V/0072/2015
Bebauungsplan Nr. 483, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung - Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0072-2015-Anlage-3-Zukünftige-Festsetzungen
511 Zeichen
W eg W eg Teich Teich 15 16 14 GFL AE GFL AE L E GE u. AK I-V max.GH 18,0 m 0,7 GE u. AK I-V 0,7 max.GH 10,0 m u. AK I-VI GE 0,7 max.GH 10,0 m 323 325 318 306 319 307 320 322 253 321 314 221 282 283 430 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0072/2015 Änderungsbereich - Zukünftige Festsetzungen Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 483 - 3. Änderung Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Planverkleinerung - Maßstab 1:2000
V-0072-2015-Anlage-1-Stellungnahmen
12248 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0072/2015 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Stellungnahmen zur Offenlegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: 1. Untere Landschaftsbehörde (ULB) Inhalt: Die ULB wendet sich gegen die im Zuge der 3. Änderung vorgesehenen Aufgabe eines bisher im Bebauungsplan Nr. 483 festgesetzten, ca. 10,0 m breiten und ca. 275,0 m langen Pflanzgebot sstreifens am westlich Rand des Änderungsbereichs und verweist darauf, dass diese Fläche die ihr zugedachten Funktionen für Ausgleich und Artenschutz dann nicht übernehmen könne. Stellungnahme der Verwaltung: Einer laut dem seit 2009 rechtskräftigem Bebauungsplan bestimmungsgemäßen Nutzung wurde die angesprochene Fläche (ca. 0,28 ha) bisher nicht zugeführt. Sie wird bis heute landwirtschaftlich genutzt (Ackerland). Die ihr zugewiesenen Funktionen können zurzeit insoweit nicht erfüllt werden. Eine Beibehaltung der Pflanzgebotsfestsetzung ist mit den Sicherheitsbedürfnissen des hier anzus iedelnden Betriebs unvereinbar (Sichtbeeinträchtigung, Gefahr des Überkletterns der Zaunanlage etc.). Allerdings hat die Bauherrin zugesichert, die angesprochene Fläche als Rasenfläche mit lockerem Bewuchs gärtnerisch zu gestalten. Im Übrigen können die hier „ nur rechnerisch“ entfallenden Ausgleichs - und Artenschutzfunktionen von anderen Flächen, die im Bebauungsplan Nr. 483 für Grün- und Ausgleichsfunktionen in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 22,5 ha ausgewiesen sind, mit übernommen werden. Beschlussvorschlag: Dem Einwand gegen die Aufhebung des Pflanzgebot sstreifens am westlichen Rand des Änderungsbereichs wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 2.1). 2. münsterNETZ GmbH Inhalt: Die Eingeberin wünscht die Ausweisung eines Standort s für eine Ortsnetzstation im nördlichen Teil des Änderungsbereichs, um die Stromversorgung der künftig hier anzusiedelnden Betriebe zu sichern. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung sind Trafostationen in allen Baugebieten allgemein zulässig. Einer gesonderten Ausweisung bedarf es daher nicht. Im Übrigen ist die liegenschaftliche Verfügbarkeit, um die es der Eingeberin hier auch geht, gesichert, da die Flächen vollständig im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) stehen. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 5 Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Beschlussvorschlag: Der Anregung , im nördlichen Teil des Änderungsbereichs eine Ortsnetzstation auszuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 2.2). 3. Eine Anliegerin und ein Anlieger der Straße „Liekfor“ Inhalt: Die Eingeber bekräftigen die Ihnen durch die Grundstückseigentümerin gegebene Zusage, dass der Anliegerweg nicht als Baustellenzufahrt genutzt wird und kündigen rechtliche Schritte in dem Falle an, dass diese Zusage nicht eingehalten wird. Stellungnahme der Verwaltung: Eine verträgliche Baustellenlogistik wird im Sinne der Eingeber im Zusammenhang mit der konkreten Baumaßnahme (Baugenehmigungsverfahren) geregelt. Die Straße „Liekfor“ wird nicht als Baustellenzufahrt genutzt werden. Beschlussvorschlag: Ein Beschluss erübrigt sich. 4. Ein Grundstücksnachbar Inhalt: Die Liegenschaft des Eingebers befindet sich ca. 80 m nördlich des Änderungsbereiches. Nachbarschutz: Der Eingeber bemängelt, dass die geplante Nutzung (heranrückendes Gewerbe) , die Belange des Nachbarschutzes nicht ausreichend berücksichtige. Die Schutzabstände seien zu gering. Bauhöhe / Verschattung: Der Eingeber befürchtet durch die Erhöhung der zulässigen Bauhöhe um 8,00 m plus weitere 5,00 m für untergeordnete Nebenanlagen (Gebäudetechnik, Ablufttürme) eine Verschattung seines Grundstücks. Erschließung: Der Eingeber bemängelt, dass der Anliegerweg, der heute der Erschließung der Hofstellen und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dient, zu gering dimensioniert sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Weg durch gewerbebezogenen Lieferverkehr oder durch Mitarbeiter „fälschlicherweise“ auch zum Parken genutzt werde. In diesen Fällen könne es zu einer versperrten Straße kommen. Daher sei das Erschließungs- und Sicherheitskonzept für das geplante Rechenzentrum unzureichend. Der Weg müsse, den künftigen Belastungen entsprechend, baulich angepasst werden. Pflanzungen: Der Eingeber wünscht eine zeitnahe Realisierung der zur Abschirmung des Gewerbegebietes im Bebauungsplan Nr. 483 festgesetzten Pflanzgebotsflächen, auch wenn sie außerhalb des Bereichs der 3. Änderung gelegen sind. Stellungnahme der Verwaltung: Nachbarschutz: Die notwendigen Abstände z ur Hofstelle des Eingebers wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 483 umfassend abgewogen. Im Rahmen der hier in Rede stehenden 3. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Änderungen. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 5 Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bauhöhe / Verschattung: Vor dem Hintergrund der Eingabe wurde die Verschattungssituation für unterschiedliche Tages- und Jahreszeiten mit Hilfe einer computergestützten Simulation noch einmal überprüft. Es zeigt sich, dass eine merkliche Verschattung des Grundstücks bzw. der Gebäude des Eingebers nur in den frühen Morgen- bzw. späten Abendstunden in den Wintermonaten auftritt und maßgeblich bedingt ist durch die geplanten Gebäude im Baufeld 14, die mit einer Bauhöhe von 10,0 m angenommen wurden, deren Realisierung bereits rechtskräftig möglich ist (Flächen liegen außerhalb des Änderungsbereichs). Abwägungsrelevante Beeinträchtigungen infolge von Verschattungswirkungen sind insoweit nicht zu besorgen. Erschließung: Die Erschließung des Rechenzentrums erfolgt ausschließlich über die im Plan festgesetzte Erschließungsstraße innerhalb des Gewerbegebiets (Stockholmer Straße). Als Ausnahme und „seltenes Ereignis“ soll eine Anli eferung von Dieseltreibstoff zum Betrieb der Notstromaggregate über den Wirtschaftsweg er folgen. Vor diesem Hintergrund ist eine Ertüchtigung des Wirtschaftsweges im südlichen Bereich durch die Bauherrin vorgesehen und insoweit Bestandteil der geplanten Baumaßnahme. Den Anliegen des Eingebers wird insoweit Rechnung getragen. Pflanzungen: Im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 483 ist unabhängig von dem vorliegenden Änderungsverfahren ein Pflanzgebot auf privaten Flächen festgesetzt. Um den Wünschen des Eingebers zu entsprechen, ist seitens der WFM als Grundstückseigentümerin rechtlich und sachlich unabhängig von der hier in Rede stehenden Baumaßnahme eine vorgezogene Realisierung der angesprochenen Pflanzflächen beabsichtigt. Beschlussvorschlag: Ein Beschluss e rübrigt sich, da den Anregungen des Eingebers unabhängig vom förmlichen Rechtsetzungsverfahren entsprochen wird. 5. Ein weiterer Grundstücksnachbar Inhalt: Die Liegenschaft des Eingebers befindet sich ca. 150 m nördlich des Änderungsbereichs. Bauhöhe/Verschattung: Der Eingeber befürchtet durch die Erhöhung der zulässigen Bauhöhe um 8,00 m plus weitere 5,00 m für unter geordnete Nebenanlagen (Gebäudetechnik, Ablufttürme) eine Verschattung seines Grundstücks. Immissionsschutz: Der Eingeber bef ürchtet Schall - und Lichtemissionen infolge der geplanten Dieselgeneratoren bzw. infolge einer nächtlichen Grundstücks- und ggf . Signalbeleuchtung. Erschließung: Der Eingeber bemängelt, dass der Anliegerweg, der heute der Erschließung der Hofstellen und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dient, zu gering dimensioniert sei. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 5 Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Weg durch gewerbebezogenen Lieferverkehr oder durch Mitarbeiter „fälschlicherweise“ auch zum Parken genutzt werde. In diesen Fällen könne es zu einer versperrten Straße kommen. Daher sei das Erschließungs- und Sicherheitskonzept für das geplante Rechenzentrum unzureichend. Der Weg müsse, den künftigen Belastungen entsprechend, baulich angepasst werden. Pflanzungen: Der Eingeber wünscht eine zeitnahe Realisierung der zur Abschirmung des Gewerbegebiets im B ebauungsplan Nr. 483 festgesetzten Pflanzgebotsflächen, auch wenn sie außerhalb des Bereichs der 3. Änderung gelegen sind. Stellungnahme der Verwaltung: Bauhöhe / Verschattung: Vor dem Hintergrund der Eingabe wurde die Verschattungssituation für unterschiedliche Tages- und Jahreszeiten mit Hilfe einer computergestützten Simulation noch einmal überprüft. Es zeigt sich, dass eine merkliche Verschattung des Grundstüc ks bzw. der Gebäude des Eingebers nur in den frühen Morgen- bzw. späten Abendstunden in den Wintermonaten auftritt und maßgeblich bedingt ist durch die geplanten Gebäude im Baufeld 14, die mit einer Bauhöhe von 10,0 m angenommen wurden, deren Realisierung bereits rechtskräftig möglich ist (Flächen liegen außerhalb des Änderungsbereichs). Abwägungsrelevante Beeinträchtigungen infolge von Verschattungswirkungen sind insoweit nicht zu besorgen. Immissionsschutz: Die Notstromdieselaggregate befinden sich innerhalb des Gebäudes und dienen ausschließlich der Versorgung mit Strom bei Ausfall der öffentlichen Versorger. Lediglich zu Testzwecken werden die Aggregate einmal monatlich für ca. 1 Stunde betätigt. Im Rahmen eines bereits realisierten, baugleichen Projektes wurde ermittelt, dass je nach Wandaufbau des Gebäudes bereits nach 10 bis 25 m ein Beurteilungspegel von ca. 42 dB vorliegt. Berücksichtigt man die Entfernung zu den Wohngebäuden sowie die zusätzlich Lärmabschirmung durch die nördlich liegenden, geplanten Gewerbebauten, ist eine Lärmbeeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung ausgeschlossen. Weitere Lärmquellen sind nicht vorhanden. Auch die technischen Aufbauten auf dem Dach erzeugen keine Emissionen. Die auf dem Gelände des Rechenzentrums vorgesehene Bel euchtung entspricht einer ortsüblichen Wege- und Fassadenbeleuchtung. Eine starke Ausleuchtung des Gebäudes, Signalleuchten sowie beleuchtete Werbeanlagen und Hinweisschilder sind nicht geplant. Auch eine Dauerbeleuchtung der technischen Anlagen auf dem Dach ist nicht vorgesehen. Die Lichtpunkthöhen sind vergleichbar mit denen einer öffentlichen Straßenbeleuchtung. Erschließung: Die Erschließung des Rechenzentrums erfolgt ausschließlich über die im Plan festgesetzte Erschließungsstraße innerhalb des Gewerbegebiet s (Stockholmer Straße). Als A usnahme und „seltenes Ereignis“ soll eine Anlieferung von Dieseltreibstoff zum Betrieb der Notstromaggregate über den Wirtschaftsweg erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist eine Ertüchtigung des Wirtschaftsweges im südlichen Bereich durch die Bauherrin vorgesehen und insoweit Bestandteil der geplanten Baumaßnahme. Den Anliegen des Eingebers wird insoweit Rechnung getragen. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Pflanzungen: Im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 483 ist unabhängig von dem vorliegenden Änderungsverfahren ein Pflanzgebot auf privaten Flächen festgesetzt. Um den Wünschen des Eingebers zu entsprechen, ist seitens der WFM als Grundstückseigentümerin rechtlich und sachlich unabhängig von der hier in Rede stehenden Baumaßnahme eine vorgezogene Realisierung der angesprochenen Pflanzflächen beabsichtigt. Beschlussvorschlag: Ein Beschluss erübrigt sich, da den Anregungen des Eingebers unabhängig vom förmlichen Rechtsetzungsverfahren entsprochen wird. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 5
Beschlussvorlage
4044 Zeichen
V/0072/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 1. Beschluss zur Änderung 2. Beschluss über die Stellungnahmen 3. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster- Lünen / Dortmund -Ems-Kanal) wird gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich nördlich der Wiedaustraße geändert (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483). 2. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483 wird wie folgt Beschluss gefasst: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen nicht gefolgt: 2.1 Dem Einwand gegen die Aufh ebung des Pflanzgebotsstreifens am westlichen Rand des Änderungsbereichs (Anlage 1, Punkt 1). 2.2 Der Anregung, im nördlichen Teil des Änderungsbereichs eine Ortsnetzstation auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2). Vorlagen-Nr.: V/0072/2015 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 29.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0072/2015 3. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483 wird aufgrund der §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 13 BauGB und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Bebauungsplanänderung keine Kosten entstehen. Begründung: Zu 1. Der in Münster ansässige IT -Dienstleister für den Bankensektor GAD beabsichtigt, ein neues Rechenzentrum zu errichten. Als Standort hier für wurde der nördlich der Wiedaustraße gelegene, bisher noch unerschlossene Bereich des Hansa -Business-Parks ausgewählt. Die speziellen Anforderungen an das Grundstück sowie dessen Umfeld machen begrenzte Anpassungen des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Durch die 3. Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Bebauungsplan änderung erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 (3) BauGB abgesehen. Zu 2. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung hat vom 24.11.2014 bis zum 29.12.2014 öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die zu diesen Beteiligungen vorgetrag enen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 2.1 und 2.2 Beschluss gefasst werden. Zu 3. Da den Stellungnahmen nicht gefolgt werden soll und somit der Entwurf der Bebauungsplanänderung nicht ge ändert wird, kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483 gefasst werden. Die Bebauungsplanänderung führt zu einer Reduzierung der notwendigen Erschließungsflächen und der damit verbundenen Kosten (vgl. Anlagen 2 und 3). Nähere Angaben zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen zur Offenlegung 2. Planverkleinerung – Bisherige Festsetzungen 3. Planverkleinerung – Zukünftige Festsetzungen 4. Textliche Festsetzungen 5. Begründung
V-0072-2015-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen
996 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0072/2015 Textliche Festsetzungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) a) Die textlichen Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplans Nr. 483 vom 22.05.2009 gelten unverändert auch für den Geltungsbereich der 3. Änderung m it folgender Ausnahme: Im Baufeld 15 gilt die textliche Festsetzung 1.7 (Bepflanzung der Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze) nicht. b) Die im Geltungsbereich der 3. Änderung zeichnerisch festgesetzte maximale Bauhöhe von 18, 0 m im Baufeld 15 darf für untergeordnete Nebenanlagen (z. B. Ablufttürme, Technikaufbauten) um bis zu 5,0 m überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1
V-0072-2015-Anlage-2-Bisherige-Festsetzungen
269 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0072/2015 Änderungsbereich - Bisherige Festsetzungen Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 483 - 3. Änderung Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster Planverkleinerung - Maßstab 1:2000
V-0072-2015-Anlage-5-Begruendung
11714 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0072/2015 Begründun g zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) Inhalt Seite 1. Anlass der Änderung ............................................................................................................................. 1 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 1 3. Bestandssituation................................................................................................................................... 2 4. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 5. Inhalte der Planänderung ...................................................................................................................... 2 5.1 Bauliche Nutzung ....................................................................................................................... 2 5.2 Verkehrserschließung ................................................................................................................. 2 5.3 Straßenbäume / Private Grünflächen ......................................................................................... 3 5.4 Pflanzgebote ............................................................................................................................... 3 5.5 Ver- und Entsorgung .................................................................................................................. 3 5.6 Textliche Festsetzungen ............................................................................................................. 3 6. Umweltschutz/Artenschutz .................................................................................................................... 3 1. Anlass der Änderung Der Bebauungsplan Nr. 483 ist seit dem 22.05.2009 rechtsverbindlich. Durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Münster als Entwicklungs - und Erschließungsträgerin konnten bisher für alle Interessenten unter Beachtung der Vorgaben des Bebauungsplans geeignet e Grundstücke gefunden werden. Die GAD eG als Dienstleistungsunternehmen des Bankensektors beabsichtigt nach intensiver Standortrecherche ein neues Rechenzentrum im nordöstlichen, bisher noch unerschlossenen Bereich des Bebauungsplans Nr. 483 zu errichten. Die speziellen Anforderungen an das Grundstück sowie dessen Umfeld machen begrenzte Anpassungen des bestehenden Planungsrechts erforderlich. Durch die geplante 3. Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die übrigen, i m § 13 (1) Baugesetzbuch (BauGB) genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen ebenfalls vor. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483 kann daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 (3) BauGB abgesehen. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplans Nr . 483 „Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster -Lünen / Dortmund -Ems-Kanal)“ erstreckt sich auf einen Bereich zwischen der geplanten Stockholmer St raße im Osten und einem vorhandenen Wirtschaftsweg im Westen, der auch die Westgrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 483 bildet. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha. Innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung lieg en die folgenden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 8, Teile der Flurstücke 221, 306, 321, 323, 325. Der Geltungsbereich der 3. Änderung ist im Plan durch einen dunkelgrauen Farbstreifen bezeichnet. Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - 3. Bestandssituation Der Änderungsbereich wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Westlich angrenzend an das Plangebiet befinden sich höherwertige Biotopstrukturen. Nördlich im weiteren Umfeld befinden sich einzelne Hofstellen und Wohngebäude. 4. Planungsrechtliche Situation Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist der Planbereich überwiegend als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich der 3. Änderung Straßenverkehrs- und Gewerbeflächen fest. 5. Inhalte der Planänderung 5.1 Bauliche Nutzung Die festgesetzte Nutzung (GE-Gebiet) sowie die Grundflächenzahl bleiben unverändert. Für das Baufeld 15 wird die maximale Bauhöhe von 10,0 m auf 18,0 m erhöht. Untergeordnete technische Anlagen können diese Höhe um bis zu 5,0 m überschreiten (vgl. textliche Festsetzung). Die Erhöhung der maximal zulässigen Bauhöhe um 8,0 m entspricht den speziellen Bedürfnissen des hier anzusiedelnden Betriebs und wird sich auf die angestrebten städtebaulichen Strukturen der gewerblichen Bauflächen im Plangebiet nur geringfü gig auswirken. Die technische Infrastruktur des Rechenzentrums unterliegt einer Vielzahl von Anforderungen an die Sicherheit der Anlage und technischen Belangen wie z. B. maximalen möglichen Leitungslängen. Es ist daher zwingend erforderlich, die technisc hen Nebenanlagen des eigentlichen Rechenkerns in bis zu 3 Geschossen um diesen herum anzuordnen. Darüber hinaus sind einzelne Abluftkamine für die Notstromversorgung über Dieselgeneratoren notwendig, die aus brandschutztechnischen Gründen über die eigentli che Gebäudehöhe hinausragen müssen. Vor diesem Hintergrund ist für diese Nebenanlagen eine erweiterte Höhenbegrenzung festgelegt. Mit der Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe im Baufeld 15 sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die Anlieger im We sten und Norden außerhalb des Plangebietes verbunden. Das Baufeld 15 wird nach Norden durch Bauflächen begrenzt, die nicht Bestandteil der 3. Änderung sind und für die damit weiterhin eine maximale Bauhöhe von 10,0 m festgesetzt ist. Im Westen ergibt sich eine Abschirmung durch die vorhandenen Gehölzstrukturen. Eine Sichtbeeinträchtigung oder Verschattung der Anlieger durch die Erhöhung der Gebäude kann damit ausgeschlossen werden. 5.2 Verkehrserschließung Die bisher wirksame Planung sieht für den Änderungsbereich eine Erschließung über eine Ringstraße (Stockholmer und Osloer Straße) vor. Aufgrund der Größe des geplanten Rechenzentrums sowie der notwendigen Sicherheitsabstände zwischen Gebäude und angrenzenden Nutzungen besteht die Möglichkeit, das Gewerbegebiet über eine reine Stichstraße zu erschließen. Die Realisierung der nicht mehr benötigten Straßenverkehrsflächen (Osloer Straße) kann damit entfallen. Die neue Stichstraße (Stockholmer Straße) erhält eine Wendemöglichkeit für Schwerlastverkehr. Die n ördlich an das Baufeld 15 angrenzenden Grundstücke werden von der Stockholmer Straße aus über eine Privatstraße erschlossen, die planungsrechtlich über die Festsetzung einer Gestattungsfläche für Geh- , Fahr- und Leitungsrechte gesichert ist. Der Umfang der zu bauenden Privatstraße wird von der Größe und Anzahl der Grundstücke in diesem Teilbereich abhängen, die nachfrageabhängig festzulegen ist. Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - 5.3 Straßenbäume / Private Grünflächen Das geplante Rechenzentrum unterliegt strengen Sicherheitsanforderungen . In einem Abstand von ca. 25 m zum Gebäude wird das Gelände über eine Zaunanlage geschützt. Weitere 5,0 m Abstand zu angrenzenden Nutzungen gewährleisten, dass die Zaunanlage im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers gewartet und gesichert werden kann. Um ein Eindringen in den Sicherheitsbereich zu unterbinden, sind Übersteigmöglichkeiten der Zaunanlage zu vermeiden. Daher wurde von einer Festsetzung von Straßenbäumen im Nahbereich des geplanten Rechenzentrums in Abänderung von der bisherigen Pl anfassung abgesehen. Des Weiteren wird wegen der vorgenannten Sicherheitserfordernisse darauf verzichtet, über die textliche Festsetzung 1.7 eine Begrünung mit Baumpflanzungen zwischen Baugrenze (=Sicherheitszaun) und Straßenbegrenzungslinie planerisch zu fixieren. Unabhängig von den baurechtlichen Vorgaben ist davon auszugehen, dass die angesprochenen Freiflächen im Einklang mit den Vorgaben des Sicherheitskonzepts landschaftsgärtnerisch begrünt und gestaltet werden. 5.4 Pflanzgebote Der aktuell rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 483 setzt entlang der westlichen Grenze des Plangebiets östlich des vorhandenen Wirtschaftsweges ein Pflanzgebot fest. Dieses wird im Änderungsbereich aufgehoben. Eine frei wachsende Baum - und Strauchpflanzung entlang der Gr undstücksgrenze steht im Widerspruch zu den Sicherheitsanforderungen des anzusiedelnden Betriebes. Bei einem Erhalt des Pflanzgebotes müsste das Baufeld 15 insgesamt nach Osten verlagert werden. Dies wäre ohne eine grundsätzliche Verschiebung von Straßenverkehrsflächen nicht möglich und würde überdies zu viel zu geringen Grundstückstiefen der östlich verbleibenden Baugrundstücke führen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass auf ungefähr zwei Drittel der Grundstücksgrenze des Baufelds 15 Gehölzbestände im Westen angrenzen und diese in diesem Bereich eine ausreichende Abschirmung der künftigen Gewerbeflächen zur freien Landschaft gewährleisten, ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. 5.5 Ver- und Entsorgung Durch den Wegfall der Osloer Straße wird der vorgeschlagene Standort für eine Trafostation verlegt. Der neue Standort ist durch ein entsprechendes Symbol im Änderungsplan gekennzeichnet. 5.6 Textliche Festsetzungen Alle weiteren zeichnerischen und textl ichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 483 gelten unverändert (vgl. Aufdrucke a)+b) auf der Planzeichnung). 6. Umweltschutz/Artenschutz Bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 483 wurde eine umfangreiche Umweltprüfung durchgeführt , in der die planungsbedingten Auswirkungen auf die Umweltmedien (z. B. Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft, Landschaft und Mensch) beschrieben, bewertet und durch entsprechende planerische Vorkehrungen ausgeglichen werden. Eine Umweltprüfung im Rahmen der 3. (vereinfachten) Änderung ist daher nicht erforderlich (§ 13 BauGB). Öffentliche Grün- oder Ausgleichsflächen werden von der Planänderung nicht berührt. Die zulässigen Grundflächenzahlen sowie die zulässigen baulichen Eingriffe bleiben gegenüber den bisher gültigen Festsetzungen unverändert. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - Artenschutzrechtliche Belange sind durch die Änderung des Planungsrechts im Rahmen der 3. Änderung nicht berührt. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liefkor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal). Münster, den __________ Oberbürgermeister Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Stockholmer Straße
- Wiedaustraße
- Kappenberger Damm
- Ringstraße
- Liekfor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0072/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37