3060/2025
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte
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Anlage 2 (aktualisierert) Vorgeschlagene Mitglieder und Stellvertretende Mitglieder Beirat Porz Mitte
2029 Zeichen
Beirat Porz Mitte Vorgeschlagene Mitglieder und stellvertretende Mitglieder Wahlperiode 2025/2030 Anlage 2 Organisation Stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Bezirksbürgermeister/in (Vorsitz) Tempel, Lutz - Stellvertr. Bezirksbürgermeister*in Lüsgen, Markus - Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen Bündnis Porz-Mitte Reichel, Jochen Baedorf, Hans Bündnis Porz-Mitte Fakhim-Haschemi, Simin Bellmann, Wienke Bündnis Porz-Mitte Dr. Schäfer, Klaus Gras, Michael Porzer Handwerk Urban, André Görmar, Torsten Bürgerverein Porz-Mitte e.V. Mirche, Anita Dr. Hammes, Wilhelm Porzer Bürgerstiftung Weigand, Christiane Meurer, Thomas PORZITY e.V. Karabuga, Mo Amin, Farid Kath. Kirchengemeinde St. Josef, Pfarrbüro Eich, Theo - Evang. Kirchgemeinde Porz, Gemeindebüro Dr. Theobold, Rolf Dräger, Annette Carl-Stamitz-Musikschule Schwirten, Annette Glombek, Beate Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte Boyke, Bastian Terboven, Alexander Festausschuss Porzer Karneval e.V. Harms, Holger Iburg, Fred City-Center Porz Femfert, Ute - SVK Seniorenvertretung der Stadt Köln Scherzberg, Volker Dr. Kulozik, Reinhard Grundschule Hauptstraße, GGS Rieger, Olga - Porzer Wirtschaft (IHK Köln) - - MigrationsVertreter*in Kass, Anna Khalat, Hilmant Polizei Köln Wegener, Marco Mehlem, Jürgen Sozialraumkoordination Porz-Mitte/Urbach Waldron, Lara Deppe-Polzin, Susanne Aktualisiert am 27.11.2025
Anlage 3 Synopse zur Änderung Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte
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Anlage 3 Änderungen der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte Synopse Bestehende Fassung vom 23.03.2021 Neue Fassung Stand 11/2025 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte vertretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik angehören: - Bezirksbürgermeister - Stellv. Bezirksbürgermeisterin - Vorsitzende der Bezirksfraktionen - Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten Fraktionen - bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte - Vertreter/in Porzer Handwerk - Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln - Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. - Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung - Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft - Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef - Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz - Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz - Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz - Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz) - Vertreter/in des City Centers Porz 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte vertretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik angehören: - Bezirksbürgermeister - Stellv. Bezirksbürgermeisterin - Vorsitzende der Bezirksfraktionen - Vertreterinnen und Vertreter der im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen - bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte - Vertreter/in Porzer Handwerk - Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln - Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. - Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung - Vertreter/in PORZITY e.V. - Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef - Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz - Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz - Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz - Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz) - Vertreter/in des City Centers Porz Anlage 3 - Vertreter/in der Seniorenvertretung - Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße - Vertreter/in der Polizei - Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz- Mitte/Urbach - Migrationsvertreter/in Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: - moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH für die Verwaltung: - Bürgeramtsleitung Porz - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Stadtplanungsamt - Amt für Straßen und Verkehrstechnik - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. (2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesenheitsfall ernannt. (3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. (4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 von den Mitgliedsorganisationen, Vereinen und der Politik benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. (5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. - Vertreter/in der Seniorenvertretung - Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße - Vertreter/in der Polizei - Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz- Mitte/Urbach - Migrationsvertreter/in Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: - moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH für die Verwaltung: - Bürgeramtsleitung Porz - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Stadtplanungsamt - Amt für Straßen und Verkehrstechnik - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. (2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesenheitsfall ernannt. (3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. (4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 von den Mitgliedsorganisationen, Vereinen und der Politik benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. (5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
IX/15/152
Vorlagen-Nummer
3060/2025
Freigabedatum
19.11.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte
hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat
Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Bezirks-
fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stell-
vertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor:
Mitglieder stellvertretende Mitglieder
______________________ ______________________
______________________ ______________________
______________________ ______________________
______________________ ______________________
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat
die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie
entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglie-
der des Beirates Porz zur Ernennung vor:
Mitglieder stellvertretende Mitglieder
______________________ ______________________
______________________ ______________________
______________________ ______________________
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.12.2025
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025
17.03.2026
Rat
16.12.2025
19.03.2026
12.05.2026
2
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______________________ ______________________
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3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Perso-
nen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte.
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern und
stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Ge-
schäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte.
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 3 markierten Änderungen in Ziffer 3 der Geschäfts-
ordnung des Beirates Porz Mitte.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 mit Vorlage 3914/2016 die erstmalige Einrich-
tung des Beirates Porz Mitte beschlossen. Der Beirat wurde gegründet, um eine kontinuierli-
che Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Ent-
wicklungskonzept Porz Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städte-
baulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen.
Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen
zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte. Der Beirat begleitet die Umset-
zung des ISEK Porz Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. Er wurde für die
Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz Mitte und des I-
SEK Porz Mitte eingerichtet.
Der Vorsitz des Beirates und die Sitzungsleitung liegen seit der Wahlperiode 2020/2025 beim
Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz kraft sei-
nes/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stellvertretende Bezirks-
bürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. Eine weitere Stellvertre-
terin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates gewählt.
Entsprechend der aktuell gültigen Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte, letztmalig geän-
dert mit Vorlage 3621/2020, setzt sich der Beirat aus von der Politik entsandten Vertretungen
sowie aus Vertretungen von in der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisatio-
nen aus Porz-Mitte zusammen. Seitens der Politik gehören dem Beirat die Vorsitzenden der
Bezirksfraktionen sowie Vertretungen der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten
Fraktionen an. Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und
Statistik.
Zur neuen Wahlperiode 2025/2030 sind gemäß Ziffer 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bei-
rates Porz Mitte die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Vertretungen des Beirates
neu zu ernennen. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Die von Politik und den Organisatio-
nen benannten Personen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Für die künftige Besetzung des Beirates Porz Mitte ergeben sich folgende Änderungen in Zif-
fer 3 der Geschäftsordnung des Beirats gemäß Anlage 3:
Zur neuen Wahlperiode 2025/2030 wurde an Stelle eines Stadtentwicklungsausschus-
ses ein Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit gebildet. Künf-
tig sollen daher Vertreterinnen und Vertreter der im Ausschuss für Stadtentwicklung
und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen im Beirat vertreten sein.
Die Interessengemeinschaft Einzelhandel wurde zum 01.01.2024 aufgelöst und hat
sich in 2025 neu gegründet. Künftig soll daher ein/eine Vertreter/-in des PORZITY e.V.
im Beirat vertreten sein.
Anlagen:
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Vorgeschlagene Mitglieder und stellvertretende Mitglieder Beirat Porz Mitte
Anlage 3 Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Umsetzung des Beirates Porz Mitte stellt eine Form der Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte dar. Im Rahmen der Umsetzung der baulichen Einzelmaßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte werden zudem gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 6, Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu 3060-2025 ASrZ 07.05.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 07.05.2026 öffentlich 6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030 3060/2025 I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Bezirks- fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stell- vertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglie- der des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Perso- nen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Ge- schäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 3 markierten Änderungen in Ziffer 3 der Geschäfts- ordnung des Beirates Porz Mitte. II Mündlicher Änderungsantrag vom RM Sterck: Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, dass gemäß Ziffer 3 Abs. 1 weiterhin drei Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses für Porz-Mitte Mit- glied des Beirates bleiben sollen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP/KSG-Fraktion und bei Enthaltung der Stimme der AfD-Fraktion abgelehnt. Hinweis: Die Sache ist erledigt. III Mündlicher Antrag vom RM Kienitz (CDU) Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit folgt dem alterna- tiven Vorschlag der Verwaltung gemäß Anlage 5 und empfiehlt dem Rat folgende Be- schlussfassung: Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Be- zirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder Andreas Bischoff Werner Marx Jutta Komorowski Sigita Gelbach Rainhard Krasson Sebastian Braasch Jörg Stegemann Roman Jochim 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertre- tende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder (Bündnis 90/Die Grünen) Roman Schulte Annika Obst (CDU) Stefan Götz Dr. Helge Schlieben (SPD) Pascal Pütz Sercan Bars (Die Linke) Albert Meinhardt Dr. Günter Bell (Volt) Kira Gurk Sergen Belen (FDP/KSG) Sylvia Laufenberg Daniela Rechenberger (AfD) Wiebke Herrmann Vincent Winkler 3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der Geschäftsord- nung des Beirates Porz Mitte mit Ausnahme von Ziffer 3 Absatz 5. IV Abstimmung über die so geänderte Vorlage (Ergänzungen fett) 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Bezirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder/ stellvertretende Mitglieder Andreas Bischoff Werner Marx Jutta Komorowski Sigita Gelbach Rainhard Krasson Sebastian Braasch Jörg Stegemann Roman Jochim 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertre- tende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder/ stellvertretende Mitglieder (Bündnis 90/Die Grünen) Roman Schulte Annika Obst (CDU) Stefan Götz Dr. Helge Schlieben (SPD) Pascal Pütz Sercan Bars (Die Linke) Albert Meinhardt Dr. Günter Bell (Volt) Kira Gurk Sergen Belen (FDP/KSG) Sylvia Laufenberg Daniela Rechberger (AfD) Wiebke Herrmann Vincent Winkler 3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der Geschäftsord- nung des Beirates Porz Mitte mit Ausnahme von Ziffer 3 Absatz 5. Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage (in der Fassung der Anlage 5, mit namentlichen Ergänzungen zu Ziffer 2) Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 Ergänzende Stellungnahme zum Antrag BV 7 AN-0206-2026
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1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030 Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz vom 29.01.2026 (AN/0206/2026 von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt) Beschluss über den Änderungsantrag AN/0206/2026: Die Bezirksvertretung Porz beschließt ergänzend zum Beschlusstext den Ersatz der Anlage 3 zur Vorlage 3060/2025 durch eine an mehreren Stellen aktualisierte Geschäftsordnung, als Anlage 4 beigelegt. Die Änderungen sind rot dargestellt, hinzugefügte Texte unterstrichen, entfernte Textteile sind gestrichen. Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 3060/2025 wird die Fortführung des Beirates Porz Mitte in der neuen Wahlperiode 2025/2030 beschlossen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruht auf der Übertragung der Geschäftsordnung aus der vergangenen Wahlperiode. Zu den im Änderungsantrag AN/0206/2026 aufgenommenen Aktualisierungen der Geschäftsordnung stellt die Verwaltung nachfolgend die resultierenden Konsequenzen bei Beschlussfassung dar: • Änderungen in der Überschrift und der Präambel der Geschäftsordnung Diese Änderungen beinhalten keine inhaltlichen Veränderungen der Zuständigkeit oder Arbeitsweise des Beirates und stellen daher nur abweichende Formulierungsänderungen ohne rechtliche Auswirkungen dar. Das Datum des Ratsbeschlusses wird entsprechend des tatsächlichen Zeitpunktes des Beschlusses nachträglich redaktionell durch die Verwaltung geändert. • Änderungen in Ziffer 3 der Geschäftsordnung (Zusammensetzung des Beirates) Die von der Bezirksvertretung Porz empfohlenen Änderungen in der Beiratszusammensetzung obliegen der Entscheidungshoheit der Politik. Die geänderte Beschlussempfehlung umfasst folgende Änderungen der stimmberechtigten Mitgliederorganisationen: das Bündnis Porz Mitte (Reduzierung von 3 auf 2 Mitglieder), das City Center Porz (Wegfall) und die Interessengemeinschafft Porzity e.V. (Erhöhung von 1 auf 2 Mitglieder). Zudem ist vorgesehen, dass die bisherigen stimmberechtigten politischen Vertretungen aus der Bezirksvertretung Porz sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit zukünftig als nicht stimmberechtigte Mitglieder bei Bedarf an den Sitzungen des Beirates Porz Mitte teilnehmen. 2 Diese Regelung lässt offen, wer über den Bedarf der Teilnahme der künftigen nicht stimmberechtigten Mitglieder (Politik und Verwaltung) entscheidet. Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass auch künftig eine Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme der personellen Kapazitäten der Fachämter einschließlich dem Büro Porz Mitte und moderne stadt gewahrt bleiben muss und den politischen Vertretungen eine Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen nicht verwehrt werden kann. Bei den Änderungsempfehlungen in Ziffer 3 Absatz 4 wird nachträglich durch die Verwaltung redaktionell der tatsächliche Zeitpunkt des Ratsbeschlusses angepasst. Der Rat mit vorheriger Beschlussempfehlung durch die Bezirksvertretung Porz entscheidet über die Erstbesetzung des Beirates in der Wahlperiode. Die Änderungsempfehlungen in Ziffer 3 Absatz 5 werden von der Verwaltung als nicht umsetzbar eingestuft. Die Intention war hier vermutlich, eine Regelung ausschließlich über die Ernennung von stimmberechtigten Beiratsmitgliedern zu treffen. Die vorliegende Formulierung umfasst jedoch stimmberechtigte sowie auch nichtstimmberechtigte Beiratsmitglieder. Die künftige Ernennung der nichtstimmberechtigten politischen Vertretungen obliegt nicht der Bezirksvertretung Porz sondern weiterhin dem Rat der Stadt Köln. Die Benennung der nichtstimmberechtigten Vertretungen der Verwaltung obliegt entsprechend ihrer Organisationshoheit der Verwaltung selbst. Die Änderungsempfehlung des Ziffer 3 Absatz 7 wird von der Verwaltung als unübliche aber rechtlich mögliche Regelung eingeschätzt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass bei Beschluss dieser Geschäftsordnungsänderung die nichtstimmberechtigten politischen Beiratsvertretungen über ihren gewählten Zeitraum hinaus wirken werden. • Änderungen in Ziffer 5 der Geschäftsordnung (Dauer) Diese Regelungen stellen lediglich einen inhaltlichen Verweis auf Ziffer 3 dar. • Änderungen in Ziffer 8 der Geschäftsordnung (Tagungsmodalitäten) Die Änderungsempfehlungen der Fristen in Absatz 4 und 5 obliegen der politischen Entscheidungshoheit. Zur Änderungsempfehlung in Absatz 5, die Vorschlagseinreichung zur Tagesordnung „schriftlich“ festzulegen weist die Verwaltung darauf hin, dass die Schriftform nach BGB sehr formelle Voraussetzungen (eine qualifizierte Unterschrift) umfasst. Bei Beschluss dieser Geschäftsordnungsänderung wird eine große formale Hürde für die Einreichung von Vorschlägen zur Tagesordnung entstehen. Die Änderungsempfehlungen in Ziffer 8 Absatz 6 werden als klarstellend eingestuft. Die Änderungsempfehlungen in Ziffer 8 Abs. 9 bedeuten einen größeren verwaltungsinternen Arbeitsaufwand. Jede Beschlussempfehlung des Beirates 3 wäre künftig vor Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Porz von der Verwaltung zu prüfen und mit einer Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz vorzulegen. Ergebnis der Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt bei positivem Votum des Rates der Stadt Köln zu der von der Bezirksvertretung Porz empfohlenen Geschäftsordnungsänderung, Ziffer 3 Absatz 5 aufgrund der fehlenden Umsetzbarkeit nicht zu beschließen. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die in Anlage 2 gleichzeitig zu beschließende erstmalige Ernennung der stimmberechtigten Mitglieder in der Wahlperiode 2025/2030 bei Beschluss der von der Bezirksvertretung Porz empfohlenen Geschäftsordnungsänderung die Veränderung der Mitgliedschaft der politischen Vertretungen als nichtstimmberechtigte Mitglieder nicht abbildet. Die darüber hinaus erforderlichen Veränderungen bei den stimmberechtigten Mitgliedern der Organisationen wird die Verwaltung in einer gesonderten Beschlussvorlage in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Porz zur Beschlussfassung einbringen. Die Verwaltung stellt daher dem Rat der Stadt Köln folgende Beschlussalternative auf Grundlage der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz zur Verfügung: 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Bezirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder Andreas Bischoff Werner Marx Jutta Komorowski Sigita Gelbach Rainhard Krasson Sebastian Braasch Jörg Stegemann Roman Jochim 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 4 ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte mit Ausnahme von Ziffer 3 Absatz 5.
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Porz zum TOP 7.8
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Erik Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 30.01.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 29.01.2026 öffentlich 7.8 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitt e hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030 3060/2025 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0206/2026: Die Bezirksvertretung Porz beschließt ergänzend zum Beschlusstext den Ersatz der Anlage 3 zur Vorlage 3060/2025 durch eine an mehreren Stellen aktualisierte Ge- schäftsordnung, als Anlage 4 beigelegt. Die Änderungen sind rot dargestellt, hinzuge- fügte Texte unterstrichen, entfernte Textteile sind gestrichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Stimme von Herrn Meinhardt (Die LINKE) und der Stimme von Herrn Krämer (BSW) zugestimmt. II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die f olgenden Vorsitzenden der Bezirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglie- der bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder Andreas Bischoff Werner Marx Jutta Komorowski Sigita Gelbach Rainhard Krasson Sebastian Braasch Jörg Stegemann Roman Jochim 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: Mitglieder stellvertretende Mitglieder ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ 3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitglie- dern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte. 5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der Geschäfts- ordnung des Beirates Porz Mitte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - bei Enthaltung der Stimmen der AfD-Fraktion, der Stimme von Herrn Meinhardt (Die LINKE) und der Stimme von Herrn Krämer (BSW) - zugestimmt. 1 G eschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte Geänderter Beschluss durch den Rat der Stadt Köln am 05.02.2026 Präambel Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept für Porz- Mitte und der fortgeschriebene Sachstand 2016 desselben, sehen bei der Umsetzung die Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort vor, um einen möglichst hohen Identifikati- onsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, welches die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit in der Umsetzung. Im Rahmen des- sen werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus dem Entwicklungskonzept ablei- ten und zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Der Beirat für Porz-Mitte soll auf Basis der bisherigen Beschlüsse fortgesetzt werden, um eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnah- men aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammen- hang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 22.09.2016 gemäß Empfehlung der Be- zirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 15.09.2016 der Einrichtung des Beirates für Porz-Mitte zugestimmt. Der Rat hat die Geschäftsordnung in der Fassung vom 23.03.2021 ebenfalls auf Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aktualisiert. 1 - Aufgaben des Beirates (1) Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnah- men zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. (2) Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem Entwicklungs- konzept Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige Änderungen in- formiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus. (3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien blei- ben unberührt. 2 - Vorsitz Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürger- meisterin kraft seines/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stell- vertretende Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. Eine weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates ge- wählt. Anlage 2 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte ver- tretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik stimmberechtigt angehö- ren: Bezirksbürgermeister /in Erste/r stellv. Bezirksbürgermeister /in Vorsitzende der Bezirksfraktionen Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklu ngsausschuss stimmberech- tigten Fraktionen bis zu zwei Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte Vertreter/in Porzer Handwerk Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung bis zu zwei Vertreter/innen des PORZITY e.V. Vertreter/innen der Katholischen Kirchengemeinde S t. Josef Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Por z Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Po rz) Vertreter/in des City Centers Porz Vertreter/in der Seniorenvertretung Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße Vertreter/in der Polizei Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz-Mitte /Urbach Migrationsvertreter/in Zur fachlichen Beratung sowie zur Information nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf und ohne Stimmrecht teil: Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fraktio nen der Bezirksvertretung Porz Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Auss chuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen 3 moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Stä dtebaues und der Gemeindeent- wicklung mbH 4 Bürgeramtsleitung Porz Amt für Stadtentwicklung und Statistik Bürgerbüro Porz-Mitte Stadtplanungsamt Amt für Straßen und Radwegebau Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll si- cherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. (2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesen- heitsfall ernannt. (3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder berufli- ches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. (4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 05.02.2026 von den Mitgliedsorganisatio- nen, Vereinen und der Politik benannten Personen wurden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. (5) Personelle Änderungen der Beiratsmitglieder obliegen in Zukunft der Bestätigung der Bezirksvertretung Porz. (6) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. (7) Alle Beiratsmitglieder bleiben nach Ablauf der Amtsdauer Mitglied des Beirats bis zur un- verzüglichen Wiederbestellung oder der Bestellung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers. 4 – Einberufung und Tagesordnung Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingela- den wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende o- der dessen/deren Stellvertretung. 5 - Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskon- zept Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates und der Be- zirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute Ernennun g ist zulässig. Die Regelung gemäß §3 (7) ist zu berücksichtigen. 5 6 – Fragen aus der Bürgerschaft Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umset- zung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des noch in der Erarbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die Frage- stunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzen- den/der Vorsitzenden verlängert werden. 6 7 - Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. (2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden/der sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und ggf. den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 8 - Tagungsmodalitäten (1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. (2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfor- dert. (3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende ein- geladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. (4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu ge- ben. Die Tagesordnung muss spätestens 10 Arbeitstage vor der Sitzung den Beiratsmit- gliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. (5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen spätestens am 15 . Arbeitstag vor der nächsten Sitzung schriftlich bei der Geschäftsführung und dem/der Vorsitzenden vorliegen. (6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Bezirksvertretung Porz und/oder den Fachaus- schüssen des Rates zur Entscheidung vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. Anträge zu Beschlussempfehlungen zu bestehenden Tagesordnungspunkten können auch in der Sitzung gestellt werden und sind der Schriftführung schriftlich spätestens zur Abstimmung einzureichen. Es entscheidet die einfache Mehrheit. (7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert ebenfalls seine Vertreterin/seinen Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um die Ver- tretung sicher zu stellen. (8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbei- ter des geschäftsführenden Amtes für Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur Erstellung der Niederschrift an jeder Sitzung teil. (9) Gefasste Beschlussempfehlungen des Beirates werden der Bezirksvertretung Porz ver- bunden mit einer fachlichen Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt. (10) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen Ausgestaltung und Organisation seiner Ar- beit frei.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3060/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 27.10.2025 15:54