V/0205/2011
Verleihung der Auszeichnung "Zivilcourage für Münster" - Handeln statt Wegsehen
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Beschlussvorlage
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V/0205/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent Oberbürgemeister Betrifft Verleihung der Auszeichnung "Zivilcourage für Münster" - Handeln statt Wegsehen Beratungsfolge 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster verleiht an Personen, die durch ihr Handeln besondere Zivilcourage ge- zeigt haben, eine Auszeichnung „Zivilcourage für Münster“. Die Richtlinien für die Verleihung dieser Auszeichnung (Anlage 1) treten am Tag nach der Ratssitzung in Kraft. Die Auszeichnung wird nach Maßgabe dieser Richtlinien verliehen. Als Ehrenzeichen werden eine Medaille, eine Anstecknadel und eine entsprechende Urkunde ausgehändigt. Die Medaille beinhaltet das stilisierte Münsterwappen mit den Stadtfarben, das Rathaussymbol und die Innschrift „Für couragierten Einsatz“. 2. Der Antrag der FDP-Fraktion in den Rat Nr. A-R/0059/2010 „Auszeichnung – Münsteraner zeigen Zivilcourage“ (Anlage 2) ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Medaille mit entsprechendem Etui pro Stück Kosten von rd. 34 € anfallen und die anteiligen Werkzeugkosten (einmalig) 220 € betragen. Für die An- stecknadeln (200 Stück) fallen Kosten von rd. 800 € an. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0103 OB, BM und Verwaltungsfüh- rung Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2011 139.520 Vorlagen-Nr.: V/0205/2011 Auskunft erteilt: Herr Uetz Herr Lembeck Ruf: 492 60 20 492 6041 E-Mail: Uetz@stadt-muenster.de lembecka@stadt-muenster.de Datum: 10.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0205/2011 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt: Begründung: 1. Beschlusslage Die FDP-Ratsfraktion hat mit Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2010 vorgeschlagen, die „Aus- zeichnung – Münsteraner zeigen Zivilcourage“ an Menschen, die sich in herausragender und besonderer Weise für den Schutz von Menschen in akuten Notlagen eingesetzt haben, zu ver- leihen. Der Hauptausschuss hat am 29.09.2010 bei einer Gegenstimme beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt: - eine Ratsentscheidung zur Einführung einer Auszeichnung „Münsteraner zeigen Zivilcoura- ge“ vorzubereiten, - zur Vorbereitung der Entscheidung mit dem Polizeipräsidium Münster, dem Weißen Ring und ggf. weiteren geeigneten Organisationen die Verfahrensgrundsätze und die Verlei- hungsvoraussetzungen abzustimmen. Die Verwaltung hat mit Vertretern des Polizeipräsidiums Münster, Direktion Kriminalität, und der Außenstelle Münster des Weißen Rings Münster als Opferschutzorganisation das An- tragsanliegen und die Grundsätze, die in den Verleihungsrichtlinien zum Ausdruck kommen sollen, besprochen. Eine Auszeichnung für besondere Zivilcourage wurde als sinnvoll einge- sehen, die Hinweise zu den Verleihungsgrundsätzen sind in die Richtlinien eingeflossen. Die Richtlinien sind den Vertretern der beiden Organisationen zugeleitet worden. Änderungshin- weise sind nicht eingegangen. 2. Städtische Ehrungen (derzeitiger Stand) Die folgende kurze Zusammenfassung informiert über die derzeitigen städtischen Ehrungen: Die „Münster-Nadel“ wird für den besonderen Einsatz in den Bereichen des gesellschaftli- chen Zusammenlebens, insbesondere im - sozialen, - kulturellen, - sportlichen und - ökologischen Bereich - und der Pflege des heimischen Brauchtums verliehen. Sie wird im Wesentlichen für besondere Verdienste in den Bereichen Ehrenamt und bürger- schaftliches Engagement in den genannten Bereichen verliehen. Sie Münsternadel wird vom Rat (nach vorheriger Anhörung des Ältestenrates) verliehen. Die Paulusplakette wird an Personen verliehen werden, die sich auf verschiedenen Gebie- ten (insbesondere auch Städtefreundschaften) besondere Verdienste erworben haben. Die Verleihung erfolgt jeweils durch Einzelentscheidung des Rates. Mit der goldenen Rathaus-Gedenkmünze werden Personen ausgezeichnet, die sich um - 3 - V/0205/2011 Münster besonders verdient gemacht haben, insbesondere wird die goldene Rathaus- Gedenkmünze für den langjährigen Einsatz in der Kommunalpolitik in herausgehobener Ver- antwortung verliehen. Die Verleihung wird durch den Rat (Einzelbeschluss) beschlossen. Darüber hinaus wird fallweise zu besonderen Anlässen (z. B. besondere Firmenjubiläen etc.) vom Oberbürgermeister die silberne Rathausgedenkmünze als „Erinnerungszeichen übergeben. Die Entscheidung trifft der Oberbürgermeister. Diese Auszeichnungen haben eine andere Zielsetzung und eignen sich wegen der bestehen- den Verleihungsrichtlinien, den Verleihungsverfahren oder der langjährigen „Auszeichnungs- praxis“ nicht dafür, als Ehrung für besondere Zivilcourage genutzt zu werden. Auch andere Städte haben aus vergleichbaren Überlegungen besondere Auszeichnungen für Personen eingeführt, die Mitmenschen in bedrohlichen Situationen beigestanden oder Hilfe geleistet ha- ben. Beispiele sind die Silberne Ehrennadel der Stadt Düsseldorf „Düsseldorfer Courage“, der Zivilcouragepreis der Stadt Ravensburg oder der „Preis für Bürgermut“ der Stadt Wiesbaden. Angemerkt sei auch, dass die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen ebenfalls eine andere Zielsetzung verfolgt. Sie wird für mutige Taten verliehen, bei der Retterinnen oder Retter die Gefahr für das eigene Leben nicht scheuten, um einen anderen Menschen aus ei- ner lebensbedrohlichen Notlage zu befreien. 3. Auszeichnung „Zivilcourage für Münster“ Die Auszeichnungsgrundsätze und die Richtlinien für die Verleihung der Auszeichnung orien- tieren sich an den Hinweisen/Richtlinien anderer Städte, soweit sie vorliegen. Es soll sowohl auszeichnungswürdiges Verhalten innerhalb des Stadtgebietes Münster geehrt werden kön- nen, unabhängig vom Wohnort des Handelnden, als auch mutiges Verhalten außerhalb des Stadtgebietes, wenn Einwohner Münsters, z.B. in einer anderen Stadt, im Sinne dieser Aus- zeichnungsgrundsätze gehandelt haben. Ebenfalls sollen Institutionen, Vereinigungen und Organisationen die Auszeichnung verliehen werden können, da es denkbar ist, dass auch eine Gruppe oder eine Institution auszeich- nungswürdig im Rahmen der Richtlinien handelt. Dies ist im Übrigen eine Erfahrung aus der Verleihungspraxis der Münsternadel, die diese Möglichkeit in den Richtlinien nicht vorsieht, in der Praxis aber des Öfteren entsprechende Vorschläge gemacht werden und die Verdienste einer bestimmten Institution (als Beispiel sei die Telefonseelsorge genannt) auch sonst die Voraussetzungen der Verleihungsgrundsätze für die Münsternadel (außerordentliches ehren- amtliches Engagement) erfüllen würden. Die Vorschläge sollen unter Beteiligung der Polizei und geeigneter Organisationen (Opfer- schutzorganisationen etc.) geprüft und bewertet werden. Anschließend wird der Ältestenrat angehört und dann eine Beschlussvorlage dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Neben einer entsprechenden Urkunde erhalten die zu Ehrenden eine Medaille (Edelmetallab- zeichen aus 1000er Silber geprägt als Erinnerungsmedaille mit dem stilisierten 6-passigen his- torischen Wappen von 1606 in den Stadtfarben gelb - rot - weiß und dem Rathausemblem) und eine Anstecknadel, um, wenn von den Geehrten gewünscht, auch ein äußerlich sichtba- res Zeichen für die Auszeichnung tragen zu können.. Die Medaille trägt den Schriftzusatz in Reliefform „Für couragierten Einsatz“. 4. Kosten Kosten fallen zunächst nur für die Beschaffung der Medaille (rd. 34 € je Medaille) und anteilige Werkzeugkosten für die Erstellung der „Prägeform“ sowie für die „tragbare Form“ (Ansteckna- del) der Auszeichnung an. Nach den Erfahrungen mit vergleichbaren Beschaffungen von An- stecknadeln kann davon ausgegangen werden, dass für 200 Stück Kosten von ca. 800 € an- - 4 - V/0205/2011 fallen. Da die Ehrung, was auch die Verleihungsgrundsätze zum Ausdruck bringen, für beson- ders couragiertes Handeln verliehen werden soll, ist nicht damit zu rechnen, dass die Zahl der Ehrungen pro Jahr sehr hoch sein wird. Die jährlichen und einmaligen Kosten (Medaille, An- stecknadeln, Verleihungsveranstaltung,) können daher aus den verfügbaren Mitteln (Sach- ausgaben) bei der Produktgruppe 0103 (Oberbürgermeister, Bürgermeister und Verwaltungs- führung) übernommen werden. gez. Lewe
Anlage Entwurf Richtlinien
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Entwurf Richtlinien für die Verleihung der Auszeichnung „Zivilcourage für Münster“ - Handeln statt Wegsehen - Präambel Gewalt, Vandalismus, Belästigungen, Misshandlungen, sowie politisch motivierte Straftaten sind gesellschaftliche Erscheinungsformen, denen mit Entschiedenheit begegnet werden muss. Um dieses Anliegen zu unterstützen soll eine Auszeichnung „Zivilcourage für Münster“ - Handeln statt Wegsehen - geschaffen werden. Zur Vergabe dieser Auszeichnung erlässt der Rat der Stadt Münster diese Richtlinien. I. Allgemein 1. Die Auszeichnung trägt den Namen „Z ivilcourage für Münster“ und wird vom Rat der Stadt verliehen. 2. Als Ehrenzeichen werden eine Medai lle und eine Anstecknadel als tragbare Form sowie eine entsprechende Urkunde ausgehändigt. 3. Die Ehrung wird durch den Oberbürgermeister der Stadt Münster vorgenommen. II. Auszeichnungsgrundsätze 1. Ausgezeichnet werden Personen die j enseits gesetzlicher Verpflichtung durch ihr Handeln besondere Zivilcourage gezeigt haben, in dem sie z. B. - bei Übergriffen durch Worte und Taten Mitmenschen unterstützten, - dazu beitrugen, dass gefährliche Auseinandersetzungen beigelegt wurden, - Opfern unter nicht beabsichtigter und ni cht vorhersehbarer Gefahr für die eigene Person beistanden, - für, in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz schwer benachteiligte Menschen eintraten 2. Die Auszeichnung kann an Pers onen verliehen werden die, - innerhalb des Stadtgebiets Münsters - Einwohner Münsters sind und außerhalb des Stadtgebiets im Sinne der Auszeichnungsgrundsätze gehandelt haben. 3. Gleiches gilt für Institutionen, Ve reinigungen und Organisationen mit Sitz in Münster. 4. Ausgeschlossen sind Personen, die in Ausübung ihres Berufes handeln und aus diesem Grund zur Hilfeleistung verpflichtet sind. 5. Auf die Auszeichnung besteht kein Rechtsanspruch. III. Vorschlagsrecht/Verfahren 1. Jeder ist aufgerufen, Vor schläge zu unterbreiten. Dies gilt auch für Parteien, Vereine und Verbände, sonstige Initiativen und Vereinigungen. 2. Die Vorschläge sind schriftlic h mit aussagekräftiger Begründung an den Oberbürgermeister zu richten. Die Handlung sollte bei der Antragstellung möglichst nicht länger als ein Jahr zurückliegen. 3. Die Vorschläge werden unter Be teiligung der Polizei und geeigneter Organisationen geprüft und bewertet. Anschließend wird der Ältestenrat angehört. 4. Der Oberbürgermeister legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Beratung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vor. 5. Der Oberbürgermeister informiert über die Auszeichnung, soweit die/der Geehrte damit einverstanden ist. IV. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Münster in Kraft.
Anlage FDP-Antrag A-R-0059-2010
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2010 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 28.06.2010 Antrag Auszeichnung „Münsteraner zeigen Zivilcourage“ Der Rat möge beschließen: Die Stadt Münster vergibt eine Auszeichnung „Münste raner zeigen Zivilcourage“ an Menschen, die sich in herausragender Weise für den Schutz von Menschen in akuten Notlagen eingesetzt haben. Dabei sind insbesondere das Polizeipräsidium Münste r (Vorbeugung und Beratung) mit seinen Erfahrungen sowie evtl. Opferschutz- und and ere Organisationen als mögliche Paten eines solchen Projektes mit in die Überlegungen einzubeziehen. Die Auszeichnung selbst wird in Form einer Plakette verliehen, die der Oberbürgermeister zeitnah zum konkreten Anlass vergibt. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Umsetzung dieser Auszeichnung konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Dabei berücksichtigt sie auch die entsprechenden Beispiele anderer Städte. Begründung: Nicht immer gehen mutiges Einschreiten und beherzte Unterstützung in Bedrängnis geratener oder bedrohter Menschen so tragisch aus w ie im Fall von Dominik Brunner, der seinen Einsatz zum Schutz von überfallenen Kindern mit dem Leben bezahlt hat. In den weitaus meisten Fällen, die leider nur selte n ans Licht der Öffentlichkeit kommen, retten couragierte Bürgerinnen und Bürger Gesundhei t, Leben und Gut von Mitmenschen, indem sie in einer akuten Gefahrensituation handeln statt wegzusehen. Diese Zivilcourage Einzelner als Stadtgesellschaft zu würdigen und dam it möglicherweise zum Vorbild für künftiges Handeln anderer werden zu lassen, soll der Sinn dieses Projektes sein. Gleichzeitig würde mit einer begleitenden Öffentlic hkeitsarbeit – bei der Stadt, der Polizei oder einer ehrenamtlichen Organisation angesiedelt – deutlich gemacht werden können, - 2 - dass oft schon mit wenig Einsatz Schlimmes zu verhi ndern ist, ohne dass sich der Beobachter einer Straftat selbst in Gefahr bringen muss. Für ein Opfer da zu sein, die Polizei zu rufen und sich als Zeuge zur Verfügung z u stellen oder andere Passanten zur Mithilfe aufzufordern - das sind kleine Schritte, d ie nichts Unmögliches vom Einzelnen fordern, aber häufig große Wirkung zeigen. Einer Stadt wie Münster steht eine solche Auszeichn ung für Zivilcourage gut an. Denn gerade auch auf das bürgerschaftliche Engagement im sozialen, kulturellen, religiösen und mitmenschlichen Bereich gründet sich in der als „le benswerteste Stadt“ ausgezeichneten Kommune das friedliche Miteinander. Füreinander Ver antwortung zu spüren und zu tragen, ist vielen Münsteranerinnen und Münsteraner n ein Wert, der ihr Handeln auch in schwierigen oder gar gefährlichen Lebenslagen bestimmt. Dies könnte eine städtische Auszeichnung „Münsteran er zeigen Zivilcourage“ ohne viel Aufwand anerkennen und – wie etwa in Düsseldorf, im Kreis Ravensburg oder in Minden schon seit Jahren bewährt – damit einem wichtigen A spekt für das Zusammenleben der Menschen in Münster stärkere Beachtung und Beispielfunktion verschaffen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jürgen Reuter Dr. Karin Obst Sebastian Steinzen Gisela Geschkewitz Jens Lenski
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0205/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37