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V/1148/2019

96. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 27.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 24.4.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-1148-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

4396 Zeichen

V/1148/2019 
V/1148/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 96. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Wolbeck im Bereich Münsterstraße / Middelerstraße 
Beschluss zur Änderung  
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605: Wolbeck - Münsterstraße / Middelerstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
[Abriss und Neubau K+K-Markt] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §  2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Münsterstraße / Middelerstraße 
zu ändern (96. Änderung des FNP).  
 
2. Für den Bereich Münsterstraße  / Middelerstraße in Wolbeck  ist gemäß §  2 (1) i.  V. m. §  12 
BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan  zur Festsetzung einer großflächigen Einze l-
handelsnutzung aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegt das folgende Grundstück:  
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 1577.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten.  
Stadtplanungsamt 
 
16.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Köttgen /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-1233 /  
492-6194 
Koettgen@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1148/2019 
 
 
 
Begründung: 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.  605: Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße soll die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflächigen Lebensmitteleinze l-
handels schaffen. Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich um das Grundstück des Vorhabe n-
trägers (K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG), auf  dem bereits heute ein Lebensmittelmarkt (800 m² 
Verkaufsfläche) und ein Getränkemarkt (300 m² Verkaufsfläche) existieren. Die großflächige Neupl a-
nung sieht vor, die beiden Nutzungen in einem Gebäude zusammenzufassen. Aufgrund der Lage des 
Grundstücks am n ördlichen Ortseingang von Wolbeck kommt der Herausbildung einer städtebaul i-
chen Eingangssituation eine besondere Bedeutung zu.  
 
Eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung des geplanten Neubauvorhabens inklusive Ve r-
kaufsflächenerweiterung wurde mit de r Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der 
Stadt Münster im Jahr 2018 geschaffen. Das Nahversorgungszentrum Wolbeck  – Münsterstraße be-
zieht in der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts das projektierte Grundstück mit 
ein.  
 
Um die Verträglichkeit am Standort sicherzustellen, ist eine Verkaufsflächenverträglichkeitsanalyse 
durchgeführt worden. Diese bestätigt, dass bei einer Verkaufsfläche von 1650  m² keine negativen 
städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen für die umliegenden zentralen Verso r-
gungsbereiche zu erwarten sind.  
 
Der Bebauungsplan wird aufgrund der angestrebten Großflächigkeit im Vollverfahren aufgestellt und 
als Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst. Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurden 
mit dem Vorhabenträger verschiedene Varianten entwickelt und mit dem Beirat für Stadtgestaltung 
abgestimmt. Das städtebaulich -architektonische Konzept wird durch den Vorhaben - und Erschli e-
ßungsplan verbindlich abgesichert.  
 
Vor dem Satzung sbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, 
der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet.  
 
Der Bebauungsplan Nr. 605 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.  280: 
„Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg“. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr.  605 tre-
ten Teilflächen dieses Plans, soweit sie von der neuen Planung überlagert werden, außer Kraft.  
 
Zur Verwirklichung der Planungsziele ist neben der Aufstellung des vorhabenbezogenen Beba uungs-
plans Nr. 605 auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (96.  Änderung des FNP) . 
Die FNP-Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB).  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1715 Zeichen

Anlage A zur V/1148/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Münsterstraße / 
Middelerstraße im Stadtteil Wolbeck. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflä-
chigen Lebensmitteleinzelhandels. Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich um das Grund-
stück des Vorhabenträgers (K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG), auf dem bereits heute ein Lebens-
mittelmarkt und ein Getränkemarkt existieren.  
 
Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert 
werden.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im 
weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie schließlich der ab-
schließende Beschluss (FNP) bzw. Satzungsbeschluss (Bebauungsplan). Vor dem Satzungsbe-
schluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, der weitergehende 
Regelungen zur Realisierung beinhaltet. 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

V-1148-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

186 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:500096. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605:Wolbeck - Münsterstraße / Middelerstraße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1148/2019

Beratungsverlauf (4)

14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 24.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münsterstraße
  • Middelerstraße
  • Grenkuhlenweg

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Details

Aktenzeichen
V/1148/2019
Typ
Vorlagen
Datum
27.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37