Mandari Insight

3060/2025

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 13.7

Anlage 2 (aktualisierert) Vorgeschlagene Mitglieder und Stellvertretende Mitglieder Beirat Porz Mitte

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Ansehen

Anlage 3 Synopse zur Änderung Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 6, Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu 3060-2025 ASrZ 07.05.2026

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Anlage 5 Ergänzende Stellungnahme zum Antrag BV 7 AN-0206-2026

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Porz zum TOP 7.8

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Anlage 2 (aktualisierert) Vorgeschlagene Mitglieder und Stellvertretende Mitglieder Beirat Porz Mitte

2029 Zeichen

Beirat Porz Mitte
Vorgeschlagene Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
Wahlperiode 2025/2030
Anlage 2
Organisation Stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretendes 
stimmberechtigtes Mitglied
Bezirksbürgermeister/in (Vorsitz) Tempel, Lutz -
Stellvertr. Bezirksbürgermeister*in Lüsgen, Markus -
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
Bezirksfraktionsvorsitz von BV 7 zu benennen von BV 7 zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
StEA Fraktion von StEA zu benennen von StEA zu benennen
Bündnis Porz-Mitte Reichel, Jochen Baedorf, Hans
Bündnis Porz-Mitte Fakhim-Haschemi, Simin Bellmann, Wienke
Bündnis Porz-Mitte Dr. Schäfer, Klaus Gras, Michael
Porzer Handwerk Urban, André Görmar, Torsten
Bürgerverein Porz-Mitte e.V. Mirche, Anita Dr. Hammes, Wilhelm
Porzer Bürgerstiftung Weigand, Christiane Meurer, Thomas
PORZITY e.V. Karabuga, Mo Amin, Farid
Kath. Kirchengemeinde St. Josef, Pfarrbüro Eich, Theo -
Evang. Kirchgemeinde Porz, Gemeindebüro Dr. Theobold, Rolf Dräger, Annette
Carl-Stamitz-Musikschule Schwirten, Annette Glombek, Beate
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte Boyke, Bastian Terboven, Alexander
Festausschuss Porzer Karneval e.V. Harms, Holger Iburg, Fred
City-Center Porz Femfert, Ute -
SVK Seniorenvertretung der Stadt Köln Scherzberg, Volker Dr. Kulozik, Reinhard
Grundschule Hauptstraße, GGS Rieger, Olga -
Porzer Wirtschaft (IHK Köln) - -
MigrationsVertreter*in Kass, Anna Khalat, Hilmant  
Polizei Köln Wegener, Marco Mehlem, Jürgen
Sozialraumkoordination Porz-Mitte/Urbach Waldron, Lara Deppe-Polzin, Susanne
Aktualisiert am 27.11.2025

Anlage 3 Synopse zur Änderung Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte

5051 Zeichen

Anlage 3 
Änderungen der Geschäftsordnung des Beirats Porz Mitte 
Synopse 
 
Bestehende Fassung vom 23.03.2021   Neue Fassung Stand 11/2025 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
 
(1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen 
Vertretung den folgenden in Porz-Mitte 
vertretenen Vereinen, Organisationen, 
Institutionen und der Politik angehören: 
 
- Bezirksbürgermeister 
 
- Stellv. Bezirksbürgermeisterin 
 
- Vorsitzende der Bezirksfraktionen 
 
- Vertreterinnen und Vertreter der im 
Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten  
Fraktionen 
 
 
- bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für 
Porz-Mitte 
 
- Vertreter/in Porzer Handwerk 
 
- Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln 
 
- Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. 
 
- Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung 
 
- Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft 
 
- Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde 
St. Josef 
 
- Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde 
Porz 
 
- Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz 
 
- Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in 
Porz 
 
- Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS 
Porz) 
 
- Vertreter/in des City Centers Porz 
 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
 
(1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen 
Vertretung den folgenden in Porz-Mitte 
vertretenen Vereinen, Organisationen, 
Institutionen und der Politik angehören: 
 
- Bezirksbürgermeister 
 
- Stellv. Bezirksbürgermeisterin 
 
- Vorsitzende der Bezirksfraktionen 
 
- Vertreterinnen und Vertreter der im Ausschuss 
für Stadtentwicklung und regionale 
Zusammenarbeit stimmberechtigten  
Fraktionen 
 
- bis zu drei Vertreter/innen des Bündnisses für 
Porz-Mitte 
 
- Vertreter/in Porzer Handwerk 
 
- Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln 
 
- Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. 
 
- Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung 
 
- Vertreter/in PORZITY e.V. 
 
- Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde 
St. Josef 
 
- Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde 
Porz 
 
- Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz 
 
- Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in 
Porz 
 
- Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS 
Porz) 
 
- Vertreter/in des City Centers Porz

Anlage 3 
- Vertreter/in der Seniorenvertretung 
 
- Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße 
 
- Vertreter/in der Polizei 
 
- Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz-
Mitte/Urbach 
 
- Migrationsvertreter/in 
 
Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere 
Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: 
 
- moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des 
Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
 
für die Verwaltung: 
 
- Bürgeramtsleitung Porz 
 
- Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
- Stadtplanungsamt 
 
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
 
- Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster 
 
Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten 
Organisationen, Vereine und der Politik soll 
sicherstellen, dass die Interessen der 
Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte 
angemessen repräsentiert werden.  
 
(2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine 
Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den 
Abwesenheitsfall ernannt.  
 
(3) Es können nur solche Personen Mitglied im 
Beirat werden, deren Wohnsitz oder 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtbezirk Porz befindet.  
 
(4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
22.09.2016 von den Mitgliedsorganisationen, 
Vereinen und der Politik benannten Personen 
werden in einem gesonderten Beschluss von der 
Bezirksvertretung Porz bestätigt. 
 
(5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder 
aus wichtigem Grund jederzeit abberufen.  
- Vertreter/in der Seniorenvertretung 
 
- Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße 
 
- Vertreter/in der Polizei 
 
- Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz-
Mitte/Urbach 
 
- Migrationsvertreter/in 
 
Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere 
Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf teil: 
 
- moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des 
Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH 
 
für die Verwaltung: 
 
- Bürgeramtsleitung Porz 
 
- Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
- Stadtplanungsamt 
 
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
 
- Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster 
 
Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten 
Organisationen, Vereine und der Politik soll 
sicherstellen, dass die Interessen der 
Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte 
angemessen repräsentiert werden.  
 
(2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine 
Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den 
Abwesenheitsfall ernannt.  
 
(3) Es können nur solche Personen Mitglied im 
Beirat werden, deren Wohnsitz oder 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtbezirk Porz befindet.  
 
(4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
22.09.2016 von den Mitgliedsorganisationen, 
Vereinen und der Politik benannten Personen 
werden in einem gesonderten Beschluss von der 
Bezirksvertretung Porz bestätigt. 
 
(5) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder 
aus wichtigem Grund jederzeit abberufen.

Beschlussvorlage Rat

5560 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
 
Vorlagen-Nummer 
 3060/2025 
Freigabedatum 
 19.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 
hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat 
Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Bezirks-
fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stell-
vertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat 
die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie 
entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglie-
der des Beirates Porz zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.12.2025 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 
17.03.2026 
Rat 
16.12.2025 
         19.03.2026 
         12.05.2026

2 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Perso-
nen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 
 
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern und 
stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Ge-
schäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte. 
 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 3 markierten Änderungen in Ziffer 3 der Geschäfts-
ordnung des Beirates Porz Mitte.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 mit Vorlage 3914/2016 die erstmalige Einrich-
tung des Beirates Porz Mitte beschlossen. Der Beirat wurde gegründet, um eine kontinuierli-
che Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Ent-
wicklungskonzept Porz Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städte-
baulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. 
 
Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen 
zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte. Der Beirat begleitet die Umset-
zung des ISEK Porz Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. Er wurde für die 
Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz Mitte und des I-
SEK Porz Mitte eingerichtet. 
 
Der Vorsitz des Beirates und die Sitzungsleitung liegen seit der Wahlperiode 2020/2025 beim 
Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz kraft sei-
nes/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stellvertretende Bezirks-
bürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. Eine weitere Stellvertre-
terin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates gewählt.  
 
Entsprechend der aktuell gültigen Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte, letztmalig geän-
dert mit Vorlage 3621/2020, setzt sich der Beirat aus von der Politik entsandten Vertretungen 
sowie aus Vertretungen von in der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisatio-
nen aus Porz-Mitte zusammen. Seitens der Politik gehören dem Beirat die Vorsitzenden der 
Bezirksfraktionen sowie Vertretungen der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten 
Fraktionen an. Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik. 
 
Zur neuen Wahlperiode 2025/2030 sind gemäß Ziffer 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bei-
rates Porz Mitte die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Vertretungen des Beirates 
neu zu ernennen. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Die von Politik und den Organisatio-
nen benannten Personen sind der Anlage 2 zu entnehmen.  
 
Für die künftige Besetzung des Beirates Porz Mitte ergeben sich folgende Änderungen in Zif-
fer 3 der Geschäftsordnung des Beirats gemäß Anlage 3: 
 Zur neuen Wahlperiode 2025/2030 wurde an Stelle eines Stadtentwicklungsausschus-
ses ein Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit gebildet. Künf-
tig sollen daher Vertreterinnen und Vertreter der im Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen im Beirat vertreten sein. 
 
 Die Interessengemeinschaft Einzelhandel wurde zum 01.01.2024 aufgelöst und hat 
sich in 2025 neu gegründet. Künftig soll daher ein/eine Vertreter/-in des PORZITY e.V. 
im Beirat vertreten sein. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Vorgeschlagene Mitglieder und stellvertretende Mitglieder Beirat Porz Mitte 
Anlage 3 Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung Beirat Porz Mitte

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1142 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Umsetzung des Beirates Porz Mitte stellt eine Form der Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend zur 
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte dar. Im Rahmen der Umsetzung der 
baulichen Einzelmaßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte werden zudem 
gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 6, Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu 3060-2025 ASrZ 07.05.2026

6573 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit 
Louise Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 08.05.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für 
Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 07.05.2026 
öffentlich 
6.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 
hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern 
für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030 
3060/2025 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Bezirks-
fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stell-
vertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem Rat 
die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen sowie 
entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglie-
der des Beirates Porz zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________

______________________  ______________________ 
 
 ______________________  ______________________ 
 
3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen Perso-
nen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 
 
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern und 
stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in der Ge-
schäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte. 
 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 3 markierten Änderungen in Ziffer 3 der Geschäfts-
ordnung des Beirates Porz Mitte. 
 
II Mündlicher Änderungsantrag vom RM Sterck: 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, dass gemäß 
Ziffer 3 Abs. 1 weiterhin drei Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses für Porz-Mitte Mit-
glied des Beirates bleiben sollen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP/KSG-Fraktion und bei Enthaltung der 
Stimme der AfD-Fraktion abgelehnt. 
 
Hinweis: 
Die Sache ist erledigt. 
 
III Mündlicher Antrag vom RM Kienitz (CDU) 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit folgt dem alterna-
tiven Vorschlag der Verwaltung gemäß Anlage 5 und empfiehlt dem Rat folgende Be-
schlussfassung:  
 
Beschluss: 
 
1.  Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der Be-
zirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. 
stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor:  
 
Mitglieder   stellvertretende Mitglieder  
 
Andreas Bischoff  Werner Marx  
Jutta Komorowski  Sigita Gelbach  
Rainhard Krasson  Sebastian Braasch  
Jörg Stegemann  Roman Jochim  
 
2.  Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem 
Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen 
sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertre-
tende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor:

Mitglieder         stellvertretende Mitglieder  
 
(Bündnis 90/Die Grünen) Roman Schulte Annika Obst   
(CDU) Stefan Götz     Dr. Helge Schlieben  
(SPD) Pascal Pütz     Sercan Bars 
(Die Linke) Albert Meinhardt   Dr. Günter Bell 
(Volt) Kira Gurk     Sergen Belen 
(FDP/KSG) Sylvia Laufenberg   Daniela Rechenberger 
(AfD) Wiebke Herrmann    Vincent Winkler 
 
  
3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen 
Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates 
Porz Mitte.  
 
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern 
und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in 
der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte.  
 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der Geschäftsord-
nung des Beirates Porz Mitte mit Ausnahme von Ziffer 3 Absatz 5.  
 
IV Abstimmung über die so geänderte Vorlage (Ergänzungen fett) 
 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der  
Bezirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder 
bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor:  
 
Mitglieder/ stellvertretende Mitglieder  
 
Andreas Bischoff  Werner Marx  
Jutta Komorowski  Sigita Gelbach  
Rainhard Krasson  Sebastian Braasch  
Jörg Stegemann  Roman Jochim  
 
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt dem 
Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten Fraktionen 
sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. stellvertre-
tende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor:  
 
Mitglieder/       stellvertretende Mitglieder  
 
(Bündnis 90/Die Grünen) Roman Schulte Annika Obst   
(CDU) Stefan Götz     Dr. Helge Schlieben  
(SPD) Pascal Pütz     Sercan Bars 
(Die Linke) Albert Meinhardt   Dr. Günter Bell 
(Volt) Kira Gurk     Sergen Belen 
(FDP/KSG) Sylvia Laufenberg   Daniela Rechberger 
(AfD) Wiebke Herrmann    Vincent Winkler 
 
  
3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen   
Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates 
Porz Mitte.

4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitgliedern 
und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen von den in 
der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus Porz-Mitte.  
 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der Geschäftsord-
nung des Beirates Porz Mitte mit Ausnahme von Ziffer 3 Absatz 5.  
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage (in der Fassung der 
Anlage 5, mit namentlichen Ergänzungen zu Ziffer 2)  
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5 Ergänzende Stellungnahme zum Antrag BV 7 AN-0206-2026

8083 Zeichen

1 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 
hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den 
Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030 
 
Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Porz vom 29.01.2026 (AN/0206/2026 von SPD, CDU, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt) 
 
Beschluss über den Änderungsantrag AN/0206/2026: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt ergänzend zum Beschlusstext den Ersatz der 
Anlage 3 zur Vorlage 3060/2025 durch eine an mehreren Stellen aktualisierte 
Geschäftsordnung, als Anlage 4 beigelegt. Die Änderungen sind rot dargestellt, 
hinzugefügte Texte unterstrichen, entfernte Textteile sind gestrichen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Mit Vorlage 3060/2025 wird die Fortführung des Beirates Porz Mitte in der neuen 
Wahlperiode 2025/2030 beschlossen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung 
beruht auf der Übertragung der Geschäftsordnung aus der vergangenen 
Wahlperiode. 
 
Zu den im Änderungsantrag AN/0206/2026 aufgenommenen Aktualisierungen der 
Geschäftsordnung stellt die Verwaltung nachfolgend die resultierenden 
Konsequenzen bei Beschlussfassung dar: 
• Änderungen in der Überschrift und der Präambel der Geschäftsordnung 
 
Diese Änderungen beinhalten keine inhaltlichen Veränderungen der 
Zuständigkeit oder Arbeitsweise des Beirates und stellen daher nur 
abweichende Formulierungsänderungen ohne rechtliche Auswirkungen dar. 
Das Datum des Ratsbeschlusses wird entsprechend des tatsächlichen 
Zeitpunktes des Beschlusses nachträglich redaktionell durch die Verwaltung 
geändert. 
• Änderungen in Ziffer 3 der Geschäftsordnung (Zusammensetzung des Beirates) 
 
Die von der Bezirksvertretung Porz empfohlenen Änderungen in der 
Beiratszusammensetzung obliegen der Entscheidungshoheit der Politik. 
Die geänderte Beschlussempfehlung umfasst folgende Änderungen der 
stimmberechtigten Mitgliederorganisationen: das Bündnis Porz Mitte 
(Reduzierung von 3 auf 2 Mitglieder), das City Center Porz (Wegfall) und die 
Interessengemeinschafft Porzity e.V. (Erhöhung von 1 auf 2 Mitglieder). 
 
Zudem ist vorgesehen, dass die bisherigen stimmberechtigten politischen 
Vertretungen aus der Bezirksvertretung Porz sowie dem Ausschuss für 
Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit zukünftig als nicht 
stimmberechtigte Mitglieder bei Bedarf an den Sitzungen des Beirates Porz 
Mitte teilnehmen.

2 
 
Diese Regelung lässt offen, wer über den Bedarf der Teilnahme der künftigen 
nicht stimmberechtigten Mitglieder (Politik und Verwaltung) entscheidet. Die 
Verwaltung gibt zu bedenken, dass auch künftig eine Verhältnismäßigkeit der 
Inanspruchnahme der personellen Kapazitäten der Fachämter einschließlich 
dem Büro Porz Mitte und moderne stadt gewahrt bleiben muss und den 
politischen Vertretungen eine Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen nicht 
verwehrt werden kann. 
 
Bei den Änderungsempfehlungen in Ziffer 3 Absatz 4 wird nachträglich durch 
die Verwaltung redaktionell der tatsächliche Zeitpunkt des Ratsbeschlusses 
angepasst. Der Rat mit vorheriger Beschlussempfehlung durch die 
Bezirksvertretung Porz entscheidet über die Erstbesetzung des Beirates in der 
Wahlperiode.  
 
Die Änderungsempfehlungen in Ziffer 3 Absatz 5 werden von der Verwaltung 
als nicht umsetzbar eingestuft. Die Intention war hier vermutlich, eine Regelung 
ausschließlich über die Ernennung von stimmberechtigten Beiratsmitgliedern zu 
treffen. Die vorliegende Formulierung umfasst jedoch stimmberechtigte sowie 
auch nichtstimmberechtigte Beiratsmitglieder. Die künftige Ernennung der 
nichtstimmberechtigten politischen Vertretungen obliegt nicht der 
Bezirksvertretung Porz sondern weiterhin dem Rat der Stadt Köln. Die 
Benennung der nichtstimmberechtigten Vertretungen der Verwaltung obliegt 
entsprechend ihrer Organisationshoheit der Verwaltung selbst. 
 
Die Änderungsempfehlung des Ziffer 3 Absatz 7 wird von der Verwaltung als 
unübliche aber rechtlich mögliche Regelung eingeschätzt. Hier ist darauf 
hinzuweisen, dass bei Beschluss dieser Geschäftsordnungsänderung die 
nichtstimmberechtigten politischen Beiratsvertretungen über ihren gewählten 
Zeitraum hinaus wirken werden. 
 
• Änderungen in Ziffer 5 der Geschäftsordnung (Dauer) 
Diese Regelungen stellen lediglich einen inhaltlichen Verweis auf Ziffer 3 dar. 
 
• Änderungen in Ziffer 8 der Geschäftsordnung (Tagungsmodalitäten) 
 
Die Änderungsempfehlungen der Fristen in Absatz 4 und 5 obliegen der 
politischen Entscheidungshoheit.  
 
Zur Änderungsempfehlung in Absatz 5, die Vorschlagseinreichung zur 
Tagesordnung „schriftlich“ festzulegen weist die Verwaltung darauf hin, dass die 
Schriftform nach BGB sehr formelle Voraussetzungen (eine qualifizierte 
Unterschrift) umfasst. Bei Beschluss dieser Geschäftsordnungsänderung wird 
eine große formale Hürde für die Einreichung von Vorschlägen zur 
Tagesordnung entstehen. 
 
Die Änderungsempfehlungen in Ziffer 8 Absatz 6 werden als klarstellend 
eingestuft. 
 
Die Änderungsempfehlungen in Ziffer 8 Abs. 9 bedeuten einen größeren 
verwaltungsinternen Arbeitsaufwand. Jede Beschlussempfehlung des Beirates

3 
 
wäre künftig vor Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Porz von der 
Verwaltung zu prüfen und mit einer Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz 
vorzulegen.  
 
 
Ergebnis der Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung empfiehlt bei positivem Votum des Rates der Stadt Köln zu der von 
der Bezirksvertretung Porz empfohlenen Geschäftsordnungsänderung, Ziffer 3 
Absatz 5 aufgrund der fehlenden Umsetzbarkeit nicht zu beschließen. 
 
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die in Anlage 2 gleichzeitig zu 
beschließende erstmalige Ernennung der stimmberechtigten Mitglieder in der 
Wahlperiode 2025/2030 bei Beschluss der von der Bezirksvertretung Porz 
empfohlenen Geschäftsordnungsänderung die Veränderung der Mitgliedschaft der 
politischen Vertretungen als nichtstimmberechtigte Mitglieder nicht abbildet. Die 
darüber hinaus erforderlichen Veränderungen bei den stimmberechtigten Mitgliedern 
der Organisationen wird die Verwaltung in einer gesonderten Beschlussvorlage in die 
nächste Sitzung der Bezirksvertretung Porz zur Beschlussfassung einbringen. 
 
Die Verwaltung stellt daher dem Rat der Stadt Köln folgende Beschlussalternative 
auf Grundlage der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz zur Verfügung: 
 
 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die folgenden Vorsitzenden der 
Bezirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als 
Beiratsmitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur 
Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
Andreas Bischoff    Werner Marx 
Jutta Komorowski   Sigita Gelbach 
Rainhard Krasson   Sebastian Braasch 
Jörg Stegemann    Roman Jochim 
 
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schlägt 
dem Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten 
Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder 
bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 ______________________ ______________________ 
 
 ______________________ ______________________ 
 
 ______________________ ______________________ 
 
 ______________________ ______________________

4 
 
 
 ______________________ ______________________ 
 
 ______________________ ______________________ 
 
 ______________________ ______________________ 
 
3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 
vorgeschlagenen Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden 
Mitgliedern des Beirates Porz Mitte. 
 
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von 
Beiratsmitgliedern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen 
Veränderungen von den in der Geschäftsordnung abschließend genannten 
Organisationen aus Porz-Mitte. 
 
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der 
Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte mit Ausnahme von Ziffer 3 Absatz 
5.

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Porz zum TOP 7.8

12402 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Erik Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 30.01.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 29.01.2026 
öffentlich 
7.8 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitt e  
hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern 
für den Beirat Porz Mitte zur Wahlperiode 2025/2030 
3060/2025 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0206/2026:  
Die Bezirksvertretung Porz beschließt ergänzend zum Beschlusstext den Ersatz der 
Anlage 3 zur Vorlage 3060/2025 durch eine an mehreren Stellen aktualisierte Ge- 
schäftsordnung, als Anlage 4 beigelegt. Die Änderungen sind rot dargestellt, hinzuge- 
fügte Texte unterstrichen, entfernte Textteile sind gestrichen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Stimme von 
Herrn Meinhardt (Die LINKE) und der Stimme von Herrn Krämer (BSW) zugestimmt.  
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
1. Die Bezirksvertretung Porz schlägt dem Rat die f olgenden Vorsitzenden der 
Bezirksfraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglie- 
der bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz Mitte zur Ernennung vor: 
 
Mitglieder    stellvertretende Mitglieder 
 
 Andreas Bischoff   Werner Marx 
 
 Jutta Komorowski   Sigita Gelbach 
 
 Rainhard Krasson   Sebastian Braasch 
 
 Jörg Stegemann   Roman Jochim 
 
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale  Zusammenarbeit schlägt 
dem Rat die folgenden Vertreter/-innen der im Ausschuss stimmberechtigten 
Fraktionen sowie entsprechende Stellvertreter/-innen als Beiratsmitglieder bzw. 
stellvertretende Mitglieder des Beirates Porz zur Ernennung vor:

Mitglieder stellvertretende Mitglieder 
______________________ ______________________ 
______________________ ______________________ 
______________________ ______________________ 
______________________ ______________________ 
______________________ ______________________ 
______________________ ______________________ 
______________________ ______________________ 
3. Der Rat ernennt für die Wahlperiode 2025/2030 die in Anlage 2 vorgeschlagenen
Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirates
Porz Mitte.
4. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Porz die Ernennung von Beiratsmitglie-
dern und stellvertretenden Beiratsmitgliedern bei personellen Veränderungen
von den in der Geschäftsordnung abschließend genannten Organisationen aus
Porz-Mitte.
5. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 markierten Änderungen der Geschäfts-
ordnung des Beirates Porz Mitte.
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig - bei Enthaltung der Stimmen der AfD-Fraktion, der Stimme von Herrn 
Meinhardt (Die LINKE) und der Stimme von Herrn Krämer (BSW) - zugestimmt.

1 
G
eschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte 
Geänderter Beschluss durch den Rat der Stadt Köln am 05.02.2026 
Präambel 
Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept für Porz- 
Mitte und der fortgeschriebene Sachstand 2016 desselben, sehen bei der Umsetzung die 
Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort vor, um einen möglichst hohen Identifikati-
onsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. 
Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, welches die Voraussetzung für den Einsatz 
von Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit in der Umsetzung. Im Rahmen des-
sen werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus dem Entwicklungskonzept ablei-
ten und zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. 
Der Beirat für Porz-Mitte soll auf Basis der bisherigen Beschlüsse fortgesetzt werden, um 
eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnah-
men aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammen-
hang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. 
Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 22.09.2016 gemäß Empfehlung der Be-
zirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 15.09.2016 der Einrichtung des Beirates für 
Porz-Mitte zugestimmt. Der Rat hat die Geschäftsordnung in der Fassung vom 
23.03.2021 ebenfalls auf Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aktualisiert. 
1 - Aufgaben des Beirates 
(1) Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnah-
men zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des
Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung
ein.
(2) Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem Entwicklungs-
konzept Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige Änderungen in- 
formiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat
Empfehlungen aus.
(3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien blei-
ben unberührt.
2 - Vorsitz 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürger-
meisterin kraft seines/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stell- 
vertretende Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. Eine 
weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates ge-
wählt. 
Anlage

2 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates 
(1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte ver- 
tretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik stimmberechtigt angehö- 
ren: 
 Bezirksbürgermeister /in  
 
 Erste/r stellv. Bezirksbürgermeister /in  
 
 Vorsitzende der Bezirksfraktionen 
 
 Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklu ngsausschuss stimmberech- 
tigten Fraktionen 
 bis zu zwei  Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte 
 
 Vertreter/in Porzer Handwerk 
 Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln 
 
 Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. 
 
 Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung 
 
 bis zu zwei Vertreter/innen des PORZITY e.V. 
 
 Vertreter/innen der Katholischen Kirchengemeinde S t. Josef 
 
 Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Por z 
 Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz 
 
 Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz 
 
 Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Po rz) 
 
 Vertreter/in des City Centers Porz 
 
 Vertreter/in der Seniorenvertretung 
 Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße 
 
 Vertreter/in der Polizei 
 
 Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz-Mitte /Urbach 
 
 Migrationsvertreter/in 
 
Zur fachlichen Beratung sowie zur Information nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen 
bei Bedarf und ohne Stimmrecht teil: 
 
 Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fraktio nen der Bezirksvertretung Porz 
 
 Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Auss chuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen

3 
 
 
 moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Stä dtebaues und der Gemeindeent- 
wicklung mbH

4 
 
 Bürgeramtsleitung Porz 
 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
 Bürgerbüro Porz-Mitte 
 
 Stadtplanungsamt 
 Amt für Straßen und Radwegebau  
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
 
 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
 
Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll si- 
cherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen 
repräsentiert werden. 
(2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesen- 
heitsfall ernannt. 
(3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder berufli- 
ches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. 
 
(4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
05.02.2026  von den Mitgliedsorganisatio- 
nen, Vereinen und der Politik benannten Personen wurden in einem gesonderten Beschluss 
von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. 
 
(5) Personelle Änderungen der Beiratsmitglieder obliegen in Zukunft der Bestätigung der 
Bezirksvertretung Porz. 
(6) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. 
(7) Alle Beiratsmitglieder bleiben nach Ablauf der Amtsdauer Mitglied des Beirats bis zur un- 
verzüglichen Wiederbestellung oder der Bestellung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers. 
 
4 – Einberufung und Tagesordnung 
Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingela- 
den wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende o- 
der dessen/deren Stellvertretung. 
 
5 - Dauer 
 
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskon- 
zept Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes 
Porz-Mitte eingerichtet. 
(2) Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates und der Be- 
zirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute Ernennun g ist zulässig. 
 Die Regelung gemäß §3 
(7) ist zu berücksichtigen.

5 
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. 
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umset- 
zung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des noch in der Erarbeitung befindlichen 
Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die Frage- 
stunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzen- 
den/der Vorsitzenden verlängert werden.

6 
 
 
7 - Geschäftsführung 
(1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. 
 
(2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von 
dem sitzungsleitenden Vorsitzenden/der sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und 
den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung 
Porz und ggf. den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 
 
8 - Tagungsmodalitäten 
(1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. 
 
(2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfor- 
dert. 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende ein- 
geladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. 
 
(4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu ge- 
ben. Die Tagesordnung muss spätestens 
10  Arbeitstage vor der Sitzung den Beiratsmit- 
gliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. 
 
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen 
spätestens am 15 . Arbeitstag vor der nächsten Sitzung schriftlich bei der Geschäftsführung 
und dem/der Vorsitzenden vorliegen. 
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Bezirksvertretung Porz und/oder den Fachaus- 
schüssen des Rates zur Entscheidung vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild 
herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. Anträge zu Beschlussempfehlungen zu 
bestehenden Tagesordnungspunkten können auch in der Sitzung gestellt werden und sind 
der Schriftführung schriftlich spätestens zur Abstimmung einzureichen. Es entscheidet die 
einfache Mehrheit. 
 
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, 
ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert 
ebenfalls seine Vertreterin/seinen Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um die Ver- 
tretung sicher zu stellen. 
 
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung 
mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbei- 
ter des geschäftsführenden Amtes für Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur Erstellung 
der Niederschrift an jeder Sitzung teil. 
 
(9) Gefasste Beschlussempfehlungen des Beirates werden der Bezirksvertretung Porz ver- 
bunden mit einer fachlichen Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt. 
 
(10) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen Ausgestaltung und Organisation seiner Ar- 
beit frei.

Beratungsverlauf (5)

11.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
29.01.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2026 Rat
TOP 13.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 13.7 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3060/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.04.2026
Erstellt
27.10.2025 15:54