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V/0631/2025

Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2025

Vorlagen 27.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9582 Zeichen

V/0631/2025 
V/0631/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 
 
- 01 08 „Personal - und Organisationsmanagement“ in Höhe von 17,4 Mio. Euro für Personal- 
und Versorgungsaufwendungen 
- 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ in Höhe von 5,5 Mio. Euro im Zusammen-
hang mit den Beratungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung  
- 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ in Höhe von 9,6 Mio. Euro für 
Aufwendungen in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen sowie der Ein-
gliederungshilfen 
wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen ist mit folgenden finanziellen 
Auswirkungen verbunden: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  01 08  Personal- und Organisations-
management * 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025   4.600.000  
 12 Versorgungsaufwendungen  2025 12.800.000  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen  
 
01.12.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Volmering  
Telefon: 492-2030 
Volmering@stadt -
muenster.de

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V/0631/2025 
Produktgruppe  05 03 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025   5.500.000  
Produktgruppe  06 05 Erzieherische und wirtschaftli-
che Hilfen für Familien  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025   9.600.000  
Summe der Aufwendungen  2025 32.500.000  
 
* Der Mehrbedarf bei den Personal - und Versorgungsaufwendungen wird in dieser Darstellung aus 
Vereinfachungsgründen zentral dem Teilergebnisplan der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Orga-
nisationsmanagement“ zugeordnet. Tatsächlich fällt der Mehrbedarf in einer Vielzahl von Produkt-
gruppen an und wird im Rahmen der Bewirtschaftung auch dort gebucht. 
 
Die Deckung der Mehrbedarfe  
- erfolgt in der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Organisationsmanagement“ durch Mehrerträ-
ge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 2,5 Mio. Euro und Mehrerträ-
ge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 14,9 Mio. Euro (beide Positionen in Produktgruppe 16 01 
„Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“),  
- in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ durch Minderaufwendun-
gen in der unterjährigen Bewirtschaftung bei den Transferleistungen des Jobcenters (Produkt-
gruppe 05 01 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, Zeile 15 „Transferaufwen-
dungen“) und  
- in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ durch Min-
deraufwendungen in der unterjährigen Bewirtschaftung bei den Transferleistungen des Jobcen-
ters in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Produktgruppe 05 01 „Leistungen der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“) sowie durch Mehrerträge bei der Gewerbe-
steuer in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 
„Steuern und ähnliche Abgaben“). 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund unterjähriger Entwicklungen im Personalbereich, in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
sowie der Sozialleistungen besteht die Notwendigkeit, ergänzend zu den im Haushaltplan 2025 ver-
anschlagten Ansätzen zusätzliche Aufwandsermächtigungen für die unterjährige Handlungsfähigkeit 
in den jeweiligen Produktgruppen bereitzustellen. Da der zusätzliche Bedarf durch Mehrerträge und 
Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, schlägt die Verwaltung den 
Weg der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor. Nach § 83 Abs. 2 GO NRW 
in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster bedarf die überplanmäßige Mittelbe-
reitstellung aufgrund der Betragshöhe der vorherigen Zustimmung des Rates. 
 
Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Nachtragssatzung besteht nicht. Eine Nachtragssatzung samt 
zugehörigem Nachtragshaushaltsplan wird nach § 81 Abs. 2 GO NRW erlassen, wenn sich zeigt, 
dass  
 
- ein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder sich ein veranschlagter Jahresfehlbetrag erheblich 
vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt. 
 
Der Haushaltsplan 2025 wurde vom Rat am 11.12.2024 mit einem Defizit im Ergebnisplan von 
30.259.380 Euro für das Jahr 2025 beschlossen. Da der zusätzliche Bedarf im Personalbereich, 
im Bereich der Kinder -, Jugend- und Familienhilfe sowie der Sozialen Leistungen durch Mehrer-
träge und Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, hat die über-
planmäßige Mittelbereitstellung keine Auswirkung auf den Jahresfehlbetrag. Anhaltspunkte für ei-
ne erhebliche Erhöhung des veranschlagten Jahresfehlbetrages aus anderen Gründen sind der-

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V/0631/2025 
zeit nicht ersichtlich. 
 
- zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem Verhältnis zu den Ge-
samtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. 
 
Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich in der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Organi-
sationsmanagement“ auf 17,4 Mio. Euro, in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer so-
zialer Bedarfe“ auf 5,5 Mio. Euro und in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftli-
che Hilfen für Familien“ auf 9,6 Mio. Euro. Dies entspricht Anteilen von 1,0 3 Prozent (Produkt-
gruppe 01 08), 0,32 Prozent (Produktgruppe 05 03) bzw. 0,57 Prozent (Produktgruppe 06 05) an 
den Gesamtaufwendungen des Ergebnisplans 2025 in Höhe von 1.695.836.690 Euro und damit 
nicht einem erheblichen Umfang. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 01 08 „Personal- und Organisationsmanagement“ 
 
Bis zum Ende des laufenden Jahres erwartet die Verwaltung einen Mehrbedarf bei den Personalauf-
wendungen in Höhe von 17,4 Mio. Euro. 
 
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wurden im Frühjahr 2025 abgeschlossen. Danach 
erhöhten sich die Entgelte für die Tarifbeschäftigten ab dem 01.04.2025 um 3 %, mindestens jedoch 
um 110 Euro monatlich. Hinzu kommen weitere Aufwendungen für höhere Zulagen bei Wechsel-
schicht- und Schichtarbeit sowie für Auszubildende, Studierende und Praktikanten. Die vereinbarten 
Tarifsteigerungen fielen höher aus als in den Personalaufwendungen für den Haushaltsplan 2025 
berücksichtigt.  
 
Weitere Aspekte sind die gesetzliche Erhöhung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Anstieg 
des durchschnittlichen Prozentsatzes der gezahlten Sonderzuwendungen von bisher 68% auf 72%. 
Auch die vorgezogene Bundestagswahl und die Stichwahl im Rahmen der Kommunalwahl führten zu 
einem nicht geplanten Mehrbedarf im Personalbudget. 
 
Die wesentlichen Ursachen für den Mehrbedarf bei den Versorgungsaufwendungen liegen in der 
stark zunehmenden Zahl der Versorgungsempfänger/-innen und dem damit einhergehenden Anstieg 
der Beihilfen für diese Personengruppe. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ 
 
Bis zum Ende des laufenden Jahres wird ein Mehrbedarf in Höhe von 5,5 Mio. Euro in der Produkt-
gruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ bei den Produkten 050301 „Beratung und 
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit“ und 050302 „Beratung und Leistungen bei Behinderung“ erwartet.  
 
Der Mehrbedarf im Produkt 050301 in Höhe von 3,1 Mio. Euro ergibt sich überwiegend bei den Leis-
tungen der Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen und beim Pflegewohngeld. Die Steigerung 
ist nicht nur von den Fallzahlen, sondern auch von den sich ändernden Heimkosten abhängig. Die 
deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den Einrichtungsträgern haben zu erheblichen 
und teilweise auch rückwirkend geltenden Steigerungen bei den Vergütungssätzen geführt.  
 
Im Produkt 050302 wird ein Mehrbedarf in Höhe von 2, 4 Mio. Euro im Bereich der Leistungen zur 
Teilhabe an Bildung erwartet. Hier handelt es sich in erster Linie um die Aufwendungen für Schulbe-
gleiter/innen. Ursächlich für den erheblichen Mehraufwand sind auch hier die deutlich gestiegenen 
Vergütungssätze der Leistungserbringenden sowie ein Anstieg der Fallzahlen. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ 
 
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe 
(SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Bedarfsfall zu gewähren. Es handelt 
sich um Leistungen, die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind (Rechtsanspruch). Die noch zur Verfügung

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stehenden Mittel im Haushaltsplan 2025 werden nicht ausreichen, um die Gewährung dieser Leistun-
gen sicherstellen zu können. Bis zum Ende des Jahres geht die Verwaltung von einem nicht im Wege 
der flexiblen Haushaltsführung innerhalb des Budgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
aufzufangenden Mehrbedarf von 9,6 Mio. Euro aus.  
 
Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung der Aufwendungen bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII 
(Reguläre Heimerziehung) sowie den Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII. Ursächlich sind die 
erheblich gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den Leistungserbringenden, die teilweise zu 
massiven Steigerungen der Tagessätze und Fachleistungsstunden führen. Bei einzelnen Hilfearten 
sind zudem Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen, die die Budgets entsprechend belasten.  
 
 
 
 
 
I.V 
 
 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0631/2025
Typ
Vorlagen
Datum
27.11.2025
Erstellt
17.11.2025 09:55