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Änderung der Rechtskraft für die Umbenennung des Teilstücks Frankenthaler Straße in Schiefersburger Weg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2682/2018 vom 22.08.2018

Stand: Am 20.09.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 2682/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Rechtskraft für die Umbenennung des Teilstücks Frankenthaler Straße in Schiefersburger Weg Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, den Eintritt der Rechtskraft für die Umbenennung des Teil- stücks der Frankenthaler Straße zwischen Schiefersburger Weg und Ravensburger Straße in Schie- fersburger Weg von dem 25.07.2019 auf sofort zu ändern. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 2 Begründung: Mit Beschluss vom 30.05.2018 hat die Bezirksvertretung Nippes beschlossen, das Teilstück Frankenthaler Straße zwischen Schiefersburger Weg und Ravensburger Straße in Schiefersburger Weg umzubenennen. Die Umbenennung wurde im Amtsblatt vom 25.07.2018 veröffentlicht. Gemäß der Richtlinie des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen tritt die Rechtskraft einer Umbenennung, wenn keine Sonderregelung getroffen wurde, ein Jahr nach Veröffentlichung im Amtsblatt ein. Die Umbenennung erfolgte, um die Auffindbarkeit beziehungsweise Erreichbarkeit des Grundstücks in Köln-Bilderstöckchen, Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 1057 für Krankenwagen, Feuerwehr und Lieferservices zu gewährleisten. Die bisherige Adresse des Grundstücks war Frankenthaler Straße 2a und ist die einzige Hausnum- mer auf dem Teilstück der Frankenthaler Straße. Es handelt sich um einen Neubau. Nach Fertigstellung und Bezugsfertigkeit muss daher die Anmeldung der neuen Bewohner erfolgen. Eine Anmeldung auf die Adresse Schiefersburger Weg ist aber nur dann möglich, wenn die Rechts- kraft der Umbenennung eingetreten ist. Da im aktuellen Fall die Rechtskraft erst am 25.07.2019 ein- treten wird, müssten die Anwohner sich zunächst auf die Frankenthaler Straße anmelden und dann ab dem 25.07.2019 eine Ummeldung auf den Schiefersburger Weg vornehmen. Um dies zu vermei- den muss der Eintritt der Rechtskraft auf sofort geändert werden. Anlagen
  • Plan Schiefersburger Weg Frankenthaler Straße

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    Anlage Teilumbenennung der Frankenthaler Straße N

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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