V/0427/2020
Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup, Westfalenstraße 199, 48165 Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0427/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup vor. (Imma- nuel-Kant-Gymnasium Hiltrup: Erweiterung von G8 auf G9, Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup: Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge, Allgemein: Neue pädagogische Konzepte, Inklusion, Nachmittagsbetreuung, Gemeinsame Mensa und Selbstlernzentrum, Dreifachhalle) Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 620.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup wird barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photo- voltaikanlagen sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.
Anlage 2_Raumbedarfe SZ Hiltrup
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Anlage 2 zur Vorlage V/0427/2020 Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup im Kontext der Vorlagen V/0420/2016/1 sowie V/0705/2018/2 – Raumprogramm Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 5 Unterrichtsräume à 65 m² 1 Mehrzweckraum à 75 m² 2 Differenzierungsräume à 30 m² 1 Naturwissenschaftlicher Fachraum à 75 m² 140 m² Verwaltungsfläche (Lehrerzimmer, Büros) Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup 5 Unterrichtsräume à 65 m² 3 Kursräume à 56 m² 5 Differenzierungsräume à 30 m² Zentrale Flächen für alle drei Schulen 3 Betreuungsräume à 65 m² 1 Selbstlernzentrum mit 260 m² 1 Küche (inkl. Nebenräume für Personal und Lager) mit einer Kapazität für rund 430 E s- sensteilnehmer mit rund 160 m² 1 Speiseraum mit rund 240 m² Zu berücksichtigen sind über dieses Raumprogramm hinaus die zu ersetzenden Flächen des „Verwaltungstraktes“ der Hauptschule Hiltrup.
Anlage 1_LP SZ Hiltrup
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III II III II I II II I I II I I I II I III I III -I III I III II III I III Stadthalle Hiltrup II IV IV I IV IV I I I I I Johannes-Gutenberg-Realschule Hauptschule Hiltrup I Im m a nu e l-K a n t-G ym na sium I II I IV I II I II I I I I II II II II I II III II II n-Galen-Gymnasium II II I II F III I F II I I I onshaus II II III III II III II IV IV II KE III II I II II III II Westfalenstraße 86 FAHRRAD ABSTELLPLÄTZE NEU 294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE BESTAND PARKPLATZ PARKPLATZ PARKPLATZ ENTWURF BST0-LP_PLM LAGEPLANLP 1000 815 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DES SCHULZENTRUMS HILTRUP WESTFALENSTRASSE 197 48165 MÜNSTER Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 815_Schulzentrum Hiltrup _PLAN/ Steinkamp Nienaber / Michel Gabriel / Mümken MACHBARKEITSSTUDIE
Beschlussvorlage
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V/0427/2020 V/0427/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup, Westfalenstraße 199, 48165 Münster hier: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung Beratungsfolge 13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018 „Größere Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hoch- baumaßnahmen der Stadt Münster“ ein Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulzent- rums Hiltrup gefasst wird. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup (Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup: Erweiterung von G8 auf G9, Johan- nes-Gutenberg-Realschule Hiltrup: Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge, Allgemein: Neue pädagogi- sche Konzepte, Inklusion, Nachmittagsbetreuung, gemeinsame Mensa und Selbstlernzentrum, Dreifachhalle) abgeschlossen ist (Anlage 1: Lageplan Machbarkeitsstudie). 3. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie den Grundsatzbe- schluss zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup um die in Anlage 2 dargestellten zusätzli- chen Raumbedarfe sowie einer Dreifachhalle (Anlage 2: Zusätzliche Raumbedarfe/ Raumpro- gramm; Anlage 3: Raumprogramm Dreifachhalle). 3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen kombinierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup einschließlich VgV-Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und die haustechni- Amt für Schule und Weiterbildung 15.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0427/2020 sche Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbe- schluss herbeizuführen. 3.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 620.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der jetzige Verwaltungstrakt der Hauptschule Hiltrup abgän- gig ist und zur Überplanung freigegeben wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskos- ten Erw. Schulgebäude“. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4720 Planungskosten Erw. Schulge- bäude Auszahlungen Auszahlungen für Baumaßnah- men 2020 620.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4720 „Pla- nungskosten Erw. Schulgebäude“ zur Verfügung. Begründung: Zu 1. – 3. Am 12.12.2018 beauftragte der Rat die Verwaltung, auf Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 ei ne weitere Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter Berücksichtigung der Unterbringung schu l- formübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heutigen Schulzentrums zu erarbeiten. Die Machbarkeitsstudie hat planerisch nachgewiesen, dass eine Unterbringung schulformübergre i- fender Bedarfe in zentraler Lage des heutigen Schulzentrums unter Berücksichtigung der aus päd a- gogischer Sicht gewünschten Verortung der weiteren schulischen Bedarfe möglich ist. Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbestand lassen sich dabei nicht vermeiden. Der jetzige Verwaltungstrakt der Hauptschule Hiltrup ist abgängig und soll zur Überplanung freigeg e- ben werden. Die dort entfallenden Flächen der Hauptschule Hiltrup (Verwaltung, 3 Naturwissenschaft- liche Räume inkl. Vorbereitungsräume, 2 Unterrichtsräume, Lehrküche) müssen in der Planung B e- rücksichtigung finden und als Ersatz über das in Anlage 2 dargestellte Raumprogramm hinaus neu geschaffen werden. In einem ersten Bauabschnitt soll ein Neubaukörper als Solitär zwischen den jetzigen Verwaltung s- trakten der Hauptschule Hiltrup und der Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup errichtet werden, ggf. mit Anbindung an den Realschultrakt. Für die Rea lisierung des zweiten Bauabschnittes müssen zunächst die durch den Abriss entfallenden Räume der Hauptschule in dem Baukörper des ersten Bauabschnittes untergebracht werden. Außerdem sollen die erforderlichen zusätzlichen Räume für - 3 - V/0427/2020 die Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup im Baukörper dieses ersten Bauabschnittes verortet werden. In einem zweiten Bauabschnitt ist an der Stelle des jetzigen Verwaltungstraktes der Hauptschule ein 3-stöckiger Neubaukörper geplant, welcher mit dem Baukörper des ersten Bauabs chnittes später verbunden bzw. unmittelbar an den ersten Bauabschnitt angebaut wird. Die zentralen Flächen, die von allen drei Schulen genutzt werden sollen (Mensa, Selbstlernzentrum), sollen in diesem 2. Ba u- körper untergebracht werden. Neben den bereits beschriebenen Bauabschnitten sollen die fehlenden Verwaltungsflächen der Jo- hannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup auf dem jetzigen Verwaltungstrakt der Realschule aufgestockt werden. Es entsteht in zwei Bauabschnitten ein Neubaukörper, welcher sich homogen in das Schulzentrum einfügt und die bestehenden Gebäude miteinander verbindet. Die bestehenden Gebäude sollen dann voraussichtlich über den Neubaukörper in weiten Teilen barrierefrei erschlossen werden. Die gemein- sam genutzten Flächen sind sehr zentral verortet und für alle drei Schulen gut zu erreichen. Funktionsverlagerungen und Umbauten im Bestand sollen weitestgehend vermieden werden. Mit die- sem vorgelegten Beschluss werden keine umfangreichen Sanierungen der Bestandsgebäude vorg e- schlagen. Die Unterric htsräume der Hauptschule, welche direkt an das Gebäude des Gymnasiums angrenzen, sollen nach Absprache des Immanuel-Kant-Gymnasiums und der Hauptschule Hiltrup durch das Gymnasium von der Hauptschule Hiltrup übernommen werden. Somit bekommt das Imma- nuel-Kant-Gymnasium einen zusammenhängenden Unterrichtsbereich. Die Hauptschule erhält en t- sprechend Räume im Neubaukörper. Für diese mit den Schulleitungen abgestimmte Nutzeränderung sind keine hohen Sanierungsmittel vorgesehen und keine großen Umbaumaßnahmen erforderlich. Dieser Lösungsansatz wurde von allen drei Schulleitungen als gute und tragbare Lösung angeno m- men. Die erforderlichen Allgemeinräume liegen im Zentrum der drei Schulen. Dies ermöglicht eine zukunftsfähige Nutzung und stärkt den Schulzentrumsgedanken. Eingriffe in den Bestand werden auf ein Minimum reduziert, da sie ein hohes Belastungspotential des laufenden Schulbetriebs und erhö h- te Kostenunsicherheit darstellen. Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie liefert Vorgaben für den durchzuführenden Architektenwettbewerb, der unter Berücksichtigung dieser Aspekte auch andere Lösungsansätze hervorbringen kann. Bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme werden, wie bereits mit den Vorlagen V/0705/2018/2 und V/0993/2018/1 angekündigt bzw. beschlossen, die Mensa sowie die Unterrichtsräume in der Stadthal- le weiterhin genutzt. Mit Abschluss der Baumaßnahme ist eine weitere Nutzung der Flächen in der Stadthalle nicht mehr erforderlich. Im Sportbereich fehlen am Schulzentrum Hiltrup 2,8 Halleneinheiten. Auf dem Grundstück ist eine Dreifachhalle als aufgeständerte Halle am Standort der Bestandshalle möglich. Dadurch werden die erforderlichen Stellplätze erhalten und keine zusätzlichen Flächen versiegelt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Raumprogramm Dreifachsporthalle
Anlage 3_Raumprogramm_Dreifachsporthalle
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Raumprogramm Dreifachsporthalle Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Dreifachsporthalle 3 1.215,00 Summe qm 1.215,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00 Garderobe 1 7,00 WC (m, w, d) 1 16,00 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 58,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt 3 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 3 69,00 3 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 3 69,00 Summe qm 138,00 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00 Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45,00 2 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00 Duschplatz für Menschen mit Behinderung (m/w) Summe qm 117,00 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 2 30,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 45,00 3 Sportgeräteräume à 41 m² (mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 27 m) 3 123,00 Summe qm 123,00 Sonstigeräume Technikraum 1 25,00 Putzmittelraum 1 5,00 Magazinraum 1 12,00 Summe qm 42,00 Summe Nutzfläche gesamt 1.738,00 Anlage 3 zur Vorlage V/0427/2020
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Westfalenstraße 199
- Steinkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0427/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37