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V/0393/2010

Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Vierter Zwischenbericht)

Vorlagen 17.05.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 14.1

Ergänzungsvorlage V/0393/2010/1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Ergänzungsvorlage V/0393/2010/1

2269 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0393/2010/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Vierter 
Zwischenbericht) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
09.06.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den vierten Zwischenbericht zur Inanspruchnahme der Fördermittel aus 
dem Zukunftsinvestitionsgesetz zur Kenntnis. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für dieses Jahr geplanten und bislang aus Konjunk-
turpaket II-Fördermitteln finanzierten Maßnahmen an der Fürstenbergschule und der Geist-
schule über den städtischen Haushalt finanziert werden. 
Die hierbei eingesparten Mittel werden zur Deckung von Mehrkosten im Rahmen der ener-
getischen Sanierung der Idaschule verwendet. 
3. Der Rat stimmt zu, dass die bislang für die Kindertagesstätte St. Konrad vorgesehenen 
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II für die Kindertagesstätte St. Josef (Münster-
Gelmer) verwendet werden. 
 
 
Begründung: 
 
Mit E-Mail vom heutigen Tag (09.06.2010) teilt der kommissarische Geschäftsführer der Freien 
Waldorfschule mit, dass er die Absage der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II (rund 168.000 
Euro) für die Freie Waldorfschule Münster gerne zurücknehmen möchte und bittet darum, die För-
dermittel in Anspruch nehmen zu können. Die Mittel sollen nach telefonischer Auskunft für eine 
Sanierung der Anlagentechnik verwendet werden. 
 
Da dieser neue Sachverhalt der bisherigen Besc hlusslage des Rates entspricht, schlägt die Ver-
waltung vor, den bisherigen Beschlusspunkt 3 ersatzlos zu streichen. Beschlusspunkt 3 lautete 
bislang: 
 
„Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für die Freie Waldorfschule vorgesehenen Fördermittel in 
Höhe von 167.235,10 € von dieser nicht in Anspruch genommen werden. Die hierdurch frei gewor-
denen Fördermittel werden anteilig auf die anderen Ersatzschulträger aufgeteilt." 
492 70 22 
 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.06.2010 
V/0393/2010/1

- 2 - 
V/0393/2010/1 
 
Der bisherige Beschlusspunkt 4 wird damit zu Beschlusspunkt 3. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

16946 Zeichen

V/0393/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Vierter 
Zwischenbericht) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
09.06.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den vierten Zwischenbericht zur Inanspruchnahme der Fördermittel aus 
dem Zukunftsinvestitionsgesetz zur Kenntnis. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für dieses Jahr geplanten und bislang aus Konjunk-
turpaket II-Fördermitteln finanzierten Maßnahmen an der Fürstenbergschule und der Geist-
schule über den städtischen Haushalt finanziert werden. 
Die hierbei eingesparten Mittel werden zur Deckung von Mehrkosten im Rahmen der ener-
getischen Sanierung der Idaschule verwendet. 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für die Freie Waldorfschule vorgesehenen Förder-
mittel in Höhe von 167.235,10 € von dieser nicht in Anspruch genommen werden. Die hier-
durch frei gewordenen Fördermittel werden anteilig auf die anderen Ersatzschulträger auf-
geteilt. 
4. Der Rat stimmt zu, dass die bislang für die Kindertagesstätte St. Konrad vorgesehenen 
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II für die Kindertagesstätte St. Josef (Münster-
Gelmer) verwendet werden. 
 
 
Begründung: 
 
ZU BESCHLUSSPUNKT 1: Vierter Zwischenbericht 
 
Ausgangslage 
 
Der folgende Bericht knüpft an die ersten drei Zwischenberichte zur Inanspruchnahme der För-
dermittel aus dem Konjunkturpaket II in der Stadt Münster (vgl. Vorlagen Nr. V/0417/2009, 
V/0601/2009 und V//0056/2010 inkl. 1. Ergänzung) an.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0393/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0393/2010 
 
Seit dem dritten Zwischenbericht im Februar 2010 sind weitere Maßnahmen begonnen und auch 
beendet worden.  
 
Aktueller Umsetzungsstand 
 
Veränderungen und Konkretisierungen gegenüber der Vorlage V/0137/2009/2 
 
Die Veränderungen und Konkretisierungen, die sich seit dem Beschluss des Rates über die Vorla-
ge V/0137/2009/2 ergeben haben, sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt und sollen im 
Folgenden erläutert werden. Die nachfolgend genannten laufenden Nummern beziehen sich dabei 
ebenfalls auf die Anlage 1 dieser Vorlage. Die Tabelle in Anlage 1 ist um eine Spalte erweitert 
worden: Mit dem Status „abgeschlossen“ kann für jede Einzelmaßnahme nachvollzogen werden, 
ob sich die Maßnahme noch in der Umsetzung befindet oder bereits abgeschlossen ist. 
 
Lfd. Nr. 32: Mobiliar/Ausstattung in städtischen Schulen und Sanierung von Fachräumen in Schu-
len 
Die Verwaltung hat in die Tabelle die Einzelmaßnahmen, die über das Konjunkturpaket II finanziert 
werden, aufgenommen. 
 
Lfd. Nr. 33: Maßnahmen im Bereich OGS
 
Die Verwaltung hat in die Tabelle die Einzelmaßnahmen, die über das Konjunkturpaket II finanziert 
werden, aufgenommen. 
 
Lfd. Nr. 40: Fördermittel für kleine Maßnahmen an Schulen (Teilbudget)
 
Die Verwaltung hat in die Tabelle die Einzelmaßnahmen, die über das Konjunkturpaket II finanziert 
werden, aufgenommen. 
 
Lfd. Nr. 42: Theaterhaus Pumpenhaus
 
Bei der Maßnahme ist ein Mehrbedarf von 28.500 Euro zu verzeichnen.  
Nach den Ausschreibungsergebnissen ergaben sich Abweichungen gegenüber dem geplanten 
Kostenansatz (Verglasungsfläche, Flachdachkonstruktion, Umlegung Lüftung Technikkeller, Ent-
wässerung), aus der Statik (Sohlplatte, Abbruchnotwendigkeit alter Bauteile), aus erhöhten Anfor-
derungen an den Brandschutz sowie Mehraufwand bei der Erneuerung der Elektrounterverteilung. 
 
Lfd. Nr. 58: Mehrzweckhalle Gelmer
 
Die Maßnahme wird voraussichtlich um weitere 5.000 Euro teurer als bislang geplant.  
Es sind unvorhersehbare Mehrkosten durch die erforderliche Bildung eines Brandabschnitts zwi-
schen der Mehrzweckhalle und der Turnhalle entstanden. Weiterhin waren die Arbeiten in den Au-
ßenanlagen für die Zugänglichkeit durch Rollstuhlfahrer umfangreicher als erwartet. Zudem erga-
ben sich durch Verwendung des Euroschlüssels Änderungen im Schließsystem.  
 
Lfd. Nr. 59: Jugendinformations- und -beratungszentrum
 
Bei der Maßnahme fallen Mehrkosten in Höhe von 10.400 Euro an.  
Nach Beginn der Arbeiten wurde festgestellt, dass die Lüftungen im Untergeschoss (Proberäu-
men), nicht funktionsfähig waren und im Zuge der Erneuerung der Fassade erneuert und ange-
passt werden mussten. Die neuen Geräte wurden zudem mit Wärmerückgewinnungsanlagen aus-
gestaltet.  
 
Lfd. Nr. 61: Bauunterhaltungsmittel des Amtes für Immobilienmanagement
 
Die Verwaltung hat in die Tabelle die Einzelmaßnahmen, die über das Konjunkturpaket II finanziert 
werden, aufgenommen. Die geförderten Einrichtungen und ungefähren finanziellen Größenord-
nungen konnten bereits dem zweiten Zwischenbericht (Vorlage V/0601/2009) entnommen werden.

- 3 - 
V/0393/2010 
Erhebung durch den Bundesrechnungshof 
 
Vom 1. – 12. März 2010 hat der Bundesrechnungshof bei der Stadt Münster im Rahmen der Prü-
fung des Zukunftsinvestitionsgesetzes eine Erhebung durchgeführt. Der Bundesrechnungshof leg-
te Wert auf die Tatsache, dass bei der Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Fi-
nanzhilfen des Bundes allein der Bund Prüfungsadressat
 sei. Geprüfte Stelle sei das Bundesminis-
terium der Finanzen, das innerhalb der Bundesregierung für die Abwicklung der Finanzhilfen zu-
ständig ist. Bei den Kommunen  führe der Bundesrechnungshof lediglich  sogenannte Erhebungen  
durch.  
 
Dabei wurde insbesondere der Aspekt der Nachhaltigkeit in den Gesprächen mit der Verwaltung 
betont. Während des Erhebungszeitraums haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes-
rechnungshofs mehrfach deutlich gemacht, dass dem Kriterium der Nachhaltigkeit von Seiten des 
Bundesrechnungshofs eine wichtige Stellung zukommt. 
 
Außerdem haben die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrechnungshofs mit der Verwaltung 
über den „richtigen“ Investitionsbegriff diskutiert. Im Ergebnis wurde der relativ weit gefasste Inves-
titionsbegriff der Bundeshaushaltsordnung – wie er bislang seitens der Stadtverwaltung auch 
zugrunde gelegt worden ist – bestätigt. 
 
Während des Erhebungszeitraums hat der Bundesrechnungshof Erhebungen zu insgesamt 16 
städtischen Maßnahmen vorgenommen. Maßnahmen anderer Träger („Dritte“) sind nicht Bestand-
teil der Erhebung gewesen. 
 
Die Maßnahmen wurden in einem standardisierten Erhebungsraster erfasst. Darin wurden unter 
anderem 
- eine inhaltliche Beschreibung der Zi ele und Ausführungsart der Maßnahme, 
- das geplante finanzielle Gesamtvolumen,  
- der Förderbereich gemäß Zukunftsinvestitionsgesetz, 
- Feststellungen zum Förderbereich, 
- die Art der Investition, 
- das Datum der ersten Auftragsvergabe, 
- Angaben zur vorhabenbezogenen Zusätzlichkeit und Nachhaltigkeit 
abgefragt bzw. erfasst. 
 
Eine Schlussbesprechung hat nicht stattgefunden. Die Verwaltung hatte im Nachgang der Erhe-
bung Gelegenheit, die Erhebungsbögen auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und dem Bundesrech-
nungshof Hinweise zukommen zu lassen. Die Verwaltung hat hiervon Gebrauch gemacht. 
 
Als Fazit aus der Erhebung lässt sich Folgendes festhalten: Die aktuelle Erhebung durch den Bun-
desrechnungshof schließt eine Prüfung durch andere Instanzen nicht aus (z. B. Landesrechnungs-
hof, Bezirksregierung, etc.). Der kurze Erhebungszeitraum von nur 10 Arbeitstagen führte zu einer 
hohen Arbeitsbelastung in der Verwaltung, da vor der Erhebung nicht bekannt war, welche Maß-
nahmen Bestandteil der Erhebung sein würden und welche Unterlagen im Detail der Bundesrech-
nungshof benötigte. 
 
 
Erlass zu Mittelrückgaben und Mittelverzinsung des Innenministeriums NRW 
 
Im Februar 2010 hat das Innenministerium NRW einen Musterbescheid über Mittelrückforderungen 
und Zinsforderungen erstellt. Der Städtetag NRW hat diesen Musterbescheid den Städten zur Ver-
fügung gestellt.  
 
Mit diesem Musterbescheid würde das Land NRW Fördermittel (inkl. Zinsen) aus dem Konjunktur-
paket II zurückfordern, wenn die Städte und Gemeinden diese Fördermittel nicht zweckentspre-
chend einsetzen.

- 4 - 
V/0393/2010 
 
Nach Ansicht der Verwaltung stellt die Erstellung eines solchen Musterbescheides bereits vor Ab-
lauf des Förderzeitraums einen ungewöhnlichen Vorgang dar und soll offensichtlich dokumentie-
ren, dass das Land NRW die Einhaltung der Förderkriterien durch Städte und Gemeinden sehr 
ernst nimmt. 
 
 
Inanspruchnahme von Fördermitteln für Flüchtlingsunterkünfte 
 
Die Verwaltung hatte im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10. März 
2010 dargestellt, dass es im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte für die nähere Zukunft ein Vorha-
ben gebe, das im weiteren Sinne gegebenenfalls mit Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II 
finanziert werden könnte. Es handelte sich um den Umbau und die Modernisierung der Über-
gangseinrichtung an der Friedrich-Ebert-Straße 1 zur Unterbringung alleinstehender männlicher 
Flüchtlinge. 
 
Nach weiterer Prüfung soll – vor dem Hintergrund der Förderkriterien des Zukunftsinvestitionsge-
setzes – diese Maßnahme über den städtischen Haushalt finanziert werden. 
 
 
Auslegungsfragen der Grundgesetzänderung 
 
Das Bundesministerium der Finanzen stellt in einem Schreiben vom 17. März 2010 zur Geltung 
des neuen Art. 104b Grundgesetz nicht auf die Beendigung einer Maßnahme ab (die Beendigung 
war bislang allgemeiner Konsens), sondern auf den sog. Realisierungsschwerpunkt
 einer Maß-
nahme. Mit anderen Worten: Ist die Maßnahme länger nach  dem 1. August (Inkrafttreten GG-
Änderung) als vor  dem 1. August in der Umsetzung gewesen, wird die Maßnahme auf Basis der 
neuen Grundgesetzregelung geprüft. 
 
Beispiel: Eine Maßnahme wurde am 1. Juli begonnen und am 1. November 2009 abgeschlossen. 
D.h., sie wurde 1 Monat vor Inkrafttreten der GG-Änderung (1. August) begonnen, war aber auch 4 
Monate nach Inkrafttreten der GG-Änderung in der  Umsetzung. Der Schwerpunkt liegt eindeutig 
nach Inkrafttreten der GG-Änderung. 
 
Die Verwaltung wird die Entwicklung in diesem Punkt weiter beobachten. Für alle Maßnahmen, die 
ab März 2010 beendet werden, kann auch nach Aussage des Bundes definitiv von der Geltung der 
neuen Grundgesetzregelung ausgegangen werden. 
 
 
 
ZU BESCHLUSSPUNKT 2: 
 
Mit Schreiben vom 10. Mai 2010 teilt die Bezirksregierung Münster auf eine entsprechende Anfra-
ge der Stadtverwaltung zur Nachhaltigkeit von Maßnahmen mit, dass das Kriterium der Nachhal-
tigkeit auch weiterhin zu beachten sei. Das Bundesministerium der Finanzen sei weiterhin der Auf-
fassung, dass das Gebot der Nachhaltigkeit mit dem  Ziel des Gesetzes, schnell zusätzliche Nach-
frage zu generieren, vereinbar sei und den raschen Konjunkturimpuls nicht behindere. Zudem 
werde auch die Auffassung vertreten, dass Verstöße gegen die Nachhaltigkeit der Mittelverwen-
dung potenziell unbegrenzt zur Rückforderung der Finanzhilfe führen könnten. 
 
Rechts- und Planungssicherheit lasse sich nach Einschätzung der Bezirksregierung Münster vor 
diesem Hintergrund nur erreichen, wenn sich die kommunalen Zuwendungsempfänger an den 
strengen Vorgaben des Gesetzes (§ 4 Abs. 3 Zukunftsinvestitionsgesetz) orientieren und „maß-
nahmenscharf“ auf den jeweils einschlägigen Förderbereich bzw. Investitionsschwerpunkt im Hin-
blick auf die demografische Entwicklung abstellen. Auch nach Auslegung der Frage-Antwort-Liste 
(FAQ-Katalog) des Innenministeriums NRW spreche aus Sicht der Bezirksregierung Münster vie-

- 5 - 
V/0393/2010 
les dafür, möglicherweise problematische Maßnahmen anderweitig zu finanzieren, wenn die 
Nachhaltigkeit – beispielsweise bezogen auf die einzelne Schulnutzung – nicht langfristig nachge-
wiesen werden könne, um mögliche Rückforderungsansprüche zu vermeiden. 
 
Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, die folgenden Maßnahmen nicht  über das Konjunkturpa-
ket II, sondern über den städtischen Haushalt zu finanzieren: 
 
ƒ Geistschule 
Schaffung 2. Speiseraum 
Kosten: 11.345 € 
 
Sanierung von Parkettböden in den Klassenräumen  
Erneuerungsanstriche Klassenräume Altbau, 2. Bauabschnitt 
Kosten: 35.000,00 € 
 
ƒ Fürstenbergschule 
WC-Sanierung, Pausen-WC-Anlage 
Kosten: 86.400,00 € 
 
Die anderweitige Finanzierung kann wie folgt begründet werden: Die Gespräche mit den Vertrete-
rinnen und Vertretern des Bundesrechnungshofs im Rahmen der Erhebung zum Konjunkturpaket II 
(siehe oben S. 3) ebenso wie die aktuellen Hinweise der Bezirksregierung Münster zum Aspekt der 
Nachhaltigkeit bestärken die Verwaltung in der Auffassung, die Maßnahmen nicht über das Kon-
junkturpaket II, sondern über den städtischen Haushalt zu finanzieren. 
 
Hinzu kommt, dass die beiden Förderbereiche im Zukunftsinvestitionsgesetz enger definiert wer-
den als bei sonst üblichen Landes- oder Bundesförderprogrammen (z. B. 1000-Schulen-
Programm). Zusammen genommen bedeutet das, dass bei einer KP II-Förderung die geförderten 
Schulstandorte mindestens 15 Jahre als Schul- bzw. Bildungsstandorte
 genutzt werden müssen. 
 
In anderen Landes- oder Bundesförderprogrammen wird die Förderbewilligung an die Nutzung zu 
Schul- oder Betreuungszwecken
 gebunden. Schul- und Betreuungszwecke sind schulische Veran-
staltungen im Sinne des Schulgesetzes sowie Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und 
Jugendliche durch Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe oder anderer Träger, beispiels-
weise aus Kultur und Sport. Es wird deutlich, dass die Förderzwecke in anderen Programmen wei-
ter gefasst und umfassender sind als im Zukunftsinvestitionsgesetz (‚Konjunkturpaket II’). 
 
Alle Aspekte zusammen genommen – Förderkriterium ‚Nachhaltigkeit’, enger Fördertatbestand 
‚Schul- bzw. Bildungsinfrastruktur’ im Konjunkturpaket II, aktuelle Anmeldezahlen an Schulen – 
führen zu der Empfehlung, die Maßnahmen über den städtischen Haushalt zu finanzieren. 
 
Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, die im Konjunkturprogramm wieder „freien“ Mittel in 
Höhe von 132.745 Euro bei der Maßnahme ‚Idaschule’ zu verwenden: 
 
Bei der Durchführung der Arbeiten zur energetischen Sanierung der Idaschule sind erhebliche 
Schäden an den Sichtbetonbauteilen festgestellt worden. Die Aufarbeitung der Bauteile ist für die 
folgenden Arbeiten zwingend erforderlich.  
 
 
ZU BESCHLUSSPUNKT 3: 
 
Der Schulträger der Freien Waldorfschule Münster hat am 20.05.2010 mitgeteilt, dass er die ent-
sprechend der Schülerzahl auf ihn entfallenden Zuschussmittel in Höhe von 167.235,10 Euro nicht 
in Anspruch nehmen wird. Mit der Ratsvorlage V/0137/2009 war festgelegt worden, dass – orien-
tiert an dem Verhältnis der Schülerzahlen zwischen städtischen Schulen und Ersatzschulen – für 
alle Ersatzschulen insgesamt 2.900.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung hatte 
– analog zu dieser Aufteilung – den Ersatzschulträgern Fördermittel entsprechend dem Anteil „ih-
rer“ Schülerzahl an der Gesamtzahl der Schüler/innen an den Ersatzschulen in Aussicht gestellt.

- 6 - 
V/0393/2010 
 
Da die Freie Waldorfschule ihren Anteil nicht in Anspruch nimmt, werden die dadurch frei gewor-
denen Mittel nun den anderen Schulträgern zur Verfügung gestellt, um auf Antrag ergänzende 
oder zusätzliche Maßnahmen zu finanzieren. Eine entsprechende Neu- bzw. Änderungsbewilli-
gung ist erst nach Vorlage weiterer bzw. geänderter Anträge möglich. Insoweit wurde in der Dar-
stellung in Anlage 1 (Ziffer d ‚Ersatzschulen’) noch keine Neuaufteilung der Fördermittel vorge-
nommen. 
 
 
ZU BESCHLUSSPUNKT 4: 
 
Bei der Planung für die Sanierung und den Ausbau an der Kita St. Konrad hat sich herausgestellt, 
dass die für 2010 vorgesehenen Mittel in Höhe von 250.000 € sachlich und zeitlich nicht förderge-
mäß eingesetzt werden können. 
 
Dieses hängt mit dem baulichen Gesamtzustand der Kita und dem sich daraus ergebenden Pla-
nungs- und Gesamtfinanzierungsaufwand zusammen. Dieses hat zur Folge, dass mit der Maß-
nahme nicht mehr in 2010 begonnen werden kann. 
 
Die hier frei werdenden Mittel sollen in der Kita St. Josef in Gelmer eingesetzt werden. Dort finden 
bereits umfangreiche Sanierungs- und Erweit erungsmaßnahmen statt. Im Zuge der Bedarfspla-
nung für das Kindergartenjahr 2010/2011 hat sich herausgestellt, dass der Kindergarten, um eine 
weitere Gruppe zu erweitern ist, um dringende Kindertagesbetreuungsbedarfe dort zeitnah abzu-
decken. 
 
Die baulichen Planungen sind soweit abgestimmt, dass zu der Maßnahme an der Kita St. Josef, 
Gelmer, eine Vorlage an den Rat noch vor den Sommerferien zur Entscheidung vorgelegt wird, so 
dass dann die Maßnahme zügig und im Rahmen der Förderzeiträume umgesetzt werden kann. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und aktuelle Hinweise

Anlage 1

19974 Zeichen

Bereich Bildung (25,4 Mio. €) 
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
1 Kath. Kiga St. Ludgeri 91.875 V/0211/2009 
2 Kath. Kita St. Michael I 150.000 V/0211/2009 
3 Kath. Kiga St. Josef, Pastorsesch 200.000 V/0211/2009 
4 Kath. Kiga St. Josef, Gelmer 468.750 
Die Einrichtung muss um eine weitere (4. Gruppe) erweitert werden, um 
die künftigen Stadtteilbedarfe abzudecken. Der Förderbetrag ist um 250 
T € erhöht worden. 
V/0211/2009 
5 Kath. Kiga St. Konrad 0
Aufgrund des baulichen Gesamtzustandes der Einrichtung und der 
damit verbundenen erforderlichen Planungszeit kann die Maßnahme 
nicht mehr im Förderzeitraum umgesetzt werden. 
V/0726/2009 
6 Kath. Kiga St. Margaretha 50.000 V/0211/2009 
7 Kath. Kita Maximilian-Kolbe 149.500 V/0211/2009 
8 Ev. Lukas-Kita 100.000 V/0726/2009 
9 Ev. Jacobus-Kita 49.000 V/0211/2009 
10 Elterninitiative Kinderhäuschen 60.000 V/0211/2009 
11 Städt. Kita Killingstr. 250.000 V/0211/2009, 
V/0405/2009 
12 Städt. Kita Am Schulzentrum 100.000 V/0211/2009 
13 "Dependence" Städt. Kita Sonnentau 400.000 
V/0211/2009, 
V/0257/2009, 
V/0177/2009 
14 Städt. Kita Emmerbachtal 250.000 V/0211/2009, 
V/0408/2009 
15 Arbeiterwohlfahrt, Kinder- und Jugendeinrichtung Am 
Nienkamp  45.000 V/0211/2009 
16 Ev. Andreaskirchengemeinde, Coerde - Instandsetzung  
und Nutzbarmachung von Räumlichkeiten 40.000 V/0211/2009 
17 Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist, Kinder- und 
Jugendeinrichtung im Teo - Mitte-Süd 62.000 V/0211/2009 
18 Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 
Amelsbüren, Jugendzentrum Black Bull 22.255 X V/0211/2009 
19 
Nutzung Astrid-Lindgren-Schule für OGTS und Kinder- und 
Jugendarbeit 159.913 X V/0211/2009, 
V/0242/2009 
20 Abi Südpark  74.885 X V/0211/2009 
21 37 Grad, Hiltrup 22.000 V/0211/2009 
22 Lorenz Süd, Berg Fidel  76.975 X V/0211/2009 
23 Jugendinformations- und -beratungszentrum 0
Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster fällt die Maßnahme nicht 
unter den Bereich "frühkindliche Bildung". Sie wird deshalb im Bereich 
"Infrastruktur" angesiedelt. Vgl. lfd. Nr. 59. 
V/0211/2009 
24 Feez, Kinderhaus 0
Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster fällt die Maßnahme nicht 
unter den Bereich "frühkindliche Bildung". Sie wird deshalb im Bereich 
"Infrastruktur" angesiedelt. Vgl. lfd. Nr. 60. 
V/0211/2009 
25 Wuddi, Kinderhaus 10.000 V/0211/2009 
2.832.152 
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
26 
Maßnahmen zur Aufhebung des Sanierungsstaus in 
Tageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit bei diversen freien Trägern 
516.466 Die lfd. Nrn. 26.1 - 26.6 werden aus diesem Titel finanziert. V/0481/2009 
26.1 Kinderpädagogische Einrichtung Sprickmannstraße 7.023 X
26.2 Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Münster-Ha ndorf 8.000 X
26.3 Verein zur Förderung  der offenen Jugendarbeit in MS- 
Mecklenbeck e.V. 5.000 
26.4 Caritas-Kita Vogel-von-Falkenstein-Straße 28.943 X
26.5 Heinrich-Piepmeyer-Haus 17.500 
26.6 Pötterhoek-Schule / Erich-Kästner-Schule 450.000 V/0481/2009 
27 
Maßnahmen zur Aufhebung des Sanierungsstaus in 
Tageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit 
460.350 V/0360/2009, 
V/0502/2009 
27.1 Erweiterung der Stadtteileinrichtung 37 Grad 460 .350 V/0360/2009, 
V/0502/2009 
976.816 
2) Schulinfrastruktur 
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 
Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und aktuelle Hinweise 
V/0393/2010/, Anlage 1

lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
28 Michaelschule Gievenbeck 1.600.000 
Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der 
Sicherheitsstandards zur intensiveren Raumnutzung der Schule 
werden über lfd. Nr. 40 finanziert. 
29 Idaschule 1.490.000 Zusätzliche Maßnahmen zur Fassadensanierung werden über lfd. 
Nr. 40 finanziert. 
30 Grundschule Kinderhaus West 1.800.000 
4.890.000 
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
31 Abendrealschule, Abendgymnasium, Ketteler-Berufsk olleg 2.500.000 Erweiterung des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs 
Vgl. Beschlusspunkt 2.3 der Vorlage V/0056/2010/1. V/861/2009/1 
32 Mobiliar/Ausstattung in städtischen Schulen und Sanierung 
von Fachräumen in Schulen 1.465.000 Die lfd. Nrn. 32.1 - 32.3 werden aus diese m Titel finanziert. 
32.1 Paulinum, Ern. naturwiss. Fachräume 364.000 Erneuerung naturwissenschaftlicher Fachräume , 1. BA V/0554/2009 
32.2 Neue Technologien Berufskollegs 400.000 
32.3 Mobiliar für städt. Schulen 665.000 
33 Maßnahmen im Bereich OGS 570.000 Die lfd. Nrn. 33.1 - 33.17 werden aus diesem  Titel finanziert. V/0257/2009 
33.1 Aegidii-Ludgeri-Schule 11.000 Akustikdecke im 2. OGTS Raum 
33.2 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 5.000 Plattenweg zum OGTS Bereich, Ergänzung Zahnputzständer für 2. 
Gruppe 
33.3 Bodelschwinghschule 10.707 X Akustikdecken im OGTS Bereich UG 
33.4 Dreifaltigkeitsschule 21.500 Schallschutz in 2 OGTS Räumen, dazu Beleuchtu ng in beiden Räumen 
33.5 Eichendorffschule Angelmodde 10.000 Fensterablagen, Akustikdecke, Fladafi-Container, neue Oberschränke in 
Küche, neue Spülmaschine in alter Küche, 2. Bainmarie 
33.6 Kreuzschule 20.939 X Akustikdecke Raum 10 und 11 einschl. Anstric h der beiden Räume 
33.7 Matthias Claudius Schule Gut Insel 176.000 Fertig bauklassen 
33.8 Gottfried-von-Cappenberg-Schule 14.000 Waschbecken im neuen OGTS Raum, Umbau Hausmeisterra um zu 
Besprechungsraum 
33.9 Johannisschule 20.000 Wände streichen, Boden erneuern 
33.10 Idaschule 4.033 X Sichtfenster zwischen den beiden OGTS Räumen 
33.11 Martin-Luther-Schule 12.258 X Akustikdecke Raum 3, Heizung streichen, Bode nbelag erneuern 
33.12 Marienschule Roxel 2.500 Akustikdecke in 2 OGTS Räumen, dazu Anstricharbeiten, Rampe für 
Speisenwagen 
33.13 Paul-Schneider-Schule 7.500 Trennwand Kunstraum zur Abtrennung Gefrierschrank, neue Fußböden 
im Verkleidungsraum und Bewegungsraum, Anstrich der Räume 
33.14 Peter-Wust-Schule Dingbängerweg 80 5.500 Akustik decke im 2. Betreuungsraum 
33.15 Thomas-Morus-Schule 3.500 Außenmarkise für 1. Betreuungsraum, Altbau ode r Pavillon 
33.16 Pleisterschule 113.500 Küche und Speisebereich in Lehrküche erstellen, dazu Anstricharbeiten 
Betreuungsraum 
33.17 Beschaffung von Mobiliar u.a. zur Aussattung zusätzl. 
OGTS-Räume 100.000 
34 Ganztagsoffensive, "entfallene" Landesfördermitte l 640.000 Die lfd. Nrn. 34.1 - 34.4 werden aus diesem  Titel finanziert. 
34.1 Erich-Klausener-Schule 212.815 X
Der ehemalige Fahrradkeller wird zu einem Aufenthaltsraum mit 
entsprechender Aufenthaltsqualität ausgebaut. Planansatz betrug 205 T 
€. 
34.2 Fürstin-von-Gallitzin-Schule 122.320 X
Der ehemalige Lehrküchenbereich wird zu einem Speise- und einem 
Aufenthaltsraum mit einer Ausgabeküche ausgebaut. P lansansatz 
betrug 136 T €. 
34.3 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 149.000 Der vohandene Speiseraum wird modernisiert und um e inen 
angrenzenden Raum vergrößert und möbiliert. 
34.4 Wartburgschule 150.000 Baumaßnahmen Ganztagszug V/0581/2009 
35 Davertschule 800.000 
V/0257/2009, 
V/0177/2009, 
V/0501/2009 
36 Bodelschwinghschule 0 Die Maßnahme wird - wie in Vorlage V/0417/2009 dargestellt - nicht 
mehr über das Konjunkturpaket II finanziert. V/0400/2009 
37 Sporthalle Roxel, Teilbereich Schulsport (50%) 1.5 25.000 Die Gesamtmaßnahme wird hälftig auf die lfd. Nrn. 37 u. 51 aufgeteilt. V/0324/2009 
7.500.000 
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
38 WC- und Sanitärraum-Sanierung 3.300.000 Bei diesen Sanierungsmaßnahmen ist noch mit Mehrkosten von 
ca. 200 T € zu rechnen. 
3.300.000 
d) Fördermittel für Ersatzschulen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
39 Fördermittel für Ersatzschulen 2.900.000 Die lfd. N rn. 39.1 - 39.10 werden aus diesem Titel finanziert.

39.1 Ev. Sozialpädagogische Ausbildungsstätte Münste r 179.690 
39.2 Bistum Münster, Marienschule 952.000 
39.3 Bistum Münster, St. Mauritz Gymnasium 350.000 
39.4 Bistum Münster, Kardinal-von-Galen-Gymnasium 616 .875 
39.5 Bistum Münster 234.040 
Die bislang geplante Maßnahme am Overberg-Kolleg soll nach 
Auskunft des Bistums durch eine andere Maßnahme ersetzt 
werden. 
39.6 Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband, Gen o- 
Berufskolleg 275.960 
39.7 Berufskolleg der Landwirtschaftskammer 33.220 
39.8 Timmermeister Berufskolleg 57.759 
39.9 Freie Waldorfschule 0 Der Träger hat erklärt, keine Maßnahme durchführen zu wollen. 
39.10 Montessorischule Münster 33.220 
2.900.000 
e) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Schulen = Teilbudget 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
40 Teilbudget für kleine Maßnahmen 3.000.000 Die lfd. Nrn. 40.1 - 40.54 werden aus diesem Titel finanziert. 
40.1 Ludgerusschule Albachten 10.990 X Austauch glatter Steinbeläge, überdachter Pa usengang 
40.2 Schulzentrum Roxel 26.795 X Erneuerung von Oberbodenbelägen in der Haupt schule Roxel 
40.3 Schulzentrum Wolbeck 19.943 X Erneuerung der Sonnenschutzsteuerung 
40.4 Hansaschule 91.049 X Sanierung von Treppenstufen; Ergänzung von B auabschnitt 2 
40.5 Thomas-Morus-Schule 101.668 X
Statische Ertüchtigung der abgehängten Decke u. Verbesserung der 
Wärmedämmung; Flachdachsanierung über Umkleidetrakt  der 
Turnhalle 
40.6 Josefschule 63.779 X Erneuerung der Glasbausteinfassade der Turnh alle 
40.7 Marienschule Roxel 21.779 X Erneuerung des Glasbausteinfassadenelementes  am Schulgebäude 
40.8 Marienschule Roxel 17.811 X Akustikdecken in Klassen 
40.9 Paul Gerhardt Realschule 20.000 Rückbau Physikraum ehem. Überwasser 
40.10 Matthias-Claudius-Schule Handorf 49.865 X Ausbaua rbeiten Hochbau im Zuge Einbau einer Deckenstrahlheizung 
40.11 Gottfried von Cappenberg Schule 19.627 X Akustikd ecken in Klassen 
40.12 Johannisschule 8.104 X Akustikdecken im Dachgeschoss 
40.13 Wartburgschule 84.681 X Balkensanierung im Hallenbereich, Klasse und Sporthalle; Erneuerung 
der Holzdielen sämtlicher Balkonbereiche 
40.14 Wartburgschule 28.000 Erneuerung der Regelanlagen 
40.15 Schulzentrum Roxel 24.462 X Erneuerung von UV's und Teilerneuerung der Beleucht ung in der 
Realschule 
40.16 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 35.000 Erneuerung der Eingangstüren der Sporthalle u nd Oberlichter im Flur 
40.17 R.-v.-Weizsäcker-Schule Flachdachsanierung außen Laubengang 
40.18 R.-v.-Weizsäcker-Schule 269.500 Erneuerung der Fenster der Nord-Ost Fassade 
40.19 Adolph-Kolping-Schule 39.286 X Erneuerung von Oberböden in den Klassenräume n 
40.20 Annette von Droste Hülshoff Gymnasium 96.000 Ern euerung Fenster Gebäudetrakt Agidiistrasse 
40.21 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 103.092 X
Sanierung der Fenster in den Fluren und Treppenhaus des 
Oberstufentraktes; Stahlbetonfassadensanierung des Oberstufentraktes 
Nord-Ostseite 
40.22 R.-v.-Weizsäcker-Schule/Sek. Laerer Landweg 24. 000 Erneuerung von Oberböden im Gymnastikraum und an dere Räume 
40.23 Aegidii-Ludgeri-Schule 25.000 Erneuerung Deckenakustikplatten einschl. Beleuchtung, zweigesch. 
Klassentrakt 1 
40.24 Schulzentrum Roxel 250.000 Turnhallendach, Flachdach inkl. Dachrand und  Lichtkuppeln erneuern 
40.25 Geistschule/Ganztagsschule 0 Schaffung 2. Speiseraum. Maßnahme wird über den städt. Haushalt 
finanziert. 
40.26 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 20.000 Ern euerung Fahrradständer 
40.27 Pleisterschule 173.000 Teilerneuerung Fenster im Bereich OGTS 
40.28 Matthias Claudius Schule Gut Insel 87.810 Flachd achsanierung Sporthalle, Hauptdach und Geräteräume 
40.29 Matthias Claudius Schule Gut Insel 22.000 Teiler neuerung der Beleuchtung 
40.30 Geistschule/Ganztagsschule 0
Sanierung von Parkettböden in den Klassenräumen des  Altbaus, 2. BA; 
Erneuerungsanstriche Klassenräume Altbau, 2. BA. Maßnahme wird 
über den städt. Haushalt finanziert. 
40.31 Grundschule Berg Fidel 75.000 Flachdachsanierung Schul- und Kindergartentra kt 
40.32 Hermannschule 30.000 Neuversiegelung und Austausch alter Parkettbö den in Klassenräumen 
40.33 Johannesschule Hiltrup 132.000 Sanierung, Abdichtung Kelleraussenwände inne n und außen 
40.34 Johannesschule Hiltrup 108.000 Sanierung der Pausen- und Lehrer-WC-Anlagen; Sanier ung der WC- 
Anlage im Kellergeschoss 
40.35 Johannisschule 40.000 Bodenbelagserneuerung in den Klassenräumen 
40.36 Karl-Wagenfeld-Schule 23.000 Erneuerung der Eingangstüren, Bauteil Erweite rung 
40.37 Ludgerusschule Hiltrup 33.000 Austausch der 2 flg. Türen und festverglasten  Elemente zur Aula 
40.38 Marienschule Hiltrup 80.000 Flachdachsanierung Umkleidetrakt der Turnhalle, Neuverfugung der 
Ziegel-Verblendfassade, beider Stirnseiten der TH  
40.39 Martinischule 80.000 Anstrich Flure und Klassenräume, Verbesserung der Akustik und 
Beleuchtung 
40.40 Martin-Luther-Schule 95.000 Erneuerung der Deckenakustikplatten und Anstrich in den Fluren EG - 
2. OG 
40.41 Melanchthonschule 30.000 Außenanstrich Fenster und Fugenerneuerung Verblendf assade 
Nordtrakt

40.42 Paul-Gerhard-Schule Hiltrup 20.000 Erneuerung Dachakustikdecke einschl. Wärmedämmung i m 
Lehrerzimmer 
40.43 Schillergymnasium 24.000 Erneuerung von Oberbodenbelägen in den Klasse n 
40.44 Matthias Claudius Schule Gut Insel 60.000 Verbesserung der Sicherheitsstandards zur intensiveren Raumnutzung 
der Aula im DG 
40.45 Michaelschule 55.000 Verbesserung der Sicherheitsstandards zur intensiveren Raumnutzung 
der Schule 
40.46 Fürstenbergschule 0 Sanierung Pausen-WC-Anlage. Maßnahme wird über den städt. 
Haushalt finanziert. 
40.47 Gottfried-von-Cappenberg-Schule 33.000 Akustik A ula 
40.48 Matthias-Claudius-Schule Handorf 26.700 Akustik Treppenhaus Altbau 
40.49 Karl-Wagenfeld-Schule 28.000 Akustik Textilbereich 
40.50 Annette von Droste Hülshoff Gymnasium 15.000 Abt rennung Kartenraum 
40.51 Pascal Gymnasium 40.000 Akustik R.30 und 32 (Bläserklassen) 
40.52 Erich-Klausener-Schule 27.500 Fahrradständeranlagen 
40.53 Uppenbergschule 19.000 Umgestaltung Fachraum 
40.54 Idaschule 132.745 Fassadensanierung im Rahmen der energetischen Sanie rung (vgl. 
lfd. Nr. 29) 
3.000.000 
Bereich Bildung insgesamt: 25.398.968 
Bereich Infrastruktur (5,8 Mio. €) 
1) Feuerwehrinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
41 Feuerwache, Hiltrup 0 Die Maßnahme wird - wie in Vorlage V/0337/2009 dargestellt - nicht 
mehr über das Konjunkturpaket II finanziert. 
V/0235/2009, 
V/0337/2009 
2) Kulturinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
42 Theaterhaus Pumpenhaus 184.500 Bei der Maßnahme ist ein Mehrbedarf von 28,5 T € zu verzeichnen. 
43 Villa ten Hompel 40.000 
44 Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung 730.000 V/0110/2009/1 
45 Städtische Bühnen, Tonanlage Großes Haus 500.000 V/0395/2009, 
V/0355/2010 
46 Kreativ-Haus 30.000 x
47 cuba e.V. 68.300 
48 Emshof e.V. 56.900 
49 Cactus Junges Theater (Jugendtheater-Werkstatt e. V.) 7.980 x
50 Kammertheater 'Der kleine Bühnenboden' 7.500 
1.625.180 
3) Sportinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
51 Sporthalle Roxel, Teilbereich Vereinssport (50%) 1 .525.000 Die Gesamtmaßnahme wird hälftig auf die lfd . Nrn. 37 u. 51 aufgeteilt. V/0324/2009 
52 Schulsportaußenanlagen, Sanierung 1.005.000 Die lfd . Nrn. 52.1 - 52.8 werden aus diesem Titel finanziert. 
52.1 Schulsportaußenanlage Pascal-Gymnasium 280.000 
52.2 Schulsportaußenanlage Geistschule 165.000 
52.3 Schulsportaußenanlage Pötterhoekschule 170.000 
52.4 Schulsportaußenanlage Grundschule Kinderhaus-We st 130.000 
52.5 Schulsportaußenanlage Eichendorffschule Angelmo dde 100.000 
52.6 Schulsportaußenanlage Schulzentrum Kinderhaus 50 .000 
52.7 Schulsportaußenanlage Grundschule Berg Fidel 60. 000 
52.8 Schulsportaußenanlage Karl-Wagenfeld-Schule 50.0 00 
2.530.000 
4) Infrastruktur für Kinder 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
53 Spielplatzsanierung 500.000 Für weitere Spielplatzsanierungen werden zusätzlich 100 T € im Jahr 
2010 vorgesehen. 
53.1 Bezirk Nord 50.724 x V/0261/2009 
53.2 Bezirk Ost 24.824 x V/0263/2009 
53.3 Bezirk Südost 41.817 x V/0264/2009 
53.4 Bezirk Hiltrup 61.789 x V/0266/2009 
53.5 Bezirk Mitte 193.320 Sanierungen durchgeführt, Abschluss nach zusätzlicher Maßnahme im 
Jahr 2010 
V/0262/2009, 
V/0214/2010

53.6 Bezirk West 122.230 Sanierungen durchgeführt, Abschluss nach zusätzlicher Maßnahme im 
Jahr 2010 
V/0265/2009, 
V/0219/2010 
494.705 
5) Altbausanierung und Radwege 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
54 Förderprogramm Altbausanierung 0 Maßnahme wird nicht mehr über das Konjunkturpaket II, sondern über 
den städt. Haushalt finanziert. Vgl. lfd. Nr. 61. V/0279/2009 
55 Radweg Amelsbürener Straße 0 Radwegemaßnahmen sind nach Aussage von Bezirksregie rung und 
Innenministerium NRW nicht förderfähig. V/0243/2009 
56 Radweg Hohenholterstraße 0 Radwegemaßnahmen sind nach Aussage von Bezirksregie rung und 
Innenministerium NRW nicht förderfähig. 
57 Radweg Telgter Straße 0 Radwegemaßnahmen sind nach Aussage von Bezirksregie rung und 
Innenministerium NRW nicht förderfähig. 
0
6) Sonstige Infrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme Förderbetrag 
(€) 
Maßnah- 
me abge- 
schlossen 
Aktuelle Hinweise 
Bislang 
erstellte 
Vorlagen 
58 Mehrzweckhalle Gelmer 70.000 Die Maßnahme wird voraussichtlich um weitere 5 T € teurer als 
bislang geplant (ursprünglicher Ansatz: 50 T €). 
59 Jugendinformations- und -beratungszentrum 160.400 Vgl. lfd. Nr. 23. Bei der Maßnahme fallen Mehrkosten in Höhe von 
10,4 T € an. 
60 Feez, Kinderhaus 26.540 Vgl. lfd. Nr. 24. 
61 Bauunterhaltungsmittel des Amtes für 
Immobilienmanagement 800.000 
Vgl. lfd. Nr. 54. Um durch die Übertragung der Fördermittel für das 
Altbausanierungsprogramm den städt. Haushalt nicht zusätzlich zu 
belasten, wurden in gleicher Höhe (800 T €) Bauunterhaltungsmittel des 
Amtes 23 in das Konjunkturpaket II überführt. Die lfd. Nrn. 61.1 - 61.11 
werden aus diesem Titel finanziert. 
61.1 Halle Münsterland 45.000 Erneuerung der Beleuchtung Messehalle Nord 
61.2 Halle Münsterland 174.000 Erneuerung Regelungstechnik Teil 1/5 
61.3 Halle Münsterland 48.000 Flachdachsanierung Südfoyer 
61.4 Theaterhaus Pumpenhaus 37.500 Abdichtung Keller-Außenmauerwerk 
61.5 Theaterwerkstätten 27.000 Erneuerung Rolltor Werkstattgebäude; Pflasterung der Anlieferung zum 
Spänebunker 
61.6 Feuerwache 1 50.000 Austausch/Ergänzung Brandschutzklappen 
61.7 Feuerwache 1 185.000 versch. Sanierungsmaßnahmen 
61.8 Feuerwehrgerätehaus Kemper 50.000 Fassadensanierung 
61.9 Feuerwache 2 35.000 Sanierung Fahrzeughalle 
61.10 Feuerwehr 80.000 Grundsanierungen Feuerwehrgerätehäuser 
61.11 Übergangseinrichtungen 58.000 Badsanierungen Übernachterwohnhaus Bahnhofstr . 62 
62 Begegnungszentrum Sprickmannstraße 20.000 Energetische Sanierung des Begegnungszentrums Spric kmannstraße, 
Sprickmannplatz 7 
63 Deutsches Rotes Kreuz 52.500 Behindertengerechter Ausbau der Tagungseinric htung. 
1.129.440 
Bereich Infrastruktur insgesamt: 5.779.325

Beratungsverlauf (4)

01.06.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.06.2010 Hauptausschuss
TOP 11.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.06.2010 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (14)

  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Nienkamp 45
  • Laerer Landweg 24
  • Sprickmannplatz 7
  • Sprickmannstraße 7
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße 28
  • Amelsbürener Straße 0
  • Killingstraße 250
  • Telgter Straße 0
  • Pastorsesch 200
  • Dingbängerweg 80
  • Kinderhaus 0
  • Pötterhoek
  • Gut Insel 176

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0393/2010
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37