V/1044/2019/1
Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Am Edelbach in Münster-Coerde, Bezirk Nord
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/1044/2019/1 V/1044/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Dauerhafte Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Am Edelbach in Münster-Coerde, Bezirk Nord Beratungsfolge 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der dauerhaften zweigruppigen Erweiterung durch einen A n- bau der städtischen Kindertageseinrichtung Am Edelbach, Coerdestiege 15 im Stadtteil Coerde zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur geplant ist • 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) • 2 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) • 3 Gruppen für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 120 – 135 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 88 – 103 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i- chen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elter liche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betre u- ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel a n- geboten werden. Die Inbetriebnahme des Anbaus wird frühestens im 3. Quartal 2022 erfolgen. 4. Die Verwaltung wird beauftr agt, die Planung weiter zu entwickeln und den Baubeschluss he r- beizuführen. 5. Der Antrag Nr. A-N/0016/2017 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL in der Bezirksvertre- tung Nord „Neubau für die Pavillons der Kita Edelbach“ ist hiermit erledigt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 27.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/1044/2019/1 6. Der Rat stimmt zu, dass zum 3. Quartal 2022 im Teilergebnisplan 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ a. für die Verstetigung der bisherigen G1-Interimsgruppe 2,77 Personalstellen eingerich- tet werden und b. für die Errichtung einer zusätzlichen G2 -Gruppe 2,77 zusätzliche Planstellen eing e- richtet werden. 7. Der Beschluss über Abbau oder Erhaltung des Pavillons der städtischen Kita Edelbach wird erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Anbaus gefasst. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 1.440.000,00 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 1.380.000,00 € und Finanzmittel für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 60.000 €. Für die Investitionsmaßnahme werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Kosten für die Investitionsmaßnahme entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen für zwei Gruppen p. a. Personalaufwendungen in Höhe von rd. 316.600 € (für 2022 anteilig: 132.000 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 100.500 € (für 2022 anteilig: 41.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 30.000 € (für 2022 anteilig: 12.420 €) gegenüber. Die Kosten für die Personalstellen ergeben sich aus den einschlägige n gesetzlichen Regelungen im KiBiz zur Personalbesetzung in G1 - und G2 -Gruppen. Auf der Grundlage der durchschnittlichen Personalkosten sind bei der Kostenkalkulation dementsprechend je Gruppe 99 FK -Stunden (S 8a) und 9 Stunden zur Freistellung der Leitung (S16) berücksichtigt worden. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 5130 Kita Am Edelbach Anbau Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendu n- gen für investitionsmaßnahmen 2021 2022 540.000 270.000 Summe Einzahlungen 810.000 Zeile 08 Auszahlung für Baumaßnah - men 2021 2022 1.035.000 345.000 Investitionsmaßnahme 0100 Besch.f.städt.KiTas Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlageve r- mögen 2022 60.000 Summe aller Auszahlungen/ 1.440.000 Saldo 630.000 Zur Finanzierung der Baumaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2020 Auszahlungsermächtigu n- gen in Höhe von insgesamt 1.500.000 € veranschlagt; davon 1.000.000 € in 2020 und 500.000 € in 2021. Die Einzahlungen aus Landeszuwendungen in Höhe 810.000 € wurden mit 270.000 € für 2020 und mit 540.000 € für 2021 eingeplant. - 3 - V/1044/2019/1 Die Auswirkungen der veränd erten Zeitplanung auf die Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme werden über ein Veränderungsblatt in den Haushaltplanentwurf 2020 aufgenommen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff. 41.600 100.500 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2022 2023ff. 12.420 30.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 11 Personalaufwendungen 2022 2023ff. 132.000 316.600 *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Ansätze für die Landeszuschüsse berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetz- entwurfs zur KiBiz -Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer ang e- nommenen Steigerungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass m it diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord am 19.11.2019 wurde der Errichtungsbeschluss einstimmig geändert beschlossen. Unter I. Sachentscheidung wurde der Beschlusspunkt 7. hinzuge- fügt. Die Verwaltung schließt sich der geänderten Beschlussfassung an. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Verbleib des 1-gruppigen Pavillons erforderlich sein, sind hier- zu entsprechende Grundlagen zu schaffen. Dies betrifft die bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung, die Verlängerung der Mietzeit, die Ausstattung der Räume mit Mobiliar sowie die zusätzliche Personalausstattung der Gruppe. Die dazu erforderlichen Beschlüsse werden den politischen Gremien dann zur Entscheidung vorge- legt. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Coerdestiege 15
- Edelbach
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Details
- Aktenzeichen
- V/1044/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37