241394-01 ST
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Optimierung Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf
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Sammeldokument öffentlich
4793 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241394-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Optimierung Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es ist korrekt, dass die Radverkehrsverbindungen aus den höher gelegenen Ortschaften Holtorf, Niederholtorf und Ungarten an die rheinnahen Stadtteile im Tal ungünstig sind. Die Oberkasseler Straße hatte bisher, wie vom Bürger beschrieben, einen einseitigen Fahrradschutzstreifen bergauf bis zum Wanderparkplatz am Dornheckensee. Dieser konnte nach der Fahrbahnsanierung nicht wieder aufgebracht werden, da sich herausgestellt hat, dass dieser Bereich verkehrsrechtlich außerorts liegt und die StVO Fahrradschutzstreifen hier nicht erlaubt. Die Verwaltung sieht die Achse als sehr wichtig für den Radverkehr an und hat diese dementsprechend im 2023 beschlossenen Radverkehrsnetz als Hauptroute definiert. Die Fahrbahn der Oberkasseler Straße ist ca. 7,50 m breit. Diese Breiten reichen nicht aus, um eine adäquate Radverkehrsinfrastruktur auf Fahrbahnniveau zu schaffen. Die technischen Regelwerke empfehlen für solche Straßen im Regelfall einseitige, im Zweirichtungverkehr betriebene Sonderwege neben der Fahrbahn. Diese müssten erstmalig angelegt werden. Weite Teile der Oberkasseler Straße sowie die Flächen rechts und links der Straße gehören nicht der Stadt Bonn, sondern der Forstverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einigen Privateigentümer*innen. Die Oberkasseler Straße verläuft zwischen dem AK Bonn-Ost und der Pützchens Chaussee im Natura 2000- bzw. FFH-Gebiet „Siebengebirge (DE- 5309-301)“. Zentrales Entwicklungsziel für das Siebengebirge ist die Erhaltung und Förderung der zahlreichen schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften vor allem durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Siebengebirge ist im Verbund mit dem Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und Ausstattung das zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als solcher von europaweiter Bedeutung und weist die höchste Schutzkategorie auf (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW). Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes und seiner Erhaltungsziele Seite 1 von 2 Seite 2 — — können nicht ausgeschlossen werden, sodass für das Vorhaben die Durchführung einer FFH-Vorprüfung (Screening) notwendig ist. In diesem Streckenabschnitt liegt die Oberkasseler Straße auch im Naturschutzgebiet „Siebengebirge, Teilgebiet Ennert (N 1.1)“ des Landschaftsplans Ennert, mit einer Vielzahl gesetzlich geschützter Biotope von herausragender Bedeutung für den Biotopverbund. Für das Naturschutzgebiet ist das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit natürlichen und naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ festgesetzt. Der Vorhabenbereich stellt einen gemäß Regionalplan festgesetzten Bereich zum Schutz der Natur und einen Regionalen Grünzug dar. Durch den Bau eines Radweges entlang der Oberkasseler Straße werden Verbotstatbestände nach dem Landschaftsplan Ennert ausgelöst, daher ist eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des Landschaftsplanes Ennert notwendig. Nach § 30 LNatSchG Abs. 1 stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, für welchen eine Genehmigung des Eingriffs gemäß § 14 ff. BNatSchG erforderlich ist. Dementsprechend wäre eine Planung und Anlage von neuen Rad- und Gehwegen entlang der Oberkasseler Straße ein anspruchsvolles Projekt, das mit der Befreiung vom Naturschutz sowie einem Eingriff in Natur und Landschaft, möglicherweise Flächenerwerb und zusätzlicher Versiegelung einhergeht. Da es kaum Alternativrouten gibt, sollte diese Wegeverbindung aber aus verkehrsplanerischer Sicht unbedingt weiterverfolgt werden. Mit den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und explizit der Stadt Königswinter steht die Stadt Bonn im Austausch bzgl. gemeindeübergreifender Radwegeverbindungen. Auf den genannten Wegeverbindungen steht die Stadt Königswinter vor ähnlichen Herausforderungen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag anzunehmen, weist aber darauf hin, dass aufgrund der von personellen Ausfällen geprägten Situation im zuständigen Team eine zeitnahe Bearbeitung dieses komplexen Projektes nicht erfolgen kann. Es wird als langfristig anzugehendes Projekt in die Arbeitsliste aufgenommen. Hiermit ist das Verfahren nach §24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Pützchens Chaussee
- Oberkasseler Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 241394-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 25.02.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40