V/0620/2005
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage
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Anlage zur Vorlage Nr. 620/2005
Beschlussvorlage
1976 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Dyckburgstraße und Kamillusweg, nordöstlich der vorhandenen Wohn- bebauung im Stadtteil Sudmühle ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb des Plangebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19, Flurstücke 47, 49, 50, 111, 357, 358, 359, 360 Kosten/Folgekosten Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Im wirksamen Flächennutzungsplan ist zwisch en der Dyckburgstraße und dem Kamillusweg nord- östlich der vorhandenen Wohnbebauung eine ca. 3,7 ha große derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche (Baumschule) als Wohnbaufläche dargestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Fläche als Wohngebiet zu entwickeln. Der zukünftige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 500 wird entsprechend den Planungszielen Wohngebiete ausschließlich für Einfamilienhäuser (ca. 55 Wohneinheiten), Straßenverkehrsflä- chen, einen Spielplatz (B/C- Bereich) sowie Ausgleichsflächen festsetzen. I. V. Anlagen: gez. Übersichtsplan Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0620/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 6130 / 6194 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum 10.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 500 (amtlicher Umring) amtlich
- Dyckburgstraße
- Kamillusweg
Bebauungsplan Nr. 500
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0620/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37