V/0985/2020
Errichtungsbeschluss: Dauerhafter Ersatzbau einer Kindertageseinrichtung am Standort Alte Mauritzschule im Bezirk Mitte
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Anlage 1_Lageplan Alte Mauritzschule
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 13.11.2020 Notizen: Kita Alte Mauritzschule © Stadt Münster H 5757 521 R 406 872 R 407 264 H 5758 071 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0985/2020 V/0985/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Dauerhafter Ersatzbau einer Kindertageseinrichtung am Standort Alte Mauritzschule im Bezirk Mitte Beratungsfolge 01.12.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der dauerhaften Errichtung (Ersatzbau) einer neuen Kinder- tageseinrichtung mit drei Gruppen am Standort Alte Mauritz schule, Warendorfer Straße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 50 - 55 Plätze umfasst, davon 16 u3 - Plätze und 34-39 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuu ng (Blocköffnungszeit) flexi- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 20.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0985/2020 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Wohn - und Stadtbau GmbH, errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der poli- tischen Gremien zur Übertragung der städt. Immobilie an den Investor (nicht -öffentliche Vorla- ge V/0971/2020). 5. Die Trägerschaft wird an den Träger Christlicher Verein junger Menschen Sozialwerk gGmbH (CVJM) übertragen. Es werden vertragliche Regelungen (Leistungsvereinbarung) zur Träger- schaft mit dem Träger CVJM und der Stadt Münster getroffen. Es wird ein Trä geranteil von 1,00% verein bart. Mietvertragliche Regelungen werden zwischen dem Investor, der Wohn - und Stadtbau GmbH, und dem Träger CVJM vereinbart. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit dem Träger CVJM Sozialwerk GmbH Kontakt aufnimmt, ob ein Bedarf best eht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu in- tegrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahr- zunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Da die Kita mit bereits vorhandenen Gruppen in die neue Immobilie einzieht, fällt kein Zuschuss zu Investitionskosten an. Die Finanzierung der Betriebskosten für diese Gruppen ist ebenfalls bereits in den Haushaltsansätzen der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ ent- halten. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Stadtbezirk Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 44,7 % (1.446 Plätze für 3.232 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 100,5 % (2.545 Plätze für 2.533 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3-Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Sowohl für die u3- als auch für die ü3 -Kinder sind weitere Plätze in Kind ertageseinrichtungen abhän- gig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. In der bereits interimsweise errichten Kita Alte Mauritzschule werden bereits aktuell drei Gruppen betreut, sodass diese Plätze in der neuen Einrichtung ersetzt werden. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Der Investor, die Wohn- und Stadtbau GmbH, wird auf dem Grundstück der Alten Mauritzschule eine dauerhafte dreigruppige Kindertageseinrichtung mit 16 u3- und 34-39 ü3-Plätzen als Ersatzbau für die jetzige Interimskita an diesem Standort errichten, welche sich an die Bestandsimmobilie anschließt. Die Einrichtung wird nach den Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes errichtet. Die erfor- derliche Außenfläche für drei Gruppen ist vorgesehen. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. - 3 - V/0985/2020 Die bisher dort bestehende, interimsweise errichtete Kindertageseinrichtung Alte Mau ritzschule wird vom Träger CVJM seit dem 01.08.2013 geführt. Mit der Vorlage V/0171/2013 wurde zunächst einer interimsweisen Nutzung der Immobilie zugestimmt. Aufgrund baulicher und räumlicher Einschränkungen besteht für diese Interims -Einrichtung nur ein e befristete Betriebserlaubnis. Auf Grund der hohen Bedarfe in der Innenstadt soll die Immobilie nun bis zur Inbetriebnahme der dauerhaften Kita genutzt werden. Zur Inbetriebnahme der neuen Kita können Kinder und Erzieher in die neue Einrichtung umziehen. Anschließend wird die Immobilie saniert und einer anderen Nutzung zugeführt. Damit wird den Kindern, Erziehern und dem Träger eine langfristige gesicherte Perspektive an die- sem Standort geschaffen. Die neue Einrichtung wird daher die vorhandenen u3- und ü3-Plätze im Stadtteil ersetzen. Die Wohn- und Stadtbau GmbH wird zudem prüfen, ob im Rahmen der Sanierung der Immobilie zu- sätzlich eine Großtagespflegestelle realisiert werden kann. 3. Vergabe der Trägerschaft: Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Grü nden vor, dem Träger CVJM Sozialwerk gGmbH die Träger- schaft für die dauerhafte Einrichtung zu übertragen. 4. Fazit: Mit der oben genannten Maßnahme werden bereits bestehende und weiterhin zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Mitte gesichert. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage A
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Anlage A zur V/0985/2020 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der dauerhaften Errichtung der Kita am Standort Alte Mauritzschule, Warendorfer Straße langfristig Betreuungs- plätze im Bezirk Mitte gesichert. Die Einrichtung soll im Jahr 2023 in Betrieb gehen. Zu diesem Zeitpunkt wird die interimsweise errichtete Kita im Bestandsgebäude Alte Mauritzschule in die neue Einrichtung umziehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der dauerhaften Errichtung der Kita Alte Mauritzschule werden die u3- und ü3-Plätze im Be- zirk Mitte langfristig gesichert. Durch den bestandsneutralen Umzug in die dauerhafte Einrichtung mit drei Gruppen bleiben so- wohl die u3- als auch die ü3-Versorgungsquoten unverändert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Da die Kita mit bereits vorhandenen Gruppen in die neue Immobilie einzieht, fällt kein Zuschuss zu Investitionskosten an. Die Finanzierung der Betriebskosten für diese Gruppen ist ebenfalls bereits in den Haushaltsansätzen enthalten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbes ondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2 Raumprogramm
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Raumprogramm Alte Mauritzschule
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkunge n
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von
2 – 6 Jahren
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von
0 - 3 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzu ngen:
11,00 € im KiTa-Jahr 2020/2021
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 555 qm (3 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 73.260,00 €
(11,00 x 555 x 12)
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
40 2
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesam t 46 3
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 92 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 20.02.2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Warendorfer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0985/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2020
- Erstellt
- 13.11.2020 12:35