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241394-01 ST

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Optimierung Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf

Stellungnahme der Verwaltung 25.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Beuel, Sitzung am 12.03.2025, TOP 6.3.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

4793 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
241394-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Optimierung 
Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Es ist korrekt, dass die Radverkehrsverbindungen aus den höher gelegenen 
Ortschaften Holtorf, Niederholtorf und Ungarten an die rheinnahen Stadtteile im 
Tal ungünstig sind. 
  
Die Oberkasseler Straße hatte bisher, wie vom Bürger beschrieben, einen 
einseitigen Fahrradschutzstreifen bergauf bis zum Wanderparkplatz am 
Dornheckensee. Dieser konnte nach der Fahrbahnsanierung nicht wieder 
aufgebracht werden, da sich herausgestellt hat, dass dieser Bereich 
verkehrsrechtlich außerorts liegt und die StVO Fahrradschutzstreifen hier nicht 
erlaubt. 
Die Verwaltung sieht die Achse als sehr wichtig für den Radverkehr an und hat 
diese dementsprechend im 2023 beschlossenen Radverkehrsnetz als 
Hauptroute definiert. 
  
Die Fahrbahn der Oberkasseler Straße ist ca. 7,50 m breit. Diese Breiten 
reichen nicht aus, um eine adäquate Radverkehrsinfrastruktur auf 
Fahrbahnniveau zu schaffen. 
Die technischen Regelwerke empfehlen für solche Straßen im Regelfall 
einseitige, im Zweirichtungverkehr betriebene Sonderwege neben der 
Fahrbahn. Diese müssten erstmalig angelegt werden. 
Weite Teile der Oberkasseler Straße sowie die Flächen rechts und links der 
Straße gehören nicht der Stadt Bonn, sondern der Forstverwaltung des Landes 
Nordrhein-Westfalen sowie einigen Privateigentümer*innen.  
  
Die Oberkasseler Straße verläuft zwischen dem AK Bonn-Ost und der 
Pützchens Chaussee im Natura 2000- bzw. FFH-Gebiet „Siebengebirge (DE-
5309-301)“. Zentrales Entwicklungsziel für das Siebengebirge ist die Erhaltung 
und Förderung der zahlreichen schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften vor 
allem durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Siebengebirge ist im Verbund 
mit dem Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und 
Ausstattung das zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als 
solcher von europaweiter Bedeutung und weist die höchste Schutzkategorie auf 
(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW). 
   
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes und seiner Erhaltungsziele 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
—
—
können nicht ausgeschlossen werden, sodass für das Vorhaben die 
Durchführung einer FFH-Vorprüfung (Screening) notwendig ist.  
   
In diesem Streckenabschnitt liegt die Oberkasseler Straße auch im 
Naturschutzgebiet „Siebengebirge, Teilgebiet Ennert (N 1.1)“ des 
Landschaftsplans Ennert, mit einer Vielzahl gesetzlich geschützter Biotope von 
herausragender Bedeutung für den Biotopverbund. Für das Naturschutzgebiet 
ist das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit natürlichen und 
naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen 
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ festgesetzt. Der 
Vorhabenbereich stellt einen gemäß Regionalplan festgesetzten Bereich zum 
Schutz der Natur und einen Regionalen Grünzug dar.  
Durch den Bau eines Radweges entlang der Oberkasseler Straße werden 
Verbotstatbestände nach dem Landschaftsplan Ennert ausgelöst, daher ist eine 
naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des 
Landschaftsplanes Ennert notwendig.  
Nach § 30 LNatSchG Abs. 1 stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und 
Landschaft dar, für welchen eine Genehmigung des Eingriffs gemäß § 14 ff. 
BNatSchG erforderlich ist. 
  
Dementsprechend wäre eine Planung und Anlage von neuen Rad- und 
Gehwegen entlang der Oberkasseler Straße ein anspruchsvolles Projekt, das 
mit der Befreiung vom Naturschutz sowie einem Eingriff in Natur und 
Landschaft, möglicherweise Flächenerwerb und zusätzlicher Versiegelung 
einhergeht. 
  
Da es kaum Alternativrouten gibt, sollte diese Wegeverbindung aber aus 
verkehrsplanerischer Sicht unbedingt weiterverfolgt werden. 
Mit den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und explizit der Stadt Königswinter 
steht die Stadt Bonn im Austausch bzgl. gemeindeübergreifender 
Radwegeverbindungen. Auf den genannten Wegeverbindungen steht die Stadt 
Königswinter vor ähnlichen Herausforderungen. 
  
Beschlussvorschlag: 
Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag anzunehmen, weist aber darauf 
hin, dass aufgrund der von personellen Ausfällen geprägten Situation im 
zuständigen Team eine zeitnahe Bearbeitung dieses komplexen Projektes nicht 
erfolgen kann. Es wird als langfristig anzugehendes Projekt in die 
Arbeitsliste aufgenommen. 
Hiermit ist das Verfahren nach §24 GO NRW abgeschlossen. 
  
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

12.03.2025 Bezirksvertretung Beuel
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Pützchens Chaussee
  • Oberkasseler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
241394-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
25.02.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40