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V/0427/2020

Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup, Westfalenstraße 199, 48165 Münster

Vorlagen 26.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 34.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2_Raumbedarfe SZ Hiltrup

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Ansehen

Anlage 1_LP SZ Hiltrup

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3_Raumprogramm_Dreifachsporthalle

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Ansehen

Anlage A

2266 Zeichen

Anlage A zur V/0427/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup vor. (Imma-
nuel-Kant-Gymnasium Hiltrup: Erweiterung von G8 auf G9, Johannes-Gutenberg-Realschule 
Hiltrup: Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge, Allgemein: Neue pädagogische Konzepte, Inklusion, 
Nachmittagsbetreuung, Gemeinsame Mensa und Selbstlernzentrum, Dreifachhalle) 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung“. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 620.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup wird barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien der 
Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photo-
voltaikanlagen sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.

Anlage 2_Raumbedarfe SZ Hiltrup

911 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0427/2020 
 
 
 
 
 
Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup im Kontext der Vorlagen V/0420/2016/1 sowie 
V/0705/2018/2 – Raumprogramm 
 
 
 
 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 
 
5 Unterrichtsräume à 65 m² 
1 Mehrzweckraum à 75 m² 
2 Differenzierungsräume à 30 m² 
1 Naturwissenschaftlicher Fachraum à 75 m² 
140 m² Verwaltungsfläche (Lehrerzimmer, Büros) 
 
 
Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup 
 
5 Unterrichtsräume à 65 m² 
3 Kursräume à 56 m² 
5 Differenzierungsräume à 30 m² 
 
 
Zentrale Flächen für alle drei Schulen 
 
 3 Betreuungsräume à 65 m² 
 1 Selbstlernzentrum mit 260 m² 
 1 Küche (inkl. Nebenräume für Personal und Lager) mit einer Kapazität für rund 430 E s-
sensteilnehmer mit rund 160 m² 
 1 Speiseraum mit rund 240 m² 
 
 
 
 
 
Zu berücksichtigen sind über dieses Raumprogramm hinaus die zu ersetzenden Flächen des 
„Verwaltungstraktes“ der Hauptschule Hiltrup.

Anlage 1_LP SZ Hiltrup

1029 Zeichen

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Stadthalle Hiltrup
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Johannes-Gutenberg-Realschule
Hauptschule Hiltrup
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n-Galen-Gymnasium
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onshaus
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III II
Westfalenstraße
86 FAHRRAD
ABSTELLPLÄTZE NEU
294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE
BESTAND
PARKPLATZ
PARKPLATZ
PARKPLATZ
ENTWURF
BST0-LP_PLM
LAGEPLANLP
1000
815
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DES 
SCHULZENTRUMS HILTRUP
WESTFALENSTRASSE 197
48165 MÜNSTER
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
815_Schulzentrum Hiltrup
_PLAN/
Steinkamp
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
MACHBARKEITSSTUDIE

Beschlussvorlage

8230 Zeichen

V/0427/2020 
V/0427/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup, Westfalenstraße 199, 48165 Münster 
hier: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2018 zum 
Antrag A-R/0074/2018 „Größere Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hoch-
baumaßnahmen der Stadt Münster“ ein Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulzent-
rums Hiltrup gefasst wird. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung des 
Schulzentrums Hiltrup (Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup: Erweiterung von G8 auf G9, Johan-
nes-Gutenberg-Realschule Hiltrup: Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge, Allgemein: Neue pädagogi-
sche Konzepte, Inklusion, Nachmittagsbetreuung, gemeinsame Mensa und Selbstlernzentrum, 
Dreifachhalle) abgeschlossen ist (Anlage 1: Lageplan Machbarkeitsstudie). 
 
3. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie den Grundsatzbe-
schluss zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup um die in Anlage 2 dargestellten zusätzli-
chen Raumbedarfe sowie einer Dreifachhalle (Anlage 2: Zusätzliche Raumbedarfe/ Raumpro-
gramm; Anlage 3: Raumprogramm Dreifachhalle). 
 
3.1  Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen 
kombinierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des 
Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung des Schulzentrums 
Hiltrup einschließlich VgV-Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und die haustechni-
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0427/2020 
sche Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbe-
schluss herbeizuführen. 
 
3.2  Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 620.000 
€ anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden 
mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur 
nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der jetzige Verwaltungstrakt der Hauptschule Hiltrup abgän-
gig ist und zur Überplanung freigegeben wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskos-
ten Erw. Schulgebäude“. 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
4720 
 
Planungskosten Erw. Schulge-
bäude 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für Baumaßnah-
men 
2020 620.000  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4720 „Pla-
nungskosten Erw. Schulgebäude“ zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. – 3. 
 
Am 12.12.2018 beauftragte der Rat die Verwaltung, auf Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 ei ne 
weitere Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter Berücksichtigung der Unterbringung schu l-
formübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heutigen Schulzentrums zu erarbeiten.  
 
Die Machbarkeitsstudie hat planerisch nachgewiesen, dass eine Unterbringung schulformübergre i-
fender Bedarfe in zentraler Lage des heutigen Schulzentrums unter Berücksichtigung der aus päd a-
gogischer Sicht gewünschten Verortung der weiteren schulischen Bedarfe möglich ist. Eingriffe in den 
vorhandenen Gehölzbestand lassen sich dabei nicht vermeiden. 
 
Der jetzige Verwaltungstrakt der Hauptschule Hiltrup ist abgängig und soll zur Überplanung freigeg e-
ben werden. Die dort entfallenden Flächen der Hauptschule Hiltrup (Verwaltung, 3 Naturwissenschaft-
liche Räume inkl. Vorbereitungsräume, 2 Unterrichtsräume, Lehrküche)  müssen in der Planung B e-
rücksichtigung finden und als Ersatz über das in Anlage 2 dargestellte Raumprogramm hinaus neu 
geschaffen werden. 
In einem ersten Bauabschnitt soll ein Neubaukörper als Solitär zwischen den jetzigen Verwaltung s-
trakten der Hauptschule Hiltrup und der Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup errichtet werden, 
ggf. mit Anbindung an den Realschultrakt. Für die Rea lisierung des zweiten Bauabschnittes müssen 
zunächst die durch den Abriss entfallenden Räume der Hauptschule in dem Baukörper des ersten 
Bauabschnittes untergebracht werden. Außerdem sollen die erforderlichen zusätzlichen Räume für

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V/0427/2020 
die Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup im Baukörper dieses ersten Bauabschnittes verortet 
werden.  
 
In einem zweiten Bauabschnitt ist an der Stelle des jetzigen Verwaltungstraktes der Hauptschule ein 
3-stöckiger Neubaukörper geplant, welcher mit dem Baukörper des ersten Bauabs chnittes später 
verbunden bzw. unmittelbar an den ersten Bauabschnitt angebaut wird. Die zentralen Flächen, die 
von allen drei Schulen genutzt werden sollen (Mensa, Selbstlernzentrum), sollen in diesem 2. Ba u-
körper untergebracht werden.  
 
Neben den bereits  beschriebenen Bauabschnitten sollen die fehlenden Verwaltungsflächen der Jo-
hannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup auf dem jetzigen Verwaltungstrakt der Realschule aufgestockt 
werden.  
 
Es entsteht in zwei Bauabschnitten ein Neubaukörper, welcher sich homogen  in das Schulzentrum 
einfügt und die bestehenden Gebäude miteinander verbindet. Die bestehenden Gebäude sollen dann 
voraussichtlich über den Neubaukörper in weiten Teilen barrierefrei erschlossen werden. Die gemein-
sam genutzten Flächen sind sehr zentral verortet und für alle drei Schulen gut zu erreichen. 
Funktionsverlagerungen und Umbauten im Bestand sollen weitestgehend vermieden werden. Mit die-
sem vorgelegten Beschluss werden keine umfangreichen Sanierungen der Bestandsgebäude vorg e-
schlagen. Die Unterric htsräume der Hauptschule, welche direkt an das Gebäude des Gymnasiums 
angrenzen, sollen nach Absprache des Immanuel-Kant-Gymnasiums und der Hauptschule Hiltrup 
durch das Gymnasium von der Hauptschule Hiltrup übernommen werden. Somit bekommt das Imma-
nuel-Kant-Gymnasium einen zusammenhängenden Unterrichtsbereich. Die Hauptschule erhält en t-
sprechend Räume im Neubaukörper. Für diese mit den Schulleitungen abgestimmte Nutzeränderung  
sind keine hohen Sanierungsmittel vorgesehen und keine großen Umbaumaßnahmen erforderlich.  
 
Dieser Lösungsansatz wurde von allen drei Schulleitungen als gute und tragbare Lösung angeno m-
men. Die erforderlichen Allgemeinräume liegen im Zentrum der drei Schulen. Dies ermöglicht eine 
zukunftsfähige Nutzung und stärkt den Schulzentrumsgedanken. Eingriffe in den Bestand werden auf 
ein Minimum reduziert, da sie ein hohes Belastungspotential des laufenden Schulbetriebs und erhö h-
te Kostenunsicherheit darstellen.  Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie liefert Vorgaben für den 
durchzuführenden Architektenwettbewerb, der unter Berücksichtigung dieser Aspekte auch andere 
Lösungsansätze hervorbringen kann.  
 
Bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme werden, wie bereits mit den Vorlagen V/0705/2018/2 und 
V/0993/2018/1 angekündigt bzw. beschlossen, die Mensa sowie die Unterrichtsräume in der Stadthal-
le weiterhin genutzt. Mit Abschluss der Baumaßnahme ist eine weitere Nutzung der Flächen in der 
Stadthalle nicht mehr erforderlich. 
 
Im Sportbereich fehlen am Schulzentrum Hiltrup 2,8 Halleneinheiten. Auf dem Grundstück ist eine  
Dreifachhalle als aufgeständerte Halle am Standort der Bestandshalle möglich. Dadurch werden die 
erforderlichen Stellplätze erhalten und keine zusätzlichen Flächen versiegelt.  
 
 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan  
Anlage 2: Raumprogramm  
Anlage 3: Raumprogramm Dreifachsporthalle

Anlage 3_Raumprogramm_Dreifachsporthalle

1380 Zeichen

Raumprogramm Dreifachsporthalle Anzahl  gesamt qm 
Halle
Sportfläche Dreifachsporthalle 3 1.215,00   
Summe qm 1.215,00   
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00        
Garderobe 1 7,00          
WC (m, w, d) 1 16,00        
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00          
Summe qm 58,00        
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt
3 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 3 69,00        
3 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 3 69,00        
Summe qm 138,00      
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach 
Geschlechtern getrennt
Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00        
Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00        
2 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00        
Duschplatz für Menschen mit Behinderung (m/w)
Summe qm 117,00      
Übungsleiterraum / Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 2 30,00        
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00        
Summe qm 45,00        
3 Sportgeräteräume à 41 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 27 m) 3 123,00      
Summe qm 123,00      
Sonstigeräume
Technikraum 1 25,00        
Putzmittelraum 1 5,00          
Magazinraum 1 12,00        
Summe qm 42,00        
Summe Nutzfläche gesamt 1.738,00   
Anlage 3 zur Vorlage V/0427/2020

Beratungsverlauf (6)

13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Sportausschuss
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 40.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 34.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Westfalenstraße 199
  • Steinkamp

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Details

Aktenzeichen
V/0427/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37