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V/0620/2005

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlage 03.08.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 32.3.1

Anlage

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Anlage

32 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 620/2005

Beschlussvorlage

1976 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Dyckburgstraße und Kamillusweg, nordöstlich der vorhandenen Wohn-
bebauung im Stadtteil Sudmühle ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB 
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u. a. zur Festsetzung von Art 
und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen 
aufzustellen. 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19, Flurstücke 47, 49, 50, 111, 357, 358, 359, 360  
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten und 
keine Folgekosten.  
 
Begründung: 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist zwisch en der Dyckburgstraße und dem Kamillusweg nord-
östlich der vorhandenen Wohnbebauung eine ca. 3,7 ha große derzeit landwirtschaftlich genutzte 
Fläche (Baumschule) als Wohnbaufläche dargestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Fläche 
als Wohngebiet zu entwickeln. 
 
Der zukünftige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 500 wird entsprechend den Planungszielen 
Wohngebiete ausschließlich für Einfamilienhäuser (ca. 55 Wohneinheiten), Straßenverkehrsflä-
chen, einen Spielplatz (B/C- Bereich) sowie Ausgleichsflächen festsetzen. 
 
I. V. 
Anlagen: 
gez.                 Übersichtsplan 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Vorlagen-Nr.: 
V/0620/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 6130 / 6194 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum 
10.08.2005 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (4)

08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 33.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 32.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 500 (amtlicher Umring) amtlich
  • Dyckburgstraße
  • Kamillusweg

Bebauungsplan Nr. 500

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0620/2005
Typ
Vorlage
Datum
03.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37