frauen und Mädchen “ sowie weitere relevante Akteur*innen 
kennenzulernen. Mit der Arbeitsgruppe Istanbul Konvention (AG IK), die sich aus Akteur*innen 
beider Arbeitsk reise zus ammensetzt (Frauenberatung, Frau enhäuser und Hilfe für 
Geflüchtete) besteht von Beginn an eine enge Zusammenarbeit.  Die Arbeitsgruppe trifft sich 
regelmäßig, um das gesamte Vorgehen zu begleiten und die Vorbereitung und Durchführung 
der Veranstaltungen zu unterstützen. Die überregionale Vernetzung begann ebenso in 2023 
mit dem Netzwerk I stanbul Konvention in NRW sowie mit dem bundesweiten Netzwerk. Die 
Grundlage für das  Vorgehen sind die Istanbul-Konvention3, der GREVIO -Bericht4 sowie der 
Alternativbericht des Bündnis Istanbul Konvention5 (BIK). Erste Ergebnisse der bereits in 2022 
von der AG IK durchgeführte Bestandsanalyse stellen einen Einblick in die Münsteraner Hilfs- 
und Unterstützungsstruktur und deren Bedarfe dar. Gemeinsam mit der AG IK  und unter 
Einbezug der externen Expertin Karin Heisecke 6 wurden relevante Akteur*innen sowie die 
Handlungsfelder identifiziert und das weitere Vorgehen fixiert. 
                                                
3 https://rm.coe.int/1680462535 
4file:///C:/Users/lisseck.ADS-MS/Downloads/deutsche-fassung-grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-
data%20(2).pdf  
5 https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbericht-buendnis-istanbul-konvention-2021/ 
6 Karin Heisecke (MSc Gender and Social Policy) ist Sozialwissen schaftlerin mit den Schwerpunkten Geschlechterfragen und 
internationale Politik, insbesondere die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Als internationale Expertin des 
Europarats berät sie Regierungen zur Umsetzung der Istanbul -Konvention und ist Autorin der Handreichung des Europarats zu 
Artikel 13 (“Raising awareness of violence against women: Article 13 of the Istanbul Convention”: https://rm.coe.int/168046e1f1) 
sowie Co-Verfasserin des Kapitels zu Prävention im „Mid -term Horizontal Review of G REVIO baseline evaluation reports“ des 
GREVIO-Sekretariats (https://rm.coe.int/prems-010522-gbr-grevio-mid-term-horizontal-review-revfebruary-2022/1680a58499).

Zu 2. Bestands- und Bedarfsermittlung Dezember 2023 – Sommer 2024 
Das geplante V orgehen wurde bei der Auftaktveranstaltung am 8.12.2023 im 
Rathausfestsaal mit rund 60 Teilnehmenden wie Expert*innen und Fachkräfte  der 
Stadtgesellschaft, Politiker*innen und Multiplikator*innen der Trägerlandschaft, der Polizei und 
Staatsanwaltschaft sowie Vertreter*innen einiger städtischen Ämter vorgestellt. Nach einem 
Vortrag der Expertin  Karin Heisecke zur IK trafen sich die  Arbeitsgruppen erstmalig. 
Mitglieder der AG IK, Mitarbeiter*innen des Amts für Gleichstellung und die Expertin haben die 
Arbeitsgruppen als Moderator*innen begleitet.  
Die Handlungsfelder der Arbeitsgruppen orientieren sich an den Kapiteln der IK und wurden 
für die Auftaktveranstaltung um die Schwerpunktthemen Vernetzung und Zusammenarbeit 
sowie Evaluation und Monitoring erweitert. Die teilnehmenden Politiker*innen hatten in einer 
eigenen Arbeitsgruppe die Möglichkeit, gemeinsam mit der Exper tin Bedarfe aus politischer 
Perspektive zu formulieren und Überlegungen zur konkreten politischen  Unterstützung zur 
Umsetzung der IK vorzunehmen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden protokolliert und 
in den weiteren Arbeitsprozess miteinbezogen.  
Die weitere Bestands- und Bedarfserhebung  erfolgte in vier Arbeitsgruppen. Die 
Teilnehmenden der Arbeitsgruppen der Auftaktveranstaltung zu den Themen „Vernetzung und 
Zusammenarbeit“ sowie „Evaluation und Monitoring “ verteilen sich auf die se vier 
Arbeitsgruppen.  Diese Themen sowie das Thema „besonders schutzbedürftige Personen“ 
wurden im weiteren Prozess von allen Arbeitsgruppen als Querschnittsaufgabe behandelt.

Die Arbeitsgruppen trafen sich in der Zeit von Januar bis März 2024 jeweils zwei Mal.  
Folgende Akteur*innen beteiligten sich an den Arbeitsgruppen:  
 Fraueninfrastruktur, 
 Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht, 
 Hilfe für Geflüchtete, 
 Zonta, Soroptimistinnen, 
 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), 
 Universität Münster, 
 Fachberatung sexualisierte Gewalt, 
 Kinderschutz,  
 Täter-Opfer-Ausgleich, Täterarbeit, 
 Schwangerschaftsberatung, 
 Stadtverwaltung: Sozialamt, Amt für Kinder Jugendliche und Familien, Amt für 
Migration und Integration, Kommunales Integrationszentrum, Stadtplanungsamt, 
Münster Marketing – Nachtbürgermeisterin, Volkshochschule, Amt für Gleichstellung.  
Für die Arbeitsgruppen konnten wir Akteur*innen gewinnen, die bisher nicht in den Netzwerken 
vertreten sind, wie das Familiengericht, das Kommunale Integrationszentrum und de n 
Deutschen Kinderschutzbund. Hervorzuheben ist, dass sich das Polizeipräsidium Münster 
(Direktion Kriminalität KI 1/KK 16, Opferschutz) intensiv zu den Them en der Arbeitsgruppen 
engagiert und sich bei allen Veranstaltungen und in den Arbeitsgruppen beteiligt hat. Sowohl 
bei der Auftaktveranstaltung als auch bei der Dialogveranstaltung war die Polizeipräsidentin 
zudem vertreten.  Auch das hohe Engagement der Fraueninfrastruktur, die sich trotz knapper 
zeitlicher Ressourcen an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligt, ist ausdrücklich zu 
erwähnen.  
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden ausg ewertet und gemeinsam mit der AG IK 
Schwerpunkte für die Dialogveranstaltung am 10.4.2024 festgelegt.  Bei der 
Dialogveranstaltung wurden den Teilnehmenden die Ergebnisse aller A rbeitsgruppen 
präsentiert, Ergänzungen  vorgenommen und erste Ideen für ko nkrete Maßnahmen 
gesammelt. 
Die Dialogveranstaltung wurde von 70 Teilnehmenden besucht und neben den Akteur*innen, 
die sich bereits an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligten, wurden weitere Akteur*innen 
wie der  LWL ( Klinik für Psychiatrie, Opferentsc hädigung), das Bistum Münster (EFL) , der 
Verband Alleinerziehender und aus der Stadtverwaltung das Gesundheits- und Veterinäramt, 
sowie die Gleichstellungsbeauftragten der Kreise Steinfurt und Borken gewonnen.  
Die Ergebnisse der bisherigen Bestands- und Bedarfsanalyse  zeigen zum jetzigen 
Zeitpunkt, folgende Schwerpunkte und  Handlungsbedarfe in den jeweiligen 
Handlungsfeldern.

Handlungsfeld Prävention (Artikel 12 – 17) 
Die Trägerlandschaft in Münster bietet bereits entsprechende Programme ( z.B. sexuelle 
Bildung, Prävention sexualisierte Gewalt, theaterpädagogische Konzepte, Empowerment) an. 
Diese sind jedoch nur bedingt für alle M ädchen und Frauen zugänglich und es fehlen  
spezifische Angebote, wie z.B. Selbstbehauptungs-Selbstverteidigungskurse für Mädchen und 
Frauen mit Behinderung, s exualpädagogische Angebote in Förderschulen, weitere 
Sprachkurse, Aufklärung über Rechte für Frauen in Unterkünften für Geflüchtete.   
 Hier bedarf es einer tiefergehenden Analyse, ob alle Schulen, Kitas und Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendhilfe über Schutzkonzepte verfügen und ob die Programm e a) in 
regelmäßigen Abständen durchgeführt werden und b) an welchen Stellen und in welchem 
Umfang Programme durchgeführt werden müssen, damit alle Mädchen und Frauen erreicht 
werden.    
‼ Die Täterarbeit (Artikel 16) wurde durch die von der Politik beschlossene städtische 
Finanzierung in diesem Jahr besser ausgestattet. Durch die zusätzliche Personalressource 
entstehen voraussichtlich kürzere Wartezeiten für Täter bzw. Männer in Krisen.  
 Um die Täterarbeit weiter optimieren zu können, ist eine verstärkte Vernetzung und 
Zusammenarbeit der Täterarbeit mit weiteren Akteur*innen wie der Fraueninfrastruktur, mit 
dem Opferschutz der Polizei , dem Amt für Kinde r und Jugend liche sowie mit der Justiz 
erforderlich.   
 
Zur Bewusstseinsbildung (Artikel 13) werden von den Arbeitskreisen regelmäßig Aktionen 
durchgeführt (Rote Bank, Brötchentüten, Fahnen etc.). Die Träger sind sehr aktiv und haben 
Kampagnen entwickelt, die auch von anderen Kommunen übernommen wurden (z.B.: Luisa 
ist hier!).  
 Die Evaluation der bestehenden und ggf. neuen Kampagnen wäre hilfreich, um sie auf ihre 
Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. entsprechend anpassen zu können. 
 Besonderer Handlungsbedarf bezieht sich vor allem auf Kampagnen, die Männer dafür 
sensibilisieren sollen, sich frühzeitig Hilf e zu holen , traditionelle Bilder von Männlichkeit 
aufzubrechen und den Fokus auf das Verhalten von Männern richten („educate your son“). 
Zudem ist es erforderlich, Jungen und Männer in die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 
und häusliche Gewalt einzubeziehen.  
‼ Diesbezüglich wurde in der Arbeitsgruppe zwischen der Nachtbürgermeisterin und dem 
Caritasverband (Krisen- und Gewaltberatung für Männer) bereits geplant, gemeinsam in der 
Orientierungswoche der Studierenden Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. 
 
In allen Arbeit sgruppen wurde der Bedarf nach  Aus- und Fortb ildung zu den Themen  
Verhütung und Aufdeckung von Gewalt, Intervention, Bedürfnisse und Rechte von Opfern   für 
Angehörige folgender Berufsgruppen deutlich (Artikel 15): 
 Polizei, 
 Justiz: Richter*innen, Amts- und Staatsanwält*innen, 
 Sozialarbeitende,  
 Psycholog*innen, 
 Ärzt*innen und Fachkräfte im medizinischen Bereich, 
 Lehrkräfte, 
 Mitarbeitende in Ausländerbehörden und Asylunterkünften, 
 Mitarbeitende der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, 
 Dolmetschende und Sprachmittelnde,  
 Mitarbeitende der Stadtverwaltung.

Punktuell werden freiwillige Fortbildungen angeboten (z.B. über die Ärztekammer) oder es 
werden nach Bedarf mehrstündige Fortbildungen durchgeführt (z.B. Hochschule für Polizei 
und Verwaltung), welche Mitarbeiterinnen der Fraueninfrastruktur  durchführen. F ür diese 
Fortbildungen werden keine finanziellen Budgets zur Verfügung gestellt, so dass die 
Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen für die Fortbildungen keine Honorare erhalten.  
An einigen Stellen (z.B. Lehrpläne, Polizei, Justiz und weitere Berufsgruppen) können nur auf 
Landes- oder Bundesebene grundsätzliche Veränderungen erreicht werden. Der Bedarf ist der 
Fach-  und Koordinierungsstelle des Landes NRW bereits bekannt.  
‼ Durch die Vernetzung in den Arbeitsgruppen wurden erste Vereinbarungen getroffen. Die 
Frauenberatung hat bereits Rechtspfleger*innen des Familiengerichtes fortgebildet  und das 
Familiengericht plant eine Fortbildung zum Thema „Menschen mit Behinderung“.  
‼ Das Amt für Migration und Integration hat der Frauenberatung / Frauenhäusern  eine 
Fortbildung zum Thema „Aufenthaltsrecht“ angeboten.  
 Sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bei den anderen Institutionen soll der Bedarf 
präziser und zielgruppenbezogen über Expert*innen-Interviews erhoben werden. 
 
Handlungsfeld Schutz und Unterstützung (Artikel 18-28)  
Informationen (Artikel 19) 
Bisher existieren in Münster verschiedene Informationen in Form von Flyern oder 
Informationen auf Internetseiten. Diese sind teilweise barrierefrei und teilweise in 
verschiedenen Sprachen zugänglich.  
 In den Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass für verschiedene Personengruppen schriftliche 
Informationen nicht ausreichend oder passend sind – es bedarf vielmehr einer persönlichen 
Ansprache und genaue r Erklärungen über die Hilfsangebote und Abläufe. Hier sind 
insbesondere die Polizei , aber auch Fachkräfte in den allgemeinen Hilfsdiensten 
(Gesundheitswesen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, allgemeine Beratungsstellen) von 
besonderer Bedeutung.  Ebenso sind Informationen für Täter nötig und müssen zeitnah  zur 
Verfügung gestellt werden, damit Täter sich umgehend Hilfe holen können und Frauen vor 
weiteren Gewalttaten geschützt werden.  
 Da auch Fachkräfte der allgemeinen Hilfsdienste mehr Sichtbarkeit der spezifischen 
Hilfsdienste benötigen,  ist es notwendi g, alle Informationen gebündelt, barrierefrei , in 
verschiedenen Sprachen und niedrigschwellig s owohl für Betroffene als auch für Fa chkräfte 
zur Verfügung zu stellen.  
‼ Der Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz überarbeitet derzeit seine Homepage und der 
Opferschutz des Polizeipräsidiums Münster hat eine Information mit einem QR -Code, über 
den die Hilfsangebote aufrufbar sind, erstellt. Ebenso arbeiten die Träger zum T eil an ihren 
Internetauftritten, um sie zugänglicher zu gestalten.   
  Von einigen Seiten wurde  der Bedarf nach einer 24 -Stunden – Erreichbarkeit und nach 
einer ei nzigen Anlaufstelle, welche besonders i n akuten Situationen Informationen und 
Beratung zur Verfügung stellen kann, artikuliert.  
 
Allgemeine Hilfsdienste (Artikel 20) 
 Handlungsbedarf wir d in der Fortbildung von Fachkräften wie z.B. Ärzt*innen, 
Psycholog*innen, Mitarbeitende im Jobcenter und in der Agentur für Arbeit  gesehen, um 
Gewalt erkennen und intervenieren zu können, sowie in der Vernetzung des

Gesundheitsbereichs mit den spezialisierten Hilfsdiensten. Die bessere Versorgung mit 
Therapieplätzen und therapeutische Angebote für Frauen mit Behinderung und in 
verschiedenen Sprachen wurde ebenso als erforderlich gesehen.  
‼ Das Gesundheits- und Veterinäramt und das Amt für Gleichstellung haben bereits geplant, 
das Psychotherapeut*innen -Netzwerk zu kontaktieren , um über die Bedarfe und mögliche 
Verbesserungen in den Austausch zu gehen.  
‼ Eine erste Sensibilisierung hat durch das Amt für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit den 
Frauenberatungsstellen im Bündnis gegen Depression stattgefunden    
Zur weiteren Bestands- und Bedarfserhebung sind Expert*innen-Interviews geplant.  
 
Handlungsfeld Schutz und Unterstützung (Artikel 18-28) 
Spezialisierte Hilfsdienste (Artikel 22) 
Das in Münster existierende Hilfesystem bietet weitestgehend Unterstützung und Hilfe zu allen 
in der Konvention genannten Gewaltformen.  
 Der Zugang zu  den Angeboten ist jedoch nicht für alle Fr auen gegeben ( Frauen mit 
Behinderung, Fluchterfahrung, Migration , weitere vulnerable Personengruppen) . Zudem 
können Erstgespräche in Akutsituationen nicht umgehend, sondern meist erst innerhalb von 
48-72 Stunden durchgeführt werden. Die finanziellen und personellen Ressourcen sind in den 
Beratungsstellen nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken.  
Aktuell sind in Münster 6,5 Vollzeitstellen auf 5 Frauenberatungsstellen verteilt. Der bff 7 hat 
Mindeststandards für Fachberatungsstellen gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt. 
Laut bff besteht  pro 100.000 Einwohner*innen  ein Personalbedarf von 6,5 VZÄ  (Beratung, 
Fachberatung, Gruppenangebote, Prävention, Qualifizierungsangebote). Für den Overhead 
(Organisation, Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Gremien, Verwaltung etc.) 
sind laut Rechnung des bff noch weiter e Personalressourcen nötig. In Münster besteht 
demnach für die Frauenberatung ein Defizit von ca. 13,5 Stellen (ohne Overhead Stellen 
gerechnet). 
Um die Vorgaben der Istanbul Konvention  – Zugang für alle Frauen  zu erfüllen, bedarf es 
barrierefreier Zugänge, Fortbildungen für die Mitarbeitenden zu den Bedarfen von Frauen mit 
Behinderung und ausreichend ausgebildete Dolmetscherinnen. Um dies zu erreichen, sind  
angemessene finanzielle und personelle Ressourcen notwendig.  
 
Schutzunterkünfte (Artikel 23) 
 Auch die Ausstattung und die Anzahl der Plätze in den Frauenhäusern ist nicht ausreichend. 
Der Zugang ist auch hier nicht für alle Frauen gegeben ( z.B. Frauen mit Behinderung, 
obdachlose Frauen, nicht substituierte suchtmittelabhängige Frauen, Frauen mit 
Wohnsitzauflage). Eine pauschale Finanzierung der Frauenhäuser, mehr finanzielle und 
personelle Ressourcen sind erfor derlich, um den Zugang und eine bedarfsgerechte 
Unterstützung für alle Frauen zu ermöglichen.  
Pro 10.000 Einwohnende soll ein Platz für eine Familie  zur Verfügung stehen8. In Münster 
müssten demnach Plätze für 32 Familien  zur Verfügung stehen .  Die Zentrale 
Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF)9 rechnet  für eine Familie 2,59 Betten/Plätze. 
Die Frauenhäuser des SkF verfügen insgesamt über 32 Betten (12,3 Familien). Das autonome 
                                                
7 https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/broschueren-und-buecher/stark-gegen-gewalt.html 
8 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio -
evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf 
9 https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/wp-content/uploads/2020/06/ZIF-Broschu%CC%88re-IK.pdf

Frauenhaus gibt an , 8 Frauen plus 10  Kinder (6,9 Familien) unterbringen zu können.  
Insgesamt können in Münster derzeit 19,2 Familien  untergebracht werden. Somit fehlen in 
Münster Plätze für 12,8 Familien (45,9 Betten).   
 
Kinder als Zeug*innen von Häuslicher Gewalt (Artikel 26, 31) 
In den Arbeitsgruppen und bei den Veranstaltungen wurde deutlich, dass die Bedarfe von 
Kindern als Zeugin*innen häuslicher Gewalt mehr Aufmerksamkeit benötigen. 
 Es sind spezielle, niedrigschwellige Anlaufstellen für Kinder notwendig, denn die in Münster 
existierenden Anlaufstellen für Kinder sind insgesamt noch zu hochschwellig und können von 
Kindern kaum eigenständig erreicht werden. Kinder mit Behinderung haben zusätzl iche 
Barrieren, Hilfe zu erhalten.  
 Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen Fachwissen zum Thema 
„Häusliche Gewalt erkennen“. Hier sind Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende und Erzieher*innen, 
aber auch Kinderärzt*innen, Kinder - und Jugendpsychotherapeut*innen sowie 
Sozialarbeiter*innen in der offenen Jugendhilfe adressiert.  
  Weiterer Bedarf besteht in der Auseinandersetzung mit dem Thema „Gewaltschutz versus 
Umgangsrecht“.  
‼ Die Akademie Franz Hitze Haus führt im November 2024 i n Kooperation mit dem 
Kinderschutzbund eine Fachveranstaltung „Kinder im Kontext häuslicher Gewalt – 
Präventionsansätze für die Praxis“ durch, bei der u.a. das Amt für Gleichstellung als 
Podiumsgast geladen ist. 
In Expert*innen-Interviews werden der Bestand und die Bedarfe noch weiter ermittelt.  
 
Handlungsfeld Strafverfolgung und Justiz (Artikel 59-58) 
 
 In den Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass eine bessere Vernetzung und Kooperation der 
Polizei und Justiz mit verschiedenen Akteur*innen notwendig ist, um die Verfahren zu 
optimieren und zeitnah Hilfe zugänglich zu machen . Es  wurden zahlreiche konkrete 
Handlungsbedarfe genannt. 
‼ Durch die konstante Teilnahme der Polizei, Staatsanwaltschaft und des Familiengerich ts 
kam es in den Arbeitsgruppen bereits zu einer Vernetzung dieser Akteur*innen. Für einige der 
Handlungsbedarfe wurden bereits  Vereinbarungen getroffen  und mit der Umsetzung 
begonnen (z.B. Fortbildung von Rechtspfle ger*innen im Familiengericht ). Des Weite ren 
werden die Anliegen der Akteur*innen aus den Arbeitsgruppen an die Polizei in die neuen 
Dienstanweisungen des Polizeipräsidiums  Münster einfließen (z.B. unmittelbare 
Kontaktaufnahme der Polizei mit der Fraueninfrastruktur).

Querschnittsthemen: 
 
Im Rahmen der Arbeitsgruppen und der Dialogveranstaltung wurden folgend e 
Querschnittsthemen bearbeitet: 
 
Vernetzung und Zusammenarbeit (Artikel 7,9,18) 
Die beiden Arbeitskreise „Gewaltschutzgesetz“ (seit 2002) und „gegen Gewalt an Frauen und 
Mädchen“ (seit 1989), deren  Geschäftsführung im Amt für Gleichstellung liegt, stellen in 
Münster den Kern der Vernetzung im Kontext Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt dar. 
Verschiedene Unterarbeitsgruppen (AG IK, FGM – Beschneidung weiblicher Genitalien, Rote 
Bank, ASS - Anonyme Spurensicherung) arbeiten zusätzlich themenspezifisch.  
‼  Die Entwicklung des Aktionsplans Istanbul Konvention ist in beiden Arbeitskreisen ein fester 
Tagesordnungspunkt, um die Mitglieder regelmäßig zu informieren und in die Entwicklung des 
Aktionsplans einzubeziehen.  
 Es wurde deutlich, dass die Vernetzung und Zusammenarbeit  mit weiteren Akteur*innen 
erforderlich ist. Insbesondere die Fraueninfrastruktur sowie die Täterarbeit nannten die 
Notwendigkeit der (engeren und kontinuierlichen) Kooperation und Vernetzung mit der Polizei 
und mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Als weitere wichtige Akteur*innen  für 
die Vernetzung wurden bisher das Gesundheitswesen, das Amt für Wohnungswesen sowie 
Akteur*innen aus dem Bereich „Alter und Pfl ege“, Frauen mit Behinderung, L BTI*-
Organisationen, migrantische Selbstorganisationen sowie die umliegenden Kreise identifiziert.  
Durch die noch folgenden Expert*innen-Interviews werden diese Akteur*innen angesprochen 
und sollen für die Zusammenarbeit und Umsetzung der Istanbul Konvention gewonnen und 
das Netzwerk weiter ausgebaut werden. 
 Für eine kontinuierliche Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung ist die Zusammenarbeit 
der Ämter 10, 32, 33, 36, 37, 40, 50, 51, 52, 53, 59, 61, 64 voraussichtlich erforderlich, da die 
Umsetzung der Istanbul Konvention eine Querschnittsaufgabe ist.  
 Für eine n achhaltige Infrastruktur und für die Koordinierung der Umsetzung der Istanbul 
Konvention wurde von der Politik bereits bei der Auftaktveranstaltung die Einrichtung einer 
Koordinierungsstelle Istanbul Konvention bzw. die Verstetigung und eine bessere Ausstattung 
der jetzigen Stelle „Aktionsplan Istanbul Konvention“ als notwendig betrachtet. 
 
Besonders schutzbedürftige Personen (Artikel 4,18)  
Frauen mit Behinderung  
Frauen mit Behinderung sind besonders häufig von Gewalt betroffen10. Sie erleben doppelt so 
häufig Gewalt im Erwachsenenalter wie  Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.  
 Der Zugang zu den Beratungsstellen und Schutzunterkünften ist für  Frauen mit 
Behinderungen nur bedingt barrierefrei bzw. barrierearm. Die Bestandsanalyse der AG IK zeigt 
deutlich, dass Frauen mit Behinderung dort kaum ankommen. 
Um die Bedarfe von Frauen mit Behinderung detaillierter zu erfassen, ist ein Workshop (s.u.) 
geplant.  
 
                                                
10 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/lebenssituation-und-belastungen-von-frauen-mit-
beeintraechtigungen-und-behinderungen-in-deutschland-80576

Frauen mit Fluchterfahrungen, Migrantinnen, asylsuchende Frauen 
  Der Zugang zu den Hilfsangeboten ist bisher nicht ausreichend. Um den Frauen den Weg 
in die Fraueninfrastruktur zu ebnen, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den 
Unterkünften, der Fraueninfrastruktur sowie der Polizei notwendig .  
 Weiterhin wurde der B edarf an Fortbildungen für Mitarbeitende in Unterkünften für 
Geflüchtete und die  Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Unterkünften 
genannt. 
  Bisher ist die Anzahl ausgebildeter  und insbesondere zum Thema Gewalt fortgebildete r 
Dolmetscherinnen nicht ausreichend, was sich nachteilig auf den Unterstützungsprozess 
auswirkt. 
 Handlungsbedarf beste ht zudem auf Bundes -/ Landesebene bezüglich der 
Wohnsitzauflagen, dem Zugang zur Krankenhilfe und Psychot herapie und dem Abbau 
ausländerrechtlicher Hürden (Ausländerrecht vs. Gewaltschutzgesetz) 
In Expert*innen-Interviews werden weitere Bedarfe ermittelt.  
 
LBTI* / FLINTA 
 
 Der Zugang zu Frauenhäusern und zu Beratungsangeboten für Frauen und zur 
Täter*innenarbeit soll geöffnet bzw. sichtbar gemacht werden, dass die Angebote sich auch 
an diese Personengruppen richten.  Mitarbeiterinnen der Fraueninfrastruktur / 
Täter*innenarbeit benötigen queere Kompetenzen und queere Beratungsstellen benötigen 
Fachexpertise zum Gewaltschutz. Schutzräume sollen außerhalb der Geschlechterbina rität 
zur Verfügung gestellt werden.  
‼ Das Amt für Gleichstellung strebt eine Vernetzung der beiden Netzwerke „Gewaltschutz“ 
und „LSBTIQ“ an. In einem gemeinsamen Workshop sollen sowohl die Queer - als auch die 
Gewaltberatungskompetenz erweitert werden. Die Beratungsstrukturen sollen geöffnet und 
gegenseitige Verweisstrukturen aufgebaut werden.  Im Rahmen der Entwicklung des 
Aktionsplanes LSBTIQ* und der Expert*innen -Interviews werden ggf. weite rer Schnittstellen 
bzw. Bedarfe ermittelt. 
 
Seniorinnen, Sexarbeiterinnen, obdachlose Frauen, suchtmittelabhängige Frauen 
  Der Zugang zu den Hilfsangeboten ist für viele der Frauen nicht niedrigschwellig gen ug, 
bzw. auch zum Teil verwehrt.  Hier erfolgen noch Expert*in nen- Interviews, um die Bedarfe 
erfassen zu können.  
 
Evaluation und Monitoring (Artikel 11)  
Aktuell stehen wir gemeinsam mit dem Netzwerk IK - NRW bezüglich eines kommunalen 
Monitoring Verfahrens  nach Artikel 11 im Kontakt mit dem Deutschen Institut für 
Menschenrechte sowie mit der Fach - und Koordinierung sstelle Istanbul Konvention des 
Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes  
Nordrhein-Westfalen. Die kommunale Datenerhebung soll möglichst an die Datenerhebung 
des Landes NRW angepasst werden.

Weiteres Vorgehen:  
Für die weitere Bestandserhebung und Bedarfsermittlung  sollen bis zum Herbst noch 
Expert*innen-Interviews mit folgenden Akteur*innen durchgeführt werden:  
 Drogenberatung 
 Amt für Wohnungswesen 
 Obdachlosenhilfe 
 Jobcenter 
 Amt für Migration und Integration 
 Stadtplanungsamt 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Gesundheits- und Veterinäramt 
 Hochschule für Polizei und Verwaltung  
 Polizeipräsidium Münster 
 Personalamt   
 LSBTIQ* Organisationen 
 Iriba-Brunnen e.V 
 Deutscher Juristinnen Bund 
Zudem soll am 25.6.2024 ein Workshop „Gewaltschutz für Frauen in Münster verbessern. 
Was brauchen Frauen mit Behinderung?  stattfinden. Dieser wird gemeinsam mit der 
Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Sozialamtes durchgeführt. Akteur*innen der 
Hilfe für Menschen mit Behinde rungen, die Fraueninfrastruktur, die Polizei und nicht zuletzt 
Frauen mit Behinderung sind zu diesem Workshop eingelade n. Die Veranstaltung ist 
barrierefrei. Ziel ist es, Frauen mit Behinderung über den Aktionsplan zu informieren und einen 
Überblick über die Bedarfe von Frauen mit Behinderung zu erhalten 
 
Zu 3. Maßnahmenentwicklung ab September 2024 – November 2024 
Die Ergebnisse der Erhebungen werden voraussichtlich im September 2024 gemeinsam mit 
der Arbeitsgruppe IK ausgewertet und Ideen für Maßnahmen entwickelt.  Im Anschluss daran 
werden mit den jeweiligen Akteur*innen, Kooperationspartner*innen und den zu beteiligenden 
Fachämtern die Maßnahmen abgestimmt. 
 
Zu 4. Verschriftlichung des Aktionsplans  
Die Verschriftlichung des Aktionsplans wird im Winter 2024 /2025 erfolgen und rechtzeitig im 
Frühjahr dem Ausschluss für Gleichstellung vorgelegt.

Anlage A

1626 Zeichen

Anlage A zur V/0292/2024 
Kurzüberblick 
Zwischenbericht zum Aktionsplan Istanbul Konvention, Auftrag aus dem AGL (zum Ratsantrag A-
R/0030/2022) 
Gesamtübersicht der Arbeitsschritte und Bericht über die Ergebnisse der Arbeitsschritte von Juni 
2023 bis Mai 2024  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention 
zu erstellen und somit Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämp-
fen.  
Die Erstellung des Aktionsplans ist in vier Phasen aufgeteilt. 
Die Planungsphase ist bereits abgeschlossen, die Bedarfs- Bestandsermittlung wird im Septem-
ber 2024 beendet. Nach der Maßnahmenentwicklung im Herbst / Winter 2024, soll der Aktions-
plan im Frühjahr 2025 fertiggestellt und dem AGL vorgelegt werden.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 04 Gleichstellung aller Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Ziel der Umsetzung der Istanbul Konvention hat grundlegende Relevanz für das Quer-
schnittsthema der Gleichstellung.

Beratungsverlauf (3)

06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0292/2024
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2024
Erstellt
24.04.2024 16:29