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V/0460/2013

Einrichtung eines Runden Tisches "Münster für ein humanitäres Bleiberecht"

Vorlagen 13.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 36

Beschlussvorlage

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V04602013 Einrichtung Runder Tisch Anlage Aufruf "Münster für ein humanitäres Bleiberecht ¿ Potentiale Zugewanderter nutzen ¿ die Teilhabe Aller fördern¿

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Ansehen

Beschlussvorlage

9815 Zeichen

V/0460/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung eines Runden Tisches "Münster für ein humanitäres Bleiberecht" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.07.2013 Integrationsrat Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt für ein faires 
Bleiberecht langjährig geduldeter Menschen eingesetzt. Dies fortsetzend nimmt er den 
Aufruf "Münster für ein humanitäres Bleiberecht – Potentiale Zugewanderter nutzen – die 
Teilhabe Aller fördern“ (Anlage) zustimmend zur Kenntnis und begrüßt die Einrichtung ei-
nes Runden Tisches "Münster für ein humanitäres Bleiberecht". 
 
2. Der Rat dankt den Mensch, die die Arbeit des Runden Tisches unterstützen und tragen, 
insbesondere denen, die ihre Mitarbeit bereits zugesagt haben. Er nimmt zustimmend zur 
Kenntnis, dass der Runde Tisch im Rahmen seiner Selbstorganisation seine Zusammen-
setzung vor dem Maßstab breiter stadtgesellschaftlicher Vertretung selbst bestimmt.  
 
3. Die Anregung des Integrationsrates AIR/0003/2013 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es fallen ggf. anteilige Personalkosten für die Teilnahme von städtischen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern an Sitzungen des Runden Tisches und den darunter liegenden Fachkreisen und 
Projekten an. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0460/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Graf von Plettenberg 
Ruf: 
492 70 52 
E-Mail: 
Plettenberg@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0460/2013 
Begründung: 
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses (V/0229/2013) vom 15.05.2013 wurde die Verwaltung 
beauftragt, auf der Grundlage der Anregung des Integrationsrates an den Rat (AIR/0003/2013) 
eine Beschlussvorlage anzufertigen, die sich zur Einrichtung, Struktur und Arbeitsweise eines 
Runden Tisches „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ verhält. 
 
 
1. Ausgangssituation 
In Münster leben weit über 1.000 Menschen mit Migrations vorgeschichte, die keine Grundlage für 
eine verlässliche Lebensgestaltung in unse rer Stadt haben ( hinzu kommen zahlreiche weitere 
Menschen mit mangelnder Lebensunterhaltssicherung, die statistisch nicht erfasst sind). Trotz viel-
facher Bemühungen und guter Ansätze bleiben immer noch v iele Möglichkeiten, die Teilhabe die-
ser Menschen in unserer Stadtgesellschaft zu verbessern , ungenutzt. Dies liegt vor allem an der 
ungesicherten aufenthaltsrechtlichen Perspektive. An dieser zeigt sich, wie  die Interessen der Zu-
gewanderten, in Münster zumindest auf Zeit eine neue Heimat zu finden, und die des Staates, kein 
oder nur ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zu erteilen, auseinander gehen. Konflikte der Betroffenen 
mit Behörden, Misstrauen und begrenzte Zugänge zu Arbeit und Bildung versperren oft Zugänge 
zu unseren Institutionen. Die Ausgangslage der Betroffenen wird immer noch zu wenig differenziert 
betrachtet. So manche kommunale Spielräume, die bestehen, bleiben ungenutzt. 
Ehemalige Flüchtlinge sind die größte Gruppe der Menschen, deren Aufenthalt in Münster auch 
nach vielen Jahren ihres Aufenthalte s in unserer Mitte ungesichert ist. Es geht um Menschen, die 
etwa aus Afghanistan, Irak oder Syrien zu uns kamen, aber trotz subjektiv guter Fluchtgründe kein 
Asyl erwirken konnten. Unter ihnen sind weiter viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen 
Jugoslawien, die für sich und ihre Kinder aus unterschiedl ichen Gründen keine Perspektiven in 
einem der Nachfolgestaaten sehen und hier eine neue Heimat fanden. Betroffen sind auch eh e-
mals anerkannte Flüchtlinge, denen aufgrund der veränderten Lage im Herku nftsland unlängst der 
Asylstatus entzogen wurde - auch noch nach langen Jahren des Asyls und des Aufenthaltes hier in 
Münster. Es geht um Menschen, die in der Vergangenheit in ihrer Verzweifelung sich nicht oder 
nur ungenügend darum bemühten, einen Pass zu  beschaffen, weil sie für sich im ursprünglichen 
Heimatland keine Lebensgrundlage sahen. Und es geht um Alleinerziehende, Alte, Kranke oder 
aus anderen Gründen Hilfsbedürftige, die auch zukünftig auf unsere Humanität hoffen. 
Das Zusammenleben der Münsteran er und den  Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist s eit 
vielen Jahren durch den Münster-Konsens geprägt. Die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe 
aller in Münster lebenden Menschen wird somit schon lange verfolgt. So hat auch der Rat mit dem 
2008 ve rabschiedeten Leitbild „Migration und Integration Münster“ u. a. das Ziel  verankert, die 
Stadt „…nach den Prinzipien „Gelebte Akzeptanz“ und „Gleiche Chancen für ALLE“ zu einer wel t-
offenen Stadt weiter zu entwickeln, in der die Achtung der Menschenrechte so wie die Wahrung 
des sozialen Friedens oberste Priorität besitzen, damit die Stadt nachhaltig für alle Bewohnerinnen 
und Bewohner lebenswert bleibt.“1  
Dies und vielfältige Aktivitäten verschiedenster Einzelpersonen, Gruppen, Gremien und Instituti o-
nen hat dazu geführt, dass der Integrationsrat den Aufruf "Münster für ein humanitäres Bleiberecht 
– Potentiale Zugewanderter nutzen – die Teilhabe Aller fördern“ (Anlage) an den Rat gab und a n-
regte, einen Runden Tisch "Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ einzurichten.  
 
 
2. Einrichtung eines Runden Tisches "Münster für ein humanitäres Bleiberecht" 
Aus Sicht der Verwaltung kann mit der Einrichtung eines Runden Tisches "Münster für ein humani-
täres Bleiberecht" die Tradition des Einsatzes des Rates der Stadt Münster für den Personenkreis 
                                                
1 Siehe Leitbild Migration und Integration Münster, 2008 (http://www.muenster.de/stadt/kv/pdf/migrationsleitbild2008.pdf)

- 3 - 
V/0460/2013 
der langjährig Geduldeten konsequent fortgeführt werden und gleichzeitig nach Ansätzen gesucht 
werden, aus der münsterschen Stadtgesellschaft heraus eine verbesserte Integration anzustoßen 
und zu ermöglichen. Daher schlägt die Verwaltung dem Rat vor, den Runden Tisch "Münster für 
ein humanitäres Bleiberecht" einzurichten. 
 
 
3. Besetzung  
An einem Runden Tisch "Münster für ein humanitäres Bleiberecht" sollen Menschen aus möglichst 
vielen Bereichen der Stadtgesellschaft Platz nehmen und dort einerseits ihre jeweiligen Erfahrun-
gen einbringen, als auch in „ihre“ Bereiche der Stadtgesellschaft das Thema des Runden Tisches 
transportieren. Auf diese Weise kann es gelingen, das Interesse am Thema seiner Bedeutung en t-
sprechend zu erhöhen und gleichzeitig einen guten Grund für eine gelingende Integration zu berei-
ten. Ausgehend von dem Gedanken der Repräsentanz aus der Stadtgesellschaft und dem Blick 
auf die Zielrichtung der Arbeit (Integration in die Stadtgesellschaft im Sinne von Teilhabe, insb e-
sondere bezogen auf rechtlichen Status, Bildung und Arbeit) des Runden Tisches wurden aus dem 
Vorbereitungskreis erste Personen angesprochen.  
Folgende Personen (alph.) haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit am Runden Tisch „Münster für ein 
humanitäres Bleiberecht“ bekundet: 
 Frau Superintendentin Meike Friedrich; Evangelischer Kirchenkreis Münster 
 Herr Prof. Dr. Joachim Gardemann, Kompetenzzentrum Humanitäre Hilfe, Fachhochschule 
Münster 
 Frau Pfarrerin Alexandra Hippchen 
 Herr Volker Maria Hügel, GGUA Flüchtlingshilfe e. V. 
 Frau Barbara Kemmler, Cactus Junges Theater 
 Herr Spyridon Marinos, Vorsitzender des Integrationsrats 
 Frau Gabriele Markerth, Der Paritätische 
 Herr Stadtrat Thomas Paal, Stadt Münster 
 Herr Dr. Michael Ramminger, Institut für Theologie und Politik 
 Herr Heinz Rittermeier, Deutscher Gewerkschaftsbund 
 Herr Stadtdechant Dr. Ferdinand Schumacher, Katholische Kirche 
 Herr Joachim Sommer, Die Brücke – Internationales Zentrum der WWU 
 Frau Prof. Dr. Annette  Zimmer, Institut für Pol itikwissenschaft, Westfäl ische-Wilhelms-
Universität 
Um den Bereich Wirtschaft (Handel , Gewerbe und Handwerk ) abzudecken, werden derzeit Ge-
spräche geführt. Als Moderatorin konnte Frau Pfarrerin Alexandra Hippchen gewonnen werden.  
Die Zusammensetzung des Runden Tisches sollte aus S icht der Verwaltung offen gestaltet we r-
den. Die Verwaltung regt daher an, dass der Rat keine konkrete Besetzung beschließt, sondern 
den Runden Tisch die Teilhabe an ihm selbst gestalten lässt. 
 
 
4. Aufbau- und Arbeitsstruktur 
Für eine erfolgreiche Arbeit des Runden Tisches ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, dass un-
terhalb dieser Ebene Facharbeitskreise eingerichtet werden, in denen auf Anforderung des Run-
den Tisches zu Themen fachlich spezifiziert und unter Hinzuziehung der erforderlichen Expertise 
gearbeitet werden soll. Von dort sollen dann Vorschläge zum weiteren Handeln an den Runden 
Tisch geleitet werden. Zahl und Aufgabe dieser Arbeitskreise werden vom Runden Tisch bestimmt. 
Der Runde Tisch selbst wird auf Einladung der Moderatorin ca. 2 – 3 Mal pro Jahr zusammen-
kommen und festlegen, welche Themen auf der unterhalb des Runden Tisches angesiedelten 
Ebene von Fachkreisen und Projekten bearbeitet werden. So sollen im Auftrag und in Rückbin-

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V/0460/2013 
dung an den Runden Tisch Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert werden, welche die Teilhabe 
der betroffenen Personengruppe mit ungesichertem Aufenthaltsrecht ermöglicht und erhöht. 
Der Runde Tisch organisiert sich selbst. Eine direkte Anbindung an die Verwaltung ist nicht vorge-
sehen. Insbesondere wird aus der Verwaltung heraus keine Geschäftsführung o. ä. gestellt. 
Der Runde Tisch wird gebeten, einmal jährlich den zuständigen Gremien der Stadt einen Bericht 
über seine Tätigkeit vorzulegen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Anlage: Aufruf "Münster für ein humanitäres Bleiberecht – Potentiale Zugewanderter nutzen – die 
 Teilhabe Aller fördern“

V04602013 Einrichtung Runder Tisch Anlage Aufruf "Münster für ein humanitäres Bleiberecht ¿ Potentiale Zugewanderter nutzen ¿ die Teilhabe Aller fördern¿

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Anlage zur Vorlage V/0460/2013 
 
Münster für ein humanitäres Bleiberecht 
 
Potentiale Zugewanderter nutzen - die Teilhabe Aller fördern 
 
 
 
Präambel: 
Die Münstersche Stadtgesellschaft ist vielfältig, so vielfältig wie die Menschen, die in ihr leben. 
Jeder fünfte Bewohner unserer Stadt ist aus unterschiedlichen Gründen und Motiven zugewandert. 
Menschen aus über 150 Nationen leben in unserer Stadt. „Jeder, der gerne in Münster leben und 
arbeiten will, soll sich hier wohlfühlen und ein gutes Zuhause für seine Familie finden“, sagte Ober-
bürgermeister Markus Lewe in seiner Eröffnungsrede zur Fachtagung „Migrationsleitbild“ am 11. 
Mai 2011 
1. 
Der Münster-Konsens prägt das Zusammenleben mit Menschen mit Migrationsvorgeschichte 2 seit 
vielen Jahren. Die Förderung der Teilhabe aller in Münster lebenden Menschen wird nicht erst seit 
dem in 2008 verabschiedeten Leitbild „Migration und Integration Münster“ als Querschnittsaufgabe 
der gesamten Stadtgesellschaft angesehen. Münster ist in den letzten Jahren weitergekommen bei 
dem in diesem Leitbild verankerten Ziel, die Stadt „…nach den Prinzipien „Gelebte Akzeptanz“ und 
„Gleiche Chancen für ALLE“ zu einer weltoffenen Stadt weiter zu entwickeln, in der die Achtung 
der Menschenrechte sowie die Wahrung des sozialen Friedens oberste Priorität besitzen, damit 
die Stadt nachhaltig für alle Bewohnerinnen und Bewohner lebenswert bleibt.“
3 
Beharrlich und kontinuierlich hat der Ausländerbeirat (jetzt: Integrationsrat) in den letzten Jahr-
zehnten Initiativen für Zugewanderte und gerade auch Flüchtlinge und andere Menschen mit ei-
nem ungesicherten Aufenthalt ergriffen. So gab es in der Vergangenheit mehrere Resolutionen, 
die sich für großzügigere Bleiberechtsregelungen, unter Bezugnahme auf die Aktion 302 zuguns-
ten der in Münster lebenden Roma bis hin zu Abschiebungsstopps einsetzten und die jeweils 
überparteilich und einstimmig verabschiedet wurden. Auch das hiesige Amt für Ausländerangele-
genheiten ist aufgeschlossen für die Anliegen der Betroffenen. Die Initiative „Münster für ein hu-
manitäres Bleiberecht“ versteht sich als Fortsetzung dieser Arbeit. 
Bei der Ausgestaltung der gleichberechtigten Teilhabe erweisen sich die städtischen Möglichkeiten 
zugunsten von zugewanderten Menschen mit einem ungesicherten Aufenthalt
4 zuweilen als be-
sonders schwierig. Vorgaben aus Bundesgesetzen begrenzen kommunale Handlungsspielräume. 
Anders als der Bund will das Land Nordrhein Westfalen mit dem am 08.02.2012 im Landtag von 
SPD, Grüne, CDU und FDP verabschiedeten Teilhabe- und Integrationsgesetz auch die Integrati-
on von Flüchtlingen mit einem ungesicherten Aufenthalt fördern. Mit der Förderung der Einrichtung 
von "kommunalen Integrationszentren“ soll dies mehr als bisher ausgestaltet werden und koordi-
niert erfolgen. Hier setzt die Initiative „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ an. Sie will, getra-
gen vom Münster-Konsens, einen Perspektivwechsel befördern, die Möglichkeiten für eine verbes-
serte Teilhabe erkunden und Machbares umsetzen. Denn Kreativität und zusätzliche Anstrengun-
gen zugunsten dieser Menschen sind erforderlich. Schließlich gilt trotz des Fachkräftemangels und 
des sich abzeichnenden demographischen Wandels: Die Potentiale der Menschen mit ungesicher-
tem Aufenthalt bleiben zu oft ungenutzt. Die Menschen mit ungesichertem Aufenthalt sollen hierbei 
nicht in die Rolle von Betreuten gedrängt und zu Objekten engagierten Handelns werden, sondern 
sich aktiv für ihre Belange und die Stärkung ihrer Ressourcen einsetzen.

2
 
Die Ausgangslage 
In Münster leben weit über 1.000 Menschen mit Migrationshintergrund, die keine Grundlage für 
eine verlässliche Lebensgestaltung in unserer Stadt haben a. Noch immer bleiben viele Möglichkei-
ten ungenutzt, ihre Teilhabe in unserer Stadtgesellschaft zu verbessern. In der Regel behindert vor 
allem die ungesicherte aufenthaltsrechtliche Perspektive. In der Folge gehen die Interessen des 
Zugewanderten, in Münster zumindest auf Zeit eine neue Heimat zu finden, und die des Staates, 
kein oder nur ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zu erteilen, auseinander. Die Konflikte der Betroffe-
nen mit Behörden, insbesondere der Ausländerbehörde, vor der viele aus ihrer Erfahrung mit nicht 
rechtsstaatlich handelnden Behörden heraus Angst haben, behindern eine Lösungssuche oft 
grundlegend selbst dann, wenn diese bereit ist, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten an der Lebensrea-
lität, dem individuellen Bedürfnis des Gegenübers anzusetzen. Unsere Sozialgesetze verhindern 
ebenfalls eine Gleichbehandlung, ermöglichen aber zugleich eine eingeschränkte soziale Teilhabe. 
Misstrauen und begrenzte Zugänge zu Arbeit und Bildung versperren oft Zugänge zu unseren In-
stitutionen. Die Ausgangslage der Betroffenen wird immer noch zu wenig differenziert betrachtet. 
So manche kommunale Spielräume, die bestehen, bleiben ungenutzt. 
 
Für wen 
Ehemalige Flüchtlinge
 sind die größte Gruppe der Menschen, deren Aufenthalt in Münster auch 
nach vielen Jahren ihres Aufenthaltes in unserer Mitte ungesichert ist. Es geht um Menschen, die 
etwa aus Afghanistan, Irak oder Syrien zu uns kamen, aber trotz subjektiv guter Fluchtgründe kein 
Asyl erwirken konnten. Unter ihnen sind weiter viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen 
Jugoslawien, die für sich und ihre Kinder aus unterschiedlichen Gründen keine Perspektiven in 
einem der Nachfolgestaaten sehen und hier eine neue Heimat fanden. Betroffen sind auch ehe-
mals anerkannte Flüchtlinge, denen aufgrund der veränderten Lage im Herkunftsland unlängst der 
Asylstatus entzogen wurde - auch noch nach langen Jahren des Asyls und des Aufenthaltes hier in 
Münster. Es geht um Menschen, die in der Vergangenheit in ihrer Verzweifelung sich nicht oder 
nur ungenügend darum bemühten, einen Pass zu beschaffen, weil sie für sich im ursprünglichen 
Heimatland keine Lebensgrundlage sahen. Und es geht um Alleinerziehende, Alte, Kranke oder 
aus anderen Gründen Hilfsbedürftige, die auch zukünftig auf unsere Humanität hoffen. 
Eine weitere Gruppe der Menschen, deren Aufenthalt in Münster auch nach vielen Jahren Ihres 
Aufenthaltes in unserer Mitte ungesichert ist, ist die der Familienangehörigen. Der Großvater etwa, 
der zu seiner Familie kam, aber aufgrund des engen Familienbegriffes seinen Verbleib bisher auf-
enthaltsrechtlich nicht absichern konnte, und dessen Familie nicht in der Lage ist, seinen Aufent-
halt finanziell abzusichern, ist von Familientrennung
 bedroht. Es geht aber auch um den Ehemann, 
der aus humanitären Gründen mit Erlaubnis in Münster lebt, aber seine Ehefrau und Kinder nicht 
nachholen kann. Betroffen sind weiter junge Menschen, denen mit Erreichen der Volljährigkeit die 
Trennung von Ihrer Familie droht ebenso wie Eltern, die bei Volljährigkeit ihres Kindes selbst plötz-
lich vor der Abschiebung stehen. Und es geht um die Trennung von Familien, bei denen ein direk-
ter Verwandter eines Flüchtlings nach Münster kommt, aber in ein anderes EU-Land verwiesen 
wird. 
Auch Zugewanderte
 aus Drittstaaten sind betroffen, denen etwa ein Arbeitsplatz zugesagt war und 
die hierdurch legal abgesichert in Münster lebten, dieses Recht aber mit Verlust des Jobs direkt 
wieder verloren oder die als Familienangehörige von Spätaussiedlern nur geduldet und am Rande 
der Familientrennung unter uns leben. Selbst Bürger aus der Europäischen Union (EU), die im 
                                                
 
a
 Rund 1.000 Personen mit nicht gesichertem Aufenthaltsstatus leben derzeit in Münster. Zu diesen kommen noch zahl-
reiche weitere Menschen mit mangelnder Lebensunterhaltssicherung, die zahlenmäßig nicht erfasst sind, auf die der 
weitere Text eingeht.

3
 
Zuge der EU-Erweiterung nach Münster gekommenen sind und hier leben dürfen, können bei 
mangelnder Lebensunterhaltssicherung ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Auch Studenten  droht der 
Verlust ihres Aufenthaltsrechts etwa, wenn sie ihren Abschluss nicht innerhalb der Fristen schaffen 
oder die trotz erfolgreichem Abschluss nicht innerhalb eines Jahres einen qualifikationsgemäßen 
Job gefunden haben, selbst wenn sie auf andere Weise Ihren Lebensunterhalt eigenständig si-
chern können. 
Schließlich gibt es Menschen, die rein aus humanitären Gründen  ein Bleiberecht anstreben. Denn 
unter den Zugewanderten und ehemaligen Flüchtlingen sind natürlich auch Alleinerziehende, Alte, 
Erkrankte und Traumatisierte, Personen ohne Aufenthaltspapiere oder Menschen, die aus anderen 
Gründen nur eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also ihren Lebensunterhalt 
nicht eigenständig sichern können. Darüber hinaus gibt es Menschen, die eine Straftat begangen 
haben und in der Folge eine Strafe verbüßten. Ihnen allen droht die Ausweisung oder gar die Ab-
schiebung. 
 
Menschen mit ungesichertem Aufenthalt - behindert an gleichberechtigter Teilhabe 
Es gibt viele Faktoren, die einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit einem ungesicher-
ten Aufenthalt im Wege stehen. Manche von ihnen haben noch nie einen Sprachkurs Deutsch be-
sucht. Dies erschwert ihre Arbeitsaufnahme und Ex istenzsicherung. Andere, etwa vormals gut 
qualifizierte ehemalige Flüchtlinge, unterlagen einem mehrjährigen Ausschluss vom Arbeitsmarkt 
und verloren die Anschlussfähigkeit an die Berufswelt. Ohne Anpassungsqualifikationen haben 
viele als berufliche Seiteneinsteiger wenig Aussicht auf ein tragfähiges Auskommen - können, fak-
tisch verwiesen auf den Niedriglohnsektor, die Erwartungen an eine eigenständige Lebensunter-
haltssicherung kaum erfüllen. Wieder andere benötigen Hilfe bei Ihrer Suche nach einem Arbeits-
platz. Kinder dieser Zugewanderten bedürfen oft besonderer Hilfen bei der Eingliederung ins 
Schulsystem. Auch kulturelle Unterschiede können einer gleichberechtigten Teilhabe im Wege 
stehen. Unter den Zugewanderten sind viele Menschen, die Beratung und Unterstützung benöti-
gen bei dem Vorhaben, aus einer Duldung oder einer unsicheren Aufenthaltserlaubnis in einen 
gesicherten Aufenthalt zu kommen - von einem Aufenthaltszweck in einen anderen wechseln zu 
können. 
Es bedarf eines genauen Blickes sowie aufenthalts- und sozialrechtlicher Sachkompetenz, um im 
Einzelfall passende Lösungen zu finden, die geeignet sind, diesen Menschen eine soziale Teilhabe 
an unserer Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Hier setzt „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ 
an. 
 
Die Ziele von „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ 
Wir brauchen eine Kultur in Deutschland, die Vielfalt als Bereicherung erkennt, sie gestaltet, damit 
unser Staat aus der Diversität gewinnt. Dabei gilt es, aus der Vielfalt Nutzen zu ziehen, den Eigen-
nutz zu erkennen und mit Humanität für alle Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu verbinden. 
Die Initiative „Münster für ein humanitäres Bleibere cht“ lädt ein zu einem Perspektivwechsel. Statt 
die Abwehr und Ausgrenzung auszugestalten, sollen Wege gesucht, gefunden und erprobt wer-
den, die soziale Teilhabe der Menschen mit ungesichertem Aufenthalt, die in unserer Stadtgesell-
schaft leben, zu fördern. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sollen die Potentiale dieser Men-
schen erkannt und, soweit möglich, gefördert werden.  
Im Sinne eines „Mainstreaming“ und von „Querschnittsorientierung“ rufen alle relevanten Akteure 
unserer Stadt gemeinsam dazu auf, sich an diesem Vorhaben zu beteiligen. Deshalb wird ein 
„Runder Tisch humanitäres Bleiberecht“ eingerichtet. Die Verwaltung ist angehalten, sich quer-

4
schnittsorientiert und in Zusammenarbeit mit dem „Runden Tisch humanitäres Bleiberecht“ und 
dem Fachkreis „humanitäres Bleiberecht“ in diesen Perspektivwechsel fördernd und gestaltend 
einzubringen. Dabei sollen im Rahmen des best ehenden Rechtes und zugleich unter offensiver 
Auslegung von aufenthalts- und sozialrechtlichen Spielräumen alle kommunalen Möglichkeiten, die 
für eine Verbesserung der Teilhabe eröffnet werden könnten, genutzt werden. In Projekten sollen 
zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe insgesamt, aber insbesondere bei der Teilhabe 
an Bildung und Beruf Erfahrungen gesammelt und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure 
weiterentwickelt werden.  
Da die Handlungsspielräume oft durch Vorgaben des Bundesgesetzgebers - und zuweilen auch 
durch das Land Nordrhein-Westfalen - begrenzt sind, sollen Verbesserungsvorschläge erarbeitet 
und dem Rat der Stadt zur Verabschiedung vorgeschlagen werden. Diese sollen neben der Kom-
munalen auch die Landes- sowie Bundesebene und erforderlichen Falls auch die Europäische 
Ebene erreichen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fußnoten 
1) Zum Münster-Konsens sei verwiesen auf die Eröffnungsrede von Oberbürgermeister Markus Lewe, Fachtagung 
„Migrationsleitbild“ vom Mai 2011,  
http://www.muenster.de/stadt/obm/pdf/2011-05-11_eroeffnung-tagung-migrationsleitbild.pdf) ( 
2) Dieser Aufruf übernimmt die Begriffsdefinition, wie sie im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen von 2012 vorgenommen wurde. Im Weiteren werden  die Begriffe Menschen mit Migrationsvorgeschichte, 
enschen mit Migrationshintergrund und Zugewanderte synonym benutzt. M 
3) Siehe Leitbild Migration und Integration Münster, 2008 (http://www.muenster.de/stadt/kv/pdf/migrationsleitbild2008.pdf)  
4) Auf Grundlage von Daten aus dem Ausländerzentralregister mit Stand vom 31.12.2011 sind hier  als Menschen mit 
Migrationshintergrund erfasst Personen,  die mit einer humanitären Aufenthaltser laubnis (nach Aufenthaltsgesetz § 25 
Abs. 1, § 25 Abs 2, § 25 Abs 3, § 25 Abs 4, S.1, § 25 Abs 4, S.2, § 25 Abs 4a, § 25 Abs 5, § 25a, § 22, § 23, § 23a, § 24, 
§ 18a, § 104a, § 104b, wenn möglich, aber jetzt nachrangig: Ausreisepflichtige ohne Duldung - s. Bundestagsdrucksache 
Nr. 17/2269, hier: Frage 11), einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung in Münster leben; da die Zahl der Men-
schen ohne Aufenthaltspapiere nur geschätzt werden kann, kann sie hier nicht aufgenommen werden.

Beratungsverlauf (3)

03.07.2013 Integrationsrat
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0460/2013
Typ
Vorlagen
Datum
13.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37