V/0631/2025
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2025
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Beschlussvorlage
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V/0631/2025 V/0631/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2025 Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der Produktgruppe - 01 08 „Personal - und Organisationsmanagement“ in Höhe von 17,4 Mio. Euro für Personal- und Versorgungsaufwendungen - 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ in Höhe von 5,5 Mio. Euro im Zusammen- hang mit den Beratungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung - 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ in Höhe von 9,6 Mio. Euro für Aufwendungen in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen sowie der Ein- gliederungshilfen wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen ist mit folgenden finanziellen Auswirkungen verbunden: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01 08 Personal- und Organisations- management * Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 4.600.000 12 Versorgungsaufwendungen 2025 12.800.000 Amt für Finanzen und Beteiligungen 01.12.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Volmering Telefon: 492-2030 Volmering@stadt - muenster.de - 2 - V/0631/2025 Produktgruppe 05 03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 5.500.000 Produktgruppe 06 05 Erzieherische und wirtschaftli- che Hilfen für Familien Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 9.600.000 Summe der Aufwendungen 2025 32.500.000 * Der Mehrbedarf bei den Personal - und Versorgungsaufwendungen wird in dieser Darstellung aus Vereinfachungsgründen zentral dem Teilergebnisplan der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Orga- nisationsmanagement“ zugeordnet. Tatsächlich fällt der Mehrbedarf in einer Vielzahl von Produkt- gruppen an und wird im Rahmen der Bewirtschaftung auch dort gebucht. Die Deckung der Mehrbedarfe - erfolgt in der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Organisationsmanagement“ durch Mehrerträ- ge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 2,5 Mio. Euro und Mehrerträ- ge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 14,9 Mio. Euro (beide Positionen in Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“), - in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ durch Minderaufwendun- gen in der unterjährigen Bewirtschaftung bei den Transferleistungen des Jobcenters (Produkt- gruppe 05 01 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, Zeile 15 „Transferaufwen- dungen“) und - in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ durch Min- deraufwendungen in der unterjährigen Bewirtschaftung bei den Transferleistungen des Jobcen- ters in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Produktgruppe 05 01 „Leistungen der Grundsicherung für Ar- beitsuchende“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“) sowie durch Mehrerträge bei der Gewerbe- steuer in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“). Begründung: Aufgrund unterjähriger Entwicklungen im Personalbereich, in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Sozialleistungen besteht die Notwendigkeit, ergänzend zu den im Haushaltplan 2025 ver- anschlagten Ansätzen zusätzliche Aufwandsermächtigungen für die unterjährige Handlungsfähigkeit in den jeweiligen Produktgruppen bereitzustellen. Da der zusätzliche Bedarf durch Mehrerträge und Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, schlägt die Verwaltung den Weg der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor. Nach § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster bedarf die überplanmäßige Mittelbe- reitstellung aufgrund der Betragshöhe der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Nachtragssatzung besteht nicht. Eine Nachtragssatzung samt zugehörigem Nachtragshaushaltsplan wird nach § 81 Abs. 2 GO NRW erlassen, wenn sich zeigt, dass - ein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder sich ein veranschlagter Jahresfehlbetrag erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt. Der Haushaltsplan 2025 wurde vom Rat am 11.12.2024 mit einem Defizit im Ergebnisplan von 30.259.380 Euro für das Jahr 2025 beschlossen. Da der zusätzliche Bedarf im Personalbereich, im Bereich der Kinder -, Jugend- und Familienhilfe sowie der Sozialen Leistungen durch Mehrer- träge und Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, hat die über- planmäßige Mittelbereitstellung keine Auswirkung auf den Jahresfehlbetrag. Anhaltspunkte für ei- ne erhebliche Erhöhung des veranschlagten Jahresfehlbetrages aus anderen Gründen sind der- - 3 - V/0631/2025 zeit nicht ersichtlich. - zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem Verhältnis zu den Ge- samtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich in der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Organi- sationsmanagement“ auf 17,4 Mio. Euro, in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer so- zialer Bedarfe“ auf 5,5 Mio. Euro und in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftli- che Hilfen für Familien“ auf 9,6 Mio. Euro. Dies entspricht Anteilen von 1,0 3 Prozent (Produkt- gruppe 01 08), 0,32 Prozent (Produktgruppe 05 03) bzw. 0,57 Prozent (Produktgruppe 06 05) an den Gesamtaufwendungen des Ergebnisplans 2025 in Höhe von 1.695.836.690 Euro und damit nicht einem erheblichen Umfang. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Organisationsmanagement“ Bis zum Ende des laufenden Jahres erwartet die Verwaltung einen Mehrbedarf bei den Personalauf- wendungen in Höhe von 17,4 Mio. Euro. Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wurden im Frühjahr 2025 abgeschlossen. Danach erhöhten sich die Entgelte für die Tarifbeschäftigten ab dem 01.04.2025 um 3 %, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich. Hinzu kommen weitere Aufwendungen für höhere Zulagen bei Wechsel- schicht- und Schichtarbeit sowie für Auszubildende, Studierende und Praktikanten. Die vereinbarten Tarifsteigerungen fielen höher aus als in den Personalaufwendungen für den Haushaltsplan 2025 berücksichtigt. Weitere Aspekte sind die gesetzliche Erhöhung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Anstieg des durchschnittlichen Prozentsatzes der gezahlten Sonderzuwendungen von bisher 68% auf 72%. Auch die vorgezogene Bundestagswahl und die Stichwahl im Rahmen der Kommunalwahl führten zu einem nicht geplanten Mehrbedarf im Personalbudget. Die wesentlichen Ursachen für den Mehrbedarf bei den Versorgungsaufwendungen liegen in der stark zunehmenden Zahl der Versorgungsempfänger/-innen und dem damit einhergehenden Anstieg der Beihilfen für diese Personengruppe. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ Bis zum Ende des laufenden Jahres wird ein Mehrbedarf in Höhe von 5,5 Mio. Euro in der Produkt- gruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ bei den Produkten 050301 „Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit“ und 050302 „Beratung und Leistungen bei Behinderung“ erwartet. Der Mehrbedarf im Produkt 050301 in Höhe von 3,1 Mio. Euro ergibt sich überwiegend bei den Leis- tungen der Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen und beim Pflegewohngeld. Die Steigerung ist nicht nur von den Fallzahlen, sondern auch von den sich ändernden Heimkosten abhängig. Die deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den Einrichtungsträgern haben zu erheblichen und teilweise auch rückwirkend geltenden Steigerungen bei den Vergütungssätzen geführt. Im Produkt 050302 wird ein Mehrbedarf in Höhe von 2, 4 Mio. Euro im Bereich der Leistungen zur Teilhabe an Bildung erwartet. Hier handelt es sich in erster Linie um die Aufwendungen für Schulbe- gleiter/innen. Ursächlich für den erheblichen Mehraufwand sind auch hier die deutlich gestiegenen Vergütungssätze der Leistungserbringenden sowie ein Anstieg der Fallzahlen. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Bedarfsfall zu gewähren. Es handelt sich um Leistungen, die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind (Rechtsanspruch). Die noch zur Verfügung - 4 - V/0631/2025 stehenden Mittel im Haushaltsplan 2025 werden nicht ausreichen, um die Gewährung dieser Leistun- gen sicherstellen zu können. Bis zum Ende des Jahres geht die Verwaltung von einem nicht im Wege der flexiblen Haushaltsführung innerhalb des Budgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien aufzufangenden Mehrbedarf von 9,6 Mio. Euro aus. Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung der Aufwendungen bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII (Reguläre Heimerziehung) sowie den Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII. Ursächlich sind die erheblich gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den Leistungserbringenden, die teilweise zu massiven Steigerungen der Tagessätze und Fachleistungsstunden führen. Bei einzelnen Hilfearten sind zudem Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen, die die Budgets entsprechend belasten. I.V gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0631/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2025
- Erstellt
- 17.11.2025 09:55