V/1148/2019
96. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605 - Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4396 Zeichen
V/1148/2019 V/1148/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 96. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Münsterstraße / Middelerstraße Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605: Wolbeck - Münsterstraße / Middelerstraße Beschluss zur Aufstellung [Abriss und Neubau K+K-Markt] Beratungsfolge 14.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Münsterstraße / Middelerstraße zu ändern (96. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Münsterstraße / Middelerstraße in Wolbeck ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung einer großflächigen Einze l- handelsnutzung aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605). Innerhalb dieses Gebietes liegt das folgende Grundstück: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 1577. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Stadtplanungsamt 16.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Köttgen / Herr Husmann Telefon: 492-1233 / 492-6194 Koettgen@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/1148/2019 Begründung: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 605: Wolbeck – Münsterstraße / Middelerstraße soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflächigen Lebensmitteleinze l- handels schaffen. Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich um das Grundstück des Vorhabe n- trägers (K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG), auf dem bereits heute ein Lebensmittelmarkt (800 m² Verkaufsfläche) und ein Getränkemarkt (300 m² Verkaufsfläche) existieren. Die großflächige Neupl a- nung sieht vor, die beiden Nutzungen in einem Gebäude zusammenzufassen. Aufgrund der Lage des Grundstücks am n ördlichen Ortseingang von Wolbeck kommt der Herausbildung einer städtebaul i- chen Eingangssituation eine besondere Bedeutung zu. Eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung des geplanten Neubauvorhabens inklusive Ve r- kaufsflächenerweiterung wurde mit de r Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Münster im Jahr 2018 geschaffen. Das Nahversorgungszentrum Wolbeck – Münsterstraße be- zieht in der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts das projektierte Grundstück mit ein. Um die Verträglichkeit am Standort sicherzustellen, ist eine Verkaufsflächenverträglichkeitsanalyse durchgeführt worden. Diese bestätigt, dass bei einer Verkaufsfläche von 1650 m² keine negativen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen für die umliegenden zentralen Verso r- gungsbereiche zu erwarten sind. Der Bebauungsplan wird aufgrund der angestrebten Großflächigkeit im Vollverfahren aufgestellt und als Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst. Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurden mit dem Vorhabenträger verschiedene Varianten entwickelt und mit dem Beirat für Stadtgestaltung abgestimmt. Das städtebaulich -architektonische Konzept wird durch den Vorhaben - und Erschli e- ßungsplan verbindlich abgesichert. Vor dem Satzung sbeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Der Bebauungsplan Nr. 605 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 280: „Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg“. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 605 tre- ten Teilflächen dieses Plans, soweit sie von der neuen Planung überlagert werden, außer Kraft. Zur Verwirklichung der Planungsziele ist neben der Aufstellung des vorhabenbezogenen Beba uungs- plans Nr. 605 auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (96. Änderung des FNP) . Die FNP-Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB). i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage A
1715 Zeichen
Anlage A zur V/1148/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Münsterstraße / Middelerstraße im Stadtteil Wolbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflä- chigen Lebensmitteleinzelhandels. Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich um das Grund- stück des Vorhabenträgers (K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG), auf dem bereits heute ein Lebens- mittelmarkt und ein Getränkemarkt existieren. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie schließlich der ab- schließende Beschluss (FNP) bzw. Satzungsbeschluss (Bebauungsplan). Vor dem Satzungsbe- schluss wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-1148-2019-Anlage-1-Geltungsbereich
186 Zeichen
GeltungsbereichMaßstab 1:500096. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 605:Wolbeck - Münsterstraße / Middelerstraße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1148/2019
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Münsterstraße
- Middelerstraße
- Grenkuhlenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1148/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37