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V/1044/2019/1

Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Am Edelbach in Münster-Coerde, Bezirk Nord

Vorlagen 25.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 23.2

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/1044/2019/1 
V/1044/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Am 
Edelbach in Münster-Coerde, Bezirk Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der dauerhaften zweigruppigen Erweiterung durch einen A n-
bau der städtischen Kindertageseinrichtung Am Edelbach, Coerdestiege 15 im Stadtteil Coerde 
zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende  Rahmenstruktur geplant 
ist 
 
• 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
• 2 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3  Jahren (G2)  
• 3 Gruppen für je 20 - 25 Kinder im Alter von  3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 120 – 135 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 88 – 103 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i-
chen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elter liche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betre u-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel a n-
geboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme des Anbaus wird frühestens im 3. Quartal 2022 erfolgen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftr agt, die Planung weiter zu entwickeln und den Baubeschluss he r-
beizuführen. 
 
5. Der Antrag Nr. A-N/0016/2017 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL in der Bezirksvertre-
tung Nord „Neubau für die Pavillons der Kita Edelbach“ ist hiermit erledigt. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
27.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Tigger, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1044/2019/1 
6. Der Rat stimmt zu, dass zum 3. Quartal 2022 im Teilergebnisplan 0601 „Förderung von Kindern 
in Tagesbetreuung“  
 
a. für die Verstetigung der bisherigen G1-Interimsgruppe 2,77 Personalstellen eingerich-
tet werden und 
b. für die Errichtung einer zusätzlichen G2 -Gruppe 2,77 zusätzliche Planstellen eing e-
richtet werden. 
 
7. Der Beschluss über Abbau oder Erhaltung des Pavillons der städtischen Kita Edelbach 
wird erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Anbaus gefasst. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 1.440.000,00 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 1.380.000,00 € und Finanzmittel für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 60.000 €.  
Für die Investitionsmaßnahme werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Kosten für die Investitionsmaßnahme entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2023 fallen für zwei Gruppen p. a. Personalaufwendungen in Höhe von rd. 316.600 € 
(für 2022 anteilig: 132.000 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von 
rd. 100.500 € (für 2022 anteilig: 41.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 30.000 € (für 2022 
anteilig: 12.420 €) gegenüber.  
 
Die Kosten für die Personalstellen ergeben sich aus den einschlägige n gesetzlichen Regelungen im 
KiBiz zur Personalbesetzung in G1 - und G2 -Gruppen. Auf der Grundlage der durchschnittlichen 
Personalkosten sind bei der Kostenkalkulation dementsprechend je Gruppe 99 FK -Stunden (S 8a) 
und 9 Stunden zur Freistellung der Leitung (S16) berücksichtigt worden.  
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5130 Kita Am Edelbach Anbau    
Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendu n-
gen für investitionsmaßnahmen 
2021 
2022 
540.000 
270.000 
 
Summe Einzahlungen 810.000  
Zeile 08 Auszahlung für Baumaßnah -
men 
2021 
2022 
1.035.000 
345.000  
Investitionsmaßnahme 0100 Besch.f.städt.KiTas    
Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlageve r-
mögen 
2022 60.000  
Summe aller Auszahlungen/ 1.440.000  
Saldo 630.000  
 
Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2020 Auszahlungsermächtigu n-
gen in Höhe von insgesamt 1.500.000 € veranschlagt; davon 1.000.000 € in 2020 und 500.000  € in 
2021. Die Einzahlungen aus Landeszuwendungen in Höhe 810.000 €  wurden mit 270.000 € für 
2020 und mit 540.000 € für 2021 eingeplant.

- 3 - 
V/1044/2019/1 
Die Auswirkungen der veränd erten Zeitplanung auf die Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme 
werden über ein Veränderungsblatt in den Haushaltplanentwurf 2020 aufgenommen.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff. 
41.600 
100.500 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2022 
2023ff. 
12.420 
30.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile  11 Personalaufwendungen 2022 
2023ff. 
132.000 
316.600 
 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Ansätze für die Landeszuschüsse berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetz-
entwurfs zur KiBiz -Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer ang e-
nommenen Steigerungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung 
der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf 
zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass m it diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord am 19.11.2019 wurde der Errichtungsbeschluss 
einstimmig geändert beschlossen. Unter I. Sachentscheidung wurde der Beschlusspunkt 7. hinzuge-
fügt.  
Die Verwaltung schließt sich der geänderten Beschlussfassung an.  
 
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Verbleib des 1-gruppigen Pavillons erforderlich sein, sind hier-
zu entsprechende Grundlagen zu schaffen.  
Dies betrifft die bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung, die Verlängerung der Mietzeit, die 
Ausstattung der Räume mit Mobiliar sowie die zusätzliche Personalausstattung der Gruppe.  
Die dazu erforderlichen Beschlüsse werden den politischen Gremien dann zur Entscheidung vorge-
legt.  
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 23.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Coerdestiege 15
  • Edelbach

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Details

Aktenzeichen
V/1044/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37