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V/0072/2015

Bebauungsplan Nr. 483, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung - Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 26.01.2015

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V-0072-2015-Anlage-3-Zukünftige-Festsetzungen

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Ansehen

V-0072-2015-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0072-2015-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0072-2015-Anlage-2-Bisherige-Festsetzungen

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Ansehen

V-0072-2015-Anlage-5-Begruendung

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Ansehen

V-0072-2015-Anlage-3-Zukünftige-Festsetzungen

511 Zeichen

W
eg 
W
eg 
Teich 
Teich 
15 
16 
14 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
L
E
GE 
u. AK I-V 
max.GH 
18,0 m 0,7 
GE 
u. AK I-V 
0,7 max.GH 
10,0 m 
u. AK I-VI 
GE 
0,7 max.GH 
10,0 m 
323 
325 
318 
306 
319 
307 
320 
322 
253 
321 
314 
221 
282 
283 
430 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0072/2015 
Änderungsbereich - Zukünftige Festsetzungen 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 483 - 3. Änderung 
Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster 
Planverkleinerung - Maßstab 1:2000

V-0072-2015-Anlage-1-Stellungnahmen

12248 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0072/2015  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Stellungnahmen zur Offenlegung   
der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483:  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet  
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor /  
Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)  
Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung  wurden folgende 
Stellungnahmen abgegeben:  
1. Untere Landschaftsbehörde (ULB)  
Inhalt:  
Die ULB wendet sich gegen die im Zuge der 3. Änderung vorgesehenen Aufgabe eines 
bisher im Bebauungsplan Nr.  483 festgesetzten, ca. 10,0  m breiten und ca. 275,0 m 
langen Pflanzgebot sstreifens am westlich Rand des Änderungsbereichs und verweist 
darauf, dass diese Fläche die ihr zugedachten Funktionen für Ausgleich und Artenschutz  
dann nicht übernehmen könne.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Einer laut dem seit 2009 rechtskräftigem Bebauungsplan bestimmungsgemäßen Nutzung 
wurde die angesprochene Fläche (ca. 0,28 ha) bisher nicht zugeführt. Sie wird bis heute 
landwirtschaftlich genutzt (Ackerland).  
Die ihr zugewiesenen Funktionen können zurzeit insoweit nicht erfüllt werden.  
Eine Beibehaltung der  Pflanzgebotsfestsetzung ist mit den Sicherheitsbedürfnissen des 
hier anzus iedelnden Betriebs unvereinbar  (Sichtbeeinträchtigung, Gefahr des 
Überkletterns der Zaunanlage etc.). Allerdings hat die Bauherrin  zugesichert, die 
angesprochene Fläche als Rasenfläche mit lockerem Bewuchs gärtnerisch zu gestalten.  
Im Übrigen können die hier „ nur rechnerisch“ entfallenden Ausgleichs - und 
Artenschutzfunktionen von anderen Flächen, die im Bebauungsplan Nr. 483 für Grün- und 
Ausgleichsfunktionen in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 22,5 ha ausgewiesen sind, 
mit übernommen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand gegen die Aufhebung des Pflanzgebot sstreifens am westlichen Rand des 
Änderungsbereichs wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 2.1).  
2. münsterNETZ GmbH  
Inhalt:  
Die Eingeberin wünscht die Ausweisung eines Standort s für eine Ortsnetzstation im 
nördlichen Teil des Änderungsbereichs, um die Stromversorgung  der künftig hier  
anzusiedelnden Betriebe zu sichern.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung sind Trafostationen in allen 
Baugebieten allgemein zulässig. Einer gesonderten Ausweisung bedarf es daher nicht.  
Im Übrigen ist die liegenschaftliche Verfügbarkeit, um die es der Eingeberin hier auch 
geht, gesichert, da die Flächen vollständig im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster 
(WFM) stehen.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 5

Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung , im nördlichen Teil des Änderungsbereichs eine Ortsnetzstation 
auszuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 2.2).  
3. Eine Anliegerin und ein Anlieger der Straße „Liekfor“  
Inhalt:  
Die Eingeber bekräftigen die Ihnen durch die Grundstückseigentümerin gegebene 
Zusage, dass der Anliegerweg  nicht als Baustellenzufahrt genutzt wird und kündigen 
rechtliche Schritte in dem Falle an, dass diese Zusage nicht eingehalten wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Eine verträgliche Baustellenlogistik wird im Sinne der Eingeber im Zusammenhang mit der 
konkreten Baumaßnahme (Baugenehmigungsverfahren)  geregelt. Die Straße „Liekfor“ 
wird nicht als Baustellenzufahrt genutzt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Ein Beschluss erübrigt sich.  
4. Ein Grundstücksnachbar  
Inhalt:  
Die Liegenschaft des Eingebers befindet sich ca. 80 m nördlich des Änderungsbereiches.  
Nachbarschutz:  
Der Eingeber bemängelt, dass die geplante Nutzung (heranrückendes Gewerbe) , die 
Belange des Nachbarschutzes nicht ausreichend berücksichtige. Die Schutzabstände 
seien zu gering.  
Bauhöhe / Verschattung:  
Der Eingeber befürchtet durch die Erhöhung der zulässigen Bauhöhe um 8,00  m plus 
weitere 5,00  m für untergeordnete Nebenanlagen (Gebäudetechnik, Ablufttürme) eine 
Verschattung seines Grundstücks.  
Erschließung:  
Der Eingeber bemängelt, dass der Anliegerweg, der heute der Erschließung der 
Hofstellen und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dient, zu gering 
dimensioniert sei.  
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Weg durch gewerbebezogenen 
Lieferverkehr oder durch Mitarbeiter „fälschlicherweise“ auch zum Parken genutzt werde.  
In diesen Fällen könne es zu einer versperrten Straße kommen. Daher sei das 
Erschließungs- und Sicherheitskonzept für das geplante Rechenzentrum unzureichend. 
Der Weg müsse, den künftigen Belastungen entsprechend, baulich angepasst werden.  
Pflanzungen:  
Der Eingeber wünscht eine zeitnahe Realisierung der zur Abschirmung des 
Gewerbegebietes im Bebauungsplan Nr.  483 festgesetzten Pflanzgebotsflächen, auch 
wenn sie außerhalb des Bereichs der 3. Änderung gelegen sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nachbarschutz:  
Die notwendigen Abstände z ur Hofstelle des Eingebers wurden bei der Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 483 umfassend abgewogen. Im Rahmen der hier in Rede stehenden 
3. Änderung ergeben sich diesbezüglich keine Änderungen.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 5

Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bauhöhe / Verschattung:  
Vor dem Hintergrund der Eingabe wurde die Verschattungssituation für unterschiedliche 
Tages- und Jahreszeiten mit Hilfe einer computergestützten Simulation noch einmal 
überprüft.  
Es zeigt sich, dass eine merkliche Verschattung des Grundstücks bzw. der Gebäude des 
Eingebers nur in den frühen Morgen- bzw. späten Abendstunden in den Wintermonaten 
auftritt und maßgeblich bedingt ist  durch die geplanten Gebäude im Baufeld 14, die mit 
einer Bauhöhe von 10,0 m angenommen wurden, deren Realisierung bereits rechtskräftig 
möglich ist (Flächen liegen außerhalb des Änderungsbereichs).  
Abwägungsrelevante Beeinträchtigungen infolge von Verschattungswirkungen sind 
insoweit nicht zu besorgen.  
Erschließung:  
Die Erschließung des Rechenzentrums erfolgt  ausschließlich über die im Plan 
festgesetzte Erschließungsstraße innerhalb des Gewerbegebiets  (Stockholmer Straße). 
Als Ausnahme und „seltenes Ereignis“  soll eine Anli eferung von Dieseltreibstoff zum 
Betrieb der Notstromaggregate über den Wirtschaftsweg er folgen. Vor diesem 
Hintergrund ist eine Ertüchtigung des Wirtschaftsweges im südlichen Bereich durch die 
Bauherrin vorgesehen und insoweit Bestandteil der geplanten Baumaßnahme.  
Den Anliegen des Eingebers wird insoweit Rechnung getragen.  
Pflanzungen:  
Im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.  483 ist unabhängig von dem vorliegenden 
Änderungsverfahren ein Pflanzgebot auf privaten Flächen festgesetzt.  
Um den Wünschen des Eingebers zu entsprechen, ist seitens der WFM als 
Grundstückseigentümerin rechtlich und sachlich unabhängig von der hier in Rede 
stehenden Baumaßnahme eine vorgezogene Realisierung der angesprochenen 
Pflanzflächen beabsichtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Ein Beschluss e rübrigt sich, da den Anregungen des Eingebers unabhängig vom 
förmlichen Rechtsetzungsverfahren entsprochen wird.  
5. Ein weiterer Grundstücksnachbar  
Inhalt:  
Die Liegenschaft des Eingebers befindet sich ca. 150 m nördlich des Änderungsbereichs. 
Bauhöhe/Verschattung:  
Der Eingeber befürchtet durch die Erhöhung der zulässigen Bauhöhe um 8,00  m plus 
weitere 5,00  m für unter geordnete Nebenanlagen (Gebäudetechnik, Ablufttürme) eine 
Verschattung seines Grundstücks.  
Immissionsschutz:  
Der Eingeber bef ürchtet Schall - und Lichtemissionen infolge der geplanten 
Dieselgeneratoren bzw. infolge einer nächtlichen Grundstücks- und ggf . 
Signalbeleuchtung.  
Erschließung:  
Der Eingeber bemängelt, dass der Anliegerweg,  der heute der Erschließung der 
Hofstellen und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dient, zu gering 
dimensioniert sei.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 5

Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Weg durch gewerbebezogenen 
Lieferverkehr oder durch Mitarbeiter „fälschlicherweise“ auch zum Parken genutzt werde.  
In diesen Fällen könne es zu einer versperrten Straße kommen.  Daher sei das 
Erschließungs- und Sicherheitskonzept für das geplante Rechenzentrum unzureichend. 
Der Weg müsse, den künftigen Belastungen entsprechend, baulich angepasst werden.  
Pflanzungen:  
Der Eingeber wünscht eine zeitnahe Realisierung der zur Abschirmung des 
Gewerbegebiets im B ebauungsplan Nr. 483 festgesetzten Pflanzgebotsflächen, auch 
wenn sie außerhalb des Bereichs der 3. Änderung gelegen sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bauhöhe / Verschattung:  
Vor dem Hintergrund der Eingabe wurde die Verschattungssituation für unterschiedliche 
Tages- und Jahreszeiten mit Hilfe einer computergestützten Simulation noch einmal 
überprüft.  
Es zeigt sich, dass eine merkliche Verschattung des Grundstüc ks bzw. der Gebäude des 
Eingebers nur in den frühen Morgen-  bzw. späten Abendstunden in den Wintermonaten 
auftritt und maßgeblich bedingt ist durch die geplanten Gebäude im Baufeld 14, die mit 
einer Bauhöhe von 10,0 m angenommen wurden, deren Realisierung bereits rechtskräftig 
möglich ist (Flächen liegen außerhalb des Änderungsbereichs).  
Abwägungsrelevante Beeinträchtigungen infolge von Verschattungswirkungen sind 
insoweit nicht zu besorgen.  
Immissionsschutz:  
Die Notstromdieselaggregate befinden sich innerhalb des Gebäudes und dienen 
ausschließlich der Versorgung mit Strom bei Ausfall der öffentlichen Versorger. Lediglich 
zu Testzwecken werden die Aggregate einmal monatlich für ca. 1 Stunde betätigt.  
Im Rahmen eines bereits realisierten, baugleichen Projektes wurde ermittelt, dass je nach 
Wandaufbau des Gebäudes bereits nach 10 bis 25 m ein Beurteilungspegel von ca. 42 dB 
vorliegt. Berücksichtigt man die Entfernung zu den Wohngebäuden sowie die zusätzlich 
Lärmabschirmung durch die nördlich liegenden, geplanten Gewerbebauten, ist eine 
Lärmbeeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung ausgeschlossen. Weitere 
Lärmquellen sind nicht vorhanden. Auch die technischen Aufbauten auf dem Dach 
erzeugen keine Emissionen.  
Die auf dem Gelände des Rechenzentrums vorgesehene Bel euchtung entspricht einer 
ortsüblichen Wege- und Fassadenbeleuchtung. Eine starke Ausleuchtung des Gebäudes, 
Signalleuchten sowie beleuchtete Werbeanlagen und Hinweisschilder sind nicht geplant. 
Auch eine Dauerbeleuchtung der technischen Anlagen auf dem Dach ist nicht 
vorgesehen.  
Die Lichtpunkthöhen sind vergleichbar mit denen einer öffentlichen Straßenbeleuchtung.  
Erschließung:  
Die Erschließung des Rechenzentrums erfolgt  ausschließlich über die im Plan 
festgesetzte Erschließungsstraße innerhalb des Gewerbegebiet s (Stockholmer Straße). 
Als A usnahme und „seltenes Ereignis“ soll eine Anlieferung von Dieseltreibstoff zum 
Betrieb der Notstromaggregate über den Wirtschaftsweg erfolgen. Vor diesem 
Hintergrund ist eine Ertüchtigung des Wirtschaftsweges im südlichen Bereich durch die 
Bauherrin vorgesehen und insoweit Bestandteil der geplanten Baumaßnahme.  
Den Anliegen des Eingebers wird insoweit Rechnung getragen.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 5

Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Pflanzungen:  
Im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.  483 ist unabhängig von dem vorliegenden 
Änderungsverfahren ein Pflanzgebot auf privaten Flächen festgesetzt.  
Um den Wünschen des Eingebers zu entsprechen, ist seitens der WFM als 
Grundstückseigentümerin rechtlich und sachlich unabhängig von der hier in Rede 
stehenden Baumaßnahme eine vorgezogene Realisierung der angesprochenen 
Pflanzflächen beabsichtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Ein Beschluss erübrigt sich, da den Anregungen des Eingebers unabhängig vom 
förmlichen Rechtsetzungsverfahren entsprochen wird.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 5

Beschlussvorlage

4044 Zeichen

V/0072/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie 
Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
1. Beschluss zur Änderung   
2. Beschluss über die Stellungnahmen 
3. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und 
Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-
Lünen / Dortmund -Ems-Kanal) wird gemäß §§  2 (1) und 1  (8) in Verbindung mit §  13 
Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich nördlich der Wiedaustraße  geändert (3. Änderung des 
Bebauungsplans Nr. 483).  
 
2. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum  Entwurf der 3.  Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 483 wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen nicht gefolgt: 
 
2.1 Dem Einwand gegen die Aufh ebung des Pflanzgebotsstreifens am westlichen Rand 
des Änderungsbereichs (Anlage 1, Punkt 1).  
 
2.2 Der Anregung, im nördlichen Teil des Änderungsbereichs eine Ortsnetzstation 
auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2).  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0072/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0072/2015 
3. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483 wird aufgrund der §§  2 und 10 in 
Verbindung mit § 13 BauGB und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung (GO NRW) als Satzung 
beschlossen.  
 
Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Bebauungsplanänderung keine 
Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.  Der in Münster ansässige IT -Dienstleister für den Bankensektor GAD beabsichtigt, ein 
neues Rechenzentrum zu errichten. Als Standort hier für wurde der nördlich der 
Wiedaustraße gelegene, bisher noch unerschlossene Bereich des Hansa -Business-Parks 
ausgewählt. Die speziellen Anforderungen an das Grundstück sowie dessen Umfeld 
machen begrenzte Anpassungen des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.  
 
Durch die 3.  Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht 
berührt. Die Bebauungsplan änderung erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach §  13 
Baugesetzbuch (BauGB). Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 (3) BauGB abgesehen.  
 
Zu 2.  Der Entwurf der Bebauungsplanänderung hat vom 24.11.2014 bis zum 29.12.2014 
öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.  
 
Die zu diesen Beteiligungen vorgetrag enen Stellungnahmen sind in der Anlage  1 
dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 2.1 und 2.2 Beschluss 
gefasst werden.  
 
Zu 3. Da den Stellungnahmen nicht gefolgt werden soll und somit der Entwurf der 
Bebauungsplanänderung nicht ge ändert wird, kann der Satzungsbeschluss zur 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483 gefasst werden.  
 
Die Bebauungsplanänderung führt zu einer Reduzierung der notwendigen Erschließungsflächen 
und der damit verbundenen Kosten (vgl. Anlagen 2 und 3).  
 
Nähere Angaben zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
1. Stellungnahmen zur Offenlegung  
2. Planverkleinerung – Bisherige Festsetzungen  
3. Planverkleinerung – Zukünftige Festsetzungen  
4. Textliche Festsetzungen  
5. Begründung

V-0072-2015-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen

996 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 4  
zur Vorlage Nr. V/0072/2015  
  
Textliche Festsetzungen  
zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 483:  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet  
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor /  
Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)  
a)  Die textlichen Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplans Nr. 483 vom 22.05.2009 
gelten unverändert auch für den Geltungsbereich der 3.  Änderung m it folgender 
Ausnahme:  
Im Baufeld 15 gilt die textliche Festsetzung  1.7 (Bepflanzung der Flächen zwischen 
Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze) nicht.  
b)  Die im Geltungsbereich der 3.  Änderung zeichnerisch festgesetzte maximale Bauhöhe 
von 18, 0 m im Baufeld 15 darf für untergeordnete Nebenanlagen (z.  B. Ablufttürme, 
Technikaufbauten) um bis zu 5,0 m überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 
§ 16 Abs. 6 BauNVO).  
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1

V-0072-2015-Anlage-2-Bisherige-Festsetzungen

269 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0072/2015 
Änderungsbereich - Bisherige Festsetzungen 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 483 - 3. Änderung 
Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster 
Planverkleinerung - Maßstab 1:2000

V-0072-2015-Anlage-5-Begruendung

11714 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 5  
zur Vorlage Nr. V/0072/2015  
  
Begründun g  
zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483:  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und Gewerbegebiet  
(Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor /  
Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)  
Inhalt Seite 
1.  Anlass der Änderung ............................................................................................................................. 1 
2.  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 1 
3.  Bestandssituation................................................................................................................................... 2 
4.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
5.  Inhalte der Planänderung ...................................................................................................................... 2 
5.1  Bauliche Nutzung ....................................................................................................................... 2 
5.2  Verkehrserschließung ................................................................................................................. 2 
5.3  Straßenbäume / Private Grünflächen ......................................................................................... 3 
5.4  Pflanzgebote ............................................................................................................................... 3 
5.5  Ver- und Entsorgung .................................................................................................................. 3 
5.6  Textliche Festsetzungen ............................................................................................................. 3 
6.  Umweltschutz/Artenschutz .................................................................................................................... 3 
1.  Anlass der Änderung 
Der Bebauungsplan Nr.  483 ist seit dem 22.05.2009 rechtsverbindlich. Durch die 
Wirtschaftsförderung der Stadt Münster als Entwicklungs - und Erschließungsträgerin konnten 
bisher für alle Interessenten unter Beachtung der Vorgaben des Bebauungsplans geeignet e 
Grundstücke gefunden werden.  
Die GAD eG als Dienstleistungsunternehmen des Bankensektors beabsichtigt nach intensiver 
Standortrecherche ein neues Rechenzentrum im nordöstlichen, bisher noch unerschlossenen 
Bereich des Bebauungsplans Nr. 483 zu errichten. Die speziellen Anforderungen an das 
Grundstück sowie dessen Umfeld machen begrenzte Anpassungen des bestehenden 
Planungsrechts erforderlich.  
Durch die geplante 3. Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht 
berührt. Die übrigen, i m §  13 (1) Baugesetzbuch (BauGB) genannten 
Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen ebenfalls vor.  
Die 3.  Änderung des Bebauungsplans Nr.  483 kann daher im vereinfachten Verfahren nach 
§ 13 BauGB erfolgen. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 (3) BauGB abgesehen.  
2.  Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich der geplanten 3.  Änderung des Bebauungsplans Nr . 483 „Amelsbüren – 
Hansa-BusinessPark Münster –  Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A  1 / Kappenberger 
Damm / Wiedaustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster -Lünen / Dortmund -Ems-Kanal)“ erstreckt 
sich auf einen Bereich zwischen der geplanten Stockholmer St raße im Osten und einem 
vorhandenen Wirtschaftsweg im Westen, der auch die Westgrenze des rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr. 483 bildet. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha.  
Innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung lieg en die folgenden 
Grundstücke:  
Gemarkung Amelsbüren, Flur 8, Teile der Flurstücke 221, 306, 321, 323, 325.  
Der Geltungsbereich der 3.  Änderung ist im Plan durch einen dunkelgrauen Farbstreifen 
bezeichnet.  
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 4

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - 
 
3.  Bestandssituation  
Der Änderungsbereich wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Westlich angrenzend an das 
Plangebiet befinden sich höherwertige Biotopstrukturen. Nördlich im weiteren Umfeld befinden 
sich einzelne Hofstellen und Wohngebäude.  
4.  Planungsrechtliche Situation  
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist der Planbereich überwiegend 
als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich der 3.  Änderung 
Straßenverkehrs- und Gewerbeflächen fest.  
5.  Inhalte der Planänderung  
5.1  Bauliche Nutzung  
Die festgesetzte Nutzung (GE-Gebiet) sowie die Grundflächenzahl bleiben unverändert. Für das 
Baufeld 15 wird die maximale Bauhöhe von 10,0 m auf 18,0  m erhöht. Untergeordnete 
technische Anlagen können diese Höhe um bis zu 5,0 m überschreiten (vgl. textliche 
Festsetzung).  
Die Erhöhung der maximal zulässigen Bauhöhe um 8,0 m entspricht den speziellen 
Bedürfnissen des hier anzusiedelnden Betriebs und wird sich auf die angestrebten 
städtebaulichen Strukturen der gewerblichen Bauflächen im Plangebiet nur geringfü gig 
auswirken.  
Die technische Infrastruktur des Rechenzentrums unterliegt einer Vielzahl von Anforderungen 
an die Sicherheit der Anlage und technischen Belangen wie z.  B. maximalen möglichen 
Leitungslängen. Es ist daher zwingend erforderlich, die technisc hen Nebenanlagen des 
eigentlichen Rechenkerns in bis zu 3 Geschossen um diesen herum anzuordnen. Darüber 
hinaus sind einzelne Abluftkamine für die Notstromversorgung über Dieselgeneratoren 
notwendig, die aus brandschutztechnischen Gründen über die eigentli che Gebäudehöhe 
hinausragen müssen. Vor diesem Hintergrund ist für diese Nebenanlagen eine erweiterte 
Höhenbegrenzung festgelegt.  
Mit der Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe im Baufeld 15 sind keine nachteiligen 
Auswirkungen auf die Anlieger im We sten und Norden außerhalb des Plangebietes verbunden. 
Das Baufeld 15 wird nach Norden durch Bauflächen begrenzt, die nicht Bestandteil der 
3. Änderung sind und für die damit weiterhin eine maximale Bauhöhe von 10,0 m festgesetzt ist. 
Im Westen ergibt sich eine Abschirmung durch die vorhandenen Gehölzstrukturen. Eine 
Sichtbeeinträchtigung oder Verschattung der Anlieger durch die Erhöhung der Gebäude kann 
damit ausgeschlossen werden.  
5.2  Verkehrserschließung  
Die bisher wirksame Planung sieht für den Änderungsbereich eine Erschließung über eine 
Ringstraße (Stockholmer und Osloer Straße) vor. Aufgrund der Größe des geplanten 
Rechenzentrums sowie der notwendigen Sicherheitsabstände zwischen Gebäude und 
angrenzenden Nutzungen besteht die Möglichkeit, das Gewerbegebiet über eine reine 
Stichstraße zu erschließen. Die Realisierung der nicht mehr benötigten Straßenverkehrsflächen 
(Osloer Straße) kann damit entfallen. Die neue Stichstraße (Stockholmer Straße) erhält eine 
Wendemöglichkeit für Schwerlastverkehr.  
Die n ördlich an das Baufeld 15 angrenzenden Grundstücke werden von der Stockholmer 
Straße aus über eine Privatstraße erschlossen, die planungsrechtlich über die Festsetzung 
einer Gestattungsfläche für Geh- , Fahr- und Leitungsrechte gesichert ist. Der Umfang der  zu 
bauenden Privatstraße wird von der Größe und Anzahl der Grundstücke in diesem Teilbereich 
abhängen, die nachfrageabhängig festzulegen ist.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 4

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - 
 
5.3  Straßenbäume / Private Grünflächen  
Das geplante Rechenzentrum unterliegt strengen Sicherheitsanforderungen . In einem Abstand 
von ca. 25 m zum Gebäude wird das Gelände über eine Zaunanlage geschützt. Weitere 5,0  m 
Abstand zu angrenzenden Nutzungen gewährleisten, dass die Zaunanlage im 
Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers gewartet und gesichert werden kann.  
Um ein Eindringen in den Sicherheitsbereich zu unterbinden, sind Übersteigmöglichkeiten der 
Zaunanlage zu vermeiden. Daher wurde von einer Festsetzung von Straßenbäumen im 
Nahbereich des geplanten Rechenzentrums in Abänderung von der bisherigen Pl anfassung 
abgesehen. Des Weiteren wird wegen der vorgenannten Sicherheitserfordernisse darauf 
verzichtet, über die textliche Festsetzung  1.7 eine Begrünung mit Baumpflanzungen zwischen 
Baugrenze (=Sicherheitszaun) und Straßenbegrenzungslinie planerisch zu fixieren.  
Unabhängig von den baurechtlichen Vorgaben ist davon auszugehen, dass die 
angesprochenen Freiflächen im Einklang mit den Vorgaben des Sicherheitskonzepts 
landschaftsgärtnerisch begrünt und gestaltet werden.  
5.4  Pflanzgebote  
Der aktuell rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 483 setzt entlang der westlichen Grenze des 
Plangebiets östlich des vorhandenen Wirtschaftsweges ein Pflanzgebot fest. Dieses wird im 
Änderungsbereich aufgehoben.  
Eine frei wachsende Baum - und Strauchpflanzung entlang der Gr undstücksgrenze steht im 
Widerspruch zu den Sicherheitsanforderungen des anzusiedelnden Betriebes. Bei einem Erhalt 
des Pflanzgebotes müsste das Baufeld  15 insgesamt nach Osten verlagert werden. Dies wäre 
ohne eine grundsätzliche Verschiebung von Straßenverkehrsflächen nicht möglich und würde 
überdies zu viel zu geringen Grundstückstiefen der östlich verbleibenden Baugrundstücke 
führen.  
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass auf ungefähr zwei Drittel der Grundstücksgrenze 
des Baufelds  15 Gehölzbestände im Westen angrenzen und diese in diesem Bereich eine 
ausreichende Abschirmung der künftigen Gewerbeflächen zur freien Landschaft gewährleisten, 
ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen.  
5.5  Ver- und Entsorgung  
Durch den Wegfall der Osloer Straße wird der vorgeschlagene Standort für eine Trafostation 
verlegt. Der neue Standort ist durch ein entsprechendes Symbol im Änderungsplan 
gekennzeichnet.  
5.6  Textliche Festsetzungen  
Alle weiteren zeichnerischen und textl ichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.  483 
gelten unverändert (vgl. Aufdrucke a)+b) auf der Planzeichnung).  
6.  Umweltschutz/Artenschutz  
Bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  483 wurde eine umfangreiche 
Umweltprüfung durchgeführt , in der die planungsbedingten Auswirkungen auf die 
Umweltmedien (z.  B. Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft, Landschaft und Mensch) 
beschrieben, bewertet und durch entsprechende planerische Vorkehrungen ausgeglichen 
werden.  
Eine Umweltprüfung im Rahmen der 3.  (vereinfachten) Änderung ist daher nicht erforderlich 
(§ 13 BauGB).  
Öffentliche Grün-  oder Ausgleichsflächen werden von der Planänderung nicht berührt. Die 
zulässigen Grundflächenzahlen sowie die zulässigen baulichen Eingriffe bleiben gegenüber den 
bisher gültigen Festsetzungen unverändert.  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 4

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 483 – 3. Änderung 
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster - 
 
Artenschutzrechtliche Belange sind durch die Änderung des Planungsrechts im Rahmen der 
3. Änderung nicht berührt.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung 
beschlossenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 483:  
Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster – Industrie- und 
Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liefkor 
/ Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal).  
Münster, den __________ 
Oberbürgermeister  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 4

Beratungsverlauf (4)

05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 31.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Stockholmer Straße
  • Wiedaustraße
  • Kappenberger Damm
  • Ringstraße
  • Liekfor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0072/2015
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37